20.11.2012 Aufrufe

Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen

Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen

Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bauen + Sanieren


Vor dem Bauen<br />

steht Vertrauen.<br />

Zechbau.<br />

Wir sind die Spezialisten für den<br />

schlüsselfertigen Hochbau und für das<br />

Bauen im Bestand. Seit über 100 Jahren.<br />

In der Region und in ganz Deutschland<br />

realisieren wir hochwertige und komplexe<br />

Baumaßnahmen mit den Schwerpunkten:<br />

Hochbau<br />

Schlüsselfertigbau<br />

Rohbau<br />

Teilschlüsselfertigbau<br />

Bauen im Bestand<br />

Umbau<br />

Sanierung<br />

Renovierung<br />

Und was dürfen wir für <strong>Sie</strong> tun?<br />

Zechbau GmbH I Niederlassung Stuttgart<br />

Hanns-Klemm-Straße 5 I 71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Telefon 07031 / 743-200 I Telefax 07031 / 743-210<br />

Mail 2 info-stuttgart@zechbau.de I www.zechbau.de<br />

Wohnstift Augustinum Stuttgart<br />

IBM Hauptverwaltung Ehningen<br />

Bild: FOM<br />

Wohnpark Waiblingen<br />

Sozialzentrum Darmstadt


Grußwort<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

<strong>Böblingen</strong> ist eine weltoffene Hightechstadt.<br />

Wir sind aber auch Schwaben. Und die gelten<br />

nicht ohne Grund als die Häuslebauer<br />

schlechthin. Nach wie vor ist die Errichtung<br />

eines Eigenheimes der W<strong>uns</strong>ch vieler <strong>uns</strong>erer<br />

Bürgerinnen und Bürger.<br />

Weil die meisten <strong>von</strong> <strong>uns</strong> nur einmal im Leben<br />

bauen, stellen <strong>sich</strong> dabei Fragen über Fragen<br />

– <strong>von</strong> der Planung über die Realisation bis<br />

zum Einzug.<br />

Diese Bauherrenbroschüre ist ein praktischer<br />

Ratgeber für alle Bauinteressierten. <strong>Sie</strong> hilft,<br />

den Ablauf des Bauvorhabens zu vereinfachen<br />

und zu beschleunigen. <strong>Sie</strong> zeigt, dass<br />

ökologisch ausgerichtetes Bauen zeitgerecht<br />

möglich ist. Und sie gibt Tipps, wie <strong>Sie</strong> den<br />

Ressourcen- und Energieverbrauch in der<br />

Bau- und Nutzungsphase Ihres Eigenheimes<br />

so gering wie möglich halten.<br />

Ein wichtiger Teil dieser Broschüre gilt den<br />

baubehördlichen Fragen, die es auf dem Weg<br />

zum Haustraum zu klären gilt. Hinweise auf<br />

Förderprogramme sind ebenfalls enthalten.<br />

Auch wer sein Eigenheim sanieren möchte,<br />

muss <strong>sich</strong> vorab mit rechtlichen Vorgaben vertraut<br />

machen. Vor allem die energetischen Anforderungen<br />

haben <strong>sich</strong> in den vergangenen<br />

Jahren verändert. Deshalb finden <strong>Sie</strong> in dieser<br />

Broschüre auch Informationen und Tipps rund<br />

um’s „Sanieren und Energie sparen“.<br />

Unsere Bauherrenbroschüre gibt Ihnen eine<br />

gute Orientierung, kann aber <strong>sich</strong>er nicht alle<br />

Fragen beantworten. Die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in der Bauverwaltung stehen<br />

Ihnen deshalb gerne beratend zur Seite.<br />

<strong>Böblingen</strong> bietet Raum für Taten und Talente!<br />

Ihr<br />

Wolfgang Lützner<br />

Oberbürgermeister<br />

1


iMpressuM<br />

Herausgegeben in Zusammen arbeit<br />

mit der stadtverwaltung <strong>Böblingen</strong>.<br />

Änderungswünsche, Anregungen<br />

und ergänzungen für die nächste<br />

Auflage dieser Broschüre nimmt die<br />

stadtverwaltung <strong>Böblingen</strong> entgegen.<br />

Titel, umschlag gestaltung<br />

sowie Art und Anordnung des inhalts<br />

sind zug<strong>uns</strong>ten des jeweiligen<br />

2<br />

Inhalt<br />

inhabers dieser rechte urheberrechtlich<br />

geschützt. Nachdruck und<br />

Übersetzungen in print und Online<br />

sind – auch auszugs weise – nicht<br />

gestattet.<br />

Quellennachweis:<br />

Fotos: Bildarchiv stadt <strong>Böblingen</strong>:<br />

seite 2 Bild oben, seite 7, 9 links, 10,<br />

Grußwort 1<br />

Branchenverzeichnis 4<br />

<strong>Böblingen</strong> im Porträt 5<br />

Bauen in <strong>Böblingen</strong> – Innovation mit Tradition 8<br />

Ansprechpartner rund um das Thema Bauen 10<br />

Das Baugrundstück 12<br />

Vom Vorentwurf zum Bauplan 14<br />

Bauvorschriften in Grundzügen 16<br />

Das Bauplanungsrecht 16<br />

Das Bauordnungsrecht 18<br />

Fundament und Rohbau 24<br />

Sanieren und Energiesparen schont Umwelt und Geldbeutel 26<br />

Erfolgreich sanieren 30<br />

Moderne Haustechnik 32<br />

Förderprogramme 34<br />

PUbliKATioNeN<br />

iNTeRNeT<br />

11, 14, 16, 17, 24, 25, 28<br />

Friedrich stampe, sindelfingen:<br />

Titelbild, seite 2 unten, seite 5, 13<br />

Michael <strong>von</strong> Braedke, stuttgart:<br />

seite 12<br />

mediaprint infoverlag gmbh: seite<br />

8, 9 rechts, 31, 32, 33, 34, 36<br />

OBi: seite 33 links<br />

KARToGRAFie<br />

mobile web<br />

mediaprint infoverlag gmbh<br />

Lechstraße 2, D-86415 Mering<br />

Tel. +49 (0) 8233 384-0<br />

Fax +49 (0) 8233 384-103<br />

info@mediaprint.info<br />

www.mediaprint.info<br />

www.total-lokal.de 71032137 / 1. Auflage / 2012


<strong>Lassen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> <strong>von</strong> <strong>uns</strong> <strong>begeistern</strong>!<br />

Bei PLANA Küchenland in <strong>Böblingen</strong> erleben <strong>Sie</strong><br />

die aktuellen Farben, Oberfl ächen und Trends.<br />

Luxus pur – wir präsentieren Arbeitsplatten aus<br />

SCHAUSONNTAG:<br />

jeden ersten Sonntag<br />

<strong>von</strong> 13 – 17 Uhr (ohne Beratung, ohne Verkauf)<br />

Elly-Beinhorn-Strasse 29 • 71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 0 70 31 / 86 73-110 • Fax 0 70 31 / 86 73-130<br />

www.plana.de/boeblingen<br />

feinstem Granit in großer Auswahl. Erleben <strong>Sie</strong><br />

eine einzigartige Küchenpräsentation.<br />

Besser PLANA als PLAN B.<br />

3


Branchenverzeichnis<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser! Hier finden <strong>Sie</strong> eine<br />

wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger<br />

Betriebe aus Handel, Gewerbe und<br />

Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe<br />

haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre<br />

ermöglicht. Weitere Informationen finden<br />

<strong>Sie</strong> im Internet unter www.alles-deutschland.de<br />

Architektenkammer U3<br />

Architektur 21<br />

Architekturbüros 18, 21, 23<br />

Baubetreuung 19<br />

Bauen 29<br />

Baugesellschaft 35<br />

Baustoffe 27<br />

Bauträger 19<br />

4<br />

a D ch<br />

Deckermeisterin DEUTSCH<br />

Bedachungen 31<br />

Dachdeckerei 4<br />

Elektroinstallationen 33<br />

Energieberatung 29<br />

Energieversorgung U4<br />

Fenster 26<br />

Finanzdienstleistungen 35<br />

Fliesen 27<br />

Glas 26<br />

Haustüren 26<br />

Ingenieurbüros 6, 11, 15<br />

Kreissparkasse 35<br />

Küchen 3<br />

Lagerung 4<br />

Maler 28<br />

Mineraltherme 6<br />

Ein Dachdeckermeisterbetrieb<br />

für Steildach, Flachdach,<br />

Fassade und vieles mehr<br />

www. Deutsch-D ch.de<br />

info@ Deutsch-D ch.de<br />

BÄRBEL<br />

A<br />

Schwertstrasse 3/1 • 71065 Sindelfingen<br />

Telefon 0 70 31 / 43 91-73 • Fax -74<br />

a<br />

Parkettleger 4<br />

Planen 29<br />

Projektentwicklung 23<br />

Raumausstatter 4<br />

Renovierungen U2, 3<br />

Rohbau U2<br />

Sachverständiger für Immobilienbewertung 11<br />

Sanierungen 29, 31<br />

Saunieren in <strong>Böblingen</strong> 6<br />

Schlüsselfertigbau U2, 35<br />

Stuckateur 28<br />

Tiefbau 11<br />

Trockenbau 28<br />

Umbau 3<br />

Umzüge 4<br />

U = Umschlagseite<br />

I h r F a c h g e s c h ä F t I n s I n d e l F I n g e n<br />

Parkett • laminat • teppichboden • hartbeläge<br />

Kork • gardinen • tapeten • Insektenschutz<br />

Polsterarbeiten • sonnenschutz • spanndecken<br />

Fon 07031 812105 • Fax 877604<br />

info@hermannhome.de<br />

www.hermann-raumgestaltung.de<br />

g a r t e n s t r a ß e 10 • n ä h e s t e r n c e n t e r


<strong>Böblingen</strong> im Porträt<br />

<strong>Böblingen</strong><br />

Starker Wirtschaftsstandort<br />

<strong>Böblingen</strong> ist ein tragender Pfeiler der Wirtschaftsregion<br />

Stuttgart. Innovative Unternehmen<br />

wie Agilent Technologies, Daimler, Eisenmann,<br />

Hewlett-Packard, IBM Research &<br />

Development, Moog, Philips Medizintechnik<br />

und viele mittlere und kleine Unternehmen sind<br />

in <strong>Böblingen</strong> erfolgreich. Kooperationen im<br />

Bereich der luK- Technologien tragen dazu bei.<br />

Kleine und mittlere Unternehmen z.B. in den<br />

Branchen Automobil, Mikroelektronik, Maschi-<br />

nenbau und IT schätzen die Synergieeffekte,<br />

die <strong>sich</strong> durch das in <strong>Böblingen</strong> gebündelte<br />

Know-how erzielen lassen. Ein Beispiel dafür<br />

ist das Software-Zentrum <strong>Böblingen</strong>/Sindelfingen.<br />

Rund 85 Unternehmen bilden dort ein<br />

starkes Software-Cluster.<br />

Neuansiedlungen sind herzlich willkommen.<br />

Hochwertiges Bauland wird auf dem Flugfeld<br />

<strong>Böblingen</strong>/Sindelfingen mit optimaler<br />

Verkehrsanbindung an die Bundesautobahn<br />

A 81, Flughafen und Neue Messe Stuttgart<br />

angeboten.<br />

Attraktive Innenstadt mit <strong>Stadt</strong>garten<br />

Zentral gelegene Einkaufszentren, die attraktiv<br />

gestaltete Innenstadt mit dem Schloßbergring<br />

und gute Einkaufsmöglichkeiten im Gewerbegebiet<br />

Hulb laden zum Bummel ein. Rund um<br />

den Schloßberg findet <strong>sich</strong> Einzelhandel, Kinos,<br />

Brauerei, traditionelle schwäbische Gastlichkeit<br />

und Gastronomie mit Szene-Ambiente.<br />

Der <strong>Stadt</strong>garten mit seinen Seen, dem großzügigen<br />

Baumoval und der Wandelhalle ist<br />

ein blühendes Naturerlebnis.<br />

5


Mineraltherme<br />

Aus einer Tiefe <strong>von</strong> 775 m sprudelt es ans<br />

Tageslicht – das Thermalwasser der Mineraltherme<br />

<strong>Böblingen</strong>. Die außergewöhnliche<br />

Architektur schafft stilvolles Ambiente für die<br />

attraktive Thermalwasser-Landschaft mit vielseitigen<br />

Entspannungs- und Gesundheitsangeboten<br />

und die Classic-Sauna. Der sehr große<br />

und harmonisch gestaltete Saunagarten ist<br />

ein wahres Highlight.<br />

Am Hexenbuckel 1 . 71032 <strong>Böblingen</strong> . Tel. 07031 / 226028<br />

info@mineraltherme-boeblingen.de . www.mineraltherme-boeblingen.de<br />

Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag <strong>von</strong> 9 bis 22 Uhr,<br />

Freitag und Samstag <strong>von</strong> 9 bis 23 Uhr, Sonntag <strong>von</strong> 8 bis 22 Uhr.<br />

Jeden ersten und dritten Freitag im Monat <strong>von</strong> 9 bis 0.30 Uhr.<br />

