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Allgemeine Wettbewerbsbedingungen und Richtlinien - Friseur- und ...

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LANDESMEISTERSCHAFTEN NORDRHEIN-WESTFALEN19. September 2010 in Lünen, Ringhotel am Stadtpark4. TEILNAHMEBESTÄTIGUNGIst die Anmeldung <strong>und</strong> die Zahlung der Teilnahmegebühr ordnungsgemäß erfolgt, erhält derTeilnehmer eine schriftliche Teilnahmebestätigung des <strong>Friseur</strong>- <strong>und</strong> KosmetikverbandesNordrhein-Westfalen zugesandt.5. BEWERTUNG - URKUNDEN - EHRENPREISELandesmeisterschaften Sonderklasse + JuniorenDer Gesamtbeste in jedem Landesmeisterschaftswettbewerb erhält den Titel"Nordrhein-Westfalen-Meister"An die Erstplatzierten werden wertvolle Ehrenpreise vergeben. Platzierungsurk<strong>und</strong>en werdenbis Platz 5 vergeben. Alle weiteren Teilnehmer erhalten eine Teilnahmeurk<strong>und</strong>e.6. SPIEGELAUSLOSUNGDie Spiegelauslosung wird zu den im Zeitplan (wird erst nach dem Anmeldeschlussveröffentlicht), angegebenen Zeiten stattfinden.Die einmal gezogene Spiegelnummer gilt für alle Wettbewerbsteile.Die Teilnehmer haben sich zur Auslosung persönlich einzufinden7. ZEITLICHER ABLAUFDer Zeitplan, der nach dem Anmeldeschluss veröffentlicht wird, bietet eine unverbindlicheRichtlinie. Alle maßgeblichen Uhrzeiten werden über Lautsprecher verbindlich für alleTeilnehmer angesagt. Für Nachteile infolge Nichtbeachtens der Durchsagen haftet derTeilnehmer selbst. Es kann in keinem Fall Zeit zur Nacharbeit gewährt werden. Mitangesagtem Ende jedes Wettbewerbes ist die Arbeit am Model unverzüglich einzustellen,der Arbeitsplatz aufzuräumen <strong>und</strong> der Steg zu verlassen.Beendet ein Teilnehmer die Arbeit vorzeitig, so sollte er sich, um ggf. eine günstigerePlatzierung zu sichern, sofort beim Zeitnehmer abmelden. Nach einer vorzeitigen Abmeldungdarf der Teilnehmer nur noch seinen Arbeitsplatz aufräumen <strong>und</strong> muss dann unverzüglichden Steg verlassen.8. STEGAUFSICHTEine Stegaufsicht ist während der Dauer des Wettbewerbes auf dem Steg <strong>und</strong> überprüft vorder Bewertung der Jury die Übereinstimmung der Arbeiten mit den <strong>Wettbewerbsbedingungen</strong>.Nach Information durch die Stegaufsicht kann die Jury bei gravierenden Verstößen inAbsprache mit dem Obmann / der Obfrau den Ausschluss vom Wettbewerb beschließen.Für jede Missachtung der <strong>Wettbewerbsbedingungen</strong> / Ausschreibungen, die nicht dieDisqualifikation zur Folge hat, können durch die Jury, in Absprache mit dem Obmann / derObfrau <strong>und</strong> der Stegaufsicht, in einstimmiger Entscheidung bis zu 3 Strafpunkte proJurymitglied vergeben werden.Seite - 3 -FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN, Deggingstraße 16, 44141 Dortm<strong>und</strong>Tel.: +49 (0) 231 / 52 76 15 - Fax: +49 (0) 231 / 57 51 75 - info@friseure-nrw.de - www.friseure-nrw.de

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