Adobe Solution Partner Agreement
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VERTRAG ZUM ADOBE PARTNER CONNECTION RESELLER-PROGRAMM<br />
HINWEIS: Der vorliegende Vertrag zum <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong> Connection Reseller-Programm und der<br />
Leitfaden für das <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong> Connection Reseller-Programm (zusammenfassend als<br />
„Vertrag“ bezeichnet) stellen einen wirksamen Vertrag zwischen Ihnen („Fachhändler“ = „Reseller“)<br />
und <strong>Adobe</strong> Systems Software Ireland Limited („<strong>Adobe</strong>“) dar, der sich auf den Vertrieb von Software-<br />
Produkten von <strong>Adobe</strong> („Software“) bezieht. Um Software gemäß dem <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong> Connection<br />
Reseller-Programm vertreiben zu können, müssen Sie diesem Vertrag durch Klick auf die<br />
entsprechende Option zustimmen, sobald diese angezeigt werden kann. Sie sind nicht zum<br />
Software-Vertrieb berechtigt, sofern Sie dem Vertrag nicht zugestimmt haben.<br />
1. DEFINITIONEN<br />
(a) „<strong>Adobe</strong>-Quartale“ sind die<br />
folgenden dreimonatigen Zeiträume:<br />
Dezember bis einschließlich Februar, März bis<br />
einschließlich Mai, Juni bis einschließlich<br />
August und September bis einschließlich<br />
November.<br />
(b) „Vertriebshändler“ ist eine Partei,<br />
die mit <strong>Adobe</strong> einen Vertrag bezüglich des<br />
Vertriebs der Software an Fachhändler gemäß<br />
dem <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong> Connection Distributor-<br />
Programm geschlossen hat.<br />
(c) „Endbenutzer“ ist eine Person, die<br />
eine Lizenz bzw. Unterlizenz für die Nutzung<br />
der <strong>Adobe</strong>-Software erwirbt, die nicht den<br />
Vertrieb bzw. die Weiterleitung der Software<br />
zum Zweck hat.<br />
(d) „Endbenutzer-Lizenzvertrag“ steht<br />
für den derzeitigen Endbenutzer-Lizenzvertrag<br />
von <strong>Adobe</strong> für die jeweilige Software. Dieser<br />
Vertrag wird üblicherweise der Software in<br />
elektronischer Form als Teil eines<br />
Installationsprogramms oder als ein<br />
ausführbares Dokument beigefügt. Er stellt<br />
einen Vertrag zwischen <strong>Adobe</strong> und dem<br />
Endbenutzer dar.<br />
(e) „Software für erweiterte Test- bzw.<br />
Vorführungsnutzung“ oder „Software zur<br />
erweiterten Testnutzung“ ist Software, die<br />
nicht für den weiteren Vertrieb vorgesehen ist<br />
und vom Fachhändler ausschließlich für<br />
Vorführungszwecke verwendet werden darf.<br />
<strong>Adobe</strong> bietet weder Maintenance- noch<br />
Supportleistungen für Software zur<br />
erweiterten Testnutzung.<br />
(f) „Programmleitfaden“ ist der<br />
Leitfaden zum <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong> Connection<br />
Reseller-Programm.<br />
(g) „Graumarkt-Produkte“ oder „nicht<br />
rechtmäßige Produkte“ sind Software-<br />
Produkte, die von einem autorisierten in<br />
einen nicht autorisierten Vertriebskanal<br />
umgeleitet wurden und/oder die Erscheinung<br />
einer rechtmäßigen Vollversion haben können<br />
und/oder nicht mehr als ursprünglich von<br />
<strong>Adobe</strong> für Bildungs- oder<br />
Regierungseinrichtungen, als Upgrade oder<br />
OEM-Version vertriebene Software bzw. als<br />
ursprünglich für den Vertrieb außerhalb des<br />
Fachhändler-Vertragsgebiets vorgesehenes<br />
und/oder vertriebenes Produkt erkennbar<br />
sind.<br />
(h) „Fachhändler-Standorte“ sind die<br />
tatsächlichen Standorte des Fachhändlers, an<br />
denen die Software zur erweiterten<br />
Testnutzung installiert ist.<br />
(i) „Software“ oder „<strong>Adobe</strong>-<br />
Software“ steht für jegliche Software, die von<br />
<strong>Adobe</strong> während der Vertragslaufzeit<br />
veräußert wird. Software zur erweiterten<br />
Testnutzung gilt ebenfalls als <strong>Adobe</strong>-Software.<br />
(j) „Vertragsgebiet“ ist (1) Europa,<br />
falls der Fachhändler in Europa ansässig ist.<br />
(2) Falls der Fachhändler im Nahen Osten,<br />
Afrika oder einem anderen Land ansässig ist,<br />
das nicht zu „Europa“ wie unten definiert<br />
gehört, ist das Vertragsgebiet das Land, das<br />
der Fachhändler bei der Registrierung beim<br />
Online-Portal von <strong>Adobe</strong> in seiner Anschrift<br />
angegeben hat. Als „Europa“ im Sinne des<br />
vorliegenden Vertrags gilt das Gebiet des<br />
Europäischen Wirtschaftsraums, also die<br />
Europäische Union (EU) mit ihren<br />
Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz,<br />
Liechtenstein, Norwegen und Island. Der<br />
Fachhändler ist nicht berechtigt, die Software<br />
außerhalb des Vertragsgebiets zu vertreiben.
Unter keinen Umständen kann sich das<br />
Vertragsgebiet auf den Iran, Syrien, den<br />
Sudan, Kuba und Nordkorea erstrecken.<br />
Gleiches gilt für andere Länder, für die gemäß<br />
einschlägigem Recht eine<br />
Handelsbeschränkung gilt.<br />
2. EINSETZUNG<br />
(a) -1 Einsetzung Sofern <strong>Adobe</strong> dem<br />
Anliegen des Fachhändlers entspricht, ein<br />
Fachhändler für die Software zu werden, und<br />
sofern der Fachhändler die Bedingungen des<br />
Vertrags erfüllt, setzt <strong>Adobe</strong> den Fachhändler<br />
als Fachhändler gemäß dem <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong><br />
Connection Reseller-Programm auf nichtexklusiver<br />
Basis im Vertragsgebiet ein. Der<br />
Vertrieb von Software außerhalb des<br />
Vertragsgebiets bzw. an andere Fachhändler,<br />
die die Software außerhalb des<br />
Vertragsgebiets vertreiben werden, ist nicht<br />
zulässig. Diese Einsetzung gestattet es dem<br />
Fachhändler, Software an Endbenutzer im<br />
Rahmen des <strong>Adobe</strong> Transactional License<br />
Programm (TLP) und/oder des Cumulative<br />
License Programm (CLP) zu vertreiben, wie im<br />
Programmleitfaden erläutert. Nicht alle<br />
Fachhändler dürfen Software im Rahmen<br />
beider Programme vertreiben. Die<br />
Berechtigung zum Vertrieb der Software kann<br />
unter den Vorbehalt weiterer Schulung<br />
und/oder Spezialisierung gestellt werden,<br />
gemäß den Regelungen des<br />
Programmleitfadens. Nur Fachhändler, die die<br />
nötige Spezialisierung für das Education-<br />
Segment erworben haben, sind berechtigt,<br />
das CLP für Bildungseinrichtungen an<br />
Endkunden zu vertreiben. Der Fachhändler<br />
erhält den Status „Registriert“,<br />
„Zertifiziert“ oder „Zertifiziert Gold“ gemäß<br />
den Vorgaben des Programmleitfadens. Die<br />
entsprechende Einstufung unterliegt dem<br />
freien Ermessen von <strong>Adobe</strong>.<br />
(a) -2 Software-Piraterie/Graumarkt Der<br />
Fachhändler verpflichtet sich, keine nicht<br />
eindeutig legalen Kopien zu vertreiben.<br />
<strong>Adobe</strong> behält sich das Recht vor, diesen<br />
Vertrag fristlos zu kündigen, wenn<br />
nachgewiesen wird, dass der Fachhändler mit<br />
nicht eindeutig legalen Kopien handelt oder<br />
wissentlich nicht eindeutig legale Kopien<br />
vertreibt bzw. darüber Kenntnis haben muss,<br />
dass er an eine dritte Person vertreibt, die<br />
mit nicht eindeutig legalen Kopien handelt.<br />
Das Ende des Vertrags wirkt sich nicht auf<br />
sonstige Rechte oder Ansprüche aus, die<br />
<strong>Adobe</strong> zustehen, wenn <strong>Adobe</strong>-Produkte<br />
betroffen sind. Ein Verstoß gegen das unter 2.<br />
beschriebene Vertriebsverbot außerhalb des<br />
Vertragsgebiets wird ebenfalls als Verstoß<br />
gegen die vorliegende Klausel (a) -2<br />
(Software-Piraterie/Graumarkt) betrachtet.<br />
(b) Weitere Pflichten Der Fachhändler<br />
verpflichtet sich zu Folgendem:<br />
(i) Er beachtet während der<br />
Laufzeit des Vertrags die einschlägigen<br />
allgemeinen Bestimmungen seiner von <strong>Adobe</strong><br />
zugewiesenen Fachhändlerstufe (Registriert,<br />
Zertifiziert oder Zertifiziert Gold), wie im<br />
Programmleitfaden erläutert. Das<br />
Nichtbeachten der Bestimmungen des<br />
Programmleitfadens ist eine wesentliche<br />
Vertragsverletzung.<br />
(ii) Er vertreibt nur <strong>Adobe</strong>-Software,<br />
die auf der von <strong>Adobe</strong> bereitgestellten Liste<br />
von Software-Produkten <strong>Adobe</strong>s (die<br />
„Software-Liste“) aufgeführt ist. Die Liste<br />
umfasst alle Produkte, die der Fachhändler<br />
