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Landschaftsplan Teil A+B.pdf - GewerbePark Breisgau

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Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong><strong>Teil</strong> APlanerische Rahmenbedingungen und fachlicheAnforderungen1 Einleitung .......................................................................................... 41.1 Anlass und Plangebiet ............................................................................................ 41.2 Rechtliche Grundlagen der <strong>Landschaftsplan</strong>ung ........................................................ 51.3 Aufgaben, Arbeitsschritte und allgemeine Methodik der <strong>Landschaftsplan</strong>ung ............. 71.4 Verhältnis zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung .......................................... 121.5 Verhältnis <strong>Landschaftsplan</strong> und Flächennutzungsplan ............................................. 132 Übergeordnete Vorgaben und Fachplanungen ................................... 152.1 Gesetzliche Vorgaben ........................................................................................... 152.2 Vorgaben Regionalplan 1995 ................................................................................. 162.2.1 Schwerpunkt für Industrie und Diensleistungseinrichtungen .................................162.2.2 Freiraumstruktur ..............................................................................................172.3 Vorgaben von Fachplanungen ............................................................................... 173 Bestandsaufnahme .......................................................................... 193.1 Naturräumliche Gegebenheiten ............................................................................ 193.2 Bestandsaufnahme der bestehenden Nutzungen .................................................... 203.2.1 Landwirtschaft .................................................................................................203.2.2 Forstwirtschaft ................................................................................................203.2.3 Wasserwirtschaft .............................................................................................203.2.4 Rohstoffgewinnung ..........................................................................................213.2.5 Ver- und Entsorgung .........................................................................................213.2.6 Verkehr ...........................................................................................................223.3 Umweltbelang Arten und Biotope ......................................................................... 233.3.1 Bestand: .........................................................................................................233.3.2 Bestandsbewertung: ........................................................................................253.3.3 Naturschutz im Rahmen der EU .........................................................................263.3.4 Informationssystem Zielartenkonzept Baden Württemberg (ZAK)..........................273.4 Umweltbelang Boden ........................................................................................... 273.4.1 Bestandserfassung ...........................................................................................293.4.2 Bestandsbewertung .........................................................................................303.5 Umweltbelang Klima ............................................................................................ 303.5.1 Bestand: .........................................................................................................313.5.2 Bestandsbewertung .........................................................................................313.6 Umweltbelang Wasser .......................................................................................... 32FLA Wermuth Bad Krozingen 2


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>3.6.1 Grundwasser .................................................................................................323.6.2 Oberflächenwasser ..........................................................................................333.7 Umweltbelang Erholung / Landschaftsbild/ ............................................................ 353.7.1 Bestand: .........................................................................................................353.7.2 Bestandsbewertung .........................................................................................363.8 Umweltbelang Mensch ..................................................................................... 373.8.1 Bestand: ........................................................................................................373.8.2 Übergeordnete Vorgaben .................................................................................383.9 Umweltbelang Kultur- und Sachgüter............................................................. 393.9.1 Bestand ..........................................................................................................40FLA Wermuth Bad Krozingen 3


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong><strong>Teil</strong> APlanerische Rahmenbedingungen undfachliche Anforderungen1 Einleitung1.1 Anlass und PlangebietFortschreibung der Flächennutzungsplanung -FNP-Der Zweckverband Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> hat die 2. Änderung des Integrierten Flächennutzungsplanund <strong>Landschaftsplan</strong> beschlossen. Der <strong>Landschaftsplan</strong> leistet hierfür die landschaftsökologischenund gestalterischen Grundlagen für die Flächennutzungsplanung.Allgemeine PlangrundlagenIntegrierten Flächennutzungsplan und <strong>Landschaftsplan</strong> Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> – Körper-Barton-Fahle / Brenner-Dietrich-Dietrich / Jenne - 19961.Änderung des Flächennutzungsplanes Integrierten Flächennutzungsplan und <strong>Landschaftsplan</strong>Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> – Körper-Barton-Fahle / Brenner-Dietrich-Dietrich / Jenne - 2000REGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN; Regionalplan 1995 mit <strong>Teil</strong>fortschreibungenPlangebietDie derzeitige Geltungsbereichsgrenze des Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> liegt auf den Gemarkungenvon Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim und Neuenburg am Rhein. (siehe hierzuTab. 1).Die Erweiterungsfläche liegt auf den Gemarkungen Eschbach und Hartheim am Rhein.Die Gemeinden und somit der Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> gehören zum Regierungsbezirk Freiburg,zur Region Südlicher Oberrhein und zum Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald.Der Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> liegt in der Entwicklungsachse des Landesentwicklungsplanes(LEP) (Bühl) – Offenburg – Lahr – Emmendingen – Freiburg – Müllheim/Neuenburg (Rheinübergang)– (Lörrach/Weil am Rhein).Die überregionale Verkehrsanbindung erfolgt direkt über die BAB 5 Karlsruhe – Basel sowiedie B 3 in Richtung Freiburg oder Weil bzw. Lörrach. Durch die Bundesbahnstrecke KarlsruheFLA Wermuth Bad Krozingen 4


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>– Basel ist der Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> indirekt und über das bestehende Industriegleis direktan den Schienenverkehr angeschlossen.Tabelle 1:Flächenanteil am Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> der Gemeinde Eschbach, Hartheimam Rhein, Heitersheim, Neuenburg am Rhein und Bad KrozingenGemeinden• Eschbach• Hartheim am Rhein• Heitersheim• Neuenburg am Rhein• Bad KrozingenFläche derzeitiger Standin ha305,5207,012,336,6Fläche nach der Erweiterungin ha311,3217,912,336,62,1Gesamt 561,4 580,21.2 Rechtliche Grundlagen der <strong>Landschaftsplan</strong>ungGrundlagenDie rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung eines <strong>Landschaftsplan</strong>es bilden• das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),• das Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg (NatSchG) sowie• das Baugesetzbuch (BauGB)ErfordernisDie Erforderlichkeit zur Ausarbeitung von Landschaftsplänen durch die Träger der Bauleitplanungleitet sich aus folgenden gesetzlichen Bestimmungen ab:1. unmittelbar aus den Festsetzungen des § 16 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG) und2. unmittelbar aus den Festsetzungen des § 11 Naturschutzgesetz (BNatSchG)unabhängig hiervon3. mittelbar aus den Anforderungen des Baugesetzbuches (BauGB) und des Raumordnungsgesetzesi.V.m. dem Landesplanungsgesetz, dem Landesentwicklungsplanund dem Regionalplan für das Gebiet „Südlicher Oberrhein“.FLA Wermuth Bad Krozingen 5


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Für die <strong>Landschaftsplan</strong>ung sind insbesondere die Gebote zu einer nachhaltigen städtebaulichenEntwicklung sowie zum Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen gemäߧ 1 Abs. 5 BauGB und die Integration der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in dieBauleitplanung gemäß § 1a BauGB bedeutsam.Verhältnis zum BaurechtIn § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB hebt der Gesetzgeber auf die durch die Bebauung verursachtenund zu erwartenden Belastungen, die es im Rahmen der Bauleitplanung zu minimieren gilt,und auf die Notwendigkeit einer aktiven Daseins- und Umweltvorsorge durch den ZweckverbandGewerbepark <strong>Breisgau</strong> ab.Dies bedeutet, dass der Planungsträger gehalten ist entsprechende Voraussetzungen zuschaffen, um schutzgut- und nutzungsübergreifend die Möglichkeit zur Erhaltung, Verbesserungsowie langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in den Gemeinde darzustellen,was wiederum der Aufgabenstellung des <strong>Landschaftsplan</strong>es entspricht.Hieraus leitet sich die generelle Forderung nach Erstellung von Landschaftsplänen in Zusammenarbeitmit der Flächennutzungsplanung ab. Dem wird durch den integrierter Flächennutzungs-und <strong>Landschaftsplan</strong> Rechnung getragen.Inhalt des <strong>Landschaftsplan</strong>esDie Aufgaben und der Inhalt des <strong>Landschaftsplan</strong>es bestimmt sich nach• § 9 des BNatSchG sowie• den „Mindestanforderungen an die örtliche <strong>Landschaftsplan</strong>ung“ der Länderarbeitsgemeinschaftfür Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA Dezember 1995)Der <strong>Landschaftsplan</strong> stellt danach die Maßnahmen und Festlegungen für die vorbereitendeBauleitplanung dar, die im Interesse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorgenotwendig sind.Rechtliche Stellung zu anderen PlanungenDer <strong>Landschaftsplan</strong> ist der Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung, d.h. demFlächennutzungsplan zugeordnet. Im Unterschied zum Flächennutzungsplan besitzt er empfehlenden(gutachterlichen) Charakter und erlangt keine eigene Bindungswirkung.Allerdings legt § 18 Abs. 2 NatSchG fest, dass Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>es, soweit erforderlichund geeignet, in den Bauleitplan aufgenommen werden sollen und dann über denFlächennutzungsplan wirksam werden. Darüber hinaus hat die <strong>Landschaftsplan</strong>ung durch dieNovellierung des Baugesetzbuches eine Stärkung ihres bisherigen Stellenwertes erfahren.Dazu heißt es in § 1Abs. 2 BauGB, dass in der Abwägung nach § 1 Abs. 6 auch die Darstellun-FLA Wermuth Bad Krozingen 6


