zur Konstanzprüfung - Forum Röntgenverordnung
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<strong>Konstanzprüfung</strong> einfach gemacht -<br />
mit Prüfmitteln von PTW<br />
Leitfaden<br />
<strong>zur</strong> praktischen<br />
Durchführung von<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong>en<br />
an diagnostischen<br />
Röntgeneinrichtungen<br />
Aktualisierte Ausgabe 2008
Leitfaden<br />
<strong>zur</strong> praktischen Durchführung von<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong>en an diagnostischen<br />
Röntgeneinrichtungen
Inhaltsverzeichnis<br />
EINLEITUNG.........................................................................................................................................................................6<br />
FAQS .......................................................................................................................................................................................7<br />
WAS IST EINE ABNAHMEPRÜFUNG?........................................................................................................................................7<br />
WAS IST EINE KONSTANZPRÜFUNG?.......................................................................................................................................7<br />
WESHALB KOMMEN PRÜFKÖRPER WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG ZUM EINSATZ? ........................................................7<br />
WELCHE PARAMETER MÜSSEN WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG ÜBERPRÜFT WERDEN? ..................................................7<br />
IN WELCHEN PRÜFINTERVALLEN MUSS EINE KONSTANZPRÜFUNG VORGENOMMEN WERDEN?...............................................7<br />
WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT?..............................................8<br />
I. KONSTANZPRÜFUNG BEI DIREKTRADIOGRAPHIE NACH DIN 6868-3 [3]......................................................9<br />
1.1 PRÜFUMFANG:WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? ...................................................................................9<br />
1.2. PRÜFMITTEL:WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ................................................9<br />
1.3. PRÜFANORDNUNG:WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?.........................................9<br />
1.4 DURCHFÜHRUNG:ANFERTIGEN EINER RÖNTGENAUFNAHME .........................................................................................10<br />
1.5 PRÜFERGEBNISSE:WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................10<br />
1.5.1 Einfalldosis .............................................................................................................................................................10<br />
1.5.2 Optische Dichte ......................................................................................................................................................10<br />
1.5.3 Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld .......................................................................................................11<br />
1.5.4 Visuelle Prüfung - Artefaktfreiheit, Homogenität ...................................................................................................11<br />
1.5.5 Überprüfung des Kassettenanpressdrucks..............................................................................................................11<br />
PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................12<br />
II. KONSTANZPRÜFUNG BEI DURCHLEUCHTUNG MIT UND OHNE AUFNAHMEMÖGLICHKEIT MIT<br />
BILDVERSTÄRKER-FERNSEHSYSTEMEN ODER DYNAMISCHEN FLACHDETEKTOREN NACH DIN 6868-<br />
4 [4] ........................................................................................................................................................................................14<br />
2.1 PRÜFUMFANG:WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................14<br />
2.2 PRÜFMITTEL:WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................14<br />
2.3 PRÜFANORDNUNG:WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................14<br />
2.4 DURCHFÜHRUNG ............................................................................................................................................................15<br />
2.5 PRÜFERGEBNISSE:WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................15<br />
2.5.1 Einfalldosisleistung bei Durchleuchtung und Einfalldosis je Bild im Aufnahmemodus ........................................15<br />
2.5.2 Dosisindikator im Aufnahmemodus ........................................................................................................................15<br />
2.5.3 Auflösungsvermögen bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus.......................................................................16<br />
2.5.4 Kontrastauflösung bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus...........................................................................16<br />
2.5.5 Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus ................................................16<br />
2.5.6 Artefakte bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus..........................................................................................16<br />
PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................17<br />
III. KONSTANZPRÜFUNG AN EINRICHTUNGEN MIT FUNKTION ZUR DIGITALEN<br />
SUBTRAKTIONSANGIOGRAPHIE NACH DIN 6868-4 [4]..........................................................................................20<br />
3.1 PRÜFUMFANG:WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................20<br />
3.2 PRÜFMITTEL:WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................20<br />
3.3 PRÜFANORDNUNG:WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................20<br />
3.4 DURCHFÜHRUNG:ANFERTIGEN DER PRÜFBILDER ..........................................................................................................21<br />
3.5 PRÜFERGEBNISSE:WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................21<br />
3.5.1 Einfalldosis je Bild..................................................................................................................................................21<br />
3.5.2 Kontrastauflösung...................................................................................................................................................21<br />
3.5.3 Artefakte..................................................................................................................................................................21<br />
3.5.4 Logarithmierung .....................................................................................................................................................21<br />
PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................22<br />
3
IV. KONSTANZPRÜFUNG BEI PROJEKTIONSRADIOGRAPHIE MIT DIGITALEN BILDEMPFÄNGERN<br />
NACH DIN 6868-13 [5] ........................................................................................................................................................24<br />
4.1 PRÜFUMFANG:WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................24<br />
4.2 PRÜFMITTEL:WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................24<br />
4.3 PRÜFANORDNUNG:WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................24<br />
4.4 DURCHFÜHRUNG:ANFERTIGEN EINES DIGITALEN PRÜFBILDES......................................................................................26<br />
4.5 PRÜFERGEBNISSE:WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................26<br />
4.5.1 Einfalldosis .............................................................................................................................................................26<br />
4.5.2 Dosisindikator.........................................................................................................................................................26<br />
4.5.3 Optische Dichte ......................................................................................................................................................26<br />
4.5.4 Leuchtdichte............................................................................................................................................................26<br />
4.5.5 Ortsauflösungsvermögen ........................................................................................................................................27<br />
4.5.6 Kontrastauflösung...................................................................................................................................................27<br />
4.5.7 Artefakte..................................................................................................................................................................27<br />
4.5.8 Abweichung zwischen Licht- und Nutzstrahlenfeld.................................................................................................27<br />
PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................28<br />
V. KONSTANZPRÜFUNG AN ANALOGEN RÖNTGENEINRICHTUNGEN FÜR DIE MAMMOGRAPHIE<br />
NACH DIN 6868-7 [6] ..........................................................................................................................................................31<br />
5.1 PRÜFUMFANG:WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................31<br />
5.2 PRÜFMITTEL:WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................31<br />
5.3 PRÜFANORDNUNG:WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................31<br />
5.4 DURCHFÜHRUNG:ANFERTIGEN EINER RÖNTGENAUFNAHME .........................................................................................32<br />
5.5 PRÜFERGEBNISSE:WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................32<br />
5.5.1 Einfalldosis .............................................................................................................................................................32<br />
5.5.2 Optische Dichte ......................................................................................................................................................32<br />
5.5.3 Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld .......................................................................................................33<br />
5.5.4 Artefakte..................................................................................................................................................................33<br />
5.5.5 Sicht- und Funktionsprüfung...................................................................................................................................33<br />
5.5.6 Ortsauflösungsvermögen ........................................................................................................................................33<br />
5.5.7 Kontrastauflösungsvermögen .................................................................................................................................33<br />
5.5.8 Bildkontrast.............................................................................................................................................................33<br />
5.5.9 Objekt- und Röhrenspannungskompensation..........................................................................................................33<br />
5.5.10 Korrekturschalter der Belichtungsautomatik........................................................................................................34<br />
5.5.11 Strahlungsschwächung und Verstärkungsfaktor...................................................................................................34<br />
5.5.12 Kassettenanpressdruck .........................................................................................................................................34<br />
5.5.13 Kompressionskraft ................................................................................................................................................34<br />
PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................35<br />
VI. KONSTANZPRÜFUNG AN DIGITALEN RÖNTGENEINRICHTUNGEN FÜR DIE MAMMOGRAPHIE<br />
NACH DIN PAS 1054 [7] .....................................................................................................................................................40<br />
6.1 PRÜFUMFANG:WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................40<br />
6.2 PRÜFMITTEL:WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................40<br />
6.3 PÜFANORDNUNG:WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?..........................................40<br />
6.4 DURCHFÜHRUNG:ANFERTIGEN EINES RÖNTGENBILDES ................................................................................................41<br />
6.5 PRÜFERGEBNISSE:WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................41<br />
6.5.1 Sicht- und Funktionsprüfung...................................................................................................................................41<br />
6.5.2 Thoraxwandseitige Begrenzung, Strahlenfeldbegrenzung und Zentrierung ...........................................................41<br />
6.5.3 Mittlerer Grauwert und Standardabweichung........................................................................................................42<br />
