BADEN-BADENER CHEFSEMINARE
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<strong>BADEN</strong>-<strong>BADEN</strong>ER<br />
<strong>CHEFSEMINARE</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
B I D – R e p o r t<br />
März 2006<br />
ab diesem Jahr werden wir über die aktuellen Themen zu den Bereichen<br />
Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkäufe, Stiftungen, Testamente in<br />
unserem Report berichten:<br />
1. Neues Erbschaftsteuerrecht<br />
Darauf warten viele seit langem. Eine Gesetzesneufassung ist nicht vor<br />
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 1 BvL<br />
10/02) über die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaftsteuer-<br />
rechts zu erwarten.<br />
Die Gerichtsentscheidung wird vor Ostern 2006 erwartet.<br />
Sitz Baden-Baden · Amtsgericht Baden-Baden HRB 110/65 · Geschäftsführer Beate Zoeller<br />
Volksbank Baden-Baden/Rastatt eG BLZ 662 900 00 Kto.-Nr. 388 009<br />
Steuernummer: 33014/18605<br />
Betriebsinformationsdienst<br />
Fachverlag für<br />
Betriebswirtschaft und Steuerrecht<br />
GmbH<br />
Kurfürstenstraße 7, 76530 Baden-<br />
Baden<br />
Telefon (0 72 21) 3 01 64-0<br />
Telefax (0 72 21) 2 61 02
Ob dann der damalige Gesetzentwurf der Regierung Schröder vom<br />
06.02.2005, nach dem Schenkung- und Erbschaftsteuern, die sich auf<br />
Betriebsvermögenswerte beziehen, über 10 Jahre gestundet und erlassen<br />
werden, umgesetzt wird, ist sehr fraglich. Verschiedene Gutachten und<br />
Stellungnahmen haben diesen Gesetzesentwurf als sehr kritisch und vor<br />
allem auch unnötig kompliziert bewertet, sodass mit einer Abweichung<br />
von diesem ursprünglichen Vorhaben gerechnet werden kann.<br />
Es gilt: Können Sie jetzt betriebliche Freibeträge bei der Schenkung- und<br />
Erbschaftsteuer nutzen, sollte man dies tun. Dies gilt insbesondere für<br />
die Zuwendung von Gesellschaftsanteilen an vermögensverwaltenden Ge-<br />
sellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG.<br />
2. Unternehmertestament<br />
Vorsicht bei der Abfassung von Testamenten, insbesondere Unterneh-<br />
mertestamenten.<br />
Der BFH hat mit einer Entscheidung vom 02.07.2004 in einem soge-<br />
nannten obiter dictum eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung<br />
zur Beewertung von Grundstücksvermächtnissen (wir befürchten auch:<br />
Vermächtnissen über Gesellschaftsanteile und Unternehmen) angekün-<br />
digt. Vermächtnisse sollen danach stets mit dem Verkehrswert (gemeinen<br />
Wert) in Ansatz gebracht werden. Soweit es möglich ist, sollte daher zur<br />
Zeit auf die Anordnung von Sachvermächtnissen verzichtet werden.<br />
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3. Wenn Nachfolge nicht aktuell ist:<br />
Hans Riegel, der Patriarch von HARIBO (80 Jahre), sagt, so lange ihn<br />
Gott lasse, mache er weiter und viele Senioren werden ihm insgeheim zu-<br />
stimmen. Das „wie lange“ kann aber niemand vorhersagen, sodass jeder<br />
Unternehmer – ob er weitermacht oder nicht – seinen Notfallkoffer schnü-<br />
ren sollte, wenn er nicht zum Verbrecher an seiner eigenen Familie wer-<br />
den will:<br />
• Vorsorgetestament<br />
• Unternehmervollmacht<br />
• Auffanglösung Geschäftsführung mit Risk-Management<br />
Wir werden in dem kommenden Report möglicherweise schon über ein neues<br />
Erbschaftsteuerrecht und einige Praxisberichte zur Nachfolge berichten. Bis<br />
dahin wünschen wir Ihnen und uns, dass Sie interessiert bleiben. Planen Sie<br />
Ihre Nachfolge frühzeitig.<br />
Ihr<br />
BID Baden-Baden<br />
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