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Abb. 1.: Integrierte <strong>Landschaftsplan</strong>ung Baden - Württemberg<strong>Landschaftsplan</strong>ungRaumplanungLandschaftsrahmenprogrammMinisterium für Umwelt§§ 7 (1), 8 (1) NatSchGFortschreibungLandesentwicklungsplanInnenministerium nimmt nach § 5 LPlaG aufFortschreibungLandschaftsrahmenpläneRegionalverbandnach §§ 7 (1), 8 (2) NatSchGBeteiligungFortschreibungRegionalpläneBeteiligungRegionalverband nimmt (nach Abwägung)gemäß §§ 8, 9, 10 LPlaG aufFortschreibungLandschaftspläneGrünordnungspläneBeteiligungFlächennutzungspläneBebauungspläneBeteiligungTräger der Bauleitplanung (z.B. Gemeinde)gemäß §§ 7 (1), 8 (2) NatSchGAbwägungTräger der Bauleitplanung nimmt (nachAbwägung) gemäß den §§ 8, 9 BBauB aufLandschaftspflegerischerBegleitplanBerücksichtigungnach § 9 (1) NatSchGFestgestellter FachplanTräger der Fachplanung gemäß den§§ 8 (4) und 9 (2) NatSchGTräger der Fachplanungz.B. Gemäß §§ 17 ff. FStrGQuelle: “Die Gemeinde”, Nr. 19/1980,verändertFLA Wermuth Bad Krozingen 8


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>BewertungDie Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft erfolgt nach den einschlägigen Zielenund Grundsätzen von Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge, wie sie in§§ 1 und 2 BNatSchG sowie NatSchG vorgegeben sind. Gegenstand der Bewertung sind dieverschiedenen <strong>Teil</strong>funktionen des Beziehungs- und Wirkungsgefüges, dass die natürlichenFaktoren und die Naturgüter im Naturhaushalt und in der Landschaft bilden. Diese Funktionenwerden als Schutzgüter (Landschaftspotentiale) beschrieben und hinsichtlich folgenderAspekte bewertet:Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (Regulations- und Regenerationsfunktionen)bzw. für das Landschaftsbild,Bedeutung für die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und als Lebensgrundlage desMenschen (Funktionen für umweltabhängige Nutzungen),Empfindlichkeit gegenüber potentiellen Beeinträchtigungen.BelastungenZur Landschaftsbewertung gehört außerdem die Ermittlung der Belastungen der Umweltbelange(Landschaftspotentiale) im Plangebiet durch bestehende und geplante Nutzungen. ImRahmen dieser ökologischen und gestalterischen Verträglichkeitsuntersuchung werden dieAuswirkungen der Raumnutzungen auf Natur und Landschaft aufgezeigt und dahingehendgeprüft, ob Eingriffe im Sinne von § 18 BNatSchG bzw. § 20 NatSchG vorliegen bzw. zu erwartensind.LeitbildDie <strong>Landschaftsplan</strong>ung formuliert auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung dasOberziel aus, die natürlichen Gegebenheiten bei der Ordnung der städtebaulichen Entwicklungzu beachten (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RoG, § 1 Abs. 5 BauGB) und eine landschaftsökologischund –gestalterisch vertretbare Raumnutzungskonzeption (= Leitbild) zu entwickeln.Das Leitbild enthält somit die Grundzüge des für das Plangebiet angestrebten Zustandes vonNatur und Landschaft. Diese begründen sich auf fachliche Standards, die wiederum aus denZielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, den Aussagenüberörtlicher <strong>Landschaftsplan</strong>ungen (Landschaftsrahmenprogramm, Landschaftsrahmenplan,Regionalplan) unter Beachtung der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung abgeleitetwerden.Entwicklungsteil / PlanungAufbauend auf dem Leitbild entwickelt der <strong>Landschaftsplan</strong> konkrete Maßnahmenvorschlägezur Umsetzung der aufgeführten Zielsetzungen des Naturschutzes, der Landschaftspflegeund der Erholungsvorsorge auf der örtlichen Ebene.FLA Wermuth Bad Krozingen 9


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>All diese landschaftsplanerischen Ziele und Maßnahmen sollen dazu beitragen, auch zukünftigenGenerationen einen leistungsfähigen Naturhaushalt zu erhalten.Schwerpunkte der PlanungDer Entwicklungsteil des <strong>Landschaftsplan</strong>es besteht in der Regel aus folgenden Schwerpunkten:• Entwickeln eines Leitbildes mit allgemeinen Entwicklungszielen zur Raum- und Flächennutzung.Darlegen der Maßnahmen und Regelungen zur Sicherung der Umweltbelange(Landschaftspotentiale) sowie zu deren Sanierung und Entwicklung in gestörten undgefährdeten Bereichen,• Erarbeiten von Vorschlägen• für eine möglichst landschaftsverträgliche und zukunftsvorsorgende Gewerbeentwicklung,• für die landschaftsökologische und –gestalterische Optimierung anderer Raumnutzungen,• für die erforderlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmenbei Eingriffen in Natur und Landschaft,• Erarbeiten von Konzepten und Vorschlägen für die sektoralen landschaftspflegerischenFachaufgaben, d.h. Darstellen von° Maßnahmen und Regelungen für den Artenschutz und die Biotopvernetzung,° Maßnahmen und Regelungen zur Erholungsvorsorge und Freiraumnutzung,° sonstige Maßnahmen zur ökologischen Stabilisierung und zur Gestaltung derLandschaft,• Zusammenstellen der zur Integration in den Flächennutzungsplan geeigneten Maßnahmenund Regelungen des <strong>Landschaftsplan</strong>es.Die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) bildet dabei die wichtigste bauleitplanerischeEbene• für die Vermeidung von Eingriffswirkungen, (d.h. von erheblichen, nachhaltigen Beeinträchtigungendes Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes)• zur Verringerung des Kompensationsbedarfs und damitzur umweltverträglichen Zuordnung der einzelnen Nutzungen.FLA Wermuth Bad Krozingen 10


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>PlanungsablaufEinen allgemeinen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Arbeitsschritte des <strong>Landschaftsplan</strong>esvermittelt Abbildung 2Abb. 2.: Inhalte und Arbeitsschritte der <strong>Landschaftsplan</strong>ung1. Ermittlung der planerischen Rahmenbedingungen• Bestimmung der gebietsspezifischen Aufgaben- und Problemstellungen• Erfassung der Zielvorgaben (rechtliche Grundlagen, räumliche Gesamtplanung, Fachplanungen)2. Bestandsaufnahme und Bewertung des gegenwärtigen Zustandes von Natur undLandschaft• allgemeine Darstellung der abiotischen Gegebenheiten (Naturgüter) sowie der Landschaftim Plangebiet• differenzierte Darstellung der gebietsspezifischen Funktionen und Werte von Naturund Landschaft anhand der Umweltbelange (Landschaftspotentiale)ooooooBoden (einschließlich Rohstoffe),Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer),Luft und KlimaArten und BiotopeLandschaftsbild und Landschaftserleben,Landschaftsbezogene Erholung und Wohnumfeld• Darstellung vorhandener Raumnutzungen und ihrer Auswirkungen auf Natur undLandschaft3. Darstellung des angestrebten Zustandes von Natur und Landschaft• Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes (<strong>Landschaftsplan</strong>erisches Leitbild mit denGrünzügen für den angestrebten Zustand von Natur- und Landschaft im Plangebiet)• Erarbeitung eines fachspezifischen Handlungsprogramms mitoDarstellung der Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und LandschaftFLA Wermuth Bad Krozingen 11


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>• Entwicklung von Hinweisen und Konzepten zur Minimierung von Eingriffen und Eingriffsfolgensowie zu Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, soweitdies auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung möglich ist (Vorbereitung desverbindlichen Bauleitplanes),• gegebenenfalls auch Entwicklung eines Konzeptes zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen(Maßnahmen- bzw. Ausgleichspool, Ökokonto).1.5 Verhältnis <strong>Landschaftsplan</strong> und FlächennutzungsplanDie Flächennutzungsplanung ist durch die Änderungen des Baurechts betroffen. Durch das2004 und zuletzt 2007 novellierte Baugesetzbuch wird für die Aufstellung eines Flächennutzungsplaneseine Umweltprüfung notwendig.Der <strong>Landschaftsplan</strong> des Zweckverbandes Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> bündelt die verschiedenenAnforderungen der Naturschutz- und Umweltgesetzgebung. Hiermit soll erreicht werden,dass mit einem Instrument alle notwendigen umweltbezogenen Untersuchungen im Aufstellungsprozessdes neuen Flächennutzungsplanes an einer Stelle zu finden sind. Die Gliederungdes somit erweiterten <strong>Landschaftsplan</strong>s nimmt die Veränderung des rechtlichen Rahmensim Umfeld der Flächennutzungsplanung und <strong>Landschaftsplan</strong>ung auf.Die Umweltprüfung besteht ausScoping (Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchung)Erstellung UmweltberichtBeteiligung der Behörden und der ÖffentlichkeitErstellung einer Umwelterklärung über die Berücksichtigung der UmweltauswirkungenAuch die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist durch die Einführung des Gesetzes zur Einführung einerStrategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) vom 25.Juni 2005 berührt.Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung selbst unterliegt der Prüfpflicht;Die Inhalte der <strong>Landschaftsplan</strong>ung sollen auch bei der Umweltprüfung des FlächennutzungsplanesVerwendung finden.Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Naturschutzgesetz Baden-Württemberg formt dierahmengesetzlichen Vorgaben und europarechtlichen Anforderungen aus. Hierdurch entstehenneue Anforderungen:die Aufgabe und die Inhalte der <strong>Landschaftsplan</strong>ung (§ 16 NatSchG BW)FLA Wermuth Bad Krozingen 13