6<br />

Kulturstadt<br />

Wir bauen <strong>Sie</strong> auf!<br />

Das Deutsche Bauernkriegsmuseum gibt, auch<br />

durch Wechselausstellungen, Vorträge und<br />

Aktionen, Einblicke in eine herausragende<br />

Epoche deutscher Freiheitsgeschichte.<br />

Die Städtische Galerie zeigt in ihrer Dauerausstellung<br />

Werke der klassischen Moderne<br />

Südwestdeutschlands sowie die Sammlung<br />

Fritz Steisslinger. Dazu gibt es gegenwartsbezogene,<br />

thematische Ausstellungen.<br />

Das Deutsche Fleischermuseum zeigt Exponate<br />

aus der traditionsreichen Geschichte des<br />

Fleischerhandwerks.<br />

Er schließungsmaßnahmen<br />

A bwa s serentsorgung<br />

Ingenieur ve r messung<br />

Wa s ser ve r sorgung<br />

Ve r ke hrsanlagen<br />

Wa s serbau<br />

Die zum CongressCenter <strong>Böblingen</strong>/Sindelfingen<br />

(CCBS) gehörige Kongresshalle bietet<br />

ein Raumangebot für bis zu 1.700 Besucher.<br />

Kristallisationspunkte des bürgerschaftlichen<br />

Engagements sind in den <strong>Stadt</strong>teilen die Bürgertreffs<br />

und das Mehrgenerationenhaus im<br />

zentralen „Treff am See“. Das Künstlerhaus<br />

„Altes Amtsgericht“ und das Kulturnetzwerk<br />

„blaues haus“ mit ihren Programmen gehören<br />

ebenso in diese Reihe wie in Dagersheim<br />

die Festhalle und Zehntscheune sowie die<br />

verschiedenen Jugendeinrichtungen.<br />

Auwärter und Rebmann<br />

Ingenieure GbR<br />

Kelterstraße 5<br />

71032 <strong>Böblingen</strong><br />

Telefon 07031 / 21 82 – 0<br />

Inhaber: Dipl.-Ing. Ulrich Schwemmer<br />

Dipl.-Ing. Jürgen Schock<br />

www.mein-profi.de


Eine junge <strong>Stadt</strong> mit weit zurückreichender<br />

Vergangenheit.<br />

<strong>Böblingen</strong> hat seine mutmaßlichen Ursprünge<br />

in der Zeit um das 5. - 7. Jahrhundert als alemannische<br />

Gründung. Jedoch erst um 1100<br />

wurde es als „Bebelingen“ schriftlich erwähnt.<br />

Die Pfalzgrafen <strong>von</strong> Tübingen bauten es im<br />

13. Jahrhundert zur <strong>Stadt</strong> aus. Eine verarmte<br />

Seitenlinie der Pfalzgrafen musste <strong>Böblingen</strong><br />

1344/1357 an die Grafen <strong>von</strong> Württemberg<br />

verkaufen. Die Württemberger machten die<br />

<strong>Stadt</strong> zum „Amt“ bzw. „Oberamt“ und damit<br />

seitdem zum Verwaltungsmittelpunkt.<br />

Glanzvolle Zeiten erlebte das mittelalterliche<br />

Städtchen, als die württembergischen Grafenwitwen<br />

Mechthild und später Barbara Gonzaga<br />

hier Hof hielten. Das 1302 erstmals<br />

erwähnte Schloss prägte das <strong>Stadt</strong>bild bis<br />

zu seiner Zerstörung im 2. Weltkrieg. Auf<br />

historischem Boden ist dort der Schloßbergpark<br />

entstanden.<br />

Die Anlage des Landesflughafens für Württemberg<br />

1925 prägte die <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

nachhaltig. <strong>Böblingen</strong> war an das <strong>sich</strong> weltweit<br />

entwickelnde Flugverkehrsnetz angeschlossen.<br />

Es wurde zum Tor zur Welt. Der<br />

Luftpionier Hanns Klemm gründete aufgrund<br />

dieser günstigen Strukturen 1926 seine später<br />

weltbekannte Firma „Leichtflugzeugbau<br />

Klemm“ in <strong>Böblingen</strong>.<br />

Der <strong>Stadt</strong>teil Dagersheim<br />

Wurde 1075 erstmals urkundlich erwähnt und<br />

gehörte ursprünglich zum Herrschaftsbereich<br />

der Grafen <strong>von</strong> Calw. Wohl schon im 13.<br />

Jahrhundert gelangte es an die Pfalzgrafen<br />

<strong>von</strong> Tübingen und 1344/1357 an die Grafschaft<br />

Württemberg.<br />

Am 1. September 1971 wurde Dagersheim<br />

nach dem Willen der Mehrheit seiner Bevölkerung<br />

zu <strong>Böblingen</strong> - bei Wahrung <strong>von</strong> viel<br />

Eigenständigkeit - eingegliedert. Das rege Vereinsleben<br />

und die gute Infrastruktur zeichnen<br />

das noch heute ländlich geprägte <strong>Stadt</strong>teilleben<br />

aus. Durch die hohe Lebensqualität und<br />

die Ausweisung neuer Wohngebiete ist für<br />

Dagersheim mit seinen über 6000 Einwohnern<br />

weiteres Wachstum vorgezeichnet.<br />

Hochwertiges Bauland wird auf dem Flugfeld<br />

<strong>Böblingen</strong>/Sindelfingen angeboten.<br />

Auf dem etwa 80ha großen Areal des ehemaligen<br />

Landesflughafens entsteht heute der<br />

<strong>Stadt</strong>teil Flugfeld. Eines der bedeutendsten<br />

städtebaulichen Entwicklungsprojekte in der<br />

Region Stuttgart. Das hochwertige Dienstleistungs-,<br />

Gewerbe- und Wohnquartier<br />

verbindet die Mittelzentren <strong>Böblingen</strong> und<br />

Sindelfingen. Verdichteten Bauflächen stehen<br />

großzügigen Freiflächen gegenüber,<br />

eine„Grüne Mitte“ und ein „Langer See“<br />

prägen den einmaligen Charakter des Geländes.<br />

Die Infrastruktur ist hochmodern, z.B. mit<br />

superschnellem Glasfasernetz für die private<br />

und betriebliche Nutzung der Kommunikationsmedien<br />

und durch Modellprojekte zur<br />

Förderung der Elekromobilität. Dort finden<br />

<strong>Sie</strong> auch die einzigartige Indoor-Erlebniswelt<br />

Sensapolis und das Automobil- und Oldtimer-<br />

Forum Meilenwerk. Beides sind Ausflugsziele<br />

für die ganze Familie. Neuansiedlungen sind<br />

herzlich willkommen.<br />

7


Bauen in <strong>Böblingen</strong> – Innovation mit Tradition<br />

Das Gewerbe, Wohn- und Dienstleistungszentrum<br />

„Flugfeld“<br />

Direkt neben der Bundesautobahn A 81 Stuttgart<br />

– Singen wird derzeit ein innovatives<br />

städtebauliches Projekt verwirklicht, für das<br />

die Städte <strong>Böblingen</strong> und Sindelfingen in vorbildlicher<br />

Weise zusammenarbeiten. Auf dem<br />

circa 80 Hektar großen Flugfeld entsteht ein<br />

Gewerbe- und Dienstleistungszentrum, das<br />

Unternehmen beste Bedingungen bietet:<br />

Eine hervorragende Verkehrsanbindung, internationale<br />

Konzerne in der unmittelbaren<br />

Umgebung sowie eine gut ausgebaute Infrastruktur.<br />

In den nächsten 20 Jahren werden auf<br />

dem Flugfeld etwa 7.000 neue Arbeitsplätze<br />

entstehen.<br />

8<br />

Doch das Flugfeld soll in Zukunft nicht nur<br />

ein ideales Arbeits-, sondern auch ein ideales<br />

Wohnumfeld bieten. Mehr als 1.500<br />

Wohnmöglichkeiten sollen hier entstehen,<br />

in denen ungefähr 4.000 Menschen ein<br />

neues Zuhause finden werden. <strong>Sie</strong> werden<br />

allerdings keineswegs mitten in einem Industriegebiet<br />

leben, sondern eine attraktive<br />

Wohngegend mit weitläufigen Gründflächen,<br />

guten Kinderbetreuungsmöglichkeiten und<br />

hoher Lebensqualität vorfinden. Mittelpunkt<br />

des Flugfelds ist der „Lange See“, der <strong>sich</strong><br />

über eine Länge <strong>von</strong> circa einem Kilometer<br />

erstreckt und <strong>von</strong> großzügigen Parkanlagen,<br />

der „Grünen Mitte“, umgeben sein wird. Eine<br />

attraktive Promenade wird Anwohnern und<br />

Passanten die Gelegenheit bieten, <strong>sich</strong> nach<br />

dem Arbeitsalltag zu entspannen und neue<br />

Kraft zu tanken.<br />

Auch auf dem Gebiet der Telekommunikation<br />

wird das neue Wohn- und Dienstleistungszentrum<br />

den Weg in die Zukunft weisen. Das<br />

Flugfeld verfügt über die neueste Technik,<br />

zum Beispiel ein Glasfasernetz mit einer der<br />

schnellsten Internetverbindungen in ganz<br />

Deutschland. Die Gebäude auf dem „Flugfeld“<br />

werden an die Fernwärmeversorgung<br />

der Städte <strong>Böblingen</strong> und Sindelfingen angeschlossen.<br />

Dieses Fernwärmenetz bezieht<br />

seine Energie überwiegend aus regenerativen<br />

Energien.<br />

Fernwärme in <strong>Böblingen</strong><br />

Das Prinzip der Fernwärmeversorgung beruht darauf, dass Wärme bereits in einem<br />

Kraftwerk erzeugt und dann über Rohrleitungen zum jeweiligen Endabnehmer transportiert<br />

wird. Diese Wärme wird meist durch Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen. Bei dieser<br />

Methode wird also Wärme zum Heizen genutzt, die sowieso bei der Stromerzeugung<br />

entsteht. Daher gilt Fernwärme als eine umweltfreundliche Methode zur Wärmegewinnung.<br />

In <strong>Böblingen</strong> existierte bereits vor 2009 das Fernwärmekraftwerk „Im Grund“, das jedoch<br />

zum Beispiel den Innenstadtbereich nicht mit Wärme versorgen konnte. So entschlossen <strong>sich</strong><br />

die Städte <strong>Böblingen</strong> und Sindelfingen 2009 dazu, eine gemeinsame Fernwärmeleitung<br />

zwischen dem Baugebiet Flugfeld und dem Heizkraftwerk „Im Grund“ zu errichten. Ziel<br />

der Kooperation ist es, technische, ökologische und ökonomische Synergien nutzbar zu<br />

machen und durch die Optimierung der beiden Fernwärmenetze die CO2-Emmissionen<br />

deutlich zu senken. Mit der Umstellung auf Fernwärme werden 116.000 Liter Heizöl und<br />

17,5 Millionen Kilowattstunden Erdgas ersetzt. Das entspricht dem Heizbedarf <strong>von</strong> etwa<br />

9.300 Einfamilienhäusern. In der Summe bedeutet dies eine CO2-Einsparung <strong>von</strong> rund<br />

2.500 Tonnen pro Jahr.


Das Baugebiet „Östlich der Waldstraße“ in Dagersheim<br />

Ein weiteres Neubaugebiet, vor allem für<br />

Privatbauherren geplant, befindet <strong>sich</strong> im<br />

Böblinger <strong>Stadt</strong>teil Dagersheim. Am östlichen<br />

Ortsrand entsteht hier das Baugebiet „Östlich<br />

der Waldstraße“. Im Norden, entlang der<br />

Böblinger Straße sind gewerbliche Flächen für<br />

Handwerksbetriebe und kleinere Gewerbebetriebe<br />

vorgesehen. In der Mitte, die zum<br />

großen Teil bereits heute bebaut ist , ist Mischbaufläche<br />

sowie Wohnbebauung vorgesehen.<br />

Südlich, anschließend an die bestehende<br />

Wohnbebauung an der Veilchenstraße, ist<br />

hochwertige Wohnbebauung (1 – 2 Familienhäuser,<br />

Reihenhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser)<br />

geplant.<br />

Somit wird das neue Baugebiet für jeden<br />

Geldbeutel und für jede Familiengröße eine<br />

passende Möglichkeit zum Wohnen bieten.<br />

In Dagersheim wird also der Traum vieler<br />

Familien wahr: Wohnen in einer landschaftlich<br />

reizvollen Gegend mit moderner Infrastruktur<br />

und optimaler Verkehrsanbindung an die<br />

Ballungszentren der Region.<br />

9


10<br />

Ansprechpartner rund um das Thema Bauen:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Böblingen</strong><br />

Marktplatz 14 und 16<br />

71032 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 07031 669-0<br />

www.boeblingen.de<br />

Bürgermeisterin Dezernat III<br />

- Baudezernat -<br />

Christine Kraayvanger<br />

Tel. 07031 669-3201<br />

Baurechts- und Bauverwaltungsamt<br />

mit unterer Denkmalschutzbehörde<br />

Amtsleiter:<br />

Andreas Böhm<br />

Tel. 07031 669-3211<br />

boehm@boeblingen.de<br />

Stellvertretung:<br />

Evi Seitner-Schima<br />

Tel. 07031 669-3226<br />

seitner-schima@boeblingen.de<br />

Bauverständige:<br />

Sebastian Schieckel<br />

Tel. 07031 669-3227<br />

schieckel@boeblingen.de<br />

Eva Haspel<br />

Tel. 07031 669-3228<br />

haspel@boeblingen.de<br />

Petra Killenberger<br />

Tel. 07031 669-3229<br />

killenberger@boeblingen.de<br />

Susanne Weber<br />

Tel. 07031 669-3233<br />

s.weber@boeblingen.de<br />

Geschäftsstelle Gutachterausschuss:<br />

Gabriele Dangel<br />

Tel. 07031 669-3232<br />

dangel@boeblingen.de<br />

Amt für <strong>Stadt</strong>entwicklung u. Städtebau<br />

Amtsleiterin:<br />

Dr. Anke Karmann – Woessner<br />

Tel. 07031 669-3241<br />

karmann-woessner@boeblingen.de<br />

Abteilungsleiter <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

und <strong>Stadt</strong>gestaltung<br />

Dietmar Weber<br />

Tel. 07031 669-3251<br />

d.weber@boeblingen.de<br />

Abteilungsleiterin Bauleitplanung<br />

und Verkehr<br />

Erika Breier<br />

Tel. 07031 669-3271<br />

breier@boeblingen.de


Amt für Gebäudewirtschaft, Umwelt und<br />

Verkehr<br />

Abteilungsleiter für Tiefbau und<br />

Verkehrstechnik<br />

Reinhard Schopf<br />

Tel. 07031 669-3361<br />

schopf@boeblingen.de<br />

Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamt<br />

Abteilungsleiter Liegenschaften<br />

Ramon Kerner<br />

Tel. 07031 669-1411<br />

kerner@boeblingen.de<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Böblingen</strong><br />

