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Adobe Solution Partner Agreement

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VERTRAG ZUM ADOBE PARTNER CONNECTION RESELLER-PROGRAMM<br />

HINWEIS: Der vorliegende Vertrag zum <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong> Connection Reseller-Programm und der<br />

Leitfaden für das <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong> Connection Reseller-Programm (zusammenfassend als<br />

„Vertrag“ bezeichnet) stellen einen wirksamen Vertrag zwischen Ihnen („Fachhändler“ = „Reseller“)<br />

und <strong>Adobe</strong> Systems Software Ireland Limited („<strong>Adobe</strong>“) dar, der sich auf den Vertrieb von Software-<br />

Produkten von <strong>Adobe</strong> („Software“) bezieht. Um Software gemäß dem <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong> Connection<br />

Reseller-Programm vertreiben zu können, müssen Sie diesem Vertrag durch Klick auf die<br />

entsprechende Option zustimmen, sobald diese angezeigt werden kann. Sie sind nicht zum<br />

Software-Vertrieb berechtigt, sofern Sie dem Vertrag nicht zugestimmt haben.<br />

1. DEFINITIONEN<br />

(a) „<strong>Adobe</strong>-Quartale“ sind die<br />

folgenden dreimonatigen Zeiträume:<br />

Dezember bis einschließlich Februar, März bis<br />

einschließlich Mai, Juni bis einschließlich<br />

August und September bis einschließlich<br />

November.<br />

(b) „Vertriebshändler“ ist eine Partei,<br />

die mit <strong>Adobe</strong> einen Vertrag bezüglich des<br />

Vertriebs der Software an Fachhändler gemäß<br />

dem <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong> Connection Distributor-<br />

Programm geschlossen hat.<br />

(c) „Endbenutzer“ ist eine Person, die<br />

eine Lizenz bzw. Unterlizenz für die Nutzung<br />

der <strong>Adobe</strong>-Software erwirbt, die nicht den<br />

Vertrieb bzw. die Weiterleitung der Software<br />

zum Zweck hat.<br />

(d) „Endbenutzer-Lizenzvertrag“ steht<br />

für den derzeitigen Endbenutzer-Lizenzvertrag<br />

von <strong>Adobe</strong> für die jeweilige Software. Dieser<br />

Vertrag wird üblicherweise der Software in<br />

elektronischer Form als Teil eines<br />

Installationsprogramms oder als ein<br />

ausführbares Dokument beigefügt. Er stellt<br />

einen Vertrag zwischen <strong>Adobe</strong> und dem<br />

Endbenutzer dar.<br />

(e) „Software für erweiterte Test- bzw.<br />

Vorführungsnutzung“ oder „Software zur<br />

erweiterten Testnutzung“ ist Software, die<br />

nicht für den weiteren Vertrieb vorgesehen ist<br />

und vom Fachhändler ausschließlich für<br />

Vorführungszwecke verwendet werden darf.<br />

<strong>Adobe</strong> bietet weder Maintenance- noch<br />

Supportleistungen für Software zur<br />

erweiterten Testnutzung.<br />

(f) „Programmleitfaden“ ist der<br />

Leitfaden zum <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong> Connection<br />

Reseller-Programm.<br />

(g) „Graumarkt-Produkte“ oder „nicht<br />

rechtmäßige Produkte“ sind Software-<br />

Produkte, die von einem autorisierten in<br />

einen nicht autorisierten Vertriebskanal<br />

umgeleitet wurden und/oder die Erscheinung<br />

einer rechtmäßigen Vollversion haben können<br />

und/oder nicht mehr als ursprünglich von<br />

<strong>Adobe</strong> für Bildungs- oder<br />

Regierungseinrichtungen, als Upgrade oder<br />

OEM-Version vertriebene Software bzw. als<br />

ursprünglich für den Vertrieb außerhalb des<br />

Fachhändler-Vertragsgebiets vorgesehenes<br />

und/oder vertriebenes Produkt erkennbar<br />

sind.<br />

(h) „Fachhändler-Standorte“ sind die<br />

tatsächlichen Standorte des Fachhändlers, an<br />

denen die Software zur erweiterten<br />

Testnutzung installiert ist.<br />

(i) „Software“ oder „<strong>Adobe</strong>-<br />

Software“ steht für jegliche Software, die von<br />

<strong>Adobe</strong> während der Vertragslaufzeit<br />

veräußert wird. Software zur erweiterten<br />

Testnutzung gilt ebenfalls als <strong>Adobe</strong>-Software.<br />

(j) „Vertragsgebiet“ ist (1) Europa,<br />

falls der Fachhändler in Europa ansässig ist.<br />

(2) Falls der Fachhändler im Nahen Osten,<br />

Afrika oder einem anderen Land ansässig ist,<br />

das nicht zu „Europa“ wie unten definiert<br />

gehört, ist das Vertragsgebiet das Land, das<br />

der Fachhändler bei der Registrierung beim<br />

Online-Portal von <strong>Adobe</strong> in seiner Anschrift<br />

angegeben hat. Als „Europa“ im Sinne des<br />

vorliegenden Vertrags gilt das Gebiet des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums, also die<br />

Europäische Union (EU) mit ihren<br />

Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz,<br />

Liechtenstein, Norwegen und Island. Der<br />

Fachhändler ist nicht berechtigt, die Software<br />

außerhalb des Vertragsgebiets zu vertreiben.


Unter keinen Umständen kann sich das<br />

Vertragsgebiet auf den Iran, Syrien, den<br />

Sudan, Kuba und Nordkorea erstrecken.<br />

Gleiches gilt für andere Länder, für die gemäß<br />

einschlägigem Recht eine<br />

Handelsbeschränkung gilt.<br />

2. EINSETZUNG<br />

(a) -1 Einsetzung Sofern <strong>Adobe</strong> dem<br />

Anliegen des Fachhändlers entspricht, ein<br />

Fachhändler für die Software zu werden, und<br />

sofern der Fachhändler die Bedingungen des<br />

Vertrags erfüllt, setzt <strong>Adobe</strong> den Fachhändler<br />

als Fachhändler gemäß dem <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong><br />