zum Zeitpunkt einer Bestellung gemäß dem<br />
vorliegenden Vertrag vertreiben darf.<br />
(iii) Der Fachhändler ist darüber<br />
hinaus verpflichtet, sonstigen qualifizierenden<br />
Kriterien zu entsprechen, die <strong>Adobe</strong> nach<br />
eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit festlegen<br />
kann, wobei diese jedoch mitgeteilt werden<br />
müssen.<br />
(iv) Schulungen Der Fachhändler<br />
wird auf Anforderung von <strong>Adobe</strong> an einem<br />
Schulungsprogramm für Fachhändler von<br />
<strong>Adobe</strong> teilnehmen, damit er über das<br />
erforderliche Wissen zur Unterstützung von<br />
Technologien von <strong>Adobe</strong> verfügt. Ein solches<br />
Schulungsprogramm kann Folgendes<br />
erfordern: (i) Teilnahme des Entwickler- und<br />
Kundendienstpersonals des Fachhändlers bei<br />
einem technischen Schulungskurs und/oder<br />
(ii) eine erfolgreiche Qualifizierung des<br />
Entwickler-, Technik- und<br />
Kundendienstpersonals des Fachhändlers. Die<br />
Schulung erfolgt online über das <strong>Adobe</strong><br />
Channel Training Center.<br />
3. LIZENZEN<br />
(a) Endbenutzer-Vertriebslizenz <strong>Adobe</strong><br />
gewährt dem Fachhändler eine nicht
ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz, die<br />
<strong>Adobe</strong>-Software direkt an Endbenutzer im<br />
Vertragsgebiet während der Vertragslaufzeit<br />
zu vertreiben. Die Verwendung der <strong>Adobe</strong>-<br />
Software durch den Endbenutzer unterliegt<br />
den Bedingungen des Endbenutzer-<br />
Lizenzvertrags. Der Fachhändler ist dafür<br />
verantwortlich, dass der Endbenutzer den<br />
Bedingungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags<br />
zugestimmt hat. Die Annahme des<br />
Endbenutzer-Lizenzvertrags erfolgt, indem der<br />
Endbenutzer die Bedingungen des Vertrags<br />
während des Installationsvorgangs über die<br />
entsprechende Schaltfläche akzeptiert oder<br />
ein Exemplar des Lizenzvertrags unterzeichnet.<br />
Sofern der Fachhändler <strong>Adobe</strong>-Software für<br />
den Endbenutzer installiert, hat er eine<br />
schriftliche Zustimmung des Endbenutzers<br />
einzuholen, die bestätigt, dass der<br />
Fachhändler im Namen des Endbenutzers den<br />
Endbenutzer-Lizenzvertrag abschließen kann.<br />
Der Fachhändler ist nicht berechtigt, <strong>Adobe</strong>-<br />
Software für eigene interne<br />
Geschäftsvorgänge zu nutzen, sofern nicht ein<br />
entsprechender Lizenzvertrag vorliegt. <strong>Adobe</strong>-<br />
Software darf nach diesem Vertrag nur an die<br />
Endbenutzer des Fachhändlers vertrieben<br />
werden.<br />
(b) Kein Verkauf <strong>Adobe</strong>-Software wird<br />
über Nutzungslizenzen vertrieben. Es erfolgt<br />
keine Übereignung bzw. kein Verkauf. Der<br />
Vertrag kann unter keinen Umständen so<br />
ausgelegt werden, dass ein Vertrag zwischen<br />
<strong>Adobe</strong> und dem Fachhändler besteht, der<br />
diesen zum Verkauf der <strong>Adobe</strong>-Software<br />
berechtigt. Der Fachhändler ist verpflichtet,<br />
seine Endbenutzer-Kunden davon in Kenntnis<br />
zu setzen, dass er nur berechtigt ist, Lizenzen<br />
für <strong>Adobe</strong>-Software zu erteilen, und dass<br />
entsprechend kein Verkauf der Software<br />
erfolgt.<br />
4. BESTELLUNGEN/RÜCKSENDUNGEN<br />
(a) Auftragsvorgang Der Fachhändler<br />
hat alle Bestellungen für Software bei einem<br />
von <strong>Adobe</strong> autorisierten Vertriebshändler<br />
einzureichen. Auf Aufforderung hat der<br />
Fachhändler <strong>Adobe</strong> dokumentarisch<br />
nachzuweisen, dass er korrekte Bestellungen<br />
von seinen Endbenutzern erhalten hat. Die<br />
Anzahl der Lizenzen, die in einer Bestellung<br />
des Fachhändlers angeführt sind, darf die<br />
Anzahl der vom Endbenutzer bestellten<br />
Lizenzen nicht übersteigen.<br />
(b) Rückgabe Weder <strong>Adobe</strong> noch<br />
autorisierte Vertriebshändler sind verpflichtet,<br />
Rückgaben anzunehmen. Hiervon<br />
ausgenommen sind nur folgende Fälle mit den<br />
nachfolgenden Einschränkungen nach der im<br />
pflichtgemäßen Ermessen vorgenommenen<br />
Genehmigung der Rückgabe durch <strong>Adobe</strong> im<br />
Einzelfall: (A) Der Vertriebshändler hat die<br />
falsche Software geliefert, (B)<br />
Gewährleistungsfälle von Endbenutzern und<br />
(C) Fälle, in denen der Endbenutzer nicht<br />
bereit ist, den Endbenutzer-Lizenzvertrag<br />
abzuschließen. Solche Rückgaben werden nur<br />
von <strong>Adobe</strong> akzeptiert, wenn eine RMA-<br />
Nummer (Retourennummer) ausgestellt<br />
wurde. Der Fachhändler hat den<br />
Vertriebshändler zur Anforderung der<br />
Retourennummer aufzufordern. Die RMA-<br />
Nummer muss in allen Versanddokumenten<br />
aufgeführt sein, die der rückgegebenen<br />
<strong>Adobe</strong>-Software beigefügt sind. Gleiches gilt<br />
für Gutschriftenanforderungen. Während der<br />
letzten Woche eines <strong>Adobe</strong>-Quartals nehmen<br />
weder <strong>Adobe</strong> noch die Vertriebshändler<br />
<strong>Adobe</strong>-Software zurück. Der Fachhändler ist<br />
dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass<br />
Endbenutzer alle Datenträger, die <strong>Adobe</strong>-<br />
Software enthalten, im Rahmen einer<br />
Rückgabe zerstören oder zurücksenden.<br />
Wenn keine Datenträger geliefert wurden, der<br />
Endbenutzer-Kunde des Fachhändlers jedoch<br />
eine gemäß den vorliegenden Bestimmungen<br />
zulässige Rückgabe durchführt, behält sich<br />
<strong>Adobe</strong> das Recht vor, den Endbenutzer zu<br />
verpflichten, die Zerstörung genutzter<br />
Datenträger zu belegen. <strong>Adobe</strong>-Software ist<br />
vom Fachhändler an ein von <strong>Adobe</strong><br />
angegebenes Lager zurückzusenden. Sofern<br />
dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt,<br />
hat der Fachhändler alle anfallenden Kosten<br />
in diesem Zusammenhang zu tragen, wobei<br />
Fracht, Versicherung und Zölle im Voraus zu<br />
zahlen sind. Die Gefahr bezüglich der<br />
Software geht erst mit Eingang bei <strong>Adobe</strong> auf<br />
<strong>Adobe</strong> über. Der Fachhändler erhält für<br />
zurückgesendete Software nach<br />
Genehmigung eine Gutschrift.<br />
(c) Finanzielle Aufstellung Auf<br />
Anforderung von <strong>Adobe</strong> hat der Fachhändler<br />
<strong>Adobe</strong> vierteljährliche und/oder jährliche<br />
geprüfte Berichte über die Vermögenslage zu
übermitteln, die einen Abschluss, Gewinnund<br />
Verlustrechnung, Aussagen zum Cash-<br />
Flow sowie Anmerkungen und/oder<br />
Referenzen zur Kreditwürdigkeit umfassen.<br />
Der Fachhändler hat <strong>Adobe</strong> ferner<br />
einschlägige Dokumente des offiziellen<br />
Unternehmensregisters zukommen zu lassen,<br />
die Namen und Rechtsform der Gesellschaft<br />
bestätigen, die den vorliegenden Vertrag<br />
abgeschlossen hat. Der Fachhändler gestattet<br />
<strong>Adobe</strong>, die betreffenden Informationen<br />
<strong>Adobe</strong>s Versicherern zukommen zu lassen zur<br />
Vornahme einer etwa erforderlichen<br />
Versicherungsabdeckung.<br />
(d) Keine Rückerstattung Der<br />
Fachhändler bestätigt hiermit, dass er unter<br />
keinen Umständen wegen des Ablaufs oder<br />
der Kündigung dieses Vertrages von <strong>Adobe</strong><br />
Gutschriften oder Rückerstattungen für<br />
Zahlungen des Fachhändlers an einen<br />
Vertriebshändler fordern kann.<br />
5. GEISTIGES EIGENTUM<br />
(a) Software Die <strong>Adobe</strong>-Software, die<br />
dem Fachhändler bereitgestellt wird, ist<br />
geistiges Eigentum <strong>Adobe</strong>s, seiner Lizenzgeber<br />
und Zulieferer. Der Fachhändler hat alle<br />
zumutbaren Handlungen zu unternehmen,<br />
um das geistige Eigentum <strong>Adobe</strong>s, seiner<br />
Lizenzgeber und Zulieferer im Zusammenhang<br />
mit der <strong>Adobe</strong>-Software und zugehörigen<br />
Marken vor Beeinträchtigung zu schützen.<br />
Dies umfasst auch die Pflicht, <strong>Adobe</strong>s<br />
diesbezügliche Maßnahmen zu unterstützen<br />
bzw. entsprechende angemessene<br />
Maßnahmen auf Aufforderung zu ergreifen.<br />
<strong>Adobe</strong> ist jederzeit berechtigt, entsprechende<br />
Aufforderungen an den Fachhändler zu<br />
richten. Soweit dieser Vertrag nichts<br />
Abweichendes bestimmt, werden dem<br />
