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Offener Brief an Ernst Hinsken, MdB, Beauftragter der ...

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Helmuth Pfleger Tel. (09922) 500006<br />

Rechts<strong>an</strong>walt Fax (09922) 503562<br />

Auackerweg 23<br />

94227 Rabenstein/Zwiesel<br />

Herrn<br />

<strong>Ernst</strong> <strong>Hinsken</strong>, <strong>MdB</strong> 16.10.2009<br />

<strong>Beauftragter</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

für Tourismus<br />

Zustände und Entwicklung im und um den Nationalpark Bayerischer Wald<br />

Sehr geehrter Herr <strong>Hinsken</strong>,<br />

als in Rabenstein, Zwieseler Winkel, mit Blick auf die Hochlagen des Bayerischen Waldes<br />

leben<strong>der</strong> Bürger erlaube ich mir, Sie in Ihrer Eigenschaft als <strong>Beauftragter</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

für Tourismus in Sachen Nationalpark Bayerischer Wald <strong>an</strong>zusprechen.<br />

Es geschieht dies nicht in <strong>der</strong> Erwartung, daß Sie in dieser Funktion unter den <strong>der</strong>zeit hier<br />

gegebenen Bedingungen für Wirtschaft und Fremdenverkehr <strong>der</strong> Region ein konzeptionelles<br />

Wun<strong>der</strong> bewirken könnten. Aber es geschieht unter dem Einfluß meiner wachsenden Verwun<strong>der</strong>ung<br />

darüber, daß zu den grundlegenden Fragen, die sich aus den wirtschaftlichen<br />

Gegebenheiten und dem Zust<strong>an</strong>d <strong>der</strong> immerhin Ihrem Wahlkreis zugehörigen Region im<br />

Schatten des Nationalparks für Gegenwart und Zukunft dringend stellen, keine umfassende<br />

Untersuchung greifbar o<strong>der</strong> auch nur bek<strong>an</strong>nt ist. Jedenfalls gibt es keine Untersuchung<br />

dieser o<strong>der</strong> ähnlicher Art, die sich mit solchen Fragen unter unabdingbarer Ausklammerung<br />

ideologisch determinierter Vorstellungen und Politikbestrebungen befassen würde. Das ist<br />

<strong>an</strong>gesichts <strong>der</strong> Fakten, die im Nationalpark Bayerischer Wald schon seit vielen Jahren unter<br />

den rein ideologischen Leitlinien einer naturschutzrechtlich höchst fragwürdigen Nationalparkdoktrin<br />

geschaffen werden und mit unvermeidbarer Auswirkung auf die im Vorfeld des<br />

Nationalparks lebende Bevölkerung und <strong>der</strong>en Gemeinden wirtschaftlich zum Tragen (o<strong>der</strong><br />

Versagen) kommen, ein nicht weiter hinnehmbarer Zust<strong>an</strong>d.<br />

Zu den wirtschaftlich herausragenden Faktoren <strong>der</strong> Region zählen, worüber sicher Einigkeit<br />

besteht, neben dem l<strong>an</strong>dschaftskulturellen und ästhetischen (noch nicht g<strong>an</strong>z verdorbenen)<br />

Reiz einer bewaldeten Mittelgebirgsl<strong>an</strong>dschaft als Nutzungspotential für Erholung<br />

und Fremdenverkehr auch die in Übereinstimmung mit Art. 141 BV erwerbswirtschaftlich<br />

mögliche Holzgewinnung und -verarbeitung sowie <strong>der</strong> darüber hinaus aktivierbare Nutzungswert,<br />

<strong>der</strong> sich wesentlich aus dem ökologischen und naturschützenden Begleitnutzen<br />

für die Gesellschaft ergibt .<br />

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Es ist des weiteren eine Tatsache, daß die Gesellschaft mit <strong>der</strong> Einrichtung des Nationalparks<br />

Bayerischer Wald auf die erwerbswirtschaftliche Nutzung <strong>der</strong> dem Park zugeschlagenen<br />

Staatswäl<strong>der</strong> (und <strong>der</strong> zusätzlich erworbenen Privatwäl<strong>der</strong>) in normativ festgelegtem<br />

Konsens verzichtet hat. Dies geschah zu Gunsten <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en oben gen<strong>an</strong>nten gemeinwohldienlichen<br />

Nutzungswerte. Diese Entscheidung hat <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dtag bei <strong>der</strong> Erweiterung des<br />

Nationalparks im Jahre 1997 in <strong>der</strong> Erweiterungsverordnung fortgeschrieben und bekräftigt.<br />

Dabei hat er die Zweckbestimmung des Nationalparks, die insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Erhaltung<br />

l<strong>an</strong>dschaftskultureller Ästhetik sowie <strong>der</strong> tierischen und pfl<strong>an</strong>zlichen Lebensgemeinschaften<br />

im Ökosystem Wald best<strong>an</strong>d und besteht, um einen definiert intensivierten Schutz <strong>der</strong><br />

Hochlagenwäl<strong>der</strong> ergänzt. Diese Waldungen sind als Hoch- und Kammlagen durch Art.10<br />

BayWaldG ohnehin schon als Schutzwäl<strong>der</strong> definiert. § 14 NP-VO weist ihnen in diesem<br />

Sinne im Nationalpark Bayerischer Wald konkret eine beson<strong>der</strong>e Schutzfunktion für den<br />

Wasserhaushalt zu und bestimmt dazu, daß die Hochlagenwäl<strong>der</strong> mit dem genetischen Potential<br />

<strong>der</strong> <strong>an</strong>gestammten Kaltklimafichtenrasse subst<strong>an</strong>tiell zu erhalten sind, damit sie ihrer<br />

beson<strong>der</strong>en und beson<strong>der</strong>s zu sichernden Schutzfunktion gerecht werden können.<br />

Der L<strong>an</strong>dtag hat damit in die Zweckbestimmung des Nationalparks eine funktional kombinierte<br />

Aufgabenstellung mehrerer ökologischer Systemfaktoren aufgenommen, aber nicht<br />

abschließend aufgezählt (Wald, Wasserhaushalt, Lebensgemeinschaften, Artenschutz, genetisches<br />

