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Arbeitssicherheit in Übertragungsfahrzeugen

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VBG 2InhaltsverzeichnisVorbemerkung 31 Anwendungsbereich 32 Bau und Ausrüstung 42.1 Ausstattung 42.2 Fahrzeugdach 42.3 Arbeitsbühnen und Podeste 52.4 Außenklappen 52.5 Türen 52.6 Treppen 62.7 Betriebsräume und Gänge 62.8 Arbeitsplätze 62.9 Beleuchtung 72.10 Elektrische Ausrüstung 73 Betrieb 103.1 Unterweisung 103.2 Fahren und Abstellen von Übertragungsfahrzeugen,Lärm- und Abgasbelästigung durch Aggregate 103.3 Elektrische Anschlüsse 103.4 Zusammenschaltung von Fernseh- und Hörfunk-Übertragungsfahrzeugen mit transportablen Betriebsstätten 113.5 Potenzialausgleich 113.6 Blitzschutz 114 Prüfung 124.1 Fahrzeuge und E<strong>in</strong>bauten 124.2 Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen 124.3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 12Anhang 1: Vorschriften und Regeln 13Anhang 2: Anschluss von Fernseh- und Hörfunk-Übertragungsfahrzeugen 15Anhang 3: Maßnahmen gegen die Auswirkungen e<strong>in</strong>esBlitzschlages bei Außenübertragungen 16<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 5bestiegen werden können; Rundsprossens<strong>in</strong>d nicht zulässig. Die oberste Sprosse muss≤ 100 mm unter der Austrittsstelle liegen. ZumBesteigen muss die Leiter am Fahrzeug arretiertwerden können.Für das Übersteigen von der Leiter auf dasDach ist e<strong>in</strong>e 1,00 m hohe Übersteighilfe erforderlich.Diese muss gefahrlos aufstellbarse<strong>in</strong> und arretiert werden können.Bei nicht begehbaren Dächern s<strong>in</strong>d unterhalbder Dachkante Befestigungsösen zum E<strong>in</strong>hängenvon Sicherheitsgeschirren vorzusehen,um beidhändiges Arbeiten von Leiternaus zu ermöglichen. Sicherheitsgeschirre s<strong>in</strong>dim Fahrzeug mitzuführen.2.3 Arbeitsbühnen undPodesteArbeitsbühnen und Podeste s<strong>in</strong>d so zu gestalten,dass sie gefahrlos <strong>in</strong> Arbeitsposition gebrachtund bestiegen werden können.Arbeitsbühnen und Podeste, die betriebsmäßigbegangen werden und mehr als 1,00 müber Erdgleiche liegen, müssen feststehende,klapp- oder versenkbare, m<strong>in</strong>destens 1,00 mhohe Schutzgeländer besitzen, die mit KnieundFußleiste ausgestattet s<strong>in</strong>d. GeteilteArbeitsbühnen müssen mit e<strong>in</strong>er arretier- undbegehbaren Verb<strong>in</strong>dung versehen se<strong>in</strong>.2.4 AußenklappenTechnische E<strong>in</strong>richtungen, die während desBetriebes zugänglich se<strong>in</strong> müssen, s<strong>in</strong>d soanzuordnen, dass sie auch bei montiertenTreppen und Geländern sicher erreichtwerden können.Außenklappen, die während des Betriebesoffen bleiben müssen, s<strong>in</strong>d so zu arretieren,dass ke<strong>in</strong>e Unfall- und Verletzungsgefahr auftretenkann (circa um 170 Grad ausgestellt,maximal 0,05 m vom Fahrzeug abstehend).Gasdruckfedern an Außenklappen müssenentsprechend den Herstellerangaben e<strong>in</strong>gebautse<strong>in</strong>, dabei ist die jeweilige Nennbelastungzu beachten. Bei Nennbelastungenvon größer 150 N ist e<strong>in</strong>e zweite Gasdruckfedererforderlich, die so montiert ist, dass beiAusfall der ersten Gasdruckfeder die Außenklappelangsam abs<strong>in</strong>kt.Fahrzeuge dürfen nicht bewegt werden, solange nicht alle Außenklappen, E<strong>in</strong>schübe, …geschlossen s<strong>in</strong>d.Der geöffnete Zustand von Außenklappenmuss im Führerhaus deutlich sichtbar angezeigtwerden.Zum gefahrlosen Erreichen der Heckklappesowie von Serviceklappen s<strong>in</strong>d erforderlichenfallsTrittstufen e<strong>in</strong>zubauen.Die Montage der Geländer muss auf denungesicherten Bühnen und Podesten gefahrlosmöglich se<strong>in</strong>.2.5 TürenDie Zugangstüren zu den Arbeitsplätzen müssene<strong>in</strong>e Durchgangshöhe von m<strong>in</strong>destens1,90 m und e<strong>in</strong>e Durchgangsbreite von m<strong>in</strong>destens0,80 m aufweisen. Außentüren, mitAusnahme von Führerhaustüren, müssen aufder rechten oder h<strong>in</strong>teren Fahrzeugseite liegen.