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Ersterfassung jugendlicher Straftäter und insbesondere ...

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<strong>Ersterfassung</strong> <strong>jugendlicher</strong> <strong>Straftäter</strong> <strong>und</strong> <strong>insbesondere</strong><br />

Sexualstraftäter mit dem BARO<br />

Daniel Gutschner 5 1 , Aïsha Perret 1 , Sabine Völkl-Kernstock 2 , Theo Doreleijers 3 , Jörg<br />

M. Fegert 4 , Klaus Schmeck 5<br />

1 Institut für forensische Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychologie, -psychiatrie <strong>und</strong> -beratung, Bern<br />

2 Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- <strong>und</strong> Jugendalters, Medizinische Universität Wien<br />

3 Klinikum der Freien Universität Amsterdam (VUmc) Duivendrecht<br />

4 Abteilung für Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie/-psychotherapie, des Universitätsklinikum Ulm<br />

5 Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrische Klinik Basel, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel<br />

Korrespondenzautor:<br />

Dr. Daniel Gutschner, Churer Strasse 7, 6830 Rankweil; Tel: +43 5522 90889<br />

daniel.gutschner@ifkjb.ch; www.ifkjb.ch<br />

Dr. Daniel Gutschner ist Direktor des Instituts für forensische Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychologie, -<br />

psychiatrie <strong>und</strong> -beratung in Bern <strong>und</strong> des Instituts für Forensik in Rankweil, Österreich. Er befasst<br />

sich u.a. mit der Begutachtung <strong>und</strong> Behandlung <strong>jugendlicher</strong> <strong>Straftäter</strong> sowie der Erforschung von<br />

Risiko- <strong>und</strong> Schutzfaktoren in der Entwicklung dissozialer Störungen <strong>und</strong> der Wirksamkeit von<br />

strafrechtlichen Maßnahmen. Weitere Schwerpunkte sind die Erfassung von Sorgerechtsgutachten<br />

<strong>und</strong> Behandlung von traumatisierten Scheidungskindern.


Schlüsselwörter: Jugendliche Sexualstraftäter, Psychopathologie, Screeninginstrument,<br />

<strong>Ersterfassung</strong><br />

Übersicht: In verschiedenen Studien konnte aufgezeigt werden, dass ein<br />

Zusammenhang zwischen der Delinquenz <strong>und</strong> der Psychopathologie der Straffälligen<br />

besteht (z.B. Doreleijers et al. 2000). Es ist vor allem bei jugendlichen Straffälligen<br />

wichtig, schnell eine adäquate Schutzmassnahme zu implementieren, um dem<br />

Adoleszenten eine Perspektive zu eröffnen, wie auch die öffentliche Sicherheit zu<br />

wahren. Entsprechende Entscheidungen fussen oft auf nicht standardisierten<br />

Abklärungen. Das Screeninginstrument BARO (Basis Raads Onderzoek) bietet dem<br />

entgegen ein standardisiertes, strukturiertes <strong>und</strong> einfach anwendbares Vorgehen zur<br />

<strong>Ersterfassung</strong> <strong>jugendlicher</strong> Delinquenter (Doreleijers et al. 2000). Speziell für<br />

adoleszente Sexualstraftäter wurde ein zusätzliches Modul zum Screeninginstrument<br />

BARO (Sexual-BARO oder S-BARO) entwickelt. Die Gr<strong>und</strong>idee ist ein stufenartiges<br />

Vorgehen: Anhand des BAROs/S-BAROs soll in einem ersten Schritt eine eventuell<br />

vorhandene Psychopathologie bei einem jugendlichen (Sexual)<strong>Straftäter</strong> festgestellt<br />

werden. Weiter können klare Indikatoren erfaßt werden, ob eine<br />

psychologisch/psychiatrische Begutachtung notwendig ist, <strong>und</strong> welche passende<br />

Schutzmaßnahme notwendig sind.<br />

Keywords: juvenile sex offender, psychopathology, screening instrument, initial screening<br />

Abstract: It was pointed out in different studies that a connection exists between the<br />

delinquency and the psychopathology of a delinquent (e.g. Doreleijers et al. 2000). It<br />

is particularly important to the adolescents, to implement as fast as possible an<br />

adequate measure to facilitate a promising future to the juvenile as well as to protect<br />

the public security. The juridical clarifications in this context usually take place in a<br />

non standardized way. In contrast, the screening instrument BARO (basis Raads<br />

Onderzoek) offers a standardized, structured and simply applicable procedure for the<br />

initial data acquisition of juvenile delinquents (Doreleijers et al. 2000). For adolescent<br />

sex offenders a supplementary module, named S-BARO (Sexual-BARO), was<br />

developed. The idea of this instrument is to allow a stepwise procedure: In a first<br />

step, by means of the BARO/S-BARO, it shall be determined whether a<br />

psychopathology of a juvenile (sex)offender is existing or not. Further, a deeper<br />

psychological/psychiatric investigation can be induced, and finally, in the last step, an<br />

appropriate measure can be implemented.


Einleitung<br />

Unterschiedliche internationale Untersuchungen haben aufgezeigt, dass jugendliche<br />

Straffällige eine hohe Prävalenz psychopathologischer Störungen aufweisen, <strong>und</strong><br />

somit ein Zusammenhang zwischen der Delinquenz <strong>und</strong> der Psychopathologie nicht<br />

zufällig sein dürfte (Döpfner et al. 1997; Doreleijers et al. 2000; Loeber 1988; Loeber<br />

et al. 1993; Moffitt 1990, 1993; Steiner et al. 1997; Vermeiren 2003). Es ist<br />

unbestritten, dass <strong>insbesondere</strong> bei straffälligen Jugendlichen die schnelle<br />

Durchführung einer angepassten Schutzmaßnahme unabdingbar ist, da dies die<br />

Legalprognose positiv beeinflussen kann. Wenn es bei jugendlichen Delinquenten<br />

Hinweise für Störungen der physischen oder psychischen Ges<strong>und</strong>heit gibt, erscheint<br />

es sinnvoll, eine intensive medizinische oder psychologische Begutachtung<br />

durchzuführen, um eine adäquate Schutzmaßnahme planen zu können.<br />

Diagnostische Abklärungen erfolgen auf unterschiedliche Weise <strong>und</strong> laufen nach<br />

nicht standardisierten Kriterien ab. Ein strukturiertes Screeninginstrument wie das<br />

