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Rahmenkonzeption Praxissemester - Ruhr-Universität Bochum

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VorwortDas nordrhein-westfälische Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 sieht alsneues Praxiselement ein <strong>Praxissemester</strong> im Masterstudium vor. Dieses wird von denHochschulen verantwortet und in Kooperation mit den Schulen sowie den Zentren fürschulpraktische Lehrerausbildung durchgeführt.Die Lehrer ausbildenden Universitäten in Nordrhein-Westfalen und das Land habenam 16. September 2008 eine Gemischte Kommission aus Hochschul- und Schulvertreternbeauftragt, eine von Schul- und Hochschulseite akzeptierte <strong>Rahmenkonzeption</strong>des <strong>Praxissemester</strong>s insbesondere hinsichtlich des Beitrags der Schulen und derZentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu entwickeln. Die vorgelegte <strong>Rahmenkonzeption</strong>ist in der Sitzung der Landesrektorenkonferenz am 22. September2009 besprochen und mit einigen Änderungen und Straffungen an die betroffenenHochschulen übermittelt; dort diskutiert und abgestimmt worden.Die Rektorinnen und Rektoren der Lehrer ausbildenden Hochschulen begrüßen die<strong>Rahmenkonzeption</strong> in der vorliegenden Form. Sie sehen darin die Basis für die Entwicklungvon akkreditierungsfähigen und profilierten <strong>Praxissemester</strong>n an den einzelnenStandorten. Die Hochschulen werden auf dieser Grundlage ihre Masterstudiengängeentwickeln und die in § 30 des Hochschulgesetzes vorgesehenen Kooperationsverträgemit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung abschließen.Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen siehtseinerseits in der <strong>Rahmenkonzeption</strong> die Gewähr für die Erreichung der Ziele, die mitder Einrichtung des <strong>Praxissemester</strong>s in den Lehrer ausbildenden Masterstudiengängenverbunden sind. Es wird die in der <strong>Rahmenkonzeption</strong> enthaltenen landesseitigenAufgaben, wie zum Beispiel die Praktikumsplatzgarantie, erfüllen. Das Ministeriumerlässt unter Beachtung der Beteiligungsrechte der schulischen Beschäftigten dienotwendigen Umsetzungsregelungen für den Schulbereich.Hochschulen und Ministerium werden den Prozess der Implementierung des <strong>Praxissemester</strong>sdurch gemeinsame Fachtagungen, Handreichungen, Umsetzungsbeispieleund eine beratende Steuergruppe unterstützen.Prof. Dr. Axel FreimuthVorsitzender der Landesrektorenkonferenzder nordrhein-westfälischen UniversitätenBarbara SommerMinisterin für Schule und Weiterbildungdes Landes Nordrhein-WestfalenSeite 2 von 22


Gliederung1. Intention des <strong>Praxissemester</strong>s2. Grundvoraussetzungen des <strong>Praxissemester</strong>s3. Organisationsstruktur und Ausbildungselemente3.1 Lernort Hochschule3.2 Lernorte Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)3.3 Kooperation zwischen Universität, ZfsL und Schule3.4 An der Ausbildung beteiligte Lehrkräfte der Schulen4. Organisation und Logistik4.1 Ausgangslage und Prämissen4.2 Grundsätze zu den angestrebten Ausbildungsregionen4.3 Grundsätze der Angebotserstellung und der Verteilung der Studierenden aufdie Praktikumsplätze5. Systematischer Kompetenzaufbau6. Prüfungen und Abschluss des <strong>Praxissemester</strong>s6.1 Prüfungen6.2 Portfolio6.3 Bilanz- und Perspektivgespräch6.4 Abschluss des <strong>Praxissemester</strong>s7. Standortübergreifende EvaluationAnhang 1 AusbildungsregionenAnhang 2 Standards für die Lernorte Hochschule und SchuleSeite 3 von 22


1. Intention des <strong>Praxissemester</strong>sZiel des <strong>Praxissemester</strong>s ist es, im Rahmen des universitären MasterstudiumsTheorie und Praxis professionsorientiert miteinander zu verbinden und dieStudierenden auf die Praxisanforderungen der Schule und des Vorbereitungsdiensteswissenschafts- und berufsfeldbezogen vorzubereiten. Die Durchführungdes <strong>Praxissemester</strong>s liegt in der Verantwortung der Universität (vgl. § 12Abs. 3 Lehrerausbildungsgesetz – LABG). Es wird in Kooperation mit denZentren für schulpraktische Lehrerausbildung – ZfsL – und den Schulendurchgeführt.Nach § 8 Lehramtzugangsverordnung – LZV – verfügen die Absolventinnenund Absolventen des <strong>Praxissemester</strong>s über die Fähigkeit,• grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basisvon Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen,durchzuführen und zu reflektieren,• Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostikund individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren,• den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzungzu beteiligen,• theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführenund auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis Fragestellungenan Theorien zu entwickeln und• ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln.Das <strong>Praxissemester</strong> ist integraler Bestandteil eines Professionalisierungsprozessesangehender Lehrerinnen und Lehrer, und zwar mit den Schwerpunktender fachwissenschaftlichen sowie pädagogisch-fachdidaktischen Orientierungauf das Berufsfeld. Im <strong>Praxissemester</strong> werden berufsrelevantes wissenschaftlichesTheorie- und Reflexionswissen aus Fachwissenschaft, Fachdidaktik undBildungswissenschaften in einer forschenden Grundhaltung mit einer wissenschaftlichfundierten Ausbildung für die berufspraktische Tätigkeit verknüpft.Dabei sollen sowohl konzeptionell-analytische als auch reflexiv-praktischeKompetenzen erworben werden, um eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzungmit Theorieansätzen, Praxisphänomenen und der eigenen Lehrerpersönlichkeitund eine reflektierte Einführung in das Unterrichten zu ermöglichen.Seite 4 von 22