▲<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 6Die Türöffner und -schließer s<strong>in</strong>d so e<strong>in</strong>zulassenund anzuordnen, dass sie <strong>in</strong> Greifhöheliegen. Die Türen müssen mit Fenstern ausgestattetse<strong>in</strong>, die die Situation vor der Türerkennen lassen. Kl<strong>in</strong>kenbewegungen müssen<strong>in</strong> normal üblicher Richtung (Öffnen nachunten) erfolgen. Bei der Anbr<strong>in</strong>gung der Griffeist darauf zu achten, dass e<strong>in</strong> ausreichenderAbstand zur Gegenschließkante von m<strong>in</strong>destens25 mm lichter Weite e<strong>in</strong>gehaltenwird.Kraftbetätigte Schiebetüren mit e<strong>in</strong>er Schließkraftvon mehr als 150 N müssen mit e<strong>in</strong>erSicherheitsschaltleiste oder mit e<strong>in</strong>er Lichtschrankemit Personenschutzfunktion gegenunbeabsichtigtes Schließen gesichert se<strong>in</strong>.Innen und außen ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache E<strong>in</strong>richtungzur Notöffnung erforderlich, die im Gefahrfallleicht ausgelöst werden kann. Die Notöffnungse<strong>in</strong>richtungmuss selbstleuchtend gekennzeichnetse<strong>in</strong>.2.6 TreppenDie Treppen zu den Außentüren müssen m<strong>in</strong>destensso breit wie die Türöffnungen undleicht von e<strong>in</strong>er Person ohne Werkzeug zumontieren se<strong>in</strong>. Sie müssen gleiche Stufenhöhenvom Boden bis zur Türschwelle aufweisen;Überschneidungen der Treppenstufens<strong>in</strong>d unzulässig.Zusätzlich s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>richtungen zur Sicherungder Treppen gegen Verkanten oder versehentlichesAuskl<strong>in</strong>ken bei Schieflast erforderlich.Die Treppen und die Treppengeländer sollenim Fahrzeug <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Stauraum unterhalb derTüren h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>er Klappe transportiert werdenkönnen.Die Treppen müssen mit e<strong>in</strong>em stabilen,leicht von e<strong>in</strong>er Person montierbaren Geländermit e<strong>in</strong>em Handlauf ausgerüstet se<strong>in</strong>.Diese Geländer dürfen die Durchgangsbreiteder Tür nicht e<strong>in</strong>schränken. Sie müssen e<strong>in</strong>eHorizontalkraft von m<strong>in</strong>destens 300 N/m aufnehmensowie gegen Herausziehen oderAushängen gesichert werden.2.7 Betriebsräumeund GängeDie lichte Höhe <strong>in</strong> den Betriebsräumen undGängen muss m<strong>in</strong>destens 1,90 m betragen.Versorgungs- und Wartungsgänge, die e<strong>in</strong>elichte Durchgangsbreite von weniger als0,60 m aufweisen, dürfen nicht als Fluchtwegevorgesehen werden.Bei gefangenen Räumen ist e<strong>in</strong> zweiterFluchtweg vorzusehen, zum Beispiel e<strong>in</strong> Fensterals Notausstieg auszubilden.(Auftritt + 2 x Steigung = 0,63 m + 0,03 m).Innentreppen müssen den gleichen Anforderungenentsprechen.Die Trittflächen müssen trittsicher, möglichstgroß, rutschhemmend, nicht scharfkantigausgeführt se<strong>in</strong>, wobei die oberste Trittstufe<strong>in</strong> Höhe der Austrittsstelle dicht an dieFahrzeugaußenwand heranreichen muss.2.8 ArbeitsplätzeFür Regie- und Produktionsarbeitstische geltendie nachstehenden Maße:Dabei ist jedoch zu beachten, dass aus ergonomischenGründen nach Möglichkeit dieangegebenen M<strong>in</strong>destmaße größer und dieangegebenen Maximalmaße kle<strong>in</strong>er gewähltwerden sollten.