BARO (Basis Raads Onderzoek), bietet die Möglichkeit einer ökonomischen <strong>und</strong><br />

standardisierten Durchführung dieser Abklärung (Gutschner et al. 2006).<br />

Mit Hilfe des BAROs soll ein stufenartiges, sukzessives Vorgehen ermöglicht werden.<br />

In einem ersten Schritt wird festgestellt, welcher Jugendlicher einer differenzierteren<br />

psychologisch-psychiatrischen Begutachtung bedarf, wofür das BARO eine empirisch<br />

überprüfte Gr<strong>und</strong>lage bietet. Darauf aufbauend wird dann über den Bedarf an<br />

(pädagogischen) Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Sanktionen entschieden.<br />

Der Jugendstrafurteilsstatistik der Schweiz (JUSUS) des Jahres 2006 ist zu<br />

entnehmen, dass 16.87 % aller Jugendstrafurteile (14'045 Jugendstrafurteile im Jahr<br />

2006 in der Schweiz) aufgr<strong>und</strong> einer Gewaltstraftat ausgesprochen wurden. Davon<br />

wiederum betrafen 4.7 % Urteile zu Straftaten gegen die sexuelle Integrität, was 0.8<br />

% aller Jugendstrafurteile betrifft. Dies scheint ein geringer Anteil zu sein, welchem<br />

sowohl in den Medien wie auch in der Forschung dennoch überaus große Beachtung<br />

entgegengebracht wird. Diese Aufmerksamkeit erscheint jedoch berechtigt, beachtet<br />

man die Tatsache, dass in der Schweiz 15.2 % der Sexualstraftäter zur Zeit der Tat<br />

minderjährig waren (JUSUS 2005). Ähnliche Zahlen zeigt auch Elz (2004) für<br />

Deutschland, wo ein Fünftel der Täter eines Sexualdelikts im Jahre 2002 jünger als<br />

21 Jahre war. Auch im angelsächsischen Raum ist der Anteil Jugendlicher von 20 %<br />

aller inhaftierten Sexualstraftätern als besorgniserregend einzustufen (Pithers et al.<br />

1995).


Nach Hunter (2000) wird sogar die Hälfte aller sexueller Kindesmisshandlungen von<br />

Minderjährigen begangen wird.<br />

Der Anstieg von 58 Jugendstrafurteilen wegen Straftaten gegen die sexuelle<br />

Integrität im Jahre 1999, auf 113 im Jahre 2006, in der Schweiz, zeigt eine knappe<br />

Verdoppelung dieser Straftaten innerhalb von nur sieben Jahre. Da allerdings auch<br />

die Aufklärungsquote erheblich gestiegen ist <strong>und</strong> der Anteil der Jugendlichen in der<br />

schweizerischen Bevölkerung zwischen 1999 <strong>und</strong> 2006 von 23.2 % auf 21.7 %<br />

gesunken ist <strong>und</strong> keine starke Veränderung diesbezüglich aufzeigt<br />

(Bevölkerungsdaten im Zeitvergleich, B<strong>und</strong>esamt für Statistik BFS 2006), kann aus<br />

diesen Daten nicht geschlossen werden, dass dies ein reiner Anstieg an begangenen<br />

Sexualstraftaten durch Jugendliche ist (Bessler 2007).<br />

Betrachtet man die Zahlen <strong>jugendlicher</strong> Sexualstraftäter, so scheint es sinnvoll, dass<br />

auch für deren <strong>Ersterfassung</strong> ein angemessenes Instrument vorhanden ist. Der S-<br />

BARO als Erweiterungsmodul zum BARO, welches zusammen mit diesem<br />

angewendet werden soll, bietet die Möglichkeit, ein dem Delikt spezifischeres<br />

Screening durchzuführen.<br />

Im deutschen Alltag bedient man sich zur Vorabklärung <strong>jugendlicher</strong> Delinquenter<br />

jedoch noch immer ungleiche Vorgehensweisen, was zu sehr unterschiedlichen<br />

Arbeitsweisen <strong>und</strong> Resultaten führt (Doreleijers et al. 2005). Diesbezüglich wird<br />

anfänglich auf die gängigen Instrumente zur forensischen Abklärung eingegangen<br />

werden. Im Folgenden wird das Screeninginstrument BARO vorgestellt, um dieses<br />

welches eine Standardisierung der <strong>Ersterfassung</strong> der jugendlichen Delinquenten<br />

ermöglicht. Abschließend wird das S-BARO erörtert, welches ergänzend zum BARO<br />

ein detaillierteres Bild eines jugendlichen Sexualstraftäters aufzeigt, was wiederum<br />

für das Erlangen eines angepassten, weiteren Vorgehens, wie auch bei der<br />

Entscheidung über dienliche Schutzmaßnahmen hilft.


Die gängigen Instrumente zur forensischen Abklärung<br />

Zur Vorabklärung delinquenter Jugendlicher werden vorrangig die im Folgenden<br />

erläuterten Methoden angewandt (Gutschner et al. 2006).<br />

• DIAD: Ratingverfahren zur Diagnostik Adoleszentärer Dissozialisation<br />

(Andreae 1994, 1997). Anhand dieses Merkmalinventars werden mittels eines<br />

Fremdratingsystems phänomenologisch <strong>und</strong> syndromal<br />

Verhaltensauffälligkeiten in der Adoleszenz beurteilt. Neun Skalen<br />

(„Lustprinzip <strong>und</strong> Impulsivität“, „Größe <strong>und</strong> Allmacht“, „Opposition <strong>und</strong><br />

Missmut“, „Weltbezug <strong>und</strong> Transzendieren“, „Tradition <strong>und</strong> Fitness“,<br />

„Kindlichkeit <strong>und</strong> Dependenz“, „Nichtigkeit <strong>und</strong> Lähmung“, „Beklemmung <strong>und</strong><br />

Angst“, „Verfremdung <strong>und</strong> Exzentrik“) werden auf der Basis einer stationären<br />

Beobachtung oder eins halbstrukturierten klinischen Interviews auf einer<br />

sechsstufigen Ausprägungsskala gewichtet. Es lässt sich aus den Daten ein<br />

Profil erstellen, welches die Abschätzung der Dissozialisationsqualität erlaubt.<br />

