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| Dokumentation – Prüfung – Wartung - Notbeleuchtung

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installation|Fachbeitragsserie <strong>Notbeleuchtung</strong> – Teil 5<strong>Dokumentation</strong> –Prüfung – <strong>Wartung</strong>Damit der ordnungsgemäße Zustand einer <strong>Notbeleuchtung</strong>sanlagefür die gesamte Lebensdauer erhalten bleibt und Störungen rechtzeitigerkannt werden, ist es erforderlich, bestimmte Prüfungen und<strong>Wartung</strong>sarbeiten durchzuführen. Diese Maßnahmen sind Gegenstandunseres fünften und abschließenden Beitrags der Serie über<strong>Notbeleuchtung</strong>sanlagen.Von Gerald JunkerAnlagendokumentationEine unabdingbare Voraussetzungfür die Prüfung und <strong>Wartung</strong>einer <strong>Notbeleuchtung</strong>sanlageist eine entsprechendeAnlagendokumentation. Diesehat zufolge der ÖVE/ÖNORME 8002 folgende Unterlagen zuumfassen:• Einen Übersichtsplan, inzumindest einpoliger Darstellung,über die allgemeineStromversorgung unddie Stromversorgung der<strong>Notbeleuchtung</strong>sanlage einschließlichder Kabel undLeitungsanlage bis zum letztenUnterverteiler. Dieser Übersichtsplanstellt einen Teildes Anlagenbuches dar undmuss auch bei der Sicherheitsstromquelleund beim Gebäudehauptverteileraufliegenund zumindest folgende Informationenbeinhalten:– Stromart und Nennspannung– Anzahl, Art und Leistungder Sicherheitsstromquelle– Stromkreisbezeichnung undNennstrom der Überstromschutzeinrichtungen– Leiterquerschnitte undLeiterwerkstoffe– Maßnahmen des Fehlerschutzes• Einen Schaltplan der Sicherheitsbeleuchtung,welchernachfolgende Informationenbeinhalten und bei der Sicher-Der Übersichtsplan stellt einen Teil des Anlagenbuches dar, mussauch bei der Sicherheitsstromquelle und beim Gebäudehauptverteileraufliegen und bestimmte Informationen beinhaltenheitsstromquelle und beimHauptverteiler der Sicherheitsbeleuchtungvorhandensein muss:•– Schaltung der Sicherheitsbeleuchtungeinschließlichder Netzüberwachung inden Verteilern der allgemeinenStromversorgung– Anzahl der Leuchten dereinzelnen Endstromkreise– Belastung der einzelnenEndstromkreise und dieGesamtbelastungFür die innere Schaltung vonEinzelbatterieleuchten istkein Schaltplan erforderlich.Auslass-Pläne aller Grundrisse,in denen die Lage derelektrischen Betriebsmittel,der Verteiler, der Sicherheitseinrichtungenmit EndstromkreisbezeichnungsowieSchalt- und Überwachungseinrichtungender Sicherheitsstromversorgung,z.B.Bereichsschalter, Meldeeinrichtungen,dargestellt sind.• Eine Betriebsanleitung derSicherheitsbeleuchtungsanlageist am Aufstellungsort derAnlage aufzulegen. Für eineEinzelbatterieleuchtenanlageist die Betriebsanleitung alsTeil des Anlagenbuches zuführen.• In einem Prüfbuch oder ineinem Ausdruck einer automatischenPrüfeinrichtungsind die durchgeführten Prü-fungen und <strong>Wartung</strong>en zudokumentieren. Das Prüfbuchmuss vom Betreiber der Sicherheitsbeleuchtungsanlagebzw. einer von ihm ernanntenverantwortlichen Person geführtwerden und mindestensfolgende Informationen beinhalten:– Zeitpunkt der Inbetriebnahmeder Anlage einschließlich<strong>Dokumentation</strong>über später erfolgte Änderungen– Zeitpunkt und kurzeBeschreibung jeder wiederkehrendenPrüfungoder <strong>Wartung</strong>– Zeitpunkt und kurzeBeschreibung jedes Fehlersund durchgeführte Abhilfemaßnahme– Zeitpunkt und kurze Beschreibungjeder Änderungan der Sicherheitsbeleuchtungsanlage– Wenn eine automatischePrüfeinrichtung