Betriebliche Wiedereingliederung nach psychischen Erkrankungen
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Extrakt der gesetzlichen Regelung zum BEMrichtet sich an alle Arbeitgeber und gilt für alle Beschäftigtearbeitsunfähig länger als sechs Wochen innerhalb eines JahresFokus auf Prävention und Rehabilitation mit dem ZielBeschäftigungserhaltBeratung und Koordination durch die „Gemeinsame Servicestellefür Rehabilitation“Verantwortung / Zuständigkeit liegt beim Arbeitgeber