Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen
Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen
Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bauen + Sanieren
Vor dem Bauen<br />
steht Vertrauen.<br />
Zechbau.<br />
Wir sind die Spezialisten für den<br />
schlüsselfertigen Hochbau und für das<br />
Bauen im Bestand. Seit über 100 Jahren.<br />
In der Region und in ganz Deutschland<br />
realisieren wir hochwertige und komplexe<br />
Baumaßnahmen mit den Schwerpunkten:<br />
Hochbau<br />
Schlüsselfertigbau<br />
Rohbau<br />
Teilschlüsselfertigbau<br />
Bauen im Bestand<br />
Umbau<br />
Sanierung<br />
Renovierung<br />
Und was dürfen wir für <strong>Sie</strong> tun?<br />
Zechbau GmbH I Niederlassung Stuttgart<br />
Hanns-Klemm-Straße 5 I 71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Telefon 07031 / 743-200 I Telefax 07031 / 743-210<br />
Mail 2 info-stuttgart@zechbau.de I www.zechbau.de<br />
Wohnstift Augustinum Stuttgart<br />
IBM Hauptverwaltung Ehningen<br />
Bild: FOM<br />
Wohnpark Waiblingen<br />
Sozialzentrum Darmstadt
Grußwort<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
<strong>Böblingen</strong> ist eine weltoffene Hightechstadt.<br />
Wir sind aber auch Schwaben. Und die gelten<br />
nicht ohne Grund als die Häuslebauer<br />
schlechthin. Nach wie vor ist die Errichtung<br />
eines Eigenheimes der W<strong>uns</strong>ch vieler <strong>uns</strong>erer<br />
Bürgerinnen und Bürger.<br />
Weil die meisten <strong>von</strong> <strong>uns</strong> nur einmal im Leben<br />
bauen, stellen <strong>sich</strong> dabei Fragen über Fragen<br />
– <strong>von</strong> der Planung über die Realisation bis<br />
zum Einzug.<br />
Diese Bauherrenbroschüre ist ein praktischer<br />
Ratgeber für alle Bauinteressierten. <strong>Sie</strong> hilft,<br />
den Ablauf des Bauvorhabens zu vereinfachen<br />
und zu beschleunigen. <strong>Sie</strong> zeigt, dass<br />
ökologisch ausgerichtetes Bauen zeitgerecht<br />
möglich ist. Und sie gibt Tipps, wie <strong>Sie</strong> den<br />
Ressourcen- und Energieverbrauch in der<br />
Bau- und Nutzungsphase Ihres Eigenheimes<br />
so gering wie möglich halten.<br />
Ein wichtiger Teil dieser Broschüre gilt den<br />
baubehördlichen Fragen, die es auf dem Weg<br />
zum Haustraum zu klären gilt. Hinweise auf<br />
Förderprogramme sind ebenfalls enthalten.<br />
Auch wer sein Eigenheim sanieren möchte,<br />
muss <strong>sich</strong> vorab mit rechtlichen Vorgaben vertraut<br />
machen. Vor allem die energetischen Anforderungen<br />
haben <strong>sich</strong> in den vergangenen<br />
Jahren verändert. Deshalb finden <strong>Sie</strong> in dieser<br />
Broschüre auch Informationen und Tipps rund<br />
um’s „Sanieren und Energie sparen“.<br />
Unsere Bauherrenbroschüre gibt Ihnen eine<br />
gute Orientierung, kann aber <strong>sich</strong>er nicht alle<br />
Fragen beantworten. Die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter in der Bauverwaltung stehen<br />
Ihnen deshalb gerne beratend zur Seite.<br />
<strong>Böblingen</strong> bietet Raum für Taten und Talente!<br />
Ihr<br />
Wolfgang Lützner<br />
Oberbürgermeister<br />
1
iMpressuM<br />
Herausgegeben in Zusammen arbeit<br />
mit der stadtverwaltung <strong>Böblingen</strong>.<br />
Änderungswünsche, Anregungen<br />
und ergänzungen für die nächste<br />
Auflage dieser Broschüre nimmt die<br />
stadtverwaltung <strong>Böblingen</strong> entgegen.<br />
Titel, umschlag gestaltung<br />
sowie Art und Anordnung des inhalts<br />
sind zug<strong>uns</strong>ten des jeweiligen<br />
2<br />
Inhalt<br />
inhabers dieser rechte urheberrechtlich<br />
geschützt. Nachdruck und<br />
Übersetzungen in print und Online<br />
sind – auch auszugs weise – nicht<br />
gestattet.<br />
Quellennachweis:<br />
Fotos: Bildarchiv stadt <strong>Böblingen</strong>:<br />
seite 2 Bild oben, seite 7, 9 links, 10,<br />
Grußwort 1<br />
Branchenverzeichnis 4<br />
<strong>Böblingen</strong> im Porträt 5<br />
Bauen in <strong>Böblingen</strong> – Innovation mit Tradition 8<br />
Ansprechpartner rund um das Thema Bauen 10<br />
Das Baugrundstück 12<br />
Vom Vorentwurf zum Bauplan 14<br />
Bauvorschriften in Grundzügen 16<br />
Das Bauplanungsrecht 16<br />
Das Bauordnungsrecht 18<br />
Fundament und Rohbau 24<br />
Sanieren und Energiesparen schont Umwelt und Geldbeutel 26<br />
Erfolgreich sanieren 30<br />
Moderne Haustechnik 32<br />
Förderprogramme 34<br />
PUbliKATioNeN<br />
iNTeRNeT<br />
11, 14, 16, 17, 24, 25, 28<br />
Friedrich stampe, sindelfingen:<br />
Titelbild, seite 2 unten, seite 5, 13<br />
Michael <strong>von</strong> Braedke, stuttgart:<br />
seite 12<br />
mediaprint infoverlag gmbh: seite<br />
8, 9 rechts, 31, 32, 33, 34, 36<br />
OBi: seite 33 links<br />
KARToGRAFie<br />
mobile web<br />
mediaprint infoverlag gmbh<br />
Lechstraße 2, D-86415 Mering<br />
Tel. +49 (0) 8233 384-0<br />
Fax +49 (0) 8233 384-103<br />
info@mediaprint.info<br />
www.mediaprint.info<br />
www.total-lokal.de 71032137 / 1. Auflage / 2012
<strong>Lassen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> <strong>von</strong> <strong>uns</strong> <strong>begeistern</strong>!<br />
Bei PLANA Küchenland in <strong>Böblingen</strong> erleben <strong>Sie</strong><br />
die aktuellen Farben, Oberfl ächen und Trends.<br />
Luxus pur – wir präsentieren Arbeitsplatten aus<br />
SCHAUSONNTAG:<br />
jeden ersten Sonntag<br />
<strong>von</strong> 13 – 17 Uhr (ohne Beratung, ohne Verkauf)<br />
Elly-Beinhorn-Strasse 29 • 71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 0 70 31 / 86 73-110 • Fax 0 70 31 / 86 73-130<br />
www.plana.de/boeblingen<br />
feinstem Granit in großer Auswahl. Erleben <strong>Sie</strong><br />
eine einzigartige Küchenpräsentation.<br />
Besser PLANA als PLAN B.<br />
3
Branchenverzeichnis<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser! Hier finden <strong>Sie</strong> eine<br />
wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger<br />
Betriebe aus Handel, Gewerbe und<br />
Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe<br />
haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre<br />
ermöglicht. Weitere Informationen finden<br />
<strong>Sie</strong> im Internet unter www.alles-deutschland.de<br />
Architektenkammer U3<br />
Architektur 21<br />
Architekturbüros 18, 21, 23<br />
Baubetreuung 19<br />
Bauen 29<br />
Baugesellschaft 35<br />
Baustoffe 27<br />
Bauträger 19<br />
4<br />
a D ch<br />
Deckermeisterin DEUTSCH<br />
Bedachungen 31<br />
Dachdeckerei 4<br />
Elektroinstallationen 33<br />
Energieberatung 29<br />
Energieversorgung U4<br />
Fenster 26<br />
Finanzdienstleistungen 35<br />
Fliesen 27<br />
Glas 26<br />
Haustüren 26<br />
Ingenieurbüros 6, 11, 15<br />
Kreissparkasse 35<br />
Küchen 3<br />
Lagerung 4<br />
Maler 28<br />
Mineraltherme 6<br />
Ein Dachdeckermeisterbetrieb<br />
für Steildach, Flachdach,<br />
Fassade und vieles mehr<br />
www. Deutsch-D ch.de<br />
info@ Deutsch-D ch.de<br />
BÄRBEL<br />
A<br />
Schwertstrasse 3/1 • 71065 Sindelfingen<br />
Telefon 0 70 31 / 43 91-73 • Fax -74<br />
a<br />
Parkettleger 4<br />
Planen 29<br />
Projektentwicklung 23<br />
Raumausstatter 4<br />
Renovierungen U2, 3<br />
Rohbau U2<br />
Sachverständiger für Immobilienbewertung 11<br />
Sanierungen 29, 31<br />
Saunieren in <strong>Böblingen</strong> 6<br />
Schlüsselfertigbau U2, 35<br />
Stuckateur 28<br />
Tiefbau 11<br />
Trockenbau 28<br />
Umbau 3<br />
Umzüge 4<br />
U = Umschlagseite<br />
I h r F a c h g e s c h ä F t I n s I n d e l F I n g e n<br />
Parkett • laminat • teppichboden • hartbeläge<br />
Kork • gardinen • tapeten • Insektenschutz<br />
Polsterarbeiten • sonnenschutz • spanndecken<br />
Fon 07031 812105 • Fax 877604<br />
info@hermannhome.de<br />
www.hermann-raumgestaltung.de<br />
g a r t e n s t r a ß e 10 • n ä h e s t e r n c e n t e r
<strong>Böblingen</strong> im Porträt<br />
<strong>Böblingen</strong><br />
Starker Wirtschaftsstandort<br />
<strong>Böblingen</strong> ist ein tragender Pfeiler der Wirtschaftsregion<br />
Stuttgart. Innovative Unternehmen<br />
wie Agilent Technologies, Daimler, Eisenmann,<br />
Hewlett-Packard, IBM Research &<br />
Development, Moog, Philips Medizintechnik<br />
und viele mittlere und kleine Unternehmen sind<br />
in <strong>Böblingen</strong> erfolgreich. Kooperationen im<br />
Bereich der luK- Technologien tragen dazu bei.<br />
Kleine und mittlere Unternehmen z.B. in den<br />
Branchen Automobil, Mikroelektronik, Maschi-<br />
nenbau und IT schätzen die Synergieeffekte,<br />
die <strong>sich</strong> durch das in <strong>Böblingen</strong> gebündelte<br />
Know-how erzielen lassen. Ein Beispiel dafür<br />
ist das Software-Zentrum <strong>Böblingen</strong>/Sindelfingen.<br />
Rund 85 Unternehmen bilden dort ein<br />
starkes Software-Cluster.<br />
Neuansiedlungen sind herzlich willkommen.<br />
Hochwertiges Bauland wird auf dem Flugfeld<br />
<strong>Böblingen</strong>/Sindelfingen mit optimaler<br />
Verkehrsanbindung an die Bundesautobahn<br />
A 81, Flughafen und Neue Messe Stuttgart<br />
angeboten.<br />
Attraktive Innenstadt mit <strong>Stadt</strong>garten<br />
Zentral gelegene Einkaufszentren, die attraktiv<br />
gestaltete Innenstadt mit dem Schloßbergring<br />
und gute Einkaufsmöglichkeiten im Gewerbegebiet<br />
Hulb laden zum Bummel ein. Rund um<br />
den Schloßberg findet <strong>sich</strong> Einzelhandel, Kinos,<br />
Brauerei, traditionelle schwäbische Gastlichkeit<br />
und Gastronomie mit Szene-Ambiente.<br />
Der <strong>Stadt</strong>garten mit seinen Seen, dem großzügigen<br />
Baumoval und der Wandelhalle ist<br />
ein blühendes Naturerlebnis.<br />
5
Mineraltherme<br />