• DINX: Dissozialisationsindex (Andreae & Berthel 1994). Das Instrument<br />

betrachtet mittels standardisierter Items sechs Bereiche des konformen <strong>und</strong><br />

abweichenden sozialen Verhaltens Jugendlicher (Zivilalltag, nahe<br />

Beziehungen, Freizeitgestaltung, Arbeit/Schule, Substanzkonsum,<br />

Legalverhalten), welche diagnoseunabhängig auf einer Likert-Skala von 0<br />

„kulturüblich“ bis 5 „maximal dissozial“ bewertet werden. Die Werte der sechs<br />

Bereiche werden aufsummiert. Ein Totalscore bis 9 Punkte gilt als im<br />

Normbereich liegend.<br />

• MIVEA: Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse (Bock<br />

2007). Ein konkreter Einzelfall kann auf einer zweipoligen Dimension zwischen<br />

dem K-Idealtyp (zur Kriminalität tendierend), <strong>und</strong> dem D-Idealtyp (auf soziale<br />

Integration zielend, Verhalten der Durchschnittspopulation) nach Arten,<br />

Umständen <strong>und</strong> Abläufen des Handelns beurteilt werden. Die Ausdehnung<br />

zwischen den zwei Idealtypen basiert auf einer der umfangreichsten<br />

kriminologischen Datensammlung der Tübinger Jungtäter-<br />

Vergleichsuntersuchung (Göppinger 1983). Die vielschichtigen Erhebungs<strong>und</strong><br />

Beurteilungskriterien werden durch ein Computer-Auswertungsprogramm<br />

unterstützt.<br />

• MAYSI-2: Massachusetts Youth Screening Instrument – Second Version<br />

(Grisso et al. 2001). Der MAYSI-2 ist eine zweite Version des in 10 Minuten


auszufüllenden Fragebogens zur Filterung von akut gefährdenden Zuständen<br />

(z.B. Suizid, Psychosen).<br />

Screening-Inventare zur Erfassung der allgemeinen Psychopathologie:<br />

• SDQ: Strengths and Difficulties Questionnaire (Goodman 1997). Dieser<br />

Fragebogen, der in einer Eltern-, wie auch in einer Lehrerversion zur<br />

Verfügung steht, kann in 10 Minuten ausgefüllt werden <strong>und</strong> dient dazu,<br />

psychopathologische Phänomene bei Jugendlichen aufzudecken.<br />

• CBCL/YSR/TRF: Child Behaviour Checklist/Youth Self Report/Teacher Report<br />

Form (Achenbach 1991). Die Elternversion (CBCL), die<br />

Selbsteinschätzungsversion (YSR), sowie die Lehrerversion (TRF), können<br />

kombiniert in Form von Fragebögen zur Erhebung psychopathologischer<br />

Auffälligkeiten eingesetzt werden.<br />

Es wird ersichtlich, dass die erwähnten Instrumente zum Teil keine Indikationen zur<br />

psychologisch/psychiatrischen Begutachtung oder für daraus folgende<br />

Schutzmaßnahmen darstellen (Gutschner et al. 2006). Während das DIAD <strong>und</strong> das<br />

DINX die Dissozialität erfassen, geben sie keine Informationen für weitere<br />

Maßnahmen oder Hilfestellungen. So wird auch das MIVEA als Legalprognosemittel<br />

eingesetzt <strong>und</strong> nicht zur <strong>Ersterfassung</strong> straffälliger Jugendlicher. Weiter zeigen zum<br />

Beispiel die Fragebögen SDQ <strong>und</strong> CBCL/YSR/TRF zu wenig Sensitivität für die<br />

Zielgruppe der jugendlichen Delinquenten da sie auf alle Jugendlichen ausgerichtet<br />

sind <strong>und</strong> liefern daher wenig Informationen zur Weiterverfolgung im<br />

jugendstrafrechtlichen Prozess. Auch der MAYSI-2 konzentriert sich speziell auf<br />

akute Gefährdungen, dafür weniger auf die schwer zu entdeckenden, aber für die<br />

Prognose <strong>und</strong> das weitere Vorgehen bedeutsamen mittelschweren<br />

Psychopathologien.<br />

Die Jugendstrafbehörde muss über eine Schutzmaßnahme <strong>und</strong>/oder Strafe<br />

entscheiden, so ist das Wissen um ein psychische Störung oder Auffälligkeit relevant.<br />

Um die Verantwortung übernehmen zu können, mit einer strafrechtlichen<br />

Schutzmaßnahme wichtige Weichen in der Entwicklung eines Jugendlichen zu<br />

stellen, ist es unabdingbar, dass die strafrechtlichen Instanzen über geeignete <strong>und</strong><br />

standardisierte Instrumente verfügen. Zu diesem Zweck, zur Herausarbeitung der


Notwendigkeit einer psychiatrisch/psychologischen Begutachtung sowie zur Filterung<br />

der Erfordernisse weiterer Schutzmaßnahmen, wurde das BARO entwickelt.<br />

BARO (Basis Raads Onderzoek)<br />

Das Screeninginstrument BARO wurde 1999 in den Niederlanden entwickelt <strong>und</strong><br />

eingeführt (Dorelejers et al. 1999), ehe es ins Deutsche übersetzt <strong>und</strong> adaptiert<br />

worden ist (Gutschner 2001, 2004). Seit 2001 wird das BARO auch im<br />

deutschsprachigen Raum angewandt.<br />

Die Ziele des BAROs sind, ein Screening nach psychischen Auffälligkeiten, eine<br />

Erhebung der Notwendigkeit weiterer Begutachtungen der jugendlichen <strong>Straftäter</strong><br />

sowie eine Entscheidungshilfe für die Bestimmung weiterer Maßnahmen (Gutschner<br />

et al. 2007). Anlaufstellen für Jugendliche mit sozialen Problemen sowie Sozialämter<br />

oder Justizbehörden etc. sind die Zielgruppen, denen das BARO hauptsächlich<br />

angeboten wird. Es soll den zuständigen Stellen nach einer kurzen Schulung ein<br />

standardisiertes Auswerten relevanter Lebensbereiche des Jugendlichen<br />

ermöglichen <strong>und</strong> einer einheitlichen Bestimmung der weiteren strafrechtlichen<br />

Schutzmaßnahmen, dienen. Weiter kann eine durch das BARO getroffene<br />

Entscheidung transparenter einer Qualitätssicherung unterzogen <strong>und</strong> evaluiert<br />

werden.<br />

Das BARO wird sowohl mit den Jugendlichen als auch mit deren Eltern durchgeführt.<br />

Daneben existiert eine zweite Version, das P-BARO (Pädagogen-BARO), das<br />

zusammen mit den Jugendlichen <strong>und</strong> den betreffenden<br />

Betreuern/Pädagogen/Bezugspersonen auszufüllen ist. Auch können Informationen<br />

aus den Akten oder von Drittpersonen wie Lehrern, Polizei etc. erhoben werden,<br />

welche als wichtige Bestandteile in das BARO einfließen. In der Auswertung wird<br />

angegeben, welche Informationsquellen für die Bewertung genutzt worden sind. Als<br />

Erweiterungsmodul besteht das Sexual-BARO, auf welches später genauer<br />

eingegangen werden soll.