Potential). Als Normgeber hat er damit den Spielraum aufgezeigt, in dessen Rahmen<br />

die Verwaltung in pflichtgemäß gebundener Ermessensausübung auch die in <strong>der</strong> Nationalparkverordnung<br />

teils ausdrücklich teils implizit ben<strong>an</strong>nten wirtschaftlichen (§ 6) und<br />

kulturtraditionellen Bel<strong>an</strong>ge <strong>der</strong> Bevölkerung in ihre Entscheidungsfindungen einzubinden<br />

hat. Die Optimierung naturnaher Prozesse zum natürlichen hin soll zur Erhaltung und Stabilisierung<br />

<strong>der</strong> Systeme unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Auch als natürlich erscheinende 1 Abläufe, so indiziert die Verordnung in § 3 im übrigen, sollen<br />

in dem weiterhin natürlich und naturnah zu haltenden Nationalpark nicht beeinflußt werden,<br />

sol<strong>an</strong>ge sie die oben beschriebene funktionale Zweckbestimmung des Nationalparks<br />

nicht gefährden. An<strong>der</strong>nfalls wäre jede funktional determinierte Zweckdefinition in<br />

einer Nationalparkverordnung sinnlos und könnte durch die Parole „Natur Natur sein lassen“<br />

ersetzt werden.<br />

1 Ob sie im Hinblick auf die <strong>an</strong>thropogen vorgeschaltete Systemschädigung <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> (Schadstoffeintrag<br />

mit Wettbewerbsvorteil für den Borkenkäfer auch ohne die diesen noch för<strong>der</strong>nden Naturzonen)<br />

noch als natürlich o<strong>der</strong> naturnah <strong>an</strong>zusehen sind, ist eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Frage (vgl. dazu IUCN-Richtlinien<br />

Teil I, Kapitel 2, menschliche Eingriffe S.10).<br />

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Es besteht im Nationalpark also kein Prozeßschutz, dem ohne Rücksicht auf die funktionale<br />

Zweckbestimmung des Schutzgebietes stattzugeben wäre. Gänzlich zweifelsfrei wird dies<br />

auch durch die Verwendung des Wortes „möglichst“ in § 24 BNatSchG wie in Art. 8 Bay-<br />

NatSchG, woraus sich ergibt, daß das Wesen des Nationalparks gerade nicht mit <strong>der</strong> hohlen<br />

Phrase „Natur Natur sein lassen“ zu erfassen und damit auch nicht zu gestalten ist.<br />

Der notwendigen Vollständigkeit halber ist hier noch zu erwähnen, daß <strong>der</strong> Nationalpark<br />

Bayerischer Wald mit den vorstehend aufgezeigten Festlegungen genau den aktuell geltenden<br />

Richtlinien bzw. Verb<strong>an</strong>dsempfehlungen <strong>der</strong> IUCN für das M<strong>an</strong>agement von Nationalparken<br />

(Kategorie II) entspricht. Dort heißt es in <strong>der</strong> „Definition“ eines Nationalparks, daß es<br />

sich um ein Schutzgebiet h<strong>an</strong>delt, das ausgewiesen wurde, um (a) „die ökologische Unversehrtheit<br />

eines o<strong>der</strong> mehrerer Ökosysteme“ zu schützen, (b) Nutzungen bzw. Ausbeutung<br />

(„exploitation“) auszuschließen, die seiner Zweckbestimmung abträglich sind<br />

(purpose heißt in richtiger Übersetzung Zweck, nicht Ziel) sowie (c) <strong>der</strong> Forschung, Bildung<br />

und Erholung zu dienen, wobei, so die Richtlinien im Sinne übergreifen<strong>der</strong> Klammer<br />

abschließend ausdrücklich, all dies „umwelt- und kulturverträglich“ sein muß.<br />

Mit Blick auf die hier interessierenden Bel<strong>an</strong>ge von Fremdenverkehr und Tourismus, die<br />

als wirtschaftsrelev<strong>an</strong>te Faktoren neben <strong>der</strong> Erholung auch Gegenst<strong>an</strong>d naturschutzrechtlicher<br />

Regelung sind, muß m<strong>an</strong> in Erinnerung behalten, daß <strong>der</strong> Nationalparkverwaltung<br />

durch den Verzicht auf die betriebswirtschaftliche Nutzung im Nationalpark ein grundlegend<br />

erweiterter Ermessensspielraum zu Gunsten <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en gemeinschaftsdienlichen<br />

Aufgaben des Schutzgebietes, und zwar einschließlich <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>dteile<br />

<strong>der</strong> als solche zu schützenden und zu bewahrenden Ökosysteme und Lebensgemeinschaften<br />

sowie ihrer funktionalen Zweckbestimmung eingeräumt worden ist. Dessen ungeachtet<br />

ist jedoch durchweg zu beobachten, daß nun auch und gerade die unter Verzicht auf wirtschaftliche<br />

Nutzung den definiert ökosystematischen Bel<strong>an</strong>gen dienende Zweckbindung<br />

des Nationalparks - nämlich Rücksichtnahme auf die funktionale Verbindung von<br />

Artenschutz, Bewahrung von Vielfalt und Lebensgemeinschaften im Ökosystem Wald<br />

zum Schutz des Natur- und Wasserhaushalts (nebst l<strong>an</strong>dschaftskultureller Ästhetik, Erholung<br />

und Fremdenverkehr) - stetig mit Argumenten diskreditiert wird, die nur betriebswirtschaftlich<br />

genutzten (ausgebeuteten) Wäl<strong>der</strong>n gelten könnten 2 . „Natur Natur sein lassen“<br />

2 Siehe nachstehend das durch Radio Prag dokumentierte Zitat des Leiters <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>behörde zur<br />

Borkenkäferkalamität. Siehe auch Nachtrag zu dem aus <strong>der</strong> „Fachtagung Wildnis“ (08.-10.10.2009 im<br />

Haus zur Wildnis) <strong>der</strong> örtlich marktbeherrschenden Presse am 16.1.0.2009 gelieferten Artikel.<br />

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soll demnach gleichzeitig heißen, es gebe keinen funktional relev<strong>an</strong>ten System- und Best<strong>an</strong>dsschaden<br />

in einem Nationalpark.;Forstfachlich zweckorientierte Betreuung wird unter<br />

dieser Betrachtung zur forstbetriebswirtschaftlichen Einflußnahme und soll daher abzulehnen<br />

sein. So wird das Publikum über die populistische Parole „Natur Natur sein lassen“ in<br />

Wildnisph<strong>an</strong>tasien und zu <strong>der</strong> abwegigen Behauptung geführt, es gebe im Nationalpark keinen<br />