Die Studierenden absolvieren das <strong>Praxissemester</strong> in einer dem angestrebtenLehramt entsprechenden Schulform und in den von ihnen studierten Fächernbzw. Lernbereichen. Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung wählendie Studierenden neben einem Unterrichtsfach einen der beiden Förderschwerpunkteaus; die Durchführung im „gemeinsamen Unterricht“ an einerallgemeinbildenden Schule soll nach Möglichkeit eröffnet werden.Die Kooperation zwischen Universität und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildungstrebt die wechselseitige Anschlussfähigkeit in der Kompetenzentwicklungder/des Studierenden an, sichert wechselseitige Einblicke in Ausbildungsinhalteund -methoden und gewährleistet eine curriculare Abstimmungder beiden Ausbildungsphasen.Unter der Voraussetzung, dass unmittelbar mit Aufnahme des Vorbereitungsdienstesselbstständig unterrichtet werden soll, ist die Ausrichtung der anzustrebendenKompetenzen hinsichtlich des Unterrichtens und Erziehens, derEinführung in die Leistungsbeobachtung und -beurteilung sowie insgesamt zurEntwicklung eines professionellen Selbstkonzeptes ein besonderes Erfordernis.2. Grundvoraussetzungen des <strong>Praxissemester</strong>sDie folgenden Prämissen formulieren Minimalanforderungen an das <strong>Praxissemester</strong>.Weitergehende Lösungen, die sowohl die Kooperation innerhalb derHochschulen, die mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung alsauch die zwischen den Einrichtungen unter Einschluss der Schulen betreffen,sind möglich, sofern die Rahmenbedingungen es zulassen.2.1 Grundsätzlich zu bedenken ist, dass es nach dem neuen LABG mehr Praxiselementeund damit mehr Fallgruppen von Praktikantinnen und Praktikantenals früher gibt und gleichzeitig zudem unterschiedliche Gruppen von Lehramtsanwärterinnenund Lehramtsanwärtern (u.a. auch Seiteneinsteigerinnenund Seiteneinsteiger) im Vorbereitungsdienst sind. An den Schulen ist dieGewinnung von Akzeptanz für die Vielfalt von Praktikantinnen und Praktikantenund Auszubildenden deshalb von besonderer Bedeutung. Eine Entlastungder Schulen und der ZfsL ist erforderlich.2.2 Das <strong>Praxissemester</strong> muss bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch curriculareingebunden sein. Es leistet einen Beitrag dazu, die KMK-Norm von18 Monaten Gesamtumfang der schulpraktischen Ausbildung zu erfüllen.Seite 5 von 22


2.3 Das <strong>Praxissemester</strong> ist grundsätzlich auf ein Schulhalbjahr bezogen und wirdkontinuierlich abgeleistet. Es beginnt im ersten Halbjahr spätestens am15. Februar und im zweiten Halbjahr spätestens am 15. September. Das <strong>Praxissemester</strong>ist in ein berufsfeldbezogenes Studienjahr eingebunden. Es umfassteinen Schulforschungsteil und einen schulpraktischen Teil. Der Schulforschungsteildient vor allem der Entwicklung konzeptionell-analytischer Kompetenzen,der schulpraktische Teil zielt auf reflexive Handlungskompetenzen.2.4 Der dominante Lernort ist die Schule. Grundsätzlich stehen vier Wochentagefür Unterricht unter Begleitung, für die Teilnahme am schulischen Leben sowiefür die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Studien- und Unterrichtsprojektezur Verfügung. Während des <strong>Praxissemester</strong>s ist ein Studientagpro Woche vorzusehen, der während der Vorlesungszeit in der Regel inder Universität, außerhalb der Vorlesungszeit in der Regel im ZfsL stattfindet.Standortspezifische Formate (z.B. E-Learning und Blockformen) sind ausfachlichen und organisatorischen Gründen möglich.2.5 Der Workload 1 des <strong>Praxissemester</strong>s beträgt einschließlich der universitärenBegleitveranstaltungen insgesamt 25 Leistungspunkte. 2 Davon umfasst derschulpraktische Teil mindestens 13 Leistungspunkte, der Schulforschungsteilmindestens zehn Leistungspunkte. Bei Berechnung des universitären Workloadsfür die Begleitseminare ist eine notwendige Anwesenheit an der Schulezu berücksichtigen.2.6 Schulpraxis und theoretische Begleitung müssen curricular und organisatorischzusammengeführt abgestimmt sein Sie sind als systematischer Kompetenzaufbauangelegt und werden von der Hochschule verantwortet. Am schulpraktischenTeil sind die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und dieSchulen maßgeblich beteiligt. Der schulpraktische Teil soll einen Beitrag zurSicherung landesweiter Standards für den Qualifizierungsprozess der/desStudierenden mit Blick auf den späteren Vorbereitungsdienst sicherstellen. DieKompetenzen und Standards dieses Rahmenkonzepts sind Grundlagen fürdie regionale Ausgestaltung.2.7 Zur Qualitätssicherung und -entwicklung wird ein fortlaufender Austausch alleran der Ausbildung Beteiligten angestrebt. Es werden gemeinsam Angebotezur Weiterbildung dieses Personenkreises entwickelt.12„Workload“ umfasst die gesamte studienbezogene Arbeitszeit der Studierenden. Bezogen auf eineJahresgesamtarbeitszeit von 1.800 Stunden entsprechen im Durchschnitt ca. 30 Arbeitsstundeneinem Leistungspunkt.Das <strong>Praxissemester</strong> orientiert sich am Schulhalbjahr und nutzt daher nur fünf Monate als Studienzeit.Die Einbindung des <strong>Praxissemester</strong>s in ein Studienjahr ermöglich den flexiblen Umgang mitLeistungspunkten.Seite 6 von 22


