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Schritt 1: Registrierung - Markus Phillipp Förster Rechtsanwalt Trier

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<strong>Schritt</strong> 1: <strong>Registrierung</strong>Facebook-Regeln„Du wirst deine persönliche Chronik nicht primär für deinen eigenenkommerziellen Profit nutzen, sondern eine Facebook-Seite für solcheZwecke verwenden.“ Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 4.4„Du wirst nur ein einziges persönliches Konto anlegen“ Facebook-Nutzungsbedingung Punkt 4.2„Jeder Nutzer darf eine Seite erstellen, um eine Marke, ein Objekt (Ortoder Organisation) bzw. eine Person des öffentlichen Lebens zuunterstützen bzw. Interesse an dieser/diesem auszudrücken –vorausgesetzt, dass die Verwechslung mit einer offiziellen Seite bzw. dieVerletzung irgendwelcher Rechte anderer unwahrscheinlich ist“-Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten Punkt I. B.RA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 1: <strong>Registrierung</strong>●●Auswahl zwischen privaten oder UnternehmenskontoEmpfehlung für Unternehmer: Erstellen eines privaten Kontos vondem aus das Unternehmenskonto gesteuert wird+ Einsetzung mehrerer Administratoren für die Unternehmensseitemöglich+ Werbung auf privatem ProfilRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 2: Wahl des Namens●„Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebookbereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderenerstellen“ Facebook- Nutzungsbedingungen Punkt 4.1●●●●Grundsätzlich der echte eigene NameSeitenname möglichst einschlägig, „first come, first serve“Unzulässig: fremde Marken, Namen fremder Unternehmen oderOrganisationen, Titel von Zeitschriften, Software etc., StädtenamenAnwaltstipp: Reservieren von Facebook-NamenRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 3: Impressum●Geschäftlich genutzte Facebook-Seiten müssen wie üblicheInternetauftritte ein schnell und einfach erreichbares Impressumhaben.●●Einzubinden im Menüpunkt „Info“, aber Zeichenbeschränkung, sowieRisiko des Übersehens von Änderungen problematisch.Anwaltstipp: Verweis auf das Impressum des eigenenInternetauftrittes im Rahmen der „2-Click-Regel“.RA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 4: Nutzung von Fotos,Bildern und Grafiken●●Gesetzlicher Rahmen:- Urheberrecht, §2 Abs. 1 Nr. 3 und 4; § 72; § 19a UrhG- Persönlichkeitsrechte, §§ 22, 23 KunsturhGFacebook-Vorschriften:„Du wirst keine Inhalte posten, die: Hassreden enthalten, bedrohlichoder pornografisch sind, zu Gewalt auffordern oder Nacktheit sowieGewalt enthalten.“ Facebook Nutzungsbedingungen Punkt 3. 7RA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 4: Nutzung von Fotos,Bildern und Grafiken●Führt zu 3 Fragen die geprüft werden müssen:1. Urheber mit der Nutzung des Bildes einverstanden?2. Ist die abgebildete Person einverstanden? Ausnahmen:a. Rechte ausschließlich beim Urheber(bei kommerziellen Werkendie Regel)b. Person der Zeitgeschichtec. Person nur Beiwerk, ohne Bedeutung für das Bildd. Person Teil einer Zusammenkunft von Menschen(zBDemonstationen)3. Facebok-Regeln befolgt?RA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 4: Nutzung von Fotos,Bildern und Grafiken●Häufige Problemfelder:- selbst erstellte Bilder: nur Fragen 2 und 3 zu klären- Beauftragung eines Fotografen: Vertrag muss Onlinennutzungder Bilder enthalten- Nutzung „freier“ Lizenzen: Nutzungsbedingungen müsseneingehalten werden- Google-Suchmaschine: Auch hier Lizenz erforderlich- Verlinkungen: grds. Zulässig, aber durch Facebook automatischerstellte Vorschaubilder können zu Rechtsverletzungen führenRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 