System- und (Entwicklungs)best<strong>an</strong>dsschaden. Dazu wird wi<strong>der</strong> besseres Wissen, jedenfalls<br />

zweifelsfrei und dokumentiert falsch die Behauptung aufgestellt, nach IUCN sei auf 75<br />

% <strong>der</strong> Fläche eines Nationalparks Wildnis und Verwil<strong>der</strong>ung geboten. Unter dieser, eine<br />

„Sehnsucht nach Wildnis“ nährenden sowie diese instrumentierenden Falschinformation und<br />

den Auswirkungen des d<strong>an</strong>ach wahnhaft ver<strong>an</strong>stalteten Unfugs leidet die Region. Die Folgen<br />

werden sich intensivieren.<br />

Jedoch hat die Nationalparkverwaltung beim M<strong>an</strong>agement des Nationalparks <strong>der</strong> für diesen<br />

geltenden, vom L<strong>an</strong>dtag gemeinwohldienlich funktional definierten Zweckbestimmung<br />

pflichtgemäß zu folgen und nicht in exekutiv auferlegte Untätigkeit zu verfallen o<strong>der</strong> gar tätig<br />

in fachlich verheeren<strong>der</strong> Fehlbehauptung irgendwelchen Wildnisph<strong>an</strong>tasien domin<strong>an</strong>t nachzuhelfen.<br />

Nach den Verb<strong>an</strong>dsempfehlungen <strong>der</strong> IUCN hat die Nationalparkverwaltung auf 75<br />

% <strong>der</strong> Fläche den für einen Nationalpark geltenden M<strong>an</strong>agementaufgaben nachzugehen,<br />

nicht den <strong>an</strong><strong>der</strong>s lautenden Aufgaben, die sich in einem tatsächlich intakten Wildnisgebiet<br />

stellen und erst recht nicht eine Verwil<strong>der</strong>ung in Szene zu setzen, für die es keine IUCN-<br />

Kategorie gibt.<br />

Daher liegt in <strong>der</strong> auf den Nationalpark gemünzten Inf<strong>an</strong>tilphrase „Natur Natur sein lassen“<br />

und <strong>der</strong> daraus abgeleiteten For<strong>der</strong>ung auf unbedingten Prozeßschutz bei gleichzeitiger<br />

Behauptung, dieser Prozeßschutz werde von IUCN auf 75 % <strong>der</strong> Fläche des Nationalparks<br />

gefor<strong>der</strong>t, das g<strong>an</strong>z unglaubliche Konzept für die Irreführung und den Selbstbetrug, <strong>an</strong> <strong>der</strong>en<br />

Leine bis in die Ministerien wirkende Kamarilla von indoktrinierten Naturschutzfunktionären<br />

ein g<strong>an</strong>zes Staatswesen seit nun schon über 25 Jahren vor aller Augen am Nasenring durch<br />

die M<strong>an</strong>ege zieht. Wenn dieses Konzept schon zur rechtsstaatlichen Grundausstattung dieses<br />

L<strong>an</strong>des geworden sein soll, darf es d<strong>an</strong>n auch, frage ich mit Blick auf Ihren Zuständigkeitsbereich,<br />

sehr geehrter Herr <strong>Hinsken</strong>, zur Arbeitsgrundlage für ein die wirtschaftliche<br />

Existenz <strong>der</strong> betroffenen Bevölkerung gefährdenden Megaexperiments gemacht werden?<br />

Ich verbinde diese Frage mit <strong>der</strong> Anmerkung, daß diese wirtschaftliche Gefährdung das<br />

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mindeste ist, was hier - unter Außerachtlassung aller sonstigen Negativaspekte - im Raume<br />

steht.<br />

Es geht hier nun nicht darum, nochmals die <strong>an</strong><strong>der</strong>norts weiter zu verfolgende Frage aufzugreifen,<br />

ob die Bayerische Staatsregierung mit dem für die Parkverwaltung im Jahre 2007<br />

für 75 % <strong>der</strong> Fläche des Nationalparks dekretierten H<strong>an</strong>dlungsverbot verfassungsrechtlich<br />

zulässig geh<strong>an</strong>delt hat. Dazu ist auf <strong>der</strong> Internetseite www.bayern-nationalparkrechtsbruch.de,<br />

<strong>der</strong>en Frontseite ich als Sc<strong>an</strong> <strong>an</strong>hänge, genügend nachzulesen und mehr<br />

als bekömmlich zu finden.<br />

Hier geht es vielmehr zunächst um die Feststellung, daß die vom L<strong>an</strong>dtag 1997 konzipierte<br />

Nationalparkverordnung einerseits und die Än<strong>der</strong>ungsverordnung <strong>der</strong> Bayerischen Staatsregierung<br />

von 2007 <strong>an</strong><strong>der</strong>erseits für mindestens 75 % <strong>der</strong> Fläche (und damit praktisch für das<br />

gesamte zweckentsprechend disponierbare Gebiet) des Nationalparks konzeptionell zweifelsfrei<br />

unterschiedlichen Vorstellungen folgen. Das hat implizite sogar <strong>der</strong> Bayerische Verfassungsgerichtshof<br />

(<strong>an</strong>)erk<strong>an</strong>nt, hat jedoch die rechtlich zwingende Konsequenz, die Än<strong>der</strong>ungsverordnung<br />

für nichtig erklären zu müssen, mit dem bemerkenswerten Argument vermieden,<br />

die H<strong>an</strong>dlungspflichten <strong>der</strong> Nationalparkverordnung gälten ja schließlich nur in den<br />

(75 %) Naturzonen nicht.<br />

Fest steht, daß <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dtag das in hohem Maße <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung des Fremdenverkehrs zugedachte<br />

Konzept des Nationalparks Bayerischer Wald als zweckdienliches Kombinationsmodell<br />

herkömmlicher wie auch <strong>der</strong> Bewahrung von bestimmten Ökosystemen und zugehörigen<br />

Lebensgemeinschaften dienen<strong>der</strong> Schutzform verst<strong>an</strong>den und <strong>an</strong>gelegt hat. Er hat dies<br />