Aus einer Tiefe <strong>von</strong> 775 m sprudelt es ans<br />
Tageslicht – das Thermalwasser der Mineraltherme<br />
<strong>Böblingen</strong>. Die außergewöhnliche<br />
Architektur schafft stilvolles Ambiente für die<br />
attraktive Thermalwasser-Landschaft mit vielseitigen<br />
Entspannungs- und Gesundheitsangeboten<br />
und die Classic-Sauna. Der sehr große<br />
und harmonisch gestaltete Saunagarten ist<br />
ein wahres Highlight.<br />
Am Hexenbuckel 1 . 71032 <strong>Böblingen</strong> . Tel. 07031 / 226028<br />
info@mineraltherme-boeblingen.de . www.mineraltherme-boeblingen.de<br />
Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag <strong>von</strong> 9 bis 22 Uhr,<br />
Freitag und Samstag <strong>von</strong> 9 bis 23 Uhr, Sonntag <strong>von</strong> 8 bis 22 Uhr.<br />
Jeden ersten und dritten Freitag im Monat <strong>von</strong> 9 bis 0.30 Uhr.<br />
6<br />
Kulturstadt<br />
Wir bauen <strong>Sie</strong> auf!<br />
Das Deutsche Bauernkriegsmuseum gibt, auch<br />
durch Wechselausstellungen, Vorträge und<br />
Aktionen, Einblicke in eine herausragende<br />
Epoche deutscher Freiheitsgeschichte.<br />
Die Städtische Galerie zeigt in ihrer Dauerausstellung<br />
Werke der klassischen Moderne<br />
Südwestdeutschlands sowie die Sammlung<br />
Fritz Steisslinger. Dazu gibt es gegenwartsbezogene,<br />
thematische Ausstellungen.<br />
Das Deutsche Fleischermuseum zeigt Exponate<br />
aus der traditionsreichen Geschichte des<br />
Fleischerhandwerks.<br />
Er schließungsmaßnahmen<br />
A bwa s serentsorgung<br />
Ingenieur ve r messung<br />
Wa s ser ve r sorgung<br />
Ve r ke hrsanlagen<br />
Wa s serbau<br />
Die zum CongressCenter <strong>Böblingen</strong>/Sindelfingen<br />
(CCBS) gehörige Kongresshalle bietet<br />
ein Raumangebot für bis zu 1.700 Besucher.<br />
Kristallisationspunkte des bürgerschaftlichen<br />
Engagements sind in den <strong>Stadt</strong>teilen die Bürgertreffs<br />
und das Mehrgenerationenhaus im<br />
zentralen „Treff am See“. Das Künstlerhaus<br />
„Altes Amtsgericht“ und das Kulturnetzwerk<br />
„blaues haus“ mit ihren Programmen gehören<br />
ebenso in diese Reihe wie in Dagersheim<br />
die Festhalle und Zehntscheune sowie die<br />
verschiedenen Jugendeinrichtungen.<br />
Auwärter und Rebmann<br />
Ingenieure GbR<br />
Kelterstraße 5<br />
71032 <strong>Böblingen</strong><br />
Telefon 07031 / 21 82 – 0<br />
Inhaber: Dipl.-Ing. Ulrich Schwemmer<br />
Dipl.-Ing. Jürgen Schock<br />
www.mein-profi.de
Eine junge <strong>Stadt</strong> mit weit zurückreichender<br />
Vergangenheit.<br />
<strong>Böblingen</strong> hat seine mutmaßlichen Ursprünge<br />
in der Zeit um das 5. - 7. Jahrhundert als alemannische<br />
Gründung. Jedoch erst um 1100<br />
wurde es als „Bebelingen“ schriftlich erwähnt.<br />
Die Pfalzgrafen <strong>von</strong> Tübingen bauten es im<br />
13. Jahrhundert zur <strong>Stadt</strong> aus. Eine verarmte<br />
Seitenlinie der Pfalzgrafen musste <strong>Böblingen</strong><br />
1344/1357 an die Grafen <strong>von</strong> Württemberg<br />
verkaufen. Die Württemberger machten die<br />
<strong>Stadt</strong> zum „Amt“ bzw. „Oberamt“ und damit<br />
seitdem zum Verwaltungsmittelpunkt.<br />
Glanzvolle Zeiten erlebte das mittelalterliche<br />
Städtchen, als die württembergischen Grafenwitwen<br />
Mechthild und später Barbara Gonzaga<br />
hier Hof hielten. Das 1302 erstmals<br />
erwähnte Schloss prägte das <strong>Stadt</strong>bild bis<br />
zu seiner Zerstörung im 2. Weltkrieg. Auf<br />
historischem Boden ist dort der Schloßbergpark<br />
entstanden.<br />
Die Anlage des Landesflughafens für Württemberg<br />
1925 prägte die <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
nachhaltig. <strong>Böblingen</strong> war an das <strong>sich</strong> weltweit<br />
entwickelnde Flugverkehrsnetz angeschlossen.<br />
Es wurde zum Tor zur Welt. Der<br />
Luftpionier Hanns Klemm gründete aufgrund<br />
dieser günstigen Strukturen 1926 seine später<br />
weltbekannte Firma „Leichtflugzeugbau<br />
Klemm“ in <strong>Böblingen</strong>.<br />
Der <strong>Stadt</strong>teil Dagersheim<br />
Wurde 1075 erstmals urkundlich erwähnt und<br />
gehörte ursprünglich zum Herrschaftsbereich<br />
der Grafen <strong>von</strong> Calw. Wohl schon im 13.<br />
Jahrhundert gelangte es an die Pfalzgrafen<br />
<strong>von</strong> Tübingen und 1344/1357 an die Grafschaft<br />
Württemberg.<br />
Am 1. September 1971 wurde Dagersheim<br />
nach dem Willen der Mehrheit seiner Bevölkerung<br />
zu <strong>Böblingen</strong> - bei Wahrung <strong>von</strong> viel<br />
Eigenständigkeit - eingegliedert. Das rege Vereinsleben<br />
und die gute Infrastruktur zeichnen<br />
das noch heute ländlich geprägte <strong>Stadt</strong>teilleben<br />
aus. Durch die hohe Lebensqualität und<br />
die Ausweisung neuer Wohngebiete ist für<br />
Dagersheim mit seinen über 6000 Einwohnern<br />
weiteres Wachstum vorgezeichnet.<br />
Hochwertiges Bauland wird auf dem Flugfeld<br />
<strong>Böblingen</strong>/Sindelfingen angeboten.<br />
Auf dem etwa 80ha großen Areal des ehemaligen<br />
Landesflughafens entsteht heute der<br />
<strong>Stadt</strong>teil Flugfeld. Eines der bedeutendsten<br />
städtebaulichen Entwicklungsprojekte in der<br />
Region Stuttgart. Das hochwertige Dienstleistungs-,<br />
Gewerbe- und Wohnquartier<br />
verbindet die Mittelzentren <strong>Böblingen</strong> und<br />
Sindelfingen. Verdichteten Bauflächen stehen<br />
großzügigen Freiflächen gegenüber,<br />
eine„Grüne Mitte“ und ein „Langer See“<br />
prägen den einmaligen Charakter des Geländes.<br />
Die Infrastruktur ist hochmodern, z.B. mit<br />
superschnellem Glasfasernetz für die private<br />
und betriebliche Nutzung der Kommunikationsmedien<br />
und durch Modellprojekte zur<br />
Förderung der Elekromobilität. Dort finden<br />
<strong>Sie</strong> auch die einzigartige Indoor-Erlebniswelt<br />
Sensapolis und das Automobil- und Oldtimer-<br />
Forum Meilenwerk. Beides sind Ausflugsziele<br />
für die ganze Familie. Neuansiedlungen sind<br />
herzlich willkommen.<br />
7
Bauen in <strong>Böblingen</strong> – Innovation mit Tradition<br />
Das Gewerbe, Wohn- und Dienstleistungszentrum<br />
„Flugfeld“<br />
Direkt neben der Bundesautobahn A 81 Stuttgart<br />
– Singen wird derzeit ein innovatives<br />
städtebauliches Projekt verwirklicht, für das<br />
die Städte <strong>Böblingen</strong> und Sindelfingen in vorbildlicher<br />
Weise zusammenarbeiten. Auf dem<br />
circa 80 Hektar großen Flugfeld entsteht ein<br />
Gewerbe- und Dienstleistungszentrum, das<br />
Unternehmen beste Bedingungen bietet:<br />
Eine hervorragende Verkehrsanbindung, internationale<br />
Konzerne in der unmittelbaren<br />
Umgebung sowie eine gut ausgebaute Infrastruktur.<br />
In den nächsten 20 Jahren werden auf<br />
dem Flugfeld etwa 7.000 neue Arbeitsplätze<br />
entstehen.<br />
8<br />
Doch das Flugfeld soll in Zukunft nicht nur<br />
ein ideales Arbeits-, sondern auch ein ideales<br />
Wohnumfeld bieten. Mehr als 1.500<br />
Wohnmöglichkeiten sollen hier entstehen,<br />
in denen ungefähr 4.000 Menschen ein<br />
neues Zuhause finden werden. <strong>Sie</strong> werden<br />
allerdings keineswegs mitten in einem Industriegebiet<br />
leben, sondern eine attraktive<br />
Wohngegend mit weitläufigen Gründflächen,<br />
guten Kinderbetreuungsmöglichkeiten und<br />
hoher Lebensqualität vorfinden. Mittelpunkt<br />
des Flugfelds ist der „Lange See“, der <strong>sich</strong><br />
über eine Länge <strong>von</strong> circa einem Kilometer<br />
erstreckt und <strong>von</strong> großzügigen Parkanlagen,<br />
der „Grünen Mitte“, umgeben sein wird. Eine<br />
attraktive Promenade wird Anwohnern und<br />
Passanten die Gelegenheit bieten, <strong>sich</strong> nach<br />
dem Arbeitsalltag zu entspannen und neue<br />
Kraft zu tanken.<br />
Auch auf dem Gebiet der Telekommunikation<br />
wird das neue Wohn- und Dienstleistungszentrum<br />
den Weg in die Zukunft weisen. Das<br />
Flugfeld verfügt über die neueste Technik,<br />
zum Beispiel ein Glasfasernetz mit einer der<br />
schnellsten Internetverbindungen in ganz<br />
Deutschland. Die Gebäude auf dem „Flugfeld“<br />
werden an die Fernwärmeversorgung<br />
der Städte <strong>Böblingen</strong> und Sindelfingen angeschlossen.<br />
Dieses Fernwärmenetz bezieht<br />
seine Energie überwiegend aus regenerativen<br />
Energien.<br />
Fernwärme in <strong>Böblingen</strong><br />
Das Prinzip der Fernwärmeversorgung beruht darauf, dass Wärme bereits in einem<br />
Kraftwerk erzeugt und dann über Rohrleitungen zum jeweiligen Endabnehmer transportiert<br />
wird. Diese Wärme wird meist durch Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen. Bei dieser<br />
Methode wird also Wärme zum Heizen genutzt, die sowieso bei der Stromerzeugung<br />
entsteht. Daher gilt Fernwärme als eine umweltfreundliche Methode zur Wärmegewinnung.<br />
In <strong>Böblingen</strong> existierte bereits vor 2009 das Fernwärmekraftwerk „Im Grund“, das jedoch<br />
zum Beispiel den Innenstadtbereich nicht mit Wärme versorgen konnte. So entschlossen <strong>sich</strong><br />
die Städte <strong>Böblingen</strong> und Sindelfingen 2009 dazu, eine gemeinsame Fernwärmeleitung<br />
zwischen dem Baugebiet Flugfeld und dem Heizkraftwerk „Im Grund“ zu errichten. Ziel<br />
der Kooperation ist es, technische, ökologische und ökonomische Synergien nutzbar zu<br />
machen und durch die Optimierung der beiden Fernwärmenetze die CO2-Emmissionen<br />
deutlich zu senken. Mit der Umstellung auf Fernwärme werden 116.000 Liter Heizöl und<br />
17,5 Millionen Kilowattstunden Erdgas ersetzt. Das entspricht dem Heizbedarf <strong>von</strong> etwa<br />