5: Verwendung vonTexten, Musik oder Videos●●Texte: Nicht schon der Text, sondern auch Form der DarstellunggeschütztTypischer sachlicher Pressetext dagegen nicht geschütztRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 6: Erlaubte InhalteVerboten sind Inhalte folgender Art:●Behauptung falscher Tatsachen(Strafrechtlich nach §§ 186, 187StGB relevant, zudem Schadensersatzansprüche nach § 4 Nr. 7UWG, § 823 I BGB)●Meinungen grundsätzlich erlaubt, dürfen jedoch nicht zurSchmähung, zum Herabsetzung oder zur Verunglimpfung einesMitbewerbers führenRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 7: WerbungRechtliche Vorgaben:●Sog. „Schwarze Liste“ aus Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (30geschäftliche Handlungen die automatisch wettbewerbswidrig sind)●Preisstoppverordnung: Bruttopreis + enthaltene Mehrwertsteuer +Versandkosten (inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten) - wenn Produkt mitKaufmöglichkeit angeboten wird, also durch Klick direkt in denWarenkorb gelangt●Facebookeigene WerberichtlinienRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 7: Werbung●●●●●●●Rechtliche Folgen:Keine Verwendung von Gütezeichen ohne GenehmigungKeine Verschleierung von Anzeigen als objektive und unabhängigeAussagen(bspw. Kundenmeinungen)Keine Verwendung von SuperlativenKeine Ausübung psychischen Drucks auf MinderjährigeKein Ankaufen von „Fans“ zum besseren Eindruck der FacebookseiteZielseite die auf eine Werbung verlinkt muss direkt aufgerufenwerden können.Eingabe privater Daten nur soweit zur Abwicklung erforderlichRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 8: Gewinnspiele,Verlosungen und Wettbewerbe●●Rechtlicher Rahmen:Gewinnspiele, die an Entgelt gekoppelt sind, nur mit staatlicherZustimmung (Glücksspiel, § 284 StGB)Keine Verbesserung der Gewinnchancen durch Kauf von Produkteno.ä. (§ 4 Nr.6 UWG, Nr. 16 im Anhang zu § 3 Abs.3 UWG)●Klare Beschreibung von Teilnahmebedingungen und Gewinnen (§ 4Nr.6 UWG, Nr. 20 im Anhang zu § 3 Abs.3 UWG)●Facbeook-RichtlinienRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 8: Gewinnspiele,Verlosungen und Wettbewerbe●●●Einbindung einer Promotion nur im Rahmen einer App(Teilnahmedurch „Gefällt-mir-Button“)Beachtung der speziellen Regeln für Gewinnspiele- nur Personen über 18 Jahre- keine Werbemaßnahme für bestimmte Produkte(zB Tabak)- bestimmte Produkte nicht als GewinneOhne App: Lediglich Verweisen auf Gewinnspiele, die nicht aufFacebook stattfindenRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 9: Benutzung der MarkeFacebook●●●„Face“ und „Book“ im Social-Media Bereich vermeidenVerwendung des „Facebook-Logos“ ebenso geschützt wie Nameselber, anders „f-Logo“, zulässig, soweit es zur eigenen Facebook-Aktivität verweistFacebook-Like Button: Nur im Zusammenhang mit Facebook zunutzenRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 10: Haftung●●Grundsatz: Facebook haftet nieMitglieder haften für:1. eigene Beiträge2. Beiträge von Angestellten3. Posts von anderen Nutzern auf seiner Seite nur, wenn er sie sichzu eigen gemacht hatRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


<strong>Schritt</strong> 11: Der „Gefällt-mir-Button“●Rechtsstand: Like-Button stellt Verletzung von Datenschutz dar,zur Vermeidung ist es erforderlich eine Ergänzung inDatenschutzbestimmung für die Nutzer der eigenen Webseiteeinzusetzen die über Datenerhebung informiertRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten


EndeVielen Dank für Ihre AufmerksamkeitRA <strong>Markus</strong> <strong>Förster</strong>Vorsicht Facebook! Von rechtlichen Stolperfallen auf geschäftlichen Facebookseiten

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