▲<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 7Siehe auch DIN 15996.E<strong>in</strong>bauten und E<strong>in</strong>richtungen dürfenke<strong>in</strong>e Quetsch- und Scherstellensowie vorstehende Kanten aufweisen.Vorstehende Kanten s<strong>in</strong>dabzurunden bzw. zu schrägen450oder zu polstern. Bewegbare Teiles<strong>in</strong>d mit Griffelementen und Arre-590690750tierungen auszustatten.Be<strong>in</strong>raumbreiteFußboden bisTischoberkante120600m<strong>in</strong>. 580 mm750 mm + 30 mmBe<strong>in</strong>raumhöhe (Tischunterkantebis Fußboden)690 mm – 30 mmBe<strong>in</strong>raumtiefeKnietiefe von derTischvorderkantem<strong>in</strong>. 600 mmm<strong>in</strong>. 450 mmGeräteschubladen s<strong>in</strong>d nach Möglichkeitmit Vollauszügen undgegenseitiger Verriegelung zu versehen.Schubladen müssen mit e<strong>in</strong>er Arretierungausgerüstet se<strong>in</strong>, damit sie beim Fahrennicht aufgehen können.Bei Schubladen und Oberschränken ist diezulässige Nennbelastung anzugeben und zubeachten. Arbeitsstühle müssen DIN 4551entsprechen. Für Arbeitsstühle muss e<strong>in</strong>eArretierungse<strong>in</strong>richtung während der Fahrtvorhanden se<strong>in</strong>.Für die Hände beziehungsweise Arme ist e<strong>in</strong>eetwa 100 mm tiefe hautfreundliche Auflageflächean der Tischvorderkante vorzusehen.Klappsitze s<strong>in</strong>d als Arbeitsplatzsitze oder Mitfahrersitzenicht zulässig.Zwischen Arbeits- und Regietischen und denRückwänden sollte möglichst e<strong>in</strong> Abstand von1,00 m e<strong>in</strong>gehalten werden.Die Arbeitsplätze s<strong>in</strong>d – soweit erforderlich –mit verstellbaren, gegebenenfalls seitlichschwenkbaren Vorlagenhaltern (Skriptablagen)auszustatten.Regie- und Produktionsarbeitsplätze s<strong>in</strong>d beiBedarf mit ausreichend großen und verstellbarenFußstützen auszurüsten.Monitore und Bedienungselemente s<strong>in</strong>d nachergonomischen Gesichtspunkten anzuordnen.2.9 BeleuchtungDie Beleuchtung an den Arbeitsplätzen mussden Sehaufgaben angepasst werden können.Die Arbeitsplatzbeleuchtung muss für jedenArbeitsplatz blendfrei und getrennt regelbarse<strong>in</strong>. Die Anordnung muss so erfolgen, dassSpiegelungen und Reflexionen auf Bildschirmenund Bedienungselementen vermiedenwerden.2.10 Elektrische AusrüstungIn das Übertragungsfahrzeug ist e<strong>in</strong> Zwischentransformatorzum Anschluss an dasVersorgungsnetz e<strong>in</strong>zubauen.▲<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 8Sekundärseitig s<strong>in</strong>d Überstrom- und Fehlerstrom-Schutze<strong>in</strong>richtungenvorzusehen – sieheAbbildungen 2 und 3.■ Netzanschluss und Zwischentransformatormüssen schutzisoliert nachDIN VDE 0100-410 ausgeführt se<strong>in</strong>.■ Zwischentransformatoren müssen denAnforderungen für Trenntransformatorennach DIN VDE 0551 entsprechen.■ In den Verbraucherstromkreisens<strong>in</strong>d Fehlerstrom-Schutze<strong>in</strong>richtungenmit e<strong>in</strong>em Nenn-Auslösestrom von≤ 30 mA e<strong>in</strong>zubauen.■ E<strong>in</strong> zusätzlicher örtlicher Potenzialausgleichist vorzusehen.■ Der Potenzialausgleichsleiter und derSchutzleiter s<strong>in</strong>d bei Drehstrom mit demsekundärseitigen Sternpunkt des Zwischentransformators,bei Wechselstrommit e<strong>in</strong>em der beiden sekundärseitigenAnschlusspunkte zu verb<strong>in</strong>den.