9.300 Einfamilienhäusern. In der Summe bedeutet dies eine CO2-Einsparung <strong>von</strong> rund<br />
2.500 Tonnen pro Jahr.
Das Baugebiet „Östlich der Waldstraße“ in Dagersheim<br />
Ein weiteres Neubaugebiet, vor allem für<br />
Privatbauherren geplant, befindet <strong>sich</strong> im<br />
Böblinger <strong>Stadt</strong>teil Dagersheim. Am östlichen<br />
Ortsrand entsteht hier das Baugebiet „Östlich<br />
der Waldstraße“. Im Norden, entlang der<br />
Böblinger Straße sind gewerbliche Flächen für<br />
Handwerksbetriebe und kleinere Gewerbebetriebe<br />
vorgesehen. In der Mitte, die zum<br />
großen Teil bereits heute bebaut ist , ist Mischbaufläche<br />
sowie Wohnbebauung vorgesehen.<br />
Südlich, anschließend an die bestehende<br />
Wohnbebauung an der Veilchenstraße, ist<br />
hochwertige Wohnbebauung (1 – 2 Familienhäuser,<br />
Reihenhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser)<br />
geplant.<br />
Somit wird das neue Baugebiet für jeden<br />
Geldbeutel und für jede Familiengröße eine<br />
passende Möglichkeit zum Wohnen bieten.<br />
In Dagersheim wird also der Traum vieler<br />
Familien wahr: Wohnen in einer landschaftlich<br />
reizvollen Gegend mit moderner Infrastruktur<br />
und optimaler Verkehrsanbindung an die<br />
Ballungszentren der Region.<br />
9
10<br />
Ansprechpartner rund um das Thema Bauen:<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Böblingen</strong><br />
Marktplatz 14 und 16<br />
71032 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 07031 669-0<br />
www.boeblingen.de<br />
Bürgermeisterin Dezernat III<br />
- Baudezernat -<br />
Christine Kraayvanger<br />
Tel. 07031 669-3201<br />
Baurechts- und Bauverwaltungsamt<br />
mit unterer Denkmalschutzbehörde<br />
Amtsleiter:<br />
Andreas Böhm<br />
Tel. 07031 669-3211<br />
boehm@boeblingen.de<br />
Stellvertretung:<br />
Evi Seitner-Schima<br />
Tel. 07031 669-3226<br />
seitner-schima@boeblingen.de<br />
Bauverständige:<br />
Sebastian Schieckel<br />
Tel. 07031 669-3227<br />
schieckel@boeblingen.de<br />
Eva Haspel<br />
Tel. 07031 669-3228<br />
haspel@boeblingen.de<br />
Petra Killenberger<br />
Tel. 07031 669-3229<br />
killenberger@boeblingen.de<br />
Susanne Weber<br />
Tel. 07031 669-3233<br />
s.weber@boeblingen.de<br />
Geschäftsstelle Gutachterausschuss:<br />
Gabriele Dangel<br />
Tel. 07031 669-3232<br />
dangel@boeblingen.de<br />
Amt für <strong>Stadt</strong>entwicklung u. Städtebau<br />
Amtsleiterin:<br />
Dr. Anke Karmann – Woessner<br />
Tel. 07031 669-3241<br />
karmann-woessner@boeblingen.de<br />
Abteilungsleiter <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
und <strong>Stadt</strong>gestaltung<br />
Dietmar Weber<br />
Tel. 07031 669-3251<br />
d.weber@boeblingen.de<br />
Abteilungsleiterin Bauleitplanung<br />
und Verkehr<br />
Erika Breier<br />
Tel. 07031 669-3271<br />
breier@boeblingen.de
Amt für Gebäudewirtschaft, Umwelt und<br />
Verkehr<br />
Abteilungsleiter für Tiefbau und<br />
Verkehrstechnik<br />
Reinhard Schopf<br />
Tel. 07031 669-3361<br />
schopf@boeblingen.de<br />
Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamt<br />
Abteilungsleiter Liegenschaften<br />
Ramon Kerner<br />
Tel. 07031 669-1411<br />
kerner@boeblingen.de<br />
<strong>Stadt</strong>werke <strong>Böblingen</strong><br />
Ansprechpartner für Wasser, Abwasser,<br />
Fernwärme<br />
Wolfgang Brumme – Allee 32<br />
71032 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 07031 2192-0<br />
info@stadtwerke-bb.de<br />
Gerhard rapp<br />
Wilhelmstraße 33<br />
71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Telefon 07031 220442<br />
Telefax 07031 220470<br />
rapp_g_bb@t-online.de<br />
Finanzamt <strong>Böblingen</strong><br />
Talstraße 46<br />
71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 07031 13-01<br />
poststelle@fa-boeblingen.bwl.de<br />
Notariat <strong>Böblingen</strong><br />
Wilhelmstraße 33<br />
71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 07031 4980-0<br />
poststelle@notboeblingen.justiz.bwl.de<br />
Diplom-Sachverständiger (DIA)<br />
für die Bewertung <strong>von</strong> bebauten<br />
und unbebauten Grundstücken,<br />
für Mieten und Pachten<br />
Zertifizierter Sachverständiger<br />
für Immobilienbewertung (DIA)<br />
Wirtschaftsmediator (Steinbeis)<br />
Betriebswirt (VWA)<br />
Hierbei können wir Ihnen helfen:<br />
Energieagentur Kreis <strong>Böblingen</strong> GmbH<br />
Parkstraße 16<br />
71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 07031 663-2040<br />
info@ea-bb.de<br />
www.ea-bb.de<br />
�� Planung und Sanierung <strong>von</strong><br />
Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
�� Konzepte gegen Rückstau<br />
�� Individueller Hochwasserschutz<br />
�� Regenwassernutzung und -Versickerung<br />
Ingenieurbüro<br />
für Tief- und Straßenbau,<br />
Geoinformatik<br />
Mayer Ingenieure GmbH info@mayer-ingenieure.de<br />
Galgenbergstraße 1/1 www.mayer-ingenieure.de<br />
71032 <strong>Böblingen</strong> Tel.: 07031 216214-0<br />
11
Das Baugrundstück<br />
Auf der Suche nach dem perfekten Platz<br />
Da es <strong>sich</strong> um den Mittelpunkt Ihres zukünftigen<br />
Lebens handelt, sollten <strong>Sie</strong> bei der<br />
Standortsuche besonders sorgfältig vorgehen.<br />
Vorab sind einige Fragen zu klären: Wird<br />
ein Grundstück in der <strong>Stadt</strong>mitte oder eher<br />
im Randbereich bevorzugt? Soll es ruhig und<br />
abgeschieden liegen oder schnellen Zugang<br />
zum Zentrum bieten? Richtlinien liefern können<br />
hier nur die eigene finanzielle Situation und die<br />
Frage, ob Ihr Vorhaben auf diesem Stück Land<br />
zu realisieren ist. Die Bebaubarkeit können<br />
<strong>Sie</strong> über die Gemeinde im Flächennutzungs-<br />
Baugebiet Diezenhalde 4.2 vor der Bebauung.<br />
12<br />
oder Bebauungsplan in Erfahrung bringen.<br />
Beachten <strong>Sie</strong> dazu auch die folgenden Kapitel.<br />
Auf dem Weg zum eigenen Grundstück holen<br />
<strong>Sie</strong> am besten anfangs Informationen über<br />
bestehende Angebote durch Zeitungsannoncen,<br />
die Gemeindeverwaltung, das Internet,<br />
Banken und Sparkassen oder einen Immobilienmakler<br />
ein. Wurde eine Auswahl an Objekten<br />
getroffen, sollten diese nach bestimmten<br />
Kriterien überprüft werden.<br />
Wie weit entspricht die Infrastruktur um das<br />
gewünschte Grundstück den persönlichen<br />
Bedürfnissen? Die Nähe zum Arbeitsplatz<br />
spielt ebenso eine Rolle wie ein Hausarzt<br />
und bestimmte Fachärzte, zu denen der<br />
Weg nicht allzu weit sein sollte. Bedenken<br />
<strong>Sie</strong> auch die Entfernung zu Familie sowie<br />
Freunden.<br />
Was bietet das öffentliche Leben in der<br />
Umgebung? Sind Schule und Kindergarten<br />
in der näheren Umgebung? Gewisse<br />
Freizeit- und Sportangebote verschönern<br />
das Leben und verschiedene Einkaufsmöglichkeiten<br />
werden benötigt.<br />
Wie sieht das nähere Wohnumfeld aus?<br />
Die Verkehrslage sollte nicht belastend sein,<br />
Industrie- und Gewerbegebiete in der Nähe<br />
sind meist unerwünscht, aber Park- und<br />
Grünanlagen erhöhen die Lebensqualität.<br />
Wie verhält es <strong>sich</strong> mit Umwelteinflüssen?<br />
Optimal ist, wenn die Lärmbelastung so<br />
gering wie möglich ausfällt und das Grundstück<br />
<strong>sich</strong> optimalerweise in einer sonnigen<br />
Lage befindet. Gegenden mit erhöhter Luftverschmutzungsgefahr<br />
sollten <strong>Sie</strong> besser<br />
meiden.<br />
Als Grundregel ist zu beachten, dass <strong>Sie</strong> ein<br />
Grundstück mehrmals – morgens, abends,<br />
werktags, am Sonntag und so weiter – be<strong>sich</strong>tigen<br />
sollten, um einen richtigen Eindruck<br />
da<strong>von</strong> zu bekommen. Sprechen <strong>Sie</strong> ruhig auch<br />
einmal mit den Nachbarn des jeweiligen<br />
Grundstücks. Oft können sie Ihnen ebenfalls<br />
hilfreiche Aufschlüsse geben.