Das BARO ist ein halbstrukturiertes Interview <strong>und</strong> besteht aus fünf Teilen (Gutschner<br />

et al. 2006, 2007).<br />

• Das Personalblatt bietet die Möglichkeit sachliche Informationen über den<br />

„Jugendlichen“, die „Familiensituation“, die „Schule“, den „juristischen Status“<br />

<strong>und</strong> aus den Akten festzuhalten.<br />

• Im BARO Interview, dem zweiten Teil des Instruments, werden die<br />

betreffenden Personen (Jugendliche(r), Eltern, Bezugspersonen) anhand von<br />

standardisierten Fragen nach neun Lebensbereichen des Adoleszenten<br />

befragt, welche eine dissoziale Entwicklung beeinflussen könnten. Dies sind<br />

die Bereiche „Delikt“, „soziale Situation“, „Funktionieren in der Familie“,<br />

„Schule/Arbeit“, „Freizeit/Fre<strong>und</strong>e/Geld“, „Suchtmittel“, „Gefühle“, „Verhalten“<br />

<strong>und</strong> „körperliche Konstitution“. Alle Fragen beziehen sich entweder auf das<br />

„delinquente Verhalten“ des Jugendlichen, dessen „psychosoziale<br />

Entwicklung“ sowie „somatische Entwicklung <strong>und</strong> Krankheit“, auf eventuelle<br />

„externalisierende Störungen“, auf die „internalisierenden Störungen“, auf das<br />

„Funktionieren zuhause“, „Funktionieren in der Schule“ <strong>und</strong> im<br />

„Freizeitbereich“ oder auf die „Umgebungsfaktoren“.<br />

• Der dritte Teil des Screeninginstruments ist das Auswertungsschema, in<br />

welchem der Interviewer das Maß der Besorgnis für jeden einzelnen Bereich<br />

bewertet. Er gibt an, ob „kein Gr<strong>und</strong> zur Sorge“ besteht, etwas „wenig<br />

besorgniserregend“ ist, ein Bereich „besorgniserregend“ oder gar „sehr<br />

besorgniserregend“ ist. Da diese Skala eine subjektive Einschätzung der<br />

Besorgnis des Interviewers darstellt, existieren im Fragebogen zugleich zehn<br />

Indexfragen, wovon sich jeweils fünf an den Jugendlichen <strong>und</strong> fünf an die<br />

Eltern bzw. die Bezugsperson richten. Diese Fragen wurden empirisch<br />

ausgewählt, um das Vorhandensein einer psychischen Störung sowie die<br />

Notwendigkeit einer weiteren forensischen Begutachtung zu bestätigen oder<br />

zu verwerfen (Dorelejers et al. 2000). Indexfragen an den Jugendlichen sind:<br />

„frühere zivilrechtliche Maßregeln wie Erziehungshilfe oder<br />

Heimunterbringung“, „Verhaltensprobleme gegenüber den Mitschülern <strong>und</strong><br />

Lehrern; Lernprobleme“, „Misshandlung außerhalb der Familie; Teilnahme an<br />

ernsten Schlägereien“, „körperliche Beschwerden, für die vom Arzt keine<br />

Ursachen gef<strong>und</strong>en werden konnten“, „Beschwerden wegen Alkohol- oder<br />

Drogenkonsum; etwaige Inanspruchnahme von professioneller Hilfe wegen


dieser Beschwerden“. Indexfragen an die Eltern: „frühere Polizeikontakte des<br />

Jugendlichen“, „Verhaltensprobleme in der Schule“, „frühere oder aktuelle<br />

Stimmungsprobleme des Jugendlichen“, „frühere oder aktuelle Unfallneigung<br />

des Jugendlichen“, „hilfeleistungsbedürftige seelische Ges<strong>und</strong>heitsprobleme<br />

des Vaters“.<br />

• Im Beschlussblatt ist ein Entscheidungsbaum enthalten, welcher den<br />

Sozialarbeiter standardisiert dabei unterstützt, zu einem Ratschlag oder einer<br />

Entscheidung zu kommen. Auch die daraus resultierenden Indikationen <strong>und</strong><br />

Vorschläge zu einer ambulanten oder stationären Begutachtung sowie<br />

weiteren Schutzmaßnahmen werden hier festgehalten.<br />

• Die abschließende Checkliste für die Erstellung des Berichts dient der<br />

Zusammenstellung sowie Ordnung der wichtigsten Informationen, die erwähnt<br />

werden sollten.<br />

Vailiditätsuntersuchung<br />

Das BARO gibt gute Hinweise darauf, bei welchen Jugendlichen eine intensivere<br />

psychologisch/psychiatrische Begutachtung erforderlich ist.<br />

In den Niederlanden wurde eine Validitätsstudie mit 300 Jugendlichen durchgeführt.<br />

Die ziemlich gute interne Konsistenz des Interview-Schemas sowie des Indexes <strong>und</strong><br />

dessen hohe Validität <strong>und</strong> die ziemlich hohe interpersonelle Reliabilität weisen auf<br />

die erhöhte Verifizierbarkeit <strong>und</strong> Objektivität aufgr<strong>und</strong> der Standardisierung hin<br />

(Doreleijers et al. 1999, Gutschner et al. 2006).<br />

Die Validitätsstudie der deutschsprachigen BARO-Version in der Schweiz wurde mit<br />

einer Stichprobe von 125 Jugendlichen 2004 abgeschlossen (Gutschner et al. 2006).<br />

Das durchschnittliche Alter der Jugendlichen lag bei 15.98 Jahren (SD = 1.55) <strong>und</strong><br />

der Anteil der Mädchen bei 12.8% (n = 16). Die Jugendlichen wurden von den<br />

Jugendstrafbehörden mit dem BARO abgeklärt, wobei 85 Jugendliche anhand der<br />

