Vollmacht - PSD Bank Kiel eG
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<strong>Vollmacht</strong><br />
Antwort<br />
<strong>PSD</strong> 211.18 FBLA 08.08<br />
<strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Kiel</strong> <strong>eG</strong><br />
Postfach 35 05<br />
24034 <strong>Kiel</strong><br />
Hiermit bevollmächtige ich gegenüber der oben genannten <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong><br />
1. Bevollmächtigter Frau Herr<br />
Kundennummer<br />
Hinweis: Bitte in Druckschrift ausfüllen.<br />
Gerasterte Felder bitte frei lassen.<br />
Kontoinhaber Frau Herr Eheleute<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße und Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon privat Telefon geschäftlich<br />
E-Mail<br />
Name, Vorname Geburtsdatum<br />
Straße und Hausnummer Telefon privat Telefon geschäftlich<br />
PLZ, Ort E-Mail<br />
zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus<br />
nur nach meinem Tod<br />
2. Bevollmächtigter Frau Herr<br />
Name, Vorname Geburtsdatum<br />
Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten –<br />
erforderlich bei <strong>Vollmacht</strong>en zu Lebzeiten<br />
Straße und Hausnummer Telefon privat Telefon geschäftlich<br />
PLZ, Ort E-Mail<br />
zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus<br />
nur nach meinem Tod<br />
Hinweis für den/die Verfügungsberechtigten<br />
Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten –<br />
erforderlich bei <strong>Vollmacht</strong>en zu Lebzeiten<br />
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten des Verfügungsberechtigten von der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> in einer Datei gespeichert.<br />
– bei zwei Bevollmächtigten jeden für sich allein –<br />
alle Geschäfte vorzunehmen, die mit der Führung aller Konten und Depots unter der o. a. Kundennummer im Zusammenhang stehen.<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> gilt auch für künftige noch einzurichtende Konten und Depots, die unter o. g. Kundennummer eröffnet werden.<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> „zu Lebzeiten“ umfasst auch das Recht zur Guthabenkündigung und zur Änderung der Vertragsbedingungen. Der<br />
Umfang dieser <strong>Vollmacht</strong> ist umseitig näher erläutert.<br />
Bei einer <strong>Vollmacht</strong> „nur für den Todesfall“ kann von der <strong>Vollmacht</strong> Gebrauch gemacht werden, wenn der Eintritt des Todes nachgewiesen<br />
ist.<br />
Diese <strong>Vollmacht</strong> kann von mir oder meinen Erben nur durch schriftliche Erklärung der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> gegenüber widerrufen werden. Der<br />
Widerruf eines von mehreren Erben lässt die <strong>Vollmacht</strong> nur für den Widerrufenden erlöschen. Ein Bevollmächtigter kann Verfügungen<br />
nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.<br />
Alle bisher gegenüber der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>, bezogen auf diese Kundennummer, erteilten <strong>Vollmacht</strong>en werden hiermit widerrufen.<br />
Die bisherige <strong>Vollmacht</strong> soll bestehen bleiben. (falls gewünscht, bitte ankreuzen)<br />
Ort, Datum Unterschrift, Vor- und Zuname des <strong>Vollmacht</strong>gebers<br />
Legitimationsprüfung erforderlich. Bitte Vermerke auf der Rückseite beachten.<br />
Vermerke der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> Daten erfasst geprüft<br />
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Original für die <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>
Die eigenhändige Unterschrift des <strong>Vollmacht</strong>gebers wird bescheinigt;<br />
Die Unterschrift des <strong>Vollmacht</strong>gebers<br />
wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet. wurde von mir geprüft.<br />
Ort, Datum Mitarbeiter der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> / Stempel und Unterschrift der bescheinigenden Stelle<br />
Legitimationsprüfung für den/die Bevollmächtigten gemäß § 154 Abgabenordnung (erforderlich bei <strong>Vollmacht</strong>en zu Lebzeiten)<br />
1. Bevollmächtigter<br />
Die Unterschrift<br />
wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet. wurde von mir geprüft.<br />
Er hat sich ausgewiesen durch<br />
Personalausweis Reisepass Geburtsurkunde (genügt bei Minderjährigen)<br />
Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />
Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Geburtsort<br />
2. Bevollmächtigter<br />
Die Unterschrift<br />
wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet. wurde von mir geprüft.<br />
Er hat sich ausgewiesen durch<br />
Personalausweis Reisepass Geburtsurkunde (genügt bei Minderjährigen)<br />
Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />
Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Geburtsort<br />
Ort, Datum Mitarbeiter der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> / Stempel und Unterschrift der bescheinigenden Stelle<br />
Bitte Kopie des Legitimationspapiers beifügen.<br />
Umfang der <strong>Vollmacht</strong><br />
1 Die <strong>Vollmacht</strong> berechtigt gegenüber der <strong>Bank</strong> zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung (im Folgenden „Konten“)<br />
im Zusammenhang stehen. Die Bevollmächtigten – und zwar, soweit nicht anders vermerkt, jeder für sich allein – können bei einer<br />
<strong>Vollmacht</strong> zu Lebzeiten insbesondere<br />
– über Guthaben (z. B. durch Überweisungsaufträge, Barabhebungen, Schecks) verfügen – bei Einlagen umfasst dies auch das Recht zur<br />
Änderung und zur Kündigung der Vertragsbedingungen – und in diesem Zusammenhang auch die Eröffnung weiterer Konten zur<br />
Geldanlage beantragen,<br />
– eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen,<br />
– von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen,<br />
– Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen,<br />
– Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen<br />
und anerkennen.<br />
– <strong>Bank</strong>Card und <strong>PSD</strong> SparCard beantragen,<br />
– Teilnahmevereinbarungen für das Telefon- und Online<strong>Bank</strong>ing abschließen.<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> berechtigt nicht<br />
– zur Eröffnung weiterer Konten (mit Ausnahme der bereits erwähnten Konten zur Geldanlage),<br />
– zum Abschluss und zur Veränderung von Kreditverträgen,<br />
– zum Abschluss von Finanztermingeschäften,<br />
– zum Abschluss von Schrankfach- und Verwahrverträgen,<br />
– zum Abschluss von Verträgen zugunsten Dritter,<br />
– zur Beantragung von Kreditkarten,<br />
– zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten,<br />
– zur Entgegennahme von Kreditkündigungen.<br />
2 Zur Auflösung von Konten und Depots sind Bevollmächtigte erst nach dem Tod des <strong>Vollmacht</strong>gebers berechtigt.<br />
3 Bevollmächtigte dürfen die <strong>Vollmacht</strong> nicht weiterübertragen.<br />
4 Die <strong>Vollmacht</strong> ist jederzeit widerruflich. Sie behält ihre Gültigkeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung bei der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>.<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> erlischt nicht mit dem Tod des <strong>Vollmacht</strong>gebers, sie bleibt als <strong>Vollmacht</strong> der Erben bestehen.<br />
Weiteres siehe umseitig.
<strong>Vollmacht</strong><br />
Antwort<br />
<strong>PSD</strong> 211.18 FBLA 08.08<br />
<strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Kiel</strong> <strong>eG</strong><br />
Postfach 35 05<br />
24034 <strong>Kiel</strong><br />
Hiermit bevollmächtige ich gegenüber der oben genannten <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong><br />
1. Bevollmächtigter Frau Herr<br />
Kundennummer<br />
Hinweis: Bitte in Druckschrift ausfüllen.<br />
Gerasterte Felder bitte frei lassen.<br />
Kontoinhaber Frau Herr Eheleute<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße und Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon privat Telefon geschäftlich<br />
E-Mail<br />
Name, Vorname Geburtsdatum<br />
Straße und Hausnummer Telefon privat Telefon geschäftlich<br />
PLZ, Ort E-Mail<br />
zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus<br />
nur nach meinem Tod<br />
2. Bevollmächtigter Frau Herr<br />
Name, Vorname Geburtsdatum<br />
Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten –<br />
erforderlich bei <strong>Vollmacht</strong>en zu Lebzeiten<br />
Straße und Hausnummer Telefon privat Telefon geschäftlich<br />
PLZ, Ort E-Mail<br />
zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus<br />
nur nach meinem Tod<br />