Planungs<strong>sich</strong>erheit für den Bauherrn<br />
Prüfen <strong>Sie</strong> – bevor <strong>Sie</strong> den Grundstückskaufvertrag<br />
unterzeichnen – ob Ihr Bauvorhaben<br />
aufgrund der Festzungen im<br />
Bebauuungsplan auch realisierbar ist.<br />
Hierzu hilft ein frühzeitiges Gespräch mit<br />
den Mitarbeitern des Baurechtsamtes weiter.<br />
Eventuell kann es auch sinnvoll sein,<br />
einzelne Details des Bauvorhabens im Rahmen<br />
einer Bauvoranfrage prüfen zu lassen.<br />
Der Grundstückskaufvertrag<br />
Sobald <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> für Ihr Grundstück entschieden<br />
haben, beginnt das Kaufvertragsverfahren.<br />
Beachten <strong>Sie</strong> bei der Abwicklung des Grundstückskaufvertrags,<br />
dass dieser nur nach einer<br />
notariellen Beurkundung rechtlich wirksam<br />
wird. Ein fundierter Vertrag beinhaltet unter<br />
anderem die Vertragsparteien, den Vertragsgegenstand,<br />
die Erschließungskosten, den<br />
Eigentums- und Besitzanspruch, die Kaufpreisfinanzierung<br />
sowie Kosten und Steuern.<br />
Nach notarieller Prüfung dieses Vertrages und<br />
Zahlung wird der Käufer in das Grundbuch<br />
eingetragen.<br />
Bauträger oder Bauunternehmen?<br />
Grundstückerwerb und die Bauumsetzung.<br />
Weitere Vorteile: <strong>Sie</strong> profitieren in den meisten<br />
Fällen <strong>von</strong> einem festen Endpreis und<br />
können <strong>sich</strong> bei Insolvenz des Trägers auf<br />
dessen Fertigstellungsver<strong>sich</strong>erung berufen.<br />
Andererseits kann es bei der Inanspruchnahme<br />
eines Bauträgers sein, dass <strong>Sie</strong> nur bestimmte<br />
Haustypen auswählen können.<br />
Sind <strong>Sie</strong> dagegen selbst Bauherr, haben <strong>Sie</strong><br />
ihr Grundstück ohne Bauträger erworben.<br />
Auch Ihr Haus können <strong>Sie</strong> weitgehend nach<br />
Ihren Wünschen gestalten. So können <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong><br />
beispielsweise für eine ökologische Bauweise<br />
entscheiden oder besondere Materialien verwenden.<br />
Selbstverständlich können <strong>Sie</strong> aber<br />
auch bei einem Alternativbau ein Bauunternehmen<br />
hinzuziehen, das ihre Wünsche umsetzt.<br />
Ob <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> nun für einen Bauträger oder<br />
ein Bauunternehmen entscheiden – <strong>sich</strong>ten<br />
<strong>Sie</strong> in jedem Fall die Referenzen und informieren<br />
<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> über die einzelnen Bau- und<br />
Bevor <strong>Sie</strong> Ihr Bauvorhaben umsetzen, müssen<br />
<strong>Sie</strong> klären, ob der Bau <strong>von</strong> einem Bauträger<br />
oder einem Bauunternehmen übernommen<br />
wird. Entscheiden <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> für einen Bauträger,<br />
dann sind sie selbst nicht mehr Bauherr.<br />
Da dieser nun der Bauträger ist, kümmert er<br />
<strong>sich</strong> um alle Vertragsformalitäten rund um den Baugebiet Diezenhalde 4.2 im Bau<br />
Leistungsbeschreibungen. Be<strong>sich</strong>tigen <strong>Sie</strong> ein<br />
Musterhaus und achten <strong>Sie</strong> auf eine vertragliche<br />
Regelung <strong>von</strong> Qualität und Ausführung<br />
Ihrer Vorstellungen.<br />
Erschließungsbeiträge für Straßenausbau,<br />
Kanal und Wasserversorgung<br />
Falls Ihr Grundstück erst noch ordnungsgemäß<br />
erschlossen werden muss oder aufgrund einer<br />
Teilung des bestehenden größeren Grundstücks<br />
in mehrere Bauplätze eine erneute<br />
Erschließung notwendig wird, sollten <strong>Sie</strong><br />
diese Kosten in Ihrer Finanzierung berück<strong>sich</strong>tigen.<br />
Auch wenn bereits eine Straße an<br />
Ihr Grundstück führt, können unter Umständen<br />
Beiträge für den Straßenausbau, den Kanal<br />
und die Wasserversorgung auf sie zukommen.<br />
Anfragen hierzu beantwortet Ihnen<br />
gerne die Abteilung Finanzen und Steuern<br />
des Kämmerei-Amtes.<br />
13
Vom Vorentwurf zum Bauplan<br />
Wie die Idee auf das Papier gelangt...<br />
Jedes Bauvorhaben entsteht zunächst im Kopf<br />
des Bauherren, der seine eigenen Wünsche<br />
und Vorstellungen realisieren möchte. Damit<br />
das Bauwerk am Ende auch der Idee<br />
entspricht, muss viel Entwicklungsarbeit<br />
geleistet werden: Ziel dieses Arbeitsschritts<br />
ist der Bauplan. Er dient als Vorlage für die<br />
Baufirmen und Handwerker, die das Haus<br />
dementsprechend realisieren. Wichtig ist<br />
der Bauplan auch für die Vorlage bei der<br />
Baurechtsbehörde, wo anhand dessen entschieden<br />
wird, ob für das Bauvorhaben ein<br />
Genehmigungsverfahren nötig ist oder ob es<br />
im sog. vereinfachten Genehmigungsverfahren<br />
und gar im Kenntnisgabe-verfahren erstellt<br />
werden kann. Hinweise dazu können <strong>Sie</strong> der<br />
Landesbauordnung entnehmen. Sorgen <strong>Sie</strong><br />
14<br />
dafür, dass die Planung bis zum Baubeginn<br />
endgültig abgeschlossen ist, denn nachträgliche<br />
Änderungen sind aufwändig und meist<br />
mit erheblichen Kosten verbunden. Allgemein<br />
gilt: Je höher die Qualität der Pläne ist, um<br />
so weniger Fragen und Missverständnisse<br />
ergeben <strong>sich</strong> bei der Ausführung.<br />
Infobox:<br />
Schon bei der Planung sollten <strong>Sie</strong> die<br />
energiesparenden Aspekte berück<strong>sich</strong>tigen.<br />
Dank der weit entwickelten Technik<br />
heutzutage ist es möglich, dass Wohngebäude<br />
bis zu 70 Prozent weniger Energie<br />
verbrauchen. Hier ein kleiner Überblick<br />
über die Möglichkeiten:<br />
Niedrigenergiehaus: Dies bezeichnet den<br />
aktuellen Standard, der seit Einführung der<br />
EnEV 2002 bei allen Neubauten verwirklicht<br />
werden muss. Werden die Richtlinien<br />
eingehalten, wird ein Heizbedarf <strong>von</strong> 70<br />
bis 100 kWh/m 2 im Jahr erreicht.<br />
Passivhaus: Dieser Baustandard führt derzeit<br />
zu einem enorm niedrigen Energieverbrauch.<br />
Durch die richtige Dämmung, eine<br />
luftdichte Hülle und moderne Fenster wird<br />
ein Bedarf <strong>von</strong> circa 15 kW/m 2 a benötigt.<br />
Energiesparhaus: Hier handelt es <strong>sich</strong> um<br />
ein Programm der KfW (Kreditanstalt für<br />
Wiederaufbau). Dabei werden Neubauten<br />
mit einem Heizwärmebedarf <strong>von</strong> 40 bzw.<br />
60 kW/m 2 im Jahr gefördert. Auch bei<br />
Sanierungen können Zuschüsse oder Darlehen<br />
abgerufen werden, wenn durch Energieeinsparmaßnahmen<br />
der Verbrauch<br />
um 30 bzw. 50 Prozent gegenüber dem<br />
allgemeinen Standard gesenkt wird.<br />
Der richtige Ansprechpartner<br />
<strong>Sie</strong> sollten auf keinen Fall darauf verzichten,<br />
für die Planerstellung einen Fachmann zu beauftragen.<br />
Dieser bringt das fachliche Know
how mit, er weiß, worauf geachtet werden<br />
muss und sorgt damit für einen problemlosen<br />
Ablauf der Baumaßnahmen. Dafür eignen <strong>sich</strong><br />
Architekten, die in jedem Fall uneingeschränkt<br />
bauvorlageberechtigt sind, oder ausgebildete<br />
Bauingenieure, die teilweise jedoch in ihrer<br />
Bauvorlageberechtigung eingeschränkt sind.<br />
Auch Entwurfsverfasser können die Planung<br />
Ihres Gebäudes in Angriff nehmen, jedoch<br />
dürfen sie nur kleine Bauvorhaben, die besondere<br />
Bedingungen erfüllen, planen. Ebenso<br />
sind Absolventen des Architektur- oder Bauingenieurstudiums<br />
sowie staatlich geprüfte<br />
Bautechniker und Handwerksmeister des<br />
Bau- und Zimmerfachs eingeschränkt vorlageberechtigt.<br />
Bei den Bauverständigen des<br />
Baurechtsamts können <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> erkundigen,<br />
inwieweit den Fachleuten die Berechtigung<br />
einer Bauplanung zuerkannt wird.<br />
Wichtige Hinweise zur Gestaltung<br />
Decker Ingenieur-Gesellschaft mbH<br />
Beratende Ingenieure VBI<br />
B<strong>uns</strong>enstraße 80<br />
71032 <strong>Böblingen</strong><br />
Das Haus ist wie die Visitenkarte des Besitzers.<br />
Jedes Gebäude ist eine Einzelanfertigung und<br />
drückt die individuellen Vorstellungen des Besitzers<br />
aus – dabei sind einige Hinweise zu<br />
beachten. Früher entstanden sehr harmonische<br />
<strong>Stadt</strong>bilder, da die Auswahl an Materialien<br />
sowie die handwerklichen Techniken auf die<br />
Heimatregion beschränkt waren. Heute können<br />
Baustoffe aus Nah und Fern bezogen<br />
werden und auch die Arbeitsweise hat <strong>sich</strong><br />
technisch weiterentwickelt und modernisiert.<br />
Dies führt zu individuellen Bauten, die <strong>sich</strong><br />
aber schwer ihrer Umgebung anpassen können<br />
und mehr wie Fremdkörper wirken.<br />
Das soll nicht heißen, dass <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> absolut<br />
angleichen müssen, sondern dass <strong>sich</strong> durch<br />
etwas Rück<strong>sich</strong>tnahme auf die bauliche Um-<br />
gebung eine gestalterische Harmonie entfalten<br />
wird. Die Einbettung in die natürlichen<br />
Gegebenheiten lässt das Haus als Teil der<br />
Landschaft wirken. Und oft wirkt ein schlicht<br />
gehaltenes Haus viel eleganter und interessanter.<br />
Wenn <strong>Sie</strong> staatliche Wohnraumfördermittel<br />
in Anspruch nehmen wollen, darf der<br />
Brutto-Rauminhalt eines Eigenheims eine<br />
„angemessene“ Größe, die hauptsächlich<br />
nach der Haushaltsgröße bemessen wird,<br />
nicht überschreiten. Das Baugrundstück darf<br />
über bestimmte Flächen nicht hinausgehen.<br />
Hin<strong>sich</strong>tlich der Einzelheiten sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong><br />
im Vorfeld bei potentiellen Förderungsstellen<br />
erkundigen.<br />
Unser Leistungsangebot<br />
• Projektsteuerung<br />
• Ingenieurbau<br />
• Tragwerksplanung<br />
• SiGeKo<br />
• Bautechnische Prüfung<br />
