BADEN-BADENER CHEFSEMINARE
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Ob dann der damalige Gesetzentwurf der Regierung Schröder vom<br />
06.02.2005, nach dem Schenkung- und Erbschaftsteuern, die sich auf<br />
Betriebsvermögenswerte beziehen, über 10 Jahre gestundet und erlassen<br />
werden, umgesetzt wird, ist sehr fraglich. Verschiedene Gutachten und<br />
Stellungnahmen haben diesen Gesetzesentwurf als sehr kritisch und vor<br />
allem auch unnötig kompliziert bewertet, sodass mit einer Abweichung<br />
von diesem ursprünglichen Vorhaben gerechnet werden kann.<br />
Es gilt: Können Sie jetzt betriebliche Freibeträge bei der Schenkung- und<br />
Erbschaftsteuer nutzen, sollte man dies tun. Dies gilt insbesondere für<br />
die Zuwendung von Gesellschaftsanteilen an vermögensverwaltenden Ge-<br />
sellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG.<br />
2. Unternehmertestament<br />
Vorsicht bei der Abfassung von Testamenten, insbesondere Unterneh-<br />
mertestamenten.<br />
Der BFH hat mit einer Entscheidung vom 02.07.2004 in einem soge-<br />
nannten obiter dictum eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung<br />
zur Beewertung von Grundstücksvermächtnissen (wir befürchten auch:<br />
Vermächtnissen über Gesellschaftsanteile und Unternehmen) angekün-<br />
digt. Vermächtnisse sollen danach stets mit dem Verkehrswert (gemeinen<br />
Wert) in Ansatz gebracht werden. Soweit es möglich ist, sollte daher zur<br />
Zeit auf die Anordnung von Sachvermächtnissen verzichtet werden.<br />
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