■ Für Ausführung, Querschnitt und Kennzeichnungdes Potenzialausgleichsleitersgelten die Anforderungen für Schutzleiternach DIN VDE 0100-540.Abbildung 2: Beispiel e<strong>in</strong>es Ü-Wagens mit DrehstromanschlussAbbildung 3: Beispiel e<strong>in</strong>es Ü-Wagens mit Wechselstromanschluss▲<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 9Zu den Abbildungen 2 und 3:1 Anschlusskabel■ Typ H07RN-F■ Schutzisolierte Ausführung■ PE-Zuleitung nicht erlaubt2 Trafo-E<strong>in</strong>bauraum/Allgeme<strong>in</strong>■ Zwangsentlüftung■ Übertemperatur-Überwachung■ Schutzisoliertes Gehäuse3 Trafo-E<strong>in</strong>bauraum/Primär■ E<strong>in</strong>speisefeld■ Hauptsicherungs-Automaten■ Primär-E<strong>in</strong>schaltung■ Optische Phasenüberwachung■ E<strong>in</strong>schaltstrom-Begrenzung■ Spannungsmesser4 Zwischentransformator■ Nach DIN VDE 0551■ Schutzisolierter E<strong>in</strong>bau5 Trafo-E<strong>in</strong>bauraum/Sekundär■ Haupt-FI-Schutzschalter■ I NFI≤ 500 mA, selektiv bis – 25 °C■ Ausgang zur Netzverteilung6 Potenzialausgleich durch Erdverteilermit■ Neutralleiter (N)■ Schutzerde (PE) mit Verb<strong>in</strong>dung zumChassis durch nicht rostende Schraube(V2A)■ Videoerde (V)■ Audioerde (A)■ Anschluss für Erdspieß oderPotenzialausgleich zu anderenAnlagen (Funktionserde FE)7 Netzverteilung mit VerbraucherSchutze<strong>in</strong>richtungen■ Sicherungsautomaten■ Nachgeschaltete FI-SchutzschalterI NFI ≤ 30 mA8 Interne Verbraucher, zum Beispiel■ Videogeräte■ Tongeräte■ Klimageräte■ Beleuchtung■ Zusatzheizungen■ Uhren■ Ladegeräte■ Steckdosen <strong>in</strong>nerhalb des Ü-Wagens9 Anschluss für Verb<strong>in</strong>dungskabelmit Funktionserdungsleiter, zumBeispiel Koaxialkabel mit Schirmals Funktionserde (FE) zumAnschluss externer Video- undTongeräte10 Netzanschluss zur Versorgungexterner Video- und Tongeräte<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 103Betrieb3.1 UnterweisungDie Beschäftigten müssen mit den Produktionse<strong>in</strong>richtungender Übertragungsfahrzeugevertraut gemacht und über die möglichenGefahren unterrichtet werden. Sie s<strong>in</strong>d imsicheren Arbeiten und Verhalten zu unterweisen.Diese Unterrichtungen und Unterweisungens<strong>in</strong>d entsprechend dem Gefahrengradder jeweiligen Tätigkeit zu wiederholen, m<strong>in</strong>destensjedoch vor Arbeitsaufnahme undBeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er Produktion.3.2 Fahren und Abstellenvon Übertragungsfahrzeugen,Lärm- undAbgasbelästigungdurch AggregateBeim Befahren von Verkehrswegen sowie vonnicht für den allgeme<strong>in</strong>en Verkehr freigegebenemGelände s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesonders die Tragfähigkeitund Befahrbarkeit von■ Fahrbahndecken, Bürgersteigen, Brückenkonstruktionenund deren Belägen,■ Sielen, Kanaldeckeln und Grubenabdeckungensowie■ unbefestigten Geländebereichenzu beachten.Beim Abstellen von Übertragungsfahrzeugenist außerdem darauf zu achten, dass■ e<strong>in</strong>e behördliche oder private Zustimmungvorliegt,■ Lärm- und Abgasbelästigungen der Anliegerdurch laufende Aggregate weitgehendvermieden werden,■ E<strong>in</strong>- und Ausfahrten, Rettungswege,Notausgänge und Notausstiege, Feuerleiternsowie die Zugänge zu Wand- undUnterflurhydranten, Sielausstiegen, Schiebernvon Wasser- und Gasleitungen,Starkstrom- und Telefonverteilern, Feuerlöschern,Feuermeldern, Notrufsäulenund dergleichen freigehalten werden,■ Geräte und Material so gesichert s<strong>in</strong>d,dass bei den üblichen Verkehrsbed<strong>in</strong>gungene<strong>in</strong>e Gefährdung ausgeschlossenist. Gegebenenfalls s<strong>in</strong>d Absperrmaßnahmendurchzuführen.3.3 Elektrische AnschlüsseAlle Betriebsmittel, die zum Netzanschlussdes Übertragungsfahrzeuges dienen – zumBeispiel Stecker, Schalter, Zuleitung, Leitungse<strong>in</strong>führung,Transformator – müssen dieAnforderungen der Schutzisolierung nach DINVDE 0100-410 erfüllen.Der Schutzleiter des speisenden Netzes darfim Übertragungsfahrzeug nicht aufgelegt werden,wenn die elektrische Ausrüstung nachAbschnitt 2.10 ausgeführt ist.Für Steuer- und Signalleitungen von Übertragungsfahrzeugenzu Verbraucheranlagenund -geräten, die nicht von der Stromversorgungdes Übertragungsfahrzeuges gespeistwerden, muss e<strong>in</strong>e der folgenden Maßnahmengetroffen werden:■ Alle Geräte s<strong>in</strong>d vorrangig durch Schutztrennungüber Trenntransformatorenan die fremde Stromversorgung nachDIN VDE 0100-410 anzuschließen.