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong> die flächendeckende Bearbeitung und Darstellung in Landschaftsplänen (§ 18 Abs. 1NatSchG BW)neu herausgestellte Ziele und Grundsätze wie z.B. dem Betrachtungsgegenstand BiologischeVielfalt (§§ 1 und 2 sowie § 16 NatSchG BW) die materielle Unterstützung zur „Beurteilung der Umweltverträglichkeit“(UVPG/SUP) und „Verträglichkeitsprüfung im Sinne § 38 Abs.1 BNatSchG“ (Natura2000) (§16 Abs. 5 NatSchG BW)die Unterstützung beim Aufbau eines Biotopverbundsystems und des europäischenNetzes Natura 2000 (§ 16 Abs. 3 NatSchG BW)die Begründungspflicht bei Abweichen anderer Planungen von Aussagen der <strong>Landschaftsplan</strong>ung(§16 Abs. 5 NatSchG BW)die Entwicklung einer Kompensationskonzeption (§16 Abs. 3 und § 21 Abs. 3 NatSchGBW)die bessere Verwertbarkeit der <strong>Landschaftsplan</strong>ung auch für die Raumordnungspläne(§ 16 Abs. 3 NatSchG BW).Für die Durchführung der Umweltprüfung eines Flächennutzungsplanes kann auf wesentlicheGrundlagen des <strong>Landschaftsplan</strong>es zurückgegriffen werden. Inhalte und Aufgaben derInstrumente <strong>Landschaftsplan</strong>, Flächennutzungsplan und Umweltprüfung lassen sich aufeinanderabstimmen und auch zusammenführen. Dies betrifft auch die Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens.Folgende Vorgehensweise wurde gewählt:Im Hinblick auf die Umweltprüfung wurde der <strong>Landschaftsplan</strong> um ein Scoping ergänzt.Es findet parallel zur Frühzeitigen Beteiligung im Januar 2013 statt. Die wesentlichenFachverwaltungen haben die Methodik der Umweltprüfung des FNP unddes <strong>Landschaftsplan</strong>s diskutiert und zur Verbesserung der Datenlage beigetragen.Die im bisherigen <strong>Landschaftsplan</strong> (Büro Jenne) erarbeiteten analytischen Aspekte zuden Umweltbelangen innerhalb des bestehenden Geltungsbereichs werden in einemersten Schritt inhaltlich ergänzt bzw. darauf verwiesen oder grundlegend neu aufgearbeitet.Für das Erweiterungsgebiet werden die Umweltbelange auf Grundlage der aktuellengesetzliche Erfordernisse erfasst, geprüft und entsprechende Vermeidung, verminderungs-oder Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagenAufbauend auf der Darstellung der Umweltbelange und einem Leitbild werden im Dialogmit den sozioökonomischen Überlegungen der Gewerbeentwicklung die Ver-FLA Wermuth Bad Krozingen 14


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>träglichkeitsuntersuchungen für die einzelnen Entwicklungsflächen und -bereiche erarbeitet.Hiermit erfüllt die Flächennutzungsplanung die Abarbeitung der Eingriffsregelungund der Verträglichkeitsprüfungen im Rahmen der Umweltprüfung. Auf derEbene der vorbereitenden Bauleitplanung kommt diesen Prüfungen insbesondere dieAufgabe zu, durch einen Alternativvergleich der möglichen Standorte zu einer Vermeidungökologischer Probleme und Eingriffe beizutragen.Schließlich wird ein Maßnahmenkonzept zur Entwicklung der Landschaft und derRahmen für ein effektives Monitoring erstellt.2 Übergeordnete Vorgaben und Fachplanungen2.1 Gesetzliche VorgabenBeurteilungsmaßstäbeDie Zielvorgabe und die Beurteilungsmaßstäbe für die landschaftsplanerischen Fachaussagenund für die Entwicklungskonzeption des <strong>Landschaftsplan</strong>es leiten sich aus den einschlägigenFachgesetzen sowie zahlreichen untergesetzlichen Normen her.Vorrangig zu beachten sind:• das Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) und das Naturschutzgesetzt für Baden-Württemberg(NatSchG), insbesondere jeweils die §§ 1 + 2,• die Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung– BArtSchV),• das Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG),• die Wassergesetze,• das Landesbodenschutz- und Altlastengesetzt(LBodSchAG),• die Verordnungen über die Schutzgebiete im Planungsraum,• das Baugesetzbuch 1998, insbesondereooo§ 1 Abs. 5 (nachhaltige städtebauliche Entwicklung, Schutz und Entwicklung der natürlichenLebensgrundlagen),§ 1a (umweltschützende Belange in der Abwägung, Anwendung der Eingriffsregelungnach dem BNatSchG),§ 5 Abs. 2 und 2a (Darstellung im FNP von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zurPflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Ausgleichsflächen).ZielsetzungenFLA Wermuth Bad Krozingen 15


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>2.2.2 Freiraumstruktur<strong>Teil</strong>e der Erweiterungsfläche sind als „Regionaler Grünzug“ ausgewiesen. Diese Flächen müssenim Zuge der derzeit stattfindenden Fortschreibung oder in einem Zielabweichungsverfahrenherausgenommen werden. Bei einem Zielabweichungsverfahren ist die die Entbehrlichkeitdes Regionalen Grünzugs und die Ermittlung von Kompensationsflächen zu prüfen.Als Naturschutzes sind innerhalb des Bestandgebietes das Naturschutzgebiet „FlugplatzBremgarten (3.250)“, und das Landschaftsschutzgebiete „Flugplatz Bremgarten (3.15.030)“ausgewiesen.Hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie der Erholungsnutzung sindder Raumnutzungskarte keine speziellen Ausweisungen für den Verwaltungsraum zu entnehmen.Die Fläche im Bereich nördlich der Erweiterungsfläche ist als schutzbedürftiger Bereich fürdie Wasserwirtschaft (Überschwemmungsgebiet) ausgewiesen.Als Grundwasserschonbereich sind große Flächen nördlich der Erweiterungsfläche dargestellt.Als schutzbedürftige Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind Flächen westlichedes Bestandsgebiets dargestellt.2.3 Vorgaben von FachplanungenNachfolgend werden Planungen und Vorhaben einzelner Fachressorts, die die Gesamtentwicklungdes Gewerbeparks <strong>Breisgau</strong> sowie die Naturraumpotentiale möglicherweise erheblichund nachhaltig beeinflussen (können), dargestellt.Fachplanungen auf dem GemeindegebietFachplanungBauleitplanungStraßenbauSchienenverkehrVorgaben und AnmerkungenIm Rahmen der parallel laufenden Flächennutzungsplanung werden neue Flächen zur Gewerbeerweiterungvorgeschlagen. Diese werden vom <strong>Landschaftsplan</strong> auf der vorbereitenden Planebene hinsichtlichihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft untersucht und nach Abwägung der einzelnen Belangein den FNP aufgenommen oder wieder verworfen.Im Rahmen der Erweiterung ist eine Anbindung des Gewerbeparks <strong>Breisgau</strong> an die 4983 geplantZur Sicherstellung der erforderlichen Kapazitäten als Alpenzulaufstrecke, insbesondere der Rheintalstreckezwischen Karlsruhe und Basel, ist der Neubau des 3 + 4 Gleises vorgesehen.• Neubau 3 + 4 Gleis der Deutschen Bahn AGDie geplante Strecke grenzt an die Bestands- und Erweiterungsfläche von Nord nach Süd. Hierdurchsind erhebliche Auswirkungen zu erwartenFLA Wermuth Bad Krozingen 17


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>KiesabbauDie Ehemalige Kiesabbaufläche im Erweiterungsgebiet wird derzeitig wieder verfüllt und anschließendrekultiviert. Die Rekultivierungsfläche wird als Grünfläche im Rahmen der Erweiterung in den Gewerbeparkintergiert.HochwasserschutzNaturschutzIm Bestand- und Erweiterungsgebiet sind keine Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehenPlanungen sind nicht bekanntFLA Wermuth Bad Krozingen 18


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong><strong>Teil</strong> BBestandsaufnahme und Bewertung der vorhandenen Nutzungen sowieder gesetzlichen Umweltbelange3 Bestandsaufnahme3.1 Naturräumliche GegebenheitenNaturraum: Markgräfler Rheinebene Nr. 200LandschaftsfaktorenNatruräumlicheÜbersichtGeologieBödenKlimaAusprägungDas Plangebiet liegt im südlichen Markgräflerland in der Niederterrasse und ist dem NaturraumMarkgräfler Rheinebene 200 zuzuordnen. Innerhalb der Rheinebene lässt sichdas Gebiet dem Steinenstadt - Griesheimer Hochgestade (200.11) und dem Hausen-RimsingerHochgestade (200.12) zuordnen, einer fast ackerbaulich genutzten trockenwarmenEbene mit frischeren Zonen oder Inseln im Bereich von Schwemmlehmen.Die Geologie der Niederterrasse besteht aus jungpleistozänem Rheinkies großer Mächtigkeit,denen untergeordnet Gerölle aus dem Schwarzwald beigemengt ist und der bereichsweisedurch spätwürmeiszeitlicher Hochflutlehm überlagert wird. Nach Osten treten2 - bis 4 m mächtige Abschwemmmassen, überwiegend aus Lössbodenmaterial auf.Die Auen der Rheinzuflüsse bestehen aus schluffig -lehmigen Auensedimenten (Hochflutlehm).Auf der ebenen Niederterrasse überwiegen Parabraunerden aus Niederterrassenschotternoder aus Hochflutsedimenten. In den ebenen Auenbereichen der Schwarzwaldbächetritt Brauner Auenboden auf. Auf den flachen Hangschleppen und deren Randbereicheentlang der Steilstufe zum Hügelland findet sich kalkhaltiges Kolluvium aus holozänenAbschwemmmassen.Die hohen Jahresmitteltemperaturen mit ca. 9-10 °C und Niederschlagsumme um 700 mmkennzeichnen das trockene, sommerheiße und wintermilde Klima, in dem sich der Regenschattender Vogesen noch bemerkbar macht.Infolge der Tieflage im Rheinland ist das Gebiet mit häufigen Nebeln im Herbst und imWinter stark inversionsgefährdet.Potentielle natür- In der Markgräfler Rheinebene steht auf meist reichen, oberflächlich entbasten, schwerenFLA Wermuth Bad Krozingen 19


