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INFO FEG Einsiedeln - Freie Evangelische Gemeinde Einsiedeln

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I.n.f.o.men hat. Die <strong>Gemeinde</strong>leitung nimmt die Anmeldung entgegen, informiertdie <strong>Gemeinde</strong> und entscheidet über die Aufnahme. Die Aufnahme wird imRahmen eines Gottesdienstes vollzogen. Jedes Mitglied kann auf eigenenWunsch aus der <strong>Gemeinde</strong> austreten. Die Mitgliedschaft erlischt ebenfalls,wenn sich das Mitglied durch Wohnortswechsel einer anderen <strong>Gemeinde</strong>anschliesst, oder wenn das Festhalten an unbiblischem Lebenswandel oderfalscher Lehre trotz wiederholter Ermahnung einen Ausschluss erfordert.Über den Ausschluss entscheidet ebenfalls die <strong>Gemeinde</strong>leitung.• Kindersegnung: Die Kinder werden auf Wunsch der Eltern in einem Gottesdienstdem Herrn dargebracht und durch Gebet gesegnet.• Unterrricht: Für die Kinder wird ein biblischer Unterricht erteilt mit einerAbschlussfeier in der <strong>Gemeinde</strong>.• Abendmahl: Zur Teilnahme am Abendmahl sind alle eingeladen, die imGlauben an Jesus Christus leben.• Taufe: Die Glaubenstaufe wird nach neutestamentlichem Vorbild als öffentlichesBekenntnis des Täuflings zu Christus praktiziert.• Arbeitsgruppen: Arbeitsgruppen in der <strong>Gemeinde</strong> sind der <strong>Gemeinde</strong>leitungunterstellt und werden von ihr unterstützt.4. Organe der <strong>Gemeinde</strong>• <strong>Gemeinde</strong>versammlungDie <strong>Gemeinde</strong>versammlung ist das oberste Organ der <strong>Gemeinde</strong>. Sie findetin der Regel zweimal jährlich statt. Zu ihren Aufgaben gehören die Abnahmeder Jahresrechnung, die Genehmigung des Budgets, Wahlen, Beschlussfassungenüber Anträge der <strong>Gemeinde</strong>leitung und der Mitglieder.Ausserordentliche <strong>Gemeinde</strong>versammlungen können von der <strong>Gemeinde</strong>leitungoder durch ein Fünftel der <strong>Gemeinde</strong>mitglieder schriftlich verlangtwerden. Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung ist beschlussfähig, wenn ein Drittelder <strong>Gemeinde</strong>glieder anwesend sind. Für Beschlüsse und Wahlen gilt das2/3-Mehr der anwesenden Stimmberechtigten.• <strong>Gemeinde</strong>leitungDie Anzahl Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>leitung richtet sich nach der Grösse der<strong>Gemeinde</strong>. Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>leitung werden von der <strong>Gemeinde</strong>versammlungauf 4 Jahre gewählt oder bestätigt. Der Prediger gehört vonAmtes wegen zur <strong>Gemeinde</strong>leitung. Zum Aufgabenbereich gehören unteranderem: Vollzug der Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>versammlung, Predigerberufung,Regelung von Dienstverhältnissen. Die <strong>Gemeinde</strong>leitung vertritt die<strong>Gemeinde</strong> nach aussen und pflegt die Beziehung zum Bund <strong>Freie</strong>r <strong>Evangelische</strong>r<strong>Gemeinde</strong>n in der Schweiz.• PredigerDer Prediger ist von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung auf unbestimmte Zeit ge-22

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