6.5.4 Signal-Rausch-Verhältnis (SRV).............................................................................................................................42<br />
6.5.5 Kontrast-Rausch-Verhältnis (KRV) ........................................................................................................................42<br />
6.5.6 Schwächungsfaktoren .............................................................................................................................................43<br />
6.5.7 Kompressionsvorrichtung.......................................................................................................................................43<br />
6.5.8 Artefakte..................................................................................................................................................................43<br />
6.5.9 Ortsauflösungsvermögen ........................................................................................................................................44<br />
6.5.10 Kontrastauflösungsvermögen ...............................................................................................................................44<br />
6.5.11 Dynamikumfang....................................................................................................................................................44<br />
6.5.12 Bildempfängerdosis KB .........................................................................................................................................44<br />
4
6.5.13 Einfalldosis KE ......................................................................................................................................................44<br />
6.5.14 Mittlere Parenchymdosis DPD...............................................................................................................................45<br />
6.5.15 Abklingeffekte .......................................................................................................................................................45<br />
VII. KONSTANZPRÜFUNG AN RÖNTGENEINRICHTUNGEN FÜR DIE COMPUTERTOMOGRAPHIE NACH<br />
DIN EN 61223-2-6 [8] ...........................................................................................................................................................46<br />
7.1 PRÜFUMFANG:WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................46<br />
7.2 PRÜFMITTEL:WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................46<br />
7.3 PRÜFANORDNUNG:WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................46<br />
7.4 DURCHFÜHRUNG:ANFERTIGEN EINES CT-SCANS ..........................................................................................................47<br />
7.5 PRÜFERGEBNISSE:WAS MUSS ERMITTELT WERDEN?......................................................................................................47<br />
7.5.1 CTDI100 ...................................................................................................................................................................47<br />
7.5.2 CTDIw .....................................................................................................................................................................47<br />
VIII. KONSTANZPRÜFUNG AN BILDWIEDERGABEGERÄTEN (BWG) NACH DIN V 6868-57 UND DER<br />
QUALITÄTSSICHERUNGS-RICHTLINIE [9, 2] ...........................................................................................................48<br />
8.1 PRÜFUMFANG:WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................48<br />
8.2 PRÜFMITTEL:WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................48<br />
8.3 PRÜFANORDNUNG:WIE SIEHT DER MESSAUFBAU WÄHREND DER KONSTANZPRÜFUNG AUS?........................................48<br />
8.4 DURCHFÜHRUNG:ÜBERPRÜFUNG DES BILDWIEDERGABEGERÄTES................................................................................49<br />
8.5 PRÜFERGEBNISSE:WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................49<br />
8.5.1 Schleierleuchtdichte................................................................................................................................................49<br />
8.5.2 Maximalkontrast .....................................................................................................................................................50<br />
8.5.3 Grauwertwiedergabe ..............................................................................................................................................50<br />
8.5.4 Orts- und Kontrastauflösung ..................................................................................................................................50<br />
8.5.5 Geometrische Bildeigenschaften.............................................................................................................................50<br />
8.5.6 Zeilenstruktur..........................................................................................................................................................50<br />
8.5.7 Farbbezogene Gesichtspunkte ................................................................................................................................50<br />
8.5.8 Artefakte..................................................................................................................................................................50<br />
8.5.9 Bildinstabilität ........................................................................................................................................................50<br />
PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................51<br />
IX. KONSTANZPRÜFUNG DER FILMVERARBEITUNG NACH DIN 6868-2 [10] ..................................................57<br />
9.1 PRÜFUMFANG:WAS MUSS AUF KONSTANZ ÜBERPRÜFT WERDEN? .................................................................................57<br />
9.2 PRÜFMITTEL:WELCHE PRÜFMITTEL WERDEN FÜR DIE KONSTANZPRÜFUNG BENÖTIGT? ...............................................57<br />
9.3 VORBEREITUNG ..............................................................................................................................................................57<br />
9.4 DURCHFÜHRUNG ............................................................................................................................................................57<br />
9.5 PRÜFERGEBNISSE:WAS MUSS ERMITTELT UND DOKUMENTIERT WERDEN? ....................................................................57<br />
9.5.1 Empfindlichkeitsindex.............................................................................................................................................58<br />
9.5.2 Kontrastindex..........................................................................................................................................................58<br />
9.5.3 Minimaldichte .........................................................................................................................................................58<br />
9.5.4 Beispiel ...................................................................................................................................................................58<br />
PROTOKOLL ......................................................................................................................................................................59<br />
LITERATURVERZEICHNIS.............................................................................................................................................60<br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................................................................61<br />
BESTELLINFORMATION ................................................................................................................................................62<br />
5
Einleitung<br />
Die Qualität eines Röntgenbildes wird durch zahlreiche Kenngrößen beeinflusst. Um eine gleich bleibend gute<br />
Bildqualität zu gewährleisten, sind regelmäßige Qualitätskontrollen an Röntgeneinrichtungen erforderlich.<br />
Solche Kontrollen<br />
�sichern die einwandfreie Funktion der Röntgeneinrichtung und damit die Bildqualität<br />
�reduzieren die Strahlenbelastung der Patienten<br />
�verhindern unnötige Mehrfachbestrahlungen<br />
�halten die Wartungs- und Reparaturkosten so gering wie möglich<br />
Ein hoher Stellenwert wird den technischen Komponenten der Bilderzeugung von Röntgeneinrichtungen und<br />
dem Aufzeichnungsmaterial einschließlich seiner Verarbeitung zuerkannt. Um vorhandene Fehlfunktionen in der<br />
bildgebenden Kette zu ermitteln und beheben zu können, müssen die <strong>zur</strong> Bildgebung beitragenden Komponenten<br />
unabhängig voneinander betrachtet und kontrolliert werden.<br />
In § 16 <strong>Röntgenverordnung</strong> wird nach der Installation sowie nach wesentlichen Änderungen von<br />
Röntgeneinrichtungen eine Abnahmeprüfung gefordert. Durch eine Abnahmeprüfung wird sichergestellt, dass<br />
die erforderliche Bildqualität mit möglichst geringer Strahlenexposition erreicht wird. Darüber hinaus sind<br />
regelmäßige <strong>Konstanzprüfung</strong>en zwingend vorgeschrieben, um festzustellen, ob die Bildqualität und die Höhe<br />
der Strahlenexposition noch den Angaben der letzten Abnahmeprüfung entsprechen [1].<br />
PTW-Freiburg bietet eine umfassende Auswahl an Messgeräten und Prüfkörpern für die Qualitätskontrolle in der<br />
Röntgendiagnostik an. Unsere Produktpalette umfasst Prüfmittel in Übereinstimmung nach DIN, DIN EN und<br />
IEC für die direkte und indirekte Radiographie, für die analoge und digitale Mammographie, für die digitale<br />
Subtraktions-Angiographie, ebenso wie für den Dentalbereich und für die Computertomographie. Um die<br />
Bildverarbeitung unabhängig von der Röntgeneinrichtung überprüfen zu können, stehen für die Filmverarbeitung<br />
Densitometer und Sensitometer und für <strong>Konstanzprüfung</strong> an Bildwiedergabegeräten ein Leuchtdichtemessgerät<br />
<strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Dieser Leitfaden gibt einfach und kompakt Hinweise für die praktische Durchführung der <strong>Konstanzprüfung</strong> an<br />
verschiedenen diagnostischen Röntgeneinrichtungen. Dabei wird sowohl auf die benötigten Prüfmittel, die zu<br />
prüfenden Parameter als auch auf die geltenden Grenzwerte eingegangen. Falls die maximal zulässigen<br />
Grenzabweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten werden, müssen<br />
Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen.<br />
Dieser Leitfaden wurde nach bestem Wissen und Gewissen - basierend auf dem Stand der Normung zum<br />
Zeitpunkt der Veröffentlichung des Leitfadens - erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für<br />
eine detaillierte und umfassende Durchführung der <strong>Konstanzprüfung</strong> muss die jeweils aktuell gültige Fassung<br />
der Norm sowie die entsprechende Gebrauchsanweisung der Prüfmittel hinzugezogen werden.<br />
6<br />
Olga Fröscher<br />
PTW-Freiburg, April 2008
FAQs<br />
Was ist eine Abnahmeprüfung?<br />
Bei Röntgeneinrichtungen muss vor der Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung einschließlich des<br />
Abbildungssystems eine Abnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten der Röntgeneinrichtung<br />
durchgeführt werden. Durch diese Abnahmeprüfung wird sichergestellt, dass die erforderliche Bildqualität mit<br />
einer möglichst geringen Strahlenexposition erreicht wird.<br />
Nach jeder Änderung der Röntgeneinrichtung, welche die Bildqualität oder die Höhe der Strahlenexposition evtl.<br />
unvorteilhaft beeinflussen kann, muss eine Teilabnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten<br />
durchgeführt werden. Teilabnahmeprüfungen beschränken sich auf die Überprüfung der geänderten<br />
Komponenten sowie auf deren Auswirkungen.<br />
Darüber hinaus werden bei der Abnahmeprüfung die Bezugswerte bzw. Referenzwerte für die <strong>Konstanzprüfung</strong><br />
mit den Prüfmitteln bestimmt, die zukünftig auch bei der <strong>Konstanzprüfung</strong> verwendet werden sollen. Die<br />
Ergebnisse der Abnahmeprüfung (Bezugswerte) sind unverzüglich aufzuzeichnen und müssen mit den<br />
Prüfbildern der Prüfkörper dokumentiert und archiviert werden [1].<br />
Was ist eine <strong>Konstanzprüfung</strong>?<br />
Um schleichende Mängel, die schlechte Röntgenabbildungen <strong>zur</strong> Folge haben, zu vermeiden, müssen in<br />
regelmäßigen Zeitabständen - i.d.R. mindestens monatlich - <strong>Konstanzprüfung</strong>en an der Röntgeneinrichtung und<br />
des Abbildungssystems durchgeführt werden. Dabei wird ohne mechanische oder elektrische Eingriffe ermittelt,<br />
ob die Bildqualität und die Höhe der Strahlenexposition den Werten der letzten (Teil-) Abnahmeprüfung<br />
entsprechen.<br />
Bei der Filmverarbeitung in der Heilkunde ist die <strong>Konstanzprüfung</strong> normalerweise arbeitstäglich und in der<br />
Zahnheilkunde mindestens arbeitswöchentlich vorzunehmen. Die Ergebnisse der <strong>Konstanzprüfung</strong> müssen mit<br />
den entsprechenden Aufnahmen der Prüfkörper und mit den Prüffilmen dokumentiert werden. Wird festgestellt,<br />
dass die erforderliche Bildqualität nicht mehr gegeben bzw. nur mit einer höheren Strahlenexposition erzielt<br />
werden kann, muss die Ursache unverzüglich ermittelt und beseitigt werden [1].<br />
Grundsätzlich sind während der <strong>Konstanzprüfung</strong> die Parametereinstellungen zu verwenden, die während der<br />