über Jahre hinweg bis zur Gründung des Nationalparks mit <strong>der</strong> Nationalparkverordnung<br />

von1992 und unmißverständlich auch bei dessen Erweiterung im Jahre 1997 so gesehen<br />

und festgelegt. Ein ökologisch zentrales Anliegen wurde 1997 mit <strong>der</strong> funktionalen Zweckverbindung<br />

von l<strong>an</strong>dschaftlicher Ästhetik in § 3 mit Artenschutz, Waldbest<strong>an</strong>d und Wasserhaushalt<br />

in § 14 NP-VO definiert. Diese Kombination sollte durch die Einwirkung von<br />

Waldschädlingen subst<strong>an</strong>tiell nicht gefährdet o<strong>der</strong> beschädigt werden. Aus diesem<br />

Grunde wurde speziell im Hinblick auf das Gefährdungspotential des Borkenkäfers festgelegt,<br />

daß dessen Ausbreitung auf die Hochlagenwäl<strong>der</strong> des Erweiterungsgebietes bis zum<br />

Jahre 2017 absolut zu verhin<strong>der</strong>n sei.<br />

Die zumindest potentiell fremdenverkehrsför<strong>der</strong>nde Wirkung eines Nationalparkm<strong>an</strong>agements,<br />

das die so beschriebenen Vorgaben konsequent umsetzt, die so beschriebenen Be-<br />

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l<strong>an</strong>ge <strong>der</strong> Natur also nicht nur zweckneutral interessiert beobachtet, son<strong>der</strong>n sie mit wissenschaftlich<br />

<strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Mitteln auch aktiv verfolgt, ist nie, jedenfalls nie subst<strong>an</strong>tiiert bestritten<br />

worden. M<strong>an</strong> hat dieses Kombinationskonzept vielmehr, soweit zu sehen ist, unstreitig<br />

immer als taugliche Basis einer Optimierung und paßgenauen Fortschreibung <strong>der</strong> auch für<br />

den Fremdenverkehr schon bestehenden Grundlagen im Bayerischen Wald gesehen.<br />

Es ist nie dargelegt worden, daß und warum eine <strong>an</strong> dieser originären Zweckbestimmung<br />

des Nationalparks orientierte Ausübung pflichtgemäßen Ermessens die Bel<strong>an</strong>ge <strong>der</strong> Natur<br />

stören o<strong>der</strong> min<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> nicht ausreichend berücksichtigen könnte. Und die Son<strong>der</strong>behörde<br />

hat auch nie, jedenfalls nicht nachvollziehbar darüber nachgedacht, wie ein unter diesem<br />

konzeptionellen Entwurf für die Verwaltung offengehaltener Ermessensspielraum systematisch<br />

und nachhaltig auch zur För<strong>der</strong>ung des für die wirtschaftliche Existenz <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

extrem wichtigen Faktors Fremdenverkehr genutzt werden könnte. Mit diesem Auftrag hat<br />

sich die Exekutive pflichtsäumig nie <strong>an</strong>gesprochen gefühlt.<br />

Statt dessen hat die Bayerische Staatsregierung, den Fehl<strong>an</strong>gaben eines Nationalparkleiters<br />

folgend, <strong>der</strong> über 800 m NN noch keinen Borkenkäfer gesehen hat(te) o<strong>der</strong> haben wollte,<br />

unter Übernahme <strong>der</strong> Parole „Natur Natur sein lassen“ und <strong>der</strong> Einrichtung von sogen<strong>an</strong>nten<br />

Naturzonen, in denen einflußnehmendes H<strong>an</strong>deln zum Schutz und W<strong>an</strong>del <strong>der</strong> Waldbestände<br />

und ihrer Ökosysteme untersagt ist, gleichzeitig ein primär geltendes touristisches Nicht-,<br />

ja sogar ein Kontrakonzept für den Fremdenverkehr etabliert.<br />

Den nach <strong>der</strong> Nationalparkverordnung aus <strong>der</strong> Zweckverfolgung gebotenen Schutz- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen hat die Exekutive (unter Zuhilfenahme konsequenter und dokumentierter<br />

Falschinformation <strong>der</strong> Öffentlichkeit) im Jahr 2007 schließlich mit <strong>der</strong> Impl<strong>an</strong>tation<br />

des § 12a in die Nationalparkverordnung ein für 75 % <strong>der</strong> Fläche des Nationalparks geltendes<br />

H<strong>an</strong>dlungsverbot und Verwil<strong>der</strong>ungsprogramm entgegengesetzt.<br />

Mit Einführung dieser jegliche zweckverfolgende Einflußnahme verbietenden Vorschrift hat<br />

sich die Exekutive sich nicht nur gegen die Vorgaben des L<strong>an</strong>dtags gestellt, son<strong>der</strong>n de facto<br />

über das darin ausgesprochene H<strong>an</strong>dlungsverbot hinaus auch ein ideologisch indoktriniertes<br />

Denkverbot verhängt.<br />

Es geht nun hier nicht, um das zu wie<strong>der</strong>holen, um die (m.E. zweifelsfrei zu verneinende)<br />

Frage, ob die Bayerische Staatsregierung damit im Rahmen gesetzlicher Ermächtigung verfassungsrechtlich<br />

zulässig geh<strong>an</strong>delt hat. Es geht vielmehr um die Feststellung, daß die<br />

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Staatsregierung damit ein vom L<strong>an</strong>dtag (und aus Sicht und Verständnis <strong>der</strong> Bevölkerung)<br />

nach Inhalt und Stellenwert eindeutig favorisiertes und parlamentarisch normativ ver<strong>an</strong>kertes<br />

Konzept nicht nur ersatzlos verworfen hat. Sie hat das klar strukturierte und dem Gemeinwohl<br />

dienliche Konzept des L<strong>an</strong>dtags vielmehr unter dem Einfluß ideologisch nebulöser<br />

Wildnisph<strong>an</strong>tasien, für die auch und gerade nach den IUCN-Richtlinien in einem Nationalpark<br />

kein Raum gegeben ist, zum Schaden <strong>der</strong> Bevölkerung, des Rechtsstaates und eigener<br />

Reputation ins Gegenteil verkehrt.<br />

Es ist also, um bei den wirtschaftlichen Bel<strong>an</strong>gen <strong>der</strong> Bevölkerung und beim Fremdenverkehr<br />

zu bleiben, seitens <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>behörde nie bedacht worden, wie m<strong>an</strong> nach dem Modell<br />

<strong>der</strong> bis 2007 unverän<strong>der</strong>t geltenden Nationalparkverordnung den fremdenverkehrswirtschaftlich<br />

existentiell wichtigen Bel<strong>an</strong>gen <strong>der</strong> Region in optimaler Weise gerecht werden könnte.<br />