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>liche Vegetation Lehm-Tonböden in trocken-warmer Klimalage der Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum), wobei in Tälchen kleinflächig auch derfeuchte, reiche Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario holosteae-Carpinetumstachyetosum) auftritt.3.2 Bestandsaufnahme der bestehenden NutzungenEine ausführliche Beschreibung und Bewertung bestehender Nutzungen erfolgte im rechtsgültigen<strong>Landschaftsplan</strong> des Gewerbeparks <strong>Breisgau</strong>, auf welchen hiermit verwiesen wird.Ergänzend erfolgt in der Fortschreibung des <strong>Landschaftsplan</strong>es eine Aktualisierung vorhandenerDaten.Eine gesonderte Realnutzungskarte für die geplante Erweiterungsfläche wird im Rahmen derFortschreibung des <strong>Landschaftsplan</strong>es nicht erstellt. Die verschiedenen Nutzungsstrukturenim Planungsgebiet werden in der Bestandskarte dargestellt, die für den Bereich der geplantenErweiterungsfläche erstellt wird.3.2.1 LandwirtschaftDie geplante Erweiterungsfläche nordöstlich des Gewerbeparks wird intensiv landwirtschaftlichgenutzt. Innerhalb des Gewerbeparks finden sich weitläufige Wiesenflächen im Bereichder Rollbahnen (NSG, LSG), die als Grünlandflächen bewirtschaftet (LSG) werden. Davonsind ca. 50 ha Grünlandflächen im Nordosten als Ackerumbruchoptionen vorgesehen.3.2.2 ForstwirtschaftNach bestehendem „Städtebaulichen Vertrag“ sind im Gewerbepark ca. 65 ha bestehendeWaldflächen ausgewiesen. Hinzu kommen 7,4 ha geplante und teilweise bereits umgesetzteAufforstungsflächen.3.2.3 WasserwirtschaftTrinkwassergewinnung / Grundwasserentnahmen:Die im Plangebiet vorhandenen Grundwasservorkommen, deren Nutzung sowie die Problemstellungenhinsichtlich der vorhandenen Schadstoffbelastungen sind im rechtsgültigen<strong>Landschaftsplan</strong> sowie in der vorliegenden Fortschreibung des <strong>Landschaftsplan</strong>es in Kapitel3.6 Umweltbelang Wasser ausführlich beschrieben. Auf eine vertiefende Beschreibung wirdhier deshalb verzichtet.Sonstige Nutzung von Oberflächengewässern zur Energiegewinnung oder zur Kühlung vontechnischen Anlagen bestehen im Untersuchungsgebiet nicht.Hochwasserschutz:FLA Wermuth Bad Krozingen 20


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Die Beschreibung der Gewässer sowie der vorhandenen Problemstellungen mit dem Hochwasserschutzerfolgt im rechtsgültigen <strong>Landschaftsplan</strong> sowie in der vorliegenden Fortschreibungdes <strong>Landschaftsplan</strong>es in Kapitel 3.6 Umweltbelang Wasser.Derzeit sind als Vorrangbereiche für den Hochwasserschutz (Überschwemmungsflächen)ausgewiesen:• Einmündung zwischen Sulzbach und Eschbach südöstlich des Gewerbeparks• Einmündungsbereich Burggraben in den Seltenbach nordöstlich der geplanten Gewerbegebietserweiterung3.2.4 RohstoffgewinnungKiesgrube:Regionalplan 3.2.6 Abbau oberflächennaher Rohstoffeo Kiesabbaufläche nordöstlich des GewerbeparksZur Steuerung der mit dem Abbau verbundenen Landschaftsveränderungen sind die mit derKonzessionserteilung festgelegten/festzulegenden Rekultivierungs- bzw. Renaturierungsmaßnahmenstreng einzuhalten.3.2.5 Ver- und EntsorgungVersorgungWasserversorgungDer Gewerbepark bezieht sein Trinkwasser über die Badenova.StromversorgungEine der größten Biogasanlage in Baden-Württemberg zur Energiegewinnung wurde imSommer 2012 im Gewerbepark eröffnet.Die Stromversorgung im gesamten Planungsgebiet erfolgt über die Badenova.EntsorgungAbwasserentsorgungDie Abwasserbeseitigung erfolgt für den Abwasserzweckverband „Staufener Bucht“ zur Kläranlage inGrezhausen.MüllentsorgungZuständig für die Abfallentsorgung ist die Abfallwirtschaft Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald ALB. Im Auftrag der ALB sammelt die Fa. Meier- Entsorgung GewerbeparkFLA Wermuth Bad Krozingen 21


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>den Restmüll ein. Dieser wird zur thermischen Restabfallbehandlungsanlage (TREA), die imGewerbepark <strong>Breisgau</strong> ihren Standort hat, gebracht.Für die Einsammlung der Gelben Säcke und das Altpapier ebenso wie für das über Containergesammelte Altglas ist für das gesamte Verbandsgebiet die Fa. Remondis AG & Co. KG zuständig.Der in der Biotonne gesammelte organische Abfall wird ebenfalls von der Fa. RemondisAG & Co. KG eingesammelt.Die Abfallwirtschaft Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald ALB beabsichtigt für das kommendeJahr eine Grünschnittsammelstelle beim Regionale Abfallzentrum (RAZ).3.2.6 VerkehrDie Darstellung beschränkt sich nachfolgend auf allgemeine Angaben zum Straßenverkehrsowie zum Schienenverkehr.Straßenverkehr- direkter Anschuss des Gewerbeparks über die Ausfahrt Hartheim / Heitersheim an die A5- Haupterschließungsstraße „Max Immelmann- Allee“ angebunden an die K 4941 nach Heitersheim und zur L 134 sowie an K 4942 in Richtung Eschbach und nach Norden an die K4983 Richtung Bremgarten und Bad Krozingen.SonderlandeplatzDer Gewerbepark besitzt einen eigenen Flugplatz, der für Geschäfts- und Sportflugzeuge bis20t zugelassen ist.3.2.6.1 SchienenverkehrAus- und Neubau der BahnstreckeWestlich der vorgesehenen Erweiterungsfläche des Gewerbeparks verläuft die geplanteTrasse für das 3. und 4. Gleis der Neubaustrecke der Rheintalbahn. Das Planfeststellungsverfahrenläuft derzeit. Wesentliche Eingriffsschwerpunkte sind hierbei die Flächeninanspruchnahmevon ackerbaulich genutzten Flächen und Biotope sowie die Zerschneidung landschaftlichgroßräumiger Flächen. Auf die entsprechenden Fachplanungen hierzu wird verwiesen(Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planungder Neubaustrecke).IndustriegleisDer Gewerbepark verfügt über ein eigenes Industriegleis mit Anschluss an die AnschlussstelleHeitersheim der Bahnlinie Karlsruhe-Basel.FLA Wermuth Bad Krozingen 22


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>3.3 Umweltbelang Arten und BiotopeVorbemerkung:Durch den Umweltbelang „Arten und Biotope“ wird die Fähigkeit einer Landschaft charakterisiert,den heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihren Gesellschaften eine dauerhafteLebensmöglichkeit zu bieten.Im bestehenden Gewerbepark finden sich eine Vielzahl wertvoller schützenswerter und geschützterLebensräume für Pflanzen und Tiere. Die Biotope und Schutzgebiete (NSG, LSG,Natura 2000 Gebiete) des Planungsgebietes sind in entsprechenden Studien und Gutachtenbeschrieben und bewertet, so dass genauere Angaben hierzu diesen Unterlagen entnommenwerden können. (siehe hierzu „Datengrundlagen“). Im Zuge von Neuaufstellungen und Änderungenvon Bebauungsplänen innerhalb des Gewerbeparks, wurden in den vergangenenJahren zusätzlich artenschutzrechtliche Untersuchungen für ggf. betroffen Tierarten (Vögel,Reptilien) durchgeführt. Weiterhin fand eine Nachkartierung des Vogelschutzgebietes imPlanungsgebiet statt, dessen Ergebnis jedoch derzeit noch nicht vorliegt und im Verfahrensverlaufberücksichtigt wird.Im Zuge der UVS zur Umnutzung des ehemaligen Flugplatzes Eschbach-Bremgarten, der Erstellungdes <strong>Landschaftsplan</strong>es von 1996 sowie im Rahmen der einzelnen Bebauungsplanverfahren,erfolgte eine detaillierte Bestandserfassung und Bewertung vorhandener Tierpopulationenund Pflanzengesellschaften im Gewerbepark, auf die hiermit verwiesen wird. DieseDatengrundlagen werden durch aktuelle Untersuchungsergebnisse ergänzt.Im Bereich der geplanten Gewerbegebietserweiterung erfolgt die Aufnahme sowie Bewertungder Realnutzung im August 2012.Plangrundlagen:LRA FREIBURG i. Br. (1994 / 1995); Kartierung §30 BNatSchG für Gewerbepark undGemeinde EschbachMINISTERIUM FÜR LÄNDLICHER RAUM & UND LANDESANSTALT FÜR UMWELT-SCHUTZ (2000); Natura 2000 in Baden- Württemberg;FORSTLICHE VERSUCHSANSTALT FREIBURG; Waldbiotopkartierung für Gewerbepark<strong>Breisgau</strong>LUBW (2012); Umwelt-Datenbank onlineREGIONALPLAN Südlicher Oberrhein (1995); Regionalverband Südlicher Oberrhein3.3.1 Bestand:Auf der Niederterrasse außerhalb des bestehenden Gewerbeparks dominiert großflächigackerbauliche Nutzung. Grünland meist sehr trockener Ausbildung findet sich selten. Ge-FLA Wermuth Bad Krozingen 23


