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SICHERHEITSDATENBLATT - Sigma Coatings

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1.1 ProduktidentifikatorProduktnameAndereIdentifizierungsartenGemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland<strong>SICHERHEITSDATENBLATT</strong>Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und desUnternehmensProduktcode : 00294054Produkttyp :::SIGMASTAR GLOSS (2010)Flüssigkeit.Nicht verfügbar.: 25 Juni 20121.2 Relevante indentifizierte Verwendungen des Stoffes oder des Gemisches und nicht-empfohleneVerwendungenVerwendung des ProduktsVerwendung des Stoffes/des Gemisches: Anwendungen für Endverbraucher, Gewerbliche Anwendungen.: Beschichtung.1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltPPG <strong>Coatings</strong> AC EMEAAmsterdamseweg 141422 AD UithoornNetherlands+31 (0)297 541786Fax: +31 (0)297 541720E-Mail-Adresse derverantwortlichen Personfür dieses SDBNationaler KontaktPPG <strong>Coatings</strong> Deutschland GmbHAn der Halde 1D-44805 Bochum+49 (0)234 869 0+49 (0)234 869 365: PS.ACEMEA@ppg.com1.4 NotrufnummerLieferantTelefonnummer :+31 (0)20 4075210ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren2.1 Einstufung des Stoffs oder GemischsProduktdefinitionEinstufung: GemischEinstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie]Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.:R10R66German (DE) Germany Deutschland1/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 2: Mögliche GefahrenPhysikalische/chemischeGefahrenGesundheitsrisiken: Entzündlich.:Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.: 25 Juni 2012Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.2.2 EtikettenelementeR-SätzeS-SätzeGefährliche InhaltsstoffeErgänzendeKennzeichnungselementeSpezielle VerpackungsanforderungenMit kindergesichertenVerschlüssenauszustattende BehälterTastbarer Warnhinweis::: Enthält 2-Butanonoxim, 2-Ethylhexansäure, Cobaltsalz. Kann allergische Reaktionenhervorrufen.::R10- Entzündlich.R66- Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.S2- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S46- Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikettvorzeigen.: Nicht anwendbar.Nicht anwendbar.Nicht anwendbar.2.3 Sonstige GefahrenAndere Gefahren, die zukeiner Einstufung führenStoff/ZubereitungName des Produkts /Inhaltsstoffs::Keine bekannt.ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu BestandteilenGemischIdentifikatorenTitandioxid EG: 236-675-5CAS: 13463-67-7Naphtha (Erdöl), mit EG: 265-150-3WasserstoffCAS: 64742-48-9behandelte schwere : Verzeichnis:Nota(s) P649-327-00-6Aluminiumhydroxid EG: 244-492-7Fettsäuren,C6-19-verzweigt,CalciumsalzeCAS: 21645-51-2EG: 270-064-4CAS: 68409-80-32-Butanonoxim EG: 202-496-6CAS: 96-29-7Verzeichnis:616-014-00-02-Ethylhexansäure EG: 205-743-6CAS: 149-57-5Verzeichnis:607-230-00-620 -


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen2-Ethylhexansäure,CobaltsalzEG: 237-015-9CAS: 13586-82-80.1 -


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-MaßnahmenHautkontaktVerschlucken: Zu den Symptomen können gehören:ReizungAustrocknungRissbildung: Keine spezifischen Daten.: 25 Juni 20124.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungHinweise für den ArztBesondere Behandlungen::Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengensofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.Keine besondere Behandlung.ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1 LöschmittelGeeignete Löschmittel :Löschpulver, CO₂, Sprühwasser (Nebel) oder Schaum verwenden.Ungeeignete Löschmittel :Keinen Wasserstrahl verwenden.5.2 Besondere Gefahren, die von dem Stoff oder dem Gemisch ausgehenGefahren, die von demStoff oder der MischungausgehenGefährlicheVerbrennungsprodukte::Entzündbare Flüssigkeit. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, undder Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht. Bei Eintritt in dieKanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr.Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:KohlendioxidKohlenmonoxidMetalloxide/Oxide5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungBesondereVorsichtsmaßnahmen fürFeuerwehrpersonalBesondereSchutzausrüstung bei derBrandbekämpfung::Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen ausdem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. DemFeuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängigeAtemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betriebenwerden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel undSchutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einenGrundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende VerfahrenFür Personen, die keineRettungskräfte sind: Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risikoeinhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nichtbenötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. VerschütteteSubstanz nicht berühren oder betreten. Alle Zündquellen ausschalten. KeineFunken, kein Rauchen und keine Flamen im Gefahrenbereich. Einatmen von Dampfoder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichenderLüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.German (DE) Germany Deutschland4/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter FreisetzungFür Nothelfer :: 25 Juni 2012Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, istAbschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. SieheAbschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.6.2Umweltschutzmaßnahmen:Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowieden Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Diezuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastungverursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungKleine freigesetzte Menge :Grosse freigesetzte Menge :6.4 Verweis auf andereAbschnitteABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung:Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereichentfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ,oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und ineinen geeigneten Abfallbehälter geben. Funkensichere Werkzeuge undexplosionssichere Geräte verwenden. Über ein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereichentfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation,Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material ineine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichenBestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. FunkensichereWerkzeuge und explosionssichere Geräte verwenden. Über ein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel könnengenauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicherSchutzausrüstung.Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungSchutzmaßnahmen: Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Das Essen, Trinken undRauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oderverarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssensich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichsentfernen. Nicht einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftungverwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Lagerzonen undgeschlossene Bereiche nur bei ausreichender Durchlüftung betreten. ImOriginalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der auseinem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossenhalten. Entfernt von Hitze, Funken, offenem Feuer oder anderen Zündquellen lagernund anwenden. Explosionsgeschützte elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung undMaterialbewegung) verwenden. Werkzeuge benutzen, die keine Funken erzeugen.Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Entladungen treffen. UmFeuer und Explosion zu vermeiden, statische Elektrizität vor dem Umfüllen desGerman (DE) Germany Deutschland5/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungRatschlag zur allgemeinenArbeitshygiene7.2 Bedingungen zursicheren Lagerung unterBerücksichtigung vonUnverträglichkeiten7.3 Spezifische EndanwendungenEmpfehlungen :Spezifische Lösungen fürden Industriesektor:::: 25 Juni 2012Materials durch Erden und Verbinden der Behälter und Geräte ableiten. LeereBehälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nichtwiederverwenden.Mit dem Produkt verunreinigte Materialien wie Putzlappen, Papierreinigungstücherund Schutzbekleidung können sich nach einigen Stunden spontan selbst entzünden.Um Brandgefahr zu vermeiden, sollten alle verunreinigten Materialien in für diesenZweck vorgesehenen Behältern oder in Metallbehältern mit genau eingepaßten,selbstschließenden Deckeln gelagert werden. Verunreinigte Materialien sollten amEnde eines jeden Arbeitstages vom Arbeitsplatz entfernt und draußen gelagertwerden.Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanzverwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanzumgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen dieHände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vordem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zuHygienemaßnahmen.Lagerungstemperatur: 0 bis 35°C (32 bis 95°F). Entsprechend den örtlichenVorschriften lagern. In einem separatem, entsprechend zugelassenem Bereichlagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen.Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nichtzusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mitNahrungsmitteln und Getränken lagern. Sämtliche Zündquellen entfernen. VonOxidationsmitteln getrennt halten. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossenund versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen undaufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behälternaufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälterverwenden.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungenDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.8.1 Zu überwachende ParameterArbeitsplatz-GrenzwerteName des Produkts / InhaltsstoffsExpositionsgrenzwerteTitandioxid TRGS900 AGW (Deutschland, 3/2011).Schichtmittelwert: 3 mg/m³, 0 mal pro Schicht, 8 Stunden. Form:alveolengängige FraktionKurzzeitwert: 6 mg/m³, 0 mal pro Schicht, 15 Minuten. Form:alveolengängige FraktionNaphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelteschwere : Nota(s) PGerman (DE) Germany DeutschlandMAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2011).8-Stunden-Mittelwert: 50 ppm 8 Stunden.8-Stunden-Mittelwert: 300 mg/m³ 8 Stunden.Spitzenbegrenzung: 100 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.Spitzenbegrenzung: 600 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.6/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010): 25 Juni 2012ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungenAluminiumhydroxid TRGS900 AGW (Deutschland, 3/2011).Schichtmittelwert: 3 mg/m³, 0 mal pro Schicht, 8 Stunden. Form:alveolengängige FraktionKurzzeitwert: 6 mg/m³, 0 mal pro Schicht, 15 Minuten. Form:alveolengängige FraktionName des Produkts / InhaltsstoffsEmpfohleneÜberwachungsverfahrenDNELDNEL - Nicht verfügbar.PNECPNEC - Nicht verfügbar.:ExpositionsgrenzwerteFalls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann einepersönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologischeÜberwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder andererKontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung vonAtemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormenerfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689(Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Expositiongegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie)Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für dieAnwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischerund biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit vonVerfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationaleAnleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wirdebenfalls gefordert.8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionGeeignete technischeMassnahmenPersönliche SchutzmaßnahmenHygienische Maßnahmen :Augenschutz/GesichtsschutzKörperschutz: Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Geschlossene Prozeßapparaturen,lokale Entlüftung oder andere technische Regelsysteme verwenden, um dieExposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen unter den empfohlenen odergesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu halten. Die technischen Einrichtungenmüssen außerdem die Gas-, Dampf- oder Staubkonzentrationen unterhalb jeglicherunteren Explosionsgrenzwerte halten. Explosionsgeschützte Lüftungsanlageverwenden.:Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende desArbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuchgründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigungkontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneutenVerwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des ArbeitsbereichsAugenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.Schutzbrille mit Seitenblenden.German (DE) Germany Deutschland7/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010): 25 Juni 2012ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungenHandschutzHandschuheKörperschutz :Anderer HautschutzAtemschutz :Begrenzung undÜberwachung derUmweltexpositionPhysikalischer ZustandSchmelzpunkt/GefrierpunktSiedebeginn und Siedebereich:::Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragenwerden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung derdurch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während desGebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften nochgewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit fürHandschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann.Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit derHandschuhe nicht genau abgeschätzt werden.Bei längerem oder wiederholtem Umgang, die folgenden Handschuhtypen tragen:Empfohlen: NitrilkautschukVor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung aufder Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risikenausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden. Bei einerEntzündungsgefahr durch statische Elektrizität muss antistatische Schutzkleidunggetragen werden. Für den größtmöglichen Schutz gegenüber statischenEntladungen sollte die Kleidung antistatische Overalls, Stiefel und Handschuheumfassen. Siehe Europäische Norm DIN EN 1149 für weitere Informationen überdas Material und die Designauslegungen und Testverfahren.Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis derdurchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, undvorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.Wenn die Arbeiter einer Konzentration über dem Grenzwert ausgesetzt sind,müssen sie geeignete und zugelassen Atemschutzgeräte tragen. Verwenden Sie einordnungsgemäß angepaßtes, luftreinigendes oder luftgespeistes und eineranerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung dieserfordert. Die Auswahl von Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten oderanzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des Produkts undden Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen Atemschutzmaske richten.: Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, umsicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. Ineinigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an denProzessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werteherabzusetzen.ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften9.1 Informationen über grundsätzliche physikalische und chemische EigenschaftenAussehenFarbeGeruchGeruschsschwellepHFlüssigkeit.VerschiedeneCharakteristisch.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.>37.78°CFlammpunkt : Geschlossenem Tiegel: 41°C:::::::German (DE) Germany Deutschland8/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische EigenschaftenVerdunstungsrateMaterial fördert dieVerbrennung.Relative DichteLöslichkeit(en)Nicht verfügbar.Entzündbarkeit (Feststoff, Gas) : Nicht verfügbar.Obere/untere Entflammbarkeitoder ExplosionsgrenzenDampfdruckOktanol-/Wasser-VerteilungskoeffizientSelbstentzündungstemperaturZersetzungstemperaturViskositätExplosive EigenschaftenOxidationseigenschaften ::: Ja.:::::::Unterer Wert: 0.63%Oberer Wert: 6.28%1.17In den folgenden Materialien unlöslich: kaltes Wasser.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.: 25 Juni 2012Höchster bekannter Wert: 0.1 bis 0.3 kPa (0.8 bis 2.3 mm Hg) (bei 20°C)(Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere).: 60 - 100 s (ISO 6MM)9.2 Sonstige AngabenKeine weiteren Informationen.ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglichder Reaktivität vor.10.2 Chemische Stabilität:Das Produkt ist stabil.10.3 Möglichkeitgefährlicher Reaktionen: Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keinegefährlichen Reaktionen auf.10.4 Zu vermeidendeBedingungen:Kann bei Exposition gegenüber hohen Temperaturen gefährlicheZersetzungsprodukte bilden.Schutzvorschriften in Abschnitt 7 und 8 beachten.10.5 UnverträglicheMaterialien:Von folgenden Stoffen fernhalten, um starke exotherme Reaktionen zu vermeiden:Oxidationsmittel, starke Laugen, starke Säuren.10.6 GefährlicheZersetzungsprodukte:Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide.German (DE) Germany Deutschland9/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben11.1 Angaben zu toxikologischen WirkungenAkute ToxizitätName des Produkts /InhaltsstoffsMögliche akute Auswirkungen auf die GesundheitEinatmenVerschluckenHautkontaktAugenkontakt: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.:Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: 25 Juni 2012Titandioxid LD50 Oral Ratte >10 g/kg -Naphtha (Erdöl), mit LC50 Einatmen Dampf Ratte 8500 mg/m³ 4 StundenWasserstoff behandelteschwere : Nota(s) PLD50 Oral Ratte >6 g/kg -2-Butanonoxim LD50 Oral Ratte 930 mg/kg -2-Ethylhexansäure LD50 Dermal Kaninchen 1.26 g/kg -LD50 Oral Ratte 1600 mg/kg -Schlussfolgerung /ZusammenfassungReizung/VerätzungSchlussfolgerung /ZusammenfassungSensibilisierender StoffSchlussfolgerung /ZusammenfassungMutagenitätSchlussfolgerung /ZusammenfassungKanzerogenitätSchlussfolgerung /ZusammenfassungReproduktionstoxizitätSchlussfolgerung /ZusammenfassungTeratogenitätSchlussfolgerung /ZusammenfassungInformationen überwahrscheinlicheExpositionspfade: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.: Wirkt hautentfettend. Kann Trockenheit und Reizung der Haut bewirken.:Resultat Spezies Dosis ExpositionKann Augenreizungen verursachen.Symptome aufgrund der physikalischen, chemischen und toxikologischen