Connection Reseller-Programm auf nichtexklusiver<br />

Basis im Vertragsgebiet ein. Der<br />

Vertrieb von Software außerhalb des<br />

Vertragsgebiets bzw. an andere Fachhändler,<br />

die die Software außerhalb des<br />

Vertragsgebiets vertreiben werden, ist nicht<br />

zulässig. Diese Einsetzung gestattet es dem<br />

Fachhändler, Software an Endbenutzer im<br />

Rahmen des <strong>Adobe</strong> Transactional License<br />

Programm (TLP) und/oder des Cumulative<br />

License Programm (CLP) zu vertreiben, wie im<br />

Programmleitfaden erläutert. Nicht alle<br />

Fachhändler dürfen Software im Rahmen<br />

beider Programme vertreiben. Die<br />

Berechtigung zum Vertrieb der Software kann<br />

unter den Vorbehalt weiterer Schulung<br />

und/oder Spezialisierung gestellt werden,<br />

gemäß den Regelungen des<br />

Programmleitfadens. Nur Fachhändler, die die<br />

nötige Spezialisierung für das Education-<br />

Segment erworben haben, sind berechtigt,<br />

das CLP für Bildungseinrichtungen an<br />

Endkunden zu vertreiben. Der Fachhändler<br />

erhält den Status „Registriert“,<br />

„Zertifiziert“ oder „Zertifiziert Gold“ gemäß<br />

den Vorgaben des Programmleitfadens. Die<br />

entsprechende Einstufung unterliegt dem<br />

freien Ermessen von <strong>Adobe</strong>.<br />

(a) -2 Software-Piraterie/Graumarkt Der<br />

Fachhändler verpflichtet sich, keine nicht<br />

eindeutig legalen Kopien zu vertreiben.<br />

<strong>Adobe</strong> behält sich das Recht vor, diesen<br />

Vertrag fristlos zu kündigen, wenn<br />

nachgewiesen wird, dass der Fachhändler mit<br />

nicht eindeutig legalen Kopien handelt oder<br />

wissentlich nicht eindeutig legale Kopien<br />

vertreibt bzw. darüber Kenntnis haben muss,<br />

dass er an eine dritte Person vertreibt, die<br />

mit nicht eindeutig legalen Kopien handelt.<br />

Das Ende des Vertrags wirkt sich nicht auf<br />

sonstige Rechte oder Ansprüche aus, die<br />

<strong>Adobe</strong> zustehen, wenn <strong>Adobe</strong>-Produkte<br />

betroffen sind. Ein Verstoß gegen das unter 2.<br />

beschriebene Vertriebsverbot außerhalb des<br />

Vertragsgebiets wird ebenfalls als Verstoß<br />

gegen die vorliegende Klausel (a) -2<br />

(Software-Piraterie/Graumarkt) betrachtet.<br />

(b) Weitere Pflichten Der Fachhändler<br />

verpflichtet sich zu Folgendem:<br />

(i) Er beachtet während der<br />

Laufzeit des Vertrags die einschlägigen<br />

allgemeinen Bestimmungen seiner von <strong>Adobe</strong><br />

zugewiesenen Fachhändlerstufe (Registriert,<br />

Zertifiziert oder Zertifiziert Gold), wie im<br />

Programmleitfaden erläutert. Das<br />

Nichtbeachten der Bestimmungen des<br />

Programmleitfadens ist eine wesentliche<br />

Vertragsverletzung.<br />

(ii) Er vertreibt nur <strong>Adobe</strong>-Software,<br />

die auf der von <strong>Adobe</strong> bereitgestellten Liste<br />

von Software-Produkten <strong>Adobe</strong>s (die<br />

„Software-Liste“) aufgeführt ist. Die Liste<br />

umfasst alle Produkte, die der Fachhändler<br />

zum Zeitpunkt einer Bestellung gemäß dem<br />

vorliegenden Vertrag vertreiben darf.<br />

(iii) Der Fachhändler ist darüber<br />

hinaus verpflichtet, sonstigen qualifizierenden<br />

Kriterien zu entsprechen, die <strong>Adobe</strong> nach<br />

eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit festlegen<br />

kann, wobei diese jedoch mitgeteilt werden<br />

müssen.<br />

(iv) Schulungen Der Fachhändler<br />

wird auf Anforderung von <strong>Adobe</strong> an einem<br />

Schulungsprogramm für Fachhändler von<br />

<strong>Adobe</strong> teilnehmen, damit er über das<br />

erforderliche Wissen zur Unterstützung von<br />

Technologien von <strong>Adobe</strong> verfügt. Ein solches<br />

Schulungsprogramm kann Folgendes<br />

erfordern: (i) Teilnahme des Entwickler- und<br />

Kundendienstpersonals des Fachhändlers bei<br />

einem technischen Schulungskurs und/oder<br />

(ii) eine erfolgreiche Qualifizierung des<br />

Entwickler-, Technik- und<br />

Kundendienstpersonals des Fachhändlers. Die<br />

Schulung erfolgt online über das <strong>Adobe</strong><br />

Channel Training Center.<br />

3. LIZENZEN<br />

(a) Endbenutzer-Vertriebslizenz <strong>Adobe</strong><br />

gewährt dem Fachhändler eine nicht


ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz, die<br />

<strong>Adobe</strong>-Software direkt an Endbenutzer im<br />

Vertragsgebiet während der Vertragslaufzeit<br />

zu vertreiben. Die Verwendung der <strong>Adobe</strong>-<br />

Software durch den Endbenutzer unterliegt<br />

den Bedingungen des Endbenutzer-<br />

Lizenzvertrags. Der Fachhändler ist dafür<br />

verantwortlich, dass der Endbenutzer den<br />

Bedingungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags<br />

zugestimmt hat. Die Annahme des<br />

Endbenutzer-Lizenzvertrags erfolgt, indem der<br />

Endbenutzer die Bedingungen des Vertrags<br />

während des Installationsvorgangs über die<br />

entsprechende Schaltfläche akzeptiert oder<br />

ein Exemplar des Lizenzvertrags unterzeichnet.<br />

Sofern der Fachhändler <strong>Adobe</strong>-Software für<br />

den Endbenutzer installiert, hat er eine<br />

schriftliche Zustimmung des Endbenutzers<br />

einzuholen, die bestätigt, dass der<br />

Fachhändler im Namen des Endbenutzers den<br />

Endbenutzer-Lizenzvertrag abschließen kann.<br />

Der Fachhändler ist nicht berechtigt, <strong>Adobe</strong>-<br />

Software für eigene interne<br />

Geschäftsvorgänge zu nutzen, sofern nicht ein<br />

entsprechender Lizenzvertrag vorliegt. <strong>Adobe</strong>-<br />

Software darf nach diesem Vertrag nur an die<br />

Endbenutzer des Fachhändlers vertrieben<br />

werden.<br />

(b) Kein Verkauf <strong>Adobe</strong>-Software wird<br />

über Nutzungslizenzen vertrieben. Es erfolgt<br />

keine Übereignung bzw. kein Verkauf. Der<br />

Vertrag kann unter keinen Umständen so<br />

ausgelegt werden, dass ein Vertrag zwischen<br />

<strong>Adobe</strong> und dem Fachhändler besteht, der<br />

diesen zum Verkauf der <strong>Adobe</strong>-Software<br />

berechtigt. Der Fachhändler ist verpflichtet,<br />

seine Endbenutzer-Kunden davon in Kenntnis<br />

zu setzen, dass er nur berechtigt ist, Lizenzen<br />

für <strong>Adobe</strong>-Software zu erteilen, und dass<br />

entsprechend kein Verkauf der Software<br />

erfolgt.<br />

4. BESTELLUNGEN/RÜCKSENDUNGEN<br />

(a) Auftragsvorgang Der Fachhändler<br />

hat alle Bestellungen für Software bei einem<br />

von <strong>Adobe</strong> autorisierten Vertriebshändler<br />

einzureichen. Auf Aufforderung hat der<br />

Fachhändler <strong>Adobe</strong> dokumentarisch<br />

nachzuweisen, dass er korrekte Bestellungen<br />

von seinen Endbenutzern erhalten hat. Die<br />

Anzahl der Lizenzen, die in einer Bestellung<br />

des Fachhändlers angeführt sind, darf die<br />

Anzahl der vom Endbenutzer bestellten<br />

Lizenzen nicht übersteigen.<br />

(b) Rückgabe Weder <strong>Adobe</strong> noch<br />

autorisierte Vertriebshändler sind verpflichtet,<br />

Rückgaben anzunehmen. Hiervon<br />

ausgenommen sind nur folgende Fälle mit den<br />

nachfolgenden Einschränkungen nach der im<br />

pflichtgemäßen Ermessen vorgenommenen<br />

Genehmigung der Rückgabe durch <strong>Adobe</strong> im<br />

Einzelfall: (A) Der Vertriebshändler hat die<br />

falsche Software geliefert, (B)<br />

Gewährleistungsfälle von Endbenutzern und<br />

(C) Fälle, in denen der Endbenutzer nicht<br />

bereit ist, den Endbenutzer-Lizenzvertrag<br />

abzuschließen. Solche Rückgaben werden nur<br />

von <strong>Adobe</strong> akzeptiert, wenn eine RMA-<br />

Nummer (Retourennummer) ausgestellt<br />

wurde. Der Fachhändler hat den<br />

Vertriebshändler zur Anforderung der<br />

Retourennummer aufzufordern. Die RMA-<br />

Nummer muss in allen Versanddokumenten<br />

aufgeführt sein, die der rückgegebenen<br />

<strong>Adobe</strong>-Software beigefügt sind. Gleiches gilt<br />

für Gutschriftenanforderungen. Während der<br />

letzten Woche eines <strong>Adobe</strong>-Quartals nehmen<br />

weder <strong>Adobe</strong> noch die Vertriebshändler<br />