▲<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 11■ Können Trenntransformatoren aufgrundzu hoher erforderlicher Verbraucherleistungnicht mehr e<strong>in</strong>gesetzt werden, iste<strong>in</strong> FI-Schutzschalter mit e<strong>in</strong>em Nennfehlerstromvon INFI ≤ 30 mA zu verwenden.■ Besteht ke<strong>in</strong>e Möglichkeit der E<strong>in</strong>flussnahmeauf die Schutzmaßnahme fremderStromversorgungen, so muss e<strong>in</strong>egalvanische Signaltrennung durchgeführtwerden – zum Beispiel mit potenzialfreierSplitbox oder Optokoppler.Durch diese Maßnahme wird sichergestellt,dass e<strong>in</strong> Fehler <strong>in</strong> der fremden Stromversorgungoder dem dort angeschlossenenGerät nicht zu Gefährdungen im Übertragungsfahrzeugführt.Für Funktionserdungen s<strong>in</strong>d zum Beispiel folgendeAnschlusspunkte zulässig:■ metallene Bewehrungen von Beton<strong>in</strong>nerhalb des Erdreichs,■ sonstige unterirdischen Konstruktionsteile,■ Spundwände,■ Stahlteile von Gebäuden,■ Blitzschutzanlagenoder■ Erdspieße.Nicht zur Erdung geeignet s<strong>in</strong>d:■ Wasserleitungen,■ Rohrleitungen – zum Beispiel für brennbareFlüssigkeiten, Gase oder Heizungen.3.4 Zusammenschaltungvon Fernseh- und Hörfunk-Übertragungsfahrzeugenmit transportablenBetriebsstättenBei der Zusammenschaltung von Ü-Fahrzeugenoder transportablen Betriebsstätten s<strong>in</strong>ddie Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischenSchlag aufe<strong>in</strong>ander abzustimmen – sieheAnhang 2.3.5 PotenzialausgleichDer Potenzialausgleichsleiter darf geerdetwerden. Das Sekundärnetz des Zwischentransformatorsbraucht aus sicherheitstechnischenGründen nicht geerdet zu werden. E<strong>in</strong>eFunktionserdung ist aus betriebstechnischenGründen (Vermeidung von Brumm-Geräuschen)zulässig. E<strong>in</strong> Potenzialausgleich beimZusammenschalten mehrerer Fahrzeuge iststernförmig auszuführen und bei betrieblicherErfordernis e<strong>in</strong>er Funktionserdung am Sternpunktzu erden.3.6 BlitzschutzÜbertragungsfahrzeuge s<strong>in</strong>d nach Möglichkeitan weniger blitzgefährdeten Orten aufzustellen,vorzugsweise <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe vonBauwerken, <strong>in</strong> Geländemulden oder e<strong>in</strong>emTalgrund. Bäume bieten ke<strong>in</strong>en Schutz, e<strong>in</strong>zelnstehende Bäume stellen eher e<strong>in</strong>eGefährdung dar.Gefährdungen durch Blitze<strong>in</strong>schlag ist durche<strong>in</strong>en möglichst konsequenten Potenzialausgleichzwischen allen elektrisch leitenden, mitErde verbundenen Metallkonstruktionen,Kabelmänteln, Schienen sowie <strong>in</strong> der Nähebef<strong>in</strong>dlichen Blitzschutzanlagen und den e<strong>in</strong>gesetztenBetriebsmitteln entgegenzuwirken.Für Übertragungsfahrzeuge, bei denen ausbetriebstechnischen Gründen Blitzschutzmaßnahmennach DIN VDE 0845-2 nicht umfassenddurchgeführt werden können, s<strong>in</strong>dorganisatorische Maßnahmen zu treffen.Bei möglicher Gewitterneigung am Ort derAußenübertragung s<strong>in</strong>d die Beschäftigten▲<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 12über die Gefahren durch Gewitter zu <strong>in</strong>formierenund <strong>in</strong> die Maßnahmen zur Gefährdungsverr<strong>in</strong>gerungbei Außenübertragungen e<strong>in</strong>zuweisen– siehe Anhang 3.Der für den Betrieb von Übertragungsfahrzeugenvor Ort Verantwortliche muss bei dro-hender Gefährdung durch Gewitter denBetrieb e<strong>in</strong>stellen und die Beschäftigten veranlassen,geschützte Orte aufzusuchen.Sicheren Schutz gegen Blitzschlag bietenFahrzeuge mit Ganzmetall-Karosserie (Antennee<strong>in</strong>ziehen!) und Gebäude mit e<strong>in</strong>er Blitzschutzanlage.4PrüfungÜbertragungsfahrzeuge