BARO-Ergebnisse mit dem Merkmal „Psychopathologie vorhanden“ eingestuft<br />

wurden, während bei den restlichen 40 Delinquenten laut BARO keine psychische<br />

Störung vorhanden war, wie durch Grafik 1 dargestellt ist.<br />

Zur kontrollierenden testpsychologischen Erfassung der Psychopathologie wurden<br />

die gängig verwendeten Tests <strong>und</strong> strukturierten Interviews verwendet (das<br />

diagnostische Interview Kinder-DIPS oder DIPS (Margraf et al. 1991, 1994), SKID II<br />

zur Diagnostik von Persönlichkeitsstörungen sowie die klinischen Fragebögen von


Achenbach (1991) CBCL, TRF <strong>und</strong> YSR). Die Validitätsprüfung wurde durch den<br />

Vergleich der Psychopathologieeinschätzungen mittels BARO mit den anhand der<br />

forensischen Untersuchungen erhobenen Resultaten erreicht.<br />

Abbildung 1<br />

Die Abbildung 1 zeigt, dass 90.6 % (n = 77) der 85, die nach BARO eine psychische<br />

Störung haben, tatsächlich eine Psychopathologie nach ICD-10 WHO aufweisen,<br />

während 90.0 % (n = 36) derjenigen, die nach BARO keine Psychopathologie<br />

aufweisen, auch nach der ICD-10 keine Diagnose einer psychischen Störung<br />

erhalten. Aus diesem Vergleich resultiert ein positiv signifikanter Zusammenhang<br />

zwischen der BARO-Psychopathologie <strong>und</strong> den ICD-10-Diagnosen (Chi-Quadrat-<br />

Test = 77.445; Pearson-Korrelation r = .79; p < 0.001).<br />

Auch die Anwender des Screeninginstruments wurden bezüglich der Nützlichkeit <strong>und</strong><br />

Handhabbarkeit des BAROs befragt. Sie gaben an, dass aufgr<strong>und</strong> der<br />

Standardisierung mit Zeiteinsparungen gerechnet werden könne, <strong>und</strong> die Befragten<br />

angaben, sich aufgehobener zu fühlen, weshalb möglicherweise bereitwilliger<br />

Auskunft über schwierige Themen gegeben wurde, wodurch die Erfassung von<br />

Auffälligkeiten besser möglich ist. Weiter gaben sie an, dass alle Jugendlichen nach<br />

denselben Kriterien abgeklärt werden, dadurch die Gleichbehandlung steige somit<br />

auch die Rechtsgleichheit. Eine weitere Aussage war, dass das durch das BARO<br />

erhaltene Informationsmaterial reichhaltiger sei <strong>und</strong> somit differenziertere<br />

Schlussfolgerungen möglich seien.<br />

Als Ergänzung zum BARO wurde ein Zusatzinterview zur <strong>Ersterfassung</strong> von<br />

jugendlichen Sexualstraftätern entwickelt (Dorelejers et al. 2005). Mit dem<br />

Erweiterungsmodul S-BARO, welches im Jahre 2007 von Gutschner ins Deutsche<br />

übersetzt wurde, ist es nun möglich, auch unter den jugendlichen Sexualstraftätern<br />

mittels eines Screenings diejenigen herauszufiltern, welche eine erweiterte<br />

Begutachtung oder Abklärung benötigen.


Zusatzmodul für jugendliche Sexualstraftäter (Sexual-BARO oder S-BARO)<br />

Auf der wissenschaftlichen Suche nach spezifischen Charakteristika <strong>jugendlicher</strong><br />

Sexualstraftätern wurde zwar kein typisches Profil gef<strong>und</strong>en, dennoch wurden<br />

allgemeine Merkmale dieser Tätergruppe diskutiert (Bessler 2007). Mittels einer<br />

nationalen Datenbasis in den USA wurde herausgef<strong>und</strong>en, dass 80 % der<br />

jugendlichen Sexualstraftäter eine psychische Störung aufwiesen (Ryan et al. 1996).<br />

Davon wiesen über 80 % eine Störung des Sozialverhaltens nach DSM-IV<br />

(Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders. 4th Edition. APA, 2000) auf,<br />

<strong>und</strong> über 40 % litten unter Angststörungen bzw. an einer depressiven Symptomatik.<br />

So stellten auch Blocher et al. (2001) fest, dass verglichen zu 7.8 % der<br />

Kontrollpopulation, 27.6 % der adoleszenten Sexualdelinquenten an einer<br />

hyperkinetischen Störung leiden.<br />

Selbst wenn keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen der Population der<br />

jugendlichen Sexualstraftäter <strong>und</strong> anderen jugendlichen Gewalttätigen ausgemacht<br />

werden konnten, so gibt es dennoch Anzeichen, welche dafür sprechen, dass eine<br />

intensive Begutachtung des Adoleszenten im Strafprozess unabdingbar ist <strong>und</strong> für<br />

dessen weitere (Delikt)Zukunft wichtige Weichen stellen kann. Im Speziellen ist dies<br />

von Bedeutung, wenn es darum geht, Psychopathologien zu erkennen um geeignete<br />

Schutzmaßnahmen für den Straffälligen zu ergreifen, wie auch die öffentliche<br />

Sicherheit zu gewähren <strong>und</strong> zu wahren.<br />

Das Zusatzmodul „Sexual-BARO“ soll nur gemeinsam mit dem BARO verwendet<br />

werden, da einzig im gesamten Gefüge eine gezielte Ausarbeitung der<br />

weiterführenden Informationen möglich ist. Ziel des S-BAROs ist es, jugendliche<br />

Sexualstraftäter, welche mittelschwere Auffälligkeiten aufweisen, besser einschätzen<br />

zu können <strong>und</strong> ggf. gezieltere Schutzmaßnahmen zu setzen. Auffälligkeiten, welche<br />

nicht extrem ausgeprägt sind, sind schwerer zu identifizieren, als jene mit einer<br />

extremen Ausprägung oder diejenigen mit kaum erhöhter Problematik, deren<br />

Sexualdelikte zwar ein gesetzwidriges Verhalten darstellen, jedoch keine weitere<br />

Schutzmaßnahme benötigen.<br />

Entwickelt wurde das S-BARO in vier Phasen (Dorelejers et al. 2005). Eine erste<br />