3. Organisationsstruktur und AusbildungselementeAn der Ausbildung sind die drei Institutionen Universität, Zentrum für schulpraktischeLehrerausbildung sowie Schule beteiligt.3.1 Lernort HochschuleDie Universitäten bereiten die Studierenden durch Lehrangebote in standortspezifischenFormaten zum Theorie-Praxis-Verhältnis in Bildungswissenschaftenund in den beiden bzw. ggf. den drei Fachdidaktiken 3 auf das <strong>Praxissemester</strong>vor.Dies erfolgt insbesondere durch unmittelbar auf das <strong>Praxissemester</strong> bezogeneSeminare in den genannten Disziplinen, die die Studierenden zur Planung,Durchführung und Auswertung von erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischenStudien- und Unterrichtsprojekten befähigen. Sie dienen so derAnalyse und Reflexion grundlegender Aufgaben des Handlungsfeldes Schulevor dem Hintergrund bildungswissenschaftlicher und fachdidaktischer Theorieansätzeund führen damit zum Aufbau von Kompetenzen in Fachdidaktikund Bildungswissenschaften, wie sie als Ausbildungsziele in entsprechendenländergemeinsamen Empfehlungen von der KMK vereinbart wurden 4 (sieheAbschnitt 5).Während des <strong>Praxissemester</strong>s sind mindestens ein erziehungswissenschaftlichesund in jedem Fach/Lernbereich mindestens ein fachdidaktisches Studien-bzw. Unterrichtsprojekt durchzuführen. Integrative Projekte der Erziehungswissenschaftund der Fachdidaktiken sind möglich. Die Projekte werdenschriftlich ausgewertet und sind in geeigneter Weise zum Bestandteil des Portfolioszu machen.Sofern Studien- und/oder Unterrichtsprojekte mit der Planung, Durchführungund Auswertung von Unterricht seitens der/des Studierenden verknüpft sind,ist darauf zu achten, dass die Vorbereitungen hierauf so breit angelegt sind,dass der von der/dem Studierenden zu gestaltende Unterricht vor Ort mit denRahmenbedingungen an den Schulen abgestimmt werden kann und eine gegebenenfallserforderliche Modifizierung der Projekte möglich ist.34Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist dies auch im Sinne einer Didaktik der sonderpädagogischenFörderschwerpunkte zu verstehenStandards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften, Beschluss der Kultusministerkonferenzvom 16.12.2004Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken inder Lehrerbildung, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i.d.F. vom 8.12.2008.Gemeint sind die Kern-Kompetenzen in Bezug auf Lehren und Lernen, Erziehen und Beurteilen.Seite 7 von 22


Zur Begleitung der forschenden Lernprozesse in Studienprojekten werdenwährend des <strong>Praxissemester</strong>s universitäre Begleitseminare von Bildungswissenschaftenund Fachdidaktiken angeboten. In ihnen erfahren die StudierendenUnterstützung bei der Planung, Durchführung und Reflexion ihrer theoriegeleitetenStudien- und Unterrichtsprojekte, bei der Entwicklung einer forschendenLernhaltung und bei der Abfassung ihrer Berichte. In Abhängigkeitvon den vorhandenen Ressourcen ist eine weitere Beratung der Studierendenzu ihren Projekten durch Dozentinnen und Dozenten der Universität nach Abspracheauch an den jeweiligen Praktikumsschulen vor Ort möglich.3.2 Lernorte Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)Während des <strong>Praxissemester</strong>s werden die Studierenden an den Praktikumsschulenvon Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern der ZfsL sowievon mit der Ausbildung beauftragten Lehrkräften der Schulen unterstützt. Diesebieten Hilfestellungen bei der Umsetzung der Studien- und Unterrichtsprojektean, fördern die Entwicklung einer forschenden Lernhaltung und gebenAnregungen zur Reflexion der gewonnenen Erfahrungen. In dieser Weisewerden universitäre Vorbereitungen am Lernort Schule und am Lernort ZfsLaufgegriffen.Des Weiteren leisten die Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer derSchule eine sukzessiv aufbauende, landesweit an verbindlichen Standardsausgerichtete Praxisbegleitung und -ausbildung (siehe Anhang 2). Im Mittelpunktsteht hierbei Unterricht unter Begleitung, der – anknüpfend an Hospitationen– eigenständige Unterrichtselemente, Einzelstunden und schließlich dieDurchführung von Unterrichtsvorhaben umfasst. Der Unterricht unter Begleitungsoll auf beide Fächer möglichst gleichmäßig verteilt werden und beträgtinsgesamt 70 Unterrichtsstunden; davon sind je Fach bzw. Lernbereich 5 jeweilsin der Regel zwei Unterrichtsvorhaben im Umfang von jeweils 12 bis 15Unterrichtstunden durchzuführen. Begründete Abweichungen bei der Verteilungder 70 Stunden sind möglich. Anzustreben ist dabei, dass die Unterrichtsvorhabengeeignete Anschlüsse an universitär vorbereitete Studien- undUnterrichtsprojekte finden, sofern kompatible Zielsetzungen vorliegen und dieschulischen Rahmenbedingungen dies zulassen. Fragen werden im Sinne eineshermeneutischen Prozesses weiterentwickelt und in die universitären Begleitseminareeingebracht.5Sollte das <strong>Praxissemester</strong> in drei Lernbereichen abgeleistet werden, sind die Relationen anzupassen.Seite 8 von 22


Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Studierenden in Abstimmung mitden konkreten Gegebenheiten vor Ort sowohl ihre universitär vorbereitetenStudien- und Unterrichtsprojekte als auch den während des <strong>Praxissemester</strong>sdurchzuführenden Unterricht unter Begleitung als gleichberechtigte Elementeihrer Ausbildung im Sinne der angestrebten Kompetenzen durchführen können.In diesen Zusammenhängen werden die Studierenden durch Ausbildungslehrerinnenund -lehrer begleitet. Grundlegendes zu rechtlichen und schulischenRahmenbedingungen wird in den Schulen durch Ausbildungskoordinatoren 6 ,gegebenenfalls im Verbund mit benachbarten Schulen, im Rahmen eines mitdem ZfsL abgestimmten Ausbildungsprogramms vermittelt.Ausbilderinnen und Ausbilder der ZfsL begleiten die Studierenden und bildendiese aus durch• mit den Universitäten abgestimmte obligatorische Einführungsveranstaltungen,um so ein verantwortliches und selbstständiges Lehrerhandelnvorzubereiten bzw. anzubahnen. Die Einführungsveranstaltungen behandelnThemen aus folgenden Fragebereichen:1) Wie wende ich theoretisches Wissen um guten Unterricht auf konkreteUnterrichtssituationen an?2) Wie plane ich eine Unterrichtsstunde? – exemplarische Arbeit an Planungsaufgabenvon Studierenden3) Wie beziehe ich fachdidaktisches Grundlagenwissen auf ausgewähltefachspezifische Schlüsselsituationen: Einstiege, Medieneinsatz, Aufgabenstellungen,Leistungsüberprüfungssituationen u.a.m.?• Unterrichtsberatungen: Einzelstunden werden als Grundlage für die Schärfungdes Blicks auf Elemente der Unterrichtsplanung und -durchführunggenutzt, um ein Bewusstsein für eigene Stärken sowie den Entwicklungsbedarfgrundzulegen. Zu den durchgeführten Unterrichtsvorhaben werdenberatende Rückmeldungen gegeben.• Unterrichtsanalysen im Kontext von Gruppenhospitationen (GH) und/odervon Videografien. Diese werden durchgeführt mit mehreren Beobachtern ineigenen und fremden Fächern mit anschließenden Fallbesprechungen, dieauf die zentralen Kompetenzen „Unterrichten“ und „Erziehen“ fokussiertsind, bzw. mit fachdidaktischen Exkursen. Im Rahmen der Aufarbeitungwerden übergreifende Themenaspekte abstrahiert.6Die Aufgabe des Ausbildungskoordinators soll perspektivisch in einem erweiterten Verständniseines Ausbildungsbeauftragten weiterentwickelt werden.Seite 9 von 22


• Beratungsgespräche zu Unterrichtsstunden und Unterrichtsbesuchen vonLehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und erfahrenen Lehrkräften,an denen auch die Studierenden hospitierend teilnehmen.• Einführung in den Umgang mit Erziehungsproblemen.• Hinführung und Unterstützung bei der Beobachtung und Beurteilung vonLeistungen.3.3 Kooperation zwischen Universität, ZfsL und SchuleEine Erfolgsbedingung des <strong>Praxissemester</strong>s ist die Verständigung der beteiligtenPartner auf ein standortspezifisches Modell auf der Basis der vorgelegten<strong>Rahmenkonzeption</strong>.Die folgenden Voraussetzungen sind Mindestanforderungen für eine Kooperationzwischen Universitäten, ZfsL und Schulen:• Die Vergabe der schulischen Praktikumsplätze im Kooperationsgebiet erfolgtnach einem standardisierten Verfahren in Kooperation zwischen derUniversität, der Schulverwaltung und den ZfsL (siehe Abschnitt 4).• Die wechselseitige Teilnahme an den jeweiligen Ausbildungsangeboten istbei gegebener Funktionalität und im angemessenen Umfang anzustreben.• Die Universitäten und die kooperierenden ZfsL verständigen sich im Sinnedes § 30 Abs. 1 HG auf geeignete institutionelle Strukturen zur Sicherstellungeiner vertrauensvollen Zusammenarbeit. In diesen sollen die jeweilsan der Hochschule angebotenen lehramtsbezogenen Studiengänge unddie dazu jeweils korrespondierenden Vertreter der schulpraktischen Lehrerausbildungder ZfsL sowie eine Vertretung der kooperierenden Schulenvorgesehen werden.• Regelmäßige gemeinsame Fachtagungen von an der Beratung, Begleitungund Ausbildung Beteiligten werden angestrebt. Diese Veranstaltungen dienendem regelmäßigen fachlichen und insbesondere fachdidaktischenAustausch zwischen den Ausbildungsinstitutionen sowie der Weiterbildung.In diesem Zusammenhang ist auch eine intensive Feldkenntnis der Schulenseitens der beteiligten Universitätslehrenden und eine intensive Ankoppelungder Ausbilderinnen und Ausbilder der ZfsL an den fachlichen Kontextder Universität anzubahnen.Seite 10 von 22


• Die standortspezifischen Strukturen und die Curricula stimmen Hochschulenund ZfsL in einem Ausbildungscurriculum ab. Die Beteiligten vereinbareneinen regelmäßigen Austausch darüber sowie über die mediale Formdes Austausches.• Die Universitäten führen im Rahmen ihrer Qualitätssicherungsmaßnahmeneine regelmäßige standortspezifische Evaluation des <strong>Praxissemester</strong>s unterBeteiligung der ZfL und der ZfsL und von Schulen durch, die in diestandortübergreifende Evaluation einfließt (siehe Abschnitt 7).• Traditionell gewachsene Beziehungen zwischen den Universitäten und denZfsL sowie Schulen werden in die neuen Strukturen bei Beachtung der kapazitativenErfordernisse aller Hochschulen überführt.3.4 An der Ausbildung beteiligte Lehrkräfte der SchulenJe nach fachlichen und regionalen Gegebenheiten bieten sich verschiedeneKooperationsformen mit den an der Ausbildung beteiligten Lehrkräften derSchulen an.• Liegt eine ausreichende Zahl von Praktikumsschulen in der Umgebung derUniversität, wird für jedes Fach bzw. jede Fächergruppe ein Netzwerk derbeteiligten Lehrkräfte eingerichtet.• Sollte ein unmittelbarer und kontinuierlicher Kontakt zu den Praktikumsschulenund deren Lehrkräften nicht möglich sein (z.B. entfernungsbedingt),ist Kontakt über Multiplikatoren – z.B. die Ausbildungskoordinatorender Schulen – aufzubauen.4. Organisation und Logistik4.1 PrämissenGrundsätzlich sind alle öffentlichen Schulen Ausbildungsschulen; sie sind verpflichteteine ausreichende Anzahl von Praktikumsstellen bereit zu stellen (§12Abs. 5 LABG 2009).• Schulen mit bis zu 15 vollen Lehrerstellen bieten pro Semester zwei, Schulenmit mehr als 15 vollen Lehrerstellen bieten pro Semester mindestensvier, Schulen mit mehr als 30 vollen Lehrerstellen bieten pro SemesterSeite 11 von 22