<strong>Adobe</strong>-Software zurück. Der Fachhändler ist<br />

dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass<br />

Endbenutzer alle Datenträger, die <strong>Adobe</strong>-<br />

Software enthalten, im Rahmen einer<br />

Rückgabe zerstören oder zurücksenden.<br />

Wenn keine Datenträger geliefert wurden, der<br />

Endbenutzer-Kunde des Fachhändlers jedoch<br />

eine gemäß den vorliegenden Bestimmungen<br />

zulässige Rückgabe durchführt, behält sich<br />

<strong>Adobe</strong> das Recht vor, den Endbenutzer zu<br />

verpflichten, die Zerstörung genutzter<br />

Datenträger zu belegen. <strong>Adobe</strong>-Software ist<br />

vom Fachhändler an ein von <strong>Adobe</strong><br />

angegebenes Lager zurückzusenden. Sofern<br />

dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt,<br />

hat der Fachhändler alle anfallenden Kosten<br />

in diesem Zusammenhang zu tragen, wobei<br />

Fracht, Versicherung und Zölle im Voraus zu<br />

zahlen sind. Die Gefahr bezüglich der<br />

Software geht erst mit Eingang bei <strong>Adobe</strong> auf<br />

<strong>Adobe</strong> über. Der Fachhändler erhält für<br />

zurückgesendete Software nach<br />

Genehmigung eine Gutschrift.<br />

(c) Finanzielle Aufstellung Auf<br />

Anforderung von <strong>Adobe</strong> hat der Fachhändler<br />

<strong>Adobe</strong> vierteljährliche und/oder jährliche<br />

geprüfte Berichte über die Vermögenslage zu


übermitteln, die einen Abschluss, Gewinnund<br />

Verlustrechnung, Aussagen zum Cash-<br />

Flow sowie Anmerkungen und/oder<br />

Referenzen zur Kreditwürdigkeit umfassen.<br />

Der Fachhändler hat <strong>Adobe</strong> ferner<br />

einschlägige Dokumente des offiziellen<br />

Unternehmensregisters zukommen zu lassen,<br />

die Namen und Rechtsform der Gesellschaft<br />

bestätigen, die den vorliegenden Vertrag<br />

abgeschlossen hat. Der Fachhändler gestattet<br />

<strong>Adobe</strong>, die betreffenden Informationen<br />

<strong>Adobe</strong>s Versicherern zukommen zu lassen zur<br />

Vornahme einer etwa erforderlichen<br />

Versicherungsabdeckung.<br />

(d) Keine Rückerstattung Der<br />

Fachhändler bestätigt hiermit, dass er unter<br />

keinen Umständen wegen des Ablaufs oder<br />

der Kündigung dieses Vertrages von <strong>Adobe</strong><br />

Gutschriften oder Rückerstattungen für<br />

Zahlungen des Fachhändlers an einen<br />

Vertriebshändler fordern kann.<br />

5. GEISTIGES EIGENTUM<br />

(a) Software Die <strong>Adobe</strong>-Software, die<br />

dem Fachhändler bereitgestellt wird, ist<br />

geistiges Eigentum <strong>Adobe</strong>s, seiner Lizenzgeber<br />

und Zulieferer. Der Fachhändler hat alle<br />

zumutbaren Handlungen zu unternehmen,<br />

um das geistige Eigentum <strong>Adobe</strong>s, seiner<br />

Lizenzgeber und Zulieferer im Zusammenhang<br />

mit der <strong>Adobe</strong>-Software und zugehörigen<br />

Marken vor Beeinträchtigung zu schützen.<br />

Dies umfasst auch die Pflicht, <strong>Adobe</strong>s<br />

diesbezügliche Maßnahmen zu unterstützen<br />

bzw. entsprechende angemessene<br />

Maßnahmen auf Aufforderung zu ergreifen.<br />

<strong>Adobe</strong> ist jederzeit berechtigt, entsprechende<br />

Aufforderungen an den Fachhändler zu<br />

richten. Soweit dieser Vertrag nichts<br />

Abweichendes bestimmt, werden dem<br />

Fachhändler keine Rechte bezüglich des<br />

geistigen Eigentums oder sonstiger Rechte,<br />

Konzessionen oder Lizenzen an der <strong>Adobe</strong>-<br />

Software oder einschlägigen Marken gewährt.<br />

<strong>Adobe</strong> und seine Lizenzgeber behalten sich<br />

alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.<br />

(b) Datenträger Der Fachhändler<br />

bestätigt hiermit, dass alle geistigen<br />

Eigentumsrechte an den Datenträgern, auf<br />

denen die <strong>Adobe</strong>-Software bereitgestellt<br />

wurde, bei <strong>Adobe</strong> verbleiben. Der<br />

Fachhändler hat alle Hinweise auf geistiges<br />

Eigentum oder sonstige Kennzeichnungen, die<br />

sich auf der <strong>Adobe</strong>-Software befinden, auf<br />

allen von diesen abgeleiteten Kopien<br />

originalgetreu wiederzugeben. Der<br />

Fachhändler ist nicht berechtigt, Hinweise auf<br />

geistiges Eigentum von <strong>Adobe</strong> oder seinen<br />

Lizenzgebern oder sonstige Kennzeichnungen<br />

zu ändern oder zu entfernen, die sich auf der<br />

<strong>Adobe</strong>-Software, der Software zur<br />

erweiterten Testnutzung oder zugehörigen<br />

Dokumenten, Anzeigen, Datenträgern oder<br />

Kennzeichnungen bzw. zugehöriger Werbung<br />

oder Software befinden.<br />

(c) Keine Veränderungen Der<br />

Fachhändler ist ohne schriftliche Einwilligung<br />

von <strong>Adobe</strong> nicht berechtigt, die <strong>Adobe</strong>-<br />

Software oder ihre Bestandteile zu verändern,<br />

zu manipulieren, zu erweitern, anzupassen<br />

oder anderweitig zu ändern. Dies gilt<br />

unabhängig davon, ob solche Änderungen<br />

vom Fachhändler selbst oder für ihn<br />

vorgenommen werden. Die Erteilung einer<br />

solchen Einwilligung liegt im freien Ermessen<br />

<strong>Adobe</strong>s. Liegt eine solche Einwilligung vor und<br />

treffen die Parteien keine abweichende<br />

Vereinbarung, hat der Fachhändler alle<br />

Änderungen, Erweiterungen, Anpassungen<br />

und sonstigen Änderungen <strong>Adobe</strong> zukommen<br />

zu lassen. Darüber hinaus hat er <strong>Adobe</strong> alle<br />

Urheberrechte und sonstige Rechte an<br />

geistigem Eigentum zu übertragen, die ihm<br />

oder einem Dritten im Rahmen der<br />

Veränderung möglicherweise erwachsen sind,<br />

bzw. bei Unmöglichkeit der Übertragung<br />

ausschließliche Nutzungsrechte daran<br />

einzuräumen und auf die Ausübung aller<br />

Urheberpersönlichkeitsrechte in diesem<br />

Zusammenhang bindend zu verzichten.<br />

6. VERTRAULICHKEIT<br />

(a) Vertrauliche Informationen Gelegentlich<br />

kann es vorkommen, dass eine der<br />

Vertragsparteien (der „Offenlegende“) der<br />

anderen Partei (der „Empfänger“) gegenüber<br />

gewisse ihr oder anderen natürlichen oder<br />

juristischen Personen bzw. Körperschaften<br />

zugehörige nicht öffentliche Informationen<br />

offenlegt oder ihr zugänglich macht, die als<br />

vertraulich gekennzeichnet sind, sofern sie in<br />

Schriftform vorliegen, bzw. die bei einer<br />

visuellen oder mündlichen Offenlegung<br />

zugleich als vertraulich bezeichnet bzw.<br />

hervorgehoben wurden, oder die innerhalb<br />

von 30 Tagen nach einer mündlichen


Offenlegung schriftlich festgehalten und als<br />

vertraulich gekennzeichnet wurden<br />

(„Vertrauliche Informationen“). Alternativ<br />

kann der Empfänger auch auf anderem Wege<br />

Zugriff auf diese Informationen erhalten.<br />

Vertraulichkeit gilt auch für den Fall, dass die<br />

Informationen durch Umstände bekannt<br />

wurden, in der die Parteien anhand der Art<br />

der Offenlegung erkannten bzw. nach Treu<br />

und Glauben erkennen mussten, dass es sich<br />

um Vertrauliche Informationen handelt.<br />

Informationen, die es ermöglichen, eine<br />

natürliche Person zu identifizieren oder die<br />

sich auf die Finanzdaten einer natürlichen<br />

Person beziehen („Personenbezogene Daten“)<br />

gelten ebenfalls als vertraulich. Bezüglich<br />

Vertraulicher Informationen gelten die<br />

nachstehenden Unterabschnitte:<br />

(i) Jede Partei behandelt Vertrauliche<br />

Informationen der anderen Partei mit der<br />

gleichen Sorgfalt, die sie auch für eigene<br />

Vertrauliche Informationen gleicher Art<br />

aufwendet, in keinem Fall jedoch mit weniger<br />

als angemessener Sorgfalt. Jede<br />

Vertragspartei beschränkt den Zugriff auf<br />

Vertrauliche Informationen der anderen<br />

Partei auf Mitarbeiter, die diese<br />

Informationen auf gestattete Weise<br />

verwenden und die im Rahmen ihrer<br />

Aufgaben diese Vertraulichen Informationen<br />

benötigen. Diese Mitarbeiter haben eine<br />

Vertraulichkeitsvereinbarung anzunehmen,<br />

deren Regelungen mindestens genau so<br />

restriktiv sind wie die im vorliegenden Vertrag<br />