Speziell die dem jeweils zuständigen Ministerium als Son<strong>der</strong>behörde unterstellte Nationalparkverwaltung<br />

hat sich dieser Aufgabe stets nicht nur völlig und entschlossen verweigert.<br />

Sie hat sofort, zunächst mit vorwiegend verdeckten Maßnahmen sowie internen Verwaltungs<strong>an</strong>weisungen,<br />

gegen das in <strong>der</strong> Nationalparkverordnung vorgegebene Modell geh<strong>an</strong>delt.<br />

Sie hat die Bevölkerung damit von Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> nicht mit konstruktiven Überlegungen<br />

befaßt, son<strong>der</strong>n mit dem Zw<strong>an</strong>g zur Abwehr von Verwaltungsh<strong>an</strong>deln, speziell im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Borkenkäferzucht, ablenkend beschäftigt gehalten. Dieses von Grundproblemen ablenkende<br />

Beschäftigungsprinzip - von Bibelriether in <strong>der</strong> Süddeutschen Zeitung auch als gegenüber<br />

dem Ministerium erfolgreich benutzte Ablenkungsmethode beschrieben, Sc<strong>an</strong> 1 auf<br />

<strong>der</strong> Startseite von www.bayern-nationalpark-rechtsbruch.de - wird so mit wachsendem Erfolg<br />

bis zum heutigen Tag praktiziert.<br />

Um sogleich den entrüsteten Protesten zu begegnen, die ob dieser Feststellung in konzertierter<br />

Aktion zu erwarten sind, füge ich klarstellend hinzu, daß sich die Son<strong>der</strong>behörde <strong>der</strong><br />

ihr obliegenden Aufgabe gezielt und entschlossen um so intensiver verweigert, je mehr sie in<br />

öffentlicher und medial unterstützter Bekundung erklärt, dokumentiert sowie unter Einsatz<br />

von sogen<strong>an</strong>nten Gutachten zu belegen sucht, wie sehr ihr das allgemeine und wirtschaftliche<br />

Wohl <strong>der</strong> Bevölkerung am Herzen liege. All dies war und ist nur die publikumswirksam<br />

aufgeputzte Sammelaktion von Restwerten und -möglichkeiten, die <strong>der</strong> Bevölkerung bei<br />

Durchführung des staatsdirigistisch verfolgten Ziels <strong>der</strong> totalen, flächig über 75 % des Raumes<br />

erstreckten Verwil<strong>der</strong>ung verbleiben könnten. Denn - m<strong>an</strong> muß es wie<strong>der</strong>holen, sol<strong>an</strong>ge<br />

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es <strong>der</strong> Exekutive gelingt, die Schlüsselrolle des § 12a und <strong>der</strong> Löschung des § 6 bei allen<br />

Diskussionen erfolgreich unter dem Tisch zu halten:<br />

Das im Bayerschen Wald tatsächlich verfolgte und mit § 12a in unverblümter Offenheit dokumentierte<br />

und trotzdem dreist geleugnete Ziel besteht darin, möglichst ungestört und zügig<br />

das Vorhaben flächendecken<strong>der</strong> Verwil<strong>der</strong>ung zu betreiben (bzw. einer Sekundärwildnis,<br />

wie <strong>der</strong> vormalige Umweltminister Bernhard es n<strong>an</strong>nte, o<strong>der</strong> einer refabrizierten Wildnis, wie<br />

<strong>der</strong> Unterzeichner es bezeichnet). Der Sache nach können die von <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>behörde<br />

schaustellerisch inszenierten Fremdenverkehrsbemühungen (auch auf einer Wildniskonferenz<br />

vom 8. bis 10. Oktober 2009) nicht <strong>an</strong><strong>der</strong>s als org<strong>an</strong>isierte Irreführung bezeichnet werden.<br />

Es ist ausgeschlossen, unter dem H<strong>an</strong>dlungsverbot eines § 12a NP-VO (neu) - das tatsächlich<br />

auch ein indoktrinierend verordnetes Denkverbot für solche Überlegungen ist - äquivalent<br />

o<strong>der</strong> auch nur nachr<strong>an</strong>gig etwas för<strong>der</strong>n zu wollen, das <strong>der</strong> nach <strong>der</strong>selben Vorschrift<br />

einer gleichzeitig verbotenen aktiven Einflußnahme bedürfte. Denn wo <strong>der</strong> Mensch in Massen<br />

hinsoll, die für eine Region umsatz- und einkommensrelev<strong>an</strong>t sein sollen, bedarf es infrastrukturell<br />

und verkehrssichernd org<strong>an</strong>isierter Einflußnahme und versorgungsbedürftiger<br />

Einrichtungen, sofern nicht <strong>der</strong> Tourist (von bleiben<strong>der</strong> Erholungssuche k<strong>an</strong>n in refabrizierte<br />

Wildnis ohnehin nicht die Rede sein) den Ort, zu dessen Erleben er hergelockt wurde, mit<br />

dem Fernglas betrachten soll.<br />

So wage ich die Behauptung, daß <strong>der</strong> Rucksacktourismus, <strong>der</strong> nun unter dem Projektnamen<br />

„Europas wildes Herz“ in einer nach § 12a auf 75% <strong>der</strong> Fläche des Nationalparks zu erstreckenden<br />

Sekundärwildnis inszeniert werden soll, für die Region und <strong>der</strong>en Bevölkerung<br />

nichts weiter hinterlassen wird, als kultur- und gesichtsleer notleidende, <strong>der</strong> Abw<strong>an</strong><strong>der</strong>ung<br />

verfallene R<strong>an</strong>dgemeinden. Fundstellen, die solche o<strong>der</strong> ähnliche Vertreibungsph<strong>an</strong>tasien<br />

aufzeigen, habe ich <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er Stelle schon nachgewiesen.<br />

Wie kultur- und gesichtslos dieses, nur einer sehr eingrenzbaren Spezies von Interessenträgern<br />

dienliche und unver<strong>an</strong>twortliche Megaexperiment zu Lasten <strong>der</strong> Bevölkerung tatsächlich<br />

ist, mag hier aus einem Teil einer g<strong>an</strong>zen Blütenlese von Fakten und Sprüchen öffentlicher<br />

