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VIP 2 - Prospektgutachten - scharf-consult.de

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Bitte einsen<strong>de</strong>n an die Empfangsbevollmächtigte: Telefax:_______________<br />

<strong>VIP</strong> Beratung für Banken AG<br />

Palais Alexan<strong>de</strong>r<br />

Auenstr. 37<br />

80469 München<br />

Auskunftsvereinbarung zum <strong>Prospektgutachten</strong> über das Beteiligungsangebot<br />

an <strong>de</strong>r<br />

Film & Entertainment <strong>VIP</strong> Medienfonds 2 GmbH & Co. KG, München<br />

zwischen und<br />

Ernst & Young .............................................<br />

Deutsche Allgemeine Treuhand AG .............................................<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft .............................................<br />

Elisenstraße 3a .............................................<br />

80335 München .............................................<br />

„Wirtschaftsprüfer“ „Auskunftsempfänger“<br />

Auftragsverhältnis<br />

Der Wirtschaftsprüfer war von <strong>de</strong>r <strong>VIP</strong> Vermögensberatung München GmbH („Prospektherausgeber“)<br />

beauftragt, <strong>de</strong>n Prospekt zum Beteiligungsangebot vom 10.12.2001 nach <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s IDW Standards:<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen (IDW S 4,<br />

Stand: 01.09.2000), zu prüfen. Der Prospektherausgeber hat sich verpflichtet, als Maßstab <strong>de</strong>r Prüfung die<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen anzuerkennen, die sich aus <strong>de</strong>m vorbezeichneten IDW Standard ergeben.<br />

Der Wirtschaftsprüfer hat seine Prüfungshandlungen durchgeführt und die Prüfungsergebnisse im<br />

<strong>Prospektgutachten</strong> vom 19.02.2002 festgehalten. Für das Auftragsverhältnis zwischen Wirtschaftsprüfer und<br />

Prospektherausgeber sowie im Verhältnis zu Dritten gelten die im <strong>Prospektgutachten</strong> unter „A. Auftrag und<br />

Auftragsdurchführung“ genannten Regelungen sowie die Allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Juli 2000 (Anlage). Mit <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>s<br />

Prospektes soll festgestellt wer<strong>de</strong>n, ob in <strong>de</strong>m Prospekt die aus Sicht eines verständigen und durchschnittlich<br />

vorsichtigen Anlegers für eine Anlageentscheidung erheblichen Angaben mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit<br />

vollständig und richtig enthalten sind und ob diese Angaben klar i.S.v. gedanklich geordnet, ein<strong>de</strong>utig und<br />

verständlich gemacht wer<strong>de</strong>n. Die Prospektbeurteilung richtet sich daher auf die Vollständigkeit, Richtigkeit und<br />

Klarheit <strong>de</strong>r Prospektangaben. Die Prospektbeurteilung ist allerdings nicht darauf ausgerichtet, Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße festzustellen, die sich auf die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit <strong>de</strong>r Prospektangaben nicht<br />

wesentlich auswirken. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die von uns vorgenommene Prospektbeurteilung<br />

keine Gewähr für <strong>de</strong>n wirtschaftlichen Erfolg und das Eintreten <strong>de</strong>r steuerlichen Auswirkungen bietet, da diese<br />

insbeson<strong>de</strong>re von unsicheren künftigen Entwicklungen abhängen. Ebenso ist es nicht Gegenstand unserer<br />

Prospektbeurteilung, die Angemessenheit <strong>de</strong>r Leistungsentgelte und die Auswirkungen <strong>de</strong>r Kapitalanlage bei<br />

<strong>de</strong>m einzelnen Kapitalanleger zu beurteilen. Das <strong>Prospektgutachten</strong> entbin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Kapitalanleger folglich nicht<br />

von einer eigenen Beurteilung <strong>de</strong>r Chancen und Risiken <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots sowie <strong>de</strong>r übrigen<br />

