Ordnung für die Bachelor-Prüfung im Studiengang Architektur am ...
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(2) Die Anfertigung der <strong>Bachelor</strong>-Thesis soll <strong>im</strong> 6. Fachsemester erfolgen und umfasst einen<br />
Bearbeitungszeitraum von in der Regel 6 Wochen, beginnend mit der Ausgabe des<br />
Themas. Im Einzelfall kann der <strong>Prüfung</strong>sausschuss auf begründeten Antrag <strong>die</strong> Bearbeitungszeit<br />
ausnahmsweise um bis zu 6 Wochen verlängern.<br />
(3) Die <strong>Bachelor</strong>-Thesis wird semesterweise angeboten. Den Stu<strong>die</strong>renden ist Gelegenheit<br />
zu geben, Themenvorschläge <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bachelor</strong>-Thesis zu machen.<br />
(4) Das Thema und <strong>die</strong> Aufgabenstellung kann von jedem der nach § 5 <strong>Prüfung</strong>sberechtigten<br />
ausgegeben werden. Die Bestellung erfolgt durch den <strong>Prüfung</strong>sausschuss (§ 4). Thema,<br />
Aufgabenstellung und Umfang der <strong>Bachelor</strong>-Thesis müssen so gestellt sein, dass <strong>die</strong><br />
Bearbeitungszeit eingehalten werden kann.<br />
Soll <strong>die</strong> <strong>Bachelor</strong>-Thesis außerhalb der Hochschule durchgeführt werden,<br />
bedarf <strong>die</strong>ses der Zust<strong>im</strong>mung des <strong>Prüfung</strong>sausschusses. Die Ausgabe des Themas erfolgt<br />
über das vorsitzende Mitglied des <strong>Prüfung</strong>sausschusses. Der Zeitpunkt der Ausgabe<br />
ist aktenkundig zu machen.<br />
(5) Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit<br />
zurückgegeben werden. Im Rahmen der Wiederholung der <strong>Bachelor</strong>-Thesis ist<br />
<strong>die</strong> Rückgabe des Themas nur zulässig, wenn <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>renden in dem ersten Versuch<br />
von <strong>die</strong>ser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht<br />
haben.<br />
(6) Die Thesis kann auch als Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als <strong>Prüfung</strong>sleistung<br />
zu bewertende Beitrag der einzelnen Stu<strong>die</strong>renden deutlich unterscheidbar und<br />
bewertbar ist und <strong>die</strong> Anforderungen nach Abs. 1 erfüllt.<br />
(7) Die Thesis ist fristgemäß <strong>im</strong> Dekanat abzuliefern. Bei der Abgabe haben <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>renden<br />
schriftlich zu versichern, dass sie ihre Arbeit - bei einer Gruppenarbeit ihren<br />
entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbständig verfasst und keine anderen<br />
als <strong>die</strong> angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig<br />
zu machen. Ist <strong>die</strong> Thesis nicht fristgerecht abgeliefert, gilt sie als nicht bestanden.<br />
(8) Die Thesis ist von zwei Personen, <strong>die</strong> als Prüfende zugelassen sind, zu bewerten. Eine<br />
der beiden Personen soll <strong>die</strong> Arbeit betreut haben. Eine der Prüfenden soll Hochschullehrerin<br />
oder Hochschullehrer sein. Die Thesis ist in der Regel innerhalb von 4 Wochen zu<br />
bewerten.<br />
§ 12<br />
Kolloquium über <strong>die</strong> Thesis<br />
Die Stu<strong>die</strong>renden verteidigen ihre Thesis in einem Kolloquium (mündliche <strong>Prüfung</strong>) von in<br />
der Regel 15 Minuten. Die Verteidigung findet vor einer <strong>Prüfung</strong>skommission statt, der<br />
angehören<br />
1. <strong>die</strong> oder der Betreuende der Thesis und ein weiterer Prüfender gem. § 5 Abs. 2,