Abnahmeprüfung verwendet wurden und die üblicherweise auch im Patientenbetrieb eingestellt werden.<br />
Weshalb kommen Prüfkörper während der <strong>Konstanzprüfung</strong> zum Einsatz?<br />
Prüfkörper <strong>zur</strong> <strong>Konstanzprüfung</strong> beinhalten wichtige Bilddetails, die Abmessungen von kleinen<br />
diagnoserelevanten Einzelstrukturen oder Mustern im Röntgenbild angeben. Während der <strong>Konstanzprüfung</strong><br />
können durch den Einsatz von Prüfkörpern charakteristische Bildmerkmale, die entscheidend für die<br />
diagnostische Aussagekraft einer Patientenaufnahme und die für die Qualität des Bildes repräsentativ sind,<br />
überprüft werden. Der Sachverhalt, ob Bilddetails bei möglichst geringer Strahlenexposition gut wahrnehmbar<br />
und erkennbar dargestellt werden können, kann somit mit Hilfe von Prüfkörpern überprüft werden.<br />
Welche Parameter müssen während der <strong>Konstanzprüfung</strong> überprüft werden?<br />
I.d.R. müssen folgende Parameter während einer <strong>Konstanzprüfung</strong> überprüft werden:<br />
� Einfalldosis, Einfalldosisleistung<br />
� Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes<br />
� Auflösungsvermögen<br />
� Kontrast<br />
� Artefakte<br />
In welchen Prüfintervallen muss eine <strong>Konstanzprüfung</strong> vorgenommen werden?<br />
Die Prüfhäufigkeiten für die Durchführung der Kostanzprüfung sind in den entsprechenden Normen sowie in der<br />
Qualitätssicherungs-Richtlinie [2] geregelt.<br />
7
Welche Prüfmittel werden für die <strong>Konstanzprüfung</strong> benötigt?<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong> Prüfumfang Prüfmittel<br />
Analoge Projektions-<br />
Radiographie<br />
nach<br />
DIN 6868-3<br />
Analoge/digitale<br />
Durchleuchtung mit/ohne<br />
Aufnahmemöglichkeit<br />
nach<br />
DIN 6868-4<br />
Einrichtungen <strong>zur</strong><br />
digitalen<br />
Subtraktionsangiographie<br />
nach<br />
DIN 6868-4<br />
Digitale Projektions-<br />
Radiographie<br />
8<br />
nach<br />
DIN 6868-13<br />
QS-RL<br />
Analoge Mammographie<br />
nach<br />
DIN 6868-7<br />
QS-RL<br />
Digitale Mammographie<br />
nach<br />
DIN PAS1054<br />
DIN EN 61223-3-2<br />
Computertomographie<br />
nach<br />
DIN EN 61223-2-6<br />
Bildwiedergabegerät<br />
nach<br />
DIN V 6868-57<br />
QS-RL<br />
Filmverarbeitung<br />
nach<br />
DIN 6868-2<br />
�Licht- und Strahlenfeld, Artefaktfreiheit,<br />
Homogenität<br />
�Dosis<br />
�Optische Dichte<br />
�Film-Folien-Anpressung<br />
�Dosisleistung, Dosis je Bild<br />
�Dosisindikator�<br />
�Auflösungsvermögen, Kontrastauflösung,<br />
�Nutzstrahlenfeld<br />
�Artefakte�<br />
�Dosis je Bild<br />
�Kontrastauflösung<br />
�Artefakte<br />
�Logarithmierung<br />
�<br />
�Auflösungsvermögen, Kontrastauflösung,<br />
Artefakte, Nutzstrahlenfeld<br />
�Dosis<br />
�Leuchtdichte<br />
�Optische Dichte<br />
�Auflösungsvermögen, Kontrastauflösung,<br />
Bildkontrast, Objekt- und<br />
Röhrenspannungskompensation,<br />
Belichtungsautomatik, Nutzstrahlenfeld<br />
�Dosis<br />
�Optische Dichte<br />
�Kompressionskraft<br />
�Film-Folien-Anpressung<br />
�Kontrastauflösung, Auflösungsvermögen,<br />
Dynamik, Artefakte, Belichtungsautomatik<br />
�Dosis<br />
�Kompressionskraft<br />
�CTDI100<br />
�CTDIw<br />
�Schleierleuchtdichte<br />
�Minimal- und Maximalkontrast<br />
�Beleuchtungsstärke<br />
�Grauwertwiedergabe, Auflösungs- und<br />
Kontrastvermögen, Bildeigenschaften,<br />
Zeilenstruktur, Artefakte, Bildinstabilitäten<br />
�Entwicklerbadtemperatur<br />
�Prüffilm<br />
�Empfindlichkeitsindex, Kontrastindex,<br />
Minimaldichte<br />
�NORMI 3<br />
�CONNY II<br />
�DensiX<br />
�Testplatte<br />
�<br />
�NORMI 4 FLU plus<br />
�CONNY II<br />
�X-Check DSA<br />
�CONNY II<br />
�<br />
�NORMI 13<br />
�CONNY II<br />
�CD LUX Meter<br />
�DensiX<br />
�NORMI MAM<br />
�Lineal<br />
�Lupe<br />
�CONNY II<br />
�DensiX<br />
�Kompressionsset<br />
�Testplatte<br />
�<br />
�NORMI PAS Set<br />
�CONNY II<br />
�Kompressionsset<br />
�CT Kopfphantom<br />
�CT Körperphantom<br />
�CT Kombiphantom<br />
�DIADOS E<br />
�CT Kammer<br />
�CT-Adapter<br />
Bestell-<br />
nummer<br />
�L981304<br />
�T11007<br />
�L991069<br />
�L991077<br />
�<br />
�L981301<br />
�T11007<br />
�T42003<br />
�T11007<br />
�<br />
�L981247<br />
�T11007<br />
�L991263<br />
�L991069<br />
�T42024<br />
�L991023<br />
�L653003<br />
�T11007<br />
�L991069<br />
�L981143<br />
�L991078<br />
�<br />
�L981248<br />
�T11007<br />
�L991143<br />
�T40017<br />
�T40016<br />
�T40027<br />
�T11035<br />
�TM30009<br />
�T16018<br />
S.<br />
9<br />
14<br />
20<br />
24<br />
31<br />
40<br />
46<br />
�CD LUX Meter Set �L991263 48<br />
�Thermometer<br />
�SensiX<br />
�DensiX<br />
�L991006<br />
�L991068<br />
�L991069<br />
57
I. <strong>Konstanzprüfung</strong> bei Direktradiographie nach DIN 6868-3 [3]<br />
1.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden?<br />
� Einfalldosis<br />
� Optische Dichte<br />
� Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld, Artefaktfreiheit, Homogenität<br />
� Film-Folien-Anpressung<br />
1.2. Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die <strong>Konstanzprüfung</strong> benötigt?<br />
� CONNY II Dosimeter<br />
� DensiX Densitometer<br />
� NORMI 3 Prüfkörper<br />
� Testplatte für die Filmkassette<br />
1.3. Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der <strong>Konstanzprüfung</strong> aus?<br />
1.) NORMI 3 Prüfkörper möglichst filmnah am Röntgensystem anbringen und die Kassette in<br />
Aufnahmeposition bringen, dabei immer dieselbe markierte Kassette verwenden.<br />
� Bei Obertischröhren wird der Prüfkörper mit der Messplatte nach oben auf den Patientenlagerungstisch<br />
gelegt.<br />
� Bei Untertischröhren werden vier Abstandstützen angeschraubt, wobei sich die Messplatte dabei nach<br />
unten zeigend befindet.<br />
� Bei Verwendung des NORMI 3 am Wandstativ kann ein Wandhalter [T20005] verwendet werden.<br />
2.) NORMI 3 Prüfkörper sollte bei jeder <strong>Konstanzprüfung</strong> immer in der gleichen Weise mit dem Lichtvisier<br />
ausgerichtet werden. Das Lichtvisier auf die Eckenmarkierungen einstellen, dabei ist der Rand des<br />
Lichtfeldes mit den Feldmarkierungen des Prüfkörpers in Deckung zu bringen [siehe Bild 1].<br />
3.) CONNY II Detektor an der dafür vorgesehenen Stelle befestigen [siehe Bild 2].<br />
Bild 1: Ausrichtung NORMI 3 Prüfkörper<br />
Bild 2: Anbringung des CONNY II Detektors<br />
Achtung:<br />
Die Abweichung des Fokus-Film-Abstandes darf gegenüber dem dokumentierten Abstand 1 % nicht<br />
überschreiten.<br />
9
10<br />
Röntgenröhre<br />
Blendensystem<br />
Prüfkörper<br />
Patientenliege<br />
Kassette<br />
Bild 3: Schematische Prüfanordnung Bild 4: Praktische Prüfanordnung<br />
1.4 Durchführung: Anfertigen einer Röntgenaufnahme<br />
� Die bei der Abnahmeprüfung festgelegten und dokumentierten Aufnahmeparameter an der<br />
Röntgeneinrichtung einstellen und das CONNY II einschalten.<br />
� Für die <strong>Konstanzprüfung</strong> müssen Aufnahmen mit freier Einstellung und mit Belichtungsautomatik bei<br />
gleichzeitiger Dosismessung vorgenommen werden. Mit jedem Röntgenstrahler muss dabei eine Aufnahme<br />
erfolgen. Darüber hinaus muss an jedem Anwendungsgerät mit Belichtungsautomatik zusätzlich eine<br />
automatisch belichtete Aufnahme vorgenommen werden.<br />
� Dosismesswert am CONNY II für jede Aufnahme ablesen.<br />
� Die Filmaufnahmen anschließend entwickeln und auswerten.<br />
Achtung:<br />
Bei Aufnahmen mit 100 kV muss eine zusätzliche Kupferplatte verwendet werden.<br />
1.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden?<br />
Die angefertigten Filmaufnahmen müssen beschriftet und zusammen mit den dokumentierten<br />
Auswerteprotokollen archiviert werden.<br />
Achtung:<br />
Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten<br />
werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!<br />
1.5.1 Einfalldosis<br />
Die Einfalldosis jeder Aufnahme muss dokumentiert werden.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzabweichungen müssen gegenüber den Bezugswerten eingehalten werden:<br />
� Aufnahmen mit Belichtungsautomatik: ± 30 % bei 70 kV (± 25 % bei 100 kV)<br />
� Aufnahmen bei freier Einstellung: ± 30 % bei 70 kV und 100 kV<br />
1.5.2 Optische Dichte<br />
Mit dem DensiX Densitometer ist die optische Dichte (OD) stets in dem hierfür vorgesehenen Feld des<br />
Röntgenfilms (siehe Markierung NORMI 3) zu ermitteln. Die OD muss dokumentiert werden.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzabweichung des Dichtemesswertes (OD) vom Bezugwert muss eingehalten werden:<br />
� OD bei Belichtungsautomatik und freier Einstellung: ± 0,3 OD bei 70 kV ( und 100 kV)
1.5.3 Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld<br />
� Die Größe des Lichtfeldes wird durch die Abbildung der Feldmarkierungen des NORMI 3 Prüfkörpers<br />
definiert, während die Größe des Nutzstrahlenfeldes durch das geschwärzte Feld auf dem Film gegeben ist.<br />
� Werden nicht alle Feldmarkierungen auf der Röntgenaufnahme dargestellt, müssen diese auf der Aufnahme<br />
symmetrisch zu den Mittenmarkierungen ergänzt werden.<br />
� Auf dem Röntgenfilm können nun die Strecken A, B, C, D gemessen werden [siehe Bild 5].<br />
� Die Abweichungen zwischen Licht- und Strahlenfeld ergeben sich durch die Summe aus A und B sowie<br />
durch die Summe aus C und D.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzabweichung zwischen Licht- und Nutzstrahlenfeld vom Bezugwert muss eingehalten werden:<br />
� |A| + |B| � 0,02 x Film-Fokus-Abstand<br />
� |C| + |D| � 0,02 x Film-Fokus-Abstand<br />
� Abweichungen dürfen somit maximal 2 % des Film-Fokus-Abstandes betragen.<br />
Bild 5: Licht- und Strahlenfeldüberprüfung<br />
1.5.4 Visuelle Prüfung - Artefaktfreiheit, Homogenität<br />
Dokumentiert wird, ob die Abbildung homogen und artefaktfrei ist. Darüber hinaus muss überprüft werden, ob<br />
die Kontrastwiedergabe (Abbildung des Stufenkeils des NORMI 3 Prüfkörpers) von der des Ausgangszustandes<br />
abweicht.<br />
1.5.5 Überprüfung des Kassettenanpressdrucks<br />
Die Überprüfung des Kassetteanpressdrucks kann mit der entsprechenden PTW-Testplatte durchgeführt werden.<br />
Dabei wird die Kassette wie üblich bestückt (Verstärkungsfolien und Röntgenfilm) und die Testplatte flach auf<br />
die Außenseite und mit Anpressung an die dem Strahler zugekehrten Seite der Kassette gelegt. Dokumentiert<br />
wird anschließend, ob die Schwärzung des Films in einer gleichmäßigen optischen Dichte erscheint.<br />
Achtung:<br />
Um Lufteinschlüsse auszuschließen, muss zwischen der Kassettenbestückung und der Aufnahme zwei Minuten<br />
gewartet werden.<br />
11
Protokoll<br />
12
II. <strong>Konstanzprüfung</strong> bei Durchleuchtung mit und ohne Aufnahmemöglichkeit mit<br />
Bildverstärker-Fernsehsystemen oder dynamischen Flachdetektoren nach DIN 6868-4 [4]<br />
Anwendungsbereich:<br />
Aufnahmen von dynamischen Flachdetektoren sowie Aufnahmen vom RBV mit analoger oder digitaler<br />
Speicherung werden nach DIN 6868-4 auf Konstanz geprüft.<br />
2.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden?<br />
� Dosisleistung, Dosis je Bild<br />
� Dosisindikator<br />
� Auflösungsvermögen<br />
� Kontrastauflösung<br />
� Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes<br />
� Artefakte<br />
2.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die <strong>Konstanzprüfung</strong> benötigt?<br />
� CONNY II Dosimeter<br />
� NORMI 4 FLU oder NORMI 4 FLU plus Prüfkörper<br />
2.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der <strong>Konstanzprüfung</strong> aus?<br />
1.) NORMI 4 FLU Prüfkörper möglichst bildempfängernah anbringen (bei Bedarf Abstandsstützen verwenden),<br />
dabei den Prüfkörper, den Bildempfänger und die Blende zueinander zentrieren.<br />
2.) Der NORMI 4 FLU Prüfkörper sollte bei jeder <strong>Konstanzprüfung</strong> möglichst mit der Durchleuchtungskontrolle<br />
mit der gleichen Strahlengeometrie wie bei der Ermittlung der Bezugswerte ausgerichtet werden. Als Hilfe<br />
hierzu dienen z.B. die kontrastgebenden konzentrischen Kreise und Netzlinien des NORMI 4 FLU plus<br />
Prüfkörpers.<br />
Achtung:<br />
Die Orientierung des Prüfkörpers relativ <strong>zur</strong> Röhrenachse sollte bei allen Prüfungen immer gleich sein!<br />
3.) CONNY II Detektor auf der Strahleneintrittsseite befestigen (siehe Markierung beim NORMI 4 FLU plus).<br />
14<br />
Bild 1: NORMI 4 FLU bei Durchleuchtung mit einem Flachdetektor<br />
Achtung:<br />
Den Fokus-Bildempfänger- und Fokus-Prüfkörperabstand so wählen, dass die geometrische Vergrößerung 1,3<br />
nicht überschreitet.
Bildempfänger<br />
Prüfkörper<br />
Röntgenröhre<br />
Bild 2: Schematische Prüfanordnung Bild 3: Praktische NORMI 4 FLU Prüfanordnung<br />
2.4 Durchführung<br />
� Die bei der Abnahmeprüfung festgelegten und dokumentierten Konfigurationen und Einstellungen an der<br />
Durchleuchtungseinrichtung wählen (i.d.R. 75 kV ± 7 kV) und das CONNY II einschalten.<br />
Achtung:<br />
Es muss stets dasselbe Raster in gleicher Orientierung verwendet werden.<br />
� Durchleuchtung bei gleichzeitiger Dosismessung starten.<br />
Achtung:<br />
Zur Ermittlung der Dosisleistung wird die Dosis während einer Einschaltdauer von 20 Sekunden gemessen.<br />
Bei Aufnahmen ist die Dosis pro Bild zu ermitteln.<br />
� Dosismesswert am CONNY II ablesen.<br />
2.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden?<br />
Bei Durchleuchtung werden die Kenngrößen am Bildwiedergabegerät ermittelt, während bei Aufnahmen die<br />
Auswertung am herkömmlichen Film erfolgt.<br />
