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Information ÖVGW Richtlinien

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Bauart B - Lüftungskanäle‣ Bei vertikalen Lüftungskanälen ist die einwandfreie Funktionnachzuweisen.‣ Bei horizontalen Lüftungskanälen kann die einwandfreieFunktion ermittelt werden.550500450Leitungsquerschnitt [cm²]4003503002502001501005005 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100Zuluftvolumenstrom [m³/h]bis 5m Kanallänge bis 7m bis 10m bis 15m bis 20m bis 25m bis 30mAbbildung 8: Freier Querschnitt der Lüftungsleitungen in Abhängigkeit des Zuluftvolumenstromes V Luftbedarf41EVN Netz GmbH / Netz-Engineering-Gas/ Christian Hermann40Bauart B – Nachweis der ordnungsgemäßenVerbrennungsluftzuführung‣ Für den Nachweis für Gasfeuerstätten der Bauarten B könnenfolgende Verfahren gemäß ÖVGW-Richtlinie G 12 angewandtwerden: Differenzdruckmessung (für Gasgeräte der Bauart B) Luftzahlmessung (nur für Gasfeuerstätten der Bauart B11)EVN Netz GmbH / Netz-Engineering-Gas/ Christian HermannEVN Netz GmbH / Netz-Engineering-Gas/ Christian Hermann 20

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