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DRINGLICHKEITSANTRAG

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F-KLUB SPÖ-KLUB ÖVP-CLUB IV DIE GRÜNEN<strong>DRINGLICHKEITSANTRAG</strong>An denKärntner Landtag9020 Klagenfurt am WörtherseeKlagenfurt am Wörthersee, am 22.05.2012Betreff:Kärntner GesundheitschartaAntragsteller:KO LAbg. Ing. Kurt Scheuch, KO-Stv. LAbg. Mag. Gernot DarmannKO LAbg. Ing. Reinhart Rohr, KO-Stv. LAbg. Jakob StraußCO Mag. Stephan Tauschitz, CO-Stv. LAbg. Ing. Ferdinand HueterLAbg. Rolf Holub, LAbg. Dr. in Barbara LesjakDer Kärntner Landtag wolle beschließen:Die Kärntner Gesundheitscharta wird zur Kenntnis genommen.Die Gesundheit der Kärntner Bevölkerung sowie deren Versorgung im Krankheitsfallzählen zweifellos zu den höchsten Gütern unseres Landes. Kärnten bietet einhochentwickeltes Gesundheitssystem und strebt mit allen Möglichkeiten danach, dieseQualität zu erhalten. Vor diesem Hintergrund verständigen sich die im KärntnerLandtag vertretenden Parteien darauf, das Thema Gesundheit außerhalb jeglichenparteipolitischen Streites zu stellen und gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass allesdafür getan wird, die hervorragende Qualität des Kärntner Gesundheitswesens zuerhalten.1. Mit Unterstützung der Kärntner Landespolitik hat die KABEG dafür Sorge zutragen, dass im patientennahen Bereich ausreichend Personal zur Verfügungsteht.


2. Es sollen sämtliche Maßnahmen getroffen werden, um den Geldmitteleinsatzder KABEG so zu gestalten, dass die hohe Qualität des KärntnerGesundheitssystems erhalten bleibt und weiterentwickelt werden kann. Hierbeiist aber auch auf Optimierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb Rücksicht zunehmen, um den hohen Versorgungsstandard auch weiterhin zu ermöglichen.3. Entscheidungen in den verschiedenen KABEG-Häusern sollen wieder kollegialdurch ärztliche, pflegerische und wirtschaftliche Leiter erfolgen.4. Eine vernünftige Leistungsangebotsplanung über sämtliche Standorte sowieStandards, die die Häuser untereinander vergleichbar machen, ist anzustreben.5. Der Eigentümer (Land Kärnten) wird direkt über den Aufsichtsrat Einfluss aufdas KABEG-Management nehmen. Der Aufsichtsrat ist mit qualifizierterMehrheit des Kärntner Landtages legistisch zu bestätigen (Art 27 Abs 3 K-LVG).6. Die Einführung von alternativen Versorgungsformen sowie begleitendeMaßnahmen im extramuralen Bereich sollen zu einer Entlastung imKrankenhausbetrieb führen.7. Ein genauer und bis zum Jahr 2016 festgelegter Finanzplan soll dieRahmenbedingungen für eine positive Weiterentwicklung im KärntnerGesundheitssystem ermöglichen (insbesondere die Bundesvorgaben sind hierauch zu berücksichtigen). Eine diesbezügliche 15a-Vereinbarung unterVerlängerung des FAG bis 2016 ist auszuhandeln.8. Alle Standorte von Kärntner Spitälern sollen auch in Zukunft gemäß demabgestuften Versorgungsmodell erhalten bleiben, wobei Schwerpunktsetzungenvorzusehen sind.9. Die Kärntner Gesundheitsplattform unter der Leitung des Gesundheits- undKrankenanstaltenreferenten soll verstärkt im Interesse des Landes regulierendin den Gesundheitsmarkt eingreifen. Darüber hinaus ist auch danach zutrachten, dass Kärnten von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern sowie vonder Republik im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht schlechter gestelltwird.10. Auf die Gesundheitsvorsorge der Kärntner Bevölkerung ist allergrößter Wert zulegen. Auch in diesem Bereich sind die Aktivitäten in RichtungGesundheitsfürsorge und Vorsorgemedizin zu forcieren. Hierbei ist derÜbergang von einem Schnittstellen- zu einem Nahtstellenmanagement weiterhinvoranzutreiben. Der Hausarzt übernimmt dabei die Kostenfunktion. Thematischist neben den häufigsten „Volkskrankheiten“ das Hauptaugenmerk auf dieKinder- und Jugendgesundheit zu legen (inkl. des psychosozialen Bereichs).

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