angeführten Bedingungen.<br />

(ii) Vertrauliche Informationen des<br />

Offenlegenden dürfen vom Empfänger<br />

ausschließlich für Zwecke verwendet werden,<br />

die der Erfüllung seiner Pflichten oder<br />

Ausübung seiner Rechte aus diesem Vertrag<br />

dienen.<br />

(iii) Der Fachhändler ist dafür<br />

verantwortlich, dass, sofern <strong>Adobe</strong>s<br />

Vertrauliche Informationen in einem<br />

europäischen Land erhoben werden, die<br />

Vertraulichen Informationen dieses Land nicht<br />

verlassen. Sofern es sich um Länder der<br />

Europäischen Union handelt, dürfen die<br />

Informationen die EU nicht verlassen. Der<br />

Fachhändler ist nur berechtigt, solche<br />

Informationen aus dem Ursprungsland zu<br />

übertragen, wenn <strong>Adobe</strong> ihn vor einer<br />

solchen Übertragung schriftlich dazu<br />

berechtigt.<br />

(iv) Die Pflichten des Empfängers aus<br />

Absatz 6(a) gelten nicht, sofern die<br />

Informationen (A) zum Zeitpunkt der<br />

Offenlegung bereits öffentlich waren oder zu<br />

einem späteren Zeitpunkt anderweitig<br />

öffentlich wurden, ohne dass dies auf ein<br />

Fehlverhalten des Empfängers zurückzuführen<br />

ist, (B) bereits ohne weitere Verpflichtung<br />

oder Vertraulichkeitsregelung der Kontrolle<br />

des Empfängers unterlagen oder dem<br />

Empfänger ohne weitere Verpflichtung oder<br />

Vertraulichkeit rechtmäßig nach ihrer<br />

Offenlegung bzw. ihres Zugangs anderweitig<br />

mitgeteilt wurden, (C) von Mitarbeitern oder<br />

Vertretern des Empfängers unabhängig und<br />

ohne Rückgriff auf die Nutzung der<br />

Informationen durch den Empfänger<br />

entwickelt wurden oder (D) vom<br />

Offenlegenden dem Empfänger bereits mehr<br />

als drei (3) Jahre zuvor mitgeteilt wurden.<br />

Unbeschadet etwaiger abweichender<br />

Bestimmungen in Abschnitt 6 kann der<br />

Empfänger die Vertraulichen Informationen<br />

des Offenlegenden soweit offenlegen, wie es<br />

erforderlich ist, einer gerichtlichen oder<br />

behördlichen Anordnung nachzukommen.<br />

Gleiches gilt, sofern eine Offenlegung<br />

gesetzlich erforderlich ist oder insofern es<br />

erforderlich ist, die Rechte als Vertragspartei<br />

wahrzunehmen. In allen diesen Fällen hat der<br />

Empfänger dem Offenlegenden die<br />

seinerseitige Offenlegung so rechtzeitig<br />

anzuzeigen, dass der Offenlegende in der Lage<br />

ist, gegen diese Offenlegung im Rahmen<br />

seiner Möglichkeiten vorzugehen.<br />

(v) Beide Vertragsparteien erkennen<br />

hiermit an, dass die jeweils andere Partei<br />

Software und Hardware für eigene Produkte<br />

und Dienste entwickeln oder erwerben kann.<br />

Sie erkennen an, dass bestehende oder<br />

geplante Produkte und Dienste, die<br />

unabhängig von und ohne Rückgriff auf die<br />

Vertraulichen Informationen der anderen<br />

Partei entwickelt bzw. von einer Partei<br />

erworben wurden, auch Ideen oder Konzepte<br />

umfassen können, die ähnlich oder identisch<br />

zu den in den Vertraulichen Informationen<br />

enthaltenen sein können. Jede Partei<br />

bestätigt hiermit, dass der Abschluss des<br />

vorliegenden Vertrages und der Zugriff auf die<br />

Vertraulichen Informationen der anderen


Partei für eine Partei die Entwicklung bzw.<br />

den Erwerb solcher Produkte nicht ausschließt.<br />

(b) Datenschutz Der Fachhändler hat beim<br />

Erheben, Verarbeiten, Aufzeichnen, Speichern,<br />

Registrieren, Offenlegen, Übertragen und<br />

Verwenden (zusammenfassend „Verwenden“)<br />

von Daten, einschließlich personenbezogener<br />

Daten, sowie beim Verwalten seiner<br />

Unterlagen das einschlägige Datenschutzrecht<br />

zu beachten. Das Verwenden der Daten ist,<br />

egal ob unmittelbar oder mittelbar, nur im<br />

Rahmen seiner Pflichten aus diesem Vertrag<br />

gestattet und hat in Übereinstimmung mit USamerikanischem<br />

Datenschutzrecht (soweit auf<br />

das Vertragsgebiet anwendbar) und dem<br />

lokalen Datenschutzrecht zu erfolgen. Für den<br />

Fachhändler gelten alle personenbezogenen<br />

Daten, die er von <strong>Adobe</strong> oder in <strong>Adobe</strong>s<br />

Namen oder direkt von Endbenutzern,<br />

anderen Fachhändlern oder Dritten bezüglich<br />

<strong>Adobe</strong> und <strong>Adobe</strong>s Produkten bzw. Diensten<br />

(„Personenbezogene Kundendaten“) erhebt,<br />

verarbeitet, aufzeichnet, speichert, überträgt<br />

oder erhält, als Vertrauliche Informationen.<br />

Der Fachhändler hat alle<br />

Sicherheitsanforderungen bezüglich<br />

Informationen zu beachten, die von <strong>Adobe</strong><br />

aufgestellt werden. Er ist verpflichtet, seine<br />

Mitarbeiter, Berater, Dienstleister,<br />

angeschlossenen Händler und Vertreter zur<br />

Einhaltung der Bestimmungen des Abschnitts<br />

6(b) zu verpflichten. Nichts in Abschnitt 6(b)<br />

(Datenschutz) kann so ausgelegt werden, dass<br />

es sonstige Pflichten des Fachhändlers aus<br />

dem vorliegenden Vertrag einschränkt.<br />

(c) NICHTS IN ABSCHNITT 6 KANN DIE<br />

BEDINGUNGEN EINER ENDBENUTZERLIZENZ<br />

ERWEITERN ODER ABÄNDERN, DIE DEM<br />

FACHHÄNDLER VON ADOBE (EINSCHLIESSLICH<br />

EINSCHRÄNKUNGEN BEZÜGLICH DER<br />

NUTZUNG VON SOFTWARE) ERTEILT WURDE.<br />

7. GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR SOFTWARE<br />

UND DIENSTE<br />

(a) Endbenutzergewährleistung. Für die<br />

vom Fachhändler bestellte <strong>Adobe</strong>-Software<br />

räumt <strong>Adobe</strong> nur dem Endbenutzer eine<br />

Gewährleistung ein. Diese unterliegt den<br />

Bestimmungen des einschlägigen<br />

Endbenutzer-Lizenzvertrags.<br />

Dem<br />

Fachhändler gegenüber wird im Rahmen des<br />

vorliegenden Vertrags keine Gewährleistung<br />

an der <strong>Adobe</strong>-Software eingeräumt. Wenn die<br />

Endbenutzer-Kunden des Fachhändlers eine<br />

Gewährleistungsforderung hinsichtlich der<br />

<strong>Adobe</strong>-Software stellen, hat der Fachhändler<br />

wirtschaftlich angemessene Schritte zur<br />

Unterstützung dieser Geltendmachung<br />

gegenüber <strong>Adobe</strong> zu unternehmen. Zwischen<br />

<strong>Adobe</strong> und dem Fachhändler sind<br />

Gewährleistungen jeglicher Art ausdrücklich<br />

ausgeschlossen.<br />

(b) Gewährleistung für Software zur<br />

erweiterten Testnutzung Es wird keine<br />

Gewährleistung eingeräumt.<br />

(c) Gegenseitige Gewährleistungen Die<br />

Vertragsparteien gewährleisten jeweils<br />

Folgendes: (i) Sie sind zum rechtlichen<br />

Handeln berechtigte, ordnungsgemäß<br />

gebildete juristische Personen. (ii) Sie sind<br />

berechtigt und in der Lage, den Vertrag<br />

abzuschließen. Der Fachhändler gewährleistet<br />

darüber hinaus, dass er alle Endbenutzer-<br />

Lizenzverträge befolgen wird.<br />

(d) Gewährleistungsausschlüsse Nichts im<br />

Vertrag kann so ausgelegt werden, dass es<br />

Garantien für Software erweitert, die im<br />

Rahmen eines Endbenutzer-Lizenzvertrags<br />

lizenziert wurde.<br />

(e) AUSSER DEN IN DIESEM VERTRAG<br />

ENTHALTENEN AUSDRÜCKLICHEN UND<br />

EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN<br />

UND SOWEIT DIES RECHTLICH ZULÄSSIG IST,<br />

RÄUMT KEINE DER VERTRAGSPARTEIEN<br />

WEITERE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER<br />

ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DES<br />

VERTRAGS BZW. DER BEREITSTELLUNG VON<br />

LEISTUNGEN, PRODUKTEN ODER DIENSTEN<br />

GEMÄSS VERTRAG EIN. DABEI IST ES<br />

UNERHEBLICH, OB DIES AUSDRÜCKLICH,<br />

IMPLIZIT, AUFGRUND GESETZLICHER<br />

GEWÄHRLEISTUNG ODER AUS<br />

ANDERWEITIGEN GEGEBENHEITEN IN DEM<br />

ENTSPRECHENDEN LAND ODER DER<br />

ENTSPRECHENDEN RECHTSORDNUNG<br />

ANZUNEHMEN WÄRE. BEIDE PARTEIEN<br />

SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH INSBESONDERE<br />

ALLE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN,<br />

BEDINGUNGEN UND ZUSICHERUNGEN ZUR<br />

MARKTGÄNGIGKEIT, ZUR MITTLEREN ART<br />

UND GÜTE, ZUR EIGNUNG FÜR EINEN<br />

BESTIMMTEN ZWECK, ZUR INTEGRATION UND<br />

BEZÜGLICH DER NICHTVERLETZUNG VON<br />

RECHTEN DRITTER AUS.


