Nummer 51 • 20. Dezember 2013 Amtsblatt <strong>Elsenztal</strong>Seite 5Müll kostet ab 2014 mehr – erste Erhöhungnach über zehn JahrenNeu: Altklei<strong>der</strong> werden kostenlos abgeholt„Über zehn Jahre blieben die Abfallgebühren auf dem gleichen Niveau,aber im nächsten Jahr ist eine Gebührenerhöhung nicht mehrzu vermeiden“, erklärte Landrat Stefan Dallinger in <strong>der</strong> jüngstenKreistagssitzung in Sinsheim und warb bei den Mitglie<strong>der</strong>n desKreistags und <strong>der</strong> Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme.„Dabei bleiben die bewährten und von unseren Kunden geschätztenStrukturen erhalten“, so Dallinger weiter. Ursachen für dieGebührenerhöhung seien unter an<strong>der</strong>em allgemeine Kostensteigerungensowie vielfältige Serviceverbesserungen.Der Rhein-Neckar-Kreis verfügt über ein mo<strong>der</strong>nes und zukunftsorientiertesAbfallwirtschaftssystem, das sich den sich än<strong>der</strong>ndenRahmenbedingungen anpassen muss. Dies soll auch mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Abfallwirtschaftssatzung beibehalten werden. Diesehat <strong>der</strong> Kreistag am 10. Dezember 2013 mit großer Mehrheit beschlossenund stimmte damit auch den Gebührenerhöhungen zu.Ab 2014 werden für den Austausch von Behältern auf eigenenWunsch <strong>der</strong> Anschlusspfl ichtigen und für die Stornierung von Aufträgenzu angebotenen Zusatzleistungen Gebühren erhoben. Neueingeführt wird als Serviceleistung die kostenlose Sammlung vonAltklei<strong>der</strong>n auf Abruf. Auch Schuhe und saubere Haushaltstextiliensammelt die AVR auf Wunsch ein. Zudem erhöht sich ab 2014die Personengrundgebühr um rund 7 Euro jährlich. Ebenfalls geringfügigteurer werden die Behälter- und Leistungsgebühr sowiedie Gebühren für Son<strong>der</strong>leistungen. Beispielsweise steigt dieGrundgebühr für ein Vierpersonengrundstück ab Januar von101,10 Euro auf 129,20 Euro.Die Anreize zur Abfallvermeidung und Getrennthaltung werden beibehaltenund ausgebaut. So bleiben viele abfallwirtschaftliche Leistungengebührenfrei wie die Abholung <strong>der</strong> Bio-Energietonne.Gemeinsame AmtlicheBekanntmachungenÄmter & BehördenJetzt dran denken:Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2014 beantragen!„Durch einen vom Finanzamt bestätigten Freibetrag können Sie ab JahresbeginnIhr monatliches Nettoeinkommen erhöhen. Deshalb prüfenSie jetzt, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Freibetrag beimLohnsteuerabzug im Jahr 2014 vorliegen“, so Andrea Heck, die Präsidentin<strong>der</strong> Oberfi nanzdirektion Karlsruhe. Ansonsten muss bis ins Jahr2015 gewartet werden, um sich eventuell zuviel einbehaltene Lohnsteuermit <strong>der</strong> Steuererklärung für das Jahr 2014 erstatten zu lassen.Die zu beantragenden Freibeträge sowie alle sonstigen, für die Berechnung<strong>der</strong> Lohnsteuer wichtigen Daten (wie zum Beispiel Steuerklasse,Kin<strong>der</strong>freibeträge, Religion) werden nicht mehr wie früher auf<strong>der</strong> Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt, son<strong>der</strong>n als elektronischeLohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebernelektronisch zum Abruf bereitgestellt. Wer seine eigenenELStAM einsehen möchte, kann nach erfolgter Registrierung imELSTER-Online-Portal unter www.elster.de eine Selbstauskunft überdie für ihn gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale einholen.Ein Freibetrag kann insbeson<strong>der</strong>e bei hohen Werbungskosten wiezum Beispiel bei Berufspendlern, Son<strong>der</strong>ausgaben o<strong>der</strong> außergewöhnlichenBelastungen gewährt werden.Auch wenn für das Jahr 2013 bereits ein Freibetrag berücksichtigtwurde, ist für 2014 ein neuer (vereinfachter) Lohnsteuerermäßigungsantragerfor<strong>der</strong>lich.