EigenschaftenEinatmenVerschluckenHautkontakt: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.::::Nicht verfügbar.Keine spezifischen Daten.Keine spezifischen Daten.Zu den Symptomen können gehören:ReizungAustrocknungRissbildungGerman (DE) Germany Deutschland10/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 11: Toxikologische AngabenAugenkontaktMögliche chronische Auswirkungen auf die GesundheitNicht verfügbar.Schlussfolgerung /ZusammenfassungAllgemein :Kanzerogenität :Mutagenität :Teratogenität :Auswirkungen auf dieEntwicklungAuswirkungen auf dieFruchtbarkeit: Keine spezifischen Daten.: Nicht verfügbar.: 25 Juni 2012Verzögerte und sofortige sowie chronische Auswirkungen von kurzzeitiger und länger anhaltender ExpositionKurzzeitexpositionMögliche sofortigeAuswirkungenMögliche verzögerteAuswirkungenLangzeitexpositionMögliche sofortigeAuswirkungenMögliche verzögerteAuswirkungenSonstige Angaben :::::Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.Anhaltender oder wiederholter Kontakt kann die Haut entfetten und zu Reizungen,Reißen und/oder Dermatitis führen.Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Nicht verfügbar.Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde nach der konventionellen Methode derZubereitungsrichtlinie 1999/45/EG bewertet und entsprechend seinen toxikologischen Gefahren eingestuft. SieheAbschnitt 2 und 3 für Details.Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen,wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane und Schädigung von Leber, Nieren und des zentralenNervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und inschweren Fällen Bewußtlosigkeit.Lösungsmittel können einige der obigen Wirkungen bei Absorption durch die Haut hervorrufen. Wiederholter oderlanganhaltender Kontakt mit dem Gemisch kann den Entzug des natürlichen Fett aus der Haut verursachen und zueiner nichtallergischen Kontaktdermatitis sowie der Absorption durch die Haut führen.Spritzer in die Augen können Reizungen und reversible Schäden verursachen.Einnahme kann Übelkeit, Durchfall und Erbrechen verursachen.Dies berücksichtigt, wenn bekannt, verzögerte und sofortige Auswirkungen sowie chronische Auswirkungen derBestandteile, durch kurzfristige und langfristige Exposition über orale, inhalative und dermale Expositionswege sowieAugenkontakt.Enthält 2-Butanonoxim, 2-Ethylhexansäure, Cobaltsalz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.German (DE) Germany Deutschland11/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben12.1 ToxizitätName des Produkts /Inhaltsstoffs2-ButanonoximSchlussfolgerung /ZusammenfassungResultatAkut LC50 843000 bis 914000 µg/lFrischwasser: Nicht verfügbar.Spezies: 25 Juni 2012Fisch - Pimephales promelasExposition96 Stunden12.2 Persistenz und AbbaubarkeitSchlussfolgerung /Zusammenfassung: Nicht verfügbar.12.3 BioakkumulationspotenzialName des Produkts /InhaltsstoffsLogPow BCF Potential2-Butanonoxim 0.63 5.011872336 niedrig2-Ethylhexansäure 2.64 - niedrig12.4 Mobilität im BodenVerteilungskoeffizientBoden/Wasser (KOC)Mobilität::Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungPBT: Nicht anwendbar.vPvB: Nicht anwendbar.12.6 Andere schädlicheWirkungen:Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.ABSCHNITT 13: Hinweise zur EntsorgungDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.13.1 Verfahren zur AbfallbehandlungProduktEntsorgungsmethoden:Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über den Abwasserkanalentsorgt werden, sondern in einer geeigneten Abwasserbehandlungsanlagebehandelt werden. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte überein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Die Entsorgung diesesProdukts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unterEinhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowieden Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Verpackungsabfall solltewiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betrachtgezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist. Abfälle undBehälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim Umgang mitGerman (DE) Germany Deutschland12/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 13: Hinweise zur EntsorgungGefährliche Abfälle :Ja.Europäischer Abfallkatalog (EAK)AbfallschlüsselVerpackungEntsorgungsmethoden :VerpackungsartBesondereVorsichtsmaßnahmen:: 25 Juni 2012leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter undAuskleidungen können Produktrückstände enthalten. Dampf aus denProduktrückständen kann innerhalb des Behälters eine hoch entzündliche oderexplosive Atmosphäre bilden. Gebrauchte Behälter nicht aufschneiden oderschleifen, bevor diese