Fachhändler keine Rechte bezüglich des<br />
geistigen Eigentums oder sonstiger Rechte,<br />
Konzessionen oder Lizenzen an der <strong>Adobe</strong>-<br />
Software oder einschlägigen Marken gewährt.<br />
<strong>Adobe</strong> und seine Lizenzgeber behalten sich<br />
alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.<br />
(b) Datenträger Der Fachhändler<br />
bestätigt hiermit, dass alle geistigen<br />
Eigentumsrechte an den Datenträgern, auf<br />
denen die <strong>Adobe</strong>-Software bereitgestellt<br />
wurde, bei <strong>Adobe</strong> verbleiben. Der<br />
Fachhändler hat alle Hinweise auf geistiges<br />
Eigentum oder sonstige Kennzeichnungen, die<br />
sich auf der <strong>Adobe</strong>-Software befinden, auf<br />
allen von diesen abgeleiteten Kopien<br />
originalgetreu wiederzugeben. Der<br />
Fachhändler ist nicht berechtigt, Hinweise auf<br />
geistiges Eigentum von <strong>Adobe</strong> oder seinen<br />
Lizenzgebern oder sonstige Kennzeichnungen<br />
zu ändern oder zu entfernen, die sich auf der<br />
<strong>Adobe</strong>-Software, der Software zur<br />
erweiterten Testnutzung oder zugehörigen<br />
Dokumenten, Anzeigen, Datenträgern oder<br />
Kennzeichnungen bzw. zugehöriger Werbung<br />
oder Software befinden.<br />
(c) Keine Veränderungen Der<br />
Fachhändler ist ohne schriftliche Einwilligung<br />
von <strong>Adobe</strong> nicht berechtigt, die <strong>Adobe</strong>-<br />
Software oder ihre Bestandteile zu verändern,<br />
zu manipulieren, zu erweitern, anzupassen<br />
oder anderweitig zu ändern. Dies gilt<br />
unabhängig davon, ob solche Änderungen<br />
vom Fachhändler selbst oder für ihn<br />
vorgenommen werden. Die Erteilung einer<br />
solchen Einwilligung liegt im freien Ermessen<br />
<strong>Adobe</strong>s. Liegt eine solche Einwilligung vor und<br />
treffen die Parteien keine abweichende<br />
Vereinbarung, hat der Fachhändler alle<br />
Änderungen, Erweiterungen, Anpassungen<br />
und sonstigen Änderungen <strong>Adobe</strong> zukommen<br />
zu lassen. Darüber hinaus hat er <strong>Adobe</strong> alle<br />
Urheberrechte und sonstige Rechte an<br />
geistigem Eigentum zu übertragen, die ihm<br />
oder einem Dritten im Rahmen der<br />
Veränderung möglicherweise erwachsen sind,<br />
bzw. bei Unmöglichkeit der Übertragung<br />
ausschließliche Nutzungsrechte daran<br />
einzuräumen und auf die Ausübung aller<br />
Urheberpersönlichkeitsrechte in diesem<br />
Zusammenhang bindend zu verzichten.<br />
6. VERTRAULICHKEIT<br />
(a) Vertrauliche Informationen Gelegentlich<br />
kann es vorkommen, dass eine der<br />
Vertragsparteien (der „Offenlegende“) der<br />
anderen Partei (der „Empfänger“) gegenüber<br />
gewisse ihr oder anderen natürlichen oder<br />
juristischen Personen bzw. Körperschaften<br />
zugehörige nicht öffentliche Informationen<br />
offenlegt oder ihr zugänglich macht, die als<br />
vertraulich gekennzeichnet sind, sofern sie in<br />
Schriftform vorliegen, bzw. die bei einer<br />
visuellen oder mündlichen Offenlegung<br />
zugleich als vertraulich bezeichnet bzw.<br />
hervorgehoben wurden, oder die innerhalb<br />
von 30 Tagen nach einer mündlichen
Offenlegung schriftlich festgehalten und als<br />
vertraulich gekennzeichnet wurden<br />
(„Vertrauliche Informationen“). Alternativ<br />
kann der Empfänger auch auf anderem Wege<br />
Zugriff auf diese Informationen erhalten.<br />
Vertraulichkeit gilt auch für den Fall, dass die<br />
Informationen durch Umstände bekannt<br />
wurden, in der die Parteien anhand der Art<br />
der Offenlegung erkannten bzw. nach Treu<br />
und Glauben erkennen mussten, dass es sich<br />
um Vertrauliche Informationen handelt.<br />
Informationen, die es ermöglichen, eine<br />
natürliche Person zu identifizieren oder die<br />
sich auf die Finanzdaten einer natürlichen<br />
Person beziehen („Personenbezogene Daten“)<br />
gelten ebenfalls als vertraulich. Bezüglich<br />
Vertraulicher Informationen gelten die<br />
nachstehenden Unterabschnitte:<br />
(i) Jede Partei behandelt Vertrauliche<br />
Informationen der anderen Partei mit der<br />
gleichen Sorgfalt, die sie auch für eigene<br />
Vertrauliche Informationen gleicher Art<br />
aufwendet, in keinem Fall jedoch mit weniger<br />
als angemessener Sorgfalt. Jede<br />
Vertragspartei beschränkt den Zugriff auf<br />
Vertrauliche Informationen der anderen<br />
Partei auf Mitarbeiter, die diese<br />
Informationen auf gestattete Weise<br />
verwenden und die im Rahmen ihrer<br />
Aufgaben diese Vertraulichen Informationen<br />
benötigen. Diese Mitarbeiter haben eine<br />
Vertraulichkeitsvereinbarung anzunehmen,<br />
deren Regelungen mindestens genau so<br />
restriktiv sind wie die im vorliegenden Vertrag<br />
angeführten Bedingungen.<br />
(ii) Vertrauliche Informationen des<br />
Offenlegenden dürfen vom Empfänger<br />
ausschließlich für Zwecke verwendet werden,<br />
die der Erfüllung seiner Pflichten oder<br />
Ausübung seiner Rechte aus diesem Vertrag<br />
dienen.<br />
(iii) Der Fachhändler ist dafür<br />
verantwortlich, dass, sofern <strong>Adobe</strong>s<br />
Vertrauliche Informationen in einem<br />
europäischen Land erhoben werden, die<br />
Vertraulichen Informationen dieses Land nicht<br />
verlassen. Sofern es sich um Länder der<br />
Europäischen Union handelt, dürfen die<br />
Informationen die EU nicht verlassen. Der<br />
Fachhändler ist nur berechtigt, solche<br />
Informationen aus dem Ursprungsland zu<br />
übertragen, wenn <strong>Adobe</strong> ihn vor einer<br />
solchen Übertragung schriftlich dazu<br />
berechtigt.<br />
(iv) Die Pflichten des Empfängers aus<br />
Absatz 6(a) gelten nicht, sofern die<br />
Informationen (A) zum Zeitpunkt der<br />
Offenlegung bereits öffentlich waren oder zu<br />
einem späteren Zeitpunkt anderweitig<br />
öffentlich wurden, ohne dass dies auf ein<br />
Fehlverhalten des Empfängers zurückzuführen<br />
ist, (B) bereits ohne weitere Verpflichtung<br />
oder Vertraulichkeitsregelung der Kontrolle<br />
des Empfängers unterlagen oder dem<br />
Empfänger ohne weitere Verpflichtung oder<br />
Vertraulichkeit rechtmäßig nach ihrer<br />
Offenlegung bzw. ihres Zugangs anderweitig<br />
mitgeteilt wurden, (C) von Mitarbeitern oder<br />
Vertretern des Empfängers unabhängig und<br />
ohne Rückgriff auf die Nutzung der<br />
Informationen durch den Empfänger<br />
entwickelt wurden oder (D) vom<br />
Offenlegenden dem Empfänger bereits mehr<br />
als drei (3) Jahre zuvor mitgeteilt wurden.<br />
Unbeschadet etwaiger abweichender<br />
Bestimmungen in Abschnitt 6 kann der<br />
Empfänger die Vertraulichen Informationen<br />
des Offenlegenden soweit offenlegen, wie es<br />
erforderlich ist, einer gerichtlichen oder<br />
behördlichen Anordnung nachzukommen.<br />
Gleiches gilt, sofern eine Offenlegung<br />
gesetzlich erforderlich ist oder insofern es<br />
erforderlich ist, die Rechte als Vertragspartei<br />
wahrzunehmen. In allen diesen Fällen hat der<br />
Empfänger dem Offenlegenden die<br />
seinerseitige Offenlegung so rechtzeitig<br />
anzuzeigen, dass der Offenlegende in der Lage<br />
ist, gegen diese Offenlegung im Rahmen<br />
seiner Möglichkeiten vorzugehen.<br />
(v) Beide Vertragsparteien erkennen<br />
hiermit an, dass die jeweils andere Partei<br />
Software und Hardware für eigene Produkte<br />
und Dienste entwickeln oder erwerben kann.<br />
Sie erkennen an, dass bestehende oder<br />
geplante Produkte und Dienste, die<br />
unabhängig von und ohne Rückgriff auf die<br />
Vertraulichen Informationen der anderen<br />
Partei entwickelt bzw. von einer Partei<br />
erworben wurden, auch Ideen oder Konzepte<br />
umfassen können, die ähnlich oder identisch<br />
zu den in den Vertraulichen Informationen<br />
enthaltenen sein können. Jede Partei<br />
bestätigt hiermit, dass der Abschluss des<br />
vorliegenden Vertrages und der Zugriff auf die<br />
Vertraulichen Informationen der anderen
Partei für eine Partei die Entwicklung bzw.<br />
den Erwerb solcher Produkte nicht ausschließt.<br />
(b) Datenschutz Der Fachhändler hat beim<br />
Erheben, Verarbeiten, Aufzeichnen, Speichern,<br />
Registrieren, Offenlegen, Übertragen und<br />
Verwenden (zusammenfassend „Verwenden“)<br />
von Daten, einschließlich personenbezogener<br />
Daten, sowie beim Verwalten seiner<br />
Unterlagen das einschlägige Datenschutzrecht<br />