Prüfingenieur Dipl.-Ing. Karlheinz Nißle<br />
Telefon 0 70 31 / 21 77-0<br />
Telefax 0 70 31 / 21 77-10<br />
E-Mail: info@decker-ing.de<br />
www.decker-ing.de<br />
15
Bauvorschriften in Grundzügen<br />
Das Baurecht - allgemein -<br />
Das öffentliche Baurecht unterscheidet zwei<br />
grundsätzlich unterschiedliche Bereiche:<br />
Das Bauplanungsrecht klärt vorab, wo und was<br />
prinzipiell gebaut werden darf. Die genauen<br />
Regelungen finden <strong>sich</strong> im Baugesetzbuch<br />
(BauGB). Außerdem geben die Bebauungspläne<br />
als Ortsrecht der Gemeinden zusammen<br />
mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />
Auskunft. Das Bauplanungsrecht ist bundesweit<br />
einheitlich.<br />
Das Bauplanungsrecht<br />
Bauleitplanung<br />
Die Bauleitplanung regelt die bauliche Nutzung<br />
<strong>von</strong> Grund und Boden allgemeinverbindlich.<br />
Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung<br />
und der damit einhergehenden<br />
Planungshoheit wird die Bauleitplanung <strong>von</strong><br />
den Gemeinden und Städten erstellt.<br />
Die Bauleitplanung ist gegliedert in zwei Stufen:<br />
Als Vorbereitung dient der für das gesamte<br />
Gemeindegebiet aufgestellte Flächennutzungsplan,<br />
anschließend wird der Bebauungsplan<br />
als verbindlicher Bauleitplan (§ 1 Abs. 2<br />
BauGB) erarbeitet. Die Bauleitpläne sollen<br />
eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung<br />
gewährleisten und dabei soziale, wirtschaftliche<br />
und umweltschonende Anforderungen<br />
nachhaltig berück<strong>sich</strong>tigen. Dadurch wird<br />
16<br />
Das Bauordnungsrecht wiederum ist geregelt<br />
durch die Bauordnung des Landes Baden-<br />
Württemberg (Landesbauordnung - LBO).<br />
Darin wird genau festgelegt, wie und unter<br />
welchen Umständen gebaut werden darf. Es<br />
beschäftigt <strong>sich</strong> also mit der konkreten Ausführung<br />
des Bauvorhabens. Damit ein Bauvorhaben<br />
genehmigt wird, muss sowohl eine<br />
Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht<br />
und dem Bauordnungsrecht gegeben sein,<br />
als auch mit sonstigen öffentlich-rechtlichen<br />
Vorschriften (Baunebenrecht).<br />
eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende<br />
sozialgerechte Bodennutzung garantiert.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan, der auch vorbereitender<br />
Bauleitplan genannt wird, versteht<br />
<strong>sich</strong> als erste grobe Planung bezüglich der<br />
Nutzung des Gemeindegebietes. Er liefert also<br />
eine Richtlinie, ob eine Fläche zum Beispiel<br />
zum Wohnen, Arbeiten oder für den landwirtschaftlichen<br />
Betrieb genutzt werden soll.<br />
Bebauungsplan<br />
Die Gemeinde entwickelt aus dem Flächennutzungsplan<br />
für die einzelnen Gebiete Bebauungspläne.<br />
Aus diesen Bebauungsplänen<br />
können dann die Festsetzungen entnommen<br />
werden, die für das jeweilige Baugrundstück<br />
maßgeblich sind.<br />
Der Bebauungsplan weist ein Gebiet also als<br />
Misch-, Wohn- oder Industriegebiet aus, regelt<br />
die Grundflächen- und Geschossflächenzahl<br />
sowie Baugrenzen. Zusammengefasst regelt<br />
der Bebauungsplan also, welches Gebäude<br />
wie und an welcher Stelle gebaut werden darf.<br />
Viele Bebauungspläne beinhalten neben den<br />
eigentlichen Festsetzungen auch noch örtliche<br />
Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung<br />
über die genaue Gestaltung des Erscheinungsbildes<br />
baulicher Anlagen. Hier kann zum<br />
Beispiel die Auswahl der Baustoffe und der<br />
Farben des Hauses sowie die Zulässigkeit
<strong>von</strong> Dachaufbauten oder die Neigung der<br />
Dächer <strong>von</strong> Wohnhäusern eine Rolle spielen.<br />
Als Bauinteressent sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> daher auf<br />
jeden Fall beim der Baurechtsbehörde (Baurechtsamt)<br />
über den Inhalt des jeweiligen Bebauungsplanes<br />
informieren, um zu erfahren,<br />
ob Ihren Bauab<strong>sich</strong>ten nichts im Wege steht.<br />
Hält Ihr Bauvorhaben die Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes ein, haben <strong>Sie</strong> aus bauplanungsrechtlicher<br />
Sicht einen Rechtsanspruch<br />
auf Erteilung einer Baugenehmigung. Dieser<br />
Rechtsanspruch schließt jedoch nicht die Aufstellung,<br />
Änderung, Ergänzung oder Aufhebung<br />
eines Bebauungsplanes mit ein.<br />
Im Zusammenhang bebaute Ortsteile –<br />
Innenbereich<br />
Es gibt vielfach Bereiche innerhalb bebauter<br />
Gebiete, für die keine Bebauungspläne aufgestellt<br />
worden sind. Innerhalb eines im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Innenbereich)<br />
richtet <strong>sich</strong> die Zulässigkeit einer<br />
Bebauung nach den Vorschriften des § 34<br />
BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben dann<br />
zulässig, wenn <strong>sich</strong> das geplante Gebäude<br />
sowohl bezüglich der Art und dem Maß der<br />
baulichen Nutzung, als auch hin<strong>sich</strong>tlich der<br />
Bauweise und der Grundstücksfläche, die<br />
bebaut werden soll, in die näheren Umgebung<br />
einfügt ohne das Ortsbild zu stören. Zudem<br />
muss die öffentlich-rechtliche Erschließung<br />
vollständig ge<strong>sich</strong>ert sein und ein gesundes<br />
Wohn- und Arbeitsklima darf nicht gefährdet<br />
werden.<br />
Außenbereich<br />
Der Außenbereich bezeichnet ein Gebiet<br />
der Gemeinde, für das kein Bebauungsplan<br />
vorliegt und das außerhalb <strong>von</strong> im Zusammenhang<br />
bebauter Ortsteile liegt. Grundsätzlich<br />
darf im Außenbereich nicht gebaut werden<br />
(§ 35 BauGB). Er soll Erholungswert bieten<br />
und ist für land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />
prädestiniert. Planen <strong>Sie</strong> dennoch ein<br />
Vorhaben in diesem Bereich, lohnt es <strong>sich</strong>, mit<br />
der zuständigen Baugenehmigungsbehörde<br />
frühzeitig in Kontakt zu treten.<br />
Fazit: Ein Grundstück ist grundsätzlich bebaubar,<br />
wenn es<br />
im Einklang mit dem Bebauungsplan steht<br />
und die Erschließung (Verkehr, Wasserversorgung<br />
und Abwasserentsorgung) ge<strong>sich</strong>ert<br />
ist (§ 30 BauGB);<br />
zwar nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten<br />
Bebauungsplanes, aber innerhalb<br />
eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils<br />
liegt, <strong>sich</strong> in die Eigenart der Umgebung<br />
einfügt und die Erschließung ge<strong>sich</strong>ert ist<br />
(§ 34 BauGB).<br />
im Falle eines Außenbereichs eine privilegierte<br />
Nutzung geplant ist und öffentliche<br />
Belange nicht entgegenstehen bzw. beeinträchtigt<br />
werden.<br />
17
Das Bauordnungsrecht<br />
Allgemein<br />
Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht ist das<br />
Bauordnungsrecht nicht bundesweit einheitlich,<br />
sondern nach individuellem Landesrecht<br />
geregelt.<br />
In Baden-Württemberg ist dies die Landesbauordnung<br />
(LBO) in der Fassung <strong>von</strong> 2010 sowie<br />
die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen<br />
und Begeleitgesetzte. Das Bauordnungsrecht<br />
hat die Vermeidung <strong>von</strong> Gefahren zum Inhalt,<br />
die bei der Errichtung und dem Betrieb<br />
baulicher Anlagen entstehen können. Das<br />
Bauordnungsrecht stellt vor allem an die<br />
Stand<strong>sich</strong>erheit, Verkehrs<strong>sich</strong>erheit und an den<br />
Brandschutz <strong>von</strong> baulichen Anlagen besondere<br />
Anforderungen. Eine Baugenehmigung<br />
muss immer dann erteilt werden, wenn dem<br />
Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften<br />
nicht entgegenstehen.<br />
18<br />
Abstandsflächen (§ 5 LBO)<br />
Grundsätzlich haben <strong>Sie</strong> mit jedem Gebäude<br />
immer min destens zweieinhalb Meter Abstand<br />
<strong>von</strong> allen Grenzen Ihres Bau grundstückes<br />
einzuhalten.<br />
Im übrigen bemisst <strong>sich</strong> die Tiefe der Abstandsfläche<br />
nach der jeweiligen Wandhöhe;<br />
sie beträgt<br />
allgemein 0,4 der Wandhöhe,<br />
in Kerngebieten, Dorfgebieten und in besonderen<br />
Wohngebieten 0,2 der Wandhöhe,<br />
in Gewerbegebieten und in Industriegebieten<br />
sowie in Sondergebieten, die nicht der<br />
Erholung dienen, 0,125 der Wandhöhe.<br />
<strong>Sie</strong> darf jedoch zweieinhalb Meter, bei Wänden<br />
bis fünf Meter Breite zwei Meter nicht<br />
unterschreiten.“<br />
Auf eine weitergehende Erläuterung der vielen<br />
Sonderfäl le wird an dieser Stelle verzichtet,<br />
da in aller Regel der oben genannte Min-<br />
Große Gasse 104 · 71101 Schönaich<br />
Telefon 0 70 31/41 03 89-0<br />
www.buerostoll.de<br />
destgrenzabstand <strong>von</strong> zweieinhalb Metern<br />
ausreichend ist. Im Einzelfall ist der <strong>von</strong> Ihnen<br />
beauftragte Entwurfsverfasser mit den<br />
Vorschriften vertraut und wird <strong>Sie</strong> umfassend<br />
beraten.<br />
Die am Bau Beteiligten<br />
Grundsatz (§ 41 LBO)<br />
„Bei der Errichtung oder dem Abbruch einer<br />
baulichen Anlage sind der Bauherr und<br />
im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen<br />
am Bau Beteiligten dafür verantwortlich,<br />
dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und<br />
die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen<br />
Anordnungen eingehalten werden.“<br />
Bauherr (§ 42 LBO)<br />
„Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung<br />
und Ausführung eines genehmigungspflichtigen<br />
oder kenntnisgabepflichtigen Bauvorhabens<br />
einen geeigneten Entwurfsverfasser,<br />
geeignete Unternehmer und einen geeig-<br />
������<br />
� � � � � � � � � � �
neten Bauleiter zu bestellen. Dem Bauherrn Unternehmer (§ 44 LBO)<br />
Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das<br />