mindestens 5 <strong>Praxissemester</strong>plätze an. Für sehr kleine Schulen sind vonder oberen Schulaufsicht besondere Regelungen zu treffen.• Schulen, die der/die Studierende selbst als Schüler/in besucht hat, solltenin der Regel nicht für das <strong>Praxissemester</strong> gewählt werden.• Im Bereich der Förderschulen sowie der Berufskollegs ergeben sich besondereHerausforderungen, da die fachlichen Bezüge den Zuschnitt besonderer„Ausbildungsräume“ und die besondere Zuordnung von ZfsL undSchulen zu den entsprechenden Hochschulen erforderlich machen.• Die Schaffung von stabilen Ausbildungsregionen (= landesweit gültige Zuordnungvon Hochschulen, ZfsL und Schulen) ist nötig, um die Logistik füralle Studierenden und für alle Hochschulen zu gewährleisten und so eineUnterbringung aller Studierenden grundsätzlich zu ermöglichen.• Hochschule, ZfsL und Schulen (letztere in Absprache mit dem Schulträger)stellen grundsätzlich ihre räumliche Infrastruktur gegenseitig zur Nutzungzur Verfügung.4.2 Grundsätze zu den angestrebten Ausbildungsregionen• Das MSW garantiert den Hochschulen unter der Bedingung, dass Ausbildungsregionengeschaffen werden und ein landesweit gleichsinniges onlinegestütztesVerfahren (siehe Abschnitt 4.3) angewendet wird, dass füralle Studierenden <strong>Praxissemester</strong>plätze zur Verfügung stehen.• Um diese Garantie zu sichern, werden Ausbildungsregionen vereinbart(siehe Anlage 2). Dadurch soll es ausbildungsfachlich zu einer systematischenund auf langfristige Entwicklung angelegten Zusammenarbeit zwischenUniversität, ZfsL und Schulen in der jeweiligen Region kommen. DieZuordnung erfolgt für die Lehrämter des Berufskollegs und der sonderpädagogischenFörderung in einem gesonderten Verfahren.• Auf der Grundlage dieser <strong>Rahmenkonzeption</strong> und der damit verbundenenZuordnung von Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu Hochschulenwerden Arrondierungen der Ausbildungsregionen von den betroffenenHochschulen und der Schulseite geklärt. Dabei werden zuschnittsübergreifendeAspekte (z. B. Türkisch unterrichtende Schulen) berücksichtigt.Seite 12 von 22


• Die Universitäten schließen mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildungregionale Kooperationsverträge 7 auf der Basis dieser <strong>Rahmenkonzeption</strong>zum <strong>Praxissemester</strong> ab. Die Ausbildungsregion, Kapazitätenund das Verfahren nach Abschnitt 4.3 sind unmittelbar mit dem MSWzu vereinbaren.• Die Schulen werden grundsätzlich von ihren ZfsL auf der Grundlage derbereits im Vorbereitungsdienst bestehenden Ausbildungsbeziehungen betreut.• Die Verantwortung für die Ausbildungsbeiträge der Schule trägt die Schulleitung.Die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Durchführung obliegtder Schulleitung bzw. der/dem beauftragten Ausbildungslehrer/in im Benehmenmit der Universität und dem ZfsL (s. § 12 LABG).• Die Schulleitung bestellt die geeigneten Lehrkräfte für die schulpraktischeAusbildung. Bei der Bestellung sind insbesondere Lehrkräfte zu berücksichtigen,die an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen habenoder teilnehmen werden.• Die Leitungen der kooperierenden ZfsL bestellen im Benehmen mit derHochschule entsprechend der Zahl der Praktikantinnen und Praktikantendie Fachleiterinnen und Fachleiter. Für Konfliktfälle werden Clearingsstellenunter Beteiligung der Schulaufsicht eingerichtet.4.3 Grundsätze der Angebotserstellung und der Verteilung der Studierenden aufdie Praktikumsplätze:• Die Angebotsbereitstellung in den Ausbildungsregionen erfolgt durch dieSchulseite (in der Regel die zuständige obere Schulaufsicht).• Die Nachfrage der Praktikumsplätze erfolgt über die Hochschulen.• Die Praktikumsbüros der Hochschulen erhalten im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen Einblick in die gesamte Datenlage und die entsprechendenProzesse.• Im Rahmen der zur Verfügung stehenden <strong>Praxissemester</strong>plätze erhaltendie Studierenden in einem geregelten Verfahren ein Angebot. Die Verteilungund Zuweisung der Praktikumsplätze nehmen die Hochschulen nachInformation der Schulen zu einem landesweiten Stichtag wahr.7nach § 30 Hochschulgesetz vom 12.05.2009Seite 13 von 22