Prospektangaben vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r individuellen Gegebenheiten. Wir machen darauf aufmerksam, dass<br />

sich die Feststellungen dieser Prospektbeurteilung nur auf die diesem Gutachten zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong> Fassung <strong>de</strong>s<br />

Prospektes vom 10.12.2001 und die bis zum Tage <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Auftrags (Datum <strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>s<br />

<strong>Prospektgutachten</strong>s) bekannt gewor<strong>de</strong>nen Tatsachen beziehen.<br />

Die Haftungssumme <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers aus <strong>de</strong>m Auftragsverhältnis wur<strong>de</strong> durch Vereinbarung mit<br />

<strong>de</strong>m Prospektherausgeber für alle etwaigen Ansprüche <strong>de</strong>s Prospektherausgebers sowie Dritter auf<br />

insgesamt 8,0 Mio. DM beschränkt.<br />

Auskunftsvereinbarung<br />

Der Wirtschaftsprüfer stellt <strong>de</strong>m Auskunftsempfänger auf <strong>de</strong>ssen ausdrücklichen Wunsch das o.g.<br />

<strong>Prospektgutachten</strong> vom 19.02.2002 zur Verfügung. Der Auskunftsempfänger erkennt hiermit die<br />

vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen und Inhalte <strong>de</strong>s Auftragsverhältnisses, insbeson<strong>de</strong>re die Vereinbarung <strong>de</strong>r<br />

Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1.<br />

Juli 2000 und die Haftungsbeschränkung (Ziff. 9 <strong>de</strong>r Allgemeinen Auftragsbedingungen), als verbindliche<br />

Grundlage <strong>de</strong>s Auskunftsverhältnisses zwischen ihm und <strong>de</strong>m Wirtschaftsprüfer an.<br />

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Weiterhin bestätigt <strong>de</strong>r Auskunftsempfänger, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Juli 2000 vollständig (Ziffern 1 bis 16)<br />

zur Kenntnis genommen zu haben.<br />

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht verpflichtet, <strong>de</strong>m Auskunftsempfänger Auskünfte o<strong>de</strong>r Informationen<br />

über das Beteilungsangebot o<strong>de</strong>r das diesbezügliche <strong>Prospektgutachten</strong> zu erteilen. Es gilt ferner als<br />

vereinbart, dass keine Informationspflichten <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers gegenüber <strong>de</strong>m Auskunftsempfänger<br />

über zwischenzeitlich eingetretene o<strong>de</strong>r künftige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verhältnisse o<strong>de</strong>r neue Erkenntnisse<br />

bestehen.<br />

Der Auskunftsempfänger verpflichtet sich bei Vereinbarung einer Vertragsstrafe von € 10.000 bei<br />

Zuwi<strong>de</strong>rhandlung, ohne vorherige, geson<strong>de</strong>rte schriftliche Zustimmung <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers das<br />

<strong>Prospektgutachten</strong> we<strong>de</strong>r zu vervielfältigen noch Dritten im Original o<strong>de</strong>r in Kopie ganz o<strong>de</strong>r in Teilen<br />

zugänglich zu machen, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Inhalt ganz o<strong>de</strong>r in Teilen in jedwe<strong>de</strong>r Form, insbeson<strong>de</strong>re in<br />

kommerziellen Veröffentlichungen o<strong>de</strong>r Veranstaltungen, darzustellen o<strong>de</strong>r zu kommentieren. Auch<br />

sonstige Hinweise an Dritte auf die Existenz und <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s <strong>Prospektgutachten</strong>s sind untersagt.<br />

Diese Auskunftsvereinbarung wird erst mit <strong>de</strong>r schriftlichen Annahme durch <strong>de</strong>n Wirtschaftsprüfer wirksam.<br />

__________________, <strong>de</strong>n _______________ angenommen: München, <strong>de</strong>n ___________________<br />

Ort, Datum<br />

_____________________________________ _______________________________<br />

Auskunftsempfänger Ernst & Young<br />

Deutsche Allgemeine Treuhand AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

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