DER FACHHÄNDLER GEWÄHRLEISTET ADOBE,<br />

DASS ER DRITTEN GEGENÜBER HINSICHTLICH<br />

ADOBE ODER DER ADOBE-SOFTWARE KEINE<br />

ANGEBOTE, ANNAHMEN, EINLASSUNGEN,<br />

GARANTIEN,<br />

BEDINGUNGEN,<br />

ZUSICHERUNGEN<br />

ODER<br />

TATSACHENZUSICHERUNGEN MACHEN WIRD,<br />

SOFERN DIES NICHT VON ADOBE GESTATTET<br />

WURDE. DIES GILT AUCH BEZÜGLICH DER<br />

LEISTUNG DER SOFTWARE. DER FACH-<br />

HÄNDLER HAT ADOBE SCHADLOS ZU HALTEN,<br />

INSBESONDERE HINSICHTLICH GERICHTSVER-<br />

FAHREN, GELTENDMACHUNG VON<br />

ANSPRÜCHEN,<br />

SCHADENERSATZFORDERUNGEN,<br />

HAFTUNGSANSPRÜCHEN UND ERSTATTUNG<br />

VON AUFWÄNDEN (EINSCHLIESSLICH<br />

ANGEMESSENER<br />

RECHTS-<br />

VERFOLGUNGSKOSTEN), SOFERN DIESE<br />

UNMITTELBAR ODER MITTELBAR IN EINEM<br />

BELIEBIGEN ZUSAMMENHANG AUS EINEM<br />

VERSTOSS GEGEN DIE OBEN GENANNTEN<br />

GEWÄHRLEISTUNGS-REGELUNGEN<br />

ERWACHSEN.<br />

DER FACHHÄNDLER BESTÄTIGT HIERMIT,<br />

DASS ER KEINE ERWARTUNGEN ZU<br />

MÖGLICHEN EINNAHMEN, ABSATZZAHLEN<br />

ODER SONSTIGER VERGÜTUNG HAT, DIE AUS<br />

DEM VORLIEGENDEN VERTRAG ERWACHSEN<br />

KÖNNTEN. BEI KÜNDIGUNG ODER ABLAUF<br />

DES VERTRAGS ODER ETWAIGER<br />

VERLÄNGERUNGEN HAFTET ADOBE NICHT<br />

FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN, RÜCKERSTAT-<br />

TUNGEN, SCHADENERSATZ, ENTGANGENEN<br />

GEWINN ODER SONSTIGE ZAHLUNGEN, DIE<br />

AUS ERWARTETEM ABSATZ,<br />

AUFWENDUNGEN, INVESTITIONEN, LEASING<br />

ODER SONSTIGEN VERPFLICHTUNGEN<br />

ENTSTEHEN.<br />

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />

(a) MIT AUSNAHME AUSGESCHLOSSENER<br />

ANSPRÜCHE (WIE UNTEN DEFINIERT), VER-<br />

STÖSSEN EINER PARTEI GEGEN IHRE<br />

ZAHLUNGSPFLICHTEN UND SCHADLOS-<br />

HALTUNGSPFLICHTEN GEMÄSS ABSCHNITT 9<br />

(SCHADLOSHALTUNG) HAFTET JEDE PARTEI<br />

GEGENÜBER DER ANDEREN NUR MIT EINEM<br />

MAXIMALBETRAG VON ZEHNTAUSEND US-<br />

DOLLAR (US$ 10.000).<br />

(b) MIT AUSNAHME AUSGESCHLOSSENER<br />

ANSPRÜCHE (WIE UNTEN DEFINIERT) UND<br />

DER PFLICHTEN AUS ABSCHNITT 9<br />

(SCHADLOS-HALTUNG) DES VORLIEGENDEN<br />

VERTRAGS GILT, SELBST WENN DIE<br />

BETREFFENDE VERTRAGS-PARTEI VON DER<br />

MÖGLICHKEIT DES EINTRITTS VON<br />

SCHADENERSATZFORDERUNGEN IN KENNT-<br />

NIS GESETZT WURDE, FOLGENDES: UNTER<br />

KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET EINE PARTEI<br />

FÜR SCHADENERSATZ AUS MITTELBAREN<br />

SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, NICHT<br />

VORHERSEHBAREN SCHÄDEN ODER AUS<br />

ETWAIGEN ZIVILSTRAFEN. DIES GILT UNTER<br />

ANDEREM FÜR ENTGANGENEN GEWINN,<br />

BETRIEBSUNTERBRECHUNGSSCHÄDEN,<br />

VERLUST VON BETRIEBSDATEN,<br />

EINKOMMENS-VERLUST, EINBUSSE DES<br />

IDEELLEN FIRMEN-WERTS, DATENVERLUST<br />

ODER NICHTERZIELUNG ERWARTETER<br />

EINSPARUNGEN.<br />

(c) „AUSGESCHLOSSENE ANSPRÜCHE“ SIND<br />

ANSPRÜCHE AUFGRUND VON ARGLISTIGER<br />

TÄUSCHUNG, GROBER FAHRLÄSSIGKEIT,<br />

VORSATZ, VERLETZUNG VON VERTRAULICH-<br />

KEITSPFLICHTEN UND/ODER DATENSCHUTZ-<br />

BESTIMMUNGEN, VERLETZUNGEN BZW.<br />

UNBERECHTIGTES ANMASSEN VON RECHTEN<br />

AUS GEISTIGEM EIGENTUM DER ANDEREN<br />

PARTEI ODER VERSTÖSSE GEGEN<br />

ZUGRIFFSBESCHRÄNKUNGEN<br />

FÜR<br />

FACHHÄNDLER HINSICHTLICH DER NUTZUNG<br />

DER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS<br />

BEREITGESTELLTEN DIENSTE ODER SOFTWARE<br />

BERUHEN.<br />

(d) KEINE KLAUSEL DIESES VERTRAGS KANN<br />

SO AUSGELEGT WERDEN, DASS SIE DIE<br />

HAFTUNG EINER PARTEI FÜR FOLGENDES<br />

AUSSCHLIESST ODER EINSCHRÄNKT: (i)<br />

ARGLISTIGE TÄUSCHUNG (TORT OF DECEIT),<br />

(ii) TOD ODER PERSONENSCHÄDEN<br />

AUFGRUND VON FAHR-LÄSSIGKEIT EINER<br />

PARTEI BZW. IHRER MITARBEITER BEI DER<br />

WAHRNEHMUNG IHRER AUFGABEN UND (iii)<br />

SONSTIGE HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM<br />

RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER<br />

EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN.<br />

(e) JEDE KLAUSEL DES VORLIEGENDEN<br />

VERTRAGS, DIE HAFTUNGSAUSSCHLIESSEND<br />

ODER -EINSCHRÄNKEND WIRKT, IST SEPARAT<br />

AUSZULEGEN. SOLLTE EINE DIE HAFTUNG<br />

AUSSCHLIESSENDE ODER EINSCHRÄNKENDE<br />

KLAUSEL RECHTLICH NICHTIG ODER NICHT<br />

DURCHSETZBAR SEIN, SO BLEIBEN ALLE<br />

SONSTIGEN KLAUSELN IN KRAFT. DIE


BEENDIGUNG ODER KÜNDIGUNG DIESES<br />

VERTRAGS HAT AUF DIESE BESTIMMUNG<br />

KEINE AUSWIRKUNG.<br />

9. SCHADLOSHALTUNG<br />

Der Fachhändler hat <strong>Adobe</strong>, angeschlossene<br />

Unternehmen, Tochtergesellschaften,<br />

Mitarbeiter, leitende Mitarbeiter,<br />

Geschäftsführer und Lizenzgeber von allen<br />

Ansprüchen schadlos zu halten, die<br />

unmittelbar oder mittelbar aus Folgendem<br />

erwachsen: (i) Gewährleistungen, die der<br />

Fachhändler hinsichtlich der <strong>Adobe</strong>-Software<br />

zugestanden hat, die von <strong>Adobe</strong> nicht<br />

schriftlich gestattet waren, (ii) unsachgemäße<br />

Integration der <strong>Adobe</strong>-Software durch den<br />

Fachhändler in Computer-Systeme auf Seiten<br />

des Endbenutzers oder (iii) Leistung von bzw.<br />

Rechtsverstöße mittels Software, Geräten<br />

oder Materialien (einschließlich solcher im<br />

geistigen Eigentum des Fachhändlers), die<br />

nicht von <strong>Adobe</strong> bereitgestellt wurden. Dies<br />

bezieht sich auf Ansprüche aus<br />

Gerichtsverfahren, Schadenersatzforderungen,<br />

Haftungsansprüche, Kosten und<br />

Aufwendungen.<br />

10. MARKETING UND MARKEN<br />

(a) Während der Vertragslaufzeit kann <strong>Adobe</strong><br />

die Details des Fachhändlers auf jeder seiner<br />

Websites für Endbenutzer aufführen, sofern<br />

dies mit der <strong>Adobe</strong>-Software zusammenhängt.<br />

Der Fachhändler hat der Veröffentlichung<br />

seines Namens als von <strong>Adobe</strong> anerkannter<br />

Fachhändler der entsprechenden Stufe<br />

hiermit ausdrücklich zugestimmt. Der<br />

Fachhändler darf <strong>Adobe</strong>-Software nur unter<br />

dem von <strong>Adobe</strong> vorgegebenen Namen<br />

vermarkten. <strong>Adobe</strong> übernimmt unter keinen<br />

Umständen die Haftung und Gewährleistung<br />

für die Leistung eines Produkts des<br />

Fachhändlers. Gleiches gilt hinsichtlich<br />

Gewährleistungseinräumungen. Der<br />

Fachhändler ist nicht berechtigt, Dritten<br />

gegenüber folgende Einlassungen zu machen:<br />

(i) <strong>Adobe</strong> empfiehlt ein Produkt des<br />

Fachhändlers oder gewährleistet dessen<br />

Leistung; (ii) <strong>Adobe</strong> erklärt implizit<br />

Marktgängigkeit bzw. Eignung für einen<br />

bestimmten Zweck eines<br />

Fachhändlerprodukts; (iii) <strong>Adobe</strong> beabsichtigt,<br />

eine der Handlungen aus (i) oder (ii)<br />

vorzunehmen. Eine Partei ist nicht berechtigt,<br />

Gewährleistungen zu Produkten oder<br />

Diensten der anderen Partei einzuräumen,<br />

sofern nicht eine entsprechende schriftliche<br />

Einwilligung der anderen Partei vorliegt.<br />

(b) Marken von <strong>Adobe</strong> <strong>Adobe</strong> räumt dem<br />

Fachhändler für die Vertragslaufzeit und<br />

gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags ein<br />

nicht exklusives, nicht übertragbares,<br />

widerrufbares eingeschränktes Recht zur<br />

Verwendung von Marken von <strong>Adobe</strong> ein.<br />

Gleiches gilt für Kennzeichnungen oder<br />

spezifische Logos, die seiner Fachhändlerstufe<br />

oder Spezialisierung(en) und/oder<br />

Verkaufszertifizierungen seiner Mitarbeiter<br />

zugeordnet sind. Für Marken,<br />

Kennzeichnungen und Logos gilt, dass ihre<br />

Verwendung dem Fachhändler nur zur<br />

Erfüllung seiner Rechte und Pflichten aus<br />

diesem Vertrag gestattet ist. Diese<br />

Verwendung muss (i) <strong>Adobe</strong>s Richtlinien zur<br />

Verwendung von Marken und (ii) dem<br />

Programmleitfaden entsprechen. Dies<br />

umfasst auch die Richtlinien, die sich derzeit<br />

unter<br />

http://www.adobe.com/misc/agreement.htm<br />

l (oder einer Nachfolger-Website) finden und<br />

die jederzeit von <strong>Adobe</strong> im eigenen Ermessen<br />

angepasst werden können. <strong>Adobe</strong> kann die<br />

Berechtigung des Fachhändlers zur<br />

Verwendung von Marken von <strong>Adobe</strong> jederzeit<br />

nach eigenem Ermessen widerrufen. Sobald<br />

dem Fachhändler ein entsprechender<br />

Widerruf zugeht, muss er alle wirtschaftlich<br />

zumutbaren Anstrengungen unternehmen,<br />

um entsprechende Marken von <strong>Adobe</strong> aus<br />

seinen Einrichtungen zu entfernen.<br />

(c) Marken des Fachhändlers Der Fachhändler<br />

räumt <strong>Adobe</strong> für die Vertragslaufzeit und<br />

gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags ein<br />

nicht exklusives, nicht übertragbares,<br />

unentgeltliches,<br />

widerrufbares,<br />

eingeschränktes Recht ein, Marken des<br />

Fachhändlers zu verwenden, sofern dies dazu<br />

dient, dass <strong>Adobe</strong> seinen Rechten und<br />

Pflichten aus dem Vertrag nachkommt. Dabei<br />

gelten als „Marken des Fachhändlers“ im<br />

Sinne des vorliegenden Vertrags Illustrationen,<br />

Logos und/oder sonstige Bilder, Marken,<br />

Dienstleistungsmarken, Firmen oder sonstige<br />

identifizierende Aspekte des Fachhändlers.<br />

Der Fachhändler kann die Berechtigung<br />

<strong>Adobe</strong>s zur Verwendung seiner Marken<br />

jederzeit nach eigenem Ermessen widerrufen.<br />

Sobald <strong>Adobe</strong> ein entsprechender Widerruf


zugeht, wird <strong>Adobe</strong> alle wirtschaftlich<br />

zumutbaren Anstrengungen unternehmen,<br />

um entsprechende Marken des Fachhändlers<br />

aus seinen Einrichtungen zu entfernen.<br />

(d) Öffentlichkeitsarbeit Ohne schriftliche<br />

Einwilligung der anderen Partei ist keine der<br />

Parteien berechtigt, Pressemitteilungen,<br />

Werbung, Marketing oder sonstiges von der<br />

jeweiligen Partei in ihrem Auftrag<br />

entwickeltes Material herauszugeben, das<br />

sich auf diesen Vertrag oder die Beziehung<br />

zwischen den Parteien bezieht oder auf<br />

sonstige Art den Namen oder Marken der<br />

anderen Parteien verwendet. Unabhängig<br />

davon dürfen jedoch beide Parteien auf<br />

Tatsachen beschränkte Beschreibungen der<br />

Beziehung zwischen den beiden Parteien in<br />

Präsentationen aufnehmen, ohne dass es<br />

dazu einer Einwilligung bedarf. Der<br />

Fachhändler erklärt sich damit einverstanden,<br />

dass sein Name von <strong>Adobe</strong> als Teilnehmer des<br />

Programms oder eines zugehörigen<br />

Programmteils genannt wird.<br />

11. UNTERLAGEN<br />

Der Fachhändler hat über seine Aktivitäten im<br />

Rahmen dieses Vertrags (gemäß allgemein<br />

akzeptierten Buchhaltungsprinzipien)<br />

vollständig und genau Buch zu führen. Diese<br />

Unterlagen sind bis zwei Jahre nach Ende des<br />

Vertrags aufzubewahren. Auf <strong>Adobe</strong>s<br />

Anforderung wird der Fachhändler <strong>Adobe</strong><br />

über seine Aktivitäten aus dem jeweiligen<br />

Vormonat informieren. In diesen Berichten ist<br />

aufzuführen, wie viele Exemplare der<br />

Software zur erweiterten Testnutzung vom<br />

Fachhändler empfangen wurden sowie die<br />

Standorte des Fachhändlers, an die Exemplare<br />

dieser Software gesendet wurden. Darüber<br />

hinaus ist der Fachhändler auf zumutbare<br />

Anforderung <strong>Adobe</strong>s verpflichtet, <strong>Adobe</strong><br />

umgehend Kopien von Informationen und<br />

Dokumenten zukommen zu lassen, die sich<br />

auf die Aktivitäten des Fachhändlers im<br />

Rahmen seiner Vertragspflichten beziehen.<br />

<strong>Adobe</strong> kann während der Vertragslaufzeit und<br />

für zwei Jahre darüber hinaus jederzeit mit<br />

einer Frist von zehn (10) Tagen eine Prüfung<br />

und/oder Inspektion der Unterlagen bzw. des<br />

Betriebsgeländes des Fachhändlers einleiten,<br />

um Berichte des Fachhändlers sowie dessen<br />

Einhaltung der Vertragsbedingungen zu<br />

überprüfen. Eine solche Prüfung kann von<br />

<strong>Adobe</strong>s internem Prüfer oder einem<br />

unabhängigen von <strong>Adobe</strong> bestimmten Prüfer<br />

durchgeführt werden. Prüfungen im Sinne<br />

dieses Abschnitts erfolgen auf Kosten von<br />

<strong>Adobe</strong>, es sei denn, der Fachhändler hat<br />

nachweislich gegen Bestimmungen des<br />

Vertrags verstoßen. In letzterem Fall trägt der<br />

Fachhändler die Prüfungskosten.<br />

12. VERTRAGSLAUFZEIT UND<br />

VERTRAGSENDE<br />

(a) Anfängliche Vertragslaufzeit Die<br />

anfängliche Vertragslaufzeit beträgt ein (1)<br />

Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem <strong>Adobe</strong> den<br />

