10.08.2012 Aufrufe

Informationsbrosch

Informationsbrosch

Informationsbrosch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Unfalltod<br />

siehe AUVB, Artikel 10<br />

• Unfallkosten<br />

siehe AUVB, Artikel 14<br />

Hinweis: Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für die Unfallkosten werden<br />

Hubschrauberrettungskosten bis max. EUR 7.500,- ohne Anrechnung auf die vereinbarte<br />

Versicherungssumme für Unfallkosten ersetzt.<br />

siehe AUVB, Artikel 14, Punkt 5, 6 und 7<br />

• (Pflege)-Taggeld<br />

siehe AUVB, Artikel 11<br />

• Spitalgeld<br />

siehe AUVB, Artikel 12<br />

• Schmerzengeld<br />

Hinweis: Ab einem medizinisch bedingten ununterbrochenen stationären Spitalsaufenthalt von<br />

mindestens 10 Tagen innerhalb von 3 Jahren ab dem Unfalltag wird ein einmaliges Schmerzengeld.<br />

siehe AUVB, Artikel 13<br />

• Privatarzt und Privatklinik<br />

siehe Klausel 24J<br />

Unfallversicherung - Variante „Plus“<br />

Hinweis: Alle beschriebenen Versicherungsleistungen gelten nur als versichert, wenn diese<br />

ausdrücklich in der Polizze dokumentiert wurden.<br />

Eine Invaliditätsversicherung (Dauernde Invalidität) muss zwingend abgeschlossen werden:<br />

• Dauernde Invalidität:<br />

Die Leistung wird ab jedem feststellbaren Grad einer dauernden Invalidität erbracht und zwar<br />

entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad und in Verbindung mit einer<br />

Progressionsstaffel.<br />

siehe AUVB, Artikel 7<br />

Im Rahmen der Ärzteunfall sind während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes geborene<br />

leibliche Kinder der versicherten Person ab dem Zeitpunkt der erfolgten Abnabelung (Durchtrennung<br />

der Nabelschnur) innerhalb der ersten 6 Lebensmonate automatisch mitversichert (gilt nur für<br />

Dauernde Invalidität).<br />

siehe AUVB, Artikel 20<br />

Unabhängig vom Vorliegen einer dauernden Invalidität werden bei einem Knochenbruch, der sich<br />

während der Vertragslaufzeit ereignet, € 250,-- pro Schadenereignis bezahlt. Die<br />

Entschädigungsleistung steht nur einmal pro Versicherungsperiode zur Verfügung.<br />

Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,<br />

registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408<br />

Seite 13 von 161

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!