sowie technischeAnlagen und Betriebsmittel s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb dervorgeschriebenen Fristen nach den Abschnitten4.1 und 4.2 zu prüfen.Der Fahrzeugführer hat vor Beg<strong>in</strong>n jederArbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs-und Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen zuprüfen und während der Arbeitsschicht denZustand des Fahrzeuges auf augenfälligeMängel h<strong>in</strong> zu beobachten.Die Ergebnisse der Prüfungen s<strong>in</strong>d schriftlichfestzuhalten und m<strong>in</strong>destens bis zur nächstenPrüfung aufzubewahren.4.1 Fahrzeuge undE<strong>in</strong>bautenDer Fahrzeugführer hat festgestellte Mängeldem zuständigen Aufsichtführenden, beiWechsel des Fahrzeugführers auch demAblöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, die dieBetriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführerden Betrieb e<strong>in</strong>zustellen.Der Unternehmer hat Übertragungsfahrzeugebei Bedarf, m<strong>in</strong>destens jedoch e<strong>in</strong>mal jährlich,durch e<strong>in</strong>en Sachkundigen auf ihrenbetriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.Siehe auch § 57 BG-Vorschrift „Fahrzeuge“(BGV D 29) und BerufsgenossenschaftlicherGrundsatz (BG-Grundsatz) „Prüfung vonFahrzeugen durch Sachkundige“ (BGG 916).4.2 Zustandskontrolle,Mängel an Fahrzeugen4.3 Elektrische Anlagenund BetriebsmittelElektrische Anlagen und Betriebsmittel vonÜbertragungsfahrzeugen s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destensalle vier Jahre, ortsveränderliche Betriebsmittelm<strong>in</strong>destens alle zwölf Monate durch e<strong>in</strong>eElektrofachkraft oder bei Verwendung geeigneterPrüfgeräte durch e<strong>in</strong>e elektrotechnischunterwiesene Person zu prüfen.Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesenePersonen müssen unter Leitung undAufsicht e<strong>in</strong>er Elektrofachkraft erfolgen.▲<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 13Anhang 1Vorschriften und RegelnBeachten Sie bitte <strong>in</strong>sbesondere die e<strong>in</strong>schlägigenVorschriften und Regeln:BG-Informationen (BGI)(Bezugsquelle: Carl Heymanns Verlag KG,Luxemburger Straße 449, 50939 Köln)Gesetze/Verordnungen(Bezugsquelle: Carl Heymanns Verlag KG,Luxemburger Straße 449, 50939 Köln)■■BGI 521 „Merkheft: Leitern sicher benutzen“BGI 607 „Merkblatt: Stehleitern“■ Sozialgesetzbuch VII (SGB)■ Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV –mit zugehörigen ArbeitsstättenRichtl<strong>in</strong>ien (ASR)■ Gefahrstoffverordnung – GefStoffV –mit zugehörigen Technischen Regelnfür Gefahrstoffe (TRGS)■ Arbeitsschutzgesetz – ArSchG■ VO zum ArbeitsschutzBG-Vorschriften (BGV)(Bezugsquelle: Carl Heymanns Verlag KG,Luxemburger Straße 449, 50939 Köln)■ BGV A1 – „Grundsätze der Prävention“■ BGV A2 – „Betriebsärzte und Fachkräftefür <strong>Arbeitssicherheit</strong>“■ BGV A3 – „Elektrische Anlagen undBetriebsmittel“■ BGV A8 – „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungam Arbeitsplatz“■ BGI 654 „Merkblatt: Schutzmaßnahmenbei Radio- und Fernseh-Reparaturarbeitensowie bei Antennenmontage“BG-Regeln (BGR)■ BGR 157 „Fahrzeug-Instandhaltung“■ BGR 194 „E<strong>in</strong>satz von Gehörschützern“■ BGR 198 „E<strong>in</strong>satz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“■ BGR 199 „Benutzung von persönlichenSchutzausrüstungen zum Retten ausHöhen und Tiefen“BG-Grundsatz (BGG)■ BGG 906 „Grundsätze für Auswahl, Ausbildungund Befähigungsnachweis vonSachkundigen für persönlicheSchutzausrüstungen gegen Absturz“■ BGG 916 „Prüfung von Fahrzeugendurch Sachkundige“DIN-Normen■■■BGV B3 – „Lärm“BGV D8 – „W<strong>in</strong>den, Hub- undZuggeräte“BGV D29 – „Fahrzeuge“(Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH,Burggrafenstraße 6, 10787 Berl<strong>in</strong>)■ DIN 1055 Teil 3„Lastannahmen