10.07.2015 Aufrufe

Leitartikel: Probezeit erfolgreich bestanden Rechtstipps - Azuro

Leitartikel: Probezeit erfolgreich bestanden Rechtstipps - Azuro

Leitartikel: Probezeit erfolgreich bestanden Rechtstipps - Azuro

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ausgabe 01 / 2013<strong>Leitartikel</strong>: <strong>Probezeit</strong> <strong>erfolgreich</strong> <strong>bestanden</strong>Die ersten 4 Monate sind geschafft, die <strong>Probezeit</strong> <strong>erfolgreich</strong> <strong>bestanden</strong> -Der Ausbildungsreport 2012 zeigt die Ausbildungssituation von Auszubildenden inDeutschlandAuch nach der <strong>bestanden</strong>en <strong>Probezeit</strong> brechen noch zu viele Jugendliche und junge Menschenihre Ausbildung ab. Dies liegt einerseits an mangelndem Wissen über die Rechte und Pflichten inder Ausbildung. So ist die Bereitschaft zu groß, sich durchzubeißen, Überstunden, schlechteBedingungen und fehlende Anleitung hinzunehmen, anstatt sich dagegen zu wehren. Doch auchdie Ausbildungsqualität ist in manchen Sparten immer noch sehr schlecht, wie derAusbildungsreport der DGB-Jugend beweist. Vor allem im Hotel- und Gastronomiebereich zeigtsich, dass immer weniger potentielle Azubis bereit sind, sich diesen schlechten Bedingungenauszusetzen...Hier geht's zum Artikel.<strong>Rechtstipps</strong>Tipps zum Führen von AusbildungsnachweisenDie Wichtigkeit der schriftlichen Ausbildungsnachweise wird oft von Azubis und auch vonAusbildern und Ausbilderinnen übersehen Gerade wenn es im Ausbildungsverhältnis zuProblemen kommt, kann das Berichtsheftes ein wichtiger Nachweis über die ausbildungsfremdenTätigkeiten oder Routinearbeiten sein. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Oktober2012 eine Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen herausgegeben. Dasordentlich geführte Berichtsheft ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschluss/Gesellenprüfung nach §43 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG). Das Berichtsheft muss derbzw. dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden und der bzw. dieAuszubildende zum ordentlichen Führen angehalten werden. Auch muss derAusbildungsnachweis mindestens monatlich durchgesehen und geprüft werden (§14 Abs.1Nr.3/Nr.4 BBIG). Als Azubi hat man das Recht, die Ausbildungsnachweise während derArbeitszeit zu führen. Inhaltlich gelten nach den Handlungsempfehlungen des BIBB folgendeMindestanforderungen an die Ausbildungs-nachweise:• Die Ausbildungsnachweise sollen täglich oder wöchentlich vom Auszubildendenselbstständig geführt und unterzeichnet werden.• Das Führen des Berichtsheftes kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und mussmindestens stichwortartig den Inhalt und die zeitliche Dauer der betrieblichen Tätigkeitwiedergeben, Unterweisungen und betriebliche Schulungen beinhalten und die Themendes Berufsschulunterrichts aufzeigen.