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>hölzbestände beschränken sich meist auf schmale Streifen entlang der Bäche und auf einzelneObstgehölze. Die weiten, offenen Fluren der Niederterrassen bieten nur wenigen Säugetierenausreichende Deckungsmöglichkeiten und Nahrungshabitate. Im weiteren Verfahrensverlaufsollte jedoch auch das ausgeräumte Erweiterungsgebiet in die artenschutzrechtlichenUntersuchungen (Avifauna) miteinbezogen werden, da das Gebiet potenzieller Lebensraumfür Feldbrüterarten, z.B. für den Triel sein könnte.Dagegen finden sich im bestehenden Gewerbepark neben den weitläufigen Wiesenflächenund den Wäldchen im Westen zahlreiche strukturreiche Gehölzstrukturen und Grünflächen,die die bestehenden Gewerbeflächen einbinden und gliedern. Diese Landschaftsstrukturensind ein sehr hochwertiger Lebensraum für seltene und geschützte Vögel, Heuschreckenund Falterarten, nach neueren Untersuchungen trifft dies auch auf Amphibien und Reptilienzu (Kreuzkröte, Mauer-und Zauneidechse).Innerhalb der geplanten Erweiterungsfläche nördlich der K 4942 nach Eschbach, im Bereichder ehemaligen Mülldeponie, die schon vor Jahren verfüllt und bepflanzt wurde, hat sichmittlerweile ein strukturreicher Gehölzbestand entwickelt. Diese Fläche und die daran angrenzende,derzeit in Abbau bzw. in Auffüllung Kiesgrube sollen als Grünflächen ausgewiesenwerden.Ausgewiesene Schutzgebiete im Gewerbepark:Naturschutzgebiete:„Flugplatz Bremgarten“ Schutzgebiets-Nr.: 3.250Landschaftsschutzgebiet:„Flugplatz Bremgarten“ Schutzgebiets-Nr.: 3.15.030Natura 2000 Gebiete:• Vogelschutzgebiet:„Bremgarten“ Schutzgebiets-Nr.: 8011441• FFH Gebiet„Markgräfler Rheinebene von Neuenburg bis Breisach“ Schutzgebiets-Nr.: 8111-341Besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchGBei den im Gewerbepark und der angrenzenden Erweiterungsfläche erfassten § 30 Biotopedes Offenlandes handelt es sich zu einem großen <strong>Teil</strong> um Feldgehölze und Feldhecken.Weitere wertvolle Biotopbestände:Die intensiv genutzte Niederterrasse im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche ist durchfolgende wertvolle Landschaftselemente (ohne Schutzstatus) gegliedert:FLA Wermuth Bad Krozingen 24


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Feldhecken und Gebüsche zwischen Bremgartener Straße und geplanter Erweiterungsflächeim NordostenFeldgehölze, Gebüsche im Bereich aufgefüllter und rekultivierter Abbaufläche (Mülldeponie)Ruderalflächen mittlerer bis trockener Standorte im Bereich offengelassener AuffüllflächenRegionale Grünzäsuren: keineRegionaler Grünzug: <strong>Teil</strong>e der Erweiterungsfläche sind als „Regionaler Grünzug“ ausgewiesenArtenschutzBereits in der Vergangenheit wurden zur Konversion des einstigen Flugplatzes zum Gewerbeparkumfangreiche pflanzensoziologischen und faunistischen Untersuchungen vorgenommen.Die Landschaftsstrukturen innerhalb des Gebietes des Gewerbeparks sind dementsprechendein sehr hochwertiger Lebensraum für seltene und geschützte Vögel, Heuschreckenund Falterarten.Nach neueren Untersuchungen in den einzelnen Bebauungsplan-Verfahren trifft dies auchauf Amphibien und Reptilien zu (Kreuzkröte, Mauer-und Zauneidechse).Derzeit wird eine umfangreiche Nachkartierung der Avifauna (Vögel) des Gewerbeparks vorgenommen(Bioplan Boschert, Bühl), welche im weiteren Verfahrensverlauf Eingang in denUmweltbericht erlangen soll.Im weiteren Verfahrensverlauf sollte auch das ausgeräumte Erweiterungsgebiet in die Untersuchungenmiteinbezogen werden (Feldbrüterarten, Triel).3.3.2 Bestandsbewertung:Wesentliche Kriterien, nach denen die Funktionen der vorhandenen Biotoptypen und Strukturenfür den Artenschutz und die Biotopvernetzung bewertet werden, bilden z.B.NaturnäheStruktur und Artenvielfalt (biotoptypische Arten)Gefährdungsgrad und Empfindlichkeit gegenüber EingriffenAlter und WiederherstellbarkeitRepräsentanz im NaturraumFLA Wermuth Bad Krozingen 25


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Bewertung des Umweltbelang „Arten und Biotope“BewertungBiotoptypHohe BedeutungMittlere BedeutungGeringe BedeutungSehr geringe BedeutungNaturschutzgebieteLandschaftsschutzgebieteNatura 2000 Gebiete (Lebensräume mit Arten nach Anhang I VRL und Anhang Ider FFH- Richtlinien sowie bedrohte Lebensräume nach Anhang II der FFH -Richtlinien)nach §30 BNatSchG geschützte Biotope und Waldbiotope wie z.B.- Wiesengesellschaften wie Halbtrockenrasen, Trockenrasen, Feuchtwiesen- Feldgehölze u. Feldhecken, Gebüsche wärmeliebender Standorte- Kleingewässer u. Tümpel- entwickelte Feldgehölze und Heckenstrukturen einschließlich deren Säume- standortgerechte, naturbelassene Wälder u. naturnahe Waldflächen mit undohne Schutzfunktionsonstige Biotope mit Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie Biotopstrukturen,die für die Biotopvernetzung und für die Biotopausstattung vonbesonderer Bedeutung sindWaldflächenlineare Feld- und Ufergehölze, Hecken die nicht nach §30 kartiert wurdenFließgewässer, zeitweilig wasserführende Gräben, die nicht nach §30 kartiertwurdenWeiher, Kleingewässer, die nicht nach §30 kartiert wurdenEinzelbäume, Baumreihen und Baumgruppenmäßig bis wenig intensiv genutztes WirtschaftsgrünlandSukzessions- und Brachflächen außerhalb regelmäßiger Bewirtschaftungintensiv genutzte AckerflächenÖffentliche und private Grünflächen im SiedlungsbereichRohstoffabbauflächen (Kiesgruben in Betrieb)Siedlungsfläche mit Infrastruktur3.3.3 Naturschutz im Rahmen der EUDas Naturschutzrecht in der Europäischen Union (EU) baut für den Gebiets- und Lebensraumschutzvon Arten im Wesentlichen auf zwei Richtlinien auf:Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RichtlinienVRL) aus dem Jahr 1979FLA Wermuth Bad Krozingen 26


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebendenTiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien / FFH) aus dem Jahr 1992FFH- RichtlinienDas Ziel der FFH- Richtlinie ist die Bewahrung bzw. die Wiederherstellung eines günstigenErhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenartenvon gemeinschaftlichem Interesse. Die Ziele der Richtlinie sollen mittels eines kohärenten,europäischen, ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung„Natura 2000“ erreicht werden. Eingeschlossen sind auch die Gebiete die nach der Vogelschutzrichtlinieausgewiesen wurden. Die Anhänge I (FFH –Lebensräume) und II (FFH–Arten) der Richtlinien dienen unmittelbar der Ausweisung des Schutzgebietssystems.Vogelschutz-RichtlinienDie Vogelschutz -Richtlinie regelt den Schutz, die Nutzung und die Bewirtschaftung aller einheimischenVogelarten. Für die im Anhang I der Richtlinien genannten Arten sind besondereSchutzmaßnahmen zu ergreifen (Ausweisung von Schutzgebieten).Natura 2000 GebieteDie im Planungsgebiet ausgewiesenen und an die EU gemeldeten Natura 2000 Gebiete, d.h.Biotopkomplexe, die der FFH- Richtlinie oder VRL- Richtlinie entsprechen sind in Kap. 3.3.1.aufgelistet und in der Karte 01 gekennzeichnet.3.3.4 Informationssystem Zielartenkonzept Baden Württemberg (ZAK)Mit dem „Informationssystem Zielartenkonzept“ steht in Baden Württemberg, in überarbeiteterForm seit April 2009, ein interaktives Planungswerkzeug zur Erstellung faunistischerZielarten- und Maßnahmenkonzepte zur Verfügung. Im <strong>Teil</strong> II des <strong>Landschaftsplan</strong>es werdender Inhalt, Ziele und der Planungsablauf des Zielartenkonzepts kurz aufgegriffen und erläutert.Der Zwischenbericht „Informationssystem Zielartenkonzept“ mit Vorläufiger Zielartenlisteist im Anhang beigefügt. Dabei handelt es sich um eine gemeindebezogene Auswertungder Gemeinde Hartheim, die jedoch auch die Habitatstrukturen der übrigen beteiligten Gemeindeumfasst.3.4 Umweltbelang BodenVorbemerkungenDie Bestandserfassung und Bewertung für den Umweltbelang Boden erfolgt überwiegendüber die Auswertung der vorliegenden Bodenkarten des Geologischen Landesamtes. Die inder nachfolgenden Bestandserfassung und Bewertung sowie die in der Bodenkarte dargestelltenBöden mit Nummerierung entspricht den Böden der Bodenkarte von Baden Württemberg1 : 25.000 des geologischen Landesamtes, Blatt 8111 Müllheim.FLA Wermuth Bad Krozingen 27


