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2012-07-06 Handout MWEIMH PK Fracking ... - MWEIMH NRW

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„Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung vonErdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalenund deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere dieöffentliche Trinkwasserversorgung“7 . September <strong>2012</strong>Seite 1 von 6<strong>Handout</strong> anlässlich des Pressegesprächs am <strong>07</strong>.09.<strong>2012</strong>Energiepolitischer Einstieg• Erdgas führt bei der Strom- und Wärmeerzeugung zu vergleichsweisegeringen CO 2 -Emissionen. Erdgas kann durch Stromerzeugungin schnell startenden und gut regelbaren Gasturbinendie noch volatile Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien,insbesondere aus Windkraft und Sonnenenergie flexibel ergänzen.Am Primärenergieverbrauch Deutschlands ist Erdgas aktuellmit rd. 20 % beteiligt. 80 % des deutschen Erdgasverbrauchswerden importiert.• In Nordrhein-Westfalen befassen sich verschiedene Unternehmenmit Überlegungen, ob Erdgas aus sogenannten unkonventionellenLagerstätten einen Beitrag zur Gasversorgung leistenkönnte.Bei der Nutzung unkonventioneller Gaslagerstätten müssen zunächstWegsamkeiten im Gebirge geschaffen werden, damit dasdort sitzende Gas auch gefördert werden kann.Exkurs in das Bergrecht:Erlaubnis zur Aufsuchung und Betriebsplan für operative Maßnahmen• Bisher hat die Bergbehörde 23 Erlaubnisse für die gewerblicheAufsuchung von Erdgas in unkonventionellen Lagerstätten erteilt.Zudem hat die RWTH Aachen seit 20<strong>06</strong> eine Erlaubnis zur wissenschaftlichenZwecken.All diese Erlaubnisse berechtigen lediglich dazu, die vermuteteLagerstätte zu erkunden, nicht jedoch zu einer Gasgewinnung.• Die Unternehmen planen zunächst die Erkundung denkbarerGas-Lagerstätten vor allem durch Bohrungen. Das ist eine altbekannteund seit vielen Jahrzehnten bewährte Methode, um ver-Dienstsitz:Horionplatz 140213 DüsseldorfDienstgebäude:Haroldstraße 440213 DüsseldorfTelefon 0211 837-02Telefax 0211 837-2200poststelle@mweimh.nrw.dewww.mweimh.nrw.deÖffentliche Verkehrsmittel:Straßenbahnlinien 704, 709,719 bis HaltestellePoststraße


schiedenste Bodenschätze aufzusuchen, so etwa Kohle, Erze,Salz und auch Erdwärme.Seite 2 von 6• Das Herstellen einer Bohrung ist nicht abgedeckt durch eine erteilteErlaubnis zur Aufsuchung von Bodenschätzen. Sobald beiErkundungsarbeiten Maschinen oder Sprengstoffe zum Einsatzkommen sollen, muss hierfür von Unternehmen ein Betriebsplanerstellt und von der Bergbehörde zugelassen werden. Zusätzlichbedürfen Tiefbohrungen in der Regel einer gesonderten Erlaubnisnach dem Wasserrecht.<strong>Fracking</strong> als Einstieg in unkonventionelle Lagerstätten wirft vieleFragen auf• Deutlich komplexer als die herkömmliche Gasgewinnung ist das„<strong>Fracking</strong>“ zum Erzeugen und Offenhalten von Rissen im Untergrund.Dabei kommen Verfahren und Zusatzstoffe zum Einsatz,deren Auswirkungen auf die Umwelt kritisch sein können. Daskann dazu führen, dass das „<strong>Fracking</strong>“ nicht mit unseren Umweltstandardsvereinbar ist und daher nicht zulassungsfähig wäre.• Mangels genauer Kenntnisse der Zusammenhänge ist die <strong>NRW</strong>-Bergbehörde per Erlass vom 18. November 2011 angewiesen,zunächst grundsätzlich nicht über vorliegende Anträge für Erkundungsbohrungenzu entscheiden.Das <strong>NRW</strong>-Gutachten• Aus Sicht der Gutachter können viele wichtige Fragen heute nochnicht beantwortet werden. Das gilt insbesondere für Umweltauswirkungendes <strong>Fracking</strong>s wegen der Geheimniskrämerei einigerUnternehmen, gerade wenn es um die Zusammensetzung vonZusatzstoffen geht, die in das Bohrloch und in den Untergrundeingepresst werden sollen. Hier ist noch viel wissenschaftlicheArbeit und Kooperationsbereitschaft der Industrie notwendig.Und so kann es nur dabei bleiben, dass das <strong>Fracking</strong> in Nordrhein-Westfalenheute nicht entscheidungsreif ist.Bohrungen ohne <strong>Fracking</strong>• Die Gutachter haben die Randbedingungen von Bohrungen, diezwar in unkonventionelle Lagerstätten gerichtet sind, aber die