zu beachten. Das Verwenden der Daten ist,<br />
egal ob unmittelbar oder mittelbar, nur im<br />
Rahmen seiner Pflichten aus diesem Vertrag<br />
gestattet und hat in Übereinstimmung mit USamerikanischem<br />
Datenschutzrecht (soweit auf<br />
das Vertragsgebiet anwendbar) und dem<br />
lokalen Datenschutzrecht zu erfolgen. Für den<br />
Fachhändler gelten alle personenbezogenen<br />
Daten, die er von <strong>Adobe</strong> oder in <strong>Adobe</strong>s<br />
Namen oder direkt von Endbenutzern,<br />
anderen Fachhändlern oder Dritten bezüglich<br />
<strong>Adobe</strong> und <strong>Adobe</strong>s Produkten bzw. Diensten<br />
(„Personenbezogene Kundendaten“) erhebt,<br />
verarbeitet, aufzeichnet, speichert, überträgt<br />
oder erhält, als Vertrauliche Informationen.<br />
Der Fachhändler hat alle<br />
Sicherheitsanforderungen bezüglich<br />
Informationen zu beachten, die von <strong>Adobe</strong><br />
aufgestellt werden. Er ist verpflichtet, seine<br />
Mitarbeiter, Berater, Dienstleister,<br />
angeschlossenen Händler und Vertreter zur<br />
Einhaltung der Bestimmungen des Abschnitts<br />
6(b) zu verpflichten. Nichts in Abschnitt 6(b)<br />
(Datenschutz) kann so ausgelegt werden, dass<br />
es sonstige Pflichten des Fachhändlers aus<br />
dem vorliegenden Vertrag einschränkt.<br />
(c) NICHTS IN ABSCHNITT 6 KANN DIE<br />
BEDINGUNGEN EINER ENDBENUTZERLIZENZ<br />
ERWEITERN ODER ABÄNDERN, DIE DEM<br />
FACHHÄNDLER VON ADOBE (EINSCHLIESSLICH<br />
EINSCHRÄNKUNGEN BEZÜGLICH DER<br />
NUTZUNG VON SOFTWARE) ERTEILT WURDE.<br />
7. GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR SOFTWARE<br />
UND DIENSTE<br />
(a) Endbenutzergewährleistung. Für die<br />
vom Fachhändler bestellte <strong>Adobe</strong>-Software<br />
räumt <strong>Adobe</strong> nur dem Endbenutzer eine<br />
Gewährleistung ein. Diese unterliegt den<br />
Bestimmungen des einschlägigen<br />
Endbenutzer-Lizenzvertrags.<br />
Dem<br />
Fachhändler gegenüber wird im Rahmen des<br />
vorliegenden Vertrags keine Gewährleistung<br />
an der <strong>Adobe</strong>-Software eingeräumt. Wenn die<br />
Endbenutzer-Kunden des Fachhändlers eine<br />
Gewährleistungsforderung hinsichtlich der<br />
<strong>Adobe</strong>-Software stellen, hat der Fachhändler<br />
wirtschaftlich angemessene Schritte zur<br />
Unterstützung dieser Geltendmachung<br />
gegenüber <strong>Adobe</strong> zu unternehmen. Zwischen<br />
<strong>Adobe</strong> und dem Fachhändler sind<br />
Gewährleistungen jeglicher Art ausdrücklich<br />
ausgeschlossen.<br />
(b) Gewährleistung für Software zur<br />
erweiterten Testnutzung Es wird keine<br />
Gewährleistung eingeräumt.<br />
(c) Gegenseitige Gewährleistungen Die<br />
Vertragsparteien gewährleisten jeweils<br />
Folgendes: (i) Sie sind zum rechtlichen<br />
Handeln berechtigte, ordnungsgemäß<br />
gebildete juristische Personen. (ii) Sie sind<br />
berechtigt und in der Lage, den Vertrag<br />
abzuschließen. Der Fachhändler gewährleistet<br />
darüber hinaus, dass er alle Endbenutzer-<br />
Lizenzverträge befolgen wird.<br />
(d) Gewährleistungsausschlüsse Nichts im<br />
Vertrag kann so ausgelegt werden, dass es<br />
Garantien für Software erweitert, die im<br />
Rahmen eines Endbenutzer-Lizenzvertrags<br />
lizenziert wurde.<br />
(e) AUSSER DEN IN DIESEM VERTRAG<br />
ENTHALTENEN AUSDRÜCKLICHEN UND<br />
EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN<br />
UND SOWEIT DIES RECHTLICH ZULÄSSIG IST,<br />
RÄUMT KEINE DER VERTRAGSPARTEIEN<br />
WEITERE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER<br />
ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DES<br />
VERTRAGS BZW. DER BEREITSTELLUNG VON<br />
LEISTUNGEN, PRODUKTEN ODER DIENSTEN<br />
GEMÄSS VERTRAG EIN. DABEI IST ES<br />
UNERHEBLICH, OB DIES AUSDRÜCKLICH,<br />
IMPLIZIT, AUFGRUND GESETZLICHER<br />
GEWÄHRLEISTUNG ODER AUS<br />
ANDERWEITIGEN GEGEBENHEITEN IN DEM<br />
ENTSPRECHENDEN LAND ODER DER<br />
ENTSPRECHENDEN RECHTSORDNUNG<br />
ANZUNEHMEN WÄRE. BEIDE PARTEIEN<br />
SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH INSBESONDERE<br />
ALLE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN,<br />
BEDINGUNGEN UND ZUSICHERUNGEN ZUR<br />
MARKTGÄNGIGKEIT, ZUR MITTLEREN ART<br />
UND GÜTE, ZUR EIGNUNG FÜR EINEN<br />
BESTIMMTEN ZWECK, ZUR INTEGRATION UND<br />
BEZÜGLICH DER NICHTVERLETZUNG VON<br />
RECHTEN DRITTER AUS.
DER FACHHÄNDLER GEWÄHRLEISTET ADOBE,<br />
DASS ER DRITTEN GEGENÜBER HINSICHTLICH<br />
ADOBE ODER DER ADOBE-SOFTWARE KEINE<br />
ANGEBOTE, ANNAHMEN, EINLASSUNGEN,<br />
GARANTIEN,<br />
BEDINGUNGEN,<br />
ZUSICHERUNGEN<br />
ODER<br />
TATSACHENZUSICHERUNGEN MACHEN WIRD,<br />
SOFERN DIES NICHT VON ADOBE GESTATTET<br />
WURDE. DIES GILT AUCH BEZÜGLICH DER<br />
LEISTUNG DER SOFTWARE. DER FACH-<br />
HÄNDLER HAT ADOBE SCHADLOS ZU HALTEN,<br />
INSBESONDERE HINSICHTLICH GERICHTSVER-<br />
FAHREN, GELTENDMACHUNG VON<br />
ANSPRÜCHEN,<br />
SCHADENERSATZFORDERUNGEN,<br />
HAFTUNGSANSPRÜCHEN UND ERSTATTUNG<br />
VON AUFWÄNDEN (EINSCHLIESSLICH<br />
ANGEMESSENER<br />
RECHTS-<br />
VERFOLGUNGSKOSTEN), SOFERN DIESE<br />
UNMITTELBAR ODER MITTELBAR IN EINEM<br />
BELIEBIGEN ZUSAMMENHANG AUS EINEM<br />
VERSTOSS GEGEN DIE OBEN GENANNTEN<br />
GEWÄHRLEISTUNGS-REGELUNGEN<br />
ERWACHSEN.<br />
DER FACHHÄNDLER BESTÄTIGT HIERMIT,<br />
DASS ER KEINE ERWARTUNGEN ZU<br />
MÖGLICHEN EINNAHMEN, ABSATZZAHLEN<br />
ODER SONSTIGER VERGÜTUNG HAT, DIE AUS<br />
DEM VORLIEGENDEN VERTRAG ERWACHSEN<br />
KÖNNTEN. BEI KÜNDIGUNG ODER ABLAUF<br />
DES VERTRAGS ODER ETWAIGER<br />
VERLÄNGERUNGEN HAFTET ADOBE NICHT<br />
FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN, RÜCKERSTAT-<br />
TUNGEN, SCHADENERSATZ, ENTGANGENEN<br />
GEWINN ODER SONSTIGE ZAHLUNGEN, DIE<br />
AUS ERWARTETEM ABSATZ,<br />
AUFWENDUNGEN, INVESTITIONEN, LEASING<br />
ODER SONSTIGEN VERPFLICHTUNGEN<br />
ENTSTEHEN.<br />
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />
(a) MIT AUSNAHME AUSGESCHLOSSENER<br />
ANSPRÜCHE (WIE UNTEN DEFINIERT), VER-<br />
STÖSSEN EINER PARTEI GEGEN IHRE<br />
ZAHLUNGSPFLICHTEN UND SCHADLOS-<br />
HALTUNGSPFLICHTEN GEMÄSS ABSCHNITT 9<br />
(SCHADLOSHALTUNG) HAFTET JEDE PARTEI<br />
GEGENÜBER DER ANDEREN NUR MIT EINEM<br />
MAXIMALBETRAG VON ZEHNTAUSEND US-<br />
DOLLAR (US$ 10.000).<br />
(b) MIT AUSNAHME AUSGESCHLOSSENER<br />
ANSPRÜCHE (WIE UNTEN DEFINIERT) UND<br />
DER PFLICHTEN AUS ABSCHNITT 9<br />
(SCHADLOS-HALTUNG) DES VORLIEGENDEN<br />
VERTRAGS GILT, SELBST WENN DIE<br />
BETREFFENDE VERTRAGS-PARTEI VON DER<br />
MÖGLICHKEIT DES EINTRITTS VON<br />
SCHADENERSATZFORDERUNGEN IN KENNT-<br />
NIS GESETZT WURDE, FOLGENDES: UNTER<br />
KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET EINE PARTEI<br />
FÜR SCHADENERSATZ AUS MITTELBAREN<br />
SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, NICHT<br />
VORHERSEHBAREN SCHÄDEN ODER AUS<br />
ETWAIGEN ZIVILSTRAFEN. DIES GILT UNTER<br />
ANDEREM FÜR ENTGANGENEN GEWINN,<br />
BETRIEBSUNTERBRECHUNGSSCHÄDEN,<br />
VERLUST VON BETRIEBSDATEN,<br />
EINKOMMENS-VERLUST, EINBUSSE DES<br />
IDEELLEN FIRMEN-WERTS, DATENVERLUST<br />
ODER NICHTERZIELUNG ERWARTETER<br />
EINSPARUNGEN.<br />
(c) „AUSGESCHLOSSENE ANSPRÜCHE“ SIND<br />
ANSPRÜCHE AUFGRUND VON ARGLISTIGER<br />
TÄUSCHUNG, GROBER FAHRLÄSSIGKEIT,<br />
VORSATZ, VERLETZUNG VON VERTRAULICH-<br />
KEITSPFLICHTEN UND/ODER DATENSCHUTZ-<br />
BESTIMMUNGEN, VERLETZUNGEN BZW.<br />
UNBERECHTIGTES ANMASSEN VON RECHTEN<br />
AUS GEISTIGEM EIGENTUM DER ANDEREN<br />
PARTEI ODER VERSTÖSSE GEGEN<br />
ZUGRIFFSBESCHRÄNKUNGEN<br />
FÜR<br />
FACHHÄNDLER HINSICHTLICH DER NUTZUNG<br />
DER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS<br />
BEREITGESTELLTEN DIENSTE ODER SOFTWARE<br />
BERUHEN.<br />
(d) KEINE KLAUSEL DIESES VERTRAGS KANN<br />
SO AUSGELEGT WERDEN, DASS SIE DIE<br />
HAFTUNG EINER PARTEI FÜR FOLGENDES<br />
AUSSCHLIESST ODER EINSCHRÄNKT: (i)<br />
ARGLISTIGE TÄUSCHUNG (TORT OF DECEIT),<br />
(ii) TOD ODER PERSONENSCHÄDEN<br />
AUFGRUND VON FAHR-LÄSSIGKEIT EINER<br />
PARTEI BZW. IHRER MITARBEITER BEI DER<br />
WAHRNEHMUNG IHRER AUFGABEN UND (iii)<br />
SONSTIGE HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM<br />
RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER<br />
EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN.<br />
(e) JEDE KLAUSEL DES VORLIEGENDEN<br />
VERTRAGS, DIE HAFTUNGSAUSSCHLIESSEND<br />
