Kegelrollenlager - NTN-SNR Portal
Kegelrollenlager - NTN-SNR Portal
Kegelrollenlager - NTN-SNR Portal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Kegelrollenlager</strong><br />
<strong>Kegelrollenlager</strong><br />
Definition und Eigenschaften<br />
� Definition<br />
<strong>Kegelrollenlager</strong> mit einer Wälzkörperreihe, auch hier mit einem anderen Lager gleichen Typs<br />
gegeneinander angestellt, bieten große Steifigkeit, vor allem bei Vorspannung.<br />
� Käfig<br />
<strong>Kegelrollenlager</strong> verfügen im Allgemeinen über einen Käfig aus Stahlblech oder, in einigen<br />
Fällen, über einen Käfig aus Kunststoff.<br />
� Berührungswinkel<br />
Die Ringe des <strong>Kegelrollenlager</strong>s sind trennbar: Der Außenring ist nicht mit dem Rest des<br />
Wälzlagers verbunden, der aus dem Innenring und den Rollen besteht, die vom Käfig auf dem<br />
Innenring gehalten werden. <strong>Kegelrollenlager</strong> können Axiallasten nur in einer Richtung aufnehmen.<br />
Auf der Gegenseite muss ein Wälzlager des gleichen Typs eingebaut werden.<br />
Die ISO 355 definiert unterschiedliche Baureihen von <strong>Kegelrollenlager</strong>n mit einem Berührungswinkel<br />
zwischen 10° und 30°. Bei einer gegebenen Radiallast ist die zulässige Axiallast des<br />
<strong>Kegelrollenlager</strong>s umso höher, je größer der Berührungswinkel des Außenrings ist. <strong>SNR</strong> hat<br />
entsprechend dieser Norm eine Kennzeichnung für die neuen, sogenannten Zwischenserien<br />
definiert und die alte Kennzeichnung für die anderen Baureihen beibehalten.<br />
� Eigenschaften<br />
� Belastungen und Drehzahlen<br />
Das <strong>Kegelrollenlager</strong> ist ein Wälzlager mit Berührungswinkel, das große Radial- und Axiallasten<br />
aufnehmen kann.<br />
� Fluchtungsfehler<br />
Durch ein korrigiertes Rollenmantelprofil sind für <strong>Kegelrollenlager</strong> Fluchtungsfehler von etwa<br />
0,06° zulässig.<br />
314