nicht gefrackt werden sollen, gesondert betrachtet und treffen dieeindeutige Aussage in ihrem Gesamtfazit und ihren grundsätzlichenEmpfehlungen.Seite 3 von 616. Für Tiefbohrungen, die im Rahmen der Erkundung unkonventionellerErdgas-Lagerstätten ohne <strong>Fracking</strong>(Phase A) abgeteuft werden, müssen aus unserer Sichtkeine anderen Anforderungen gelten als für andere nichtauf unkonventionelle Erdgas-Vorkommen zielende Tiefbohrungensoweit sie nicht für <strong>Fracking</strong> in der ggf. nachfolgendenPhase B genutzt werden sollen. Primäres Zielsolcher Bohrungen sollte hier – aus wasserwirtschaftlicherSicht – die Erkundung der geologischen, hydrogeologischenund hydrochemischen Verhältnisse sein.……• Aus Gutachersicht ist eine Bohrung ohne Frack, selbst wenn sieder Erkundung einer unkonventionellen Lagerstätte dienen soll,nichts anderes als eine Bohrung zur Suche nach Kohle, nachSalzen, nach Erzen, nach Erdwärme oder gar nach Mineralwasser.Damit haben Behörden in Nordrhein-Westfalen und die Unternehmender Branche umfangreiche Erfahrungen. Die Randbedingungenund die Auflagen zum Umweltschutz, zum Nachbarschafts-und zum Immissionsschutz sind bekannt und gehörenzum bewährten Stand der Technik.• Solche ganz „normalen Bohrungen“ sollen nach Meinung derGutachter eben gerade auch dazu beitragen, Antworten auf dievielen heute noch offenen Fragen zu finden.• Diese Sichtweise der Gutachter zu Bohrungen ohne <strong>Fracking</strong> istein Kernpunkt im Gutachten, denn so kann ein Weg eröffnet werden,dessen klares Ziel der Erkenntnisgewinn für alle Beteiligtenist.Weiteres Vorgehen:• In ihrem Gesamtfazit und ihren grundsätzlichen Empfehlungenskizzieren die Gutachter die Perspektiven für Bohrungen ohne<strong>Fracking</strong> in der Ziffer 20:20. Im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise sollten dieweiteren erforderlichen Erkundungen ohne <strong>Fracking</strong>-Vorgänge in einen übergreifenden landesweit abgestimm-


ten Prozess überführt werden. In diesem Prozess sollteunter den Genehmigungs- und Fachbehörden abgestimmtwerden, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungenletztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizitezu beseitigen und eine ausreichende Grundlagefür die Entscheidung über ggf. nachfolgende Schrittezu schaffen.Seite 4 von 6Die Erkundung darf sich u. E. dabei nicht nur auf diebergmännische Erkundung (Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit)der Lagerstätten im Bereich des Aufsuchungsfeldesselbst beziehen, sondern soll explizit die Erkundungder geologischen, hydrogeologischen und hydrochemischenVerhältnisse am Standort sowie im weiteren Geosystemmit einbeziehen.Hierzu sollten die Genehmigungs- und Fachbehörden gemeinsamVorstellungen entwickeln und entsprechendeForderungen an die erkundenden Unternehmen richten.Ziel sollte sein, bestehende Wissensdefizite insbesondereim Hinblick auf wirtschaftlich gewinnbare Vorkommen unddie geologischen, hydrogeologischen und hydrochemischenVerhältnisse in den jeweiligen Geosystemen zu beseitigen.Die geologischen und hydrogeologischen Erkenntnissesollten vom Land transparent veröffentlicht undzur Verfügung gestellt werden.Um für diese notwendigen Erkundungen die Akzeptanz inder Bevölkerung und bei Gebietskörperschaften zuverbessern, sollte eine klare Trennung zwischen den Entscheidungenüber Vorhaben zur Erkundung ohne <strong>Fracking</strong>und den Entscheidungen über eventuelle spätere Erkundungs-oder Gewinnungsmaßnahmen mit <strong>Fracking</strong> sichergestelltund vermittelt werden.• Das ist der Anstoß, im Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen,Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessiertenBürgerinnen und Bürger) solche Erkundungsbohrungen ohne<strong>Fracking</strong> zu erörtern. Im Anschluss an diesen Dialog soll dannder notwendige Untersuchungsumfang, den Erkundungsbohrungenleisten sollen, gemeinsam auf Basis der Gutachterempfehlungendefiniert und die anstehenden Untersuchungen des Untergrundesentsprechend ausgelegt werden. So hat es auch dieLandesregierung im Kabinett vor wenigen Tagen besprochen.


