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Satzung über die Festlegung von Schulbezirken ... - Gemeinde Jade

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An der DornebbeBraker StraßeBrückenwegHoher MoorwegMentzhauser StraßeMiddelreegSchulhelmerMentzhauser StraßeMiddelreegOldenbroker StraßeSandwegAn der DornebbeBollenhagener Straße 83 – 105, 50 - 68<strong>Jade</strong>rlangstraßeKreuzmoorstraße 25 – 31, 48 - 54Oldenbroker StraßeSandwegSchulweg<strong>Jade</strong>rlangstraßeBraker StraßeHayenweg 3 – 16, soweit nicht dem Schulbezirk<strong>Jade</strong>rberg zugeordnetKurzendorfer WegBollenhagener Straße 41 - 79, soweit nicht demSchulbezirk <strong>Jade</strong>rberg zugeordnetNordmentzhausenNordmentzhausenNordmentzhausenNordmentzhausenNordmentzhausenNordmentzhausenNordmentzhausenSüdmentzhausenSüdmentzhausenSüdmentzhausenSüdmentzhausenSüdbollenhagenSüdbollenhagenSüdbollenhagenSüdbollenhagenSüdbollenhagenSüdbollenhagenSüdbollenhagen<strong>Jade</strong>rlangstraßeNordbollenhagenNordbollenhagenNordbollenhagenNordbollenhagen§ 3 Inkrafttreten, Übergangsregelungen(1) Diese <strong>Satzung</strong> tritt am 01.08.2013, d.h. mit Schuljahresbeginn 2013 / 2014, in Kraft. Die<strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Festlegung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schulbezirken</strong> für <strong>die</strong> Grundschulen vom 01.06.2012 trittmit dem gleichen Tag außer Kraft.(2) Diese <strong>Satzung</strong> findet bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 keine Anwendung fürSchülerinnen und Schüler, <strong>die</strong> am Ende des Schuljahres 2012 / 2013 <strong>die</strong> Klasse 3 derAußenstelle Mentzhausen der Grundschule Deichschule Schweiburg besuchen und in <strong>die</strong>Klasse 4 versetzt werden. Für sie findet solange <strong>die</strong> <strong>Satzung</strong> vom 01.06.2012 mit derMaßgabe, dass mit Beginn des Schuljahres 2013 / 2014 der Unterricht nur noch an derHauptstelle Schweiburg durchgeführt wird, Anwendung.<strong>Jade</strong>, den 05.03.2013_______________________KaarsBürgermeisterSeite 6

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