Ansprechpartner für Wasser, Abwasser,<br />

Fernwärme<br />

Wolfgang Brumme – Allee 32<br />

71032 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 07031 2192-0<br />

info@stadtwerke-bb.de<br />

Gerhard rapp<br />

Wilhelmstraße 33<br />

71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Telefon 07031 220442<br />

Telefax 07031 220470<br />

rapp_g_bb@t-online.de<br />

Finanzamt <strong>Böblingen</strong><br />

Talstraße 46<br />

71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 07031 13-01<br />

poststelle@fa-boeblingen.bwl.de<br />

Notariat <strong>Böblingen</strong><br />

Wilhelmstraße 33<br />

71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 07031 4980-0<br />

poststelle@notboeblingen.justiz.bwl.de<br />

Diplom-Sachverständiger (DIA)<br />

für die Bewertung <strong>von</strong> bebauten<br />

und unbebauten Grundstücken,<br />

für Mieten und Pachten<br />

Zertifizierter Sachverständiger<br />

für Immobilienbewertung (DIA)<br />

Wirtschaftsmediator (Steinbeis)<br />

Betriebswirt (VWA)<br />

Hierbei können wir Ihnen helfen:<br />

Energieagentur Kreis <strong>Böblingen</strong> GmbH<br />

Parkstraße 16<br />

71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 07031 663-2040<br />

info@ea-bb.de<br />

www.ea-bb.de<br />

�� Planung und Sanierung <strong>von</strong><br />

Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

�� Konzepte gegen Rückstau<br />

�� Individueller Hochwasserschutz<br />

�� Regenwassernutzung und -Versickerung<br />

Ingenieurbüro<br />

für Tief- und Straßenbau,<br />

Geoinformatik<br />

Mayer Ingenieure GmbH info@mayer-ingenieure.de<br />

Galgenbergstraße 1/1 www.mayer-ingenieure.de<br />

71032 <strong>Böblingen</strong> Tel.: 07031 216214-0<br />

11


Das Baugrundstück<br />

Auf der Suche nach dem perfekten Platz<br />

Da es <strong>sich</strong> um den Mittelpunkt Ihres zukünftigen<br />

Lebens handelt, sollten <strong>Sie</strong> bei der<br />

Standortsuche besonders sorgfältig vorgehen.<br />

Vorab sind einige Fragen zu klären: Wird<br />

ein Grundstück in der <strong>Stadt</strong>mitte oder eher<br />

im Randbereich bevorzugt? Soll es ruhig und<br />

abgeschieden liegen oder schnellen Zugang<br />

zum Zentrum bieten? Richtlinien liefern können<br />

hier nur die eigene finanzielle Situation und die<br />

Frage, ob Ihr Vorhaben auf diesem Stück Land<br />

zu realisieren ist. Die Bebaubarkeit können<br />

<strong>Sie</strong> über die Gemeinde im Flächennutzungs-<br />

Baugebiet Diezenhalde 4.2 vor der Bebauung.<br />

12<br />

oder Bebauungsplan in Erfahrung bringen.<br />

Beachten <strong>Sie</strong> dazu auch die folgenden Kapitel.<br />

Auf dem Weg zum eigenen Grundstück holen<br />

<strong>Sie</strong> am besten anfangs Informationen über<br />

bestehende Angebote durch Zeitungsannoncen,<br />

die Gemeindeverwaltung, das Internet,<br />

Banken und Sparkassen oder einen Immobilienmakler<br />

ein. Wurde eine Auswahl an Objekten<br />

getroffen, sollten diese nach bestimmten<br />

Kriterien überprüft werden.<br />

Wie weit entspricht die Infrastruktur um das<br />

gewünschte Grundstück den persönlichen<br />

Bedürfnissen? Die Nähe zum Arbeitsplatz<br />

spielt ebenso eine Rolle wie ein Hausarzt<br />

und bestimmte Fachärzte, zu denen der<br />

Weg nicht allzu weit sein sollte. Bedenken<br />

<strong>Sie</strong> auch die Entfernung zu Familie sowie<br />

Freunden.<br />

Was bietet das öffentliche Leben in der<br />

Umgebung? Sind Schule und Kindergarten<br />

in der näheren Umgebung? Gewisse<br />

Freizeit- und Sportangebote verschönern<br />

das Leben und verschiedene Einkaufsmöglichkeiten<br />

werden benötigt.<br />

Wie sieht das nähere Wohnumfeld aus?<br />

Die Verkehrslage sollte nicht belastend sein,<br />

Industrie- und Gewerbegebiete in der Nähe<br />

sind meist unerwünscht, aber Park- und<br />

Grünanlagen erhöhen die Lebensqualität.<br />

Wie verhält es <strong>sich</strong> mit Umwelteinflüssen?<br />

Optimal ist, wenn die Lärmbelastung so<br />

gering wie möglich ausfällt und das Grundstück<br />

<strong>sich</strong> optimalerweise in einer sonnigen<br />

Lage befindet. Gegenden mit erhöhter Luftverschmutzungsgefahr<br />

sollten <strong>Sie</strong> besser<br />

meiden.<br />

Als Grundregel ist zu beachten, dass <strong>Sie</strong> ein<br />

Grundstück mehrmals – morgens, abends,<br />

werktags, am Sonntag und so weiter – be<strong>sich</strong>tigen<br />

sollten, um einen richtigen Eindruck<br />

da<strong>von</strong> zu bekommen. Sprechen <strong>Sie</strong> ruhig auch<br />

einmal mit den Nachbarn des jeweiligen<br />

Grundstücks. Oft können sie Ihnen ebenfalls<br />

hilfreiche Aufschlüsse geben.


Planungs<strong>sich</strong>erheit für den Bauherrn<br />

Prüfen <strong>Sie</strong> – bevor <strong>Sie</strong> den Grundstückskaufvertrag<br />

unterzeichnen – ob Ihr Bauvorhaben<br />

aufgrund der Festzungen im<br />

Bebauuungsplan auch realisierbar ist.<br />

Hierzu hilft ein frühzeitiges Gespräch mit<br />

den Mitarbeitern des Baurechtsamtes weiter.<br />

Eventuell kann es auch sinnvoll sein,<br />

einzelne Details des Bauvorhabens im Rahmen<br />

einer Bauvoranfrage prüfen zu lassen.<br />

Der Grundstückskaufvertrag<br />

Sobald <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> für Ihr Grundstück entschieden<br />

haben, beginnt das Kaufvertragsverfahren.<br />

Beachten <strong>Sie</strong> bei der Abwicklung des Grundstückskaufvertrags,<br />

dass dieser nur nach einer<br />

notariellen Beurkundung rechtlich wirksam<br />

wird. Ein fundierter Vertrag beinhaltet unter<br />

anderem die Vertragsparteien, den Vertragsgegenstand,<br />

die Erschließungskosten, den<br />

Eigentums- und Besitzanspruch, die Kaufpreisfinanzierung<br />

sowie Kosten und Steuern.<br />

Nach notarieller Prüfung dieses Vertrages und<br />

Zahlung wird der Käufer in das Grundbuch<br />

eingetragen.<br />

Bauträger oder Bauunternehmen?<br />

Grundstückerwerb und die Bauumsetzung.<br />

Weitere Vorteile: <strong>Sie</strong> profitieren in den meisten<br />

Fällen <strong>von</strong> einem festen Endpreis und<br />

können <strong>sich</strong> bei Insolvenz des Trägers auf<br />

dessen Fertigstellungsver<strong>sich</strong>erung berufen.<br />

Andererseits kann es bei der Inanspruchnahme<br />

eines Bauträgers sein, dass <strong>Sie</strong> nur bestimmte<br />

Haustypen auswählen können.<br />

Sind <strong>Sie</strong> dagegen selbst Bauherr, haben <strong>Sie</strong><br />

ihr Grundstück ohne Bauträger erworben.<br />

Auch Ihr Haus können <strong>Sie</strong> weitgehend nach<br />

Ihren Wünschen gestalten. So können <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong><br />

beispielsweise für eine ökologische Bauweise<br />

entscheiden oder besondere Materialien verwenden.<br />

Selbstverständlich können <strong>Sie</strong> aber<br />

auch bei einem Alternativbau ein Bauunternehmen<br />

hinzuziehen, das ihre Wünsche umsetzt.<br />

Ob <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> nun für einen Bauträger oder<br />

ein Bauunternehmen entscheiden – <strong>sich</strong>ten<br />

<strong>Sie</strong> in jedem Fall die Referenzen und informieren<br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> über die einzelnen Bau- und<br />

Bevor <strong>Sie</strong> Ihr Bauvorhaben umsetzen, müssen<br />

<strong>Sie</strong> klären, ob der Bau <strong>von</strong> einem Bauträger<br />

oder einem Bauunternehmen übernommen<br />

wird. Entscheiden <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> für einen Bauträger,<br />

dann sind sie selbst nicht mehr Bauherr.<br />

Da dieser nun der Bauträger ist, kümmert er<br />

<strong>sich</strong> um alle Vertragsformalitäten rund um den Baugebiet Diezenhalde 4.2 im Bau<br />

Leistungsbeschreibungen. Be<strong>sich</strong>tigen <strong>Sie</strong> ein<br />

Musterhaus und achten <strong>Sie</strong> auf eine vertragliche<br />

Regelung <strong>von</strong> Qualität und Ausführung<br />

Ihrer Vorstellungen.<br />

Erschließungsbeiträge für Straßenausbau,<br />

Kanal und Wasserversorgung<br />

Falls Ihr Grundstück erst noch ordnungsgemäß<br />

erschlossen werden muss oder aufgrund einer<br />

Teilung des bestehenden größeren Grundstücks<br />

in mehrere Bauplätze eine erneute<br />

Erschließung notwendig wird, sollten <strong>Sie</strong><br />

diese Kosten in Ihrer Finanzierung berück<strong>sich</strong>tigen.<br />

Auch wenn bereits eine Straße an<br />

Ihr Grundstück führt, können unter Umständen<br />

Beiträge für den Straßenausbau, den Kanal<br />

und die Wasserversorgung auf sie zukommen.<br />

Anfragen hierzu beantwortet Ihnen<br />

gerne die Abteilung Finanzen und Steuern<br />

des Kämmerei-Amtes.<br />

13


Vom Vorentwurf zum Bauplan<br />

Wie die Idee auf das Papier gelangt...<br />

Jedes Bauvorhaben entsteht zunächst im Kopf<br />

des Bauherren, der seine eigenen Wünsche<br />

und Vorstellungen realisieren möchte. Damit<br />

das Bauwerk am Ende auch der Idee<br />

entspricht, muss viel Entwicklungsarbeit<br />

geleistet werden: Ziel dieses Arbeitsschritts<br />

ist der Bauplan. Er dient als Vorlage für die<br />

Baufirmen und Handwerker, die das Haus<br />

dementsprechend realisieren. Wichtig ist<br />

der Bauplan auch für die Vorlage bei der<br />

Baurechtsbehörde, wo anhand dessen entschieden<br />

wird, ob für das Bauvorhaben ein<br />

Genehmigungsverfahren nötig ist oder ob es<br />

im sog. vereinfachten Genehmigungsverfahren<br />

und gar im Kenntnisgabe-verfahren erstellt<br />

werden kann. Hinweise dazu können <strong>Sie</strong> der<br />

Landesbauordnung entnehmen. Sorgen <strong>Sie</strong><br />

14<br />

dafür, dass die Planung bis zum Baubeginn<br />

endgültig abgeschlossen ist, denn nachträgliche<br />

Änderungen sind aufwändig und meist<br />

mit erheblichen Kosten verbunden. Allgemein<br />

gilt: Je höher die Qualität der Pläne ist, um<br />

so weniger Fragen und Missverständnisse<br />

ergeben <strong>sich</strong> bei der Ausführung.<br />

Infobox:<br />

Schon bei der Planung sollten <strong>Sie</strong> die<br />

energiesparenden Aspekte berück<strong>sich</strong>tigen.<br />

Dank der weit entwickelten Technik<br />

heutzutage ist es möglich, dass Wohngebäude<br />

bis zu 70 Prozent weniger Energie<br />

verbrauchen. Hier ein kleiner Überblick<br />

über die Möglichkeiten:<br />

Niedrigenergiehaus: Dies bezeichnet den<br />

aktuellen Standard, der seit Einführung der<br />

EnEV 2002 bei allen Neubauten verwirklicht<br />

werden muss. Werden die Richtlinien<br />

eingehalten, wird ein Heizbedarf <strong>von</strong> 70<br />

bis 100 kWh/m 2 im Jahr erreicht.<br />

Passivhaus: Dieser Baustandard führt derzeit<br />

zu einem enorm niedrigen Energieverbrauch.<br />

Durch die richtige Dämmung, eine<br />

luftdichte Hülle und moderne Fenster wird<br />

ein Bedarf <strong>von</strong> circa 15 kW/m 2 a benötigt.<br />

Energiesparhaus: Hier handelt es <strong>sich</strong> um<br />

ein Programm der KfW (Kreditanstalt für<br />

Wiederaufbau). Dabei werden Neubauten<br />

mit einem Heizwärmebedarf <strong>von</strong> 40 bzw.<br />

60 kW/m 2 im Jahr gefördert. Auch bei<br />

Sanierungen können Zuschüsse oder Darlehen<br />

abgerufen werden, wenn durch Energieeinsparmaßnahmen<br />

der Verbrauch<br />

um 30 bzw. 50 Prozent gegenüber dem<br />

allgemeinen Standard gesenkt wird.<br />

Der richtige Ansprechpartner<br />

<strong>Sie</strong> sollten auf keinen Fall darauf verzichten,<br />

für die Planerstellung einen Fachmann zu beauftragen.<br />

Dieser bringt das fachliche Know


how mit, er weiß, worauf geachtet werden<br />

muss und sorgt damit für einen problemlosen<br />

Ablauf der Baumaßnahmen. Dafür eignen <strong>sich</strong><br />

Architekten, die in jedem Fall uneingeschränkt<br />

bauvorlageberechtigt sind, oder ausgebildete<br />

Bauingenieure, die teilweise jedoch in ihrer<br />

Bauvorlageberechtigung eingeschränkt sind.<br />

Auch Entwurfsverfasser können die Planung<br />

Ihres Gebäudes in Angriff nehmen, jedoch<br />

dürfen sie nur kleine Bauvorhaben, die besondere<br />

Bedingungen erfüllen, planen. Ebenso<br />

sind Absolventen des Architektur- oder Bauingenieurstudiums<br />

sowie staatlich geprüfte<br />

Bautechniker und Handwerksmeister des<br />

Bau- und Zimmerfachs eingeschränkt vorlageberechtigt.<br />

Bei den Bauverständigen des<br />

Baurechtsamts können <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> erkundigen,<br />