„Wer den Antrag auf dem Postweg stellt, spart sich den Weg zumFinanzamt“, teilte Heck ergänzend mit. Die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Formularesind nicht nur im Finanzamt, son<strong>der</strong>n auch im Internet unterwww.fa-baden-wuerttemberg.de erhältlich.33. Landespreis für HeimatforschungMit dem Landespreis für Heimatforschung werden in sich geschlosseneEinzelwerke ausgezeichnet, die auf eigener Forschungund Sammlung beruhen. Dies soll durch ein Verzeichnis<strong>der</strong> verwendeten Quellen und durch entsprechende Literaturhinweisedeutlich werden. Die Arbeiten dürfen nicht im Zusammenhangmit einer wissenschaftlichen Ausbildung bzw. einer daraufaufbauenden berufl ichen Tätigkeit stehen. Eine Arbeit kann nureinmal eingereicht werden. Bereits ausgezeichnete Preisträgerinnenund Preisträger werden nicht mehr berücksichtigt. Nach dem30. Lebensjahr können sich Jugendför<strong>der</strong>preisträgerinnen undJugendför<strong>der</strong>preisträger sowie Schülerpreisträgerinnen undSchülerpreisträger erneut bewerben. Über die Vergabe entscheideteine Jury, die sich aus je acht Vertretern <strong>der</strong> Stifter zusammensetzt.Für den Schülerpreis können Arbeiten eingereicht werden,die wissenschaftlichen Kriterien noch nicht voll entsprechen. Anmeldeunterlagenkönnen unter www.landespreis-fuer-heimatforschung.deheruntergeladen werden.Bewerbungen an das:Regierungspräsidium Freiburg -Referat 23Landespreis für HeimatforschungErich Birkle, Geschäftsstelle79114 FreiburgEinsendeschluss ist <strong>der</strong> 30. April 2014Arbeiten zu folgenden Gebieten - die in einer Verbindung zu Baden-Württemberg stehen - können eingereicht werden:• Orts- und Regionalgeschichte - auch grenzüberschreitende- in einem zusammenwachsenden Europa• Unsere Heimat und die Heimat an<strong>der</strong>er• Deutsche Heimatvertriebene: Verlust <strong>der</strong> alten Heimat -Neue Heimat Baden-Württemberg• Technikgeschichte• Natur und Umweltschutz• Kunstgeschichte• Dorf- o<strong>der</strong> Stadt-Erneuerung• Forschung zu Mundart, Theater und Literatur• Forschung zu Bräuchen und FestenHauptpreis 5.000,- Euro, zwei Preise zu je 1.300,- Euro, ein Jugendför<strong>der</strong>preisund ein Schülerpreis zu je 1.300,- Euro.
Seite 6Amtsblatt <strong>Elsenztal</strong> – EschelbronnNummer 51 • 20. Dezember 2013Termine & VeranstaltungenNaturheilverein Spechbachund Umgebung eVAm Montag, dem 13. Januar 2014 findetum 19,30 Uhr im Seminarzentrum Dr. Geibin <strong>der</strong> Silcherstr. 17 in Spechbach folgendeMeditation statt: "Wasserfalldusche - Befreiung von fremdenEnergien, Ansprüchen und Gefühlen" mit <strong>der</strong> NLP-Practitionerund Energetischen Coach Annette Grimm aus Wiesenbach.Der Beitrag für den Abend beträgt 3 Euro für Mitglie<strong>der</strong> des NHVund 6 Euro für Gäste. Eine Anmeldung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.Am Samstag, dem 18. Januar 2014 findet von 14 - 18 Uhr das Mal-Seminar "Meditatives Zeichnen" mit <strong>der</strong> Künstlerin Sigrid Braunaus Spechbach statt. Bei diesem Mal-Seminar steht <strong>der</strong> meditativeProzess im Vor<strong>der</strong>grund. Wir lassen unsere kreative Kraft fließenund finden dabei neue Lösungen.Das Seminar findet im