für Bauten;Verkehrslasten“■ DIN 4420„Arbeits- und Schutzgerüste“<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 15Anhang 2Anschluss von Fernseh- undHörfunk- Übertragungsfahrzeugen1Das Sekundärnetz des Zwischentransformatorsbraucht aus sicherheitstechnischenGründen nicht geerdet zu werden.E<strong>in</strong> Potenzialausgleich beim Zusammenschaltenmehrerer Fahrzeuge ist sternförmigauszuführen und bei betrieblicher Erfordernisder Funktionserdung am Sternpunkt zuerden.E<strong>in</strong>e Funktionserdung ist aus betriebstechnischenGründen (vermeiden von Brummen)zulässig.MaßnahmenBei Anschlusswert bis 63 AAnschluss durch elektrotechnischunterwiesene Person.(Über 63 A durch konzessionierteElektrofaxhkraft!)jaAnschluss steckbar?ne<strong>in</strong>Anschluss durchkonzessionierte ElektrofachkraftÜberprüfung der <strong>in</strong>ternenSchutzmaßnahme(Fehlerstrom)Funktionserdung:bei mehreren FahrzeugenPotenzialausgleichE<strong>in</strong>satz ortsveränderlicherMusikanlagen;RFA Veranstalter?ne<strong>in</strong>jaBetrieb elektrischer Geräteaußerhalb der Ü-Fahrzeuge mitFremdnetz und galvanischerVerb<strong>in</strong>dung zum Ü-Wagen(Steuer- und Signalleitung)?ne<strong>in</strong>Ke<strong>in</strong>e zusätzlichenMaßnahmen erforderlich?E<strong>in</strong>satz elektrischer Geräteaußerhalb der Ü-Fahrzeuge(Ü-, MAZ- und Rüstwagen)mit FremdnetzjaAbschnitt 4.3SP 25.1/2Fremdanschluss mitFehlerstomschutzschalterI∇N ≤ 30 mA und Schutzmaßnahmebetriebssicher undvorschriftsgemäß ausgeführt? 2ne<strong>in</strong>jaBetriebssichere und vorschriftsgemäßeAusführung deranzuschließenden elektrischenBetriebsmittel? 2jaKe<strong>in</strong>e zusätzlichenMaßnahmen erforderlich?ne<strong>in</strong>Anschluss der elektrischen Geräteüber e<strong>in</strong>en zusätzlichenTrenntrafo 311 Ü-Wagen nach Abschnitt 2.102 Überprüfung auf ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand durch Elektrofachkraft oder elektronisch unterwiesene Personmit geeignetem Prüfgerät3 Werden elektrische Geräte an e<strong>in</strong>e Ersatzstromanlage angeschlossen, so darf nach DIN VDE 0100-728 die Gesamtlänge derKabel und Leitungen außerhalb der Ü-Fahrzeuge 500 m nich überschreiten.<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 16Anhang 3Maßnahmen gegen die Auswirkungene<strong>in</strong>es Blitzschlagesbei Außenübertragungen1. GrundsätzlichesGewitter können bei Außenübertragungenoder sonstigen Produktionen im Freien diebeteiligten Beschäftigten sowie Zuschauerund die Produktionsmittel erheblich gefährden.Der Grad der Gefährdung lässt sich nurabschätzen und die zu treffenden Maßnahmens<strong>in</strong>d daher jeweils im E<strong>in</strong>zelfall zubeurteilen. Sie s<strong>in</strong>d jeweils vom Verantwortlichenam Übertragungsort festzulegen.2. H<strong>in</strong>weise zur Vermeidunge<strong>in</strong>er Gefährdung2.1 Erkennen e<strong>in</strong>es GewittersDie allgeme<strong>in</strong>en Erkennungszeichen für e<strong>in</strong>lokales Gewitter s<strong>in</strong>d Wolkenblitze bei w<strong>in</strong>dstillemschwülem Wetter. Sie s<strong>in</strong>d meist nurmit schwachem Donnergrollen verbunden.Frontgewitter werden dagegen durch starkeW<strong>in</strong>dstöße (Böen) angekündigt.2.3 Maßnahmen zur Verr<strong>in</strong>gerung derGefährdung durch Blitze<strong>in</strong>wirkung2.3.1 Geeignete Wahldes AufstellungsortesÜbertragungsfahrzeuge und technische E<strong>in</strong>richtungen– zum Beispiel Kamerastandplätze– sollten unter Berücksichtigung derProduktionsanforderungen vorzugsweise anweniger e<strong>in</strong>schlaggefährdeten Orten aufgestelltwerden – zum Beispiel <strong>in</strong> unmittelbarerNähe von Bauwerken, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Talgrund odere<strong>in</strong>er Mulde. E<strong>in</strong>zeln stehende Gebäude (Türmeohne erkennbaren Blitzschutz