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Vortrag zum Thema SEPA (04/2013) - 1,6 MB - VR-Bank

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EinheitlicherEuro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – <strong>SEPA</strong>)Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen


Tobias HeilmannEBL-BeraterTel. 09131/781-521eMail: tobias.heilmann@vr-bank-ehh.de


Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes• Stärkung der europäischen Wirtschaft• Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente• Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area - <strong>SEPA</strong>)


<strong>SEPA</strong> auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen• von einem einzigen Konto• national undgrenzüberschreitendEU-Zahlungsverkehr:• einfach• sicher• effizient


Wer hat‘s erfunden?Beteiligte und Umfeld


Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen UnionDer „S€PA-Raum“ im Überblick


<strong>SEPA</strong> – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!Gesetzliche Vorgaben Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012. Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bisFebruar 2016. Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.


Die „Migration“Der Zeitplan zur Umsetzung28. Januar 2008 Start des <strong>SEPA</strong>-Überweisungsverfahrens31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste2. November 2009 Start des <strong>SEPA</strong> Basis LastschriftverfahrenStart des <strong>SEPA</strong> Firmen Lastschriftverfahren31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „<strong>SEPA</strong>-Migration“09. Juli 2012 Anpassung der AGB (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)→ Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen alsLastschriftmandat im <strong>SEPA</strong> Basis Lastschriftverfahren1. Februar 2014 Beginn der Ablöse der nationalen Zahlverfahren→ Verbraucher dürfen noch Kontonummer/BLZ verwenden→ Nicht-Verbraucher „XML-Pflicht“ und sollten jetzt handeln1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = <strong>SEPA</strong> vollendet→ Privatkunden nutzen ausschließlich sog. „IBAN only“


Und so geht es weiter!Der Zeitplan zur Umsetzungam 09.07.2012 seit 09.07.2012 ab Feb. 2014 ab Feb. 2014Stichtagsbezogene„Umdeutung“- der einseitigen Einzugsermächtigungin eine DoppelweisungNach dem Stichtagkönnen die bishererteilten Einzugsermächtigungenwieein <strong>SEPA</strong>-Mandatgenutzt werdenDas Verfahren dernationalenÜberweisung imDTA Format läuftausDas Verfahren dernationalenLastschrift im DTAFormat läuft aus-der Doppelweisungin ein <strong>SEPA</strong>-MandatEmpfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das <strong>SEPA</strong>-Format, ggf.Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes und Nutzung vonUmsetzungshilfen


Kontonummer und BLZ werden internationalIBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale <strong>Bank</strong>kontonummer (max. 34 alphanumerischeZeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).DE02 1234 5678 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „<strong>Bank</strong>leitzahl“ (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem.<strong>Bank</strong> Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstitutenund besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DEF1 ER1• IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des <strong>SEPA</strong>-Raums die automatisierteVerarbeitung von Zahlungsaufträgen.• „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten vonKontonummer/ <strong>Bank</strong>leitzahl auf IBAN/ BIC.


Kleine, aber feine UnterschiedeEuropäische Überweisung(<strong>SEPA</strong> Credit Transfer)Inlandsüberweisung*EU-Standardüberweisung€uro-ÜberweisungAnwendungsbereichDeutschland27 EU-Länder sowie Island,Liechtenstein und Norwegen27 EU-Länder sowie Island,Liechtenstein, Norwegen und dieSchweizBetragsgrenzekeine 50.000,00 € keineBasisdaten- Kontonummer / <strong>Bank</strong>leitzahl- Name des Kreditinstituts/ desZahlungsdienstleisters desZahlungsempfängers- IBAN/BICdes Zahlungsempfängers- IBAN/BICdes ZahlungsempfängersBelegeBeleg:„Überweisung“ (BS 20)Beleg:„EU-Standardüberweisung“(BS 13) ist eingestelltBeleg:„€URO-Überweisung“ (BS 16)DatenformatDTAUS DTAZV XML-Format ISO 20022*noch bis 1. Februar 2014


Der Vordruck für die €uro-ÜberweisungEuropäische Überweisung(<strong>SEPA</strong> Credit Transfer)Neuer Namezur UnterscheidungZahlungenauch innerhalbDeutschlandsIBAN und BICdes ZahlungsempfängersWegfall derBetragsgrenze von50.000 EuroIBAN desKontoinhabers/ZahlersNeuesBelegerkennungsmerkmal„16“


Kriterien des <strong>SEPA</strong>-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift(<strong>SEPA</strong> Core Direct Debit)Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar(8 Modelle wurden diskutiert)Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretesFälligkeitsdatum (D)Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eineVorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeitzu übermittelnDer Zahlungsempfänger bzw. seine <strong>Bank</strong> müssen die Lastschrift so rechtzeitig<strong>zum</strong> Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der <strong>Bank</strong> des Zahlungspflichtigen• bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und• bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt


„Einzugsermächtigung“ vs. „<strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift“Europäische Lastschrift(<strong>SEPA</strong> Core Direct Debit) Stand: Juli 2012Einzugsermächtigungsverfahren 1)„Einzugsermächtigung“Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„<strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift“Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ 1) EPC-Regelwerk „<strong>SEPA</strong> Core Direct Debit“ (SDD Core)Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktivAuflieferungAusführung / FälligkeitRückgabefristenWiderspruchbei Sichtbei Sicht (D)Interbankenbereich:- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag- 8 Wochen nach Belastungsdatum• Kunden (Zahlungspflichtiger):8 Wochen nach Belastungsdatummit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum• Interbankenbereich:- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D- 8 Wochen nach Belastungsdatum• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):8 Wochen nach BelastungsdatumDatenformatDTAUS(Kennzeichnung „05“)XML(Kennzeichnung als „core“)Mandat Einzugsermächtigung 1)Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an denZahlungsempfänger (Creditor) und an die <strong>Bank</strong> desZahlungspflichtigen (Zahlstelle)<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat 2)Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an denZahlungsempfänger (Creditor) und an die <strong>Bank</strong> desZahlungspflichtigen (Zahlstelle)MandatsprüfungZahlstellenach Regelwerk nicht erforderlichnach Regelwerk nicht erforderlichGläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendigvorhanden /notwendig1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.


Ohne Mandat geht‘s nichtEuropäische Lastschrift(<strong>SEPA</strong> Core Direct Debit)


<strong>SEPA</strong>-LastschriftmandatMerkmaleLastschriftmandate dienen insbesondere dazu, die Nutzung von Lastschrifteinzügenzwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen festzulegen (bisher„Einzugsermächtigung“)Formerfordernisse:– Ein Mandat muss dem Zahlungsempfänger zwingend schriftlich vorliegen– Mit der Unterschrift des ZahlungspflichtigenDas Mandat kann (wie bisher auch) Bestandteil eines Vertrages sein(z. B. Beitrittserklärung)Liegen Ihnen die Mandate nicht in schriftlicher Form vor, sind diese neu einzuholen.


<strong>SEPA</strong>-LastschriftmandatInhaltName und Anschrift des ZahlungsempfängersGläubiger-ID des ZahlungsempfängersMandatsreferenz bis zu 35 Stellen (individuell für jedes Lastschriftmandat zuvergeben)Eindeutige Bezeichnung „<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat“Fest vorgeschriebener MandatstextHinweis auf 8 Wochen ErstattungsanspruchName, Adresse, IBAN und BIC des ZahlungspflichtigenDatum und Unterschrift des Zahlungspflichtigen


Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift(<strong>SEPA</strong> Direct Debit)DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für den Zahlungsempfänger beim Einzugvon <strong>SEPA</strong>-Lastschriften fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) Pflichtfeld, muss bei den Zahlungsaufträgen (im Datensatz) hinterlegtwerden in Deutschland neu entwickelt:• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)


Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift(<strong>SEPA</strong> Direct Debit)Folgende weitere Daten werden benötigt:Name/Firma und AnschriftRegisternummer (in Abhängigkeit von der Rechtsform: Handelsregister,Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) sowie Ort desRegistergerichtsBei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und OrtAngaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse


<strong>SEPA</strong>-LastschriftmandatMandatsreferenznummerDie Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigenIdentifizierung eines <strong>SEPA</strong> LastschriftmandatsSie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung mitgeteilt werden odernachträglich bekannt gegeben werdenLänge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenznummer können von Ihnenals Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werdenGrundsätzliche Möglichkeiten:– Mitgliedsnummer oder Kundennummer als Referenznummer– Fortlaufende Nummer– Datum des Beitritts– Zahlerkonto


<strong>SEPA</strong>-LastschriftmandatUmdeutung der bestehenden EinzugsermächtigungVoraussetzung:– Vom Zahlungspflichtigen schriftlich vorliegende Einzugsermächtigungen, könnenin ein <strong>SEPA</strong> Lastschriftformular umgewandelt werdenDer Zahlungspflichtige muss schriftlich von der Wandlung unterrichtet werden unterAngabe der Gläubiger-ID und MandatesreferenzBeispiel:„Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir ab 01.01.2014 als <strong>SEPA</strong> Mandat. IhrenBeitrag von 15,00 EUR ziehen wir per <strong>SEPA</strong>-Lastschrift jährlich <strong>zum</strong> 15.<strong>04</strong>. bzw.dem folgenden Werktag ein.Gläubiger ID DE02ZZZ00000214578, IhreMandatsreferenznr. 0000234.Auf Nachfrage der <strong>Bank</strong> ist diese Mitteilung in geeigneter Form nachzuweisen→ Nachweispflicht bei Widerspruch nach 8 Wochen (max. 13 Monate)Alle Mandate sind ab Erteilung gültig und verlieren diese 36 Monate nach demletztmaligen Lastschrifteinzug