• Die Gutachter sagen ausdrücklich nicht: „Das geht nicht“. Vielmehrsagen sie, dass zur Beantwortung vieler Fragen alleinschon die Datenbasis fehlt. Dazu müssen erst die notwendigenGrundlagen geschaffen werden, damit heute noch offenen Fragenirgendwann verbindlich beantwortet werden können. Undauch völlig unabhängig davon, ob diese Fragen dann, wenn essoweit sein sollte, mit ja oder mit nein zu beantworten wären.Seite 5 von 6• Viele Menschen sind in Sorge über die Umweltauswirkungen insbesonderedes Frackens. Weil dabei Chemikalien zum Einsatzkommen sollen, die wir zum Teil in ihrer Zusammensetzung undihren Auswirkungen gerade auf das Grundwasser und damit aufdas Trinkwasser noch gar nicht kennen. Dies ist auch aus Sichtder Landesregierung das größte Risiko. Daher halten wir dasheute nicht für entscheidungsreif.• Doch im Industrie- und Energieland Nordrhein-Westfalen könnenwir die Tür zum unkonventionellen Erdgas nicht schon zuschlagen,nur weil uns heute die Datenbasis zur abschließenden Beurteilungfehlt. Daher sollten Wissenschaft und Unternehmen dieMöglichkeit bekommen, den Untergrund durch einige Tiefbohrungenweiter zu erkunden. Und das geht ohne <strong>Fracking</strong>, das willheute sowieso niemand ernsthaft und daher müssen wir heuteauch nicht abschließend über <strong>Fracking</strong> entscheiden.Daher müssen wir uns jetzt allein auf Erkundungsmaßnahmenohne <strong>Fracking</strong> konzentrieren.Erlass vom 18. November 2011• Dem steht der gemeinsame Erlass des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriumsaus dem letzten Jahr an die BezirksregierungArnsberg als zuständige Bergbehörde nicht entgegen. Denn dortsind bereits solche Maßnahmen und Tätigkeiten als entscheidungsfähigeingestuft, wenn sie aktuell und künftig nicht fürFrackmaßnahmen verwendet werden.• Dies hat Bestätigung im Gutachten gefunden. Die Gutachter führenaus, dass schon eine Bohrung selbst, die zwar nicht sofort,aber doch irgendwann zum <strong>Fracking</strong> genutzt werden sollte, vonAnfang an ganz anders auszugestalten sei, als andere Bohrungenohne <strong>Fracking</strong>. Insofern hat die Landesregierung bei derFormulierung des Erlasses im letzten Jahr völlig korrekt entschieden.


Seite 6 von 6• Die Anforderungen an eine konkrete Bohrung können sich nurdaran bemessen, was an dieser speziellen Bohrung geschehensoll. Und zu Bohrungen ohne <strong>Fracking</strong> haben sich die Gutachterin der Empfehlung Nr. 16 eindeutig geäußert. Für diese Bewertungwerde ich in den künftigen Dialogen werben.• Wir wollen ein unter Abwägung aller relevanten Belange sinnvollesVorgehen gewährleisten. Im Anschluss an diesen Dialog solldann der notwendige Untersuchungsumfang, den Erkundungsbohrungenleisten sollen, gemeinsam auf Basis der Gutachterempfehlungendefiniert und die anstehenden Untersuchungendes Untergrundes entsprechend ausgelegt werden. Danach solltendie zuständigen Behörden mit ihrem Sachverstand undFachwissen Anträge zur Genehmigung von Erkundungsbohrungenohne <strong>Fracking</strong> im Einzelfall prüfen.• Wir wollen daher alsbald rechtsverbindlich regeln, was heute tatsächlichentscheidungsreif ist. Denn es gibt Vorhaben und Maßnahmen,die im Grundsatz unbedenklich sind. Wenn wir das verbindlichund eindeutig formulieren, wollen wir damit auch einStück weit der Verunsicherung und Skepsis entgegenwirken, diemangels klarer Informationen und Regelungen um sich gegriffenhaben.• Wie wir die vorgestellten Erkenntnisse aus dem Gutachten verwaltungsrechtlichumsetzen, werden wir alsbald intern und im Dialogmit allen Beteiligten festlegen. Dabei geht es auch um Geothermieund die seismischen Untersuchungen von Erdgaslagerstätten.Die Gespräche dazu sind aufgenommen.Zunächst ist der Landesregierung daran gelegen, die in der Zusammenfassunggestrafften Ergebnisse unserer Gutachter soschnell wie möglich in die Öffentlichkeit zu tragen. Das ist heutegeschehen.

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