innen nicht gründlich gereinigt worden sind.. Vermeiden Siedie Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mitdem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.Abfallbezeichnung08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche StoffeenthaltenDie Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierungsollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbarist.Europäischer Abfallkatalog (EAK)Behälter 15 01 06 gemischte VerpackungenABSCHNITT 14: Angaben zum TransportAbfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beimUmgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. LeereBehälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Dampf aus denProduktrückständen kann innerhalb des Behälters eine hoch entzündliche oderexplosive Atmosphäre bilden. Gebrauchte Behälter nicht aufschneiden oderschleifen, bevor diese innen nicht gründlich gereinigt worden sind.. Vermeiden Siedie Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mitdem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.14.1 UN-NummerADR/RID ADNIMDG IATA1263 12631263126314.2OrdnungsgemäßeUN-VersandbezeichnungFARBEFARBEFARBEFARBE14.3Transportgefahrenklassen333314.4VerpackungsgruppeIIIIIIIIIIII14.5UmweltgefahrenNein. Nein. Nein. Nein.German (DE) Germany Deutschland13/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport14.6 BesondereVorsichtsmaßnahmenfür den VerwenderTransport auf demWerksgelände: nur ingeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrecht und feststehen. Personen, diedas Produkttranportieren, müssenfür das richtigeVerhalten bei Unfällen,Auslaufen oderVerschüttenunterwiesen sein.Transport auf demWerksgelände: nur ingeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrecht und feststehen. Personen, diedas Produkttranportieren, müssenfür das richtigeVerhalten bei Unfällen,Auslaufen oderVerschüttenunterwiesen sein.Transport auf demWerksgelände: nur ingeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrecht und feststehen. Personen, diedas Produkttranportieren, müssenfür das richtigeVerhalten bei Unfällen,Auslaufen oderVerschüttenunterwiesen sein.: 25 Juni 2012Transport auf demWerksgelände: nur ingeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrecht und feststehen. Personen, diedas Produkttranportieren, müssenfür das richtigeVerhalten bei Unfällen,Auslaufen oderVerschüttenunterwiesen sein.Zusätzliche InformationenADR Viskosität BemerkungenADR Tunnelcode::Ausnahme nach 2.2.3.1.5 (Ausnahme für viskose Stoffe)(D/E)14.7 Bulk-Transport gemäßAnhang II von MARPOL73/78 und dem IBC-CodeSonstige EU-BestimmungenNationale Vorschriften: Nicht verfügbar.ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltbestimmungen/gesetze, speziell für den Stoff oder das GemischEG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen StoffeBesonders besorgniserregende StoffeAnhang XVII -Beschränkung derHerstellung desInverkehrbringens undder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungen undErzeugnisseVOC für gebrauchsfertigeMischungName des Produkts /Inhaltsstoffs:Nicht anwendbar.: IIA/d. Holz- und Metallfarben für Gebäudedekorationen und -verkleidungen (Innenund Außen). EU-Grenzwerte: 400g/l (2007) 300g/l (2010.)Das Produkt enthält maximal 300 g/l VOC.KarzinogeneWirkungenMutageneWirkungenAuswirkungen aufdie Entwicklung2-Butanonoxim Carc. Cat. 3; R40 - - -2-Ethylhexansäure - - Repr. Cat. 3; R63 -Auswirkungen aufdie FruchtbarkeitGerman (DE) Germany Deutschland14/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 15: RechtsvorschriftenName des Produkts /Inhaltsstoffs2-Ethylhexansäure,CobaltsalzStörfallverordnungWassergefährdungsklasseReferenzen :::Zutreffend. Kategorie: 6 Entzündlich.Klasse 1 Anhang Nr. 4: 25 Juni 2012Listenname Name auf der Liste Einstufung HinweiseDeutschland TRGS905 Cobalt-VerbindungenBioverfügbar,ausgenommen die indieser Liste bzw. inAnhang I der RL67/548/EWGnamentlichaufgeführtenCobaltverbindungensowie mit Ausnahmevon Hartmetallen,Cobalt-haltigenSpinellen undorganischen Cobalt-Sikkativen.K3 -Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz(BImSchG) (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) ; AllgemeineVerwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdendeStoffe (2005) ; Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz -SprengG)) ; Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG). ; Gesetz zurUmsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zurBeherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ZwölfteVerordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV)); Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkungchemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur,zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, derRichtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG,93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission ; Gerfahrgutverordnung Straße (GGVS)[Europäisches Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationaleBeförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)] ; Verordnung über dieBeförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADN) ; Verordnung zurergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie (MuSchRiV –Mutterschutzrichtlinienverordnung)Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV - Abfallverzeichnis-Verordnung) ; Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung -GefStoffV) ; Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringensgefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz ((Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)) ; Technische Regeln fürGefahrstoffe: : Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oderfortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905); Technische Regeln für Gefahrstoffe: Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)15.2Stoffsicherheitsbeurteilung: Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.German (DE) Germany Deutschland15/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenKennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.Abkürzungen und AkronymeVolltext der abgekürzten H-SätzeVolltext der Einstufungen[CLP/GHS]Volltext der abgekürzten R-SätzeVolltext der Einstufungen[DSD/DPD]HistorieAusgabedatum/ÜberarbeitungsdatumDatum der letzten AusgabeErstellt durch::::: 25 Juni 2012: ATE = Schätzwert akute ToxizitätCLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-GrenzwertEUH-Satz = CLP-spezifischer GefahrenhinweisPNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-KonzentrationRRN = REACH Registriernummer:H226H302H304H312H315H317H318H351H361dH411R10- Entzündlich.R40- Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.R63- Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.R21- Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.R22- Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R65- Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.R41- Gefahr ernster Augenschäden.R38- Reizt die Haut.R43- Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R66- Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.R51/53- Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.: Karz. Kat. 3 - Krebserzeugend, Kategorie 3Repr. Kat. 3 - Fortpflanzungsgefährdend, Kategorie 3Xn - GesundheitsschädlichXi - ReizendN - Umweltgefährlich25 Juni 20125/18/2012.Flüssigkeit und Dampf entzündbar.Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.Verursacht Hautreizungen.Kann allergische Hautreaktionen verursachen.Verursacht schwere Augenschäden.Kann vermutlich Krebs erzeugen.Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Acute Tox. 4, H302 AKUTE TOXIZITÄT: ORAL - Kategorie 4Acute Tox. 4, H312 AKUTE TOXIZITÄT: HAUT - Kategorie 4Aquatic Chronic 2, H411 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT - Kategorie 2Asp. Tox. 1, H304 ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1Carc. 2, H351 KARZINOGENITÄT - Kategorie 2Eye Dam. 1, H318 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG -Kategorie 1Flam. Liq. 3, H226 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 3Repr. 2, H361d REPRODUKTIONSTOXIZITÄT [Kind im Mutterleib] -Kategorie 2Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2Skin Sens. 1, H317 SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1: EHSGerman (DE) Germany Deutschland16/17


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - DeutschlandCode : 00294054 Ausgabedatum/ÜberarbeitungsdatumSIGMASTAR GLOSS (2010)ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenVersion : 4Haftungsausschluss: 25 Juni 2012Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt basieren auf dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik.Zweck dieser Angaben ist es, im Hinblick auf die von PPG gelieferten Produkte auf die Einhaltung der Hygiene- undSicherheitsvorschriften hinzuweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Lagerung und den Umgang der Produkte zuempfehlen. Hinsichtlich der Eigenschaften der Produkte wird keinerlei Zusicherung oder Garantie abgegeben. Wirübernehmen keinerlei Haftung für den Fall, daß die in diesem Datenblatt beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen und dieEinhaltung aller notwendigen gesetzlichen Bestimmungen nicht beachtet werden, sowie für den Fall eines Mißbrauchsder Produkte.German (DE) Germany Deutschland17/17

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