obliegen die nach den öffentlich-rechtlichen „Jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich, gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der<br />
Vorschriften erforderlichen Anzeigen an die dass seine Arbeiten den öffentlich-rechtlichen Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit<br />
Baurechtsbehörde.<br />
Vorschriften entsprechend ausgeführt und in- der Unternehmer bleibt unberührt.“<br />
Bei Bauarbeiten, die unter Einhaltung des Gesoweit auf die Arbeiten anderer Unternehsetzes<br />
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in<br />
Selbst-, Nachbarschafts- oder Gefälligkeitshilmer<br />
abgestimmt werden. Er hat insoweit für<br />
die ordnungsgemäße Einrichtung und den<br />
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit<br />
fe ausgeführt werden, ist die Bestellung <strong>von</strong> <strong>sich</strong>eren Betrieb der Baustelle, insbesondere Genehmigungspflichtige Vorhaben (§ 49 LBO)<br />
Unternehmern nicht erforderlich, wenn genü- die Tauglichkeit und Betriebs<strong>sich</strong>erheit der Grundsätzlich bedarf die Errichtung und der<br />
gend Fachkräfte mit der nötigen Sachkunde, Gerüste, Geräte und der anderen Baustel- Abbruch baulicher Anlagen einer Baugeneh-<br />
Erfahrung und Zuverlässigkeit mitwirken.“ leneinrichtungen sowie die Einhaltung der migung, soweit nichts anderes bestimmt ist.<br />
„Kenntnisgabepflichtige Abbrucharbeiten Arbeitsschutzbestimmungen zu sorgen. Er Die Genehmigungsfreiheit für verfahrensfreie<br />
dürfen nicht in Selbst-, Nachbarschafts- oder hat die erforderlichen Nachweise über die Vorhaben nach § 50 LBO entbindet <strong>Sie</strong> nicht<br />
Gefälligkeitshilfe ausgeführt werden.“ Brauchbarkeit der Bauprodukte und Bauarten <strong>von</strong> der Verpflichtung zur Einhaltung der<br />
zu erbringen und auf der Baustelle bereitzu- Anforderung, die durch öffentlich-rechtliche<br />
Entwurfsverfasser (§ 43 LBO)<br />
halten.“<br />
Vorschriften gestellt werden und lassen die<br />
„Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich,<br />
Eingriffsbefugnisse der Baurechtsbehörde<br />
dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Bauleiter (§ 45 LBO)<br />
unberührt.<br />
Vorschriften entspricht. Zum Entwurf gehören „Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass<br />
die Bauvorlagen und die Ausführungsplanung; die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 50 LBO)<br />
der Bauherr kann mit der Ausführungspla- Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfs- Der § 50 LBO sowie der hierzu erlassene<br />
nung einen anderen Entwurfsverfasser beverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Anhang legt fest, welche Bauvorhaben verfahauftragen.“<br />
Aufgabe auf den <strong>sich</strong>eren bautechnischen rensfrei sind, also keiner Baugenehmigung be-<br />
NEUBAU OSTELSHEIMER STR.<br />
Unser Energiesparhaus in Dagersheim<br />
Gesellschaft für Grundstücksentwicklung<br />
und Baubetreuung mbH<br />
Wolboldstraße 15, 71063 Sindelfi ngen<br />
Tel. 07031 – 811161, Fax 07031 – 873595<br />
E-Mail Integralbau@t-online.de<br />
19
dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Gebäude<br />
ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40<br />
cbm Rauminhalt oder die kleinere Garagen.<br />
Es ist Ihnen als Bauherren aber unbedingt<br />
zu raten, <strong>sich</strong> über die Genehmigungsfreiheit<br />
oder die Genehmigungspflicht eines geplanten<br />
Bauvorhabens bereits im Vorfeld der Planung<br />
und Ausführung zu informieren. Die Entscheidungen<br />
trifft die zuständige Baurechtsbehörde.<br />
Instandhaltungsarbeiten sind in der Regel<br />
verfahrensfrei.<br />
Baurechtliche Verfahren<br />
Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO)<br />
Der Absatz 1 dieser Vorschrift führt die Bauvorhaben<br />
auf, auf die das Kenntnisgabeverfahren<br />
anwendbar ist. Das sind:<br />
Wohngebäude,<br />
sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1-3,<br />
ausgenommen Gaststätten,<br />
sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude<br />
sind sowie<br />
Nebengebäude und Nebenanlagen zu<br />
oben genannten Bauvorhaben.<br />
Ausgenommen sind Sonderbauten, falls diese<br />
nicht bereits zu den verfahrensfreien Vorhaben<br />
nach § 50 gehören.<br />
Der Absatz zwei regelt die Voraussetzungen,<br />
unter denen dieses Verfahren durchgeführt<br />
werden kann. Die obigen Vorhaben müssen<br />
demnach:<br />
20<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches eines<br />
Bebauungsplanes im Sinne des § 30<br />
Abs.1 BauGB der nach dem 29.06.1961<br />
rechtsverbindlich geworden ist, oder im<br />
Geltungsbereich eines Bebauungsplans<br />
im Sinne der §§ 12, 30 Abs.2 BauGB und<br />
außerhalb des Geltungsbereiches einer<br />
Veränderungssperre liegen.<br />
Die Baurechtsbehörde prüft die ihr vorgelegten<br />
Bauvorlagen nicht. Dessen ungeachtet müssen<br />
diese Vorhaben den öffentlich-rechtlichen<br />
Vorschriften entsprechen. Verantwortlich dafür<br />
sind <strong>Sie</strong> als Bauherr sowie der <strong>von</strong> Ihnen<br />
beauftragte Entwurfsverfasser.<br />
„Über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen<br />
entscheidet die Baurechtsbehörde<br />
auf besonderen Antrag. Der Bauherr kann<br />
beantragen, dass für die obigen Vorhaben<br />
ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt<br />
wird.“<br />
Baugenehmigungsverfahren (§§ 49, 58 LBO)<br />
Wenn keine Ausnahmeregelung greift, wird im<br />
Baugenehmigungsverfahren ganz regulär der<br />
gesamte Bauantrag auf Übereinstimmung mit<br />
den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft.<br />
„Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn<br />
dem genehmigungspflichtigen Vorhaben keine<br />
<strong>von</strong> der Baurechtsbehörde zu prüfenden<br />
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.“<br />
Für den Fall, dass mehrere Behörden an einem<br />
Genehmigungsverfahren beteiligt sind, exis-<br />
tiert die so genannte Konzentrationswirkung.<br />
Im Fall des Baugenehmigungsverfahrens bedeutet<br />
dies, dass in der Regel alle für das<br />
Bauvorhaben erforderlichen Genehmigungen<br />
( z. Bsp. denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse)<br />
in der Baugenehmigung enthalten sind. Die<br />
Baurechtsbehörde ist dafür zuständig, <strong>sich</strong><br />
mit allen zuständigen Stellen abzusprechen.<br />
„Die Baugenehmigung gilt auch für und gegen<br />
den Rechtsnachfolger des Bauherrn.“<br />
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren<br />
(§ 52 LBO)<br />
Das sog. vereinfachte Baugenehmigungsverfahren<br />
kann bei den gleichen Bauvorhaben<br />
durchgeführt werden, bei denen auch ein<br />
Kenntnisgabeverfahren möglich wäre (siehe<br />
oben).<br />
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren<br />
prüft die Baurechtsbehörde<br />
die Übereinstimmung mit den Vorschriften<br />
über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen<br />
nach den §§ 29 bis 38 BauGB,<br />
die Übereinstimmung mit den §§ 5 bis 7<br />
LBO,<br />
andere öffentlich-rechtliche Vorschriften,<br />
a.) soweit in diesen Anforderungen an eine<br />
Baugenehmigung gestellt werden oder<br />
b.) soweit es <strong>sich</strong> um Vorhaben im Außenbereich<br />
handelt, im Umfang des § 58 Abs.1<br />
Satz 2 LBO.
Auch soweit keine Prüfung wie oben dargestellt<br />
erfolgt, müssen Bauvorhaben im vereinfachten<br />
Verfahren den öffentlich-rechtlichen<br />
Vorschriften entsprechen.<br />
Für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen<br />
die vom o. g. Prüfungsumfang nicht<br />
umfasst werden, müssen <strong>Sie</strong> einen gesonderten<br />
Antrag stellen.<br />
gegen die Teilausführung keine Bedenken bestehen<br />
(Teilbaugenehmigung).“<br />
Diese Teilbaugenehmigung hat den Zweck,<br />
dem Bauherrn bei dringendem Baubedürfnis,<br />
zum Beispiel bei einem schwierigen Bauvorhaben,<br />
den Beginn der Bauarbeiten vor<br />
Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens<br />
zu gestatten.<br />
rückwirkend verlängert werden, wenn der<br />
Antrag vor Fristablauf bei der Baurechtsbehörde<br />
eingegangen ist.“<br />
Teilbaugenehmigung (§ 61 LBO)<br />
Geltungsdauer der Genehmigung (§ 62 LBO)<br />
Bauvorbescheid (§ 57 LBO)<br />
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids<br />
soll einzelne Rechtsfragen im Vorfeld<br />
eines Baugenehmigungsverfahrens klären also<br />
z. B. ob ein Grundstück überhaupt bebaut<br />
werden kann. Er ist nur zweckmäßig, wenn<br />
Mit der Bauausführung einschließlich des Bo- „Die Baugenehmigung und die Teilbaugeneh- die Klärung einzelner baurechtlicher (Rechts-)<br />
denaushubs darf grundsätzlich vor Zugang migung erlöschen, wenn nicht innerhalb <strong>von</strong> Fragen für die Realisierung des Vorhabens<br />
der Baugenehmigung nicht begonnen werden. drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung <strong>von</strong> grundsätzlicher Bedeutung ist, so dass<br />
„Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der mit der Bauausführung begonnen oder wenn zunächst ein Baugenehmigungsverfahren zu<br />
Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbro- aufwändig und zu riskant wäre.<br />
für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf chen worden ist.<br />
schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der<br />
Als Anwendungsfälle sind beispielsweise zu<br />
Baugenehmigung schriftlich, aber nicht in elek- Die Frist nach Absatz eins kann auf schrift- nennen:<br />
tronischer Form, zugelassen werden, wenn lichen Antrag jeweils bis zu drei Jahren schrift- Ist das Grundstück grundsätzlich bebau-<br />
nach dem Stand der Prüfung des Bauantrags lich verlängert werden. Die Frist kann auch bar?<br />
S i n d e l f i n g e r S t r . 39 · 71032 B ö B l i n g e n<br />
t e l . 0 70 31 / 6 84 90-0 · fa x 0 70 31 / 6 84 90-20<br />