Achtung:<br />
Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands, auch nach<br />
erneuter Prüfung überschritten werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder<br />
herzustellen!<br />
2.5.1 Einfalldosisleistung bei Durchleuchtung und Einfalldosis je Bild im Aufnahmemodus<br />
Die Dosis bzw. Dosisleistung bzw. Dosis je Bild ist zu dokumentieren.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:<br />
� Bei Durchleuchtung mit Belichtungsautomatik: ± 30 %<br />
� Dosis je Bild im Aufnahme- und im DSA-Modus: ± 30 %<br />
2.5.2 Dosisindikator im Aufnahmemodus<br />
Liegt ein Dosisindikator für den Aufnahmemodus vor, ist dieser den Prüfbilddaten zu entnehmen.<br />
Grenzwerte:<br />
Die Grenzabweichung des Dosisindikators gegenüber dem Bezugswert darf nicht größer sein als Änderungen,<br />
die ± 50 % der Bildempfängerdosis entsprechen.<br />
15
2.5.3 Auflösungsvermögen bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus<br />
Die visuelle Auflösung ist mit Hilfe des Bleistrichrasters zu bestimmen und zu dokumentieren.<br />
Grenzwerte:<br />
Das Auflösungsvermögen in Lp/mm darf sich gegenüber dem Bezugswert nicht verringern.<br />
2.5.4 Kontrastauflösung bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus<br />
Die Anzahl der sich unterschiedlich abbildenden Stufen muss dokumentiert werden.<br />
Grenzwerte:<br />
Bei Durchleuchtung und RBV-Aufnahmen müssen die sichtbaren Stufen des NORMI 4 FLU Stufenkeils<br />
identisch zu den zugrunde liegenden Bezugswerten sein. Darüber hinaus darf sich die Anzahl der erkennbaren<br />
Detailkontrastobjekte gegenüber dem Bezugswert nicht ändern.<br />
2.5.5 Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus<br />
Dokumentiert wird bei allen wählbaren Formaten des Bildempfängers und vollständigen Öffnung der Blenden,<br />
ob die Blendenränder an mindestens zwei einander nicht gegenüberliegenden Seiten noch sichtbar sind.<br />
Grenzwerte:<br />
� Die Blenden an den beiden anderen Seiten müssen sichtbar sein.<br />
Achtung:<br />
Die Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes darf bei Nachbearbeitung nicht durch elektronische Masken überlagert<br />
werden.<br />
2.5.6 Artefakte bei Durchleuchtung und im Aufnahmemodus<br />
Prüfbilder sind auf Artefakte wie z.B. Staub, Pixelausfälle, Rasterfehler, etc. zu überprüfen.<br />
Grenzwerte:<br />
� Keinerlei Artefakte dürfen erkennbar sein.<br />
16
Protokoll<br />
17
Achtung:<br />
Das Protokoll für den Aufnahmebetrieb und DSA-Modus folgt auf Seite 22 ff.<br />
19
III. <strong>Konstanzprüfung</strong> an Einrichtungen mit Funktion <strong>zur</strong> digitalen Subtraktionsangiographie<br />
nach DIN 6868-4 [4]<br />
Anwendungsbereich:<br />
Bei der <strong>Konstanzprüfung</strong> einer DSA-Einrichtung wird stets eine Überprüfung der Durchleuchtungseinrichtung<br />
nach DIN 6868-4 mit dem NORMI 4 FLU(siehe Seite 14 ff.) zugrunde gelegt.<br />
3.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden?<br />
� Dosis je Bild<br />
� Kontrastauflösung<br />
� Artefakte<br />
� Logarithmierung<br />
3.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die <strong>Konstanzprüfung</strong> benötigt?<br />
� X-Check DSA Prüfkörper<br />
� CONNY II Dosimeter<br />
3.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der <strong>Konstanzprüfung</strong> aus?<br />
1.) X-Check DSA zentrisch zum Bildempfänger auf der Patientenliege anordnen. Die Kupfer-Treppe muss sich<br />
dabei horizontal abbilden [siehe Bild 1].<br />
2.) Minimalabstand einstellen [siehe Bild 2].<br />
3.) Format wählen.<br />
4.) X-Check DSA exakt einblenden, so dass es zu keiner Direktbestrahlung des Bildempfängers kommt<br />
[siehe Bild 3].<br />
Achtung:<br />
Die Durchführung einer DSA-Serie und die Auswertung einer daraus gewonnenen DSA-Aufnahme samt<br />
Basisbild ist i.d.R. ausreichend.<br />
Bild 1: X-Check DSA ausrichten Bild 2: Minimalabstand zum Bildempfänger einstellen<br />
20<br />
Bild 3: X-Check DSA exakt einblenden
3.4 Durchführung: Anfertigen der Prüfbilder<br />
� Die bei der Abnahmeprüfung festgelegten und dokumentierten Aufnahmeparameter einstellen<br />
(Prüfung ist i.d.R. bei 70 kV und unter Verwendung der geeigneten kV-mA-Kennlinien durchzuführen).<br />
� Messung starten und nach ca. 5 Sekunden <strong>zur</strong> Gefäßsimulation den pneumatischen Schieber des<br />
X-Check DSA betätigen.<br />
Achtung:<br />
Messdauer sollte mind. 20 Sekunden bei einer Bildfrequenz von mindestens 1 s -1 betragen.<br />
� Anschließend können die Prüfbilder ausgewertet und die Ergebnisse dokumentiert werden.<br />
3.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden?<br />
Unter Zuhilfenahme des Bildaufzeichnungssystems der DSA-Einrichtung werden die, während der<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong> erstellten Prüfbilder dokumentiert. Das Protokoll und die relevanten Prüfbilder müssen<br />
dokumentiert und aufbewahrt werden.<br />
Achtung:<br />
Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten<br />
werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!<br />
3.5.1 Einfalldosis je Bild<br />
Die Dosis je Bild muss auf der Strahleneintrittsseite des NORMI 4 FLU Prüfkörpers (siehe Seite 14 ff.) ermittelt<br />
werden. Dabei wird die in der Abnahmeprüfung festgelegte Bildserie gemessen und durch die Anzahl der dabei<br />
entstandenen Bilder dividiert.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:<br />
� Dosis je Bild in dem dafür vorgesehenen NORMI 4 FLU Messfeld: � 30 %<br />
3.5.2 Kontrastauflösung<br />
Die Abbildung kontrastarmer Gefäße bzw. die Anzahl der sichtbaren Aluminiumstreifen in der DSA-<br />
Prüfbildserie muss überprüft werden.<br />
Grenzwerte:<br />
Die Gefäßsimulation im Subtraktionsbild muss auf allen Stufen der Kupfertreppe sichtbar sein, auf denen sie<br />
auch bei der Bestimmung der Bezugswerte sichtbar war.<br />
3.5.3 Artefakte<br />
Überprüfung der Abbildung auf Deckungsfehler, die nicht auf Objektbewegungen, expositionsbedingte und<br />
sonstige Artefakte <strong>zur</strong>ückzuführen sind. Bei idealer Subtraktion zwischen dem Bild und der Maske bleiben nur<br />
Informationen erhalten, in denen sich das Bild von der Maske unterscheidet.<br />
Grenzwerte:<br />
Die Bezugswerte sind zugrunde zu legen, wobei neue Artefakte nicht auftreten dürfen.<br />
3.5.4 Logarithmierung<br />
Ist ein Helligkeitssprung in der Darstellung der Gefäßsimulation des X-Check DSA beim Übergang von der<br />
dichtesten 1,4 mm Kupferstufe <strong>zur</strong> dünnsten 0,2 mm Kupferstufe erkennbar, liegt eine fehlerhafte Einstellung<br />
einer Logarithmierstufe der Röntgeneinrichtung vor.<br />
Achtung:<br />
Die Prüfung muss nicht bei Röntgeneinrichtungen mit digitaler Logarithmierstufe durchgeführt werden.<br />
Grenzwerte:<br />
Der Helligkeitssprung darf den Bezugswert nicht überschreiten.<br />
21
Protokoll<br />
22
IV. <strong>Konstanzprüfung</strong> bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängern nach<br />
DIN 6868-13 [5]<br />
Anwendungsbereich:<br />
Einrichtungen <strong>zur</strong> digitalen Projektionsradiographie, die mit Speicherfolien oder mit Halbleiter-Bildempfängern<br />
arbeiten und bei denen die Befundung mit Film am Bildbetrachtungsgerät oder am Bildwiedergabegerät erfolgt<br />
(Monitorbefundung).<br />
4.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden?<br />
� Einfalldosis<br />
� Dosisindikator<br />
� Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld, Artefaktfreiheit, Ortsauflösung, Kontrastauflösung<br />
� Leuchtdichte<br />
� Optische Dichte (bei zusätzlicher Filmdokumentation)<br />
4.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die <strong>Konstanzprüfung</strong> benötigt?<br />
� CONNY II Dosimeter<br />
� NORMI 13 Prüfkörper<br />
� CD LUX Meter Lichtmessgerät<br />
� DensiX Densitometer (bei zusätzlicher Filmdokumentation)<br />
4.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der <strong>Konstanzprüfung</strong> aus?<br />
1.) Den NORMI 13 Prüfkörper fokusseitig möglichst bildempfängernah am Anwendungsgerät anbringen, dabei<br />
die Beschriftung “focus“ beachten [siehe Bild 3].<br />
� Bei Obertischröhren wird der Prüfkörper mit der Messplatte nach oben auf den Patienten-Lagerungstisch<br />
gelegt.<br />
� Bei Untertischröhren werden vier Abstandstützen an die Messplatte angeschraubt. Die Messplatte mit<br />
der Aufschrift “focus“ zeigt dabei nach unten.<br />
� Bei Verwendung des NORMI 13 am Wandstativ kann ein Wandhalter [T20005] verwendet werden.<br />
2.) Der NORMI 13 Prüfkörper muss sich bei jeder <strong>Konstanzprüfung</strong> möglichst an der selben Position mit<br />
gleicher Strahlengeometrie befinden.<br />
3.) Den NORMI 13 Prüfkörper und den Strahler zueinander zentrieren und das Lichtvisier auf die<br />
Eckenmarkierungen des NORMI 13 einstellen, dabei ist der Rand des Lichtfeldes mit den vier<br />
Feldmarkierungen des NORMI 13 Prüfkörpers in Deckung zu bringen.<br />
Achtung:<br />
� Ist kein Lichtvisier vorhanden, kann das NORMI 13 unter Durchleuchtungskontrolle auf das dargestellte<br />
Nutzstrahlenfeld auf dem Bildwiedergabegerät zentriert werden.<br />
� Bei Speicherfoliensystemen sollte immer die selbe Folie verwendet werden. Bei Geräten mit<br />
herausnehmbarem Streustrahlenraster muss stets dasselbe Raster in der gleichen Orientierung verwendet<br />
werden.<br />
4.) CONNY II Detektor mit Klettband an dem hierfür vorgesehenen NORMI 13 Messfeld anbringen<br />
[siehe Bild 5].<br />
Achtung:<br />
Die zulässige Abweichung des Fokus-Bildempfänger-Abstandes gegenüber dem des Ausgangszustandes darf<br />
maximal 1 % betragen.<br />
24
Röntgenröhre<br />
Blendensystem<br />
Prüfkörper<br />
Patientenliege<br />
Speicherfolienkassette<br />
Bild 1: Schematische Prüfanordnung Bild 2: Praktische Prüfanordnung<br />
PMMA-Absorber (bildempfängernah)<br />
Röntgenröhre<br />
Blendensystem<br />
Prüfkörper<br />
Patientenliege<br />
Speicherfolienkassette<br />
Bild 3: Schematische Prüfanordnung Bild 4: Praktische Prüfanordnung<br />
mit Al-Absorber (röhrennah)<br />
Bild 5: Anbringung des CONNY II<br />
Detektors<br />
25
4.4 Durchführung: Anfertigen eines digitalen Prüfbildes<br />
� Die bei der Abnahmeprüfung festgelegten und dokumentierten Aufnahmeparameter an der<br />
Röntgeneinrichtung einstellen (i.d.R. 70 kV oder der nächstgelegene Wert). Die Einstellung der Schaltdaten<br />
für die freie Belichtung sowie für den Betrieb mit Belichtungsautomatik erfolgt nach den gleichen<br />
Einstellungen wie bei der Festlegung der Bezugswerte während der Abnahmeprüfung.<br />
Achtung:<br />
Werden beide Betriebsarten verwendet, müssen beide Betriebsarten überprüft werden.<br />
� Prüfbild anfertigen.<br />
Achtung:<br />
Zur Ermittlung des Dosisindikators ist als Prüfbild eine Aufnahme zu erstellen, die am Bildwiedergabegerät<br />
oder mittels Film dargestellt wird. Die Aufnahme kann wahlweise nur mit dem Schwächungskörper<br />
erfolgen.<br />
� Messwert am CONNY II ablesen.<br />
Achtung:<br />
Bei <strong>Konstanzprüfung</strong>en mit Aufnahmespannungen bei 100 kV kann eine zusätzliche 1,3 mm dicke<br />
Kupferplatte angebracht werden, wenn die Schaltzeiten nicht ausreichen.<br />
4.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden?<br />
Die angefertigten Prüfbilder müssen mit den Auswerteprotokollen dokumentiert und archiviert werden.<br />
Achtung:<br />
Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten<br />
werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!<br />
4.5.1 Einfalldosis<br />
Die Einfalldosis auf der Strahleneintrittsseite jedes Prüfbildes muss dokumentiert werden.<br />
Grenzwert:<br />
� bei Verwendung des Al-Schwächungskörpers:<br />
bei Belichtungsautomatik: ± 25 % bei 70 kV (± 20 % bei 100 kV)<br />
bei freier Einstellung: ± 30 % bei 70 kV und 100 kV<br />
� bei Verwendung des PMMA- und Cu-Schwächungskörpers:<br />
bei Belichtungsautomatik: ± 30 % bei 70 kV (± 25 % bei 100 kV)<br />
bei freier Einstellung: ± 30 % bei 70 kV und 100 kV<br />
4.5.2 Dosisindikator<br />
Der Dosisindikator sowie die max. zulässigen Grenzabweichungen sind herstellerspezifisch und können i.d.R.<br />
den Prüfbilddaten entnommen werden.<br />
Grenzwert:<br />
� Der Dosisindikator darf maximal ± 50 % von der Bildempfängerdosis abweichen.<br />
4.5.3 Optische Dichte<br />
Die Messung der optischen Dichte wird mit dem DensiX vorgenommen. Der Messort ist dabei die mittlere Stufe<br />
der Dynamiktreppe des NORMI 13.<br />
Grenzwert:<br />
� Bei Belichtungsautomatik und freier Einstellung: ± 0,3 OD<br />
4.5.4 Leuchtdichte<br />
Alternativ <strong>zur</strong> optischen Dichte kann das Prüfbild auch am BWG ausgewertet werden. Die Messung der<br />
Leuchtdichte wird mit dem CD LUX Meter an der mittleren Stufe der Dynamiktreppe des NORMI 13<br />
durchgeführt. Folgende Abweichungen vom Bezugswert müssen eingehalten werden:<br />
Grenzwert:<br />
� bei Belichtungsautomatik oder freier Einstellung: + 100 % bzw. - 50 %<br />
Achtung:<br />
Die Messungen können durch Schwankungen in der Umgebungsbeleuchtung stark beeinflusst werden.<br />
26
4.5.5 Ortsauflösungsvermögen<br />
Die Bestimmung der Ortsauflösung erfolgt mit dem Bleistrichraster des NORMI 13. Die Abbildung des<br />
Bleistrichrasters wird mit einer 4- bis 8-fach vergrößernden Lupe visuell ausgewertet. Kenngröße ist dabei die<br />
Zahl der Lp/mm, in der noch aufgelöst erkennbaren Liniengruppe.<br />
Grenzwerte:<br />
� Die bei der Festlegung der Bezugswerte gültigen Grenzwerte müssen bei allen angefertigten Röntgenbildern<br />
eingehalten werden.<br />
4.5.6 Kontrastauflösung<br />
Die Anzahl der auf dem Prüfbild erkennbaren Niedrigkontrastelemente ist zu ermitteln.<br />
Grenzwerte:<br />