verwendetwird, müssen die Funktionenund der Ablauf dokumentiertsein.ErstprüfungVor der Inbetriebnahme einerSicherheitsbeleuchtungsanlageist diese einer Erstprüfung zu unterziehen,wobei die Ergebnissein einem Bericht festzuhaltensind. Dieser Bericht ist beimAnlagenbetreiber im Anlagenbuchaufzubewahren.Die Erstprüfung hat folgendeDer AutorIng. Mag. Dr. techn.Gerald Junker istDezernatsleiter derWiener Magistratsabteilung36 (ElektroundGasbehörde)sowie Mitglied desLTG-Arbeitskreises<strong>Notbeleuchtung</strong>INSTAElektrojournal 11/2009Fotos: Junker


| installationPunkte zu umfassen:• Prüfung der elektrischen Anlagegemäß ÖVE/ÖNORM E8001-6-61 1 (Besichtigen, Erproben,Messen)• Prüfung der Bemessung derBatterien hinsichtlich ausreichenderKapazität und derBe- und Entlüftung des Aufstellungsraumes• Prüfungen für Sicherheitsstromaggregate:– Be- und Entlüftung sowieAbgasführung– Bemessung der statischenBelastung und eventuellauftretender Anlaufströme– Start- und Anlaufverhalten– Dynamische SpannungsundDrehzahlabweichungen,welche bei einem Lastlaufmit Nennlast zu ermittelnsind– Funktionsprüfung durchUnterbrechung der Hauptzuleitungunter der für denNotbetrieb ausgelegtenmaximal zu versorgendenNenn-Verbraucherleistung• Prüfung der Einhaltung derBrandschutzanforderungenfür elektrische Betriebsräume,Verteiler und Leitungsanlagen• Prüfung der Einhaltung derSelektivität der Sicherheitsstromversorgung• Prüfung der lichttechnischenAnforderungen der SicherheitsbeleuchtunggemäßÖNORM EN 1838 durchMessung der Beleuchtungsstärke• Prüfung der Funktion derSicherheitsstromversorgungdurch Unterbrechung derNetzzuleitung am Verteiler derzu versorgenden VerbraucherWiederkehrende Prüfungenund <strong>Wartung</strong>enEine Sicherheitsbeleuchtungsanlagemuss in ihrer Gesamtheitregelmäßig nach den Grundsätzender ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 2 und ÖVE/ÖNORM EN50110 3 überprüft werden, wobeihiefür in der ÖVE/ÖNORM E8002 kein Intervall festgelegtist.Die ÖVE/ÖNORM E 8002 legtaber für einzelne Anlagenteile,Dynamische Spannungs-und Drehzahlabweichungeneines NotstromaggregatesAnsprechpartner beiOrganisationenin Abhängigkeit desjeweils installiertenSystems, unterschiedlicheIntervalle für Prüfungenund <strong>Wartung</strong>en fest. Diese sindin der Tabelle 1 auf der nächstenSeite zusammengefasst.In der vorliegenden fünfteiligenFachbeitragsserie „<strong>Notbeleuchtung</strong>“wurden die wesentlichentechnischen undrechtlichen Anforderungen fürdie Errichtung, den Betrieb unddie Instandhaltung einer <strong>Notbeleuchtung</strong>sanlagezusammengefasst.Dabei wurden – zugunsten einerleichteren Lesbarkeit – dieNormentexte entsprechend gekürztund umformuliert sowieauf gewisse Detailregelungenverzichtet.Diese Fachbeitragsserie stelltsomit keinen Ersatz für das Normenwerkdar, sondern soll vielmehrdem Praktiker helfen, sicheinen raschen Überblick zu verschaffen.Für konkrete Anfragen zumThema <strong>Notbeleuchtung</strong>sanlagenstehen Ihnen auch folgendePersonen und Organisationenals Ansprechpartner zur Verfügung:•OVE Österreichischer Verbandfür Elektrotechnik1010 Wien, Eschenbachgasse 9Telefon (01) 587 63 73-0E-Mail: ove@ove.atLTG-Arbeitskreis Notbe-•➞Passend zum Schalterprogramm: das neue Gira Rufsystem 834.Ein Design für Lichtschalter, Steckdose und die Rufanlage in WC, Ruhe- oder Behandlungsraum: Das neue Gira Rufsystem 834passt in die Gira Schalterprogramme und ermöglicht damit eine große Freiheit in der Wahl der Farb- und Rahmenvarianten –passend zu