e - M a i l : i n f o @ r o e d l- a r c h i t e k t e n . d e<br />
w w w. r o e d l- a r c h i t e k t e n . d e<br />
Wussten <strong>Sie</strong> schon...<br />
...dass 41 Prozent der befragten Deutschen ihr Einfamilienhaus lieber<br />
selber bauen, als ein bestehendes Gebäude zu kaufen.<br />
Bernhard Felger<br />
Freier Architekt<br />
Planung<br />
Bauleitung<br />
Projektsteuerung<br />
Bebenhäuser Straße 46<br />
71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 07031 27 22 36<br />
Fax 07031 46 51 33<br />
architekt@felger-partner.de<br />
21
22<br />
Welches Maß und welche Art der baulichen<br />
Nutzung ist zulässig?<br />
Ist eine bestimmte Ausnahme oder Befreiung<br />
möglich?<br />
Die jeweilige Bauauf<strong>sich</strong>tsbehörde erteilt nach<br />
Prüfung der Unterlagen einen Vorbescheid,<br />
wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht<br />
entgegenstehen.<br />
Der Bauvorbescheid erzeugt eine Bindungswirkung<br />
hin<strong>sich</strong>tlich einzelner, im Antrag gestellter<br />
Fragen. Er bietet somit dem Bauherrn hin<strong>sich</strong>tlich<br />
seiner weiteren Planung eine verlässliche<br />
Grundlage. Die Bindungswirkung, das heißt<br />
die Gültigkeit des Bauvorbescheids, beträgt<br />
drei Jahre. <strong>Sie</strong> gilt auch, wenn <strong>sich</strong> die Rechtslage<br />
innerhalb dieser Zeit verändern sollte.<br />
Der Bauantrag<br />
Die Bauauf<strong>sich</strong>tsbehörde entscheidet in allen<br />
bauauf<strong>sich</strong>tlichen Genehmigungsverfahren nur<br />
auf schriftlichen Antrag des Bauherrn (Bauantrag).<br />
Der Bauantrag ist in mindestens zweifacher<br />
Ausfertigung bei der Baurechtsbehörde<br />
einzureichen. Müssen mehrere Stellen und<br />
Fachbehörden angehört werden empfiehlt es<br />
<strong>sich</strong> auch mehr Planfertigungen vorzulegen.<br />
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung<br />
des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen<br />
(Bauvorlagen) einzureichen.<br />
Auf der Grundlage der Bauvorlagenverordnung<br />
sind für einen Wohnhausneubau im<br />
Regelfall mindestens folgende Unterlagen<br />
erforderlich:<br />
ein Über<strong>sich</strong>tsplan,<br />
ein einfacher oder qualifizierter Lageplan<br />
die Bauzeichnungen<br />
die Baubeschreibung<br />
der Stand<strong>sich</strong>erheitsnachweis, die Ausführungszeichnungen<br />
und die anderen bautechnischen<br />
Nachweise<br />
die Darstellung der Grundstücksentwässerung<br />
Die Bauauf<strong>sich</strong>tsbehörde kann jedoch weitere<br />
Unterlagen fordern, wenn diese zur Beurteilung<br />
der Baumaßnahme oder der baulichen<br />
Anlage erforderlich sind.<br />
Der Bauherr und der Entwurfsverfasser haben<br />
den Bauantrag, der Entwurfsverfasser<br />
die Bauvorlagen zu unterschreiben.<br />
Bitte reichen <strong>Sie</strong> in Ihrem eigenen Interesse<br />
nur voll ständig prüffähige Unterlagen ein!<br />
Die Bearbeitungszeit hängt maßgeblich <strong>von</strong><br />
der Vollstän digkeit des Bauantrages ab. Nur<br />
ein qualifizier ter Entwurfsverfasser bürgt für<br />
Qualität. Bei Unvollständigkeit ruht der Antrag<br />
bis zum Eingang aller nachzureichenden Unterlagen.<br />
Sobald alle Stellungnahmen vorliegen<br />
und dem Bauvor haben nicht entgegenstehen,<br />
wird Ihnen die Baugenehmi gung unter Einbeziehung<br />
der fachlichen Stellungnahmen erteilt.<br />
Wenn Ihr Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht<br />
entspricht, haben <strong>Sie</strong> einen Rechtsanspruch<br />
auf die Erteilung der Baugenehmigung.<br />
Der Baugenehmigungsbescheid ergeht gegebenenfalls<br />
mit Auflagen und Hinweisen.<br />
Lesen <strong>Sie</strong> bitte die Nebenbestimmungen,<br />
Hinweise und eventuell Grüneintragungen<br />
auf den Bauvorlagen genau durch, denn sie<br />
sind Gegenstand der Baugenehmigung.<br />
Fristen im Genehmigungsverfahren ( § 54 LBO)<br />
„Die Baurechtsbehörde prüft innerhalb <strong>von</strong><br />
zehn Arbeitstagen nach Eingang des Bauantrag<br />
die Vollständigkeit der Bauvorlagen.<br />
Sind sie unvollständig oder weisen sie sonstige<br />
erhebliche Mängel auf, teilt die Baurechtsbehörde<br />
dem Bauherrn unverzüglich mit, welche<br />
Ergänzungen erforderlich sind und dass ohne<br />
Behebung der Mängel innerhalb der dem<br />
Bauherrn gesetzten, angemessenen, Frist der<br />
Bauantrag zurückgewiesen werden kann.“<br />
Über den Bauantrag entscheidet die Baurechtsbehörde<br />
innerhalb <strong>von</strong> zwei Monaten. Im vereinfachten<br />
Baugenehmigungsverfahren sowie<br />
bei einigen Ausnahmeregelungen innerhalb<br />
eines Monats . Diese Fristen beginnen zu<br />
laufen, wenn die Bauvorlagen vollständig sind<br />
und alle für die Entscheidung notwendigen<br />
Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen.<br />
Eine Fristverlängerung um einen weiteren<br />
Monat ist ausnahmsweise zulässig.<br />
Nachbarbeteiligung (§ 55 LBO)<br />
Ärger mit den Nachbarn kann ein Bauprojekt<br />
verzögern und verteuern, falls es zu<br />
einem Rechtsstreit kommt. Vor allem, wenn
umstritten ist, ob die Baugenehmigung mit<br />
dem öffentlichen Baurecht in Einklang steht,<br />
könnten Probleme auftreten, denn als direkt<br />
Betroffener kann der Nachbar die Baugenehmigung<br />
anfechten.<br />
Ein Nachbarwiderspruch gegen ein genehmigtes<br />
Vorhaben hat zwar keine aufschiebende<br />
Wirkung. Allerdings hat der Nachbar die<br />
Möglichkeit, bei der Baugenehmigungsbehörde<br />
oder beim Verwaltungsgericht die<br />
aufschiebende Wirkung des Widerspruches<br />
zu beantragen. Damit es erst gar nicht soweit<br />
kommt, sollte der Nachbar rechtzeitig<br />
über die Baupläne informiert werden. Die<br />
Landesbauordnung - § 55 legt daher fest,<br />
dass die Gemeinde die Eigentümer angrenzender<br />
Grundstücke <strong>von</strong> dem Bauantrag benachrichtigt.<br />
Das kann entfallen, wenn eine<br />
schriftliche Zustimmungserklärung vorliegt<br />
oder die Nachbarn durch das Vorhaben<br />
offen<strong>sich</strong>tlich nicht berührt werden.<br />
Bauen ohne Baugenehmigung<br />
Wer ein genehmigungspflichtiges Vorhaben<br />
ohne Genehmigung errichtet, begeht eine<br />
Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld<br />
geahndet werden kann. Ein nachträgliches<br />
Genehmigungsverfahren wird erforderlich.<br />
Wenn <strong>sich</strong> herausstellt, dass eine nachträgliche<br />
Genehmigung nicht erteilt werden kann,<br />
droht sogar die Beseitigung des errichteten<br />
Bauwerkes.<br />
Büro- und Handelshaus Wilhelmshöhe Wohn- und Gewerbebau<br />
Raumbildender Ausbau<br />
Erweiterung / Umbau /<br />
Modernisierung<br />
Energetische Sanierung<br />
Raumbildender Ausbau<br />
Freianlagen<br />
Projektentwicklung<br />
Projektsteuerung<br />
Private Baugemeinschaften<br />
Mietflächenberechnung<br />
(MF-G gif, DIN 277)<br />
Bestandsaufnahmen<br />
Bauen im Bestand<br />
SiGeKo<br />
23
Fundament und Rohbau<br />
Wenn dann die Planungsarbeiten abgeschlossen<br />
sind und auf dem Papier soweit alles<br />
festgesetzt ist, kann es losgehen: Die ersten<br />
Schritte werden in die Tat umgesetzt – die<br />
Bauphase beginnt!<br />
Die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung<br />
Zunächst muss man dafür sorgen, dass die<br />
Baustelle richtig eingerichtet ist. Sorgen <strong>Sie</strong> für<br />
eine ausreichend breite Zufahrt, damit auch<br />
große Baufahrzeuge die Baustelle erreichen<br />
24<br />
können. Ebenso sollte ein Platz zur Verfügung<br />
stehen, an dem Humus und Aushub gelagert<br />
werden kann. Benötigt werden ebenfalls diverse<br />
Strom- und Wasseranschlüsse. <strong>Sie</strong> sollten<br />
<strong>sich</strong> unbedingt im Voraus zusätzlich informieren,<br />
wo die Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
(Wasserleitungen, Kanal, Kommunikation)<br />
auf Ihrem Grundstück verlaufen, damit die<br />
Leitungen bei den Ausgrabungsarbeiten nicht<br />
abgerissen werden. Auch Stromleitungen, die<br />
über Ihrem Grundstück angebracht sind, können<br />
zum Hindernis werden, wenn <strong>Sie</strong> beispiels-<br />
weise mit einem Kran arbeiten müssen. Setzen<br />
<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> deshalb frühzeitig mit den zuständigen<br />
Behörden und Versorgungsunternehmen in<br />
Verbindung und klären <strong>Sie</strong>, wie eventuelle<br />
Probleme gelöst werden können. Sind diese<br />
Sachen erledigt, können <strong>Sie</strong> zu den „richtigen“<br />
Bauarbeiten übergehen.<br />
Das Fundament – die Basis der „eigenen vier<br />
Wände“<br />
Um das Fundament für Ihr Haus zu setzen,<br />
muss zuerst die Baugrube ausgehoben werden.<br />
Während dieser Erdarbeiten wird zunächst<br />
der Umriss des geplanten Gebäudes<br />
abgesteckt und die 20 Zentimeter dicke Humusschicht<br />
abgetragen. Diese sollte möglichst<br />
separat gelagert werden, da sie wertvolle<br />
Nährstoffe sowie Bodenlebewesen enthält und<br />
<strong>sich</strong> deshalb hervorragend für die Gartengestaltung<br />
eignet. Danach kann die Baugrube<br />
mit der benötigten Tiefe ausgehoben werden.<br />
Tipp:<br />
Wenn <strong>Sie</strong> für Ihr Haus einen Keller planen,<br />
sollte die Baugrube etwas großzügiger angelegt<br />
werden, damit genügend Platz für die<br />
Arbeiten an den Außenseiten vorhanden ist.<br />
Der Abstand zum Haus sollte etwa zwischen<br />
80 und 100 Zentimetern liegen.<br />
In der Baugrube werden direkt alle Abwasserleitungen,<br />
Kanalanschlüsse und der Fundament-Erder<br />
verlegt. Dabei sollte besonders
sorgfältig gearbeitet werden, da nachträgliche<br />
Änderungen sehr aufwendig und teuer sein<br />
können. Auf dieser Grundlage kann nun das<br />
Fundament gesetzt werden: Meist werden 20<br />
bis 30 Zentimeter dicke Platten mit Stahleinlagen<br />
verlegt, die nächsten 20 Zentimeter mit<br />