inwieweit den Fachleuten die Berechtigung<br />

einer Bauplanung zuerkannt wird.<br />

Wichtige Hinweise zur Gestaltung<br />

Decker Ingenieur-Gesellschaft mbH<br />

Beratende Ingenieure VBI<br />

B<strong>uns</strong>enstraße 80<br />

71032 <strong>Böblingen</strong><br />

Das Haus ist wie die Visitenkarte des Besitzers.<br />

Jedes Gebäude ist eine Einzelanfertigung und<br />

drückt die individuellen Vorstellungen des Besitzers<br />

aus – dabei sind einige Hinweise zu<br />

beachten. Früher entstanden sehr harmonische<br />

<strong>Stadt</strong>bilder, da die Auswahl an Materialien<br />

sowie die handwerklichen Techniken auf die<br />

Heimatregion beschränkt waren. Heute können<br />

Baustoffe aus Nah und Fern bezogen<br />

werden und auch die Arbeitsweise hat <strong>sich</strong><br />

technisch weiterentwickelt und modernisiert.<br />

Dies führt zu individuellen Bauten, die <strong>sich</strong><br />

aber schwer ihrer Umgebung anpassen können<br />

und mehr wie Fremdkörper wirken.<br />

Das soll nicht heißen, dass <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> absolut<br />

angleichen müssen, sondern dass <strong>sich</strong> durch<br />

etwas Rück<strong>sich</strong>tnahme auf die bauliche Um-<br />

gebung eine gestalterische Harmonie entfalten<br />

wird. Die Einbettung in die natürlichen<br />

Gegebenheiten lässt das Haus als Teil der<br />

Landschaft wirken. Und oft wirkt ein schlicht<br />

gehaltenes Haus viel eleganter und interessanter.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> staatliche Wohnraumfördermittel<br />

in Anspruch nehmen wollen, darf der<br />

Brutto-Rauminhalt eines Eigenheims eine<br />

„angemessene“ Größe, die hauptsächlich<br />

nach der Haushaltsgröße bemessen wird,<br />

nicht überschreiten. Das Baugrundstück darf<br />

über bestimmte Flächen nicht hinausgehen.<br />

Hin<strong>sich</strong>tlich der Einzelheiten sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong><br />

im Vorfeld bei potentiellen Förderungsstellen<br />

erkundigen.<br />

Unser Leistungsangebot<br />

• Projektsteuerung<br />

• Ingenieurbau<br />

• Tragwerksplanung<br />

• SiGeKo<br />

• Bautechnische Prüfung<br />

Prüfingenieur Dipl.-Ing. Karlheinz Nißle<br />

Telefon 0 70 31 / 21 77-0<br />

Telefax 0 70 31 / 21 77-10<br />

E-Mail: info@decker-ing.de<br />

www.decker-ing.de<br />

15


Bauvorschriften in Grundzügen<br />

Das Baurecht - allgemein -<br />

Das öffentliche Baurecht unterscheidet zwei<br />

grundsätzlich unterschiedliche Bereiche:<br />

Das Bauplanungsrecht klärt vorab, wo und was<br />

prinzipiell gebaut werden darf. Die genauen<br />

Regelungen finden <strong>sich</strong> im Baugesetzbuch<br />

(BauGB). Außerdem geben die Bebauungspläne<br />

als Ortsrecht der Gemeinden zusammen<br />

mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

Auskunft. Das Bauplanungsrecht ist bundesweit<br />

einheitlich.<br />

Das Bauplanungsrecht<br />

Bauleitplanung<br />

Die Bauleitplanung regelt die bauliche Nutzung<br />

<strong>von</strong> Grund und Boden allgemeinverbindlich.<br />

Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung<br />

und der damit einhergehenden<br />

Planungshoheit wird die Bauleitplanung <strong>von</strong><br />

den Gemeinden und Städten erstellt.<br />

Die Bauleitplanung ist gegliedert in zwei Stufen:<br />

Als Vorbereitung dient der für das gesamte<br />

Gemeindegebiet aufgestellte Flächennutzungsplan,<br />

anschließend wird der Bebauungsplan<br />

als verbindlicher Bauleitplan (§ 1 Abs. 2<br />

BauGB) erarbeitet. Die Bauleitpläne sollen<br />

eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung<br />

gewährleisten und dabei soziale, wirtschaftliche<br />

und umweltschonende Anforderungen<br />

nachhaltig berück<strong>sich</strong>tigen. Dadurch wird<br />

16<br />

Das Bauordnungsrecht wiederum ist geregelt<br />

durch die Bauordnung des Landes Baden-<br />

Württemberg (Landesbauordnung - LBO).<br />

Darin wird genau festgelegt, wie und unter<br />

welchen Umständen gebaut werden darf. Es<br />

beschäftigt <strong>sich</strong> also mit der konkreten Ausführung<br />

des Bauvorhabens. Damit ein Bauvorhaben<br />

genehmigt wird, muss sowohl eine<br />

Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht<br />

und dem Bauordnungsrecht gegeben sein,<br />

als auch mit sonstigen öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften (Baunebenrecht).<br />

eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende<br />

sozialgerechte Bodennutzung garantiert.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan, der auch vorbereitender<br />

Bauleitplan genannt wird, versteht<br />

<strong>sich</strong> als erste grobe Planung bezüglich der<br />

Nutzung des Gemeindegebietes. Er liefert also<br />

eine Richtlinie, ob eine Fläche zum Beispiel<br />

zum Wohnen, Arbeiten oder für den landwirtschaftlichen<br />

Betrieb genutzt werden soll.<br />

Bebauungsplan<br />

Die Gemeinde entwickelt aus dem Flächennutzungsplan<br />

für die einzelnen Gebiete Bebauungspläne.<br />

Aus diesen Bebauungsplänen<br />

können dann die Festsetzungen entnommen<br />

werden, die für das jeweilige Baugrundstück<br />

maßgeblich sind.<br />

Der Bebauungsplan weist ein Gebiet also als<br />

Misch-, Wohn- oder Industriegebiet aus, regelt<br />

die Grundflächen- und Geschossflächenzahl<br />

sowie Baugrenzen. Zusammengefasst regelt<br />

der Bebauungsplan also, welches Gebäude<br />

wie und an welcher Stelle gebaut werden darf.<br />

Viele Bebauungspläne beinhalten neben den<br />

eigentlichen Festsetzungen auch noch örtliche<br />

Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung<br />

über die genaue Gestaltung des Erscheinungsbildes<br />

baulicher Anlagen. Hier kann zum<br />

Beispiel die Auswahl der Baustoffe und der<br />

Farben des Hauses sowie die Zulässigkeit


<strong>von</strong> Dachaufbauten oder die Neigung der<br />

Dächer <strong>von</strong> Wohnhäusern eine Rolle spielen.<br />

Als Bauinteressent sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> daher auf<br />

jeden Fall beim der Baurechtsbehörde (Baurechtsamt)<br />

über den Inhalt des jeweiligen Bebauungsplanes<br />

informieren, um zu erfahren,<br />

ob Ihren Bauab<strong>sich</strong>ten nichts im Wege steht.<br />

Hält Ihr Bauvorhaben die Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes ein, haben <strong>Sie</strong> aus bauplanungsrechtlicher<br />

Sicht einen Rechtsanspruch<br />

auf Erteilung einer Baugenehmigung. Dieser<br />

Rechtsanspruch schließt jedoch nicht die Aufstellung,<br />

Änderung, Ergänzung oder Aufhebung<br />

eines Bebauungsplanes mit ein.<br />

Im Zusammenhang bebaute Ortsteile –<br />

Innenbereich<br />

Es gibt vielfach Bereiche innerhalb bebauter<br />

Gebiete, für die keine Bebauungspläne aufgestellt<br />

worden sind. Innerhalb eines im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Innenbereich)<br />

richtet <strong>sich</strong> die Zulässigkeit einer<br />

Bebauung nach den Vorschriften des § 34<br />

BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben dann<br />

zulässig, wenn <strong>sich</strong> das geplante Gebäude<br />

sowohl bezüglich der Art und dem Maß der<br />

baulichen Nutzung, als auch hin<strong>sich</strong>tlich der<br />

Bauweise und der Grundstücksfläche, die<br />

bebaut werden soll, in die näheren Umgebung<br />

einfügt ohne das Ortsbild zu stören. Zudem<br />

muss die öffentlich-rechtliche Erschließung<br />

vollständig ge<strong>sich</strong>ert sein und ein gesundes<br />

Wohn- und Arbeitsklima darf nicht gefährdet<br />

werden.<br />

Außenbereich<br />

Der Außenbereich bezeichnet ein Gebiet<br />

der Gemeinde, für das kein Bebauungsplan<br />

vorliegt und das außerhalb <strong>von</strong> im Zusammenhang<br />

bebauter Ortsteile liegt. Grundsätzlich<br />

darf im Außenbereich nicht gebaut werden<br />

(§ 35 BauGB). Er soll Erholungswert bieten<br />

und ist für land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />

prädestiniert. Planen <strong>Sie</strong> dennoch ein<br />

Vorhaben in diesem Bereich, lohnt es <strong>sich</strong>, mit<br />

der zuständigen Baugenehmigungsbehörde<br />

frühzeitig in Kontakt zu treten.<br />

Fazit: Ein Grundstück ist grundsätzlich bebaubar,<br />

wenn es<br />

im Einklang mit dem Bebauungsplan steht<br />

und die Erschließung (Verkehr, Wasserversorgung<br />

und Abwasserentsorgung) ge<strong>sich</strong>ert<br />

ist (§ 30 BauGB);<br />

zwar nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten<br />

Bebauungsplanes, aber innerhalb<br />

eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils<br />

liegt, <strong>sich</strong> in die Eigenart der Umgebung<br />

einfügt und die Erschließung ge<strong>sich</strong>ert ist<br />

(§ 34 BauGB).<br />

im Falle eines Außenbereichs eine privilegierte<br />

Nutzung geplant ist und öffentliche<br />

Belange nicht entgegenstehen bzw. beeinträchtigt<br />

werden.<br />

17


Das Bauordnungsrecht<br />

Allgemein<br />

Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht ist das<br />

Bauordnungsrecht nicht bundesweit einheitlich,<br />

sondern nach individuellem Landesrecht<br />

geregelt.<br />

In Baden-Württemberg ist dies die Landesbauordnung<br />

(LBO) in der Fassung <strong>von</strong> 2010 sowie<br />

die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen<br />

und Begeleitgesetzte. Das Bauordnungsrecht<br />

hat die Vermeidung <strong>von</strong> Gefahren zum Inhalt,<br />

die bei der Errichtung und dem Betrieb<br />

baulicher Anlagen entstehen können. Das<br />

Bauordnungsrecht stellt vor allem an die<br />

Stand<strong>sich</strong>erheit, Verkehrs<strong>sich</strong>erheit und an den<br />

Brandschutz <strong>von</strong> baulichen Anlagen besondere<br />

Anforderungen. Eine Baugenehmigung<br />

muss immer dann erteilt werden, wenn dem<br />

Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften<br />

nicht entgegenstehen.<br />

18<br />

Abstandsflächen (§ 5 LBO)<br />

Grundsätzlich haben <strong>Sie</strong> mit jedem Gebäude<br />

immer min destens zweieinhalb Meter Abstand<br />

<strong>von</strong> allen Grenzen Ihres Bau grundstückes<br />

einzuhalten.<br />

Im übrigen bemisst <strong>sich</strong> die Tiefe der Abstandsfläche<br />

nach der jeweiligen Wandhöhe;<br />

sie beträgt<br />

allgemein 0,4 der Wandhöhe,<br />

in Kerngebieten, Dorfgebieten und in besonderen<br />

Wohngebieten 0,2 der Wandhöhe,<br />

in Gewerbegebieten und in Industriegebieten<br />

sowie in Sondergebieten, die nicht der<br />

Erholung dienen, 0,125 der Wandhöhe.<br />

<strong>Sie</strong> darf jedoch zweieinhalb Meter, bei Wänden<br />

bis fünf Meter Breite zwei Meter nicht<br />

unterschreiten.“<br />

Auf eine weitergehende Erläuterung der vielen<br />

Sonderfäl le wird an dieser Stelle verzichtet,<br />

da in aller Regel der oben genannte Min-<br />

Große Gasse 104 · 71101 Schönaich<br />

Telefon 0 70 31/41 03 89-0<br />

www.buerostoll.de<br />

destgrenzabstand <strong>von</strong> zweieinhalb Metern<br />

ausreichend ist. Im Einzelfall ist der <strong>von</strong> Ihnen<br />

beauftragte Entwurfsverfasser mit den<br />

Vorschriften vertraut und wird <strong>Sie</strong> umfassend<br />

beraten.<br />

Die am Bau Beteiligten<br />

Grundsatz (§ 41 LBO)<br />

„Bei der Errichtung oder dem Abbruch einer<br />

baulichen Anlage sind der Bauherr und<br />

im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen<br />

am Bau Beteiligten dafür verantwortlich,<br />

dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und<br />

die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen<br />

Anordnungen eingehalten werden.“<br />

Bauherr (§ 42 LBO)<br />

„Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung<br />

und Ausführung eines genehmigungspflichtigen<br />

oder kenntnisgabepflichtigen Bauvorhabens<br />

einen geeigneten Entwurfsverfasser,<br />

geeignete Unternehmer und einen geeig-<br />

������<br />

� � � � � � � � � � �


neten Bauleiter zu bestellen. Dem Bauherrn Unternehmer (§ 44 LBO)<br />

Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das<br />

obliegen die nach den öffentlich-rechtlichen „Jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich, gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der<br />