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Die Bewertung der Böden erfolgt in Anlehnung an das Bodenschutzgesetz auf der Grundlagedes Leitfadens „Bewertung der Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“, LUBW, Bodenschutz23, bzw. konnte direkt aus den Erläuterungen zu vorliegenden Bodenkarten übernommenwerden.Folgende Einzelkriterien gemäß Bodenschutzgesetz werden bewertet:• Sonderstandort für die natürliche Vegetation,• Standort für Kulturpflanzen,• Ausgleichskörper im Wasserhaushalt,• Filter und Puffer für Schadstoffe,• Archive der Natur- und Kulturgeschichte.Entsprechend der Methodik des Leitfadens werden die Einzelkriterien 5-stufig bewertet, vonBewertungsklasse 0 für versiegelte Flächen bis 4 für Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung.Die Bodenfunktion „Sonderstandort für die natürliche Vegetation“ wird nur in die Bewertungsklassen3 und 4 eingestuft wird, wobei in der Gesamtbewertung nur Standorte derBewertungsklasse 4 (sehr hoch) berücksichtigt werden.Für die Funktionen „Archive der Natur- und Kulturgeschichte“ lässt sich anhand der Bodeneinheitenentsprechend dem Leitfaden keine 5-stufige Bewertung ableiten. Bewertungsregelnfür die Archive sind in einer gesonderten Broschüre beschrieben, in der sich auch Aussagenzur Schutzwürdigkeit und zum Schutzbedarf für diese Archive finden.GesamtbewertungBei der Gesamtbewertung der Böden werden nach dem Leitfaden zwei Fälle unterschieden.Erreicht die Bodenfunktion „Sonderstandort für die natürliche Vegetation“ die Bewertungsklasse4 – sehr hoch, so wird der Boden in die Bewertungsklasse 4 eingestuft. Ansonstenwird die Wertstufe eines Bodens über den Durchschnittswert der drei übrigen Bodenfunktionenermittelt. Die Bodenfunktion Sonderstandort für die natürliche Vegetation wird dabeinicht mehr mit einbezogen.Vorliegende Datengrundlagen• GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN- WÜRTTEMBERG (1981): Geologische Karten vonFreiburg und Umgebung M 1:50 000• LANDESAMT FÜR GEOLOGIE... BADEN- WÜRTTEMBERG FREIBURG i. Br. (2004) Bodenkartevon Baden- Württemberg; M 1 : 25 000, 8111 Müllheim Karte und Erläuterungen• LANDESAMT FÜR GEOLOGIE... BADEN- WÜRTTEMBERG FREIBURG i. Br. Bodenkarte vonBaden- Württemberg; M 1 : 200 000, CC 8710 Freiburg – SüdFLA Wermuth Bad Krozingen 28


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>3.4.1 BestandserfassungGeologieDie Geologie der Niederterrasse besteht aus jungpleistozänem Rheinkies großer Mächtigkeit,denen untergeordnet Geröll aus dem Schwarzwald beigemengt ist und der bereichsweisedurch spätwürmeiszeitlichen Hochflutlehm überlagert wird. Die Auen der Rheinzuflüssebestehen aus schluffig - lehmigen Auensedimenten (Hochflutlehm).BodenbildungIm Planungsgebiet herrschen Rötliche Parabraunerden und Parabraunerde-Braunerde ausNiederterrassenschotter mit kalkreichen reliktischen Grundwasserabsätzen im Untergrundvor.In den ebenen Auenbereichen des Sulzbachs und Eschbachs herrscht Brauner Auenbodenhäufig über Parabraunerde aus Hochflutlehm vor.BodeneigenschaftenDie mittel- bis tiefgründigen Parabraunerden und tiefgründigen Auenböden sind im Oberbodenweitgehend entkalkt.Die Nutzbare Feldkapazität der Parabraunerden aus kalkhaltigem Schotter ist als mittel unddie Wasserdurchlässigkeit als gering zu bewerten. Die Feldkapazität der Auenböden im Gebietwird als hoch bis sehr hoch eingestuft, die Wasserdurchlässigkeit als gering.Das Filter- und Puffervermögen gegenüber Schadstoffen der Auenböden ist meist als hochbis sehr hoch, bei den Rötlichen Parabraunerden als mittel einzustufen.Die Erosions-, Verdichtungs- und Verschlämmungsgefährdung kann für die rötliche Parabraunerdeals gering, bei den übrigen Böden mit hohem Feinerdeanteil als hoch eingestuftwerden.BodennutzungIm Bereich der geplanten Gewerbegebietserweiterung wird fast ausschließlich Ackerbau mitMais, Getreide und Sonderkulturen wie Spargel oder Gemüseanbau betrieben.Grünlandnutzung spielt großflächig im Westen des Flugplatzgeländes, im Bereich der Rollbahnenstatt.Forstwirtschaftliche Flächen sind außerhalb des Gewerbeparks im Bereich der geplantenErweiterungsfläche nicht vorhanden. Innerhalb des Gewerbepark finden sich mehrere Waldflächenunterschiedlicher Größe und Altersstruktur.FLA Wermuth Bad Krozingen 29


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>VorbelastungIm östlichen Bereich des Gewerbeparks besteht eine hohe Vorbelastung durch die bestehendeFlächenversiegelung und Bebauung.3.4.2 BestandsbewertungZur Bewertung der Böden wurde auf die Bodenübersichtskartekarten 1: 200.000 und ergänzendauf die Bodenkarte von Baden-Württemberg 1:25.000 und Erläuterungen, Blatt Müllheimzurückgegriffen.Bewertungsrelevante Bodenfunktionen:Sonderstandort für die natürliche VegetationNatürliche BodenfruchtbarkeitAusgleichskörper im WasserkreislaufFilter und Puffer für SchadstoffeArchive der Natur- und KulturgeschichteInnerhalb des Untersuchungsgebietes sind keine der im Leitfaden katalogisch aufgeführtenFlächen und Merkmale für den Wert eines Bodens als „Archive der Natur- und Kulturgeschichte“bekannt.Bedeutung der Böden für den BodenschutzBodentypWasserhaus-haltFilter u.PufferfunktionKulturpflanzen Vegetation Gesamtbewertung(Wertstufe)Brauner Auenbodenaus Auenlehm(Nr.36)sehr hoch (Bk 4)hoch bis sehrhoch (Bk 3,5)hoch bis sehrhoch (Bk 3,5)gering 3,666Parabraunerde auskalkhaltigemSchotter (Nr.31)sehr hoch (Bk 4)mittel bis hoch(Bk 2,5)gering bis mittel(Bk 1,5)gering 2,666Bk: Bewertungsklasse3.5 Umweltbelang KlimaVorbemerkung:Als wesentliche Datengrundlage dient neben dem vorliegende <strong>Landschaftsplan</strong>, der Klimaatlasund die Regionale Klimaanalyse (REKLISO).FLA Wermuth Bad Krozingen 30


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Neben der Darstellung makroklimatischer Parameter werden in den einzelnen Steckbriefenauch Bereiche mit lokalklimatischer Bedeutung wie z.B. Kalt- und Frischluftleitbahnen usw.erfasst.Als derzeitige Belastungen für das Umweltbelang Klima sind die bestehende Flächenversiegelungim Gewerbepark und die Schadsoffemissionen, die durch vorhanden Gewerbe- undIndustriebetriebe verursacht werden, zu nennen.Plangrundlagen: TRINATIONALE ARBEITSGEMEINSCHAFT REKLIP, 1995; Klimaatlas Oberrhein Mitte –Süd, Atlas und TextbandREGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN (Hrsg.) (2006): Regionale KlimaanalyseSüdlicher Oberrhein (REKLISO)REGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN (Hrsg.) (1983): Klima am südlichen Oberrhein– Erkenntnisse für die Raumordnung; Schriftenreihe, Heft 11, Freiburg Juni19833.5.1 Bestand:Die hohen Jahresmitteltemperaturen mit ca. 9-10 °C und einer Niederschlagssumme um 700mm kennzeichnen das trockene, sommerheiße und wintermilde Klima der Niederterrassenlandschaft,in dem sich der Regenschatten der Vogesen noch bemerkbar macht. Infolge derTieflage im Rheinland ist das Gebiet mit häufigen Nebeln im Herbst und im Winter stark inversionsgefährdet.3.5.2 BestandsbewertungDie Bewertung der lokalklimatischen Verhältnisse erfolgt über die klimatischen Schutzausweisungender Waldfunktionenkartierung sowie Auswertung der geländemorphologischenGegebenheiten (Relief, Lage der Ausgleichs- und Wirkungsräume usw.)Bewertung Umweltbelang Klima/LuftBewertungBereiche mit hoherBedeutungund EmpfindlichkeitBereich mittlererBedeutung undEmpfindlichkeitKriterien / Funktionen Kalt- und Frischluftleitbahnen entlang von Fließgewässer Größere Waldflächen mit WaldbestandsklimaErgänzungsräume der freien und unbebauten land- und forstwirtschaftliche Nutzflächeninsbesondere die für das Kleinklima bedeutenden Landschaftselemente wie Feldhecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Bachgalerien Hainartige GehölzstrukturenFLA Wermuth Bad Krozingen 31