• Im Rahmen des Verfahrens werden soziale Gesichtspunkte, die Fächerkombinationund der Bedarf und die Kapazitäten der beteiligten Institutionenberücksichtigt. Ortswünsche werden nur nach Möglichkeit berücksichtigt.Der Platz kann nur bei schwerwiegenden Gründen abgelehnt werden.Näheres regelt die Ordnung der Hochschule.• Das landesweit gleichsinnige Verfahren ermöglicht die Bewirtschaftung derin den Schulen anfallenden Entlastungstatbestände, die Ermittlung von(ggf. fehlenden) Ausbilderkapazitäten an den ZfsL und die anzustrebendeZusammenstellung interaktionsfähiger Gruppen von Studierenden.• Das Onlineverfahren wird von der Schulseite mit der Hochschulseite unterBeachtung der Verteilung durch die Hochschulen selbst entwickelt. Die allgemeinenEntwicklungskosten übernimmt das MSW.Wesentliche Schritte bei der Zuordnung von Studierenden und Praktikumsplätzenwerden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von HochschulundSchulseite ausgearbeitet und standardisiert.5. Systematischer KompetenzaufbauEine sinnvolle und Gewinn bringende Gestaltung des <strong>Praxissemester</strong>s ist nurauf der Basis des vorausgegangenen Erwerbs von grundlegenden fachwissenschaftlichen,bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzenmöglich (vgl. § 8 LZV).Nach Absolvierung der vorbereitenden und begleitenden Seminare und derPraxisphase zeigen die Studierenden die Fähigkeit, wissenschaftliche Inhalteder Bildungswissenschaften, der Fächer und ihrer Fachdidaktiken auf Situationenund Prozesse schulischer Praxis zu beziehen.Die empfohlenen mit dem <strong>Praxissemester</strong> mittelbar und unmittelbar verbundenenKompetenzen und Standards (siehe Anhang 2) basieren auf folgendenVorgaben:• § 2 LABG und § 8 LZV NRW (2009)• Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften, Beschluss derKultusministerkonferenz vom 16.12.2004• Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaftenund Fachdidaktiken in der Lehrerbildung, Beschluss der Kultusministerkonferenzvom 16.10.2008 i.d.F. vom 8.12.2008Seite 14 von 22


• Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst in Studienseminar und SchuleNRW (01.07.2004) bzw. Nachfolgeregelung6. Prüfungen und Abschluss des <strong>Praxissemester</strong>sDas <strong>Praxissemester</strong> wird am Lernort Schule bzw. ZfsL und in universitärenBegleitveranstaltungen an den Universitäten absolviert. Die am Lernort Schuleund am ZfsL verbrachte Zeit stellt eine Lern- und Entwicklungsphase dar, dienicht als Prüfungssituation verstanden wird, sondern durch beratende Elementegeprägt ist. Ausgesprochene Leistungs- und Beurteilungssituationen sindnur mit den universitären Begleitveranstaltungen verbunden.6.1 PrüfungenDie mit dem <strong>Praxissemester</strong> verbundenen Prüfungen liegen in der Verantwortungder Universitäten und beziehen sich auf die mit dem Schulforschungsteilverbundenen Veranstaltungen. Es können studienbegleitende Prüfungen oderAbschlussprüfungen durchgeführt werden. Die für Prüfungsleistungen vergebenenLeistungspunkte dürfen nicht auf die Leistungspunke des schulpraktischenTeils angerechnet werden.Gegenstand der Prüfungen sollen die Studien- und Unterrichtsprojekte derStudierenden sein. Beurteilt wird die wissenschaftliche Auseinandersetzungmit schulischen Fragen des Lehrens und Lernens, nicht die unterrichtsbezogeneTätigkeit. Erfahrungen aus dem Lernort Schule können in geeigneterWeise als Reflexionsleistungen in Prüfungen eingebracht werden.Die Prüfungen finden in einer oder in beiden bzw. ggf. in den drei Fachdidaktikenund in Bildungswissenschaften statt. Integrierte Prüfungen sind möglich.Entsprechende Festlegungen treffen die Hochschulen in ihrer Ordnung. DiePrüfung(-en) zum <strong>Praxissemester</strong> wird (werden) benotet. Es wird eine Endnotevergeben.Die Prüfungen werden von den Lehrenden an der Universität durchgeführt. Ander Ausbildung beteiligte Vertreterinnen und Vertreter der ZfsL und der Schulenkönnen von den Hochschulen beteiligt werden. Sie sollten in diesem Falljedoch nicht gleichzeitig Beratungsfunktionen für die Prüflinge, z.B. im BilanzundPerspektivgespräch, wahrnehmen bzw. wahrgenommen haben.Nähere Bestimmungen legen die Universitäten in der Ordnung für das <strong>Praxissemester</strong>fest.Seite 15 von 22