ODER -EINSCHRÄNKEND WIRKT, IST SEPARAT<br />
AUSZULEGEN. SOLLTE EINE DIE HAFTUNG<br />
AUSSCHLIESSENDE ODER EINSCHRÄNKENDE<br />
KLAUSEL RECHTLICH NICHTIG ODER NICHT<br />
DURCHSETZBAR SEIN, SO BLEIBEN ALLE<br />
SONSTIGEN KLAUSELN IN KRAFT. DIE
BEENDIGUNG ODER KÜNDIGUNG DIESES<br />
VERTRAGS HAT AUF DIESE BESTIMMUNG<br />
KEINE AUSWIRKUNG.<br />
9. SCHADLOSHALTUNG<br />
Der Fachhändler hat <strong>Adobe</strong>, angeschlossene<br />
Unternehmen, Tochtergesellschaften,<br />
Mitarbeiter, leitende Mitarbeiter,<br />
Geschäftsführer und Lizenzgeber von allen<br />
Ansprüchen schadlos zu halten, die<br />
unmittelbar oder mittelbar aus Folgendem<br />
erwachsen: (i) Gewährleistungen, die der<br />
Fachhändler hinsichtlich der <strong>Adobe</strong>-Software<br />
zugestanden hat, die von <strong>Adobe</strong> nicht<br />
schriftlich gestattet waren, (ii) unsachgemäße<br />
Integration der <strong>Adobe</strong>-Software durch den<br />
Fachhändler in Computer-Systeme auf Seiten<br />
des Endbenutzers oder (iii) Leistung von bzw.<br />
Rechtsverstöße mittels Software, Geräten<br />
oder Materialien (einschließlich solcher im<br />
geistigen Eigentum des Fachhändlers), die<br />
nicht von <strong>Adobe</strong> bereitgestellt wurden. Dies<br />
bezieht sich auf Ansprüche aus<br />
Gerichtsverfahren, Schadenersatzforderungen,<br />
Haftungsansprüche, Kosten und<br />
Aufwendungen.<br />
10. MARKETING UND MARKEN<br />
(a) Während der Vertragslaufzeit kann <strong>Adobe</strong><br />
die Details des Fachhändlers auf jeder seiner<br />
Websites für Endbenutzer aufführen, sofern<br />
dies mit der <strong>Adobe</strong>-Software zusammenhängt.<br />
Der Fachhändler hat der Veröffentlichung<br />
seines Namens als von <strong>Adobe</strong> anerkannter<br />
Fachhändler der entsprechenden Stufe<br />
hiermit ausdrücklich zugestimmt. Der<br />
Fachhändler darf <strong>Adobe</strong>-Software nur unter<br />
dem von <strong>Adobe</strong> vorgegebenen Namen<br />
vermarkten. <strong>Adobe</strong> übernimmt unter keinen<br />
Umständen die Haftung und Gewährleistung<br />
für die Leistung eines Produkts des<br />
Fachhändlers. Gleiches gilt hinsichtlich<br />
Gewährleistungseinräumungen. Der<br />
Fachhändler ist nicht berechtigt, Dritten<br />
gegenüber folgende Einlassungen zu machen:<br />
(i) <strong>Adobe</strong> empfiehlt ein Produkt des<br />
Fachhändlers oder gewährleistet dessen<br />
Leistung; (ii) <strong>Adobe</strong> erklärt implizit<br />
Marktgängigkeit bzw. Eignung für einen<br />
bestimmten Zweck eines<br />
Fachhändlerprodukts; (iii) <strong>Adobe</strong> beabsichtigt,<br />
eine der Handlungen aus (i) oder (ii)<br />
vorzunehmen. Eine Partei ist nicht berechtigt,<br />
Gewährleistungen zu Produkten oder<br />
Diensten der anderen Partei einzuräumen,<br />
sofern nicht eine entsprechende schriftliche<br />
Einwilligung der anderen Partei vorliegt.<br />
(b) Marken von <strong>Adobe</strong> <strong>Adobe</strong> räumt dem<br />
Fachhändler für die Vertragslaufzeit und<br />
gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags ein<br />
nicht exklusives, nicht übertragbares,<br />
widerrufbares eingeschränktes Recht zur<br />
Verwendung von Marken von <strong>Adobe</strong> ein.<br />
Gleiches gilt für Kennzeichnungen oder<br />
spezifische Logos, die seiner Fachhändlerstufe<br />
oder Spezialisierung(en) und/oder<br />
Verkaufszertifizierungen seiner Mitarbeiter<br />
zugeordnet sind. Für Marken,<br />
Kennzeichnungen und Logos gilt, dass ihre<br />
Verwendung dem Fachhändler nur zur<br />
Erfüllung seiner Rechte und Pflichten aus<br />
diesem Vertrag gestattet ist. Diese<br />
Verwendung muss (i) <strong>Adobe</strong>s Richtlinien zur<br />
Verwendung von Marken und (ii) dem<br />
Programmleitfaden entsprechen. Dies<br />
umfasst auch die Richtlinien, die sich derzeit<br />
unter<br />
http://www.adobe.com/misc/agreement.htm<br />
l (oder einer Nachfolger-Website) finden und<br />
die jederzeit von <strong>Adobe</strong> im eigenen Ermessen<br />
angepasst werden können. <strong>Adobe</strong> kann die<br />
Berechtigung des Fachhändlers zur<br />
Verwendung von Marken von <strong>Adobe</strong> jederzeit<br />
nach eigenem Ermessen widerrufen. Sobald<br />
dem Fachhändler ein entsprechender<br />
Widerruf zugeht, muss er alle wirtschaftlich<br />
zumutbaren Anstrengungen unternehmen,<br />
um entsprechende Marken von <strong>Adobe</strong> aus<br />
seinen Einrichtungen zu entfernen.<br />
(c) Marken des Fachhändlers Der Fachhändler<br />
räumt <strong>Adobe</strong> für die Vertragslaufzeit und<br />
gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags ein<br />
nicht exklusives, nicht übertragbares,<br />
unentgeltliches,<br />
widerrufbares,<br />
eingeschränktes Recht ein, Marken des<br />
Fachhändlers zu verwenden, sofern dies dazu<br />
dient, dass <strong>Adobe</strong> seinen Rechten und<br />
Pflichten aus dem Vertrag nachkommt. Dabei<br />
gelten als „Marken des Fachhändlers“ im<br />
Sinne des vorliegenden Vertrags Illustrationen,<br />
Logos und/oder sonstige Bilder, Marken,<br />
Dienstleistungsmarken, Firmen oder sonstige<br />
identifizierende Aspekte des Fachhändlers.<br />
Der Fachhändler kann die Berechtigung<br />
<strong>Adobe</strong>s zur Verwendung seiner Marken<br />
jederzeit nach eigenem Ermessen widerrufen.<br />
Sobald <strong>Adobe</strong> ein entsprechender Widerruf
zugeht, wird <strong>Adobe</strong> alle wirtschaftlich<br />
zumutbaren Anstrengungen unternehmen,<br />
um entsprechende Marken des Fachhändlers<br />
aus seinen Einrichtungen zu entfernen.<br />
(d) Öffentlichkeitsarbeit Ohne schriftliche<br />
Einwilligung der anderen Partei ist keine der<br />
Parteien berechtigt, Pressemitteilungen,<br />
Werbung, Marketing oder sonstiges von der<br />
jeweiligen Partei in ihrem Auftrag<br />
entwickeltes Material herauszugeben, das<br />
sich auf diesen Vertrag oder die Beziehung<br />
zwischen den Parteien bezieht oder auf<br />
sonstige Art den Namen oder Marken der<br />
anderen Parteien verwendet. Unabhängig<br />
davon dürfen jedoch beide Parteien auf<br />
Tatsachen beschränkte Beschreibungen der<br />
Beziehung zwischen den beiden Parteien in<br />
Präsentationen aufnehmen, ohne dass es<br />
dazu einer Einwilligung bedarf. Der<br />
Fachhändler erklärt sich damit einverstanden,<br />
dass sein Name von <strong>Adobe</strong> als Teilnehmer des<br />
Programms oder eines zugehörigen<br />
Programmteils genannt wird.<br />
11. UNTERLAGEN<br />
Der Fachhändler hat über seine Aktivitäten im<br />
Rahmen dieses Vertrags (gemäß allgemein<br />
akzeptierten Buchhaltungsprinzipien)<br />
vollständig und genau Buch zu führen. Diese<br />
Unterlagen sind bis zwei Jahre nach Ende des<br />
Vertrags aufzubewahren. Auf <strong>Adobe</strong>s<br />
Anforderung wird der Fachhändler <strong>Adobe</strong><br />
über seine Aktivitäten aus dem jeweiligen<br />
Vormonat informieren. In diesen Berichten ist<br />
aufzuführen, wie viele Exemplare der<br />
Software zur erweiterten Testnutzung vom<br />
Fachhändler empfangen wurden sowie die<br />
Standorte des Fachhändlers, an die Exemplare<br />
dieser Software gesendet wurden. Darüber<br />
hinaus ist der Fachhändler auf zumutbare<br />
Anforderung <strong>Adobe</strong>s verpflichtet, <strong>Adobe</strong><br />
umgehend Kopien von Informationen und<br />
Dokumenten zukommen zu lassen, die sich<br />
auf die Aktivitäten des Fachhändlers im<br />
Rahmen seiner Vertragspflichten beziehen.<br />
<strong>Adobe</strong> kann während der Vertragslaufzeit und<br />
für zwei Jahre darüber hinaus jederzeit mit<br />
einer Frist von zehn (10) Tagen eine Prüfung<br />
und/oder Inspektion der Unterlagen bzw. des<br />
Betriebsgeländes des Fachhändlers einleiten,<br />
um Berichte des Fachhändlers sowie dessen<br />
Einhaltung der Vertragsbedingungen zu<br />
überprüfen. Eine solche Prüfung kann von<br />
<strong>Adobe</strong>s internem Prüfer oder einem<br />
unabhängigen von <strong>Adobe</strong> bestimmten Prüfer<br />
durchgeführt werden. Prüfungen im Sinne<br />
dieses Abschnitts erfolgen auf Kosten von<br />
<strong>Adobe</strong>, es sei denn, der Fachhändler hat<br />
nachweislich gegen Bestimmungen des<br />
Vertrags verstoßen. In letzterem Fall trägt der<br />
Fachhändler die Prüfungskosten.<br />
12. VERTRAGSLAUFZEIT UND<br />
