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| Dokumentation – Prüfung – Wartung - Notbeleuchtung

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installation|➞leuchtung, Kontakt unterwww.notbeleuchtung.at• Elektrotechnische Amtsachverständigein den Ämternder Landesregierungen:– Burgenland:Abteilung 8, SicherheitsundUmwelttechnikRusterstraße 135,7000 EisenstadtTelefon: 057/600E-Mail:post.maschinenbau@bgld.gv.at– Niederösterreich:Abteilung Bau- und Anlagentechnik(BD2), FachbereichElektrotechnikLandhausplatz 1, Haus 13,3109 St. PöltenTelefon: (02742) 9005E-Mail: post.bd2@noel.gv.at– Tirol:Abteilung EmissionenSicherheitstechnik AnlagenHerrengasse 1-36020 InnsbruckTelefon: (0512) 508– Vorarlberg:Landhaus6901 BregenzTelefon: (05574) 511– Wien:Magistratsabteilung MA 36Dresdnerstraße 751200 WienTelefon: (01) 4000-36210E-Mail: post@ma36.wien.gv.at– Oberösterreich:Amt der OÖ. LandesregierungTelefon (0732) 77 20-0– Salzburg:Abt. 6, LandesbaudirektionTelefon (0662) 8042-4300– Kärnten:Amt der Kärntner Landesreg.Telefon (050) 536-0– Steiermark:Abteilungsgruppe LandesbaudirektionTelefon (0316) 877-2550Fußnoten1ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 (Ausgabe 2001) Errichtungvon elektrischen Anlagen mitNennspannungen bis ~1000 Vund =1500 V. Teil 6-61: Prüfungen– Erstprüfungen2ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62(Ausgabe 2003) Errichtung vonelektrischen Anlagen mit Nennspannungenbis ~1000 V und=1500 V. Teil 6-62: Prüfungen– Wiederkehrende Prüfungenund Außerordentliche Prüfung3ÖVE EN 50110-1 (Ausgabe2007) Betrieb von elektrischenAnlagenInfos im Internetwww.notbeleuchtung.atIntervall2-jährigJährlichmonatlichwöchentlichtäglichPrüf- oder <strong>Wartung</strong>stätigkeitMesstechnische Überprüfung der Beleuchtungsstärkeder SicherheitsbeleuchtungÜberprüfung der ausreichenden Kapazität derBatterien durch Entladung mit allen angeschlossenenVerbrauchern bis zur zulässigen EntladeschlussspannungBei zwei unabhängigen Netzen ist die Funktionder Umschalteinrichtung zu überprüfenÜberprüfung der Bemessungsleistung der Batterieanlage.Wenn bei der Prüfung der Batterie wenigerals zwei Drittel der erforderlichen Nennbetriebsdauerfestgestellt wird, ist diese zu erneuern.Überprüfung, ob die Bemessungsleistung derSicherheitsstromquelle noch dem erforderlichenVerbraucher-Leistungsbedarf entspricht.Probebetrieb des Sicherheitsstromerzeugungsaggregatesfür mindestens eine Stunde und untereiner Last von mindestens 50 ProzentManuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtungbei Einzelbatterien. Bei einer automatischenPrüfeinrichtung genügt eine jährlichemanuelle Prüfung der Gerätefunktion.Manuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtungbei Gruppen- oder Zentralbatterien.Bei einer automatischen Prüfeinrichtung genügteine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktion.Prüfung des Mindestkraftstoffvorrates des Sicherheitsstromaggregatesentsprechend der erforderlichenMindestbetriebsdauerTabelle 1: Intervalle für Prüfungen und <strong>Wartung</strong>enElektrojournal 11/2009

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