6.2 PortfolioWährend des <strong>Praxissemester</strong>s führen die Studierenden verpflichtend ein Portfolio,das Teil des alle Praxisphasen umfassenden „Portfolio Praxiselemente“ist. Die Studien- und Unterrichtsprojekte sowie die Planungen, Durchführungen,Auswertungen und Interpretationen zentraler Elemente des Unterrichtsunter Begleitung werden in geeigneter Weise im Portfolio dokumentiert. DasPortfolio sichert die kontinuierliche Begleitung aller Praxisphasen. Das Portfolioist als Reflexions- und Dokumentationsportfolio angelegt, das die individuelleKompetenzentwicklung und die Entwicklung eines professionellen Selbstunterstützt. Es ist Grundlage des Bilanz- und Perspektivgesprächs.6.3 Bilanz- und PerspektivgeprächEs wird empfohlen, dass die Hochschulen die Durchführung des Bilanz- undPerspektivgesprächs den ZfsL übertragen. Dieses findet am Ende des schulpraktischenTeils des <strong>Praxissemester</strong>s am Lernort Schule statt. Es dient derBeratung, der Bilanzierung der individuellen professionellen Entwicklung undder Diskussion individueller Entwicklungsmöglichkeiten. Zur Vorbereitung desGesprächs können strukturierte Selbsteinschätzungsbögen hinzugezogenwerden. Am Bilanz- und Perspektivgespräch nehmen grundsätzlich die bzw.der Studierende sowie je eine oder ein an der Ausbildung beteiligte oder beteiligterVertreterin oder Vertreter von ZfsL und Schule teil. Die etwaige Beteiligungvon Vertreterinnen und Vertreter der Universität wird in der regionalenKooperationsvereinbarung zwischen Hochschule und ZfsL geklärt. Das Gesprächsoll in der Regel die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten, eswird nicht benotet. Über die ordnungsgemäße Durchführung des Gesprächswird eine Bescheinigung ausgestellt.6.4 Abschluss des <strong>Praxissemester</strong>sDer erfolgreiche Abschluss des <strong>Praxissemester</strong>s wird nachgewiesen durcha) die erfolgreich bestandene(n) (benotete/n) Prüfung(en) an der Hochschule,der nur die Lehrveranstaltungen der Hochschule zu Grunde gelegt werden(vgl. Abschnitt 6.1),b) den Nachweis des am Lernort Schule bzw. ZfsL zu leistenden Workloads 8 ,c) den Nachweis der Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs(vgl. Abschnitt 6.3).8Siehe 4.2: Die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Durchführung obliegt der Schulleitung.Seite 16 von 22


In einer Ordnung legen die Hochschulen fest, unter welchen BedingungenStudierenden der Erwerb von Leistungspunkten nach Rücksprache mit derSchule und dem ZfsL verweigert werden kann oder Studierende von der weiterenTeilnahme am <strong>Praxissemester</strong> ausgeschlossen werden können.Die für das <strong>Praxissemester</strong> vergebene Note ist die Note gemäß Abschnitt6.4 a).Kann einer der Nachweise 6.4 a) bis 6.4 c) nicht erbracht werden, gilt das<strong>Praxissemester</strong> als nicht erfolgreich durchgeführt. Es kann nur einmal wiederholtwerden. Näheres dazu regelt die jeweilige Ordnung der Hochschule.7. Standortübergreifende EvaluationDie erfolgreiche Implementierung und Umsetzung des <strong>Praxissemester</strong>s, d.h.das Erreichen der mit dem <strong>Praxissemester</strong> verbundenen Ziele (vgl. Abschnitt1), hängt von einer konstruktiven Zusammenarbeit aller am <strong>Praxissemester</strong>Beteiligten ab. Zur Begleitung und Optimierung des Implementationsprozessesund des Regelbetriebs richten die Hochschulen und das Landunter Beteiligung aller am <strong>Praxissemester</strong> beteiligten Partner eine beratendeGruppe ein, die einen standortübergreifenden Evaluationsprozess unter Beteiligungder Hochschulen, der Zentren für Lehrerbildung, der Zentren für schulpraktischeLehrerausbildung und der Schulen moderiert.Das Land beabsichtigt die an der Evaluation Beteiligten mit entsprechendenRessourcen vorbehaltlich der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers zu unterstützen.Seite 17 von 22


Anhang 1 AusbildungsregionenAllgemeinbildende Schulen (ohne BK und SP) *)UniversitätAachenBielefeld<strong>Bochum</strong>BonnDortmundDuisburg-EssenKölnMünsterPaderbornSiegenWuppertalZentren für schulpraktische Lehrerausbildungund SchuleinzugsbereichAachen, Jülich, VettweißBielefeld, Minden<strong>Bochum</strong>, HagenBonnDortmund, Arnsberg, HammDuisburg, Essen, Kleve, Krefeld, OberhausenKöln, Engelskirchen, Leverkusen, SiegburgMünster, Bocholt, Gelsenkirchen, Recklinghausen, RheinePaderborn, DetmoldSiegen, LüdenscheidWuppertal, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neussohne Arrondierung der schulischen Einzugsbereiche____________________*)Die Ausbildungsregionen für die Lehrämter an Berufskollegs und sonderpädagogische Förderungwerden in einem weiteren Verfahrensschritt vom MSW und den betroffenen Hochschulen geklärt.Seite 18 von 22


Anhang 2 StandardsKompetenzen und Standards für den Lernort Universität1. VorbereitungsseminareKompetenzenDie Studierenden zeigen die Fähigkeit, …wissenschaftliche Inhalte der Unterrichtsfächerund der Bildungswissenschaften auf Situationenund Prozesse schulischer Praxis zubeziehen.Fachunterricht theoriegeleitet in unterschiedlicherBreite und Tiefe begründet und adressatenorientiertzu planen.Unterrichtskonzepte zu überprüfen und zureflektieren sowie Unterrichtsansätze und -methoden unter Berücksichtigung neuer fachlicherErkenntnisse weiterzuentwickeln.an der Weiterentwicklung von Unterricht,schulinternen Absprachen und Schule mitzuwirken.StandardsDie Studierenden …stellen die in den Seminaren behandelten Inhaltedifferenziert dar und beziehen sie aufeinander.stellen einen Bezug zwischen den Inhaltender Seminare und den eigenen Schulerfahrungenund -visionen her (biografisches Lernen).konzipieren auf der Basis dieser Inhalte relevanteStudien- und Unterrichtsprojekteermitteln und berücksichtigen das Interesseder Praktikumsschulen an diesen Fragestellungen.entwickeln zu ausgewählten Themenstellungenunter Einbeziehung der Lerner-Perspektiven eine geeignete didaktischmethodischeKonzeption.erkennen die Bedeutung von Selbsttätigkeitund Eigenverantwortlichkeit beim fachlichenLernen.verifizieren die beabsichtigten und tatsächlichenLernprozesse vor dem Hintergrund derindividuellen Förderung mittels Erfolgskontrollen.berücksichtigen die Ausgangslage der Schülerinnenund Schüler und der Lehrperson.beziehen fachdidaktische Perspektiven aufMöglichkeiten der Weiterentwicklung von Unterrichtund Curriculum.Seite 19 von 22