� Die bei der Festlegung der Bezugswerte gültigen Grenzwerte müssen eingehalten werden.<br />
4.5.7 Artefakte<br />
Das Prüfbild muss visuell auf Artefaktfreiheit überprüft werden<br />
Grenzwerte:<br />
� Das Prüfbild muss frei von Artefakten sein.<br />
4.5.8 Abweichung zwischen Licht- und Nutzstrahlenfeld<br />
Folgende Grenzabweichungen zwischen Licht- und Strahlenfeld [siehe Seite 12] von den Bezugswerten müssen<br />
eingehalten werden:<br />
Grenzwerte:<br />
� Abweichungen dürfen 2 % des Film-Bildempfänger-Abstandes (r) nicht überschreiten:<br />
|A| + |B| � 0,02 x r x V<br />
|C| + |D| � 0,02 x r x V<br />
(V: Abbildungsmaßstab)<br />
Achtung:<br />
Findet die Überprüfung am Monitor statt, muss das Nutzstrahlenfeld auf dem Prüfbild vollständig abgebildet<br />
sein. Für die Messung der Strecken A, B, C und D sollten dann entsprechende Softwaretools eingesetzt werden.<br />
27
Protokoll<br />
28
V. <strong>Konstanzprüfung</strong> an analogen Röntgeneinrichtungen für die Mammographie nach<br />
DIN 6868-7 [6]<br />
5.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden?<br />
� Einfalldosis<br />
� Optische Dichte<br />
� Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld, Artefaktfreiheit, Orts- und Kontrastauflösung, Bildkontrast<br />
� Film-Folien-Anpressung<br />
� Kompressionskraft<br />
5.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die <strong>Konstanzprüfung</strong> benötigt?<br />
� CONNY II Dosimeter<br />
� DensiX Densitometer<br />
� NORMI MAM analog Prüfkörper<br />
� Testplatte <strong>zur</strong> Überprüfung der Film-Folien-Anpressung<br />
� Kompressionsset<br />
5.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der <strong>Konstanzprüfung</strong> aus?<br />
1.) NORMI MAM analog Prüfkörper auf der Auflageplatte platzieren (Konfiguration mit 40 mm PMMA-<br />
Absorber und 6 mm Strukturplatte). Die thoraxwandseitigen Anschläge am Prüfkörper müssen dabei bündig<br />
mit der Längskante der Auflageplatte abschließen [siehe Bild 1 und 2].<br />
2.) Den CONNY II Detektor strahleneintrittsseitig an dem hierfür vorgesehenen NORMI MAM analog Messfeld<br />
anbringen [siehe Bild 3].<br />
3.) Die Kompressionsplatte während der Messung nicht aus dem Strahlengang entfernen [siehe Bild 4].<br />
Achtung:<br />
Die zulässige Abweichung des Fokus-Film-Abstandes gegenüber dem dokumentierten Abstand des<br />
Ausgangszustandes darf maximal 1 % betragen.<br />
Bild 1: NORMI MAM Absorber platzieren Bild 2: NORMI MAM Strukturplatte auflegen<br />
Bild 3: CONNY II Detektor anbringen Bild 4: Kompressionsplatte nicht entfernen<br />
31
5.4 Durchführung: Anfertigen einer Röntgenaufnahme<br />
� Die Filmkassette in die Aufnahmeposition bringen.<br />
� Für den Betrieb mit Belichtungsautomatik müssen die gleichen Einstellungen wie bei der Festlegung der<br />
Bezugswerte an der Mammographieeinrichtung gewählt werden.<br />
� Anschließend können die Röntgenaufnahmen angefertigt werden:<br />
� Für jedes Anodentarget und jeden Brennfleck sind anhand jeweils einer NORMI MAM analog<br />
Aufnahme eigene Bezugswerte festzulegen.<br />
� Röntgenaufnahmen mit der Prüfkörperkonfiguration 40 mm (bei 28 kV), 20 mm und 60 mm PMMA-<br />
Absorber (unter- und oberhalb von 28 kV) unter Verwendung der Belichtungsautomatik vornehmen.<br />
� Die Dosismessung ist zusätzlich bei freier Einstellung und jeweils unter- und oberhalb 28 kV<br />
vorzunehmen. Eine Röntgenaufnahme muss dabei nicht angefertigt werden.<br />
Achtung:<br />
Sofern die Mammographieeinrichtung über einen zweiten Aufnahmetisch mit Belichtungsautomatik verfügt,<br />
muss auch hier eine Röntgenaufnahme (Konfiguration mit 40 mm und 20 mm PMMA-Absorber) erstellt<br />
werden.<br />
� Einfalldosiswerte am CONNY II ablesen.<br />
� Film entwickeln und auswerten.<br />
5.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden?<br />
Die angefertigten Filmaufnahmen müssen beschriftet und mit den Protokollen <strong>zur</strong> <strong>Konstanzprüfung</strong> archiviert<br />
werden.<br />
Achtung:<br />
Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten<br />
werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!<br />
5.5.1 Einfalldosis<br />
Die Einfalldosis jeder Aufnahme muss dokumentiert werden.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:<br />
� Einfalldosis bei Belichtungsautomatik: maximal 10 %<br />
� Einfalldosis bei freier Einstellung: maximal 25 %<br />
Achtung:<br />
Die Abweichung von zwei aufeinander folgenden Messungen bei gleicher Röhrenspannung darf maximal<br />
10 % betragen.<br />
5.5.2 Optische Dichte<br />
Die optische Dichte wird mit dem DensiX Densitometer im vorgesehenen NORMI MAM analog Feld des<br />
Prüffilms gemessen und dokumentiert.<br />
Grenzwerte:<br />
� Die optische Dichte darf maximal ± 0,2 OD vom Bezugswert abweichen.<br />
Achtung:<br />
� Dabei sollte der Wert mit einer Korrekturschalterstufe erzielt worden sein, bei der die geschaltete Dosis um<br />
maximal ± 20 %, bezogen auf die Korrekturschalterstufe, bei welcher der Bezugswert festgelegt wurde,<br />
abweicht.<br />
� Kann die OD mit keiner Korrekturstufe erzielt werden, ist die Konstanz der Einrichtung zu prüfen und eine<br />
Dosismessung vorzunehmen. Ohne Dichteanpassung darf der OD Messwert um maximal 0,35 OD vom<br />
Bezugswert abweichen.<br />
32
5.5.3 Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld<br />
Zur Überprüfung des Nutzstrahlenfeldes muss eine bestückte Filmkassette eingeschoben werden und die Anzahl<br />
der sich darstellenden Stahlkugeln überprüft werden.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzabweichungen zwischen Licht- und Nutzstrahlenfeld müssen eingehalten werden:<br />
� Überstrahlung der vier Filmkanten muss mit dem Bezugswert übereinstimmen.<br />
� Anzahl der vollständig auf dem Film abgebildeten Stahlkugeln (für jede der vier Kugelreihen) muss<br />
eingehalten werden.<br />
5.5.4 Artefakte<br />
Röntgenaufnahme mit der Prüfkonfiguration 20 mm PMMA-Absorber muss bei Verwendung der<br />
Belichtungsautomatik auf Artefakte untersucht werden.<br />
Grenzwert:<br />
� Die Abbildung muss frei von Artefakten sein.<br />
Achtung:<br />
� Wird ein größeres Format verwendet, können zwei 20 mm PMMA-Absorber nebeneinander positioniert<br />
werden.<br />
� Bei jeder Prüfung ist eine andere Kassette zu verwenden, so dass alle Kassetten und Verstärkungsfolien<br />
regelmäßig überprüft werden.<br />
5.5.5 Sicht- und Funktionsprüfung<br />
Die Funktion der optischen und akustischen Anzeigen der Röntgeneinrichtung sind auf ihre einwandfreie<br />
Funktionalität hin zu überprüfen. Es dürfen keine Beschädigungen von mechanischen Komponenten der<br />
Röntgeneinrichtung vorhanden sein.<br />
5.5.6 Ortsauflösungsvermögen<br />
Die Linien des Bleistrichrasters müssen durchgehend als getrennte Linien erkennbar und zählbar sein. Die<br />
Kenngröße ist jeweils die Zahl der Lp/mm in der gerade noch aufgelöst erkennbaren Liniengruppe.<br />
Grenzwert:<br />
� Die Abbildung beider Bleistrichraster darf sich gegenüber den Bezugswerten nicht verschlechtern bzw. nicht<br />
vermindern.<br />
Achtung:<br />
Abbildung der Bleistrichraster kann mit einer 4- bis 8-fach vergrößernden Lupe ausgewertet werden.<br />
5.5.7 Kontrastauflösungsvermögen<br />
Ermittelt wird die Anzahl der sichtbar abgebildeten Niedrigkontrastobjekte.<br />
Grenzwert:<br />
� Die Anzahl darf vom Bezugswert um maximal eins abweichen.<br />
5.5.8 Bildkontrast<br />
Ermittelt wird die Differenz zwischen den gemessenen optischen Dichten der hellsten und zweitdunkelsten<br />
sowie der hellsten und dunkelsten Kontraststufe im Prüffilm des NORMI MAM analog.<br />
Grenzwert:<br />
� Differenz zwischen der hellsten und zweitdunkelsten gemessenen OD darf maximal 0,15 OD vom<br />
Bezugswert abweichen.<br />
� Differenz zwischen der hellsten und dunkelsten gemessenen OD darf um maximal 0,2 OD vom Bezugswert<br />
abweichen.<br />
5.5.9 Objekt- und Röhrenspannungskompensation<br />
Zur Überprüfung der Objekt- und Röhrensspannungskompensation werden jeweils drei Aufnahmen mit dem 20<br />
mm, 40 mm und 60 mm dicken PMMA-Absorber bei unterschiedlichen Röhrenspannungen vorgenommen und<br />
die entsprechenden optischen Dichten ermittelt. Die gemessene OD der 40 mm PMMA-Aufnahme dient dabei<br />
als Zielwert.<br />
Grenzwert:<br />
� Abweichungen der beiden anderen OD vom Zielwert dürfen den Bezugswert nicht überschreiten.<br />
33
5.5.10 Korrekturschalter der Belichtungsautomatik<br />
Eine Veränderung des Korrekturschalters um eine Stufe muss zu einer Veränderung der Dosis oder des Strom-<br />
Zeit-Produktes (mAs) führen.<br />
Grenzwert:<br />
� Die Abweichung darf maximal um ± 3 % vom Bezugswert des Schaltschrittes abweichen.<br />
5.5.11 Strahlungsschwächung und Verstärkungsfaktor<br />
Für alle Kassetten sind unter der Rasteraufnahmetechnik und unter Verwendung der Belichtungsautomatik<br />
Prüfkörperaufnahmen bei 28 kV zu erstellen und die entsprechende optische Dichte sowie die Dosis zu<br />
dokumentieren.<br />
Grenzwert:<br />
� Die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert der optischen Dichte oder Dosis muss mit<br />
dem Bezugswert übereinstimmen.<br />
5.5.12 Kassettenanpressdruck<br />
Die Überprüfung des Kassetteanpressdrucks kann mit der PTW-Testplatte [L991078] durchgeführt werden.<br />
Dabei wird die Kassette wie üblich mit der Verstärkungsfolie und dem Röntgenfilm bestückt und die Testplatte<br />
flach auf die Außenseite und mit Anpressung an die dem Strahler zugekehrte Seite der Kassette gelegt.<br />
Dokumentiert wird anschließend, ob die Schwärzung des Films in einer gleichmäßigen optischen Dichte<br />
erscheint.<br />
Achtung:<br />
Um Lufteinschlüsse auszuschließen, sollten zwischen der Kassettenbestückung und der Aufnahme zwei Minuten<br />
gewartet werden.<br />
5.5.13 Kompressionskraft<br />
Zur Überprüfung der Kompressionskraft muss die Kompressionswaage auf die Auflageplatte platziert und der<br />
Schaumstoffquader mittig auf die Kompressionswaage gelegt werden. Anschließend kann die<br />
Kompressionsplatte abgesenkt und die Kompressionskraft für die wählbaren Einstellungen einschließlich des<br />
Höchstwerts gemessen werden. Die erreichbare Kompressionskraft und deren Konstanz ist jeweils für<br />
mindestens eine Minute zu ermitteln.<br />
Unter Berücksichtigung aller Aufnahmeformate muss der Schaumstoffquader nacheinander in drei Positionen<br />
auf der Patienten-Lagerungshilfe (rechts, mittig, links) mit einer Kraft von jeweils 150 N komprimiert werden.<br />
Während der Kompression ist der Abstand zwischen der Kompressionsplatte und der Patienten-Lagerungshilfe<br />
an ihren vier Rändern zu messen.<br />
Der Abstand am linken Rand ist mit dem Abstand am rechten Rand zu vergleichen, und der Abstand am<br />
thoraxwandnahen Rand ist mit dem Abstand am thoraxwandfernen Rand zu vergleichen.<br />
Die Messwerte sind mit den Anzeigewerten der Mammographieeinrichtung zu vergleichen und müssen<br />
innerhalb der spezifizierten Toleranzen mit den Bezugswerten übereinstimmen. Der tatsächliche Wert der<br />
Kompressionskraft muss mit jedem Anzeigewert übereinstimmen und die größte spezifizierte Kraft darf nicht<br />
überschritten werden.<br />
Grenzwerte:<br />
� Für motorische Kompression gilt:<br />
- eine Kraft von mindestens 150 N muss erreichbar sein<br />
- Kräfte von mehr als 200 N dürfen nicht erreichbar sein<br />
- die Kompressionsvorrichtung muss die Kraft für mindestens 1 Minute konstant halten<br />
� Abstände zwischen Kompressionsplatte und Patienten-Lagerungshilfe bei Kompression:<br />
- am thoraxwandnahen und -fernen Rand: maximal 15 mm<br />
- am linken und rechten Rand: maximal 5 mm (bei symmetrischer Belastung)<br />
maximal 15 mm (bei asymmetrischer Belastung)<br />
34
Protokoll<br />
35
VI. <strong>Konstanzprüfung</strong> an digitalen Röntgeneinrichtungen für die Mammographie nach<br />
DIN PAS 1054 [7]<br />
6.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden?<br />
� Einfalldosis<br />
� Funktion der Belichtungsautomatik, Signal-Rausch-Verhältnis, Kontrast-Rausch-Verhältnis, Mittlerer<br />
Grauwert<br />
� Abklingeffekte<br />
� Artefaktfreiheit, Orts- und Kontrastauflösungsvermögen, Dynamikumfang<br />
� Thoraxwandseitige Begrenzung, Strahlenfeld und Zentrierung<br />
� Kompressionskraft<br />
6.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die <strong>Konstanzprüfung</strong> benötigt?<br />
� CONNY II Dosimeter<br />
� NORMI PAS Prüfkörper<br />
� CD LUX Meter Lichtmessgerät<br />
� Maßband, Lupe<br />
� Kompressionsset<br />
6.3 Püfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der <strong>Konstanzprüfung</strong> aus?<br />
1.) NORMI PAS Prüfkörper auf der Auflageplatte platzieren (Konfiguration mit 40 mm PMMA-Absorber und<br />
6 mm Strukturplatte). Der Abstand der Patientenlagerungshilfe muss so gering wie möglich eingestellt<br />
werden [siehe Bild 1].<br />
Achtung:<br />
� Die thoraxwandseitigen Anschläge am Prüfkörper müssen bündig mit der Längskante der Auflageplatte<br />
abschließen.<br />
� Kompressionsplatte muss während der Messung nicht aus dem Strahlengang entfernt werden.<br />
2.) CONNY II Detektor strahleneintrittsseitig am Prüfkörper anbringen.<br />
Bild 1: NORMI PAS mit Testeinsatz PMMA Bild 2: NORMI PAS mit Testeinsatz HK<br />
Bild 3: NORMI PAS mit Testeinsatz KRV Bild 4: NORMI PAS mit Testeinsatz ACR<br />
40
6.4 Durchführung: Anfertigen eines Röntgenbildes<br />
� Speicherfolienkassette in die Aufnahmeposition bringen. Für den Betrieb mit Belichtungsautomatik müssen<br />
die gleichen Einstellungen wie bei der Festlegung der Bezugswerte an der Mammographieeinrichtung<br />
gewählt werden.<br />
� Anschließend können die Röntgenprüfbilder angefertigt werden:<br />