jedem Interieur. Das System erfüllt alle sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN VDE 0834 und eignet sichsowohl für den Einsatz im behindertengerechten WC oder in Arztpraxen, als auch für komplexe Installationen in großen Krankenhäusernund Pflegeheimen. Mehr Informationen unter: Tel 0800 - 29 36 62, Fax 0800 - 29 36 57 oder www.gira.at /rufsystem834Abb. links: Gira Dienstzimmerterminal. Rechts: Zweifachkombination Tastschalter / SCHUKO- Steckdose,Schalterprogramm Gira E 22 Aluminium, Montage flach auf der Wand.hgschmitz.de


installation|➞leuchtung, Kontakt unterwww.notbeleuchtung.at• Elektrotechnische Amtsachverständigein den Ämternder Landesregierungen:– Burgenland:Abteilung 8, SicherheitsundUmwelttechnikRusterstraße 135,7000 EisenstadtTelefon: 057/600E-Mail:post.maschinenbau@bgld.gv.at– Niederösterreich:Abteilung Bau- und Anlagentechnik(BD2), FachbereichElektrotechnikLandhausplatz 1, Haus 13,3109 St. PöltenTelefon: (02742) 9005E-Mail: post.bd2@noel.gv.at– Tirol:Abteilung EmissionenSicherheitstechnik AnlagenHerrengasse 1-36020 InnsbruckTelefon: (0512) 508– Vorarlberg:Landhaus6901 BregenzTelefon: (05574) 511– Wien:Magistratsabteilung MA 36Dresdnerstraße 751200 WienTelefon: (01) 4000-36210E-Mail: post@ma36.wien.gv.at– Oberösterreich:Amt der OÖ. LandesregierungTelefon (0732) 77 20-0– Salzburg:Abt. 6, LandesbaudirektionTelefon (0662) 8042-4300– Kärnten:Amt der Kärntner Landesreg.Telefon (050) 536-0– Steiermark:Abteilungsgruppe LandesbaudirektionTelefon (0316) 877-2550Fußnoten1ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 (Ausgabe 2001) Errichtungvon elektrischen Anlagen mitNennspannungen bis ~1000 Vund =1500 V. Teil 6-61: Prüfungen– Erstprüfungen2ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62(Ausgabe 2003) Errichtung vonelektrischen Anlagen mit Nennspannungenbis ~1000 V und=1500 V. Teil 6-62: Prüfungen– Wiederkehrende Prüfungenund Außerordentliche Prüfung3ÖVE EN 50110-1 (Ausgabe2007) Betrieb von elektrischenAnlagenInfos im Internetwww.notbeleuchtung.atIntervall2-jährigJährlichmonatlichwöchentlichtäglichPrüf- oder <strong>Wartung</strong>stätigkeitMesstechnische Überprüfung der Beleuchtungsstärkeder SicherheitsbeleuchtungÜberprüfung der ausreichenden Kapazität derBatterien durch Entladung mit allen angeschlossenenVerbrauchern bis zur zulässigen EntladeschlussspannungBei zwei unabhängigen Netzen ist die Funktionder Umschalteinrichtung zu überprüfenÜberprüfung der Bemessungsleistung der Batterieanlage.Wenn bei der Prüfung der Batterie wenigerals zwei Drittel der erforderlichen Nennbetriebsdauerfestgestellt wird, ist diese zu erneuern.Überprüfung, ob die Bemessungsleistung derSicherheitsstromquelle noch dem erforderlichenVerbraucher-Leistungsbedarf entspricht.Probebetrieb des Sicherheitsstromerzeugungsaggregatesfür mindestens eine Stunde und untereiner Last von mindestens 50 ProzentManuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtungbei Einzelbatterien. Bei einer automatischenPrüfeinrichtung genügt eine jährlichemanuelle Prüfung der Gerätefunktion.Manuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtungbei Gruppen- oder Zentralbatterien.Bei einer automatischen Prüfeinrichtung genügteine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktion.Prüfung des Mindestkraftstoffvorrates des Sicherheitsstromaggregatesentsprechend der erforderlichenMindestbetriebsdauerTabelle 1: Intervalle für Prüfungen und <strong>Wartung</strong>enElektrojournal 11/2009

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