Martin-Luther-Haus in Spechbach statt undkostet 25 Euro für Mitglie<strong>der</strong> des NHV und 30 Euro für Gäste. DieUmlage für die Mal-Zutaten beträgt 3 Euro pro Person.Eine Anmeldung zu dem Seminar erfolgt über die Künstlerin SigridBraun unter <strong>der</strong> Telefon-Nummer 06226 - 15 84 120 o<strong>der</strong> unterinfo@sigrid.braun.deAm Samstag, dem 8. Februar 2014 findet das Seminar "Effizientepsychotherapeutische Methoden zur Bewältigung von Krebserkrankungen"mit dem Psychotherapeuten und PsychoonkologenClaus Haupt statt.Eine Anmeldung ist unbedingt erfor<strong>der</strong>lich bei Hannelore Kotschwarunter <strong>der</strong> Telefon-Nummer 06226 - 40 922 o<strong>der</strong> unter Kotschwar_HKS@yahoo.de.Näheres zu den Seminaren und Veranstaltungen können Sie imInternet unter www.NHV-Spechbach.de erfahren.Ich wünsche allen Mitglie<strong>der</strong>n und FreundInnen des Naturheilvereinseine frohe und besinnliche Weihnachtszeit und einen gutenRutsch ins Neue Jahr 2014!SonstigesEntsorgung von WeihnachtsbäumenBequemer Abholservice durch die AVR Kommunal GmbHEin Anruf genügt und die AVR Kommunal GmbH holt den ausgedientenWeihnachtsbaum direkt vom Grundstück ab. Und dies gerademal für 8 Euro. Die Tannenbäume zählen zum Grünschnitt undwerden wie<strong>der</strong> in einem Biomasseheizkraftwerk zur Energieerzeugungeingesetzt.Eine Abholung ist alle 14 Tage möglich. Die Termine findet man imAVR-Serviceheft <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Gemeinde</strong> o<strong>der</strong> im Internet unterwww.avr-kommunal.de.Die Anmeldung kann telefonisch unter 07261/931-310, per Fax unter07261/931-7040, per Entsorgungskarte aus dem AVR-Servicehefto<strong>der</strong> per E-Mail unter auftragsannahme@avr-kommunal.de erfolgen.Übrigens: Eine Anlieferung bei den Abfallanlagen in Wiesloch, Sinsheim,Hirschberg und Ketsch ist ebenfalls möglich. Wer aber seinAuto nicht mit Tannennadeln verschmutzen möchte, <strong>der</strong> sollte sichfür die Abholung am Grundstück entscheiden.Nähere Informationen zur Grünschnittentsorgung im Rhein-Neckar-Kreis findet man im Internet unter www.avr-kommunal.deLandtagsveranstaltung„Tag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung“– VdK wie<strong>der</strong> dabei„Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung profitieren nicht vom Rückgang <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit“,betonte <strong>der</strong> Sozialverband VdK Baden-Württemberganlässlich <strong>der</strong> Landtagsveranstaltung „Tag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung“und verwies auf 17.250 arbeitslose Schwerbehin<strong>der</strong>te imSüdwesten. Der VdK appellierte an die Politik, die Inklusion im Arbeitslebenernst zu nehmen und die UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonventionauch in diesem Bereich umzusetzen. Arbeitgeber, die sich <strong>der</strong>Beschäftigung behin<strong>der</strong>ter Menschen verweigern, sollten mit einerdeutlich höheren Ausgleichsabgabe als <strong>der</strong>zeit 290 Euro monatlichpro unbesetztem Pflichtplatz belegt werden. Nach 1995, 1998, 2000,2003 und 2007 hatte <strong>der</strong> VdK auch 2013 wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> speziellenLandtags-Behin<strong>der</strong>tenveranstaltung maßgeblich mitgewirkt und dortden „Thementisch Arbeit und Beruf“ organisiert sowie gemeinsammit <strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe eine Arbeitsgruppezum Landesbehin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz durchgeführt.