� für jedes Anodentarget und jeden Brennfleck sind anhand jeweils einer NORMI PAS Aufnahme die<br />
Bezugswerte zu überprüfen.<br />
� Röntgenaufnahmen mit der Prüfkörperkonfiguration 40 mm, 20 mm und 60 mm PMMA-Absorber<br />
(bei 28 kV und jeweils unter- und oberhalb von 28 kV) müssen unter Verwendung der<br />
Belichtungsautomatik vorgenommen werden.<br />
� Die Dosismessung ist zusätzlich bei freier Einstellung und jeweils unter- und oberhalb 28 kV<br />
vorzunehmen. Ein Prüfbild muss dabei nicht angefertigt werden.<br />
Achtung:<br />
Sofern die Mammographieeinrichtung über einen zweiten Aufnahmetisch mit Belichtungsautomatik verfügt,<br />
muss hier ein Prüfbild (Konfiguration mit 40 mm und 20 mm PMMA-Absorber) erstellt werden.<br />
� Einfalldosis jeweils am CONNY II ablesen.<br />
Achtung:<br />
Die Position der am Grundkörper und den Absorbern angebrachten Passstifte ermöglicht die Identifizierung der<br />
verwendeten Komponenten auf dem Prüfbild.<br />
6.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden?<br />
Die angefertigten Prüfbilder müssen abgespeichert und mit den Protokollen <strong>zur</strong> <strong>Konstanzprüfung</strong> archiviert<br />
werden.<br />
Achtung:<br />
Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten<br />
werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!<br />
6.5.1 Sicht- und Funktionsprüfung<br />
Die Funktion der optischen und akustischen Anzeigen der Röntgeneinrichtung sind auf ihre einwandfreie<br />
Funktionalität hin zu überprüfen. Es dürfen keine Beschädigungen mechanischer Komponenten festgestellt<br />
werden.<br />
6.5.2 Thoraxwandseitige Begrenzung, Strahlenfeldbegrenzung und Zentrierung<br />
Für jede Reihe von Stahlkugeln des Prüfkörpers ist die Anzahl der vollständig und hälftig abgebildeten Kugeln<br />
zu bestimmen. Die Überstrahlung des Bildempfangssystems ist für alle vier Kanten zu bestimmen. Die<br />
Ergebnisse müssen dokumentiert werden.<br />
Grenzwerte<br />
� In der Ebene 40 mm über der Patienten-Lagerungshilfe darf die Breite des nicht abgebildeten Bereichs<br />
höchstens 5 mm betragen (entspricht vollständiger Sichtbarkeit von 2,5 der 5 Stahlkugeln je Reihe im<br />
NORMI PAS Prüfkörper).<br />
Bild 5: Thoraxwandseitige Begrenzung<br />
41
6.5.3 Mittlerer Grauwert und Standardabweichung<br />
� Die Messung erfolgt mit Hilfe der vom Benutzer vorgesehenen Aufnahmetechniken<br />
(z.B. Rasteraufnahmetechnik, Anodentarget-Filter-Kombination, großer Brennfleck) und einer<br />
Röntgenröhrenspannung von 28 kV.<br />
Achtung:<br />
Werden weitere Patienten-Lagerungshilfen mit eigener Belichtungsautomatik benutzt, müssen diese<br />
ebenfalls einbezogen werden.<br />
� Die Vorwahl der geschalteten Dosis muss so gewählt werden, dass bei Normalstellung des<br />
Korrekturschalters (Einstellung 0) der Messwert des mittleren Grauwertes bei dem vom Hersteller für die<br />
Standardeinstellung vorgegebenen Zielwert liegt.<br />
� Die Expositionszeit soll kleiner zwei Sekunden sein.<br />
� Mindestens drei verschiedene Röntgenröhrenspannungen jeweils in Kombination mit drei verschiedenen<br />
Prüfkörpern und dem Testeinsatz PMMA [siehe Bild 1], müssen mit den vom Hersteller vorgesehenen<br />
Anodentarget-Filter-Kombinationen überprüft werden.<br />
Achtung:<br />
� Bei Mammographieeinrichtungen, die im Screening verwendet werden, muss zusätzlich für jede<br />
Kombination die Einfalldosis und die mittlere Parenchymdosis ermittelt werden.<br />
� Bei Mammographieeinrichtungen, die im kurativen Bereich eingesetzt werden, muss für die<br />
Prüfkörperkombination mit 46 mm die Einfalldosis sowie die mittlere Parenchymdosis bestimmt werden.<br />
Grenzwerte<br />
Folgende Abweichung des mittleren Grauwertes muss eingehalten werden:<br />
� bei Standardaufnahmen (46 mm PMMA): maximal 10 % vom Zielwert (Herstellervorgabe)<br />
� bei 20 mm und 60 mm PMMA: maximal 15 % vom Zielwert (max. 10 % vom Bezugswert)<br />
6.5.4 Signal-Rausch-Verhältnis (SRV)<br />
Der mittlere Grauwert und die Standardabweichung müssen ermittelt und mit den Bezugswerten verglichen<br />
werden.<br />
Grenzwert SRV<br />
Folgende Abweichung vom Bezugswert muss eingehalten werden:<br />
� Abweichung des SRV: maximal 10 %<br />
Achtung:<br />
Alternativ kann auch das Kontrast-Rausch-Verhältnis bestimmt werden.<br />
6.5.5 Kontrast-Rausch-Verhältnis (KRV)<br />
� Prüfkörperkombination mit 46 mm PMMA wählen und auf der Auflageplatte positionieren.<br />
Achtung:<br />
Zwei weitere Prüfbilder mit anderen PMMA-Dicken (z.B. 20 und 60 mm) müssen angefertigt werden.<br />
� Testeinsatz KRV in den dafür vorgesehenen Ausbruch in die Strukturplatte legen [siehe Bild 3].<br />
� Die am häufigsten verwendete Kompressionsplatte verwenden.<br />
� Standardaufnahmebedingungen (28 kV) einstellen.<br />
� Messung der mittleren Grauwerte im Bereich der abgebildeten Aluminiumplatte bestimmen und KRV nach<br />
folgender Formel errechnen:<br />
42<br />
KRV = mittl. Grauwert (Al) - mittl. Grauwert (PMMA)<br />
Standardabweichung (PMMA)<br />
Grenzwert KRV<br />
Folgende Abweichungen vom Bezugwert müssen eingehalten werden:<br />
� KRV der Standardaufnahme: maximal 10 % vom Zielwert (Herstellerangabe)<br />
bzw. maximal 15 % vom Bezugswert<br />
� Unsicherheit des KRV-Wertes: maximal � 5 %
6.5.6 Schwächungsfaktoren<br />
� Der Schwächungsfaktor ist den Begleitpapieren zu entnehmen und muss mit allen vorhandenen<br />
Streustrahlenrastern bestimmt werden. Dabei muss der 40 mm PMMA-Absorber möglichst röhrennah<br />
angebracht werden. Es ist die meist verwendete Anodentarget-Filter-Kombination und eine<br />
Röntgenröhrenspannung von 28 kV (bzw. nach Herstellervorgabe) einzustellen. Die Messung erfolgt bei<br />
freier Einstellung des Strom-Zeit-Produktes [mAs].<br />
� Die Dosis wird auf der Oberseite der Patientenlagerungshilfe in der Bildauffangebene gemessen. Die Fokus-<br />
Bildempfänger-Abstände sind dabei zu messen.<br />
� Der Schwächungsfaktor [TR] ergibt sich aus den Dosismesswerten [K1 und K2] und den entsprechenden<br />
Fokus-Bildempfänger-Abständen [f1 und f2]:<br />
TR =<br />
K<br />
K<br />
2<br />
f<br />
f<br />
Grenzwert:<br />
� Schwächungsfaktor < 2,0<br />
1<br />
�<br />
�<br />
1<br />
2<br />
6.5.7 Kompressionsvorrichtung<br />
� Zur Überprüfung der Kompressionskraft muss die Kompressionswaage auf die Auflageplatte platziert und<br />
der Schaumstoffquader mittig auf die Kompressionswaage gelegt werden. Anschließend kann die<br />
Kompressionsplatte abgesenkt und die Kompressionskraft für die wählbaren Einstellungen gemessen<br />
werden. Die erreichbare Kompressionskraft und deren Konstanz ist jeweils für mindestens eine Minute zu<br />
ermitteln.<br />
� Unter Berücksichtigung aller Aufnahmeformate muss der Schaumstoffquader nacheinander in drei<br />
Positionen auf der Patienten-Lagerungshilfe (rechts, mittig, links) mit einer Kraft von jeweils 150 N<br />
komprimiert werden. Während der Kompression ist der Abstand zwischen der Kompressionsplatte und der<br />
Patienten-Lagerungshilfe an ihren vier Rändern zu messen. Der Abstand am linken Rand ist mit dem am<br />
rechten Rand und der Abstand am thoraxwandnahen Rand mit dem am thoraxwandfernen Rand zu<br />
vergleichen.<br />
� Die Messwerte sind mit den Anzeigewerten der Mammographieeinrichtung zu vergleichen und müssen<br />
innerhalb der spezifizierten Toleranzen mit den Bezugswerten übereinstimmen. Sofern eine Kraftanzeige<br />
vorhanden ist, muss diese auf ± 20 N genau sein. Der tatsächliche Wert der Kompressionskraft muss mit<br />
jedem Anzeigewert übereinstimmen und die größte spezifizierte Kraft darf nicht überschritten werden.<br />
Grenzwerte:<br />
� Für motorische Kompression gilt:<br />
- eine Kraft von mindestens 150 N muss erreichbar sein<br />
- Kräfte von mehr als 200 N dürfen nicht erreichbar sein<br />
- Kompressionsvorrichtung muss die Kraft für mindestens eine Minute halten können<br />
� Abstände zwischen Kompressionsplatte und Patienten-Lagerungshilfe bei Kompression:<br />
- am thoraxwandnahen und -fernen Rand: maximal 15 mm<br />
- am linken und rechten Rand: maximal 5 mm (bei symmetrischer Belastung)<br />
maximal 15 mm (bei asymmetrischer Belastung)<br />
6.5.8 Artefakte<br />
Unter Belichtungsautomatik muss ein Prüfbild der 20 mm PMMA-Platte angefertigt und auf Artefaktfreiheit hin<br />
untersucht werden.<br />
Achtung:<br />
Wird ein größeres Format verwendet, können zwei 20 mm PMMA-Absorber nebeneinander gelegt werden.<br />
Grenzwerte:<br />
Materialien im Nutzstrahlenbündel zwischen Brennfleck und Bildempfänger dürfen keine Artefakte erzeugen,<br />
d.h. die Abbildung muss frei von Artefakten sein.<br />
43
6.5.9 Ortsauflösungsvermögen<br />
Es ist je ein Prüfbild (Kombination mit 46 mm PMMA) mit jedem Brennfleck der Einrichtung unter<br />
Einbeziehung aller Anodentargets bei 28 kV (bzw. nach Herstellerangabe) wahlweise bei freier Einstellung oder<br />
unter Belichtungsautomatik anzufertigen. Die Liniengruppen des Bleistrichrasters müssen durchgehend als<br />
getrennte Linien erkennbar und zählbar [Lp/mm] sein.<br />
Achtung:<br />
Bei Befundung mit Dokumentationsfilmen darf eine 4- bis 8-fach vergrößernde Lupe verwendet werden;<br />
bei der Befundung am BWG ist die Verwendung der Lupenfunktion zulässig.<br />
Grenzwert:<br />
� Die Darstellung der Liniengruppen darf sich gegenüber den Bezugswerten nicht verschlechtern.<br />
6.5.10 Kontrastauflösungsvermögen<br />
Ermittelt wird die Anzahl der sichtbar abgebildeten Niedrigkontrastobjekte im Testeinsatz AP oder KP-ACR<br />
[siehe Bild 4]. Hierfür muss ein Prüfbild (Konfiguration mit 46 mm und dem entsprechenden Testeinsatz) bei<br />
der am häufigsten genutzten Aufnahmetechnik (Anoden-Filterkombination Mo/Mo) und eine Röhrenspannung<br />
von 28 kV erstellt werden (freie Einstellung oder Belichtungsautomatik).<br />
Die abgebildeten Strukturelemente sind visuell auszuwerten.<br />
Achtung:<br />
� Bei der arbeitstäglichen <strong>Konstanzprüfung</strong> kann wahlweise der Testeinsatz AP oder der Testeinsatz KP-ACR<br />
verwendet werden.<br />
� Bei Befundung mit Dokumentationsfilmen darf eine 4- bis 8-fach vergrößernde Lupe und bei der Befundung<br />
am BWG die Lupenfunktion verwendet werden.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzabweichungen müssen gegenüber den Bezugswerten eingehalten werden:<br />
� Testeinsatz AP: vier der fünf Strukturelemente müssen erkannt werden<br />
� Testeinsatz KP-ACR: Anzahl erkannter Strukturelemente � Bezugswert<br />
6.5.11 Dynamikumfang<br />
Zur Bestimmung des Dynamikumfangs ist ein Prüfbild (Kombination mit 40 mm PMMA und eingesetzter<br />
PMMA-Treppe) bei 28 kV Röntgenröhrenspannung, Mo/Mo (bzw. nach Herstellerangabe) anzufertigen.<br />
In den einzelnen Feldern der Treppe kann anschließend der Grauwert bestimmt werden, wobei an der Pb-Stufe<br />
der Offset bestimmt wird. Die Stufe 0 (ungeschwächte Primärstrahlung) ergibt den maximalen Grauwert. Die<br />
Bestimmung des Signal-Rausch-Verhältnisses sollte für alle Stufen durchgeführt werden.<br />
Grenzwert:<br />
Die PMMA-Treppe muss stetig in der Abfolge der mittleren Grauwerte der einzelnen Stufen sein, wobei<br />
folgende Abweichung vom Bezugswert zugelassen ist:<br />
� Abweichung des Grauwertniveaus: < 10 %<br />
6.5.12 Bildempfängerdosis KB<br />
Zur Ermittlung der Bildempfängerdosis muss ein Prüfbild (Konfiguration mit 46 mm) bei 28 kV<br />
Röhrenspannung (bzw. nach Herstellerangabe) und mit der am häufigsten verwendeten Anodentarget-Filter-<br />
Kombination erstellt werden. Die Messung der Dosis erfolgt am Ort der Kassette im Bereich der Messkammer<br />
oder des wirksamen Messfeldes der Belichtungsautomatik. Der mittlere Grauwert ist an der entsprechenden<br />
Stelle der Speicherfolie zu messen.<br />
Grenzwert:<br />
Für die Bildempfängerdosis KB ist kein Grenzwert festgelegt, weil die Anforderungen an die Einfalldosis KE<br />
sicherstellen, dass dieser Wert angemessen begrenzt ist.<br />
6.5.13 Einfalldosis KE<br />
Die Einfalldosis KE wird mit dem CONNY II Dosimeter in 60 mm Entfernung von der thoraxwandseitigen Kante<br />
(Konfiguration 46 mm) gemessen. Die Grenzwerte beziehen sich auf Mo/30 µm Mo oder W/60 µm Mo als<br />
Anodentarget-Filter-Kombination.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzwerte müssen gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:<br />
� mittlerer Grauwert: Abweichung darf maximal 10 % von der Herstellerangabe abweichen<br />
44
6.5.14 Mittlere Parenchymdosis DPD<br />
Die mittlere Parenchymdosis DPD wird i.d.R. durch die Mammographieeinrichtung berechnet.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzabweichungen sind gegenüber dem Bezugswert einzuhalten:<br />
� DPD: � 2,5 mGy<br />
Achtung:<br />
Bei Screening-Programmen ist für jede Aufnahme die mittlere Parenchymdosis zu bestimmen.<br />
6.5.15 Abklingeffekte<br />
Es wird überprüft, ob in dem zweiten von zwei Prüfbildern, sog. Abklingeffekte nicht mehr sichtbar sind (z.B.<br />
Geisterbilder). Hierfür werden zwei Prüfkörperaufnahmen (Konfiguration mit 46 mm PMMA und Testeinsatz<br />
HK siehe Bild 2) mit den gleichen Einstellungen wie für Patientenaufnahmen, unter Verwendung der<br />
Belichtungsautomatik, in einem definierten Zeitabstand nach Herstellerangabe angefertigt. Vor dem Anfertigen<br />
der zweiten Aufnahme muss dabei der Prüfkörper seitlich verschoben werden.<br />
Grenzwerte:<br />
� In der zweiten Aufnahme darf kein Restbild der ersten Aufnahme mehr sichtbar sein.<br />
45
VII. <strong>Konstanzprüfung</strong> an Röntgeneinrichtungen für die Computertomographie nach<br />
DIN EN 61223-2-6 [8]<br />
Anmerkung:<br />
Im Folgenden wird nur die Ermittlung der CT-Dosismesswerte beschrieben. Nach DIN EN 61223-2-6 müssen<br />
