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RHEINISCHE DIREKTORENVEREINIGUNG - Westfälisch-Lippische ...

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Versorgung mit jungen Lehrkräften. Einer massiven Überbelastung von Ausbildungsschulenin den Oberzentren und Ballungsräumen steht vielfach ein weitgehender Ausschluss vonSchulen in Peripherräumen entgegen.Diesbezüglich sollten die Verteilungskriterien landesweit nochmals überprüft und standardisiertwerden.3. Terminierung des Vorbereitungsdienstes - Rhythmisierung der EinstellungstermineDer veränderte zeitliche Beginn des Vorbereitungsdienstes hat sich für die Schulen als sehrproblematisch erwiesen: Der Einstellungstermin am 1. Mai fällt für die Schulen mit gymnasialerOberstufe in die termin– und arbeitsintensivste Zeit des Schuljahres. Es verbleiben letztendlichnur ca. 4 bis maximal 8 Wochen, um die Referendarinnen und Referendare auf ihrenselbstständigen Unterricht vorzubereiten, der mit Beginn des neuen Schuljahres einsetzt undverpflichtend ist. Dieser knappe Vorbereitungszeitraum darf nicht durch Blockveranstaltungender Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung weiter verkürzt werden, da ansonstenin dieser Zeit eine verantwortungsbewusste, zeitintensive Einführung der Referendarinnenund Referendare in den laufenden Schulbetrieb, ihre Integration in den Unterricht(Hospitation und Ausbildungsunterricht, Unterricht unter Anleitung, selbstständiger Unterricht)nur sehr begrenzt erfolgen können.Mit Blick auf den zu Beginn des neuen Schuljahres einsetzenden selbstständigen Unterrichtder Referendarinnen und Referendare ist auch darauf hinzuweisen, dass die Kontinuität imAblauf der besonders wichtigen Einführungsphase des Vorbereitungsdienstes zunächst einmaldurch die Länge der Sommerferien erheblich durchbrochen wird.Besondere Belastungen kommen in der ohnehin terminlich hoch frequentierten Zeit derletzten Wochen des Schuljahres zusätzlich auf die Schulleitungen zu. Vielfältige Unterrichtsbesucheund Beratungsgespräche im Rahmen der Vorbereitung des Einsatzes der Referendarinnenund Referendare im selbstständigen Unterricht stehen vor Beginn des neuenSchuljahres an.Der Einstellungstermin zum 1. November des Jahres ist aus schulischer Sicht besondersproblematisch anzusehen, da der Einsatz der Referendarinnen und Referendare im selbstständigenUnterricht zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres erfolgt und über den Schuljahreswechselim Sommer in das erste Halbjahr des kommenden Schuljahres hineinreicht.Eine solche Praxis ist weder in pädagogischer noch in schulorganisatorischer Hinsicht zu befürworten,da eine Qualitätsminderung von Unterricht im versetzungsrelevanten zweitenHalbjahr des Schuljahres sowie ein Bruch der Unterrichtskontinuität vielfach nicht zuvermeiden sein werden.4. Kompensation wegfallenden eigenständigen Unterrichtes im VDDer Wegfall der Unterrichtsverpflichtung der in Ausbildung befindlichen Referendarinnenund Referendare stimmt nicht mit den schulischen Zyklen für mögliche Lehrkraftwechsel inLerngruppen überein.Gänzlich ungeklärt ist, trotz Einbeziehung möglicher rechnerischer Lehrerüberhänge an denGymnasien, die Kompensation der wegfallenden Unterrichtsverpflichtungen von Referendarinnenund Referendaren durch Stamm-Lehrkräfte. Hier reicht u. E. eine „ausgeweiteteInterpretation“ der Allgemeinen Dienstordnung für Beamtinnen und Beamte sowie3

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