Das Berichtsheft stellt somit einen wichtigen Nachweis für die erlernten und ausgeführtenTätigkeiten der Auszubildenden dar. Es sollte immer wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.Die Handlungsempfehlung des Bundesinstitutes für berufliche Bildung kann auch online unter:http://www.bibb.de/ abgerufen werden.Weitere <strong>Rechtstipps</strong>Wie wird der Berufsschulunterricht auf die Ausbildungszeit angerechnet?Immer wieder kommt es zwischen Auszubildenden und Ausbildern bzw. Ausbilderinnen zu Streitund Missverständnissen wegen der Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit.Tatsächlich ist das Gesetz zur Regelung der Berufsschulzeiten etwas schwammig. Für Volljährigegibt es keine ganz eindeutige Gesetzgebung, auf die man sich beziehen kann.Doch es gibt Regelungen, auf die sich die Azubis berufen können.Weitere Informationen hier.Welche besonderen Rechte haben Azubis bei der Urlaubsplanung?Nicht selten kommt es vor, dass Azubis ihren Urlaub nicht nehmen können oder dürfen. Doch wiejeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin haben auch Auszubildende ein Recht aufErholungsurlaub, dessen Länge sich aus dem Alter wie auch aus dem Ausbildungsvertrag undden geltenden Tarifverträgen ableitet.Mehr dazu findet sich hier.Diese Ausführungen bieten einen ersten Überblick. Sollten sich weitere Fragen zu diesenThemen ergeben, einfach bei der zuständigen JAV, Gewerkschaft oder bei azuronachfragen!MeldungenAzubi darf wegen Tragen eines Kopftuches nicht die Ausbildungsstelle in einerZahnarztpraxis verweigert werdenEiner angehenden Auszubildenden zur Zahnmedizinischen Fachangestellten wurde eineAusbildungsstelle bei einem Zahnarzt verweigert, da sie aus religiösen Gründen ihr Kopftuchwährend der Arbeit nicht ablegen wollte. Das Landesarbeitsgericht in Berlin hat aufgrund derKlage der jungen Dame im März ein wichtiges Urteil gefällt. Die Kündigung verstößt gegen dasAllgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches seit 2006 in Kraft getreten ist. Ziel desGesetzes ist es, rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft,des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder dersexuellen Identität erfolgen, zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Das AGG findet somitauch im Arbeitsrecht Anwendung und muss bei Bewerbungsprozessen und bei bestehendenArbeitsverhältnissen berücksichtigt werden. Das Gericht verurteilte den Zahnarzt zu einerEntschädigung von 1500EUR, da er gegen das AGG verletzt hat und der Klägerin die Stelleverweigert hat, weil sie ihr Kopftuch während der Arbeitszeit nicht ablegen wollte.Bereits am ersten Krankheitstag kann der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ohne Begründung verlangenIm Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist geregelt, dass der Arbeitnehmer bei einer Krankheit,die länger als drei Tage andauert, spätestens am vierten Tag eine Arbeits-


unfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die ärztlicheBescheinigung bereits früher zu verlangen (§5 Abs.1 Satz 3 EntgFG). Ob es hierfür eineBegründung bedarf, war bis zu dem Zeitpunkt des Urteiles des Bundesarbeitsgerichts imNovember 2012 noch nicht entschieden. Die Auffassung der Klägerin, dass es für das Verlangeneine sachliche Begründung benötigt, (zum Beispiel der begründeter Verdacht, dass dieArbeitnehmerin in Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuschte) teilt das Gericht nicht.Lediglich eine tarifliche Regelung kann dagegen stehen, die ausdrücklich das Recht desArbeitgebers nach §5 Abs.1 Satz 3 EntFG ausschließt (BAG, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR886/11). Für Auszubildende gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz gleicher-maßen.Kündigung eines Auszubildenden wegen Beleidung des Chefs auf Facebook ist rechtensEin 27 jähriger Auszubildender hat seinen Arbeitgeber auf seinem Facebook Profil als»Menschenschinder und Ausbeuter« bezeichnet und er schrieb, dass er »dämliche Scheiße fürMindestlohn minus 20 Prozent« erledigen müsse. Daraufhin erhielt er die fristlose Kündigungseines Ausbildungsverhältnisses. Die Klage des Azubis hatte in der ersten Instanz beimArbeitsgericht in Bochum noch Erfolg. Das Gericht stufte die Äußerungen des Klägers zwar alsbeleidigend ein, sahen aber eine unreife Persönlichkeit des Klägers und eine mangelndeErnsthaftigkeit. In einem Ausbildungsverhältnis bestünde die Pflicht des Arbeitgebers zurFörderung der geistigen und charakterlichen Entwicklung des Azubis. Der Chef hätte daher ersteinmal zu einer Abmahnung greifen müssen, bevor eine Kündigung erfolgt (Urt. v. 29.03.2012, Az.3 Ca 1203/11). Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied nach der Berufung desArbeitgebers, dass aufgrund des Alters des Auszubildenden zum Kündigungszeitpunkt seineAussagen auf Facebook sehr wohl eine Kündigung rechtfertigen. (LAG Hamm, 3 Sa 644/12). EineRevision hat das Gericht nicht zugelassen. Bei einer fristlosen Kündigung desAusbildungsverhältnisses aufgrund von verhaltensbedingten Verstößen sind somit immer dasAlter und die Reife des Auszubildenden zu berücksichtigen. Wichtig ist auch zu beachten, dasseine fristlose Kündigung immer Ultima Ratio für den Ausbildungsbetrieb sein muss und dem Azubigegenüber auch erzieherische Pflichten einzuhalten sind. Bei verhaltensbedingtenPflichtverstößen müssen zunächst Abmahnungen vorangehen.TermineKampagne Laut gegen Brauntöne in MünchenDie Kampagne Laut gegen Braun läuft noch bis März 2013. Die »Laut gegen Brauntöne«-Abendeim Feierwerk e.V. finden zwischen November und Januar 2013 im Rahmen der Kampagne statt.Ziel ist es, Spaß zu haben und sich (hitzige) Diskussionen zu liefern. Damit das ganz nicht zutrocken wird, wird eine Mischung aus Musik- und Podiumsveranstaltung präsentiert. Jeder Abendbefasst sich dabei mit einem speziellen Bereich. Vom 28.02.-22.03.2013 findet dann eineAusstellung der Färberei im Gasteig, begleitet durch einen Theaterworkshop statt. Am 16.02.2012findet außerdem die junge Nacht der Clubs statt.Wann: bis März 2013Wo: Feierwerk und Gasteigwww.laut-gegen-brauntoene.de»Fit in die Ausbildung«Rund um den Themenbereich »Fit in die duale Ausbildung« können sich vom 14.01. 17.01.2013im Jugendinformationszentrum (JIZ) Interessierte informieren und austauschen. Workshops zumThema Bewerbung, Start in die Ausbildung- Rechte & Pflichten, Schwangerschaft undTeilzeitausbildung werden angeboten. Die Themenwoche wird vom Jugendinformationszentrum inKooperation mit dem azuro- Ausbildungs- & Zukunftsbüro gestaltet.


