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BADEN-BADENER CHEFSEMINARE

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Ob dann der damalige Gesetzentwurf der Regierung Schröder vom<br />

06.02.2005, nach dem Schenkung- und Erbschaftsteuern, die sich auf<br />

Betriebsvermögenswerte beziehen, über 10 Jahre gestundet und erlassen<br />

werden, umgesetzt wird, ist sehr fraglich. Verschiedene Gutachten und<br />

Stellungnahmen haben diesen Gesetzesentwurf als sehr kritisch und vor<br />

allem auch unnötig kompliziert bewertet, sodass mit einer Abweichung<br />

von diesem ursprünglichen Vorhaben gerechnet werden kann.<br />

Es gilt: Können Sie jetzt betriebliche Freibeträge bei der Schenkung- und<br />

Erbschaftsteuer nutzen, sollte man dies tun. Dies gilt insbesondere für<br />

die Zuwendung von Gesellschaftsanteilen an vermögensverwaltenden Ge-<br />

sellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG.<br />

2. Unternehmertestament<br />

Vorsicht bei der Abfassung von Testamenten, insbesondere Unterneh-<br />

mertestamenten.<br />

Der BFH hat mit einer Entscheidung vom 02.07.2004 in einem soge-<br />

nannten obiter dictum eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung<br />

zur Beewertung von Grundstücksvermächtnissen (wir befürchten auch:<br />

Vermächtnissen über Gesellschaftsanteile und Unternehmen) angekün-<br />

digt. Vermächtnisse sollen danach stets mit dem Verkehrswert (gemeinen<br />

Wert) in Ansatz gebracht werden. Soweit es möglich ist, sollte daher zur<br />

Zeit auf die Anordnung von Sachvermächtnissen verzichtet werden.<br />

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