Vorschriften erforderlichen Anzeigen an die dass seine Arbeiten den öffentlich-rechtlichen Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit<br />

Baurechtsbehörde.<br />

Vorschriften entsprechend ausgeführt und in- der Unternehmer bleibt unberührt.“<br />

Bei Bauarbeiten, die unter Einhaltung des Gesoweit auf die Arbeiten anderer Unternehsetzes<br />

zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in<br />

Selbst-, Nachbarschafts- oder Gefälligkeitshilmer<br />

abgestimmt werden. Er hat insoweit für<br />

die ordnungsgemäße Einrichtung und den<br />

Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit<br />

fe ausgeführt werden, ist die Bestellung <strong>von</strong> <strong>sich</strong>eren Betrieb der Baustelle, insbesondere Genehmigungspflichtige Vorhaben (§ 49 LBO)<br />

Unternehmern nicht erforderlich, wenn genü- die Tauglichkeit und Betriebs<strong>sich</strong>erheit der Grundsätzlich bedarf die Errichtung und der<br />

gend Fachkräfte mit der nötigen Sachkunde, Gerüste, Geräte und der anderen Baustel- Abbruch baulicher Anlagen einer Baugeneh-<br />

Erfahrung und Zuverlässigkeit mitwirken.“ leneinrichtungen sowie die Einhaltung der migung, soweit nichts anderes bestimmt ist.<br />

„Kenntnisgabepflichtige Abbrucharbeiten Arbeitsschutzbestimmungen zu sorgen. Er Die Genehmigungsfreiheit für verfahrensfreie<br />

dürfen nicht in Selbst-, Nachbarschafts- oder hat die erforderlichen Nachweise über die Vorhaben nach § 50 LBO entbindet <strong>Sie</strong> nicht<br />

Gefälligkeitshilfe ausgeführt werden.“ Brauchbarkeit der Bauprodukte und Bauarten <strong>von</strong> der Verpflichtung zur Einhaltung der<br />

zu erbringen und auf der Baustelle bereitzu- Anforderung, die durch öffentlich-rechtliche<br />

Entwurfsverfasser (§ 43 LBO)<br />

halten.“<br />

Vorschriften gestellt werden und lassen die<br />

„Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich,<br />

Eingriffsbefugnisse der Baurechtsbehörde<br />

dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Bauleiter (§ 45 LBO)<br />

unberührt.<br />

Vorschriften entspricht. Zum Entwurf gehören „Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass<br />

die Bauvorlagen und die Ausführungsplanung; die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 50 LBO)<br />

der Bauherr kann mit der Ausführungspla- Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfs- Der § 50 LBO sowie der hierzu erlassene<br />

nung einen anderen Entwurfsverfasser beverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Anhang legt fest, welche Bauvorhaben verfahauftragen.“<br />

Aufgabe auf den <strong>sich</strong>eren bautechnischen rensfrei sind, also keiner Baugenehmigung be-<br />

NEUBAU OSTELSHEIMER STR.<br />

Unser Energiesparhaus in Dagersheim<br />

Gesellschaft für Grundstücksentwicklung<br />

und Baubetreuung mbH<br />

Wolboldstraße 15, 71063 Sindelfi ngen<br />

Tel. 07031 – 811161, Fax 07031 – 873595<br />

E-Mail Integralbau@t-online.de<br />

19


dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Gebäude<br />

ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40<br />

cbm Rauminhalt oder die kleinere Garagen.<br />

Es ist Ihnen als Bauherren aber unbedingt<br />

zu raten, <strong>sich</strong> über die Genehmigungsfreiheit<br />

oder die Genehmigungspflicht eines geplanten<br />

Bauvorhabens bereits im Vorfeld der Planung<br />

und Ausführung zu informieren. Die Entscheidungen<br />

trifft die zuständige Baurechtsbehörde.<br />

Instandhaltungsarbeiten sind in der Regel<br />

verfahrensfrei.<br />

Baurechtliche Verfahren<br />

Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO)<br />

Der Absatz 1 dieser Vorschrift führt die Bauvorhaben<br />

auf, auf die das Kenntnisgabeverfahren<br />

anwendbar ist. Das sind:<br />

Wohngebäude,<br />

sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1-3,<br />

ausgenommen Gaststätten,<br />

sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude<br />

sind sowie<br />

Nebengebäude und Nebenanlagen zu<br />

oben genannten Bauvorhaben.<br />

Ausgenommen sind Sonderbauten, falls diese<br />

nicht bereits zu den verfahrensfreien Vorhaben<br />

nach § 50 gehören.<br />

Der Absatz zwei regelt die Voraussetzungen,<br />

unter denen dieses Verfahren durchgeführt<br />

werden kann. Die obigen Vorhaben müssen<br />

demnach:<br />

20<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches eines<br />

Bebauungsplanes im Sinne des § 30<br />

Abs.1 BauGB der nach dem 29.06.1961<br />

rechtsverbindlich geworden ist, oder im<br />

Geltungsbereich eines Bebauungsplans<br />

im Sinne der §§ 12, 30 Abs.2 BauGB und<br />

außerhalb des Geltungsbereiches einer<br />

Veränderungssperre liegen.<br />

Die Baurechtsbehörde prüft die ihr vorgelegten<br />

Bauvorlagen nicht. Dessen ungeachtet müssen<br />

diese Vorhaben den öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften entsprechen. Verantwortlich dafür<br />

sind <strong>Sie</strong> als Bauherr sowie der <strong>von</strong> Ihnen<br />

beauftragte Entwurfsverfasser.<br />

„Über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen<br />

entscheidet die Baurechtsbehörde<br />

auf besonderen Antrag. Der Bauherr kann<br />

beantragen, dass für die obigen Vorhaben<br />

ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt<br />

wird.“<br />

Baugenehmigungsverfahren (§§ 49, 58 LBO)<br />

Wenn keine Ausnahmeregelung greift, wird im<br />

Baugenehmigungsverfahren ganz regulär der<br />

gesamte Bauantrag auf Übereinstimmung mit<br />

den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft.<br />

„Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn<br />

dem genehmigungspflichtigen Vorhaben keine<br />

<strong>von</strong> der Baurechtsbehörde zu prüfenden<br />

öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.“<br />

Für den Fall, dass mehrere Behörden an einem<br />

Genehmigungsverfahren beteiligt sind, exis-<br />

tiert die so genannte Konzentrationswirkung.<br />

Im Fall des Baugenehmigungsverfahrens bedeutet<br />

dies, dass in der Regel alle für das<br />

Bauvorhaben erforderlichen Genehmigungen<br />

( z. Bsp. denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse)<br />

in der Baugenehmigung enthalten sind. Die<br />

Baurechtsbehörde ist dafür zuständig, <strong>sich</strong><br />

mit allen zuständigen Stellen abzusprechen.<br />

„Die Baugenehmigung gilt auch für und gegen<br />

den Rechtsnachfolger des Bauherrn.“<br />

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren<br />

(§ 52 LBO)<br />

Das sog. vereinfachte Baugenehmigungsverfahren<br />

kann bei den gleichen Bauvorhaben<br />

durchgeführt werden, bei denen auch ein<br />

Kenntnisgabeverfahren möglich wäre (siehe<br />

oben).<br />

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren<br />

prüft die Baurechtsbehörde<br />

die Übereinstimmung mit den Vorschriften<br />

über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen<br />

nach den §§ 29 bis 38 BauGB,<br />

die Übereinstimmung mit den §§ 5 bis 7<br />

LBO,<br />

andere öffentlich-rechtliche Vorschriften,<br />

a.) soweit in diesen Anforderungen an eine<br />

Baugenehmigung gestellt werden oder<br />

b.) soweit es <strong>sich</strong> um Vorhaben im Außenbereich<br />

handelt, im Umfang des § 58 Abs.1<br />

Satz 2 LBO.


Auch soweit keine Prüfung wie oben dargestellt<br />

erfolgt, müssen Bauvorhaben im vereinfachten<br />

Verfahren den öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften entsprechen.<br />

Für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen<br />

die vom o. g. Prüfungsumfang nicht<br />

umfasst werden, müssen <strong>Sie</strong> einen gesonderten<br />

Antrag stellen.<br />

gegen die Teilausführung keine Bedenken bestehen<br />

(Teilbaugenehmigung).“<br />

Diese Teilbaugenehmigung hat den Zweck,<br />

dem Bauherrn bei dringendem Baubedürfnis,<br />

zum Beispiel bei einem schwierigen Bauvorhaben,<br />

den Beginn der Bauarbeiten vor<br />

Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens<br />

zu gestatten.<br />

rückwirkend verlängert werden, wenn der<br />

Antrag vor Fristablauf bei der Baurechtsbehörde<br />

eingegangen ist.“<br />

Teilbaugenehmigung (§ 61 LBO)<br />

Geltungsdauer der Genehmigung (§ 62 LBO)<br />

Bauvorbescheid (§ 57 LBO)<br />

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids<br />

soll einzelne Rechtsfragen im Vorfeld<br />

eines Baugenehmigungsverfahrens klären also<br />

z. B. ob ein Grundstück überhaupt bebaut<br />

werden kann. Er ist nur zweckmäßig, wenn<br />

Mit der Bauausführung einschließlich des Bo- „Die Baugenehmigung und die Teilbaugeneh- die Klärung einzelner baurechtlicher (Rechts-)<br />

denaushubs darf grundsätzlich vor Zugang migung erlöschen, wenn nicht innerhalb <strong>von</strong> Fragen für die Realisierung des Vorhabens<br />

der Baugenehmigung nicht begonnen werden. drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung <strong>von</strong> grundsätzlicher Bedeutung ist, so dass<br />

„Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der mit der Bauausführung begonnen oder wenn zunächst ein Baugenehmigungsverfahren zu<br />

Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbro- aufwändig und zu riskant wäre.<br />

für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf chen worden ist.<br />

schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der<br />

Als Anwendungsfälle sind beispielsweise zu<br />

Baugenehmigung schriftlich, aber nicht in elek- Die Frist nach Absatz eins kann auf schrift- nennen:<br />

tronischer Form, zugelassen werden, wenn lichen Antrag jeweils bis zu drei Jahren schrift- Ist das Grundstück grundsätzlich bebau-<br />

nach dem Stand der Prüfung des Bauantrags lich verlängert werden. Die Frist kann auch bar?<br />

S i n d e l f i n g e r S t r . 39 · 71032 B ö B l i n g e n<br />

t e l . 0 70 31 / 6 84 90-0 · fa x 0 70 31 / 6 84 90-20<br />

e - M a i l : i n f o @ r o e d l- a r c h i t e k t e n . d e<br />

w w w. r o e d l- a r c h i t e k t e n . d e<br />

Wussten <strong>Sie</strong> schon...<br />

...dass 41 Prozent der befragten Deutschen ihr Einfamilienhaus lieber<br />

selber bauen, als ein bestehendes Gebäude zu kaufen.<br />

Bernhard Felger<br />

Freier Architekt<br />

Planung<br />

Bauleitung<br />

Projektsteuerung<br />

Bebenhäuser Straße 46<br />

71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 07031 27 22 36<br />

Fax 07031 46 51 33<br />

architekt@felger-partner.de<br />

21


22<br />

Welches Maß und welche Art der baulichen<br />

Nutzung ist zulässig?<br />

Ist eine bestimmte Ausnahme oder Befreiung<br />

möglich?<br />

Die jeweilige Bauauf<strong>sich</strong>tsbehörde erteilt nach<br />

Prüfung der Unterlagen einen Vorbescheid,<br />

wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht<br />

entgegenstehen.<br />

Der Bauvorbescheid erzeugt eine Bindungswirkung<br />

hin<strong>sich</strong>tlich einzelner, im Antrag gestellter<br />

Fragen. Er bietet somit dem Bauherrn hin<strong>sich</strong>tlich<br />

seiner weiteren Planung eine verlässliche<br />

Grundlage. Die Bindungswirkung, das heißt<br />

die Gültigkeit des Bauvorbescheids, beträgt<br />

drei Jahre. <strong>Sie</strong> gilt auch, wenn <strong>sich</strong> die Rechtslage<br />