2. BegleitseminareKompetenzenDie Studierenden haben die Fähigkeit, …aus ihren ersten Erfahrungen mit der LehrtätigkeitFragen für die Fachdidaktiken und dieBildungswissenschaften zu entwickeln.vor dem Hintergrund relevanter didaktischerModelle Unterrichtsprojekte durchzuführenund zu reflektieren.ausgewählte Methoden bildungswissenschaftlicherund fachdidaktischer Forschung in begrenzteneigenen Untersuchungen anzuwenden.bildungswissenschaftliche und fachdidaktischeLösungsansätze für Anforderungen ausder Praxis aufeinander zu beziehen.StandardsDie Studierenden…gestalten Unterricht vor dem Hintergrund derRichtlinien und Lehrpläne.gestalten Unterricht unter Einbeziehung desVorwissens und der Vorerfahrung von Schülerinnenund Schülern.reflektieren Unterrichtsbeobachtungen undeigene Unterrichtserfahrungen vor dem Hintergrunddidaktischer Grundkategorien.reflektieren konfliktträchtige Erziehungssituationenvor dem Hintergrund pädagogischerund psychologischer Theorien.beobachten und analysieren Unterricht anhanddidaktischer Kriterien und gestalten ggf.selbst Unterricht unter Berücksichtigung vonIntention, Thematik, Ausgangslage von Schülerinnenund Schülern, Lehrerinnen und Lehrern,Methodik, Medien, individueller Förderungund Erfolgskontrolle.beziehen Schülerfragen und -interessen in dieGestaltung des Unterrichts ein.reflektieren ggf. gemeinsam mit den Schülerinnenund Schülern die Ergebnisse der Projekte.verschriftlichen die Projekte in adäquaterForm.entwickeln für die Studien- und Unterrichtsprojektein der Praxisphase Untersuchungssettingsmit Zeitplänen.operationalisieren bzw. präzisieren die Fragestellungenggf. durch theoriegeleitete Untersuchungskriterien.wählen zur Bearbeitung der Fragestellungenadäquate hermeneutische und empirischeUntersuchungsmethoden aus.führen das Projekt durch, werten es aus undstellen dabei die in den Vorbereitungsseminarenbehandelten wissenschaftlichen Inhaltedifferenziert dar.ordnen Methoden für Studien- und Unterrichtsprojektemit Blick auf die dadurch bedingteForm der Erkenntnisgewinnung ein.beurteilen die Reichweite von Fragestellungenund Ergebnissen ihrer eigenen Studien- undUnterrichtsprojekte unter theoretischen undschulpraktischen Gesichtspunkten.Seite 20 von 22


Kompetenzen und Standards für den Lernort SchuleIn den folgenden Kompetenzen und Standards wird die professionsbezogene Verarbeitungvon Theorieansätzen definiert. Dieser Professionsbezug wird durch die Praxisbegleitungseitens der ZfsL in Abstimmung mit den Schulen im Blick auf den Erwerbvon Handlungskompetenz ausgebaut und setzt die entsprechende Theorievermittlungin den Hochschulen voraus.KompetenzenDie Studierenden zeigen die Fähigkeit, …fachliches Lernen zu planen.Komplexität unterrichtlicher Situationen zu bewältigen.Lern- und Leistungssituationen zu unterscheidensowie fachspezifische Formen der Leistungsfeststellungund Leistungsbeurteilung zu erproben.Lernvoraussetzungen und Lernprozesse vonSchülerinnen und Schülern zu beschreiben und inAnsätzen zu diagnostizieren.StandardsDie Studierenden …verknüpfen fachwissenschaftliche und fachdidaktischePerspektiven und planen Unterricht.nehmen die Komplexität und die Interdependenzaller Bedingungsfaktoren von Unterricht wahr.überprüfen die Funktionalität ihrer methodischenund medialen Entscheidungen.klären ihre Unterrichtsziele auf dem Hintergrundder Auseinandersetzung mit Richtlinien und (Kern-)Lehrplänen.setzen ihre Planungsentscheidungen zunehmendflexibel um.greifen auf entwicklungspsychologisches und pädagogischesWissen bei der Gestaltung von Interaktionzurück.wenden ihr Wissen zum classroom-managementan.unterstützen schüleraktivierendes und kooperativesLernen.greifen auf Aspekte der personzentrierten Kommunikationzurück.erstellen die lehrplankonformen Aufgaben für eineschriftliche Arbeit und korrigieren diese.prüfen bei der Beurteilung das Spannungsverhältnisvon Standardorientierung und anderen Bezugsnormen.beurteilen in ersten Versuchen Leistungen im Bereichder sonstigen Mitarbeit.analysieren ihre Lernerfolgskontrollen zur Evaluationdes eigenen unterrichtlichen Handelns.greifen auf Wissen über den Umgang mit Heterogenitätzurück und nehmen Heterogenität und dieAufgabe der Unterstützung zur individuellen Entwicklungwahr.nutzen einzelne Instrumente zur Diagnostik.erproben Möglichkeiten der individuellen Förderung(Sprach- und Lernkompetenz).Seite 21 von 22


Werte und Normen zu vermitteln und selbstbestimmtesUrteilen und Handeln von Schülerinnenund Schülern zu unterstützen.über reflexive Prozesse ihre Rolle weiterzuentwickeln.reflektieren ihre eigene Werthaltung und ihr Menschenbild.fördern eigenverantwortliches Urteilen und Handelnihrer Schülerinnen und Schüler.erarbeiten mit den Schülerinnen und SchülernRegeln des Umgangs miteinander und setzen sieum.beurteilen Lehrerhandeln und Unterrichtsqualitätunter Anwendung ausgewählter Verfahren.Seite 22 von 22

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