entsprechenden Antrag des Fachhändlers<br />

akzeptiert. Der Fachhändler erhält eine<br />

entsprechende Bestätigung zu seinem Antrag<br />

per E-Mail.<br />

(b) Vertragsende Der Vertrag endet in<br />

folgenden Fällen:<br />

(i) Jede Partei kann den Vertrag<br />

schriftlich in folgenden Fällen kündigen: (A)<br />

Ordentlich mit sechzig (60) Tagen<br />

Kündigungsfrist; (B) außerordentlich, sofern<br />

die andere Partei für zahlungsunfähig erklärt<br />

wird, Stundung ihrer Schulden beantragt oder<br />

sonstigen Entlastungen dieser Art anstrebt,<br />

oder wenn eine Partei in Auflösung übergeht,<br />

sofern diese nicht freiwillig zum Zwecke einer<br />

Umstrukturierung bzw. einer Verschmelzung<br />

erfolgt. Gleiches gilt, wenn für eine Partei<br />

bezüglich ihrer Aktiva oder ihres Eigentums<br />

ein Liquidator bestellt wird oder die Partei<br />

einem vergleichbaren Verfahren unterworfen<br />

wird. Eine Partei muss alles in ihrer Macht<br />

stehende unternehmen, um die andere Partei<br />

umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn<br />

eins der vorgenannten Ereignisse eintritt.<br />

(ii) Jede Partei kann diesen Vertrag<br />

kündigen, wenn sie der anderen Partei<br />

schriftlich einen schwerwiegenden Verstoß<br />

gegen vertragliche Verpflichtungen mitteilt<br />

und die verstoßende Partei die Verletzung<br />

nicht innerhalb der nächsten dreißig (30) Tage<br />

behebt.<br />

(iii) <strong>Adobe</strong> kann den Vertrag ferner in<br />

folgenden Fällen schriftlich kündigen: (A) Der<br />

Fachhändler verschmilzt ohne schriftliche<br />

Genehmigung <strong>Adobe</strong>s mit einer juristischen<br />

Person, die nicht Partei des vorliegenden<br />

Vertrags ist, oder wird von dieser<br />

übernommen, oder der Fachhändler tritt den


Vertrag ab, ohne dass eine schriftliche<br />

Einwilligung von <strong>Adobe</strong> vorliegt. (B) Die<br />

Beherrschungsverhältnisse des Fachhändlers<br />

ändern sich. (C) Der Fachhändler ist nicht in<br />

der Lage, die Kriterien für seine<br />

Fachhändlerstufe gemäß dem relevanten<br />

Programmleitfaden zu erfüllen.<br />

(iv) <strong>Adobe</strong> kann den Vertrag fristlos<br />

schriftlich kündigen, wenn ein Verstoß gegen<br />

die geistigen Eigentumsrechte von <strong>Adobe</strong><br />

vorliegt.<br />

(c) Wirkung des Vertragsendes<br />

(i) Wenn der Vertrag endet,<br />

erlöschen auch die dem Fachhändler<br />

eingeräumten Rechte umgehend. Der<br />

Fachhändler hat in diesem Fall wie folgt<br />

vorzugehen: (A) Alle Anfragen hinsichtlich<br />

<strong>Adobe</strong> oder der <strong>Adobe</strong>-Software sind an<br />

<strong>Adobe</strong> weiterzuleiten und <strong>Adobe</strong><br />

entsprechend in Kenntnis zu setzen. (B) Alle<br />

Exemplare der Software zur erweiterten<br />

Testnutzung sowie alle Vertraulichen<br />

Informationen <strong>Adobe</strong>s im Besitz oder unter<br />

Kontrolle des Fachhändlers sind an <strong>Adobe</strong><br />

zurückzugeben oder zu zerstören. Zerstörung<br />

bzw. Rückgabe der Software müssen <strong>Adobe</strong><br />

gegenüber hinlänglich belegt werden. (C) Die<br />

Verwendung von Marken <strong>Adobe</strong>s ist<br />

umgehend einzustellen. Sämtliche<br />

Einlassungen, die den Eindruck erwecken<br />

könnten, der Fachhändler wäre noch ein<br />

Fachhändler <strong>Adobe</strong>s, sind zu unterlassen.<br />

(ii) Das Ende des Vertrags wirkt sich<br />

nicht auf sonstige Rechte oder Ansprüche aus,<br />

die den Vertragsparteien gesetzlich zustehen.<br />

Der Fachhändler bestätigt, dass er keine<br />

konkreten Erwartungen hinsichtlich möglicher<br />

Gewinne aufgrund des vorliegenden Vertrags<br />

hat. <strong>Adobe</strong> übernimmt im Falle des<br />

Vertragsendes keine Haftung für<br />

Entschädigungen, Rückerstattungen oder<br />

Schadenersatzansprüche aufgrund von<br />

entgangenem Gewinn aus erwarteten<br />

Absatzgeschäften oder aufgrund von<br />

Ausgaben, Investitionen, Leistungen oder<br />

aufgrund sonstiger Auswirkungen auf den<br />

Betrieb bzw. den ideellen Firmenwert des<br />

Fachhändlers.<br />

(d) Fortbestand Die Abschnitte 1, 3,<br />

4(b), 5, 6 7, 8, 9, 11, 12 und 14 des<br />

vorliegenden Vertrags behalten auch nach<br />

Vertragsende ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für<br />

Klauseln einer Vertragsergänzung, die gemäß<br />

einer solchen Ergänzung ausdrücklich als das<br />

Vertragsende oder das Ende der Gültigkeit der<br />

Ergänzung überdauernd hervorgehoben<br />

wurden.<br />

13. GESCHÄFTSGEBAREN<br />

(a) Einhaltung geltenden Rechts bezüglich<br />

Transaktionen mit Einrichtungen der<br />

öffentlichen Hand Der Fachhändler hat bei<br />

allen im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />

stehenden Transaktionen mit staatlichen<br />

Stellen und allen damit zusammenhängenden<br />

Handlungen die maßgeblichen Gesetze,<br />

Verordnungen und sonstigen Anforderungen<br />

zu befolgen („Staatstransaktionen“). Der<br />

Fachhändler hat <strong>Adobe</strong>, dessen verbundene<br />

Unternehmen sowie Geschäftsführer, leitende<br />

Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter<br />

hinsichtlich aller Ansprüche, Verfahren,<br />

Haftungen sowie Schäden schadlos zu halten,<br />

die erwachsen könnten, weil der Fachhändler<br />

den Pflichten aus dem vorliegenden Abschnitt<br />

nicht nachkommt. Gleiches gilt für<br />

Aufwendungen, Prozesskosten und<br />

Anwaltsgebühren, die anfallen, um die<br />

Schadloshaltung zu gewährleisten.<br />

(b) Korruption Der Fachhändler hat die<br />

geltenden Gesetze und Vorschriften in allen<br />

Ländern einzuhalten, in denen er geschäftlich<br />

tätig ist, unter anderem das Verbot,<br />

Entscheidungen von Mitarbeitern der<br />

Regierung oder anderen Personen durch<br />

Zuwendungen zu beeinflussen. Dass in einigen<br />

Ländern bestimmte Gesetze und Verbote in<br />

der Praxis nicht durchgesetzt werden oder<br />

dass ein Verstoß nicht öffentlich kritisiert wird,<br />

rechtfertigt nicht die Nichteinhaltung dieser<br />

Gesetze. Der Fachhändler erklärt, dass er die<br />

Bestimmungen des Foreign Corrupt Practices<br />

Act der Vereinigten Staaten von Amerika<br />

(„FCPA“) kennt und versteht. Der Fachhändler<br />

hat die Bestimmungen des FCPA zu erfüllen<br />

und legt <strong>Adobe</strong> jährlich einen Nachweis über<br />

die Einhaltung der FCPA-Bestimmungen vor.<br />

(c) Keine Handelsabsprachen Der Fachhändler<br />

ist sich nicht bewusst, dass<br />

Geschäftsverhältnisse<br />

oder<br />

Handelsübereinkünfte vorliegen, die den<br />

freien Handel einschränken oder zur<br />

Förderung monopolistischer oder<br />

kartellähnlicher Geschäftspraktiken mit<br />

potenziell schädlichen Folgen für <strong>Adobe</strong>s


Kunden führen könnten. Der Fachhändler war<br />

auch zu keinem Zeitpunkt an derartigen<br />

Geschäftsverhältnissen<br />

oder<br />

Handelsübereinkünften beteiligt.<br />

(d) Ehrliche Handlungsweise, keine falschen<br />

Einlassungen Der Fachhändler wird gegenüber<br />

<strong>Adobe</strong> hinsichtlich vorgenommener<br />

Transaktionen im aktuellen Bilanzquartal bzw.<br />

früheren Quartalen keine falschen<br />

Einlassungen machen. Falsche Einlassungen<br />

schließen unter anderem Folgendes ein:<br />

Förderung oder Verwendung falscher<br />

Dokumente, z. B. ungültiger Bestellformulare,<br />

gefälschter Verträge, gefälschter<br />

Zerstörungsnachweise und/oder unpräzise<br />

Berichterstattung, um Transaktionen des<br />

Fachhändlers zu fördern.<br />

(e) Meldung von Verstößen Sofern der<br />

Fachhändler Kenntnis von Handeln oder<br />

Unterlassen von Mitarbeitern <strong>Adobe</strong>s oder<br />

sonstigen Mitarbeitern erhält, das gegen die<br />

Bestimmungen des vorliegenden Vertrags<br />

verstößt, oder sobald es Verdachtsmomente<br />

für solche Verstöße gibt, muss der<br />

Fachhändler sich unter +1-800-300-1026 an<br />

<strong>Adobe</strong> wenden, um die Verstöße bzw.<br />

mutmaßlichen Verstöße anonym zu melden.<br />

(f) Kein Interessenkonflikt<br />

(i) Der Fachhändler muss <strong>Adobe</strong> vor<br />

seiner Unterfertigung des vorliegenden<br />

Vertrags und nach einer mit der<br />

erforderlichen Sorgfalt durchgeführten<br />

Prüfung aller Verhältnisse davon in Kenntnis<br />

