10.07.2015 Aufrufe

Information ÖVGW Richtlinien

Information ÖVGW Richtlinien

Information ÖVGW Richtlinien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4 Aufstellbedingungen‣ 4.1 Allgemeines Bei der Wahl von Gasgeräten ist folgende Reihenfolge zuberücksichtigen:1. Gasgeräte der Bauart C (geschlossener Verbrennungsraum)2. Gasgeräte der Bauart B (offener Verbrennungsraum) Möglichkeit zur Beurteilung der Verbrennungsluftzuführung fürBauart B1. Bemessung der Verbrennungsluftzuführung2. Nachweismethode -> Richtlinie G12• Differenzdruckmessung• Luftzahlmessung (nur Gasfeuerstätten Bauart B11)EVN Netz GmbH / Netz-Engineering-Gas/ Christian Hermann284 Aufstellbedingungen‣ 4.4 Gasgeräte mit offenem Verbrennungsraum - Bauart B Allgemeines• Dürfen nicht über Gasgeräten der Bauart A montiert werden. Aufstellraum• Die Montageanleitungen der Hersteller sind zu beachten.• Wenn der Aufstellraum < 6 m³ ist, dürfen Gasgeräte der Bauart B nuraufgestellt werden wenn sie wie folgt ausgestattet sind:•Bauart B 11BS mit einer Sicherung gegen Abgasaustritt•Bauart B 22 , B 23 , B 32 , B 33 mit Überwachung des AbgasmassenstromesEVN Netz GmbH / Netz-Engineering-Gas/ Christian Hermann29EVN Netz GmbH / Netz-Engineering-Gas/ Christian Hermann 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!