<strong>SEPA</strong>-LastschriftmandatVorabankündigung (Pre-Notification)Die <strong>SEPA</strong> Lastschrift hat ein exaktes FälligkeitsdatumVorabankündigung der Lastschrift spätestens 14 Tage vor FälligkeitEs liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass der Lastschrifteinzug erfolgreichistBei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmaligeUnterrichtung unter Angabe der FälligkeitstermineMöglichkeit der Ankündigung:– Schriftlich per Brief– Aufnahme in den MitgliedsantragBitte beachten Sie:Sollte sich der Lastschriftbetrag oder das Fälligkeitsdatum ändern, ist eine erneuteVorabankündigung notwendigDas gleiche gilt auch wenn sich die Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder dieKontoverbindung ändern sollten.


<strong>SEPA</strong>-LastschriftFristenVorabankündigung beim Zahlungspflichtigen:→ spätestens 14 Tage vor dem FälligkeitstagErst- und Einmallastschriften des Lastschrifteinreichers:→ 6 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der <strong>Bank</strong>Folgelastschriften des Lastschrifteinreichers:→ 3 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der <strong>Bank</strong>Rückgabefristen:Rückgabe der <strong>Bank</strong> mangels Deckung bzw. Rückgabe durch den Zahlungspflichtigeninnerhalb von 8 Wochen wegen WiderspruchOder innerhalb von 13 Monaten bei ungültigem MandatMandatsgültigkeit:Wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt verliert es seine Gültigkeit


<strong>SEPA</strong>-LastschriftmandatAbbuchungsauftragKeine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages!Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das <strong>SEPA</strong>Lastschriftverfahren ist nicht möglich.Abbuchungsaufträge sind nur noch zwischen Firmenkunden zulässigAbbuchungsaufträge bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im<strong>SEPA</strong> Basis-Lastschriftverfahren abgewickelt werden.


<strong>SEPA</strong>-LastschriftmandatSonstigesUnter <strong>SEPA</strong> gibt es keine beleghaften Lastschriften mehrWegfall der Einreichung von Disketten und USB SticksDatenaustausch im XML Format statt DTA Format wie bisherLänge des Verwendunszwecks wird begrenzt auf 140 Zeichen stattder 378 Zeichen im DTA FormatÜbertragung der Dateien nur noch Online möglichUmstellung auf Online-<strong>Bank</strong>ing notwendig!


<strong>Bank</strong>ing-SoftwareDie <strong>VR</strong>-NetWorld Software kann ab der Version 4.4 <strong>SEPA</strong> Lastschriften verwaltenVereinssoftware PC-VAB ist ab der Version 3.27 <strong>SEPA</strong> fähigBei älteren Versionen der beiden Programme ist ein kostenpflichtiges UpdatenotwendigHaben Sie eine Software von einem Drittanbieter im Einsatz, klären Sie bitte mit demHersteller ab wann diese Software <strong>SEPA</strong> fähig ist.


<strong>SEPA</strong> Infos auf www.vr-bank-ehh.de/sepa


Wir unterstützen Sie bei Ihrer <strong>SEPA</strong>-Umstellung


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<strong>SEPA</strong>-ProdukteUmsetzung Electronic <strong>Bank</strong>ing-ProdukteProdukt / Anwendung<strong>VR</strong>-NetWorldSW 4.4Profi cash10GENO cash3.22Umwandlung Kto/BLZ zu IBAN/BIC intern Ja Ja JaMandatsinfos: Speicherung am Auftrag (z.B.Mand.Ref., Lastschriftart, etc); GläubigerID:Hinterlegung in Konto-StammdatenDatenbank <strong>zum</strong> Speichern vonMandatsinformationenUmwandlung CSV in XML Format (incl.<strong>SEPA</strong>-relevanter Daten)Umwandlung CSV in XML inkl. ZusteuerungMandatsinformationen aus Datenbank derEB SoftwareJa Ja JaNein** Ja JaJa Ja JaJa* Ja JaUmwandlung DTA in XML Format Nein** Ja Geplant


<strong>SEPA</strong>-Lastschrift - Zusammenfassung1. Gläubiger-ID beantragen2. Inkassovereinbarung mit der <strong>Bank</strong> abschließen3. Vergabe der Mandatsreferenz festlegen4. Bestehende Einzugsermächtigung der Mitglieder/Kunden umdeuten5. <strong>Bank</strong>verbindung der Mitglieder/Kunden als IBAN und BIC ermitteln6. Auf Beitrittserklärung den Mandatstext ergänzen7. Vorabinformation an die Mitglieder regeln8. Bei Einreichung Vorlauffristen beachten9. Umstellung der <strong>Bank</strong>ing Software auf <strong>SEPA</strong>


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