Würdenträger verdeutlicht werden:<br />

o Gleichzeitig mit <strong>der</strong> Impl<strong>an</strong>tation des § 12a in die Nationalparkverordnung wurde als<br />

kollaterale Begleitmaßnahme <strong>der</strong>en § 6 eliminiert, <strong>der</strong> speziell in seinem Absatz 3 die<br />

Beachtung <strong>der</strong> Lebens- und Wirtschaftsbedingungen <strong>der</strong> <strong>an</strong>sässigen Bevölkerung<br />

verl<strong>an</strong>gt.<br />

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Die je<strong>der</strong> Zweckbetrachtung <strong>der</strong> Nationalparkverordnung entzogene Verwil<strong>der</strong>ungsdoktrin<br />

des § 12a wird vom Leiter <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>behörde und seinen Amts<strong>an</strong>gehörigen<br />

gerechtfertigt mit dem Kommentar (zu mittlerweile über 5500 ha Totholzflächen, davon<br />

gut 2500 ha in den nur schwer und allenfalls l<strong>an</strong>gfristig wie<strong>der</strong>bewaldbaren<br />

Hochlagen; <strong>der</strong> alte Bergfichtenwald in den Hochlagen des Altgebiets ist zu 95 zerstört):<br />

„Die Natur kennt keine Katastrophen.“<br />

Allein diese Äußerung schon zeigt, in welch abseitig menschenverachtende Betrachtung<br />

eine Öffentlichkeit im Rahmen medial und staatsautoritär gestützter, wenn nicht<br />

sogar gesteuerter Agitation und Indoktrination durch eine entsprechend org<strong>an</strong>isierte<br />

Aktivistengruppe selbst in einem Rechtsstaat gezogen werden k<strong>an</strong>n.<br />

Wenn mit diesem Spruch schon negiert wird, daß <strong>der</strong> Mensch in seiner kulturellen<br />

Entwicklung sich immer als Teil <strong>der</strong> Natur erfahren mußte, ja gerade d<strong>an</strong>n äußert<br />

sich in solcher Em<strong>an</strong>ation eine Menschenverachtung, durch die <strong>der</strong> Mensch erfahren<br />

darf, wie die „Natur“ durch eine Gruppe seiner eigenen Spezies zum Instrument seiner<br />

Verletzung gemacht wird.<br />

Auf <strong>der</strong> gleichen Linie liegt die Aussage dieses Behördenleiters zu <strong>der</strong> in Tschechien<br />

erbittert geführten Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzung, ob und wie im dortigen Nationalpark Sumava<br />

<strong>der</strong> Borkenkäfer bekämpft werden solle. Radio Prag zitiert die Aussage des deutschen<br />

Amtsträgers in Tschechien dazu wie folgt:<br />

„In meiner nunmehr zwölfjährigen Tätigkeit im Bayerischen Wald haben<br />

wir nunmehr das dritte Internationale Borkenkäfersymposium durchgeführt.<br />

Die Ergebnisse aller drei Tagungen sind identisch. Der Borkenkäfer<br />

ist ein Problem <strong>der</strong> Forstwirtschaft und kein Problem des Waldes.“<br />

(Dokument Radio Prag).<br />

Diese letztzitierte Sentenz verdient, abgesehen davon, daß sie sachlich jeden Wahrheitsgehalts<br />

entbehrt, den nochmaligen Hinweis, daß <strong>der</strong> Öffentlichkeit durch Wildnisaktivisten<br />

die <strong>an</strong>geblich naturschützende Notwendigkeit eines Verzichtes auf zweckverfolgende<br />

Einflußnahme immer wie<strong>der</strong> mit Argumenten ‚plausibel’ gemacht wird,<br />

die unterstellen, daß im Nationalpark eine betriebswirtschaftliche, ertragsorientierte<br />

Beforstung stattfinde und daß Schäden aus Zweckverfehlung nicht entstehen können.<br />

Bei einem sogen<strong>an</strong>nten Borkenkäfersymposion hat am 02.07.2009 die Staatssekretärin<br />

Huml aus dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit wörtlich erklärt,<br />

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Helmuth Pfleger Tel. (09922) 500006<br />

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„<strong>der</strong> Borkenkäfer“ sei „ein maßgebliches Werkzeug <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftsgestaltung“.<br />

Sie kennen selbst am besten, sehr geehrter Herr <strong>Hinsken</strong>, die tiefgreifende und ständig<br />

wachsende Ablehnung <strong>der</strong> Nationalparkpolitik, die durch die Son<strong>der</strong>behörde in Ihrem Wahlkreis<br />

betrieben wird. Es muß Ihnen auch nicht, wie <strong>an</strong><strong>der</strong>en, nahegebracht werden, daß sich<br />

die Ablehnung <strong>der</strong> Bevölkerung weitgehend nicht auf die Einrichtung eines Nationalparks<br />

bezieht, son<strong>der</strong>n darauf, wie gerade dieser Nationalpark in paradigmatisch wi<strong>der</strong>sinniger<br />

und auf <strong>der</strong> Wirkungsgrundlage nachgewiesen systematisierter Falschinformation<br />

zu einem die Heimatverbundenheit <strong>der</strong> Bevölkerung zutiefst verletzenden und ihre<br />

wirtschaftliche Existenz hochgradig gefährdenden Projekt mißbraucht wird. Diese unter<br />

dem Ministerpräsidenten Stoiber zu einem Prestigeobjekt <strong>der</strong> Bayerischen Staatsregierung<br />

hochstilisierte, naturschutzrechtlich drapierte, forstfachliche und ökologisch zweckwidrige<br />

Entgleisung k<strong>an</strong>n schon l<strong>an</strong>ge nicht mehr als nur megaexperimentell, son<strong>der</strong>n nur noch<br />

als mutwilliger, unver<strong>an</strong>twortbarer Unfug und Relikt einer längst abgetretenen L<strong>an</strong>desregierung<br />

<strong>an</strong>gesehen werden.<br />

Die sogen<strong>an</strong>nten Gutachten, die von <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>behörde zum Nachweis <strong>der</strong> Akzept<strong>an</strong>z des<br />