VERTRAGSENDE<br />
(a) Anfängliche Vertragslaufzeit Die<br />
anfängliche Vertragslaufzeit beträgt ein (1)<br />
Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem <strong>Adobe</strong> den<br />
entsprechenden Antrag des Fachhändlers<br />
akzeptiert. Der Fachhändler erhält eine<br />
entsprechende Bestätigung zu seinem Antrag<br />
per E-Mail.<br />
(b) Vertragsende Der Vertrag endet in<br />
folgenden Fällen:<br />
(i) Jede Partei kann den Vertrag<br />
schriftlich in folgenden Fällen kündigen: (A)<br />
Ordentlich mit sechzig (60) Tagen<br />
Kündigungsfrist; (B) außerordentlich, sofern<br />
die andere Partei für zahlungsunfähig erklärt<br />
wird, Stundung ihrer Schulden beantragt oder<br />
sonstigen Entlastungen dieser Art anstrebt,<br />
oder wenn eine Partei in Auflösung übergeht,<br />
sofern diese nicht freiwillig zum Zwecke einer<br />
Umstrukturierung bzw. einer Verschmelzung<br />
erfolgt. Gleiches gilt, wenn für eine Partei<br />
bezüglich ihrer Aktiva oder ihres Eigentums<br />
ein Liquidator bestellt wird oder die Partei<br />
einem vergleichbaren Verfahren unterworfen<br />
wird. Eine Partei muss alles in ihrer Macht<br />
stehende unternehmen, um die andere Partei<br />
umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn<br />
eins der vorgenannten Ereignisse eintritt.<br />
(ii) Jede Partei kann diesen Vertrag<br />
kündigen, wenn sie der anderen Partei<br />
schriftlich einen schwerwiegenden Verstoß<br />
gegen vertragliche Verpflichtungen mitteilt<br />
und die verstoßende Partei die Verletzung<br />
nicht innerhalb der nächsten dreißig (30) Tage<br />
behebt.<br />
(iii) <strong>Adobe</strong> kann den Vertrag ferner in<br />
folgenden Fällen schriftlich kündigen: (A) Der<br />
Fachhändler verschmilzt ohne schriftliche<br />
Genehmigung <strong>Adobe</strong>s mit einer juristischen<br />
Person, die nicht Partei des vorliegenden<br />
Vertrags ist, oder wird von dieser<br />
übernommen, oder der Fachhändler tritt den
Vertrag ab, ohne dass eine schriftliche<br />
Einwilligung von <strong>Adobe</strong> vorliegt. (B) Die<br />
Beherrschungsverhältnisse des Fachhändlers<br />
ändern sich. (C) Der Fachhändler ist nicht in<br />
der Lage, die Kriterien für seine<br />
Fachhändlerstufe gemäß dem relevanten<br />
Programmleitfaden zu erfüllen.<br />
(iv) <strong>Adobe</strong> kann den Vertrag fristlos<br />
schriftlich kündigen, wenn ein Verstoß gegen<br />
die geistigen Eigentumsrechte von <strong>Adobe</strong><br />
vorliegt.<br />
(c) Wirkung des Vertragsendes<br />
(i) Wenn der Vertrag endet,<br />
erlöschen auch die dem Fachhändler<br />
eingeräumten Rechte umgehend. Der<br />
Fachhändler hat in diesem Fall wie folgt<br />
vorzugehen: (A) Alle Anfragen hinsichtlich<br />
<strong>Adobe</strong> oder der <strong>Adobe</strong>-Software sind an<br />
<strong>Adobe</strong> weiterzuleiten und <strong>Adobe</strong><br />
entsprechend in Kenntnis zu setzen. (B) Alle<br />
Exemplare der Software zur erweiterten<br />
Testnutzung sowie alle Vertraulichen<br />
Informationen <strong>Adobe</strong>s im Besitz oder unter<br />
Kontrolle des Fachhändlers sind an <strong>Adobe</strong><br />
zurückzugeben oder zu zerstören. Zerstörung<br />
bzw. Rückgabe der Software müssen <strong>Adobe</strong><br />
gegenüber hinlänglich belegt werden. (C) Die<br />
Verwendung von Marken <strong>Adobe</strong>s ist<br />
umgehend einzustellen. Sämtliche<br />
Einlassungen, die den Eindruck erwecken<br />
könnten, der Fachhändler wäre noch ein<br />
Fachhändler <strong>Adobe</strong>s, sind zu unterlassen.<br />
(ii) Das Ende des Vertrags wirkt sich<br />
nicht auf sonstige Rechte oder Ansprüche aus,<br />
die den Vertragsparteien gesetzlich zustehen.<br />
Der Fachhändler bestätigt, dass er keine<br />
konkreten Erwartungen hinsichtlich möglicher<br />
Gewinne aufgrund des vorliegenden Vertrags<br />
hat. <strong>Adobe</strong> übernimmt im Falle des<br />
Vertragsendes keine Haftung für<br />
Entschädigungen, Rückerstattungen oder<br />
Schadenersatzansprüche aufgrund von<br />
entgangenem Gewinn aus erwarteten<br />
Absatzgeschäften oder aufgrund von<br />
Ausgaben, Investitionen, Leistungen oder<br />
aufgrund sonstiger Auswirkungen auf den<br />
Betrieb bzw. den ideellen Firmenwert des<br />
Fachhändlers.<br />
(d) Fortbestand Die Abschnitte 1, 3,<br />
4(b), 5, 6 7, 8, 9, 11, 12 und 14 des<br />
vorliegenden Vertrags behalten auch nach<br />
Vertragsende ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für<br />
Klauseln einer Vertragsergänzung, die gemäß<br />
einer solchen Ergänzung ausdrücklich als das<br />
Vertragsende oder das Ende der Gültigkeit der<br />
Ergänzung überdauernd hervorgehoben<br />
wurden.<br />
13. GESCHÄFTSGEBAREN<br />
(a) Einhaltung geltenden Rechts bezüglich<br />
Transaktionen mit Einrichtungen der<br />
öffentlichen Hand Der Fachhändler hat bei<br />
allen im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />
stehenden Transaktionen mit staatlichen<br />
Stellen und allen damit zusammenhängenden<br />
Handlungen die maßgeblichen Gesetze,<br />
Verordnungen und sonstigen Anforderungen<br />
zu befolgen („Staatstransaktionen“). Der<br />
Fachhändler hat <strong>Adobe</strong>, dessen verbundene<br />
Unternehmen sowie Geschäftsführer, leitende<br />
Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter<br />
hinsichtlich aller Ansprüche, Verfahren,<br />
Haftungen sowie Schäden schadlos zu halten,<br />
die erwachsen könnten, weil der Fachhändler<br />
den Pflichten aus dem vorliegenden Abschnitt<br />
nicht nachkommt. Gleiches gilt für<br />
Aufwendungen, Prozesskosten und<br />
Anwaltsgebühren, die anfallen, um die<br />
Schadloshaltung zu gewährleisten.<br />
(b) Korruption Der Fachhändler hat die<br />
geltenden Gesetze und Vorschriften in allen<br />
Ländern einzuhalten, in denen er geschäftlich<br />
tätig ist, unter anderem das Verbot,<br />
Entscheidungen von Mitarbeitern der<br />
Regierung oder anderen Personen durch<br />
Zuwendungen zu beeinflussen. Dass in einigen<br />
Ländern bestimmte Gesetze und Verbote in<br />
der Praxis nicht durchgesetzt werden oder<br />
dass ein Verstoß nicht öffentlich kritisiert wird,<br />
rechtfertigt nicht die Nichteinhaltung dieser<br />
Gesetze. Der Fachhändler erklärt, dass er die<br />
Bestimmungen des Foreign Corrupt Practices<br />
Act der Vereinigten Staaten von Amerika<br />
(„FCPA“) kennt und versteht. Der Fachhändler<br />
hat die Bestimmungen des FCPA zu erfüllen<br />
und legt <strong>Adobe</strong> jährlich einen Nachweis über<br />
die Einhaltung der FCPA-Bestimmungen vor.<br />
(c) Keine Handelsabsprachen Der Fachhändler<br />
ist sich nicht bewusst, dass<br />
Geschäftsverhältnisse<br />
oder<br />
Handelsübereinkünfte vorliegen, die den<br />
freien Handel einschränken oder zur<br />
Förderung monopolistischer oder<br />
kartellähnlicher Geschäftspraktiken mit<br />
potenziell schädlichen Folgen für <strong>Adobe</strong>s
Kunden führen könnten. Der Fachhändler war<br />
auch zu keinem Zeitpunkt an derartigen<br />
Geschäftsverhältnissen<br />
oder<br />
Handelsübereinkünften beteiligt.<br />
(d) Ehrliche Handlungsweise, keine falschen<br />
Einlassungen Der Fachhändler wird gegenüber<br />
<strong>Adobe</strong> hinsichtlich vorgenommener<br />
Transaktionen im aktuellen Bilanzquartal bzw.<br />
früheren Quartalen keine falschen<br />
Einlassungen machen. Falsche Einlassungen<br />
schließen unter anderem Folgendes ein:<br />
Förderung oder Verwendung falscher<br />
Dokumente, z. B. ungültiger Bestellformulare,<br />
gefälschter Verträge, gefälschter<br />
Zerstörungsnachweise und/oder unpräzise<br />
Berichterstattung, um Transaktionen des<br />
Fachhändlers zu fördern.<br />
(e) Meldung von Verstößen Sofern der<br />
Fachhändler Kenntnis von Handeln oder<br />
Unterlassen von Mitarbeitern <strong>Adobe</strong>s oder<br />
sonstigen Mitarbeitern erhält, das gegen die<br />
Bestimmungen des vorliegenden Vertrags<br />
verstößt, oder sobald es Verdachtsmomente<br />
für solche Verstöße gibt, muss der<br />
Fachhändler sich unter +1-800-300-1026 an<br />
<strong>Adobe</strong> wenden, um die Verstöße bzw.<br />
mutmaßlichen Verstöße anonym zu melden.<br />
(f) Kein Interessenkonflikt<br />
(i) Der Fachhändler muss <strong>Adobe</strong> vor<br />
seiner Unterfertigung des vorliegenden<br />
Vertrags und nach einer mit der<br />