Hinweis für den/die Verfügungsberechtigten<br />
Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten –<br />
erforderlich bei <strong>Vollmacht</strong>en zu Lebzeiten<br />
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten des Verfügungsberechtigten von der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> in einer Datei gespeichert.<br />
– bei zwei Bevollmächtigten jeden für sich allein –<br />
alle Geschäfte vorzunehmen, die mit der Führung aller Konten und Depots unter der o. a. Kundennummer im Zusammenhang stehen.<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> gilt auch für künftige noch einzurichtende Konten und Depots, die unter o. g. Kundennummer eröffnet werden.<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> „zu Lebzeiten“ umfasst auch das Recht zur Guthabenkündigung und zur Änderung der Vertragsbedingungen. Der<br />
Umfang dieser <strong>Vollmacht</strong> ist umseitig näher erläutert.<br />
Bei einer <strong>Vollmacht</strong> „nur für den Todesfall“ kann von der <strong>Vollmacht</strong> Gebrauch gemacht werden, wenn der Eintritt des Todes nachgewiesen<br />
ist.<br />
Diese <strong>Vollmacht</strong> kann von mir oder meinen Erben nur durch schriftliche Erklärung der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> gegenüber widerrufen werden. Der<br />
Widerruf eines von mehreren Erben lässt die <strong>Vollmacht</strong> nur für den Widerrufenden erlöschen. Ein Bevollmächtigter kann Verfügungen<br />
nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.<br />
Alle bisher gegenüber der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>, bezogen auf diese Kundennummer, erteilten <strong>Vollmacht</strong>en werden hiermit widerrufen.<br />
Die bisherige <strong>Vollmacht</strong> soll bestehen bleiben. (falls gewünscht, bitte ankreuzen)<br />
Ort, Datum Unterschrift, Vor- und Zuname des <strong>Vollmacht</strong>gebers<br />
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Durchschlag für den Kunden
Umfang der <strong>Vollmacht</strong><br />
1 Die <strong>Vollmacht</strong> berechtigt gegenüber der <strong>Bank</strong> zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung (im Folgenden „Konten“)<br />
im Zusammenhang stehen. Die Bevollmächtigten – und zwar, soweit nicht anders vermerkt, jeder für sich allein – können bei einer<br />
<strong>Vollmacht</strong> zu Lebzeiten insbesondere<br />
– über Guthaben (z. B. durch Überweisungsaufträge, Barabhebungen, Schecks) verfügen – bei Einlagen umfasst dies auch das Recht zur<br />
Änderung und zur Kündigung der Vertragsbedingungen – und in diesem Zusammenhang auch die Eröffnung weiterer Konten zur<br />
Geldanlage beantragen,<br />
– eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen,<br />
– von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen,<br />
– Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen,<br />
– Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen<br />
und anerkennen.<br />
– <strong>Bank</strong>Card und <strong>PSD</strong> SparCard beantragen,<br />
– Teilnahmevereinbarungen für das Telefon- und Online<strong>Bank</strong>ing abschließen.<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> berechtigt nicht<br />
– zur Eröffnung weiterer Konten (mit Ausnahme der bereits erwähnten Konten zur Geldanlage),<br />
– zum Abschluss und zur Veränderung von Kreditverträgen,<br />
– zum Abschluss von Finanztermingeschäften,<br />
– zum Abschluss von Schrankfach- und Verwahrverträgen,<br />
– zum Abschluss von Verträgen zugunsten Dritter,<br />
– zur Beantragung von Kreditkarten,<br />
– zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten,<br />
– zur Entgegennahme von Kreditkündigungen.<br />
2 Zur Auflösung von Konten und Depots sind Bevollmächtigte erst nach dem Tod des <strong>Vollmacht</strong>gebers berechtigt.<br />
3 Bevollmächtigte dürfen die <strong>Vollmacht</strong> nicht weiterübertragen.<br />
4 Die <strong>Vollmacht</strong> ist jederzeit widerruflich. Sie behält ihre Gültigkeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung bei der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>.<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> erlischt nicht mit dem Tod des <strong>Vollmacht</strong>gebers, sie bleibt als <strong>Vollmacht</strong> der Erben bestehen.<br />
Weiteres siehe umseitig.