setzen, wenn Führungskräfte oder<br />

entscheidungserhebliche Mitarbeiter<br />

(nachstehend näher definiert) und/oder<br />

Teilhaber mit mehr als 10 % Geschäftsanteil<br />

und/oder Aktienanteil am Fachhändler oder<br />

einem angeschlossenen Unternehmen des<br />

Fachhändlers in einem besonderen Verhältnis<br />

(nachstehend definiert) zu einer<br />

Führungskraft oder einem<br />

Entscheidungserheblichen Mitarbeiter (wie<br />

unten definiert) von <strong>Adobe</strong> stehen. Sofern<br />

eine solche Mitteilung unterbleibt, gilt dies als<br />

Erklärung des Fachhändlers, dass nach seinem<br />

besten Wissen kein solcher Bezug mit Beginn<br />

der Vertragslaufzeit existiert.<br />

(ii) Der Begriff „Besonderes<br />

Verhältnis“ umfasst folgende Beziehungen:<br />

Ehepartner, Kinder, Eltern, Schwiegereltern,<br />

Geschwister, Schwäger, Onkel, Tanten,<br />

Nichten und Neffen. Ein Besonderes<br />

Verhältnis liegt vor, wenn beim Fachhändler<br />

eine Person tätig ist, die über eine der<br />

vorgenannten Beziehungen verfügt. Der<br />

Begriff<br />

„Entscheidungserheblicher<br />

Mitarbeiter“ erstreckt sich auf Angestellte<br />

und zeitweilig angestellte Mitarbeiter des<br />

Fachhändlers bzw. <strong>Adobe</strong>s (je nach<br />

Sichtweise), die mit dem Vermarkten, Erwerb<br />

und/oder Vertrieb von <strong>Adobe</strong>-Software<br />

betraut sind.<br />

(iii) Während der Vertragslaufzeit hat<br />

der Fachhändler, soweit datenschutzrechtlich<br />

zulässig, mit angemessener Sorgfalt alle<br />

Führungskräfte, Mitarbeiter und Inhaber von<br />

mindestens 10 % Geschäftsanteilen zu<br />

identifizieren, die Mitarbeiter von <strong>Adobe</strong> oder<br />

Angehörige von <strong>Adobe</strong>-Mitarbeitern sind, und<br />

<strong>Adobe</strong> in einem solchen Falle frühestmöglich<br />

schriftlich darüber zu informieren. Der<br />

Fachhändler beantwortet außerdem nach<br />

bestem Bemühen Anfragen von <strong>Adobe</strong><br />

bezüglich potenzieller oder mutmaßlicher<br />

Interessenkonflikte, die aus den oben<br />

beschriebenen Verhältnissen resultieren<br />

können.<br />

(iv) Es ist dem Fachhändler untersagt,<br />

unmittelbare oder mittelbare Zahlungen oder<br />

geldwerte Vorteile einem leitenden<br />

Angestellten, Geschäftsführer oder sonstigen<br />

Mitarbeiter von <strong>Adobe</strong> zuzuwenden, die über<br />

den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen<br />

und nicht allgemein akzeptierten<br />

internationalen<br />

Geschäftspraktiken<br />

entsprechen und/oder rechtswidrig sind.<br />

Verstöße gegen die vorliegende Klausel sind<br />

schwerwiegende Vertragsverstöße und<br />

berechtigen <strong>Adobe</strong> im Falle eines Verstoßes,<br />

den Vertrag gemäß den Bestimmungen dieses<br />

Vertrages zu kündigen, ohne dass dies die<br />

sonstigen Rechte <strong>Adobe</strong>s gegenüber dem<br />

Fachhändler beeinträchtigt.<br />

(v) Ausdrückliche Erklärungen Der<br />

Fachhändler erklärt hiermit: (a) Keine<br />

zuständige Behörde hat die Export- und/oder<br />

Importberechtigung des Fachhändlers<br />

vorübergehend entzogen, widerrufen oder<br />

verweigert. (b) Der Fachhändler befindet sich<br />

nicht im Eigentum oder unter Kontrolle einer<br />

Person, die Staatsangehöriger bzw. Ansässiger<br />

eines Landes oder Rechtsgebiets ist, in dem<br />

diese Transaktionen verboten sind. (c) Der


Fachhändler wird unter keinen Umständen<br />

und auf keine Weise die <strong>Adobe</strong>-Software aus<br />

oder zu seinem Rechtsgebiet unter Verstoß<br />

gegen einschlägiges Recht entfernen,<br />

übersenden, exportieren, importieren oder<br />

übertragen. Der Fachhändler wird <strong>Adobe</strong><br />

bezüglich aller Ansprüche, Schäden und<br />

Haftungspflichten schadlos halten, die auf<br />

einen Verstoß des Fachhändlers oder seiner<br />

Vertreter, leitenden Angestellten,<br />

Geschäftsführer oder Mitarbeiter gegen die<br />

Pflichten aus Abschnitt 13 zurückzuführen<br />

sind.<br />

14. ALLGEMEINES<br />

(a) Erklärungen Alle nach diesem Vertrag<br />

vorgesehenen Erklärungen oder Berichte<br />

bedürfen der Schriftform. Sie sind entweder<br />

persönlich zu überreichen, von einem<br />

angesehenen, international operierenden<br />

Kurierdienst zu überbringen oder per<br />

Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Sie<br />

gelten fünf (5) Tage nach Aufgeben des<br />

frankierten Einschreibens als zugegangen bzw.<br />

ab dem Zustellungsdatum in den Unterlagen<br />

des verwendeten Kurierdiensts. Erklärungen<br />

sind an folgende Adressen zu richten: 345<br />

Park Avenue, San Jose, California, USA für<br />

<strong>Adobe</strong> und an den Sitz des Fachhändlers, der<br />

im Fachhändlerantrag genannt ist, für den<br />

Fachhändler. Wenn eine Erklärung an <strong>Adobe</strong><br />

Systems Incorporated oder dessen<br />

verbundene Unternehmen gesendet wird, ist<br />

eine Kopie an den General Counsel von <strong>Adobe</strong><br />

Systems Incorporated zu richten.<br />

(b) Anwaltskosten Sofern ein Rechtsverfahren<br />

zur Durchsetzung von Rechten aus diesem<br />

Vertrag von einer der Parteien angestrengt<br />

wird, steht der obsiegenden Partei über die in<br />

diesem Verfahren zugesprochenen Leistungen<br />

hinaus Ersatz angemessener Prozesseinschließlich<br />

Anwaltskosten zu.<br />

(c) Einschlägiges Recht Hat der Fachhändler<br />

seinen Sitz in einem europäischen Land,<br />

unterliegt dieser Vertrag dem Recht von<br />

England und Wales. Das englische<br />

Kollisionsrecht ist hierbei ausgeschlossen. Hat<br />

der Fachhändler seinen Sitz im Nahen Osten,<br />

Afrika oder einem anderen Land, das nicht zu<br />

Europa gehört, unterliegt dieser Vertrag dem<br />

Recht des US-Bundesstaats Kalifornien. Das<br />

kalifornische Kollisionsrecht ist hierbei<br />

ausgeschlossen. Der vorliegende Vertrag<br />

unterliegt nicht dem UN-Kaufrecht<br />

(Convention on Contracts for the<br />

International Sale of Goods) und/oder seiner<br />

Umsetzung und/oder Nachfolgegesetzgebung<br />

und/oder -verordnungen. Die Anwendung<br />

dieser Regelungen ist ausdrücklich<br />

abbedungen.<br />

(d) Gerichtsstand Sofern der Fachhändler<br />

seinen Sitz in einem europäischen Land hat,<br />

wird für alle Streitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ein englisches Gericht in<br />

London als ausschließlicher Gerichtsstand<br />

vereinbart. Sofern der Fachhändler seinen Sitz<br />

im Nahen Osten, Afrika oder einem anderen<br />

Land hat, das nicht zu Europa gehört, wird für<br />

alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

diesem Vertrag, soweit rechtlich zulässig, der<br />

Superior Court of the State of California oder<br />

der Federal District Court of San Jose in Santa<br />

Clara County als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand vereinbart.<br />

(e) Salvatorische Klausel Sofern eine<br />

Bestimmung des vorliegenden Vertrags sich<br />

als nicht durchsetzbar herausstellen sollte,<br />

wirkt sich dies nicht auf die Gesamtheit des<br />

Vertrags aus. In einem solchen Fall ist die<br />

betroffene Klausel so zu ändern oder<br />

auszulegen, dass sie im Einklang mit<br />

geltendem Recht dem ursprünglich<br />

beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.<br />

(f) Keine Stellvertretung oder <strong>Partner</strong>schaft<br />

Nichts im vorliegenden Vertrag, einschließlich<br />

des Titels, kann so ausgelegt werden, dass<br />

nach dem Vertrag ein<br />

Stellvertretungsverhältnis, eine <strong>Partner</strong>schaft,<br />

ein Kaufvertrag, ein Beteiligungsunternehmen<br />

oder eine sonstige Form einer gemeinsamen<br />

Gesellschaft zwischen den Vertragsparteien<br />

geschaffen wird. Die Parteien sind nicht<br />

berechtigt, für die Gegenpartei eine rechtliche<br />

Verpflichtung einzugehen.<br />

(g) Vollständiger Vertragstext Jeder diesem<br />

Vertrag beigefügte Anhang ist Teil des<br />

Gesamtvertrags. Der Vertrag, einschließlich<br />

des Programmleitfadens, stellt das gesamte<br />

Vertragsverhältnis zwischen <strong>Adobe</strong> und dem<br />

Fachhändler dar. Er ersetzt alle im<br />

Zusammenhang stehenden früheren<br />

mündlichen oder schriftlichen<br />

Vereinbarungen, Gewährleistungen und<br />

Garantien.