innerhalb dieser Zeit verändern sollte.<br />

Der Bauantrag<br />

Die Bauauf<strong>sich</strong>tsbehörde entscheidet in allen<br />

bauauf<strong>sich</strong>tlichen Genehmigungsverfahren nur<br />

auf schriftlichen Antrag des Bauherrn (Bauantrag).<br />

Der Bauantrag ist in mindestens zweifacher<br />

Ausfertigung bei der Baurechtsbehörde<br />

einzureichen. Müssen mehrere Stellen und<br />

Fachbehörden angehört werden empfiehlt es<br />

<strong>sich</strong> auch mehr Planfertigungen vorzulegen.<br />

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung<br />

des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen<br />

(Bauvorlagen) einzureichen.<br />

Auf der Grundlage der Bauvorlagenverordnung<br />

sind für einen Wohnhausneubau im<br />

Regelfall mindestens folgende Unterlagen<br />

erforderlich:<br />

ein Über<strong>sich</strong>tsplan,<br />

ein einfacher oder qualifizierter Lageplan<br />

die Bauzeichnungen<br />

die Baubeschreibung<br />

der Stand<strong>sich</strong>erheitsnachweis, die Ausführungszeichnungen<br />

und die anderen bautechnischen<br />

Nachweise<br />

die Darstellung der Grundstücksentwässerung<br />

Die Bauauf<strong>sich</strong>tsbehörde kann jedoch weitere<br />

Unterlagen fordern, wenn diese zur Beurteilung<br />

der Baumaßnahme oder der baulichen<br />

Anlage erforderlich sind.<br />

Der Bauherr und der Entwurfsverfasser haben<br />

den Bauantrag, der Entwurfsverfasser<br />

die Bauvorlagen zu unterschreiben.<br />

Bitte reichen <strong>Sie</strong> in Ihrem eigenen Interesse<br />

nur voll ständig prüffähige Unterlagen ein!<br />

Die Bearbeitungszeit hängt maßgeblich <strong>von</strong><br />

der Vollstän digkeit des Bauantrages ab. Nur<br />

ein qualifizier ter Entwurfsverfasser bürgt für<br />

Qualität. Bei Unvollständigkeit ruht der Antrag<br />

bis zum Eingang aller nachzureichenden Unterlagen.<br />

Sobald alle Stellungnahmen vorliegen<br />

und dem Bauvor haben nicht entgegenstehen,<br />

wird Ihnen die Baugenehmi gung unter Einbeziehung<br />

der fachlichen Stellungnahmen erteilt.<br />

Wenn Ihr Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht<br />

entspricht, haben <strong>Sie</strong> einen Rechtsanspruch<br />

auf die Erteilung der Baugenehmigung.<br />

Der Baugenehmigungsbescheid ergeht gegebenenfalls<br />

mit Auflagen und Hinweisen.<br />

Lesen <strong>Sie</strong> bitte die Nebenbestimmungen,<br />

Hinweise und eventuell Grüneintragungen<br />

auf den Bauvorlagen genau durch, denn sie<br />

sind Gegenstand der Baugenehmigung.<br />

Fristen im Genehmigungsverfahren ( § 54 LBO)<br />

„Die Baurechtsbehörde prüft innerhalb <strong>von</strong><br />

zehn Arbeitstagen nach Eingang des Bauantrag<br />

die Vollständigkeit der Bauvorlagen.<br />

Sind sie unvollständig oder weisen sie sonstige<br />

erhebliche Mängel auf, teilt die Baurechtsbehörde<br />

dem Bauherrn unverzüglich mit, welche<br />

Ergänzungen erforderlich sind und dass ohne<br />

Behebung der Mängel innerhalb der dem<br />

Bauherrn gesetzten, angemessenen, Frist der<br />

Bauantrag zurückgewiesen werden kann.“<br />

Über den Bauantrag entscheidet die Baurechtsbehörde<br />

innerhalb <strong>von</strong> zwei Monaten. Im vereinfachten<br />

Baugenehmigungsverfahren sowie<br />

bei einigen Ausnahmeregelungen innerhalb<br />

eines Monats . Diese Fristen beginnen zu<br />

laufen, wenn die Bauvorlagen vollständig sind<br />

und alle für die Entscheidung notwendigen<br />

Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen.<br />

Eine Fristverlängerung um einen weiteren<br />

Monat ist ausnahmsweise zulässig.<br />

Nachbarbeteiligung (§ 55 LBO)<br />

Ärger mit den Nachbarn kann ein Bauprojekt<br />

verzögern und verteuern, falls es zu<br />

einem Rechtsstreit kommt. Vor allem, wenn


umstritten ist, ob die Baugenehmigung mit<br />

dem öffentlichen Baurecht in Einklang steht,<br />

könnten Probleme auftreten, denn als direkt<br />

Betroffener kann der Nachbar die Baugenehmigung<br />

anfechten.<br />

Ein Nachbarwiderspruch gegen ein genehmigtes<br />

Vorhaben hat zwar keine aufschiebende<br />

Wirkung. Allerdings hat der Nachbar die<br />

Möglichkeit, bei der Baugenehmigungsbehörde<br />

oder beim Verwaltungsgericht die<br />

aufschiebende Wirkung des Widerspruches<br />

zu beantragen. Damit es erst gar nicht soweit<br />

kommt, sollte der Nachbar rechtzeitig<br />

über die Baupläne informiert werden. Die<br />

Landesbauordnung - § 55 legt daher fest,<br />

dass die Gemeinde die Eigentümer angrenzender<br />

Grundstücke <strong>von</strong> dem Bauantrag benachrichtigt.<br />

Das kann entfallen, wenn eine<br />

schriftliche Zustimmungserklärung vorliegt<br />

oder die Nachbarn durch das Vorhaben<br />

offen<strong>sich</strong>tlich nicht berührt werden.<br />

Bauen ohne Baugenehmigung<br />

Wer ein genehmigungspflichtiges Vorhaben<br />

ohne Genehmigung errichtet, begeht eine<br />

Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld<br />

geahndet werden kann. Ein nachträgliches<br />

Genehmigungsverfahren wird erforderlich.<br />

Wenn <strong>sich</strong> herausstellt, dass eine nachträgliche<br />

Genehmigung nicht erteilt werden kann,<br />

droht sogar die Beseitigung des errichteten<br />

Bauwerkes.<br />

Büro- und Handelshaus Wilhelmshöhe Wohn- und Gewerbebau<br />

Raumbildender Ausbau<br />

Erweiterung / Umbau /<br />

Modernisierung<br />

Energetische Sanierung<br />

Raumbildender Ausbau<br />

Freianlagen<br />

Projektentwicklung<br />

Projektsteuerung<br />

Private Baugemeinschaften<br />

Mietflächenberechnung<br />

(MF-G gif, DIN 277)<br />

Bestandsaufnahmen<br />

Bauen im Bestand<br />

SiGeKo<br />

23


Fundament und Rohbau<br />

Wenn dann die Planungsarbeiten abgeschlossen<br />

sind und auf dem Papier soweit alles<br />

festgesetzt ist, kann es losgehen: Die ersten<br />

Schritte werden in die Tat umgesetzt – die<br />

Bauphase beginnt!<br />

Die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung<br />

Zunächst muss man dafür sorgen, dass die<br />

Baustelle richtig eingerichtet ist. Sorgen <strong>Sie</strong> für<br />

eine ausreichend breite Zufahrt, damit auch<br />

große Baufahrzeuge die Baustelle erreichen<br />

24<br />

können. Ebenso sollte ein Platz zur Verfügung<br />

stehen, an dem Humus und Aushub gelagert<br />

werden kann. Benötigt werden ebenfalls diverse<br />

Strom- und Wasseranschlüsse. <strong>Sie</strong> sollten<br />

<strong>sich</strong> unbedingt im Voraus zusätzlich informieren,<br />

wo die Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

(Wasserleitungen, Kanal, Kommunikation)<br />

auf Ihrem Grundstück verlaufen, damit die<br />

Leitungen bei den Ausgrabungsarbeiten nicht<br />

abgerissen werden. Auch Stromleitungen, die<br />

über Ihrem Grundstück angebracht sind, können<br />

zum Hindernis werden, wenn <strong>Sie</strong> beispiels-<br />

weise mit einem Kran arbeiten müssen. Setzen<br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> deshalb frühzeitig mit den zuständigen<br />

Behörden und Versorgungsunternehmen in<br />

Verbindung und klären <strong>Sie</strong>, wie eventuelle<br />

Probleme gelöst werden können. Sind diese<br />

Sachen erledigt, können <strong>Sie</strong> zu den „richtigen“<br />

Bauarbeiten übergehen.<br />

Das Fundament – die Basis der „eigenen vier<br />

Wände“<br />

Um das Fundament für Ihr Haus zu setzen,<br />

muss zuerst die Baugrube ausgehoben werden.<br />

Während dieser Erdarbeiten wird zunächst<br />

der Umriss des geplanten Gebäudes<br />

abgesteckt und die 20 Zentimeter dicke Humusschicht<br />

abgetragen. Diese sollte möglichst<br />

separat gelagert werden, da sie wertvolle<br />

Nährstoffe sowie Bodenlebewesen enthält und<br />

<strong>sich</strong> deshalb hervorragend für die Gartengestaltung<br />

eignet. Danach kann die Baugrube<br />

mit der benötigten Tiefe ausgehoben werden.<br />

Tipp:<br />

Wenn <strong>Sie</strong> für Ihr Haus einen Keller planen,<br />

sollte die Baugrube etwas großzügiger angelegt<br />

werden, damit genügend Platz für die<br />

Arbeiten an den Außenseiten vorhanden ist.<br />

Der Abstand zum Haus sollte etwa zwischen<br />

80 und 100 Zentimetern liegen.<br />

In der Baugrube werden direkt alle Abwasserleitungen,<br />

Kanalanschlüsse und der Fundament-Erder<br />

verlegt. Dabei sollte besonders


sorgfältig gearbeitet werden, da nachträgliche<br />

Änderungen sehr aufwendig und teuer sein<br />

können. Auf dieser Grundlage kann nun das<br />

Fundament gesetzt werden: Meist werden 20<br />

bis 30 Zentimeter dicke Platten mit Stahleinlagen<br />

verlegt, die nächsten 20 Zentimeter mit<br />

Rollschotter aufgeschüttet und darüber kommt<br />

eine Trennfolie, die mit einer armierten Betonschicht<br />

bedeckt wird.<br />

Der Keller als Pufferzone<br />

Wenn <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> für ein unterkellertes Gebäude<br />

entschieden haben, dient dieser als Puffer<br />

zwischen Erdreich und Wohnraum. Deshalb<br />

muss besonders darauf geachtet werden, dass<br />

der Kellerraum vor Feuchtigkeit geschützt ist<br />

und die Wände einwandfrei isoliert sind. Dies<br />

sind die Voraussetzungen für trockene Kellerräume<br />

und ein angenehmes Wohnklima.<br />

Für die Bauweise Ihres Kellers stehen mehrere<br />

Möglichkeiten zur Auswahl: Verwendet<br />

werden können Kellerwände aus Alu-Fertigschalsystemen<br />

sowie Betonschalungssteinen,<br />

die mit Beton ausgegossen werden, oder ein<br />

Fertigkeller – eine schnelle, arbeitssparende<br />

Methode, bei der die Massivbauteile in der<br />

Fabrik hergestellt werden und auf der Baustelle<br />

nur noch mit Hilfe eines Krans aufgestellt<br />

werden müssen.<br />

Wände und Decken – das Haus nimmt<br />

Formen an<br />

An die Außenwände eines Hauses werden<br />

hohe Anforderungen gestellt. Die Hülle soll<br />

sowohl wärme- als auch schalldämmend sein,<br />

sie soll die Feuchtigkeit regulieren und leicht<br />

zu bearbeiten sein, um gegebenenfalls einen<br />

Umbau zu ermöglichen. Dafür gibt es ein<br />

breites Angebot an Möglichkeiten: Traditionelle<br />

Ziegel aus gebranntem Ton, Leichtbetonsteine,<br />

Schlackensteine oder Geschoss<br />

hohe Wandplatten sind nur eine kleine Auswahl<br />

der möglichen Materialien. Auch die<br />

Decken tragen eine große Verantwortung im<br />

Haus: <strong>Sie</strong> sollen – wie die Wände – eine Wärme-<br />

und Schalldämmung vorweisen können.<br />

Sehr wichtig ist auch, dass das Material mit<br />

dem der Außenwände harmoniert. Achten<br />

<strong>Sie</strong> darauf, dass der erforderliche Feuerschutz<br />

garantiert ist. Die Böden in den Wohnräumen<br />

sollten unbedingt mit einem Estrich ausgestattet<br />

sein, um einen bestmöglichen Dämmeffekt<br />

zu erzielen.<br />

25


Produkte und Dienstleistungen rund um Fenster und Türen:<br />

Fenstersanierung • Haustüren • Rollläden • Verglasungen aller Art • Nachrüstbare Sicherheit<br />

Sanieren und Energiesparen schont Umwelt und Geldbeutel<br />

Den Energieverbrauch genau im Auge zu<br />

behalten, ist eine Entwicklung der letzten<br />

Jahrzehnte. Das Verständnis, dass ein umweltbewusstes<br />

Verhalten in punkto Heizen und<br />

Stromverbrauch notwendig ist, hat in <strong>uns</strong>erer<br />

Gesellschaft einen festen Platz eingenommen.<br />

Technische Möglichkeiten, die zur Verfügung<br />

stehen: effiziente Fenster, hoch Wärme dämmende<br />

Außenbauteile sowie modernisierte Abluftanlagen<br />

sind nur eine kleine Auswahl der<br />

bestehenden Angebote. Je mehr Energie <strong>Sie</strong><br />

durch solche Maßnahmen einsparen, um so<br />

mehr schonen <strong>Sie</strong> die Umwelt – und das zahlt<br />

<strong>sich</strong> aus: Die Investition in energieeffiziente<br />

26<br />

Türen<br />

Haustüren<br />

Wohnungseingangstüren<br />

Nebeneingangstüren<br />

Sicherheitstüren WK2/WK3<br />

Schiebetüren<br />

Fenster<br />

Holz, Holz-Alu<br />

K<strong>uns</strong>tstoff, K<strong>uns</strong>tstoff-Alu<br />

Aluminium<br />

Design-Fenster<br />

Dachfenster<br />

Eigene Monteure • Kundendienstabteilung<br />

Ausstellungsräume • Beratung<br />

Bauteile lohnt <strong>sich</strong>. Denn Ihre Betriebskosten<br />

werden <strong>sich</strong> beachtlich verringern und die<br />

Anschaffungskosten sind schnell ausgeglichen.<br />

Planen <strong>Sie</strong> dieses bauliche Vorhaben<br />

gewissenhaft und vorausschauend, denn nur<br />

durch die richtige Kombination verschiedener<br />

Faktoren ergibt <strong>sich</strong> der gewünschte Effekt.<br />

Die Energieeinsparverordnung<br />

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH<br />

(dena)<br />

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) <strong>von</strong><br />