Phase umfasste eine umfangreiche Literaturrecherche bezüglich Risikofaktoren<br />

eines jugendlichen Sexualstraftäters, welche man verschiedenen Kategorien<br />

zuordnen kann. Hauptsächlich wurden Faktoren wie Familie, Persönlichkeit des


Täters sowie dessen Psychopathologie in die literarischen Untersuchungen<br />

einbezogen.<br />

In einer sek<strong>und</strong>ären Analyse wurden drei Datenbestände daraufhin untersucht, um<br />

die Frage beantworten zu können, welche Risikofaktoren man finden würde, wenn<br />

man in (1) niederländischen kriminologischen, (2) forensisch-psychologischen <strong>und</strong><br />

(3) psychiatrischen Daten die Sexualstraftäter den anderen <strong>Straftäter</strong>n<br />

gegenüberstellt. So wollte man die Kriterien herausfinden, welche möglicherweise zu<br />

einer Sexualstraftat führen. Der Vergleich innerhalb der Daten der Pittsburgh Youth<br />

Study brachte kaum Unterschiede zutage (Loeber et al. 2001; van Wijk et al. 2005).<br />

Die Untersuchung von archivierten Dossiers ergab jedoch, dass die Sexualstraftäter<br />

im Vergleich zu anderen <strong>Straftäter</strong>n weniger Impulsivität, dafür ein höheres Maß an<br />

Neurotizismus aufwiesen. Die meisten Sexualdelinquenten hatten eine Sonderschule<br />

besucht, wohnten bei den eigenen Eltern, besaßen vergleichsweise weniger<br />

beeinträchtigte Gewissensfunktionen <strong>und</strong> waren niederländischer Abstammung.<br />

Als drittes analysierte van Wijk et al. (2005) eine Prävalenzstudie junger inhaftierter<br />

Niederländer. Es stellte sich heraus, dass die Eltern von Sexualstraftätern weniger<br />

konfliktbelastet <strong>und</strong> delinquent waren als diejenigen der übrigen <strong>Straftäter</strong>. Weiter<br />

waren die jugendlichen Sexualstraftäter im Schnitt jünger, ihnen wurde häufiger vom<br />

Richter eine Therapie auferlegt, zeigten weniger Suchtverhalten <strong>und</strong> im Allgemeinen<br />

weniger Störungen <strong>und</strong> waren weniger extrovertiert, jedoch mehr introvertiert als die<br />

anderen delinquenten Jugendlichen. In den logistischen Regressionsanalysen<br />

zeigten sich jedoch nur sehr begrenzte Resultate, was daran liegen könnte, dass nur<br />

inhaftierte Delinquente untersucht wurden <strong>und</strong> nicht zwischen verschiedenen Typen<br />

von Sexualstraftätern unterschieden wurde: gezeigt werden konnte nur, dass mehr<br />

Sexualstraftäter selbst missbraucht worden sind als andere.<br />

Der in der dritten Phase entwickelte Sexual-BARO, welcher die als relevant<br />

erachteten Risikofaktoren erfassen soll, wurde von Doreleijers validiert (Doreleijers et<br />

al., 2005).


Das S-BARO Interview besteht aus zwei Teilen mit insgesamt 23 Items (Gutschner et<br />

al. 2007; van Wijk et al. 2007).<br />

• Der erste Teil des Interviews, welcher vom Sexualdelikt handelt, beinhaltet<br />

Items zum Delikt, dessen der Jugendliche verdächtigt wird. Diese Fragen<br />

werden aufgr<strong>und</strong> der Akten oder Informationen von zuständigen Personen<br />

durch den Interviewer selbst ausgefüllt. Sind die Informationen dennoch<br />

unzureichend, können dazu auch die Jugendlichen, Eltern oder<br />

Bezugspersonen befragt werden. Die Fragen beinhalten Aspekte folgender<br />

Themen (Doreleijers et al. 2005): „Alter des Opfers“, „Geschlecht des Opfers“,<br />

„Verhältnis Täter-Opfer“, „Art der sexuellen Handlung (Hands-off/Hands-on)“,<br />

„Einzeltäter/Tätergruppe“, „Deliktvorgeschichte“, „Leugnen/Bagatellisieren des<br />

Delikts“, „Empathie/Schuldgefühle/Scham“, „Einsichtsvermögen betreffend<br />

Risikosituationen/Triggern“,<br />

„Gewaltgebrauch“.<br />

„Art der Planung/Vorbereitung“ <strong>und</strong><br />

• Ein zweiter Teil wendet sich der Psychosexuellen Entwicklung des<br />

jugendlichen Sexualstraftäters zu, wozu lediglich der Jugendliche selbst<br />

befragt wird. Hier ist vom Untersucher besondere Empathie <strong>und</strong> Sensibilität<br />

gefordert, um möglichst umfangreiche Informationen zu erhalten, da sich<br />

Jugendliche meist verschlossen zeigen, wenn es um ihre Sexualität geht. Es<br />

sollte während des Gesprächs eine möglichst gelockerte Interviewatmosphäre<br />

geschaffen werden <strong>und</strong> der Wortschatz dem des Jugendlichen angepasst<br />

werden (Bsp.: Schwanz oder Pimmel für Penis, miteinander schlafen oder<br />

vögeln für Beischlaf etc.). Die Fragen beinhalten Aspekte der folgenden<br />

Themen (Doreleijers et al. 2005; Gutschner et al. 2007): „sexuelle Aufklärung“,<br />

„starkes sexuelles Interesse“, „deviante sexuelle Phantasien“, „Maß an<br />

sexueller Erregung beim devianten Verhaltens“, „sexuell abweichendes<br />

Verhalten“, „selbst erlebter sexueller Missbrauch“, „sexualisierende Familie“<br />

<strong>und</strong> „sexuell deviante Attitüden/Perversionen“.<br />

Die psychosexuelle Entwicklung wird auch bei Jugendlichen erhoben, welche das<br />

Sexualdelikt in Abrede stellen. Wenn sie die Aussage dazu verweigern, werden nur<br />

diejenigen Fragen beantwortet, zu welchen die Antworten den Akten zu entnehmen<br />

sind.