jedoch noch weitere Parameter während der <strong>Konstanzprüfung</strong> ermittelt werden: z.B. Positionierung der<br />
Patientenlagerungshilfe sowie die Positioniergenauigkeit, die tomographische Schichtdicke, das Rauschen, die<br />
Gleichförmigkeit und mittlere CT-Zahlen und die räumliche Auflösung. Hierzu sollten Vorgaben des Herstellers<br />
der CT-Einrichtung existieren.<br />
7.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden?<br />
� Computertomographischer Dosisindex 100 [CTDI100]<br />
� Gewichteter CTDI100 [CTDIw]<br />
Achtung:<br />
Der CTDI100 bezieht sich auf die Energiedosis in Luft. Messungen in einem Prüfkörper mittels einer<br />
Ionisationskammer sind in der Praxis üblich und erlauben eine ausreichende Näherung.<br />
7.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die <strong>Konstanzprüfung</strong> benötigt?<br />
� DIADOS E Dosimeter mit CT-Kammer und CT-Adapter<br />
� CT-Kombiphantom oder CT-Körperphantom oder CT-Kopfphantom<br />
7.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der <strong>Konstanzprüfung</strong> aus?<br />
1.) Die CT-Kammer mit dem CT-Adapter an das DIADOS E anschließen.<br />
2.) Kopf- oder Körperphantom auf der Patientenlagerungshilfe positionieren und so anordnen, dass sich eine der<br />
äußeren Bohrungen auf der 12-Uhr-Position befindet.<br />
3.) CT-Ionisationskammer in die 12-Uhr-Bohrung einführen und die restlichen Bohrungen mit den Blindstopfen<br />
schließen [siehe Bild 1].<br />
4.) Phantom nun mit Hilfe des Fadenkreuzes zu den Schnittebenen und der Rotationsachse des<br />
Computertomographen ausrichten.<br />
5.) DIADOS E einschalten [siehe Bild 2].<br />
Bild 1: CT-Körperphantom positionieren Bild 2: DIADOS E einschalten<br />
und Kammer einführen<br />
46
7.4 Durchführung: Anfertigen eines CT-Scans<br />
� Parametereinstellung am CT vornehmen.<br />
� CT-Scan durchführen. Messwert am DIADOS E ablesen und CT-Scan auswerten.<br />
� CT-Kammer anschließend in die Mittelbohrung einführen und mit dem Stopfen die obere Bohrung<br />
verschließen.<br />
Achtung:<br />
� Beim Kammerwechsel muss darauf geachtet werden, dass das CT-Phantom nicht verschoben wird, da<br />
die Justierung sonst erneut vorgenommen werden muss.<br />
� Zur Ermittlung des gewichteten CTDI muss das Dosislängenprodukt entsprechend Kapitel 7.3 in allen<br />
vier äußeren Bohrungen sowie in der Mittelbohrung gemessen werden.<br />
7.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt werden?<br />
Die Messwerte müssen mit den Bezugswerten verglichen und dokumentiert werden.<br />
Achtung:<br />
Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten<br />
werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!<br />
7.5.1 CTDI100<br />
Der CTDI100 lässt sich wie folgt berechnen:<br />
� 50 mm<br />
D ( z )<br />
CTDI100 = � dz<br />
N * T<br />
� 50 mm<br />
mit<br />
D(z): Dosisprofil längs der Geraden (z) senkrecht <strong>zur</strong> tomographischen Ebene<br />
N: Anzahl der tomographischen Schichten, die bei einem axialen Scan anfertigt werden<br />
T: tomographische Nennschichtdicke<br />
Grenzwert:<br />
Folgende Grenzabweichungen müssen gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:<br />
� CTDI100: ± 20 %<br />
7.5.2 CTDIw<br />
Der CTDIw lässt sich wie folgt berechnen:<br />
1<br />
2<br />
CTDIw = CTDI100( zentral)<br />
� CTDI100(<br />
peripher)<br />
3<br />
3<br />
mit<br />
CTDI100(zentral): Gemessener Wert im Zentrum des CT-Phantoms<br />
CTDI100(peripher): Durchschnittlich gemessener Wert in den äußeren Bereichen des CT-Phantoms<br />
Grenzwert:<br />
Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:<br />
� CTDIw: ± 20 %<br />
47
VIII. <strong>Konstanzprüfung</strong> an Bildwiedergabegeräten (BWG) nach DIN V 6868-57 und der<br />
Qualitätssicherungs-Richtlinie [9, 2]<br />
8.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden?<br />
� Schleierleuchtdichte [LS]<br />
� Maximalkontrast [Km = Lmax / Lmin]<br />
� Grauwertwiedergabe<br />
� Orts- und Kontrastauflösung<br />
� Geometrische Bildeigenschaften<br />
� Zeilenstruktur<br />
� Farbbezogene Gesichtspunkte<br />
� Artefakte<br />
� Bildinstabilität<br />
8.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die <strong>Konstanzprüfung</strong> benötigt?<br />
� CD LUX Meter Lichtmessgerät<br />
� SMPTE- oder IEC-Testbild<br />
8.3 Prüfanordnung: Wie sieht der Messaufbau während der <strong>Konstanzprüfung</strong> aus?<br />
1.) SMPTE 1) - oder IEC 2) -Testbild auf das Bildwiedergabegerät (BWG) bzw. den Monitor laden.<br />
2.) CD LUX Meter einschalten.<br />
Achtung:<br />
Das Testbild muss die gesamte für die Bilddarstellung nutzbare Fläche des BWG ausfüllen.<br />
Bild 1: SMPTE-Testbild 1) Bild 2: IEC-Testbild 2)<br />
1) Society of Motion Picture and Television Engineers<br />
2) International Electrotechnical Commission<br />
48
8.4 Durchführung: Überprüfung des Bildwiedergabegerätes<br />
� Schleierleuchtdichte<br />
Die Schleierleuchtdichte wird bei abgeschaltetem BWG unter den normalen Betrachtungsbedingungen am<br />
Betriebsort durchgeführt. D.h. der Monitor muss ausschaltet und die Schleierleuchtdichte mit dem CD LUX<br />
Meter in der Bildschirmmitte gemessen werden.<br />
� Maximalkontrast<br />
Der Maximalkontrast wird bei eingeschaltetem Monitor mit Hilfe des SMPTE-Testbildes bestimmt. Dabei<br />
muss die minimale (0 %-Feld) und maximale (100 %-Feld) Leuchtdichte mit dem CD LUX Meter gemessen<br />
werden.<br />
Achtung:<br />
- Bevor die Messung durchgeführt wird, sollte sichergestellt sein, dass das BWG bereits seit ca. 20<br />
Minuten eingeschaltet ist.<br />
- Darüber hinaus ist eine Abschattung der Testfelder z.B. durch den eigenen Körperschatten zu<br />
vermeiden.<br />
- Die Überprüfung der Umgebungsbeleuchtungsstärke ist für die Sicherung des Maximalkontrasts<br />
wichtig. Das Risiko, eine Wiederholungsaufnahme aufgrund einer schlechten Bildqualität anfertigen zu<br />
müssen, wird durch die Gewährleistung einer konstanten Umgebungsbeleuchtung z.B. durch den Einsatz<br />
des MAVO-MAX [L991262] enorm minimiert.<br />
� Grauwertwiedergabe<br />
Die Bestimmung der Grauwertwiedergabe erfolgt visuell bei eingeschaltetem Monitor im 5 %- und 95 %-<br />
SMPTE-Testfeld.<br />
� Orts- und Kontrastauflösung<br />
Die Überprüfung der Orts- und Kontrastauflösung erfolgt über die Strichraster im SMPTE-Testbild. Die<br />
Linien müssen dabei ohne Benutzung einer Lupe erkennbar sein.<br />
� Geometrische Bildeigenschaften<br />
Die geometrischen Bildeigenschaften werden visuell bei eingeschaltetem Monitor mit Hilfe eines<br />
Gitterrasterbildes bestimmt.<br />
� Zeilenstruktur<br />
Die Zeilenstruktur wird visuell im Hintergrund des SMPTE-Testbildes für Orts- und Kontrastauflösung<br />
bestimmt.<br />
� Farbbezogene Gesichtspunkte<br />
Hierbei wird visuell überprüft, ob Konvergenz (farbige Linien in der Nähe der Gitterlinien) oder<br />
Farbstichigkeit (z.B. farbige Zonen) vorhanden ist.<br />
� Artefakte<br />
Das Testbild für geometrische Abbildungseigenschaften muss visuell hinsichtlich Artefakten wie z.B.<br />
Geisterbilder, helle oder dunkle Flecken, weiße diagonale Linien etc. überprüft werden.<br />
� Bildinstabilitäten<br />
Das Testbild für geometrische Abbildungseigenschaften muss visuell hinsichtlich Bildflimmern, horizontale<br />
oder vertikale Bewegungen sowie geometrische Verzerrungen überprüft werden.<br />
8.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden?<br />
Die Ergebnisse der einzelnen Messungen der <strong>Konstanzprüfung</strong> müssen protokolliert und dokumentiert werden.<br />
Bitte beachten Sie die in der QS-RL angegebenen Grenzwerte [2].<br />
Achtung:<br />
Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten<br />
werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!<br />
8.5.1 Schleierleuchtdichte<br />
Die Umgebungsbeleuchtungsstärke wird auf der Monitoroberfläche reflektiert und vermindert den Bildkontrast.<br />
LS ist somit ein Indikator für die Umgebungsbeleuchtungsstärke. LS muss dokumentiert werden.<br />
Grenzwerte:<br />
Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:<br />
� Abweichung der Leuchtdichte: � 0,3 LS<br />
49
8.5.2 Maximalkontrast<br />
Der Maximalkontrast Km errechnet sich aus der minimalen und maximalen Leuchtdichte mit [Lmax / Lmin].<br />
Grenzwert:<br />
Folgende Grenzabweichung muss gegenüber dem Bezugswert eingehalten werden:<br />
� Abweichung des Maximalkontrasts: � 0,3 Km<br />
8.5.3 Grauwertwiedergabe<br />
Das 5 %- und das 95 %-SMPTE-Testfeld muss sich deutlich gegenüber der Umgebung (0 %- bzw. 100 %-Feld)<br />
darstellen. Darüber hinaus müssen alle Graustufen harmonisch in der Kontrastabstufung erscheinen.<br />
Grenzwerte:<br />
� Bilden sich die Kontrastfelder nicht nach oben genannten Kriterien ab, so darf das BWG nicht für<br />
Befundungszwecke eingesetzt werden.<br />
8.5.4 Orts- und Kontrastauflösung<br />
Die sich abbildenden Linien der Strichraster in den Ecken des SMPTE-Testbildes müssen visuell überprüft und<br />
das Ergebnis dokumentiert werden.<br />
Grenzwerte:<br />
� Bei der 5 %- und 100 %-Modulation müssen alle Linien des Strichrasters visuell erkennbar und aufgelöst<br />
werden.<br />
� Bei der 3 %-Modulation muss lediglich das Ergebnis der visuellen Überprüfung dokumentiert werden.<br />
8.5.5 Geometrische Bildeigenschaften<br />
Die geometrischen Bildeigenschaften müssen dokumentiert werden.<br />
Grenzwerte:<br />
� Das gesamte Testbild muss sichtbar sein. Dabei müssen die Schnittpunkte der äußeren Begrenzungslinien<br />
jeweils gleich lang erscheinen. Es dürfen visuell betrachtet keine Bildverschiebungen, Bilddrehungen oder<br />
Verzerrungen erkennbar sein.<br />
8.5.6 Zeilenstruktur<br />
Grenzwerte:<br />
� Die Zeilenabstände müssen gleichmäßig sein.<br />
� Es dürfen keine größeren Zeilenabstände oder diagonale weiße Linien im Bild erkennbar sein.<br />
8.5.7 Farbbezogene Gesichtspunkte<br />
Grenzwerte:<br />
� Es darf keine Konvergenz vorhanden sein.<br />
� Es darf keine beeinträchtigende Farbstichigkeit erkennbar sein.<br />
8.5.8 Artefakte<br />
Der Hintergrund des SMPTE-Testbildes muss einen gleichmäßigen Grauwert besitzen.<br />
Grenzwerte:<br />
� Es dürfen keine Artefakte wie z.B. Geisterbilder, helle oder dunkle Flecken, Fehlstellen, etc. vorhanden sein.<br />
8.5.9 Bildinstabilität<br />
Grenzwerte:<br />
� Die Bilddarstellung muss über mindestens 90 % der Bildfläche flimmerfrei sein.<br />
� Es dürfen keine horizontalen oder vertikalen Bewegungen vorhanden sein.<br />
� Die horizontalen und vertikalen Linien müssen über die Dauer von ca. 1 Minute stabil, d.h. an einer Stelle,<br />
ohne Bewegungen, dargestellt werden.<br />
50
Protokoll<br />
51
IX. <strong>Konstanzprüfung</strong> der Filmverarbeitung nach DIN 6868-2 [10]<br />
9.1 Prüfumfang: Was muss auf Konstanz überprüft werden?<br />
� Empfindlichkeitsindex<br />
� Kontrastindex<br />
� Minimaldichte<br />
� Entwicklerbadtemperatur<br />
9.2 Prüfmittel: Welche Prüfmittel werden für die <strong>Konstanzprüfung</strong> benötigt?<br />
� Prüffilm<br />
� SensiX Sensitometer<br />
� DensiX Densitometer<br />
� Thermometer<br />
9.3 Vorbereitung<br />
1.) Der Prüffilm muss vom selben Filmtyp sein, wie der bei der Funktionsprüfung der Filmverarbeitung<br />
festgelegte Filmtyp. I.d.R. ist es ausreichend, die <strong>Konstanzprüfung</strong> der Filmverarbeitung nur mit einem<br />
Filmtyp durchzuführen.<br />
2.) Die Prüfung wird anhand des Prüffilms vorgenommen, wobei die Prüfung frühestens eine Stunde nach<br />
Verarbeitung der ersten Röntgenfilme erfolgen sollte.<br />
3.) Die Temperatur des Entwicklerbades sollte arbeitstäglich überprüft werden, um temperaturbezogene Fehler<br />
ausschließen zu können.<br />
4.) Die Dunkelraumbeleuchtung sollte vor dem Beginn der <strong>Konstanzprüfung</strong> der Filmverarbeitung überprüft<br />
werden.<br />
5.) SensiX Sensitometer und DensiX Densitometer in Betrieb nehmen.<br />
Achtung:<br />
� Einseitig beschichtete Filme z.B. für die Mammographie müssen zusätzlich geprüft werden, dabei muss<br />
beachtet werden, dass die belichtete Seite beim Einlegen nach unten zeigt.<br />
� Die Bezugswerte für die <strong>Konstanzprüfung</strong> beziehen sich immer auf die Filmpackung des Prüffilms. Um<br />
mögliche Abweichungen zwischen den verschiedenen Filmen berücksichtigen zu können, müssen beim<br />
Wechsel von einer Filmpackung auf die andere vor Ende der alten Filmpackung überlappende Messungen an<br />
mindestens drei Tagen mit Filmen aus der neuen Filmpackung erfolgen.<br />
9.4 Durchführung<br />
� Auf den Prüffilm wird in der Dunkelkammer mit dem SensiX Sensitometer, welches auch schon während<br />
der Abnahmeprüfung verwendet wurde, ein Stufenkeil mit 21 Stufen im festgelegten Spektralbereich (blau<br />
oder grün) aufbelichtet.<br />
Achtung:<br />
� Der Prüffilm muss spätestens fünf Minuten nach der Belichtung verarbeitet werden.<br />
� Anschließend wird der belichtete Prüffilm in die Mitte des Einlegetisches der Entwicklungsmaschine gelegt.<br />
� Nun kann der Prüffilm entwickelt und mit dem DensiX Densitometer ausgewertet werden.<br />
9.5 Prüfergebnisse: Was muss ermittelt und dokumentiert werden?<br />
Die Ergebnisse müssen beschriftet und mit den Auswerteprotokollen dokumentiert und archiviert werden.<br />
Achtung:<br />
Falls die maximal zulässigen Abweichungen gegenüber den Bezugswerten des Ausgangszustands überschritten<br />
werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausgangszustand wieder herzustellen!<br />
57
9.5.1 Empfindlichkeitsindex<br />
Die Messung des Empfindlichkeitsindex erfolgt mit dem DensiX Densitometer an der bei der Abnahmeprüfung<br />
festgelegten Stufe des Sensitometerstreifens des Prüffilms.<br />