Wann:Wo:14.01.-17-01.2012 von 18:00-19:30 UhrJugendinformationszentrum (JIZ)Herzogspitalstr. 2480331 MünchenKarl Marx - Eine FortführungIn diesem Seminar werden wir uns kritisch mit der Lehre Marx auseinandersetzen. Dabei stehendie Fragen im Mittelpunkt: In welcher Welt leben wir? Ist Kapitalismus die Antwort? Wie gehen wirmit der Globalisierung um?Wann: 18.-20. Januar 2013Wo: Jugend- und Familiengästehaus Nördlingenwww.dgb-jugend-bayern.deBerufsinformationsmesse »Faszination Technik«Alljährlich findet die Berufsinformationsmesse »Faszination Technik«, veranstaltet von derAgentur für Arbeit in München und der Landeshauptstadt München statt. Die Messe bietetVorträge, Präsentationen und Workshops im Berufsfeld »Technik« an. Außerdem besteht dieMöglichkeit Technik live auszuprobieren und die Eignung für das Berufsfeld festzustellen.www.dgb-jugend-bayern.de www.dgb-jugend-bayern.deWann:Wo:26.01.2013 von 09:00-15:00 UhrBerufsinformationszentrum (BIZ),Kapuzinerstr. 30, 80337 Münchenwww.faszination-technik-muenchen.deDGB im Schnee IIVom 4. bis zu 7. April 2013 treffen sich junge GewerkschaftlerInnen aus ganz Bayern im schönenAllgäu, um ein ganzes Wochenende mit jeder Menge Spaß und Action zu verbringen. Aber eswird auch spannende Workshops zu allen relevanten Themen rund um die politische Bildunggeben.Wann: 4.-7.4.2013Wo: JDAV Bildungsstätte Hindelang im Allgäuwww.dgb-jugend-bayern.deDGB Jugend MünchenLaura Pulz, Schwanthalerstr. 64, 80336 MünchenAutorin/Redaktion: Julia Kanzog, Leonie FarnbacherFür die Inhalte der angegebenen Internetseiten übernehmen wir keine Verantwortung.Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.Falls Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an laura.pulz@dgb.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!