Die beiden Teile werden jeweils unabhängig voneinander auf einer Skala mit sieben<br />

Antwortmöglichkeiten nach ihrer Besorgniserregung, aufgr<strong>und</strong> des fachlichen<br />

Ermessens des Befragenden, interpretiert. Es können die Antwortmöglichkeiten<br />

„kein/kaum Anlass zur Sorge“, „etwas Anlass zur Sorge“, „viel Anlass zur Sorge“ oder<br />

„sehr viel Anlass zur Sorge“ gewählt werden. Zwei weitere Auswahlmöglichkeiten<br />

stehen zur Verfügung: „unklar“, wenn keine klare Einschätzung möglich ist, oder<br />

„unbekannt/aufgr<strong>und</strong> der Informationen nicht festzustellen“, welches möglichst<br />

vermieden werden sollte.<br />

Zu diesen zwei mittels S-BARO erhobenen Themengebieten werden nun zwei<br />

weitere Bereiche aus dem BARO herangezogen, um einen Gesamtüberblick für die<br />

Auswertung zu bekommen. Dies sind die folgenden beiden Themenbereiche<br />

(Doreleijers et al. 2005):<br />

• „Soziales Funktionieren“ mit den Risikofaktoren „Qualität des Kontaktes zu<br />

Gleichaltrigen“, „Opfer von Hänseleien“, „weitere soziale Umgebung 1<br />

(wichtige unterstützende Personen)“, „weitere soziale Umgebung 2 (Mitglied<br />

eines Clubs/Vereins)“ <strong>und</strong> „soziale Fähigkeiten“.<br />

• „Übriges“ mit den Risikofaktoren „Haltung gegenüber einer<br />

Behandlungsmöglichkeit“,<br />

„Zukunftserwartungen“, etc.<br />

„Motivation zur Veränderung“,<br />

Zum BARO Bericht werden bei Jugendlichen, welche ein Sexualdelikt verübt haben,<br />

zwei kurze Beschreibungen zum Sexualdelikt, wie auch zur psychosexuellen<br />

Entwicklung mit einer begründeten Abwägung für oder gegen eine<br />

besorgniserregende Entwicklung beigelegt. Aufgr<strong>und</strong> dieses Gesamtbildes kann<br />

dann eine weiterführende Begutachtung durchgeführt werden, falls dies von der<br />

juristischen Instanz, bezugnehmend auf die BARO/S-BARO Berichte, als notwendig<br />

betrachtet wird <strong>und</strong> eingeschätzt werden, ob sofortige Maßnahmen zu ergreifen sind.


Erste deskriptive Analysen der deutschsprachigen Version des Sexual-BAROs<br />

wurden vom „Institut für forensische Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychologie, -psychiatrie <strong>und</strong><br />

–beratung, Bern“ durchgeführt. Bei einer gesamten Stichprobe von N = 18, lag das<br />

Durchschnittsalter bei 16.11 Jahren (SD = 1.844). Der Anteil der Mädchen lag bei<br />

5.6% (n = 1), 88.9 % (n = 16) der Jugendlichen waren Schweizer Staatsbürger.<br />

16.7% (n = 3) gaben an, dass sie durch Familienmitglieder sexuell missbraucht<br />

worden seien, während 11.1 % (n = 2) angaben, durch andere als Familienmitglieder<br />

sexuell missbraucht worden zu sein.<br />

Betrachtet man nun die erhobenen psychischen Störungen nach ICD-10 (Grafik 2),<br />

so zeigt sich bezüglich der ersten Achse, dass einer der Jugendlichen (5.6 %) unter<br />

einer „Neurotischen-, Somatoformen- <strong>und</strong> Belastungsstörung“ (F4) leidet, 16.7 % (n<br />

= 3) an einer „Persönlichkeits- <strong>und</strong> Verhaltensstörung“ (F6), 66.7 % (n = 12) an einer<br />

„Verhaltens- <strong>und</strong> emotionalen Störung“ (F9), <strong>und</strong> nur bei11.1 % (n = 2) waren keine<br />

psychischen Störungen vorhanden.<br />

Abbildung 2<br />

Bezüglich der sechsten Achse des ICD-10 (Abb. 3), der globalen Beurteilung des<br />

psychosozialen Funktionsniveaus (Adaption/Beeinträchtigung), wies ein Jugendlicher<br />

(5.6 %) eine „mäßige soziale Funktion mit vorübergehenden oder geringeren<br />

Schwierigkeiten“ auf, 33.3 % (n = 6) wiesen eine „mäßige soziale Beeinträchtigung“<br />

auf, 44.4 % (n = 8) eine „ernsthafte soziale Beeinträchtigung“ <strong>und</strong> 16.7 % (n = 3) eine<br />

„ernsthafte <strong>und</strong> durchgängige soziale Beeinträchtigung“. Bei allen Jugendlichen war<br />

eine Beeinträchtigung des psychosozialen Funktionsniveaus zu finden.<br />

Abbildung 3<br />

Diese Resultate zeigen, dass die bereits erwähnte hohe Prävalenz von<br />

Psychopathologie unter jugendlichen Delinquenten auch mittels S-BARO unter den<br />

adoleszenten Sexualstraftätern festzustellen ist, <strong>und</strong> diese demzufolge weitere <strong>und</strong><br />

intensivere Aufmerksamkeit benötigen. Es sollte vermehrt ein standardisiertes<br />

Voruntersuchungsinstrument angewendet werden, um die <strong>Ersterfassung</strong>en<br />

strukturierter <strong>und</strong> konvergierender zu gestalten. Daraus entstehen Vorteile bezüglich<br />

der Intervention mittels spezifischer Schutzmaßnahmen, wie auch für die Wahrung<br />

der öffentlichen Sicherheit.


Diskussion<br />

Die Sozialarbeiter bei den Jugendgerichten in der Schweiz haben die Aufgabe,<br />

straffällige Jugendliche <strong>und</strong> deren soziales Umfeld abzuklären <strong>und</strong> dem<br />

Jugendgericht Vorschläge zu den weiteren strafrechtlichen Maßnahmen zu<br />

unterbreiten. Falls es Hinweise für physische oder psychische Störungen bei den<br />

Jugendlichen gibt, sieht der Gesetzgeber eine vertiefende medizinische oder<br />

psychologische Begutachtung vor.<br />

Es ist jedoch sehr schwierig, solche Entscheidungen/Beurteilungen zu treffen, da die<br />

Fälle im Jugendstrafrecht immer komplexer <strong>und</strong> schwieriger zu erfassen sind. Auch,<br />

weil es bis anhin keine standardisierten <strong>und</strong> strukturierten Instrumente gegeben hat,<br />

die diese Arbeit erleichtert hätten <strong>und</strong> mit denen diese Entscheidungen nach<br />

einheitlichen Kriterien hätte durchgeführt werden können. Für die Zuweisung zur<br />

psychologisch/psychiatrischen Begutachtung ist normalerweise der Schweregrad der<br />