Nationalparks durch Bevölkerung und Besucher serienweise eingeholt werden, stellen schon<br />

im definierten Auftrag eine mißbräuchliche Verwischung <strong>der</strong> deutlich zu trennenden Fragen<br />

dar, ob ein Nationalpark die Prosperität <strong>der</strong> Region for<strong>der</strong>n k<strong>an</strong>n, unter welcher Zweckbestimmung<br />

dies geschehen k<strong>an</strong>n und sollte sowie ob in Ansehung dessen das vom L<strong>an</strong>dtag<br />

beschlossene Kombinationsmodell von 1992/1997 tragfähig war und noch ist. Wenn dies,<br />

wie ich vermute, zu bejahen o<strong>der</strong> auch nur nicht zu verneinen ist, dürfte kein Weg<br />

dar<strong>an</strong> vorbeigehen, den Eingriff <strong>der</strong> Staatsregierung von 2007 zurückzunehmen, die<br />

bis 2007 geltende Fassung <strong>der</strong> Nationalparkverordnung somit vollständig, insbeson<strong>der</strong>e<br />

unter Einbeziehung des § 6, zu restituieren, die sogen<strong>an</strong>nten Naturzonen aufzuheben<br />

und den Nationalpark so - wie vorgeschlagen, mit einer klarstellenden Ergänzung<br />

in § 14 Abs.3 - wie<strong>der</strong> unter das Regime einer unverkrüppelten Nationalparkverordnung<br />

zu stellen. Unverzichtbar ist dabei, die als Son<strong>der</strong>behörde verfaßte Nationalparkverwaltung<br />

(erstmals) unter eine Leitung zu stellen, die bereit und in <strong>der</strong> Lage ist, nach Maßgabe<br />

<strong>der</strong> zu erkennenden und zu befolgenden Regeln <strong>der</strong> Nationalparkverordnung in fachforstlicher<br />

Arbeit zu retten, was noch zu retten ist.<br />

Nur wenn die vorstehend gestellte Frage wi<strong>der</strong> Erwarten zu verneinen wäre, könnte ein<br />

sachlicher (in keinem Fall ein rechtlicher) Grund bestehen, die Nationalparkverordnung in<br />

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<strong>der</strong> bis zum exekutiven Eingriff von 2007 praktisch unverän<strong>der</strong>t gebliebenen Fassung zu<br />

modifizieren. Sollte eine solche sachlich, nicht ideologisch zu begründende Än<strong>der</strong>ungsempfehlung<br />

bis zum Eingriff in die Zweckbestimmung des Nationalparks reichen, wie dies mittlerweile<br />

trotz <strong>an</strong><strong>der</strong>slauten<strong>der</strong> Deutung des durch die Exekutive düpierten Verfassungsgerichtshofs<br />

mit <strong>der</strong> Impl<strong>an</strong>tation des § 12a geschah, müßte diese Än<strong>der</strong>ung nach Art. 8 Bay-<br />

NatSchG unter Mitwirkung des L<strong>an</strong>dtags erfolgen.<br />

Das heißt, daß alle bisherigen ‚Gutachten’, die durchweg darauf ausgerichtet waren, das seit<br />

Gründung des Nationalparks ideologisch indoktriniert praktizierte und 2007 ‚exekutiv legalisierte’<br />

M<strong>an</strong>agement als definitiv richtigen Weg für die richtige Erscheinungsform eines Nationalparks<br />

darzustellen, gegenst<strong>an</strong>dslos sind. Sie rechnen m<strong>an</strong>gels <strong>der</strong> vorstehend dargestellten<br />

und einzubeziehenden Alternativfragen und -betrachtung Zustimmungswerte, die <strong>der</strong><br />

Nationalpark als nicht eindeutig definiertes Schutzmodell für sich buchen k<strong>an</strong>n, <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Zweckdefinition des Nationalparks abweichenden Praxis <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>behörde zu. Das ist<br />

nicht nur wissenschaftlich unseriös.<br />

Entscheidend für die Beurteilung und weiteres H<strong>an</strong>deln k<strong>an</strong>n nur sein, wie es um den Bayerischen<br />

Wald und die dort lebende Bevölkerung unter wissenschaftlich umfassen<strong>der</strong> Betrachtung<br />

wohl bestellt wäre, wenn die 1992/1997 festgelegte Konzeption ungebrochen auch<br />

durchgeführt worden wäre.<br />

Dazu gibt das wohl viel zu wenig beachtete Gutachten <strong>der</strong> Universität Bayreuth/Bayreuther<br />

Zentrum für Ökologie und Umweltforschung (Beierkuhnlein, Foken)<br />

„Klimaw<strong>an</strong>del in Bayern, Auswirkungen und Anpassungsmöglichkeiten“, 2008, unter<br />

„Strategien zur Anpassung für Tourismus“, S.397 einen ebenso einfachen wie einleuchtenden<br />

und bewährten Anhaltspunkt: „Der Eindruck intakter Natur ist wertbestimmend für<br />

touristische Ziele.“<br />

Bis dieser Eindruck nach <strong>der</strong> vollständig vollbrachten Tat einer L<strong>an</strong>dschaftsgestaltung mit<br />

dem Werkzeug <strong>der</strong> Zucht und des Einsatzes von Borkenkäfern wie<strong>der</strong> erreicht sein könnte,<br />

dürfte sich die Frage nach <strong>der</strong> Zukunftsaussicht für den Fremdenverkehr im Vorfeld des Nationalparks<br />

Bayerischer Wald längst schon als weitgehend gegenst<strong>an</strong>dslos erledigt haben.<br />

Die IUCN-Richtlinien, die auf durchaus realitätsnahen und aus eigener Sicht eindeutigen<br />

Unterscheidungskriterien für die einzelnen Schutzgebietskategorien beruhen, verl<strong>an</strong>gen entgegen<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>slauten<strong>der</strong> Behauptung in Nationalparken 75 % Nationalpark und nicht 75 %<br />

Wildnis. Überdies kennen sie nur originäre, nicht (zu 75 %) refabrizierte Wildnisgebiete, so<br />

daß es auch unter diesem Gesichtspunkt werblicher Etikettenschwindel wäre, den Nationalpark<br />

Bayerischer Wald mit Hilfe eines § 12a (g<strong>an</strong>z o<strong>der</strong> teilweise) in eine wil<strong>der</strong>ness nach<br />

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Kategorie Ib und damit in einen Nicht-Nationalpark überführen zu wollen. In sachlich zutreffen<strong>der</strong><br />

Beurteilung rufen die IUCN-Richtlinien außerdem in Erinnerung (Teil I, Kapitel 3, „Das<br />

Uml<strong>an</strong>d von Schutzgebieten“, S.13), daß „Schutzgebiete keine isolierten Einheiten, son<strong>der</strong>n<br />

in ökologischer, wirtschaftlicher, polischer und kultureller Hinsicht mit ihrer<br />