(h) Rechtsverzicht Verzichtet eine<br />

Vertragspartei im Falle eines Verstoßes durch<br />

die andere Partei auf die Durchsetzung ihrer<br />

Rechte, so ist dies schriftlich zu erklären und<br />

bedarf der Unterschrift beider<br />

Vertragsparteien. Ein solcher Verzicht stellt<br />

keinen Verzicht auf die spätere<br />

Geltendmachung von Rechten nach einem<br />

Verstoß gegen dieselbe Bestimmung dar.<br />

(i) Abtretung, Namensänderung Sofern nicht<br />

nachfolgend abweichend geregelt, können<br />

weder dieser Vertrag noch Rechte oder<br />

Pflichten des Fachhändlers im Rahmen des<br />

Vertrags ganz oder teilweise ohne schriftliche<br />

Einwilligung <strong>Adobe</strong>s abgetreten werden.<br />

Sofern sich die Eigentumsverhältnisse am<br />

Fachhändler ändern, ist <strong>Adobe</strong> berechtigt,<br />

den Vertrag unmittelbar schriftlich zu<br />

kündigen. Eine Änderung der<br />

Eigentumsverhältnisse im Sinne dieses<br />

Abschnitts ist gegeben, wenn sich die<br />

natürlichen oder juristischen Personen ändern,<br />

die mindestens 50 % der Anteile bzw. Aktien<br />

des Fachhändlers kontrollieren. Der Vertrag<br />

ist für die genannten Parteien<br />

rechtsverbindlich, ebenso für ihre<br />

Rechtsnachfolger bzw. genehmigte<br />

Abtretungsempfänger. Jede Vertragspartei<br />

kann den Vertrag umgehend kündigen, wenn<br />

die jeweils andere Partei entgegen den<br />

Regelungen dieses Abschnitts Schritte zur<br />

Abtretung oder Übertragung vornimmt.<br />

Solche Versuche sind von vornherein nichtig.<br />

(j) Höhere Gewalt Die Parteien haften nicht<br />

bei Nichterfüllung von Vertragspflichten oder<br />

Verzug, sofern dies auf Feuer, Streik, Krieg,<br />

soziale Unruhen, terroristische Aktivitäten,<br />

staatliche Regelungen, Naturgewalten oder<br />

sonstige Gründe zurückzuführen ist, die sich<br />

der unter zumutbaren Umständen möglichen<br />

Kontrolle der jeweils nicht erfüllenden bzw.<br />

im Verzug befindlichen Partei entzogen und<br />

nicht abwendbar waren. Die vorliegende<br />

Klausel kann nicht dergestalt ausgelegt<br />

werden, dass eine der Vertragsparteien eine<br />

Zahlungspflicht gegenüber der anderen Partei<br />

nicht mehr erfüllen muss.<br />

(k) Rechtsmittel Die Parteien bestätigen<br />

hiermit ausdrücklich, dass Verstöße gegen<br />

Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag<br />

und/oder dem Programmleitfaden unter<br />

Umständen irreparable Schäden nach sich<br />

ziehen könnten. Daher kommen Sie überein,<br />

dass neben den Rechtsmitteln des Common<br />

Law auch für beide Parteien die Möglichkeit<br />

bestehen soll, einstweilige Verfügungen oder<br />

sonstige Rechtsmittel nach dem Equity-<br />

System im Rahmen eines rechtlichen<br />

Verfahrens zu erwirken, sofern die Gefahr<br />

eines entsprechenden Verstoßes zumindest<br />

zu besorgen ist. Der Fachhändler verzichtet<br />

hiermit auf das Erfordernis, dass <strong>Adobe</strong> eine<br />

Bürgschaft oder sonstige Sicherheit bei<br />

Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz<br />

oder sonstigen Rechtsmitteln nach Equity-<br />

Recht hinterlegen muss.<br />

(l) Einhalten geltenden Rechts Der<br />

Fachhändler hat das Recht aller Länder zu<br />

beachten, in denen er geschäftlich tätig ist.<br />

Die Tatsache, dass Verstöße gegen bestimmte<br />

Gesetze in manchen Ländern in der Praxis<br />

nicht verfolgt werden, oder dass ein Verstoß<br />

nicht gegen die guten Sitten verstößt,<br />

entbindet nicht von der vorgenannten Pflicht.<br />

Exportbestimmungen. Der Fachhändler<br />

bestätigt hiermit, dass die Software den<br />

Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten<br />

(EAR, 15 CFR 730-774) unterliegt und unter<br />

Einhaltung dieser Bestimmungen exportiert<br />

werden muss. Der Fachhändler verpflichtet<br />

sich, die Software nicht in Länder zu<br />

überführen oder umzuleiten und die Software<br />

nicht in Ländern weiterzuverkaufen, für die<br />

ein Handelsembargo der Vereinigten Staaten<br />

besteht (unter anderem Iran, Kuba,<br />

Nordkorea, Sudan und Syrien). Der<br />

Fachhändler erklärt, dass er die Software<br />

keiner Person anbieten wird, der die<br />

Teilnahme an Exportgeschäften in den USA<br />

von einer US-Bundesbehörde untersagt<br />

worden ist. Er erklärt weiterhin, dass er die<br />

Software nicht für Zwecke nutzen oder für<br />

Endbenutzer überführen wird, die in<br />

Verbindung mit atomaren, chemischen oder<br />

biologischen Waffen, Raketensystemen,<br />

Trägerraketen, Höhenforschungsraketen oder<br />

unbemannten Luftaufklärungssystemen<br />

stehen, es sei denn, dies wurde durch eine<br />

Bestimmung oder Lizenz der US-Regierung<br />

autorisiert.<br />

Darüber hinaus bestätigt der Fachhändler,<br />

dass die Software in den Ländern, in denen er<br />

tätig ist, Exportbestimmungen unterliegen<br />

kann. Der Fachhändler erklärt hiermit, dass er


die Software nicht entgegen den Gesetzen<br />

oder Vorschriften von<br />

Regierungseinrichtungen direkt oder indirekt<br />

exportieren, importieren, übertragen oder<br />

nutzen wird, die diese Handlungen regeln.<br />

Wenn <strong>Adobe</strong> Kenntnis von einer Verletzung<br />

dieser Vorschriften hat, wird <strong>Adobe</strong><br />

gegebenenfalls untersagt, Wartungs- und<br />

Support-Leistungen für die Software<br />

anzubieten. Die Parteien treffen eine<br />

Vereinbarung zur Zusammenarbeit<br />

hinsichtlich der Beantragung aller<br />

erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen;<br />

der Fachhändler erkennt jedoch an, dass er<br />

letztendlich für die Einhaltung sämtlicher<br />

Export- und Importbestimmungen<br />

verantwortlich ist.<br />

(m) Begünstigte Dritte Der Fachhändler<br />

erkennt an, dass die Lizenzgeber <strong>Adobe</strong>s als<br />

begünstigte Dritte im Sinne dieses Vertrages<br />

gelten, die berechtigt sind, die Durchsetzung<br />

der Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag zu<br />

betreiben.<br />

(n) Übersetzungen Sofern der Vertrag in mehr<br />

als einer Sprache gehalten ist, gilt die<br />

englischsprachige Fassung maßgebend. Die<br />

Bestimmungen der anderssprachigen<br />

Vertragswerke dienen nur<br />

Informationszwecken und sind rechtlich<br />

unverbindlich. Darüber hinaus gilt, dass eine<br />

Annahme seitens <strong>Adobe</strong>s oder des<br />

Fachhändlers auf einer nicht-englischen<br />

Fassung als Annahme der betreffenden<br />

englischen Fassung gilt, selbst wenn diese<br />

nicht explizit angenommen wurde, und somit<br />

die englische Fassung des vorliegenden<br />

Vertragswerkes als rechtlich verbindlich<br />

anzusehen ist. Ohne das Vorgenannte<br />

einzuschränken, gilt, dass für alle Fälle eines<br />

Konflikts bzw. einer Ungenauigkeit im<br />

Verhältnis zwischen der englischen und einer<br />

anderssprachigen Fassung des Vertragstextes<br />

die englische Version die alleinig gültige<br />

Regelung enthält.<br />

(o) Unabhängigkeit DIE VERTRAGSPARTEIEN<br />

BESTÄTIGEN, DASS ES FÜR DIE AUSLEGUNG<br />

DES VERTRAGS UNERHEBLICH IST, DASS DER<br />

VERTRAG ODER BESTIMMTE TEILE DESSELBEN<br />

VON EINER DER PARTEIEN VERFASST<br />

WURDEN.<br />

(p) Andere Handelsmöglichkeiten Es<br />

steht jeder Vertragspartei frei, konkrete<br />

Angebote nach eigenem Ermessen<br />

abzulehnen und mit anderen Anbietern von<br />

Produkten oder Diensten<br />

zusammenzuarbeiten. Nichts in diesem<br />

Vertrag darf so ausgelegt werden, dass ein<br />

wie auch immer geartetes exklusives<br />

Verhältnis zwischen den Vertragsparteien<br />

besteht. Es wird ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass die Parteien<br />

Geschäftsbeziehungen zu anderen<br />

Systemintegratoren, Originalherstellern<br />

(OEMs), Software- und Hardware-Anbietern,<br />

Vertriebshändlern und/oder Fachhändlern<br />

unterhalten können. Gleiches gilt auch für<br />

Vertriebspartner für Lösungen.<br />

(q) Keine Erfolgsgarantie Die<br />

Vertragsparteien schließen aus, dass<br />

Einlassungen oder Garantien bezüglich der<br />

Erfolge von Aktivitäten im Rahmen des<br />

Vertrags erfolgten. Gleiches gilt für mögliche<br />

Gewinne, die durch den Vertrag anfallen<br />

könnten.<br />

(r) Exklusivität Nichts in diesem Vertrag<br />

darf so ausgelegt werden, dass ein wie auch<br />

immer geartetes exklusives Verhältnis<br />

zwischen den Vertragsparteien besteht. Es<br />

wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass<br />

die Parteien Geschäftsbeziehungen zu<br />

anderen Originalherstellern (OEMs),<br />

Software- und Hardware-Anbietern,<br />

Vertriebshändlern und/oder Fachhändlern<br />

unterhalten können.<br />

(s) Duplikate Der Vertrag kann auch im<br />

Original in mehreren Ausfertigungen<br />

unterzeichnet oder per Telefax übermittelt<br />

werden. Er gilt dann als geschlossen, sobald<br />

diese Dokumente angenommen und<br />

übermittelt sind.<br />

(t) Regionale Besonderheiten Das<br />

Programm kann regional oder gebietsweit<br />

geltende Leistungen und Verpflichtungen<br />

enthalten. Entsprechende Leistungen oder<br />

Verpflichtungen sind spezifisch für die<br />

jeweilige Region. <strong>Adobe</strong> ist nicht verpflichtet,<br />

regionale Besonderheiten auf andere<br />

Regionen auszudehnen.<br />

(u) Behörden außerhalb der USA Der<br />

Fachhändler unternimmt alle zumutbaren<br />

Schritte, damit bei Angeboten und<br />

Abschlüssen mit Behörden außerhalb der USA<br />

bezüglich der <strong>Adobe</strong>-Software die geistigen<br />

Eigentumsrechte von <strong>Adobe</strong> an der


etreffenden Software und zugehörigen<br />

Dokumenten weitestmöglich unter den Schutz<br />

des jeweils einschlägigen Rechts für<br />

kommerzielle Software und zugehörige<br />

Dokumente gestellt werden. Die<br />

Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts<br />

dürfen nicht so ausgelegt werden, dass durch<br />

sie der Umfang der Fachhändlerrechte aus<br />

Abschnitt 3 („Lizenzen“) erweitert wird.<br />

(v) Vollständiger Vertragstext, Vorrang<br />

Der Vertrag (Programmleitfaden und der<br />

vorliegende Vertrag zum <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong><br />

Connection Reseller-Programm) umfasst alle<br />

Vereinbarungen zwischen den<br />

Vertragsparteien hinsichtlich des<br />

Vertragsgegenstands. Er ersetzt frühere<br />

schriftliche oder mündliche Angebote,<br />

Vereinbarungen oder sonstige Absprachen<br />

zum Vertragsgegenstand zwischen den<br />

Parteien.<br />

Der Vertrag wird mit dem Datum von <strong>Adobe</strong>s<br />

Annahme rechtswirksam.<br />

[ICH HABE DIE IM VORLIEGENDEN VERTRAGSTEXT AUFGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN GELESEN,<br />

ERKLÄRE MICH MIT IHNEN EINVERSTANDEN UND BESTÄTIGE HIERMIT, DASS ICH AUTORISIERT BIN,<br />

DEN FACHHÄNDLER AN DIESEN VERTRAG ZU BINDEN.]<br />

[ICH NEHME DIESEN VERTRAG NICHT AN]

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