beziehungsweisePotenzialausgleich), e<strong>in</strong>zelneBäume, …, stellen eher e<strong>in</strong>e Gefährdung darund sollten gemieden werden.2.3.2 PotenzialausgleichE<strong>in</strong> möglichst konsequenter Potenzialausgleichsoll durchgeführt werden. Betriebsmittels<strong>in</strong>d gegebenenfalls mit elektrisch leitenden,mit Erde verbundenen Metallkonstruktionen,Kabelmänteln, Schienen, sowie<strong>in</strong> der Nähe bef<strong>in</strong>dlichen Blitzschutzerdungenzu verb<strong>in</strong>den.2.2 Schutz gegen Blitze<strong>in</strong>wirkungNur Fahrzeuge mit Ganzmetallkarosserie(Faradayscher Käfig) und Gebäude mit Blitzschutzanlagebieten Schutz gegen Auswirkungene<strong>in</strong>es Blitzschlages. Sie sollten deshalbmöglichst beim Heraufziehen e<strong>in</strong>esGewitters aufgesucht und nicht verlassenwerden.2.3.3 Trennen vonVerb<strong>in</strong>dungsleitungenBei zu erwartender besonderer Gefährdungs<strong>in</strong>d möglichst alle Verb<strong>in</strong>dungsleitungen zwischenperipheren E<strong>in</strong>richtungen, wie Kamerasund Ü-Wagen, sowie der Netzanschlussaufzutrennen (an den Trennstellen auf ausreichendenAbstand, circa 3 m, achten). Diesgilt <strong>in</strong>sbesondere für exponiert aufgestellteE<strong>in</strong>richtungen – zum Beispiel Kameratürme.<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film


VBG 172.3.4 Absperrungen undAbschrankungen für ZuschauerBeim Aufbau von produktionstechnischenE<strong>in</strong>richtungen – zum Beispiel Kameraturm,Ü-Wagen, diverse Gerätestandplätze – istunter Berücksichtigung der Produktionsanforderungendarauf zu achten, dass e<strong>in</strong> ausreichenderAbstand (m<strong>in</strong>destens circa 3 m vonZuschaueraufenthaltsorten) e<strong>in</strong>gehalten wird.Dies gilt besonders für Kabeltrassen.2.3.5 Abbruch von Übertragungen(Extreme Gefährdung)Bei extremer Gefährdung (Beurteilung durchden Verantwortlichen am Übertragungsort) istdie Übertragung abzubrechen.Das Bedienungspersonal hat sich <strong>in</strong> geschützteBereiche (Gebäude mit Blitzschutzanlage,Fahrzeug mit Ganzstahlkarosserie,…) zu begeben und es ist dafür zu sorgen,dass sich Zuschauer möglichst weit von dentechnischen E<strong>in</strong>richtungen entfernt aufhalten.4. Literatur■ DIN/VDE 0185„Blitzschutzanlage“■ DIN/VDE 0845„Schutz von Fernmeldeanlagen gegenBlitze<strong>in</strong>wirkungen, statische Aufladungenund Überspannungen aus Starkstromanlagen“■ DIN/VDE 0100 Teil 540„Bestimmungen für das Errichten vonStarkstromanlagen mit Nennspannungenbis 1000 V; Auswahl und Errichtungelektrischer Betriebsmittel; Erdung,Schutzleiter, Potenzialausgleichsleiter“■ DIN/VDE 0108 Teil 2„Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung<strong>in</strong> baulichen Anlagenfür Menschenansammlungen (Versammlungsstätten)“■ BGI 810„Fernsehen, Hörfunk und Film– Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen– Leitfaden“3. UnterweisungDie Beschäftigten des Außenübertragungs-Betriebes s<strong>in</strong>d anhand des vorliegendenMerkblattes über die Gefahren durch Gewitterund Maßnahmen zur Gefährdungsverr<strong>in</strong>gerungbei Außenübertragungen <strong>in</strong> regelmäßigenAbständen, m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich,zu unterweisen.Die Unterweisung der Beschäftigten sollte <strong>in</strong>der Produktionsvorbereitung durchgeführtwerden, wenn am Produktionsort erhöhteGewitterneigung zu erwarten ist.Herausgeber:VBGVerwaltungs-BerufsgenossenschaftDeelbögenkamp 422297 HamburgPostanschrift: 22281 Hamburgwww.vbg.deArtikelnummer 20-13-2870-5www.rautenberg-druckerei.deAusgabe: April 2002Redaktionelle Anpassung: Februar 2007VBGIhre gesetzliche Unfallversicherung<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>in</strong> ÜbertragungsfahrzeugenFernsehen, Hörfunk und Film

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