Umgebung verzahnt“ sind, was in sozio-kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht nach seiner<br />

Definition insbeson<strong>der</strong>e auch für den Nationalpark Bayerischer Wald zutrifft. Es ist die objektbezogen<br />

formulierte, auch praktisch wertvolle Erkenntnis, daß ein Ding sich nicht für sich<br />

selbst definieren läßt, son<strong>der</strong>n nur dadurch, wie es mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Dingen zusammenhäng.<br />

Wenn nun 75 % des Nationalparks über § 12a zur Verwil<strong>der</strong>ungszone gemacht werden sollen,<br />

k<strong>an</strong>n nicht, wie <strong>der</strong> Verfassungsgerichtshof zu meinen scheint, auf 25 % Puffer-,<br />

Schutz-, Rummel-, R<strong>an</strong>d- und Infrastrukturzone <strong>der</strong> eigentliche Nationalpark realisiert werden.<br />

Es ist also, unabhängig von <strong>der</strong> Frage, ob § 12a verfassungsrechtlich haltbar ist, unter dem<br />

Gesichtspunkt sozio-kultureller und ökologisch-funktionaler sowie gleichwertig wirtschaftlicherholungsbezogener<br />

Nutzungswerte und Folgen kurzfristig zu prüfen, ob eine zweckleugnendes<br />

Nichth<strong>an</strong>deln und eine Verwil<strong>der</strong>ung nach § 12a die ursprünglich durch die Nationalparkverordnung<br />

festgelegte Konzeption für den Nationalpark Bayerischer Wald gleichwertig<br />

ersetzen k<strong>an</strong>n.<br />

Das Hauptproblem liegt dabei nicht in <strong>der</strong> (von Sachverständigen falsch gestellten) Frage,<br />

ob die Bevölkerung intensiv genug mit dem ‚Markenzeichen ihres’ Nationalparks wirbt, son<strong>der</strong>n<br />

darin, ob sie mit diesem Nationalpark erfolgreich und nachhaltig werben k<strong>an</strong>n. Durch<br />

Borkenkäferzucht bewerkstelligte, weitreichende Totholzflächen jedenfalls bringen nicht, wie<br />

m<strong>an</strong> <strong>der</strong> Bevölkerung tatsächlich weismachen will, ein werbewirksames Alleinstellungsmerkmal,<br />

son<strong>der</strong>n sind, wie die Bevölkerung weiß, ein kulturwidriger K<strong>an</strong>nibalismus <strong>an</strong><br />

<strong>der</strong> beworbenen Subst<strong>an</strong>z und <strong>der</strong>en för<strong>der</strong>barem Entwicklungsst<strong>an</strong>d. Den l<strong>an</strong>gfristigen<br />

Prozeß natürlicher (und altersmäßig gestufter) Wal<strong>der</strong>neuerung k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> forstfachlich<br />

mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en, für Artenschutz und -vielfalt sowie für den Best<strong>an</strong>d und die Erhaltung<br />

von Lebensgemeinschaften erfolgreicheren Mitteln einleiten und stützen.<br />

Wie abwegig das durch den Eingriff <strong>der</strong> Exekutive aufoktroyierte H<strong>an</strong>dlungsverbot auch unter<br />

allgemeiner Betrachtung ist, ergibt sich im übrigen aus <strong>der</strong> bereits <strong>an</strong>gedeuteten Tatsache,<br />

daß damit unflexibel und bürokratisch das Bedenken von Anpassungsstrategien unter-<br />

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bunden wird, die sich gerade zu Zeiten eines Klimaw<strong>an</strong>dels, gleich welcher Kausalität er sein<br />

mag, als unverzichtbar erweisen dürften.<br />

Ich bitte um Verständnis, sehr geehrter Herr <strong>Hinsken</strong>, wenn ich dieses Schreiben im Hinblick<br />

auf die darin <strong>an</strong>gesprochenen Fragen als notwendig öffentlichen <strong>Brief</strong> beh<strong>an</strong>dle.<br />

Mit vorzüglicher Hochachtung<br />

Helmuth Pfleger<br />

Nachtrag zu Fußnote 2: Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz kritisierte im<br />

Haus zur Wildnis, „daß in m<strong>an</strong>chen Köpfen noch die Auffassung herrsche, Naturschutz koste<br />

nur Geld“, um d<strong>an</strong>n unter wie<strong>der</strong>holtem Einsatz <strong>der</strong> Fehlphrase „Natur Natur sein lassen“<br />

auszuholen und - offenbar unter Bezugnahme auf ein auf m<strong>an</strong>gelhafter Kausal<strong>an</strong>alyse beruhendes<br />

Gutachten von Prof. Job - vorzurechnen, daß „460 Arbeitsplatzäquivalente nur durch<br />

den Nationalpark“ geschaffen würden. Dadurch leiste dieser „einen wichtigen Beitrag zu einer<br />

nachhaltigen Regionalentwicklung“. Schöner k<strong>an</strong>n die vorstehende Kritik am System des<br />

M<strong>an</strong>agements des Nationalparks und seiner als wirtschaftsför<strong>der</strong>nd positiv beurteilten Wirkung<br />

(Job’sche Jobmaschine) nicht bestätigt werden. Hier wird Marketing nur für Ideologie<br />

und Indoktrination betrieben. Selbst wenn sich 460 Arbeitsplatzäquivalente zutreffend so<br />

errechnen ließen: Welch kümmerliches Ergebnis gegenüber dem gesamtstaatlich <strong>an</strong>gerichteten<br />

Flurschaden und - vor allen Dingen - gegenüber den Arbeitsplätzen, die zu schaffen<br />

und zu sichern (gewesen) wären, wenn nach den Vorgaben des L<strong>an</strong>dtags statt Verwil<strong>der</strong>ung<br />

den Bel<strong>an</strong>gen des Fremdenverkehrs Rechnung getragen und diesem Wirtschaftsfaktor exekutiv<br />

nicht nur ein Nischendasein zugewiesen worden wäre und würde. Daß und wie ein solches<br />

Ergebnis mit Verwil<strong>der</strong>ung erreicht werden könne, wäre, und das ist entscheidend, mit<br />

seriös vergleichen<strong>der</strong> Entwicklungs<strong>an</strong>alyse erst noch nachzuweisen.<br />

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