Delikte ausschlaggebend <strong>und</strong> nicht der Ges<strong>und</strong>heitszustand des <strong>Straftäter</strong>s<br />

(Gutschner 2006, Fegert et al. 2003, 2006).<br />

Unterschiedliche Studien weisen auf einen Zusammenhang zwischen delinquentem<br />

Verhalten <strong>und</strong> einer psychischen Störung bei jugendlichen <strong>Straftäter</strong>n hin (Döpfner et<br />

al. 1997; Doreleijers et al. 2000; Loeber 1988; Loeber et al. 1993; Moffitt 1990, 1993;<br />

Steiner et al. 1997; Vermeiren 2003). Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> in Anbetracht der<br />

Wichtigkeit adäquate Schutzmaßnahmen schnell zu ergreifen, sind die<br />

Anforderungen an die Abklärung der persönlichen Verhältnisse der Jugendstraftäter<br />

sehr hoch. Die urteilenden Instanzen sind aufgr<strong>und</strong> dessen verstärkt auf verlässliche<br />

Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen angewiesen (Schläfke et al. 2005). Nur mit einer<br />

strukturierten Erfassung der jugendlichen Straffälligen ist es möglich, verlässliche<br />

<strong>und</strong> wirksame Entscheidungen über den weiteren Verlauf im strafrechtlichen<br />

Vorgehen zu treffen. Solche einfach zu handhabende, standardisierte <strong>und</strong><br />

strukturierte Abklärungsinstrumente sind rar.<br />

Das BARO wurde für eine <strong>Ersterfassung</strong> von delinquenten Jugendlichen entwickelt<br />

<strong>und</strong> dient als Entscheidungshilfe bei der Bestimmung des weiteren strafrechtlichen<br />

Vorgehens, indem es Hinweise über das Vorhandensein psychischer Störungen<br />

liefert. Mittels einer kurzen Schulung kann das BARO kennen gelernt <strong>und</strong> seine<br />

Anwendung erlernt werden, sodass es ein ökonomisches, standardisiertes,<br />

strukturiertes <strong>und</strong> einfaches Vorgehen ermöglicht.


Das BARO ersetzt jedoch in keiner Weise eine weitere psychologisch/psychiatrische<br />

Begutachtung, sondern dient lediglich als Instrument zur Vorabklärung. Erkannte<br />

Psychopathologien müssen von forensisch erfahrenen Fachpersonen erfasst<br />

werden, denn das Vorhandensein psychischer Störungen ist sowohl für<br />

prognostische Aussagen wichtig als es auch für das weitere Vorgehen eine<br />

entscheidende Rolle spiet. Das BARO hat nicht den Anspruch, einen Rückfall<br />

vorhersagen zu können. Geeigneter dafür ist ein Risikotaxierungsinstrument.<br />

Das BARO wurde bislang vom Niederländischen ins Deutsche, Englische, Finnische,<br />

Russische <strong>und</strong> Italienische übersetzt. Weiter wurde in Finnland eine elektronische<br />

Version, das E-BARO, entwickelt.<br />

Das BARO erwies sich in den Niederlanden als klinisch relevant <strong>und</strong> gut anwendbar.<br />

Dieses Resultat wurde in der Schweizer Validitätsstudie des deutschsprachigen<br />

BAROs im Großen <strong>und</strong> Ganzen bestätigt (Gutschner 2004). Insgesamt wurden in der<br />

Validitätsstudie durchschnittlich 90.3 % der Jugendlichen durch das BARO richtig<br />

eingeschätzt. Die Anwender des Instruments sahen es als Vorteil an, dass sich die<br />

Interviewten besser aufgehoben fühlten als mit den vorgängig angewandten<br />

Erhebungsinstrumenten, was mit größerer Auskunftsbereitschaft, Rechtsgleichheit,<br />

Qualitätssicherung, optimierten Abklärungsvorgängen <strong>und</strong> Zeiteinsparungen sowie<br />

reichhaltigerem Material <strong>und</strong> damit differenzierteren Schlüssen einherging.<br />

Da Sexualdelinquenz unter Jugendlichen große Besorgnis erregt, scheint es nahe<br />

liegend, dass ein deliktspezifisches Zusatzmodul zum BARO entwickelt wurde: Ziel<br />

des S-BARO ist es vor allem, Jugendliche mit einer mittleren Ausprägung von<br />

Psychopathologie zu erfassen, da Sexualdelinquenten mit einer schwer<br />

ausgeprägten Psychopathologie einfach zu identifizieren sind <strong>und</strong> die wenigen mit<br />

nur geringer Ausprägung keine professionellen therapeutischen Schutzmaßnahmen<br />

benötigen. Wie sich in der deskriptiven Analyse des „Instituts für forensische Kinder<strong>und</strong><br />

Jungendpsychologie, -psychiatrie <strong>und</strong> -beratung Bern“ zeigt, weisen alle der<br />

untersuchten Jugendlichen Sexualstraftäter eine Beeinträchtigung des<br />

psychosozialen Funktionsniveaus unterschiedlicher Ausprägung auf. Mehr als 50%<br />

dieser Jugendlichen haben ernsthafte soziale Beeinträchtigung (Stufe 4 oder Stufe 5<br />

nach ICD-10 Achse VI). 88.9 % weisen eine psychische Störung nach ICD-10 auf,<br />

<strong>insbesondere</strong> waren Verhaltensstörungen (F9) mit 66,7 % vorhanden, gefolgt von<br />

Persönlichkeitsstörungen (F6) mit 16,7 % <strong>und</strong> Anpassungsstörungen (F4) 5,6 %. Hier


zeigt sich deutlich, dass der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlung klar<br />

gegeben ist, aber auch, dass diese Jugendliche Hilfestellungen im pädagogischen<br />

Bereich benötigen.<br />

Durch das strukturierte Vorgehen mittels der <strong>Ersterfassung</strong> mit BARO/S-BARO,<br />

können klare Indikatoren für eine psychologisch/psychiatrische Begutachtung<br />

erhoben werden sowie für eine täterspezifische <strong>und</strong> psychopathologiespezifische<br />

Maßnahme, wie Psychotherapie, Sexualpädagogik, Familienhilfe etc.. Diese sollten<br />

sowohl einer Verbesserung der Prognose der Jugendlichen als auch der Wahrung<br />

der öffentlichen Sicherheit dienlich sein.


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