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• Bis zu in der Polizze angeführten Versicherungssummen gelten mitversichert:<br />

- für Bargeld, Wertpapiere, und bargeldähnliche Werte unter festem Verschluss auf "Erstes<br />

Risiko"<br />

- die Kosten des Aufgebotsverfahrens auf „Erstes Risiko“<br />

- Mehrkosten für vorübergehende, kurzfristige Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bewachung)<br />

nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahl<br />

- Kosten für notwendige Schlossänderungen, soweit die Original- oder Duplikatschlüssel<br />

der Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden<br />

gekommen sind<br />

- für Sachen der Patienten (ausgenommen Bargeld und Schmuck) auf "Erstes Risiko"<br />

• Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Isolier - und Reinigungskosten<br />

sowie Deponiekosten und Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall inkl.<br />

Erdreich bis zu 5 % der Inhaltsversicherungssumme auf "Erstes Risiko“ nach einem<br />

ersatzpflichtigen Schadenfall (zusätzlich zur Inhaltsversicherungssumme)<br />

siehe Klausel 89D<br />

Deckungserweiterungen gegen Zusatzprämie<br />

Mögliche Deckungserweiterungen können individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers<br />

gegen ZUSATZPRÄMIE versichert werden. Die gewünschten Erweiterungen werden in der Polizze<br />

dokumentiert.<br />

- Leitungswasserschadenversicherung<br />

ersetzt die Kosten nach Schäden durch Austreten von Wasser aus leitungswasserführenden<br />

Rohrleitungen , Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen in den Versicherungsräumlichkeiten<br />

sowie Wand- und Fußbodenheizungen. Sofern sich die versicherten Sachen unter dem Straßenniveau<br />

befinden, müssen sie mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden.<br />

siehe 992 - Allgemeine Bedingungen für Versicherung gegen Leitungswasserschäden (AWB) (in der<br />

Folge „AWB“ genannt), Artikel 1<br />

Mitversichert sind im Rahmen der Basisdeckung<br />

• Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Isolier- und Deponiekosten<br />

sowie Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall inkl. Erdreich bis 5 % der<br />

Inhaltsversicherungssumme auf „Erstes Risiko“ (zusätzlich zur Inhaltsversicherungssumme)<br />

• Bis zu in der Polizze angeführten Versicherungssumme gelten mitversichert:<br />

- für Bargeld, Wertpapiere, und bargeldähnliche Werte unter festem Verschluss auf "Erstes<br />

Risiko"<br />

- Kosten des Aufgebotsverfahrens auf „Erstes Risiko“<br />

- für Sachen der Patienten (ausgenommen Bargeld und Schmuck) auf "Erstes Risiko"<br />

siehe Klausel 89D<br />

Deckungserweiterungen gegen Zusatzprämie<br />

Mögliche Deckungserweiterungen können individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers<br />

gegen ZUSATZPRÄMIE versichert werden. Die gewünschten Erweiterungen werden in der Polizze<br />

dokumentiert.<br />

- Sturmschadenversicherung<br />

ersetzt die Kosten nach Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und<br />

Erdrutsch.<br />

Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, Sitz: 1010 Wien, Schottenring 15,<br />

registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408<br />

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