Grenzwert:<br />
Der Empfindlichkeitsindex darf maximal um ± 0,2 OD vom Bezugswert abweichen.<br />
Achtung:<br />
� Nach einem Neuansatz des Entwicklers darf die Abweichung um 0,1 OD überschritten werden.<br />
� Nach ca. 50 Röntgenaufnahmen müssen die entsprechenden Grenzabweichungen jedoch wieder eingehalten<br />
werden.<br />
9.5.2 Kontrastindex<br />
Die Messung des Kontrastindex erfolgt mit dem DensiX Densitometer an dem bei der Abnahmeprüfung<br />
festgelegten Messort.<br />
Grenzwert:<br />
Der Kotrastindex darf maximal um ± 0,2 OD vom Bezugswert abweichen.<br />
Achtung:<br />
� Nach einem Neuansatz des Entwicklers darf die Abweichung um 0,1 OD überschritten werden.<br />
� Nach ca. 50 Röntgenaufnahmen müssen die entsprechenden Grenzabweichungen jedoch wieder eingehalten<br />
werden.<br />
9.5.3 Minimaldichte<br />
Die Messung der Minimaldichte erfolgt mit dem DensiX Densitometer an einem Messort auf dem Prüffeld,<br />
welcher nicht durch Sensitometerlicht belichtetet wurde.<br />
9.5.4 Beispiel<br />
Punkt 1: Minimaldichte des Films<br />
Punkt 2: Stufe, deren OD am nächsten bei 1,0 netto liegt (1,0 + Dmin)<br />
Punkt 3: Differenz der gemessenen OD vom Zielwert des Empfindlichkeitsindex<br />
Punkt 4: Stufe, deren OD am nächsten bei 2,4 netto liegt (2,4 + Dmin)<br />
Punkt 5: Differenz der gemessenen OD vom Zielwert des Kontrastindex<br />
58
Protokoll<br />
59
Literaturverzeichnis<br />
[1] RöV<br />
[2] QS-RL<br />
[3] DIN 6868-3<br />
[4] DIN 6868-4<br />
[5] DIN 6868-13<br />
[6] DIN 6868-7<br />
[7] DIN PAS 1054<br />
[8] DIN EN 61223-2-6<br />
[9] DIN V 6868-57<br />
[10] DIN 6868-2<br />
60<br />
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung<br />
(<strong>Röntgenverordnung</strong>) in der aktuellen Fassung von 18. Juni 2002<br />
Richtlinie <strong>zur</strong> Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen <strong>zur</strong><br />
Untersuchung und Behandlung von Menschen nach der <strong>Röntgenverordnung</strong>;<br />
November 2003, geändert durch Rundschreiben vom 11. Mai 2007<br />
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 3:<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong> bei Direktradiographie; September 2000<br />
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 4:<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong> an medizinischen Röntgeneinrichtungen <strong>zur</strong> Durchleuchtung;<br />
Oktober 2007<br />
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 13:<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong> bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen;<br />
Februar 2003<br />
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 7:<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong> an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie; April 2002<br />
Anforderung und Prüfverfahren für digitale Mammographie-Einrichtungen; März<br />
2005<br />
Bewertung und routinemäßige Prüfung für medizinische Bildgebung - Teil 2-6:<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong>en – Röntgeneinrichtungen für Computertomographie; August 2005<br />
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 57:<br />
Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten; Februar 2001<br />
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 2:<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong> der Filmverarbeitung; Juli 1996
Abkürzungsverzeichnis<br />
ACR American College of Radiology<br />
Al Aluminium<br />
BV Bildverstärker<br />
BWG Bildwiedergabegerät<br />
CT Computertomographie<br />
CTDI Computed Tomography Dose Index<br />
Cu Kupfer<br />
DIN Deutsches Institut für Normung<br />
DSA Digitale Subtraktions-Angiographie<br />
EN Europäische Norm<br />
FAQ Frequently asked question<br />
HK Hochkontrast<br />
IEC International Electrotechnical Commission<br />
Km<br />
Maximalkontrast<br />
KRV Kontrast-Rausch-Verhältnis<br />
kV Kilo Volt<br />
Lmax<br />
Lmin<br />
Maximale Leuchtdichte<br />
Minimale Leuchtdichte<br />
Lp/mm Linienpaare pro mm<br />
Ls<br />
Schleierleuchtdichte<br />
mAs Milli Ampere Sekunde<br />
MAM Mammographie<br />
mGy Milli Gray: Physikalische Einheit der Energiedosis<br />
MTRA Medizinisch-technische(r) Radiologieassistent(in)<br />
MÜF Modulationsübertragungsfunktion<br />
Mo Molybdän<br />
N Newton<br />
OD Optische Dichte<br />
PAS Publicly Available Specification<br />
PMMA Polymethylmethacrylat<br />
PTW Physikalisch-Technische Werkstätten Dr. Pychlau GmbH<br />
QS Qualitätssicherung<br />
QS-RL Qualitätssicherungs-Richtlinie<br />
RBV Röntgen-Bild-Verstärker<br />
ROI Region of Interest<br />
RöV <strong>Röntgenverordnung</strong><br />
SMPTE Society of Motion Picture and Television Engineers<br />
SRV Signal-Rausch-Verhältnis<br />
61
Bestellinformation<br />
Bestellnummer Produkt Lieferumfang<br />
�L981304 �NORMI 3<br />
�L991077 �Testplatte<br />
�L981301<br />
�L981302�<br />
�L981307�<br />
62<br />
�NORMI 4 FLU plus<br />
Set PMMA<br />
�NORMI 4 FLU plus<br />
Set Al�<br />
�NORMI 4 FLU Set<br />
PMMA�<br />
�L981309� �NORMI 4 FLU Set Al�<br />
�T42003 �X-Check DSA<br />
�T42003.1.006�<br />
�X-Check DSA<br />
Rahmen�<br />
�L981247 �NORMI 13 Set<br />
�L981246� �NORMI 13 Focus�<br />
�T42023.3.007� �1,3 mm Cu-Platte�<br />
�T20005� �Wandhalter�<br />
Prüfkörperset für die <strong>Konstanzprüfung</strong>en bei Direktradiographie<br />
nach DIN 6868-3. Einschl. 30 mm PMMA Absorber, 1,3 mm Cu<br />
Absorber, Schreibblock nach DIN 6868-3 und Transportkoffer<br />
Zur Prüfung des Folienandrucks in Kassetten für die<br />
konventionelle Röntgendiagnostik. Außenmaße 35,6 x 43 cm.<br />
Kupferdraht mit 0,7 mm Dicke und 3,1 mm Maschenweite (8<br />
Öffnungen auf 25 mm). Dauerhaft in Kunststoff eingegossen<br />
Prüfkörperset für die <strong>Konstanzprüfung</strong> nach DIN 6868-4 bei<br />
analoger und digitaler Durchleuchtung mit und ohne<br />
Aufnahmemöglichkeit, Abmessungen 30 cm x 30 cm. Einschl. 1<br />
mm Cu-Absorber, 30 mm PMMA Absorber, 4x 35 cm langen<br />
Abstandsstützen <strong>zur</strong> Verwendung an Untertischröhren und<br />
Transportkoffer<br />
Prüfkörperset für die <strong>Konstanzprüfung</strong> nach DIN 6868-4 bei<br />
analoger und digitaler Durchleuchtung mit und ohne<br />
Aufnahmemöglichkeit, Abmessungen 30cm x 30cm.<br />
Einschließlich 25mm dicken Al-Absorber <strong>zur</strong> fokusnahen<br />
Verwendung, einem Durchleuchtungsständer und Transportkoffer<br />
Prüfkörperset für die <strong>Konstanzprüfung</strong> bei analoger und digitaler<br />
Durchleuchtung mit und ohne Aufnahmemöglichkeit,<br />
Abmessungen 20cm x 20cm. Einschließlich 1 mm Cu-Absorber,<br />
30 mm PMMA Absorber, vier 35 cm langen Abstandsstützen <strong>zur</strong><br />
Verwendung bei Untertischröhren und Transportkoffer<br />
Prüfkörperset für die <strong>Konstanzprüfung</strong> bei analoger und digitaler<br />
Durchleuchtung mit und ohne Aufnahmemöglichkeit,<br />
Abmessungen 20cm x 20cm. Einschließlich einem 25 mm dicken<br />
Al-Absorber <strong>zur</strong> fokusnahen Verwendung, einem<br />
Durchleuchtungsständer und Transportkoffer<br />
Prüfkörper für die Abnahme- und <strong>Konstanzprüfung</strong> an DSA-<br />
Einrichtungen nach IEC 61233-3-3 und DIN 6868-8.<br />
Einschließlich pneumatischer Fernbedienung und Transportkoffer<br />
Zur Verwendung an Untertischröhren. (300 mm x 300 mm)<br />
Rahmen mit vier jeweils 260 mm langen Stützen<br />
Prüfkörperset für die Abnahme- und <strong>Konstanzprüfung</strong> in der<br />
digitalen Projektionsradiographie nach DIN 6868 Teil 13 und 58.<br />
Einschließlich PMMA-Absorber (Anbringung bildempfängernah),<br />
Wandhalter, Klettband und Transportkoffer<br />
Prüfkörperset für die Abnahme- und <strong>Konstanzprüfung</strong> in der<br />
digitalen Projektionsradiographie nach DIN 6868 Teil 13 und 58.<br />
Einschließlich Al-Absorber (Anbringung röhrennah), Wandhalter,<br />
Klettband und Transportkoffer<br />
Zur optionalen Verwendung mit dem Prüfkörper NORMI 13 bei<br />
100 kV<br />
Komfortable Anbringung eines NORMI 3, NORMI 13, X-Check<br />
RAD, X-Check PRO oder REX am Wandstativ
�L991023 �Lineal Stahlbandmaß 2 m<br />
�L653003 �Lupe<br />
�T42024 �NORMI MAM analog<br />
�L981248 �NORMI PAS Set 1054<br />
�T42028.1.020� �Testeinsatz AP�<br />
�T42028.1.018�<br />
�NORMI PAS Al<br />
Treppe�<br />
�L981143 �Kompressionsset<br />
�L991078 �Testplatte<br />
�T40017 �CT-Kopfphantom<br />
�T40016 �CT-Körperphantom<br />
�T40027 �CT-Kombiphantom<br />
�L981239 �DIADOS E<br />
�T16018 �CT-Adapter<br />
�T30009 �CT Kammer<br />
Zur genauen Beurteilung des Auflösungsvermögens anhand des<br />
Bleistrichrasters auf Testaufnahmen; 8-fache Vergrößerung<br />
Prüfkörperset für die Konstanz- und Abnahmeprüfung an<br />
Mammographieanlagen, nach DIN 6868-152 und -7. Einschl. 40<br />
mm und 20 mm dicke PMMA-Platten und Transportkoffer<br />
Prüfkörperset für die Konstanz- und Abnahmeprüfung an digitalen<br />
Mammographieanlagen nach DIN PAS 1054. Inkl. Grundkörper,<br />
Strukturplatte, KP-Testeinsätzen, Absorber und Koffer. Testeinsatz<br />
AP muss separat bestellt werden<br />
Testeinsatz für die Abnahmeprüfung und für die jährliche<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong> an digitalen Mammographieanlagen nach DIN<br />
PAS 1054. Zu verwenden in Kombination mit dem Prüfkörper<br />
NORMI PAS 1054 [L981248]<br />
optionales Zubehörteil zum NORMI PAS Set 1054. Ermöglicht die<br />
Überprüfung, ob die maximale Dicke einer komprimierten Brust<br />
von etwa 90 mm dargestellt werden kann. Al-Treppe besteht aus<br />
14 Stufen<br />
Für digitale und analoge Mammographieanlagen. Einschließlich<br />
Kompressionswaage mit LC-Display und Schaumstoffwürfel<br />
Zur Prüfung des Folienandrucks in Kassetten für die<br />
Mammographie. Außenmaße 26 x 31 cm. Kupferdraht mit 0,26<br />
mm Dicke und 0,6 mm Maschenweite (40 Öffnungen auf 25 mm).<br />
Dauerhaft in Kunststoff eingegossen. Entspricht IEC 61223-2-10<br />
15 cm langer PMMA-Prüfkörper, Durchmesser 16 cm, mit<br />
Bohrung im Zentrum und vier Bohrungen am Umfang <strong>zur</strong><br />
Aufnahme der CT-Ionisationskammer 30009, einschl. 4<br />
Blindstopfen. Für Dosismessungen nach DIN EN 61223-2-6<br />
15 cm langer PMMA-Prüfkörper, Durchmesser 32 cm. Mit<br />
Bohrung im Zentrum und vier Bohrungen am Umfang <strong>zur</strong><br />
Aufnahme der CT-Ionisationskammer 30009, einschl. 4<br />
Blindstopfen. Für Dosismessungen nach DIN EN 61223-2-6<br />
Zwei 15 cm lange PMMA-Zylinder mit Durchmessern von 16 und<br />
32 cm. Der kleine Zylinder kann in den großen eingesteckt werden.<br />
Jeweils 4 Bohrungen am Umfang sowie eine Bohrung im Zentrum<br />
für eine CT-Kammer 30009. Für Dosismessungen nach DIN EN<br />
61223-2-6<br />
Diagnostikdosimeter nach IEC 61674 <strong>zur</strong> Messung von Dosis,<br />
Dosisleistung, Dosis/Puls und Bestrahlungszeit mit<br />
Halbleiterdetektoren. Einschließlich Elektrometerfunktion,<br />
RS232-Schnittstelle, Akkus und Netzteil L991047<br />
Zum Anschluss einer CT-Kammer TM30009 oder TM77336 an<br />
das DIADOS oder DIADOS E. Versorgt die CT-Kammer mit<br />
einer Spannung von 100 V. Stecksystem M<br />
CT-Kammer <strong>zur</strong> Messung des Dosis-Längen-Produkts an CT-<br />
Anlagen. Länge des Messvolumens 100 mm, Kabellänge 2,5 m,<br />
Stecksystem M oder BNC<br />
63
�T11007 �CONNY II<br />
�L981263 �DensiX<br />
�L981261 �SensiX<br />
�L991263 �CD LUX Meter Set<br />
�L991260� �CD LUX Meter�<br />
�L991262� �MAVO-MAX�<br />
64<br />
Diagnostikdosimeter mit einem Halbleiterdetektor <strong>zur</strong><br />
<strong>Konstanzprüfung</strong> an konventionellen Röntgenanlagen und an<br />
Mammographieanlagen<br />
Digitales Densitometer mit eingebauter Lichtquelle,<br />
Blendenöffnung 3 mm. Geeignet für Konstanz- und<br />
Abnahmeprüfungen. Inklusive Netzteil<br />
Zur reproduzierbaren Aufbelichtung eines 21-Stufenkeils auf<br />
Röntgenfilmen. Umschaltbar zwischen blauem und grünem Licht.<br />
Nicht kalibrierfähig nach DIN 6868-55. Geeignet für<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong>en. Batteriebetrieben, inkl. Netzteil<br />
Für die QS an Betrachtungs- und Bildwiedergabegeräten. Misst die<br />
Leuchtdichte in cd/m² und die Beleuchtungsstärke in Lux.<br />
Einschließlich USB 2.0-Schnittstelle,Transportkoffer und 9 V-<br />
Batterien<br />
Für QS an Betrachtungs- und Bildwiedergabegeräten. Misst die<br />
Leuchtdichte in cd/m². Die Beleuchtungsstärke wird mit dem<br />
optionalen LUX-Detektor L991261 erfasst. Einschließlich USB<br />
2.0-Schnittstelle,Transportkoffer und 9 V-Batterien<br />
Zur Überwachung des Raumlichts in Monitorumgebung nach IEC<br />
u. DIN. Verlängert den vorgeschriebenen Zyklus der<br />
<strong>Konstanzprüfung</strong> an BWG auf ein ½ Jahr. Leuchtdiode zeigt<br />
zulässigen Raumlichtwert im Dauerbetrieb an.<br />
Steckdosenanschluss
PTW-Freiburg<br />
Physikalisch-Technische Werkstätten<br />
Dr. Pychlau GmbH<br />
Lörracher Straße 7<br />
79115 Freiburg · Germany<br />
Phone +49 761 49055-0<br />
Fax +49 761 49055-70<br />
info@ptw.de<br />
www.ptw.de<br />
PTW-New York Corporation<br />
205 Park Avenue<br />
Hicksville · New York 11801<br />
Phone (1-516) 827 3181<br />
Fax (1-516) 827 3184<br />
ptw@ptwny.com<br />
www.ptwny.com<br />
PTW-France SARL<br />
41 Chemin de la Cerisaie<br />
91620 La Ville du Bois · France<br />
Phone +33 1 64 49 98 58<br />
Fax +33 1 69 01 59 32<br />
info@ptw-france.com<br />
www.ptw-france.com<br />
PTW-Latin America<br />
Av. Evandro Lins e Silva<br />
840 Sala 2018 · Barra da Tijuca<br />
22631-470 Rio de Janeiro-RJ · Brazil<br />
Phone +55 21 2178 2188<br />
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