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BADEN-BADENER CHEFSEMINARE

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<strong>BADEN</strong>-<strong>BADEN</strong>ER<br />

<strong>CHEFSEMINARE</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

B I D – R e p o r t<br />

März 2006<br />

ab diesem Jahr werden wir über die aktuellen Themen zu den Bereichen<br />

Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkäufe, Stiftungen, Testamente in<br />

unserem Report berichten:<br />

1. Neues Erbschaftsteuerrecht<br />

Darauf warten viele seit langem. Eine Gesetzesneufassung ist nicht vor<br />

der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 1 BvL<br />

10/02) über die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaftsteuer-<br />

rechts zu erwarten.<br />

Die Gerichtsentscheidung wird vor Ostern 2006 erwartet.<br />

Sitz Baden-Baden · Amtsgericht Baden-Baden HRB 110/65 · Geschäftsführer Beate Zoeller<br />

Volksbank Baden-Baden/Rastatt eG BLZ 662 900 00 Kto.-Nr. 388 009<br />

Steuernummer: 33014/18605<br />

Betriebsinformationsdienst<br />

Fachverlag für<br />

Betriebswirtschaft und Steuerrecht<br />

GmbH<br />

Kurfürstenstraße 7, 76530 Baden-<br />

Baden<br />

Telefon (0 72 21) 3 01 64-0<br />

Telefax (0 72 21) 2 61 02


Ob dann der damalige Gesetzentwurf der Regierung Schröder vom<br />

06.02.2005, nach dem Schenkung- und Erbschaftsteuern, die sich auf<br />

Betriebsvermögenswerte beziehen, über 10 Jahre gestundet und erlassen<br />

werden, umgesetzt wird, ist sehr fraglich. Verschiedene Gutachten und<br />

Stellungnahmen haben diesen Gesetzesentwurf als sehr kritisch und vor<br />

allem auch unnötig kompliziert bewertet, sodass mit einer Abweichung<br />

von diesem ursprünglichen Vorhaben gerechnet werden kann.<br />

Es gilt: Können Sie jetzt betriebliche Freibeträge bei der Schenkung- und<br />

Erbschaftsteuer nutzen, sollte man dies tun. Dies gilt insbesondere für<br />

die Zuwendung von Gesellschaftsanteilen an vermögensverwaltenden Ge-<br />

sellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG.<br />

2. Unternehmertestament<br />

Vorsicht bei der Abfassung von Testamenten, insbesondere Unterneh-<br />

mertestamenten.<br />

Der BFH hat mit einer Entscheidung vom 02.07.2004 in einem soge-<br />

nannten obiter dictum eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung<br />

zur Beewertung von Grundstücksvermächtnissen (wir befürchten auch:<br />

Vermächtnissen über Gesellschaftsanteile und Unternehmen) angekün-<br />

digt. Vermächtnisse sollen danach stets mit dem Verkehrswert (gemeinen<br />

Wert) in Ansatz gebracht werden. Soweit es möglich ist, sollte daher zur<br />

Zeit auf die Anordnung von Sachvermächtnissen verzichtet werden.<br />

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3. Wenn Nachfolge nicht aktuell ist:<br />

Hans Riegel, der Patriarch von HARIBO (80 Jahre), sagt, so lange ihn<br />

Gott lasse, mache er weiter und viele Senioren werden ihm insgeheim zu-<br />

stimmen. Das „wie lange“ kann aber niemand vorhersagen, sodass jeder<br />

Unternehmer – ob er weitermacht oder nicht – seinen Notfallkoffer schnü-<br />

ren sollte, wenn er nicht zum Verbrecher an seiner eigenen Familie wer-<br />

den will:<br />

• Vorsorgetestament<br />

• Unternehmervollmacht<br />

• Auffanglösung Geschäftsführung mit Risk-Management<br />

Wir werden in dem kommenden Report möglicherweise schon über ein neues<br />

Erbschaftsteuerrecht und einige Praxisberichte zur Nachfolge berichten. Bis<br />

dahin wünschen wir Ihnen und uns, dass Sie interessiert bleiben. Planen Sie<br />

Ihre Nachfolge frühzeitig.<br />

Ihr<br />

BID Baden-Baden<br />

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