2002 und 2007 wurden erstmals Bauhülle<br />

Ohlhausen GmbH<br />

Otto-Lilienthal-Straße 4<br />

71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 07031 71740<br />

Fax 07031 717470<br />

und Energieversorgung als Einheit betrachtet.<br />

Wichtige Anforderungsgrößen bei dem<br />

Nachweisverfahren der EnEV sind der Endenergie-<br />

und der Primärenergiebedarf. Den<br />

Hausbesitzer interessiert der tatsächliche<br />

Energieverbrauch seiner Immobilie in Kilowattstunden<br />

pro Quadratmeter und Jahr, der<br />

durch den Endenergiebedarf beschrieben wird.<br />

Diese Größe stellt eine Kennzeichnung für die<br />

energetische Qualität des Gebäudes inklusive<br />

Anlagentechnik dar. Der Primärenergiebedarf<br />

berück<strong>sich</strong>tigt noch zusätzlich die Energiequelle<br />

und die Verluste, die bei der Erzeugung und<br />

dem Transport eines Energieträgers entstehen.<br />

Glas<br />

Sicherheitstechnik<br />

Glastüren<br />

Wir machen Ihr Eigentum<br />

Duschverkleidungen aus Glas <strong>sich</strong>er. Damit es erst gar nicht<br />

Vordächer, Glas/Edelstahl zum Einbruch kommt.<br />

Glastrennwände<br />

Terrassendächer<br />

OTT GmbH<br />

Fenster – Glas – Türen · Rudolf-Diesel-Str. 5<br />

<strong>Böblingen</strong> (Nähe Lidl) · Tel. 0 70 31 / 72 68-0<br />

www.ott-glaserei-fensterbau.de


Nachdem mit der EnEV 2007 im Wesentlichen<br />

Regelungen für Energieausweise für<br />

Bestandsgebäude eingeführt worden sind,<br />

wird nun mit der EnEV 2009 das Anforderungsniveau<br />

an Neubau und Bestände in<br />

einem ersten Schritt verschärft. Das Ziel ist<br />

es, den Energieverbrauch für Heizung und<br />

28<br />

Warmwasser im Gebäudebereich um rund 30<br />

Prozent zu senken. Damit soll die Senkung der<br />

C02-Emissionen in Deutschland einhergehen.<br />

Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2009<br />

im Überblick:<br />

Die energetischen Anforderungen an Au-<br />

Innen- u. AuSSenputz<br />

StuckArbeIten<br />

trockenbAuArbeIten<br />

WärmedämmSySteme<br />

umbAuArbeIten<br />

renovIerungen<br />

FASSAdengeStAltung<br />

ßenbauteile, insbesondere in punkto Wärmedämmung,<br />

wurden verschärft.<br />

Die primärenergetischen Anforderungen<br />

bei Neubau und Sanierung wurden verschärft:<br />

Die Gesamtenergieeffizienz <strong>von</strong><br />

Gebäuden muss um 30 Prozent erhöht<br />

werden.<br />

RAMSAIER<br />

Zeppelinstraße 56<br />

71032 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 07031 210280<br />

Fax 07031 221867<br />

eMail info@stuckateur-ramsaier.de<br />

www.stuckateur-ramsaier.de<br />

Wussten <strong>Sie</strong> schon...<br />

...dass 80 Prozent der Immobilienbesitzer mindestens<br />

alle fünf Jahre renovieren.


