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Referenzen - Über Flügel & Klement

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NotrufzentraleAufschaltung desNotrufsystemsGesetzlichenGrundlagenund Normen:• Landesgesetze• ÖNORM B2458• ASV 2008Warum müssen Aufzugsanlagen auf eineNotrufzentrale aufgeschalten werden:Der Gesetzgeber fordert, dass auf Notrufe einerAufzugsanlage rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag,umgehend reagiert wird.Auszug aus dem Wiener Aufzugsgesetz:(10) Der Betreiber oder die Betreiberin hat dafür Sorge zutragen, dass im Fahrkorb eingeschlossene Personen möglichstinnerhalb von 30 Minuten nach der Notrufabgabe befreitwerden. Geprüfte und bestellte Aufzugswärter undAufzugswärterinnen sowie Betreuungspersonen desBetreuungsunternehmens sind dazu berechtigt undverpflichtet, solche Notbefreiungen im Bedarfsfalldurchzuführen.Aufzüge, die diese Voraussetzung nicht erfüllen,dürfen nicht betrieben werden. Der sicherste undverantwortungsvollste Weg für den Betreiber ist dieAufschaltung auf ein Telefonnotrufsystem.Seite 34Seite 34

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