erforderlichen Sorgfalt durchgeführten<br />
Prüfung aller Verhältnisse davon in Kenntnis<br />
setzen, wenn Führungskräfte oder<br />
entscheidungserhebliche Mitarbeiter<br />
(nachstehend näher definiert) und/oder<br />
Teilhaber mit mehr als 10 % Geschäftsanteil<br />
und/oder Aktienanteil am Fachhändler oder<br />
einem angeschlossenen Unternehmen des<br />
Fachhändlers in einem besonderen Verhältnis<br />
(nachstehend definiert) zu einer<br />
Führungskraft oder einem<br />
Entscheidungserheblichen Mitarbeiter (wie<br />
unten definiert) von <strong>Adobe</strong> stehen. Sofern<br />
eine solche Mitteilung unterbleibt, gilt dies als<br />
Erklärung des Fachhändlers, dass nach seinem<br />
besten Wissen kein solcher Bezug mit Beginn<br />
der Vertragslaufzeit existiert.<br />
(ii) Der Begriff „Besonderes<br />
Verhältnis“ umfasst folgende Beziehungen:<br />
Ehepartner, Kinder, Eltern, Schwiegereltern,<br />
Geschwister, Schwäger, Onkel, Tanten,<br />
Nichten und Neffen. Ein Besonderes<br />
Verhältnis liegt vor, wenn beim Fachhändler<br />
eine Person tätig ist, die über eine der<br />
vorgenannten Beziehungen verfügt. Der<br />
Begriff<br />
„Entscheidungserheblicher<br />
Mitarbeiter“ erstreckt sich auf Angestellte<br />
und zeitweilig angestellte Mitarbeiter des<br />
Fachhändlers bzw. <strong>Adobe</strong>s (je nach<br />
Sichtweise), die mit dem Vermarkten, Erwerb<br />
und/oder Vertrieb von <strong>Adobe</strong>-Software<br />
betraut sind.<br />
(iii) Während der Vertragslaufzeit hat<br />
der Fachhändler, soweit datenschutzrechtlich<br />
zulässig, mit angemessener Sorgfalt alle<br />
Führungskräfte, Mitarbeiter und Inhaber von<br />
mindestens 10 % Geschäftsanteilen zu<br />
identifizieren, die Mitarbeiter von <strong>Adobe</strong> oder<br />
Angehörige von <strong>Adobe</strong>-Mitarbeitern sind, und<br />
<strong>Adobe</strong> in einem solchen Falle frühestmöglich<br />
schriftlich darüber zu informieren. Der<br />
Fachhändler beantwortet außerdem nach<br />
bestem Bemühen Anfragen von <strong>Adobe</strong><br />
bezüglich potenzieller oder mutmaßlicher<br />
Interessenkonflikte, die aus den oben<br />
beschriebenen Verhältnissen resultieren<br />
können.<br />
(iv) Es ist dem Fachhändler untersagt,<br />
unmittelbare oder mittelbare Zahlungen oder<br />
geldwerte Vorteile einem leitenden<br />
Angestellten, Geschäftsführer oder sonstigen<br />
Mitarbeiter von <strong>Adobe</strong> zuzuwenden, die über<br />
den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen<br />
und nicht allgemein akzeptierten<br />
internationalen<br />
Geschäftspraktiken<br />
entsprechen und/oder rechtswidrig sind.<br />
Verstöße gegen die vorliegende Klausel sind<br />
schwerwiegende Vertragsverstöße und<br />
berechtigen <strong>Adobe</strong> im Falle eines Verstoßes,<br />
den Vertrag gemäß den Bestimmungen dieses<br />
Vertrages zu kündigen, ohne dass dies die<br />
sonstigen Rechte <strong>Adobe</strong>s gegenüber dem<br />
Fachhändler beeinträchtigt.<br />
(v) Ausdrückliche Erklärungen Der<br />
Fachhändler erklärt hiermit: (a) Keine<br />
zuständige Behörde hat die Export- und/oder<br />
Importberechtigung des Fachhändlers<br />
vorübergehend entzogen, widerrufen oder<br />
verweigert. (b) Der Fachhändler befindet sich<br />
nicht im Eigentum oder unter Kontrolle einer<br />
Person, die Staatsangehöriger bzw. Ansässiger<br />
eines Landes oder Rechtsgebiets ist, in dem<br />
diese Transaktionen verboten sind. (c) Der
Fachhändler wird unter keinen Umständen<br />
und auf keine Weise die <strong>Adobe</strong>-Software aus<br />
oder zu seinem Rechtsgebiet unter Verstoß<br />
gegen einschlägiges Recht entfernen,<br />
übersenden, exportieren, importieren oder<br />
übertragen. Der Fachhändler wird <strong>Adobe</strong><br />
bezüglich aller Ansprüche, Schäden und<br />
Haftungspflichten schadlos halten, die auf<br />
einen Verstoß des Fachhändlers oder seiner<br />
Vertreter, leitenden Angestellten,<br />
Geschäftsführer oder Mitarbeiter gegen die<br />
Pflichten aus Abschnitt 13 zurückzuführen<br />
sind.<br />
14. ALLGEMEINES<br />
(a) Erklärungen Alle nach diesem Vertrag<br />
vorgesehenen Erklärungen oder Berichte<br />
bedürfen der Schriftform. Sie sind entweder<br />
persönlich zu überreichen, von einem<br />
angesehenen, international operierenden<br />
Kurierdienst zu überbringen oder per<br />
Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Sie<br />
gelten fünf (5) Tage nach Aufgeben des<br />
frankierten Einschreibens als zugegangen bzw.<br />
ab dem Zustellungsdatum in den Unterlagen<br />
des verwendeten Kurierdiensts. Erklärungen<br />
sind an folgende Adressen zu richten: 345<br />
Park Avenue, San Jose, California, USA für<br />
<strong>Adobe</strong> und an den Sitz des Fachhändlers, der<br />
im Fachhändlerantrag genannt ist, für den<br />
Fachhändler. Wenn eine Erklärung an <strong>Adobe</strong><br />
Systems Incorporated oder dessen<br />
verbundene Unternehmen gesendet wird, ist<br />
eine Kopie an den General Counsel von <strong>Adobe</strong><br />
Systems Incorporated zu richten.<br />
(b) Anwaltskosten Sofern ein Rechtsverfahren<br />
zur Durchsetzung von Rechten aus diesem<br />
Vertrag von einer der Parteien angestrengt<br />
wird, steht der obsiegenden Partei über die in<br />
diesem Verfahren zugesprochenen Leistungen<br />
hinaus Ersatz angemessener Prozesseinschließlich<br />
Anwaltskosten zu.<br />
(c) Einschlägiges Recht Hat der Fachhändler<br />
seinen Sitz in einem europäischen Land,<br />
unterliegt dieser Vertrag dem Recht von<br />
England und Wales. Das englische<br />
Kollisionsrecht ist hierbei ausgeschlossen. Hat<br />
der Fachhändler seinen Sitz im Nahen Osten,<br />
Afrika oder einem anderen Land, das nicht zu<br />
Europa gehört, unterliegt dieser Vertrag dem<br />
Recht des US-Bundesstaats Kalifornien. Das<br />
kalifornische Kollisionsrecht ist hierbei<br />
ausgeschlossen. Der vorliegende Vertrag<br />
unterliegt nicht dem UN-Kaufrecht<br />
(Convention on Contracts for the<br />
International Sale of Goods) und/oder seiner<br />
Umsetzung und/oder Nachfolgegesetzgebung<br />
und/oder -verordnungen. Die Anwendung<br />
dieser Regelungen ist ausdrücklich<br />
abbedungen.<br />
(d) Gerichtsstand Sofern der Fachhändler<br />
seinen Sitz in einem europäischen Land hat,<br />
wird für alle Streitigkeiten im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag ein englisches Gericht in<br />
London als ausschließlicher Gerichtsstand<br />
vereinbart. Sofern der Fachhändler seinen Sitz<br />
im Nahen Osten, Afrika oder einem anderen<br />
Land hat, das nicht zu Europa gehört, wird für<br />
alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />
diesem Vertrag, soweit rechtlich zulässig, der<br />
Superior Court of the State of California oder<br />
der Federal District Court of San Jose in Santa<br />
Clara County als ausschließlicher<br />
Gerichtsstand vereinbart.<br />
(e) Salvatorische Klausel Sofern eine<br />
Bestimmung des vorliegenden Vertrags sich<br />
als nicht durchsetzbar herausstellen sollte,<br />
wirkt sich dies nicht auf die Gesamtheit des<br />
Vertrags aus. In einem solchen Fall ist die<br />
betroffene Klausel so zu ändern oder<br />
auszulegen, dass sie im Einklang mit<br />
geltendem Recht dem ursprünglich<br />
beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.<br />
(f) Keine Stellvertretung oder <strong>Partner</strong>schaft<br />
Nichts im vorliegenden Vertrag, einschließlich<br />
des Titels, kann so ausgelegt werden, dass<br />
nach dem Vertrag ein<br />
Stellvertretungsverhältnis, eine <strong>Partner</strong>schaft,<br />
ein Kaufvertrag, ein Beteiligungsunternehmen<br />
oder eine sonstige Form einer gemeinsamen<br />
Gesellschaft zwischen den Vertragsparteien<br />
geschaffen wird. Die Parteien sind nicht<br />
berechtigt, für die Gegenpartei eine rechtliche<br />
Verpflichtung einzugehen.<br />
(g) Vollständiger Vertragstext Jeder diesem<br />
Vertrag beigefügte Anhang ist Teil des<br />
Gesamtvertrags. Der Vertrag, einschließlich<br />
des Programmleitfadens, stellt das gesamte<br />
Vertragsverhältnis zwischen <strong>Adobe</strong> und dem<br />
Fachhändler dar. Er ersetzt alle im<br />
Zusammenhang stehenden früheren<br />
mündlichen oder schriftlichen<br />
Vereinbarungen, Gewährleistungen und<br />
Garantien.