Auch die oberste Geschossdecke muss unter<br />

bestimmten Voraussetzungen gedämmt<br />

werden.<br />

Nachtstromspeicherheizungen in Mehrfamilienhäusern<br />

werden stufenweise außer<br />

Betrieb genommen.<br />

Energiebedarfsausweis ist Pflicht<br />

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH<br />

(dena)<br />

Die Energiepass-Pflicht regelt, dass bei jedem<br />

Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes<br />

ein Zertifikat über den Energiebedarf<br />

vorgelegt werden muss. So sollen Verbraucher<br />

objektiv informiert werden. Außerdem<br />

ermöglicht der Energiepass den Vergleich des<br />

Energiebedarfs verschiedener Objekte und<br />

wird so zum maßgeblichen Entscheidungshelfer<br />

in Sachen Wohnungs- oder Hauswahl. Der<br />

Energiepass gilt für das gesamte Gebäude<br />

und ist für zehn Jahre gültig. Kernstück des<br />

Energiepasses ist der Energiekennwert, der in<br />

Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr<br />

angegeben wird. Nach ihm werden die Gebäude<br />

eingeordnet.<br />

Künftige Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

Eine weitere Novelle der Energieeinsparverordnung<br />

haben die federführenden Bundesministerien<br />

bereits angekündigt. Die künftige<br />

EnEV 2012 soll in einem weiteren Schritt sowohl<br />

für Neubauten als auch für Modernisierungen<br />

die energetischen Anforderungen<br />

nochmals verschärfen. Dies wird auch durch<br />

die neue EU-Gebäuderichtlinie notwendig,<br />

die im Juli 2010 in Kraft getreten ist und bis<br />

2012 in allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales<br />

Recht umgesetzt werden soll. Kernpunkt<br />

der Neuregelung ist die weitere Vereinheitlichung<br />

der Standards und Methoden, aber<br />

auch die Verschärfung der Anforderungen<br />

an die Energieeffizienz, sowohl bei neuen<br />

als auch bei bestehenden Gebäuden, die<br />

einer umfassenden Renovierung unterzogen<br />

werden. Neubauten sollen ab 2020 „Niedrigstenergiegebäude“<br />

sein. Niedrigstenergie-<br />

PRODOMO<br />

Energiepraxis für Beratung Planung Realisation<br />

gebäude sind Gebäude mit einer sehr hohen<br />

Gesamtenergie effizienz. Der fast bei Null liegende<br />

oder sehr geringe Energiebedarf sollte<br />

zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie<br />

aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.<br />

Behörden als Eigentümer müssen bereits ab<br />

2018 diese Verpflichtung mit Vorbildwirkung<br />

erfüllen. Zusätzliche Anforderungen stellt die<br />

neue Richtlinie auch an den Energieausweis,<br />

in dem die Kennwerte zur Energieeffizienz<br />

vermerkt sind. Diese Indikatoren sollen beispielsweise<br />

bei Verkaufs- und Vermietungsanzeigen<br />

angegeben werden müssen.<br />

PLANEN ∙ BAUEN ∙ SANIEREN<br />

Oliver Nüßle<br />

Staatl. Geprüfter Bautechniker ∙ Gebäudeenergieberater (HWK)<br />

∙ Seit über 15 Jahren als Bauleiter tätig ∙<br />

Neutrale, unabhängige …<br />

� Energieberatung (individuell oder BAFA)<br />

� Bauleitung / Baubegleitung<br />

� Antragsberechtigung für Fördergelder<br />

… rufen <strong>Sie</strong> <strong>uns</strong> an!<br />

Tel. 07032 / 799373<br />

www.prodomo-energiepraxis.de<br />

Kinzigweg 11<br />

71083 Herrenberg<br />

29


Erfolgreich Sanieren<br />

An Gebäuden, die vor mehreren Jahrzehnten<br />

erbaut wurden, macht <strong>sich</strong> das Alter meist<br />

deutlich bemerkbar. Und auch aus energetischer<br />

Sicht sind traditionelle Gebäude nicht<br />

sehr effektiv. Dennoch ist der Kauf eines älteren<br />

Hauses eine interessante Alternative zu<br />

einem Neubau, denn die Käufer profitieren<br />

<strong>von</strong> den bestehenden Strukturen und haben<br />

die Möglichkeit, das Haus im Zuge einer Komplettsanierung<br />

den heutigen Anforderungen<br />

anzupassen. Eine funktionstüchtige Wärmedämmung<br />

ist die größte Energieeinsparmöglichkeit:<br />

<strong>Sie</strong> sorgt nicht nur für ein behagliches<br />

Raumklima und körperliches Wohlbefinden,<br />

sondern auch für eine intakte Wärmeregelung.<br />

Die Dämmung muss dabei dafür sorgen, dass<br />

die Wärme im Winter gespeichert wird und<br />

im Sommer abgehalten wird. Außerdem soll<br />

sie extreme Wärmeschwankungen verhindern<br />

sowie die Bildung <strong>von</strong> Kondensat als häufige<br />

Ursache <strong>von</strong> Schimmelbildung an den<br />

Außenwänden.<br />

Die Außendämmung<br />

Es gibt verschiedene Methoden der Außendämmung<br />

wie zum Beispiel ein Wärmeverbundsystem,<br />

bei dem die massive Außenwand<br />

aus Stein oder Ziegel zusätzlich mit einer<br />

Wärmedämmung – zum Beispiel in Form <strong>von</strong><br />

Dämmstoffplatten – ausgestattet wird, oder<br />

auch eine dreischalige Außenwand, die in<br />

einem Zwischenraum der Massivwand über<br />

eine Kerndämmung verfügt. Hochwirksam<br />

30<br />

ist auch eine so genannte Vorhangfassade,<br />

weil sie die Funktionen Wärmeschutz und<br />

Witterungsschutz konstruktiv trennt. Bei der<br />

vor gehängten Fassade wird <strong>von</strong> außen nach<br />

innen unterschieden in: die Bekleidung (Wetterschale),<br />

die Hinterlüftung (Luftschicht), die<br />

Wärmedämmung und die an der Hauswand<br />

verankerte Unterkonstruktion (Latten- oder Metallkonstruktion).<br />

Die Dämmschicht wird so<br />

in die Unterkonstruktion eingebracht, dass<br />

zwischen Dämmung und Außenhaut ein zwei<br />

bis vier Zentimeter breiter Luftraum bleibt.<br />

Dieser Spalt genügt, um Feuchtigkeit schnell<br />

abtrocknen zu lassen oder abzuführen. Lüftungsschlitze<br />

an den Ober- und Unterseiten<br />

der Vorhangfassade begünstigen diesen Effekt.<br />

Die Vorhangfassade hat zwei Vorteile:<br />

<strong>Sie</strong> ist schnell montiert und hält lange, in der<br />

Regel mehr als 30 Jahre. Einige Experten<br />

sprechen vom „System mit der geringsten<br />

Schadenshäufigkeit“. Grundsätzlich eignet<br />

<strong>sich</strong> die vor gehängte hinterlüftete Fassade<br />

für jeden Sanierungstyp. Die Unterkonstruktion<br />

(Holz oder Aluminium) kann an jeder Wand<br />

befestigt werden, auch an solchen, die als<br />

nur schwach belastbar eingeschätzt werden.<br />

Allerdings ist die Vorhangfassade teurer als<br />

ein Wärmedämm-Verbundsystem.<br />

Die Kellerdämmung<br />

Beheizte Keller müssen wärmegedämmt<br />

sein, verlangt die Energie-Einsparverordnung<br />

(EnEV). Das spart nicht nur Heizenergie, son-<br />

dern verhindert aufsteigende Kälte und kalte<br />

Füße. Als Wärmedämmung benötigt man<br />

bei Kalksandstein- und Betonwänden eine<br />

mindestens zehn Zentimeter dicke Perimeter<br />

Dämmung. Das Gleiche gilt für die Kellersohle.<br />

Kellerwände aus Wärme dämmenden<br />

Leichtbetonsteinen oder Wärmedämmziegeln<br />

kommen zwar ohne weitere Dämmung<br />

aus, sollten aber eine circa vier Zentimeter<br />

dicke Perimeter Dämmung als Schutz der<br />

Kellerabdichtung erhalten. Die einfachste<br />

Art der nachträglichen Wärmedämmung<br />

<strong>von</strong> ebenen Massivdecken ist das Ankleben<br />

oder Andübeln <strong>von</strong> Styroporplatten an der<br />

Deckenunterseite. Die Dämmstoffdicke richtet<br />

<strong>sich</strong> häufig nach der vorhandenen Raumhöhe<br />

im Keller und der verbleibenden Höhe<br />

<strong>von</strong> Fenster- und Türstützen. Wenn möglich<br />

sollten acht bis zwölf Zentimeter Dämmstoff<br />

eingeplant werden. Installationsleitungen<br />

(z.B. Wasser, Heizung, Elektro) bedürfen einer<br />

besonderen Beachtung. Deckenleuchten<br />

müssen eventuell neu befestigt und deren Anschlüsse<br />

verlängert werden. Es besteht auch<br />

die Möglichkeit, erst eine Unterkonstruktion<br />

mit Verkleidung einzubauen und nachträglich<br />

den Hohlraum mit Dämmstoff ausblasen<br />

zu lassen. Dieses Verfahren bietet <strong>sich</strong> bei<br />

Kellerdecken mit ungerader oder unebener<br />

Unterseite (Kappen- oder Gewölbedecken) an.<br />

Wird eine Kellerdeckendämmung zusammen<br />

mit einer Außenwanddämmung durchgeführt,<br />

so sollte die Außenwanddämmung bis unter<br />

das Kellerdeckenniveau heruntergezogen wer


den (sog. Perimeter Dämmung mit Wasser<br />

abweisenden Platten), um Wärmebrücken zu<br />

vermeiden. Insbesondere bei durchgehenden<br />

Kellerdecken aus Beton besteht aufgrund des<br />

Wärmebrückeneffekts die Gefahr <strong>von</strong> Bauschäden<br />

und Schimmelbildung.<br />

Die Dachdämmung<br />

Bei der Sanierung eines Altbaus sollten <strong>Sie</strong><br />

auch das Dach nicht vergessen, weil hier<br />

ein sehr hohes Einsparpotenzial liegt. Am<br />

besten wird die Dämmschicht als Außenhaut<br />

rund um das Gebäude angebracht – etwa<br />

als Wärmedämmfassade oder im Dachbereich<br />

als Aufsparrendämmung. Hier bildet<br />

die Dämmschicht eine durchgehende Ebene<br />

direkt unter der Dacheindeckung. Dafür gibt<br />

es spezielle Systeme aus Hartschaum-Platten<br />

und -Formelementen sowie aus Mineralwolle.<br />

Wenn ohnehin eine neue Dacheindeckung<br />

ansteht, ist die Aufsparrendämmung die beste<br />

Lösung. Beim nachträglichen Ausbau aber<br />

wird man <strong>sich</strong> trotz der Vorteile nur selten für<br />

diese Dämmart entscheiden. Denn oft ist diese<br />

Außendämmung <strong>von</strong> Dächern nicht möglich<br />

oder mit einem zu großen Aufwand verbunden.<br />

In diesem Fall hilft nur die zweitbeste<br />

Lösung weiter: die Dämmung <strong>von</strong> innen. Die<br />

Innendämmung ist vor allem zur Komplettierung<br />

des Wärmeschutzes beim Dachausbau<br />

sinnvoll. Die Dämmung zwischen den Sparren<br />

ist dabei das am häufigsten ausgeführte<br />

Dachdämmverfahren. Da hier die Dämmstoffstärke<br />

oft durch die Sparrentiefe begrenzt<br />

wird, sollte eine Zwischensparrendämmung mit<br />

einer Dämmung unter den Sparren kombiniert<br />

werden. Die Sparren bilden sonst Wärmebrücken,<br />

die den Wärmeschutz bis zu 30<br />

Prozent verschlechtern. Um die erforderlichen<br />

Dämmstoffstärken zu erreichen wird zunehmend<br />

die Vollsparrendämmung eingesetzt.<br />

Hierbei wird die gesamte Sparrentiefe mit<br />

Dämmstoff verfüllt. Dabei empfiehlt <strong>sich</strong> ein<br />

Dämmstoff mit faseriger Struktur wie beispielsweise<br />

Mineralwolle. So kann neben der Wärmedämmung<br />

auch der Schallschutz erhöht<br />

werden. Dämmplatten aus Polystyrol haben<br />

dagegen keine schalldämmende Wirkung – im<br />

Gegenteil. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />

verschlechtern sie sogar die Schalldämmeigenschaften<br />

einer Wand.<br />

Info:<br />

Steil- und Flachdach<br />

Dachreparaturen<br />

Blecharbeiten<br />

Ist der Dachraum nicht ausgebaut, aber<br />

frei zugänglich, besteht seit Einführung der<br />

Energieeinsparverordnung eine Nachrüstverpflichtung.<br />

Liegt der U-Wert bei einem<br />

Steildach über 0,30 W/m 2 K, muss der<br />

Dachraum gedämmt werden, bei einem<br />

Flachdach liegt die Grenze des U-Wertes<br />

bei 0,25 W/m 2 K.<br />

Altbausanierung<br />

Balkonsanierung<br />

Aus- und Umbau<br />

Dusko Prica Dachdeckermeister Telefon 07031-224315<br />

Otto-Lilienthal-Straße 13 Fax 07031-224327<br />

71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Mobil 0172-9258911<br />

E-Mail prica-bedachungen@t-online.de<br />

31


Moderne Haustechnik<br />

Wenn der Rohbau fertig ist, geht es an die<br />

Feinarbeiten. Machen <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> schon frühzeitig<br />

Gedanken, welche technischen Einrichtungen<br />

<strong>Sie</strong> für Ihr Eigenheim benötigen. Heutzutage<br />

gibt es viele Möglichkeiten, <strong>sich</strong> den Alltag<br />

durch technische Unterstützung zu erleichtern,<br />

aber es gibt auch eine riesige Fülle an Anbietern<br />

und Varianten. Deshalb sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong><br />

32<br />

bei der Planung eingehend damit befassen,<br />

welche Technik gewünscht und erforderlich<br />

ist. Die Voraussetzung für jedes Haus ist ein<br />

Stromanschluss, um weitere technische Maßnahmen<br />

tätigen zu können.<br />

SmartHouse-Technik<br />

Das SmartHouse-Konzept fördert facettenreich<br />

eine vernetzbare und kommunikationsfähige<br />

Haus- und Gebäudetechnik. Diese technischen<br />

Errungenschaften können im Alltag vielseitig<br />

unterstützen. Ein Funksystem gibt beispielsweise<br />

Auskunft darüber, ob beim Verlassen des


Hauses alle Türen und Fenster verschlossen<br />

wurden.<br />

Raumqualität durch moderne<br />

Lüftungsanlagen<br />

Ein regelmäßiger Austausch der verbrauchten<br />

Raumluft gegen frische Außenluft verhindert,<br />

dass <strong>sich</strong> Schimmel bildet. Experten empfehlen<br />

alle zwei bis drei Stunden für fünf Minuten<br />

zu lüften und im Optimalfall für Durchzug<br />

zu sorgen. Einfacher geht es mit steuerbaren<br />

Fenstern oder einer eingebauten kontrollierten<br />

Be- und Entlüftung.<br />

Barrierefreies Bad<br />

Durch eine Beeinträchtigung des Körpers kann<br />

<strong>sich</strong> das gewohnte Umfeld in einen Hindernisparcours<br />

verwandeln. Vor allem das Bad<br />

Elektro-<br />

Spengler<br />

Elektro-Meisterbetrieb<br />

möchte jeder möglichst lange ohne fremde<br />

Unterstützung nutzen können, da es <strong>sich</strong> hier<br />

um einen intimen Bereich handelt.<br />

Eine innovative Gestaltung des Sanitärbereichs,<br />

die einen barrierefreien Zugang ermöglicht,<br />

verhilft körperlich eingeschränkten<br />

Menschen, die eventuell auf einen Rollstuhl<br />

angewiesen sind, zu einer unkomplizierten<br />

Nutzung.<br />

• Elektroinstallationen<br />

• Elektroheizungen<br />

• Elektrogerätekundendienst<br />

• Antennentechnik<br />

• Telekommunikation<br />

• Solarstrom<br />

• EDV-Verkabelungen<br />

Böblinger Str. 11 · 71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 07031 / 67 12 40 · Fax 67 51 84<br />

elektro.spengler@t-online.de<br />

www.elektro-spengler.de<br />

Und in <strong>uns</strong>erem Ladengeschäft finden <strong>Sie</strong> außer diversen<br />

Elektrogeräten auch Schulartikel und einen Kopierservice.<br />

Kommen <strong>Sie</strong> doch einfach vorbei.<br />

33


Förderprogramme<br />

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />

bietet mehrere zinsgünstige Darlehen und<br />

Förderprogramme an. Mit der Maßnahme<br />

darf häufig erst begonnen werden, wenn ein<br />

schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen<br />

sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> im Vorfeld informieren und<br />

verschiedene Angebote vergleichen.<br />

Egal welche offizielle Stelle für die Förderung<br />

einspringen soll, beantragen <strong>Sie</strong> auf jeden Fall<br />

frühzeitig die finanziellen Mittel. Außerdem<br />

ist es ratsam, möglichst mehrere Sanierungsmaßnahmen<br />

zusammenzufassen – gefördert<br />

werden in erster Linie Maßnahmenkombinationen.<br />

Energieberater helfen Ihnen bei der<br />

Abstimmung des Energiekonzepts auf mögliche<br />

Förderprogramme. Fördermittel sind in<br />

der Regel auf eine bestimmte jährliche Höhe<br />

begrenzt.<br />

34<br />

Bauen, Wohnen und Energie sparen<br />

KfW-Förderprogramme<br />

Energieeffizientes Sanieren unterstützt die Sanierung <strong>von</strong> Altbauten, mit dem Ziel,<br />

den Energieverbrauch zu senken (seit März 2011 auch<br />

Förderung <strong>von</strong> Einzelmaßnahmen)<br />

Energieeffizientes Bauen unterstützt den Neubau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses<br />

70 (oder eines besseren energetischen Standards)<br />

KfW-Wohneigentumsprogramm<br />

unterstützt Baumaßnahmen sowie den Kauf eines Hauses<br />

oder einer Wohnung, wenn der/die Käufer selbst darin<br />

wohnen werden<br />

Wohnraum modernisieren unterstützt die Sanierung bzw. Modernisierung eines<br />

Hauses/einer Wohnung, um den Energieverbrauch zu<br />

senken<br />

KfW-Programm Erneuerbare<br />

Energien<br />

unterstützt Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer<br />

Energien (Biomasse, Tiefengeothermie, Solarkollektoranlagen)<br />

Altersgerecht Umbauen unterstützt die Beseitigung <strong>von</strong> störenden Hindernissen<br />

und Baumaßnahmen, die zur Barrierefreiheit beitragen<br />

BAFA-Förderprogramme<br />

Energiesparberatung –<br />

„Vor-Ort-Beratung“<br />

Förderprogramm „Erneuerbare<br />

Energien“<br />

Förderprogramm „Kraft-<br />

Wärme-Kopplung“<br />

Förderung <strong>von</strong> Solar-<br />

kollektoranlagen<br />

unterstützt wird eine Energieberatung für Gebäudeeigentümer<br />

sowie Mieter und Pächter<br />

unterstützt Investitionen in Anlagen zur Nutzung Erneuerbaren<br />

Energien wie z. B. Solaranlagen<br />

unterstützt die Stromerzeugung mithilfe <strong>von</strong> Kraft-Wärme-<br />

Kopplungs-Anlagen<br />

unterstützt den Betrieb einer Solarkollektoranlage


www.bbg-boeblingen.de<br />

www.total-lokal.de<br />

Schöner wohnen, besser leben.<br />

Dank vieler<br />

Partner halten<br />

<strong>Sie</strong> diese<br />

Publikation in<br />

Händen<br />

Der<br />

Schlüssel<br />

zu Ihrem<br />

Traum.<br />

Böblinger Baugesellschaft mbH<br />

www.bbg-boeblingen.de<br />

Telefon 07031/6602-0<br />

Marktplatz 31, <strong>Böblingen</strong><br />

auremar@fotolia.de<br />

mediaprint<br />

infoverlag gmbh<br />

35


Förderdatenbank der Deutschen Energie-<br />

Agentur<br />

Daneben gibt es noch zahlreiche weitere<br />

Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und<br />

kommunaler Ebene. Einen umfassenden Überblick<br />

können <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> mit Hilfe der Förderdatenbank<br />

der Deutschen Energie Agentur im<br />

Internet verschaffen.<br />

Oder <strong>Sie</strong> wenden <strong>sich</strong> direkt an die kostenlose<br />

Energie-Hotline der Dena:<br />

Deutsche Energie Agentur<br />

Chausseestr. 128 a<br />

10115 Berlin<br />

Info-Telefon 08000-736734 (täglich rund<br />

um die Uhr)<br />

36<br />

Die Energieagentur im Kreis <strong>Böblingen</strong><br />

Nutzen <strong>Sie</strong> die kostenlose, neutrale und individuelle<br />

Erstberatung der Energieagentur des<br />

Landkreises <strong>Böblingen</strong>. Ratsuchende Bürgerinnen<br />

und Bürger erhalten dort eine erste<br />

Grobeinschätzung der zu empfehlenden Maßnahmen,<br />

Hinweise zur Energieeinsparung, zu<br />

erneuerbaren Energien und zu möglichen<br />

Förderungen sowie Tipps zur Umsetzung.<br />

Die drei „E“ bringen‘s!<br />

Energiesparen (u.a. Dämmung)<br />

Energieeffizienz (u.a. Heizungserneuerung)<br />

Erneuerbare Energien (u.a. Solarthermie)<br />

Für weitergehende Leistungen, wie z.B. die<br />

eingehende Vor-Ort-Analyse, die Erstellung<br />

konkreter Sanierungsplanungen oder aber die<br />

Ausstellung <strong>von</strong> Energieausweisen, benennen<br />

wir Ihnen Ansprechpartner bei Architekten,<br />

Handwerkern und Ingenieuren. Hier können<br />

wir auf das ca. 100 Energieberater umfassende<br />

Netzwerk im Landkreis <strong>Böblingen</strong><br />

zurückgreifen.<br />

Energieagentur Kreis <strong>Böblingen</strong> gGmbH<br />

Parkstr. 16<br />

71034 <strong>Böblingen</strong><br />

Tel. 07031 663-2040<br />

info@ea-bb.de<br />

Internet: www.ea-bb.de


02<br />

Der Bauherr:<br />

"Wo steht mein Haus?"<br />

Wertsteigerung durch eine bessere Energie-Bilanz: Eine Energieberatung<br />

gibt Auskunft über die "Klasse" Ihrer Immobilie hin<strong>sich</strong>tlich ihrer<br />

Energie-Effizienz. Spezialisierte Architektinnen und Architekten ermitteln<br />

die Werte unabhängig und beraten <strong>Sie</strong> unverbindlich über bauliche<br />

Optimierungs-Möglichkeiten. Architekten in Ihrer Nähe finden <strong>Sie</strong> unter:<br />

www.architektenprofile.de<br />

04<br />

www.architektenprofile.de<br />

Die Broschüre<br />

"Zu einem guten Ende gehört der richtige Anfang"<br />

schicken wir Ihnen gerne kostenlos zu.<br />

wissen, was möglich ist.<br />

die Architekten.<br />

phase 01<br />

Architektenkammer Baden-Württemberg<br />

Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart www.akbw.de<br />

Telefon 0711/2196-0 Telefax 0711/2196-103<br />

03


Neu im Energie-Musterland: Die EnBW GebäudeBeratung.<br />

Auch Ihr Haus kann bis zu 50 % Energiekosten sparen – mit der<br />

EnBW GebäudeBeratung: Wir kommen zu Ihnen und zeigen Ihnen,<br />

wie viel Einspar-Potenzial in Ihrem Gebäude steckt. Informieren <strong>Sie</strong><br />

<strong>sich</strong> noch heute – damit auch Ihr Haus das Sparen lernt!<br />

Jetzt mitsparen!<br />

www.enbw.com

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!