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>GrünlandAckerflächenBereiche geringerBedeutung undEmpfindlichkeitSiedlungsflächen mit InfrastrukturRohstoffabbauflächen in Betrieb3.6 Umweltbelang Wasser3.6.1 GrundwasserVorbemerkungFür den Umweltbelang Grundwasser ist vor allem die Nutzung der bestehenden Grundwasservorkommenzur Trinkwasserversorgung von Bedeutung. Diesbezüglich sind somit insbesonderedie weitgehende Erhaltung der Grundwasserneubildung sowie die Sicherung derGrundwasserqualität ausschlaggebend.Die Bestandsermittlung und Bewertung erfolgt über die Darstellung der vorhandenen Trinkwasserschutzgebieteund Grundwasserschonbereiche sowie über die Darstellung allgemeinerParameter wie z.B. Grundwasserflurabstand oder Grundwasserneubildung.Als bestehende Belastungen sind auch hier die versiegelten Flächen mit reduzierter Grundwasserneubildungsowie die vorhandenen Schadstoffeinträge zu nennen, wobei die Schadstoffeinträgeaus der Landwirtschaft (Dünger und Rückstände von Pestiziden) inzwischeneindeutig nachweisbar sind. Schadstoffeinträge über entsprechende Emissionen von Verkehrswegen,Industrie sind nur schwer belegbar und können allenfalls grob abgeschätztwerden. Weitere Beeinträchtigungen stellen Abbauvorhaben dar, durch welche die filterndenund puffernden Bodendeckschichten entfernt werden.Vorliegende Datengrundlagen• LUBW (2012); Umwelt-Datenbank online3.6.1.1 Bestand:Der Grundwasserstrom im Bereich der Niederterrasse ist ein wichtiges und überregionalbedeutendes Trinkwasserreservoir. Die Grundwassermächtigkeit im Gewerbepark und angrenzenderErweiterungsfläche bewegt sich zwischen 0- 10m im Nordosten und 40-60m imSüdwesten. Der Grundwasserflurabstand im Gebiet liegt bei 11 bis ≥ 14m. Die Fließrichtungdes Grundwassers verläuft nach Nordwesten, d.h. hin zur Rheinniederung. Die linienhafteGrundwasserneubildung aus Oberflächengewässern ist relativ hoch, weil die Bäche vollständigin der Rheinebene versickern.Wasserschutzgebiete:FLA Wermuth Bad Krozingen 32


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>• Im Planungsgebiet liegen keine ausgewiesenen Wasserschutzgebiete.• Nördlich der K 4983 liegt das WSG „Bad Krozinger Berg“.Quellschutzgebiet:• Nordöstlich des Planungsgebietes 315025 liegt die Thermalquelle IV Bad Krozingen,Landratsamt <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald, Fläche 8333 haGrundwasserschonbereich:• Nördlich des Gewerbeparks zwischen Bremgarten/Tunsel und Hartheim3.6.1.2 BestandsbewertungDie Beurteilung der Flächen des Untersuchungsgebietes hinsichtlich des UmweltbelangsGrundwasser erfolgt anhand der Bedeutung der Grundwasserneubildung bzw. für die Trinkwassergewinnung(Die Bedeutung als Standortfaktor wird unter den Umweltbelangen Bodenbzw. Flora/Fauna betrachtet.).Die Schutzgebietszonen I, II und III des nördlich der geplanten Erweiterungsfläche ausgewiesenenWasserschutzgebietes werden als Bereiche mit hoher Bedeutung eingestuft.Des Weiteren werden der im Regionalplan ausgewiesene Grundwasserschonbereich und dasQuellschutzgebiet als Gebiet mit hoher Bedeutung bewertet.Die im Gewerbegebiet erfassten Wald- und Gehölzflächen sowie die Grünlandflächen undOberflächengewässer, sind als Flächen mit mittlerer Bedeutung für die Trinkwasserversorgungeinzustufen.Sonstige landwirtschaftlich genutzte Flächen sind aufgrund ihrer intensiven Nutzung undtemporär fehlender Dauerbegrünung von geringer Bedeutung für den UmweltbelangGrundwasser.Alle überbauten und versiegelten Flächen sind als Bereiche mit Vorbelastung eingestuft. EineGrundwasserneubildung findet hier nicht statt.3.6.2 OberflächenwasserVorbemerkungHinsichtlich der vorhandenen Oberflächengewässer sind neben der Sicherung des geregeltenAbflusses und der Gewährleistung des Hochwasserschutzes für die Siedlungsbereiche, insbesondereauch die Funktionen der Gewässer als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und als biotopvernetzendeElemente in der Landschaft sowie für die Wasserqualität von Bedeutung.Vorliegende DatengrundlagenFLA Wermuth Bad Krozingen 33


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.) (1991): Gütezustandder Fließgewässer in Baden-Württemberg auf biologisch-ökologischer Grundlage3.6.2.1 Bestand:Das Bearbeitungsgebiet gehört ausschließlich zum Einzugsgebiet des westlich gelegenenRheins. Die Fließgewässer versickern jedoch vor Erreichen des Rheins in den lockeren Schotternder Niederterrasse bzw. der Rheinaue.Fließgewässer im Gebiet:Entlang der südlichen Gewerbegebietsgrenze verläuft der Sulzbach. Südöstlich des Gewerbeparksfließt dem Sulzbach der Eschbach, welche vor seiner Verlegung durch den Gewerbeparkfloss sowie der Ehebach von Buggingen herkommend zu.Im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche selbst sind keine Fließgewässer vorhanden. DerSeltenbach tangiert im Nordosten von Westen her kommend das Planungsgebiet bevor er innördlich Richtung weiterfließt.Stillgewässer:In der offengelassen Kiesgrube im Südosten des bestehenden Gewerbeparks finden sich zweiTümpel mit je nach Grundwasserstand schwankenden Größen.GütezustandNach der biologischen Gewässerkartierung BW ist der Sulzbach in die Güteklasse I – II (geringbelastet) eingestuft.Vorrangbereich für Überschwemmung:• An der Einmündung zwischen Sulzbach und Eschbach südöstlich des Gewerbeparks• Einmündungsbereich Burggraben in den Seltenbach nordöstlich der geplanten GewerbegebietserweiterungHochwasserschutzKeine HRB und Versickerungsbecken im bestehenden Gewerbepark und im geplanten Erweiterungsbereich.3.6.2.2 BestandsbewertungIn einer ökomorphologischen Untersuchung wird der Sulzbachabschnitt zwischen Heitersheimund der Rheinaue in die Zustandsklasse 6 (naturferner Zustand) und der verdolte Abschnittsüdlich der Rollbahn der Zustandsklasse 7 (naturferner Zustand) zugeordnet).Der Seltenbach/Burggraben kann ebenfalls als ökomorphologisch stark beeinträchtigtes Gewässerangesprochen werden.FLA Wermuth Bad Krozingen 34


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>3.7 Umweltbelang Erholung / LandschaftsbildVorbemerkung:Bei der Untersuchung des Landschaftsbildes steht die ästhetische Qualität der Landschaft imVordergrund der Betrachtung. Entscheidende Kriterien sind hier die Eigenart, Vielfalt undSchönheit der Landschaftskomplexe und ihre typischen Landschaftsbilder, aber auch derlandschaftskulturellen und ästhetischen Ausstattung (Vielfalt und Schönheit), die im Wesentlichendurch die Ausstattung der Landschaft über die vorhandenen Landschaftselementegeprägt wird.Bei der Untersuchung der Erholung werden neben der Erfassung der natürlichen Erholungseignungeiner Landschaft, wie angenehmes Klima und Ruhe, auch infrastrukturelle Bestandteile,z. B. die Ausstattung der Flächen mit Wegen oder Grillstellen erfasst.Plangrundlagen:LUBW (2012); Umwelt-Datenbank online3.7.1 Bestand:Die flache Niederterrasse wird großflächig ackerbaulich genutzt und entsprechend ausgeräumtist die Landschaft. Durch die gegebene Nutzung ist die Ebene zwischen Rhein undVorbergzone in seiner visuellen Erlebbarkeit erheblich beeinträchtigt. Außerdem sind dieklimatischen Bedingungen mit hohen Wärmebelastungen und mangelnder Durchlüftung imSommer, für Erholungssuchende nicht gerade günstig. Die Niederterrasse mit seinen Wirtschaftswegenbesitzt jedoch ein gut ausgebautes Wegenetz für Radfahrer und Wandererund ist von den Siedlungen aus in kurzer Zeit gut erreichbar.Die Gewerbeflächen des Gewerbepark <strong>Breisgau</strong> sind durch die weitläufigen Wiesenflächen(NSG/LSG/), die bestehenden Wäldchen, den großzügige Grünflächen mit vielfältigen Gehölzstrukturenauffällig stark gegliedert und gut in die Niederterrassenlandschaft eingebunden.Der geplanten Erweiterungsfläche im Nordosten des Gewerbeparks, welche intensiv landwirtschaftlichgenutzt wird, fehlen strukturierende Landschaftselemente.Landschaftsschutzgebiet:„Flugplatz Bremgarten“ Schutzgebiets-Nr.: 3.15.030Infrastrukturelle Einrichtungen- Um den gesamten Gewerbepark existiert ein Rundweg der zum einen von Radfahrer, Joggeroder Inline Skater stark frequentiert ist. Darüber hinaus dient der Weg als Naturlehrpfadmit Hinweistafeln über die bestehende Tier- und Pflanzenwelt im Gewerbepark.FLA Wermuth Bad Krozingen 35