(h) Rechtsverzicht Verzichtet eine<br />
Vertragspartei im Falle eines Verstoßes durch<br />
die andere Partei auf die Durchsetzung ihrer<br />
Rechte, so ist dies schriftlich zu erklären und<br />
bedarf der Unterschrift beider<br />
Vertragsparteien. Ein solcher Verzicht stellt<br />
keinen Verzicht auf die spätere<br />
Geltendmachung von Rechten nach einem<br />
Verstoß gegen dieselbe Bestimmung dar.<br />
(i) Abtretung, Namensänderung Sofern nicht<br />
nachfolgend abweichend geregelt, können<br />
weder dieser Vertrag noch Rechte oder<br />
Pflichten des Fachhändlers im Rahmen des<br />
Vertrags ganz oder teilweise ohne schriftliche<br />
Einwilligung <strong>Adobe</strong>s abgetreten werden.<br />
Sofern sich die Eigentumsverhältnisse am<br />
Fachhändler ändern, ist <strong>Adobe</strong> berechtigt,<br />
den Vertrag unmittelbar schriftlich zu<br />
kündigen. Eine Änderung der<br />
Eigentumsverhältnisse im Sinne dieses<br />
Abschnitts ist gegeben, wenn sich die<br />
natürlichen oder juristischen Personen ändern,<br />
die mindestens 50 % der Anteile bzw. Aktien<br />
des Fachhändlers kontrollieren. Der Vertrag<br />
ist für die genannten Parteien<br />
rechtsverbindlich, ebenso für ihre<br />
Rechtsnachfolger bzw. genehmigte<br />
Abtretungsempfänger. Jede Vertragspartei<br />
kann den Vertrag umgehend kündigen, wenn<br />
die jeweils andere Partei entgegen den<br />
Regelungen dieses Abschnitts Schritte zur<br />
Abtretung oder Übertragung vornimmt.<br />
Solche Versuche sind von vornherein nichtig.<br />
(j) Höhere Gewalt Die Parteien haften nicht<br />
bei Nichterfüllung von Vertragspflichten oder<br />
Verzug, sofern dies auf Feuer, Streik, Krieg,<br />
soziale Unruhen, terroristische Aktivitäten,<br />
staatliche Regelungen, Naturgewalten oder<br />
sonstige Gründe zurückzuführen ist, die sich<br />
der unter zumutbaren Umständen möglichen<br />
Kontrolle der jeweils nicht erfüllenden bzw.<br />
im Verzug befindlichen Partei entzogen und<br />
nicht abwendbar waren. Die vorliegende<br />
Klausel kann nicht dergestalt ausgelegt<br />
werden, dass eine der Vertragsparteien eine<br />
Zahlungspflicht gegenüber der anderen Partei<br />
nicht mehr erfüllen muss.<br />
(k) Rechtsmittel Die Parteien bestätigen<br />
hiermit ausdrücklich, dass Verstöße gegen<br />
Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag<br />
und/oder dem Programmleitfaden unter<br />
Umständen irreparable Schäden nach sich<br />
ziehen könnten. Daher kommen Sie überein,<br />
dass neben den Rechtsmitteln des Common<br />
Law auch für beide Parteien die Möglichkeit<br />
bestehen soll, einstweilige Verfügungen oder<br />
sonstige Rechtsmittel nach dem Equity-<br />
System im Rahmen eines rechtlichen<br />
Verfahrens zu erwirken, sofern die Gefahr<br />
eines entsprechenden Verstoßes zumindest<br />
zu besorgen ist. Der Fachhändler verzichtet<br />
hiermit auf das Erfordernis, dass <strong>Adobe</strong> eine<br />
Bürgschaft oder sonstige Sicherheit bei<br />
Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz<br />
oder sonstigen Rechtsmitteln nach Equity-<br />
Recht hinterlegen muss.<br />
(l) Einhalten geltenden Rechts Der<br />
Fachhändler hat das Recht aller Länder zu<br />
beachten, in denen er geschäftlich tätig ist.<br />
Die Tatsache, dass Verstöße gegen bestimmte<br />
Gesetze in manchen Ländern in der Praxis<br />
nicht verfolgt werden, oder dass ein Verstoß<br />
nicht gegen die guten Sitten verstößt,<br />
entbindet nicht von der vorgenannten Pflicht.<br />
Exportbestimmungen. Der Fachhändler<br />
bestätigt hiermit, dass die Software den<br />
Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten<br />
(EAR, 15 CFR 730-774) unterliegt und unter<br />
Einhaltung dieser Bestimmungen exportiert<br />
werden muss. Der Fachhändler verpflichtet<br />
sich, die Software nicht in Länder zu<br />
überführen oder umzuleiten und die Software<br />
nicht in Ländern weiterzuverkaufen, für die<br />
ein Handelsembargo der Vereinigten Staaten<br />
besteht (unter anderem Iran, Kuba,<br />
Nordkorea, Sudan und Syrien). Der<br />
Fachhändler erklärt, dass er die Software<br />
keiner Person anbieten wird, der die<br />
Teilnahme an Exportgeschäften in den USA<br />
von einer US-Bundesbehörde untersagt<br />
worden ist. Er erklärt weiterhin, dass er die<br />
Software nicht für Zwecke nutzen oder für<br />
Endbenutzer überführen wird, die in<br />
Verbindung mit atomaren, chemischen oder<br />
biologischen Waffen, Raketensystemen,<br />
Trägerraketen, Höhenforschungsraketen oder<br />
unbemannten Luftaufklärungssystemen<br />
stehen, es sei denn, dies wurde durch eine<br />
Bestimmung oder Lizenz der US-Regierung<br />
autorisiert.<br />
Darüber hinaus bestätigt der Fachhändler,<br />
dass die Software in den Ländern, in denen er<br />
tätig ist, Exportbestimmungen unterliegen<br />
kann. Der Fachhändler erklärt hiermit, dass er
die Software nicht entgegen den Gesetzen<br />
oder Vorschriften von<br />
Regierungseinrichtungen direkt oder indirekt<br />
exportieren, importieren, übertragen oder<br />
nutzen wird, die diese Handlungen regeln.<br />
Wenn <strong>Adobe</strong> Kenntnis von einer Verletzung<br />
dieser Vorschriften hat, wird <strong>Adobe</strong><br />
gegebenenfalls untersagt, Wartungs- und<br />
Support-Leistungen für die Software<br />
anzubieten. Die Parteien treffen eine<br />
Vereinbarung zur Zusammenarbeit<br />
hinsichtlich der Beantragung aller<br />
erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen;<br />
der Fachhändler erkennt jedoch an, dass er<br />
letztendlich für die Einhaltung sämtlicher<br />
Export- und Importbestimmungen<br />
verantwortlich ist.<br />
(m) Begünstigte Dritte Der Fachhändler<br />
erkennt an, dass die Lizenzgeber <strong>Adobe</strong>s als<br />
begünstigte Dritte im Sinne dieses Vertrages<br />
gelten, die berechtigt sind, die Durchsetzung<br />
der Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag zu<br />
betreiben.<br />
(n) Übersetzungen Sofern der Vertrag in mehr<br />
als einer Sprache gehalten ist, gilt die<br />
englischsprachige Fassung maßgebend. Die<br />
Bestimmungen der anderssprachigen<br />
Vertragswerke dienen nur<br />
Informationszwecken und sind rechtlich<br />
unverbindlich. Darüber hinaus gilt, dass eine<br />
Annahme seitens <strong>Adobe</strong>s oder des<br />
Fachhändlers auf einer nicht-englischen<br />
Fassung als Annahme der betreffenden<br />
englischen Fassung gilt, selbst wenn diese<br />
nicht explizit angenommen wurde, und somit<br />
die englische Fassung des vorliegenden<br />
Vertragswerkes als rechtlich verbindlich<br />
anzusehen ist. Ohne das Vorgenannte<br />
einzuschränken, gilt, dass für alle Fälle eines<br />
Konflikts bzw. einer Ungenauigkeit im<br />
Verhältnis zwischen der englischen und einer<br />
anderssprachigen Fassung des Vertragstextes<br />
die englische Version die alleinig gültige<br />
Regelung enthält.<br />
(o) Unabhängigkeit DIE VERTRAGSPARTEIEN<br />
BESTÄTIGEN, DASS ES FÜR DIE AUSLEGUNG<br />
DES VERTRAGS UNERHEBLICH IST, DASS DER<br />
VERTRAG ODER BESTIMMTE TEILE DESSELBEN<br />
VON EINER DER PARTEIEN VERFASST<br />
WURDEN.<br />
(p) Andere Handelsmöglichkeiten Es<br />
steht jeder Vertragspartei frei, konkrete<br />
Angebote nach eigenem Ermessen<br />
abzulehnen und mit anderen Anbietern von<br />
Produkten oder Diensten<br />
zusammenzuarbeiten. Nichts in diesem<br />
Vertrag darf so ausgelegt werden, dass ein<br />
wie auch immer geartetes exklusives<br />
Verhältnis zwischen den Vertragsparteien<br />
besteht. Es wird ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, dass die Parteien<br />
Geschäftsbeziehungen zu anderen<br />
Systemintegratoren, Originalherstellern<br />
(OEMs), Software- und Hardware-Anbietern,<br />
Vertriebshändlern und/oder Fachhändlern<br />
unterhalten können. Gleiches gilt auch für<br />
Vertriebspartner für Lösungen.<br />
(q) Keine Erfolgsgarantie Die<br />
Vertragsparteien schließen aus, dass<br />
Einlassungen oder Garantien bezüglich der<br />
Erfolge von Aktivitäten im Rahmen des<br />
Vertrags erfolgten. Gleiches gilt für mögliche<br />
Gewinne, die durch den Vertrag anfallen<br />
könnten.<br />
(r) Exklusivität Nichts in diesem Vertrag<br />
darf so ausgelegt werden, dass ein wie auch<br />
immer geartetes exklusives Verhältnis<br />
zwischen den Vertragsparteien besteht. Es<br />
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass<br />
die Parteien Geschäftsbeziehungen zu<br />
anderen Originalherstellern (OEMs),<br />
Software- und Hardware-Anbietern,<br />
Vertriebshändlern und/oder Fachhändlern<br />
unterhalten können.<br />
(s) Duplikate Der Vertrag kann auch im<br />
Original in mehreren Ausfertigungen<br />
unterzeichnet oder per Telefax übermittelt<br />
werden. Er gilt dann als geschlossen, sobald<br />
diese Dokumente angenommen und<br />
übermittelt sind.<br />
(t) Regionale Besonderheiten Das<br />
Programm kann regional oder gebietsweit<br />
geltende Leistungen und Verpflichtungen<br />
enthalten. Entsprechende Leistungen oder<br />
Verpflichtungen sind spezifisch für die<br />
jeweilige Region. <strong>Adobe</strong> ist nicht verpflichtet,<br />
regionale Besonderheiten auf andere<br />
Regionen auszudehnen.<br />
(u) Behörden außerhalb der USA Der<br />
Fachhändler unternimmt alle zumutbaren<br />
Schritte, damit bei Angeboten und<br />
Abschlüssen mit Behörden außerhalb der USA<br />
bezüglich der <strong>Adobe</strong>-Software die geistigen<br />
Eigentumsrechte von <strong>Adobe</strong> an der
etreffenden Software und zugehörigen<br />
Dokumenten weitestmöglich unter den Schutz<br />
des jeweils einschlägigen Rechts für<br />
kommerzielle Software und zugehörige<br />
Dokumente gestellt werden. Die<br />
Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts<br />
dürfen nicht so ausgelegt werden, dass durch<br />
sie der Umfang der Fachhändlerrechte aus<br />
Abschnitt 3 („Lizenzen“) erweitert wird.<br />
(v) Vollständiger Vertragstext, Vorrang<br />
Der Vertrag (Programmleitfaden und der<br />
vorliegende Vertrag zum <strong>Adobe</strong> <strong>Partner</strong><br />
Connection Reseller-Programm) umfasst alle<br />
Vereinbarungen zwischen den<br />
Vertragsparteien hinsichtlich des<br />
Vertragsgegenstands. Er ersetzt frühere<br />
schriftliche oder mündliche Angebote,<br />
Vereinbarungen oder sonstige Absprachen<br />
zum Vertragsgegenstand zwischen den<br />
Parteien.<br />
Der Vertrag wird mit dem Datum von <strong>Adobe</strong>s<br />
Annahme rechtswirksam.<br />
[ICH HABE DIE IM VORLIEGENDEN VERTRAGSTEXT AUFGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN GELESEN,<br />
ERKLÄRE MICH MIT IHNEN EINVERSTANDEN UND BESTÄTIGE HIERMIT, DASS ICH AUTORISIERT BIN,<br />
DEN FACHHÄNDLER AN DIESEN VERTRAG ZU BINDEN.]<br />
[ICH NEHME DIESEN VERTRAG NICHT AN]