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>- Die derzeit vorhandene Sportfläche mit Tennisanlage soll im Zuge der Fortschreibung desvorliegenden Flächennutzungsplanes überplant und als Gewerbefläche ausgewiesen werden.- Die Anlage „Super Moto“ des Freiburger Motorsportclubs, die im Süden des Gewerbeparksangesiedelt ist, soll aufgegeben und auf einem anderen Standort außerhalb des Gewerbeparksangesiedelt werden.- Fallschirmsport- Modelfluggruppe Bremgarten e.V.3.7.2 BestandsbewertungDie <strong>Teil</strong>aspekte der Erholungseignung sowie des Landschaftsbildes werden nachfolgend zusammenfassendbewertet.Bewertung des Umweltbelang Landschaftsbild /Erholung im PlanungsgebietBewertungHohe BedeutungBiotoptypLandschaftskomplexe / ErholungsgebieteSchutzgebiete und infrastrukturelle EinrichtungenNatur- und Landschaftsschutzgebiet im GewerbeparkLandschaftselementeBachläufe und ihre GehölzgalerienEinzelbäume und BaumreihenHainartige GehölzstrukturenFeldgehölze und FeldheckenMittlere Bedeutung LandschaftselementeGrünlandGeringe Bedeutung Landschaftskomplexe / ErholungsgebieteStrukturarme landwirtschaftlichen NutzflächenLandschaftselementeAcker und sonstige intensiv genutzten FlächenVorbelastung • Versiegelte und überbaute Bereiche des Gewerbeparks mit teilweise weithin visuellstörende größere GebäudekomplexeFLA Wermuth Bad Krozingen 36


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>3.8 Umweltbelang MenschVorbemerkung:Um in der Bauleitplanung für das Umweltbelang Mensch die Auswirkungen der Darstellungenbeschreiben, bewerten und darüber hinaus Flächen oder Maßnahmen festlegen zu können,müssen zunächst die Ziele klar sein. Grundsätzlich sind zur Sicherung der Gesundheitund des Wohlbefindens des Menschen und damit für die Bevölkerung insgesamt folgendeZiele erforderlich:Sicherung einer intakten Umwelt als Lebensgrundlage des MenschenSicherung gesunder Wohn- und ArbeitsverhältnisseSicherung der Flächen für Freizeit und Erholung vor allem in WohnungsnäheSicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit aufgrund ihrer Bedeutungals Erlebnis- und Erholungsraum für den Menschen.Der Umweltbelang Mensch steht in enger Wechselbeziehung zu den übrigen Umweltbelangen,vor allem des Naturhaushalts.GewerbegebietserweiterungIn der parallel laufenden Flächennutzungsplanänderung werden neue Flächen zur Gewerbegebietserweiterungvorgeschlagen. Für die geplanten Erweiterungsflächen erfolgt die Umweltprüfungüber Flächensteckbriefe, in denen sowohl die städtebaulichen als auch die landschaftsökologischenKriterien untersucht und bewertet werden.Plangrundlagen:REGIONALPLAN Südlicher Oberrhein (1995); Regionalverband Südlicher Oberrhein Integrierte Flächennutzungs- und <strong>Landschaftsplan</strong>ung Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>, 2000;1. ÄnderungLUBW (2012); Umwelt-Datenbank online3.8.1 Bestand:OrtschaftenDas Untersuchungsgebiet hat Anteil an der Gemarkung Bremgarten/Gemeinde HartheimGemarkung Grißheim /Gemeinde Neuenburg, Gemeinde Eschbach, Gemeinde Heitersheimund Gemarkung Tunsel /Gemeinde Bad Krozingen. Die nächstgelegenen Ortschaften Bremgartenund Eschbach liegen jeweils 1,5 km westlich bzw. östlich des Gewerbeparks.Bestandsbewertung:FLA Wermuth Bad Krozingen 37


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Die Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit der Siedlungsbereiche erfolgt anhandder bebauungsplanrechtlichen Einordnungen.Hohe Bedeutung und EmpfindlichkeitReines und allgemeines WohngebietKrankenhäuser, Schulen, Kindergärten u.s.w.sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhandenMittlere Bedeutung und EmpfindlichkeitMischgebietist im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesenGeringe Bedeutung und EmpfindlichkeitGewerbegebietIndustriegebiet3.8.2 Übergeordnete VorgabenAls vorrangiges Ziel in Bezug auf den Umweltbelang Mensch ist der Schutz des Menschenund seiner Gesundheit an seinem Wohn- und Arbeitsplatz vor schädlichen Auswirkungendurch Lärm- und Schadstoffe anzusehen.Der Gesetzgeber hat diesbezüglich verschiedene Richtlinien, Richt- bzw. Grenzwerte festgesetzt.16. BlmSchV: Die 16. Bundesimmissionsschutz - Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung vonöffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen.Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist beim Bau oderbei wesentlicher Änderung sicherzustellen, dass der Lärm – Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwertenicht überschreitet.16. BImSchV Lärmgrenzwerte für die einzelnen Siedlungsnutzungenzulässige LärmgrenzwerteTagzulässige LärmgrenzwerteNachtGewerbegebiet bis 69 dB(A) bis 59 dB(A)Sondergebiet keine Angaben keine AngabenFLA Wermuth Bad Krozingen 38


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>VLärmSchR und DIN 18 005: Bei der Lärmvorsorge geht es darum, unzumutbare Einwirkungen durch Verkehrslärmbeim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen an Straßen zu vermeiden.Im Gegensatz zu den Lärmgrenzwerten der 16. BImSchV stellen die Richtwerte der DIN 18 005 das Maß dertatsächlichen Betroffenheit des Umweltbelang Mensch durch die Lärmimmissionen dar, wohingegen die 16.BImSchV sich als Bewertungsgrundlage für die Beurteilung der Notwendigkeit von zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmenbeschränkt und somit hinsichtlich der Auswirkungen auf das Umweltbelang Mensch nur den unbedingteinzuhaltenden Mindeststandard darstellt.DIN 18 005 Lärmrichtwerte für die einzelnen SiedlungsnutzungenLärmrichtwerteTagLärmrichtwerteNachtGewerbegebiet 65 dB(A) 55 dB(A)23. BimSchV: Seit dem 01.03. 97 ist die 23. Bundesimmissionsschutz - Verordnung in Kraft. Für die SchadstoffeNO², Benzol und Ruß werden Schwellenwerte angegeben, die den Schutz der Gesundheit auch an Straßen undin Gebieten gewährleisten sollen, in denen besonders hohe, vom Kfz - Verkehr verursachte Immissionen zuerwarten sind. Bei Überschreitung dieser Schwellenwerte sind verkehrsbeschränkende Maßnahmen zur Verminderungoder Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen zu prüfen.Schwellenwerte gemäß der 23. BImSchVSchadstoff Schwellenwert Statistische DefinitionNO2 160 µg/m³ 98% - Wert, gebildet aus HalbstundenmittelwertenBenzol 10 µg/m³ JahresmittelwertRuß 8 µg/m³ Jahresmittelwert3.9 Umweltbelang Kultur- und SachgüterVorbemerkung:Der Begriff des Kulturgutes ist zum einen aus der Sicht des Denkmalschutzes zu interpretieren,und bezieht sich auf Baudenkmale und schutzwürdige Bauwerke sowie Ensembles, ArchäologischeFundstellen und Verdachtsflächen, sowie Bodendenkmale.Im Allgemeinen werden folgende Gruppen von Kulturgütern unterschiedenBauliche Anlagen, KunstdenkmaleArchäologische Bodenfunde und FundstellenFLA Wermuth Bad Krozingen 39


Gewerbepark <strong>Breisgau</strong>Textteil <strong>Landschaftsplan</strong>Standorte mit immateriellen, kulturellen FunktionenBodendenkmaleAls Sachgüter werden alle natürlichen oder anthropogenen Güter von materieller Bedeutungfür den Menschen bezeichnet. Diese sind vor allem Gebäude, Infrastruktureinrichtungen(z.B. Verkehrsstraßen, Hochspannungsleitungen), natürliche Ressourcen (z.B. Rohstoffsicherungsbereiche)oder bestimmte Landnutzungsformen (z.B. bedeutsame Böden oder Wald).Sofern von den geplanten Entwicklungsflächen Sachgüter betroffen sind, wird in den integriertenSteckbriefen in der Rubrik Nutzungskonflikte darauf hingewiesen.3.9.1 BestandKultur- und Sachgüter sind im Untersuchungsgebiet nicht bekannt.FLA Wermuth Bad Krozingen 40

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