Rollschotter aufgeschüttet und darüber kommt<br />
eine Trennfolie, die mit einer armierten Betonschicht<br />
bedeckt wird.<br />
Der Keller als Pufferzone<br />
Wenn <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> für ein unterkellertes Gebäude<br />
entschieden haben, dient dieser als Puffer<br />
zwischen Erdreich und Wohnraum. Deshalb<br />
muss besonders darauf geachtet werden, dass<br />
der Kellerraum vor Feuchtigkeit geschützt ist<br />
und die Wände einwandfrei isoliert sind. Dies<br />
sind die Voraussetzungen für trockene Kellerräume<br />
und ein angenehmes Wohnklima.<br />
Für die Bauweise Ihres Kellers stehen mehrere<br />
Möglichkeiten zur Auswahl: Verwendet<br />
werden können Kellerwände aus Alu-Fertigschalsystemen<br />
sowie Betonschalungssteinen,<br />
die mit Beton ausgegossen werden, oder ein<br />
Fertigkeller – eine schnelle, arbeitssparende<br />
Methode, bei der die Massivbauteile in der<br />
Fabrik hergestellt werden und auf der Baustelle<br />
nur noch mit Hilfe eines Krans aufgestellt<br />
werden müssen.<br />
Wände und Decken – das Haus nimmt<br />
Formen an<br />
An die Außenwände eines Hauses werden<br />
hohe Anforderungen gestellt. Die Hülle soll<br />
sowohl wärme- als auch schalldämmend sein,<br />
sie soll die Feuchtigkeit regulieren und leicht<br />
zu bearbeiten sein, um gegebenenfalls einen<br />
Umbau zu ermöglichen. Dafür gibt es ein<br />
breites Angebot an Möglichkeiten: Traditionelle<br />
Ziegel aus gebranntem Ton, Leichtbetonsteine,<br />
Schlackensteine oder Geschoss<br />
hohe Wandplatten sind nur eine kleine Auswahl<br />
der möglichen Materialien. Auch die<br />
Decken tragen eine große Verantwortung im<br />
Haus: <strong>Sie</strong> sollen – wie die Wände – eine Wärme-<br />
und Schalldämmung vorweisen können.<br />
Sehr wichtig ist auch, dass das Material mit<br />
dem der Außenwände harmoniert. Achten<br />
<strong>Sie</strong> darauf, dass der erforderliche Feuerschutz<br />
garantiert ist. Die Böden in den Wohnräumen<br />
sollten unbedingt mit einem Estrich ausgestattet<br />
sein, um einen bestmöglichen Dämmeffekt<br />
zu erzielen.<br />
25
Produkte und Dienstleistungen rund um Fenster und Türen:<br />
Fenstersanierung • Haustüren • Rollläden • Verglasungen aller Art • Nachrüstbare Sicherheit<br />
Sanieren und Energiesparen schont Umwelt und Geldbeutel<br />
Den Energieverbrauch genau im Auge zu<br />
behalten, ist eine Entwicklung der letzten<br />
Jahrzehnte. Das Verständnis, dass ein umweltbewusstes<br />
Verhalten in punkto Heizen und<br />
Stromverbrauch notwendig ist, hat in <strong>uns</strong>erer<br />
Gesellschaft einen festen Platz eingenommen.<br />
Technische Möglichkeiten, die zur Verfügung<br />
stehen: effiziente Fenster, hoch Wärme dämmende<br />
Außenbauteile sowie modernisierte Abluftanlagen<br />
sind nur eine kleine Auswahl der<br />
bestehenden Angebote. Je mehr Energie <strong>Sie</strong><br />
durch solche Maßnahmen einsparen, um so<br />
mehr schonen <strong>Sie</strong> die Umwelt – und das zahlt<br />
<strong>sich</strong> aus: Die Investition in energieeffiziente<br />
26<br />
Türen<br />
Haustüren<br />
Wohnungseingangstüren<br />
Nebeneingangstüren<br />
Sicherheitstüren WK2/WK3<br />
Schiebetüren<br />
Fenster<br />
Holz, Holz-Alu<br />
K<strong>uns</strong>tstoff, K<strong>uns</strong>tstoff-Alu<br />
Aluminium<br />
Design-Fenster<br />
Dachfenster<br />
Eigene Monteure • Kundendienstabteilung<br />
Ausstellungsräume • Beratung<br />
Bauteile lohnt <strong>sich</strong>. Denn Ihre Betriebskosten<br />
werden <strong>sich</strong> beachtlich verringern und die<br />
Anschaffungskosten sind schnell ausgeglichen.<br />
Planen <strong>Sie</strong> dieses bauliche Vorhaben<br />
gewissenhaft und vorausschauend, denn nur<br />
durch die richtige Kombination verschiedener<br />
Faktoren ergibt <strong>sich</strong> der gewünschte Effekt.<br />
Die Energieeinsparverordnung<br />
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH<br />
(dena)<br />
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) <strong>von</strong><br />
2002 und 2007 wurden erstmals Bauhülle<br />
Ohlhausen GmbH<br />
Otto-Lilienthal-Straße 4<br />
71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 07031 71740<br />
Fax 07031 717470<br />
und Energieversorgung als Einheit betrachtet.<br />
Wichtige Anforderungsgrößen bei dem<br />
Nachweisverfahren der EnEV sind der Endenergie-<br />
und der Primärenergiebedarf. Den<br />
Hausbesitzer interessiert der tatsächliche<br />
Energieverbrauch seiner Immobilie in Kilowattstunden<br />
pro Quadratmeter und Jahr, der<br />
durch den Endenergiebedarf beschrieben wird.<br />
Diese Größe stellt eine Kennzeichnung für die<br />
energetische Qualität des Gebäudes inklusive<br />
Anlagentechnik dar. Der Primärenergiebedarf<br />
berück<strong>sich</strong>tigt noch zusätzlich die Energiequelle<br />
und die Verluste, die bei der Erzeugung und<br />
dem Transport eines Energieträgers entstehen.<br />
Glas<br />
Sicherheitstechnik<br />
Glastüren<br />
Wir machen Ihr Eigentum<br />
Duschverkleidungen aus Glas <strong>sich</strong>er. Damit es erst gar nicht<br />
Vordächer, Glas/Edelstahl zum Einbruch kommt.<br />
Glastrennwände<br />
Terrassendächer<br />
OTT GmbH<br />
Fenster – Glas – Türen · Rudolf-Diesel-Str. 5<br />
<strong>Böblingen</strong> (Nähe Lidl) · Tel. 0 70 31 / 72 68-0<br />
www.ott-glaserei-fensterbau.de
Nachdem mit der EnEV 2007 im Wesentlichen<br />
Regelungen für Energieausweise für<br />
Bestandsgebäude eingeführt worden sind,<br />
wird nun mit der EnEV 2009 das Anforderungsniveau<br />
an Neubau und Bestände in<br />
einem ersten Schritt verschärft. Das Ziel ist<br />
es, den Energieverbrauch für Heizung und<br />
28<br />
Warmwasser im Gebäudebereich um rund 30<br />
Prozent zu senken. Damit soll die Senkung der<br />
C02-Emissionen in Deutschland einhergehen.<br />
Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2009<br />
im Überblick:<br />
Die energetischen Anforderungen an Au-<br />
Innen- u. AuSSenputz<br />
StuckArbeIten<br />
trockenbAuArbeIten<br />
WärmedämmSySteme<br />
umbAuArbeIten<br />
renovIerungen<br />
FASSAdengeStAltung<br />
ßenbauteile, insbesondere in punkto Wärmedämmung,<br />
wurden verschärft.<br />
Die primärenergetischen Anforderungen<br />
bei Neubau und Sanierung wurden verschärft:<br />
Die Gesamtenergieeffizienz <strong>von</strong><br />
Gebäuden muss um 30 Prozent erhöht<br />
werden.<br />
RAMSAIER<br />
Zeppelinstraße 56<br />
71032 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 07031 210280<br />
Fax 07031 221867<br />
eMail info@stuckateur-ramsaier.de<br />
www.stuckateur-ramsaier.de<br />
Wussten <strong>Sie</strong> schon...<br />
...dass 80 Prozent der Immobilienbesitzer mindestens<br />
alle fünf Jahre renovieren.
Auch die oberste Geschossdecke muss unter<br />
bestimmten Voraussetzungen gedämmt<br />
werden.<br />
Nachtstromspeicherheizungen in Mehrfamilienhäusern<br />
werden stufenweise außer<br />
Betrieb genommen.<br />
Energiebedarfsausweis ist Pflicht<br />
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH<br />
(dena)<br />
Die Energiepass-Pflicht regelt, dass bei jedem<br />
Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes<br />
ein Zertifikat über den Energiebedarf<br />
vorgelegt werden muss. So sollen Verbraucher<br />
objektiv informiert werden. Außerdem<br />
ermöglicht der Energiepass den Vergleich des<br />
Energiebedarfs verschiedener Objekte und<br />
wird so zum maßgeblichen Entscheidungshelfer<br />
in Sachen Wohnungs- oder Hauswahl. Der<br />
Energiepass gilt für das gesamte Gebäude<br />
und ist für zehn Jahre gültig. Kernstück des<br />
Energiepasses ist der Energiekennwert, der in<br />
Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr<br />
angegeben wird. Nach ihm werden die Gebäude<br />
eingeordnet.<br />
Künftige Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
Eine weitere Novelle der Energieeinsparverordnung<br />
haben die federführenden Bundesministerien<br />
bereits angekündigt. Die künftige<br />
EnEV 2012 soll in einem weiteren Schritt sowohl<br />
für Neubauten als auch für Modernisierungen<br />
die energetischen Anforderungen<br />
nochmals verschärfen. Dies wird auch durch<br />
die neue EU-Gebäuderichtlinie notwendig,<br />
die im Juli 2010 in Kraft getreten ist und bis<br />
2012 in allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales<br />
Recht umgesetzt werden soll. Kernpunkt<br />
der Neuregelung ist die weitere Vereinheitlichung<br />
der Standards und Methoden, aber<br />
auch die Verschärfung der Anforderungen<br />
an die Energieeffizienz, sowohl bei neuen<br />
als auch bei bestehenden Gebäuden, die<br />
einer umfassenden Renovierung unterzogen<br />
werden. Neubauten sollen ab 2020 „Niedrigstenergiegebäude“<br />
sein. Niedrigstenergie-<br />
PRODOMO<br />
Energiepraxis für Beratung Planung Realisation<br />
gebäude sind Gebäude mit einer sehr hohen<br />
Gesamtenergie effizienz. Der fast bei Null liegende<br />
oder sehr geringe Energiebedarf sollte<br />
zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie<br />
aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.<br />
Behörden als Eigentümer müssen bereits ab<br />
2018 diese Verpflichtung mit Vorbildwirkung<br />
erfüllen. Zusätzliche Anforderungen stellt die<br />
neue Richtlinie auch an den Energieausweis,<br />
in dem die Kennwerte zur Energieeffizienz<br />
vermerkt sind. Diese Indikatoren sollen beispielsweise<br />
bei Verkaufs- und Vermietungsanzeigen<br />
angegeben werden müssen.<br />
PLANEN ∙ BAUEN ∙ SANIEREN<br />
Oliver Nüßle<br />
Staatl. Geprüfter Bautechniker ∙ Gebäudeenergieberater (HWK)<br />
∙ Seit über 15 Jahren als Bauleiter tätig ∙<br />
Neutrale, unabhängige …<br />
� Energieberatung (individuell oder BAFA)<br />
� Bauleitung / Baubegleitung<br />
� Antragsberechtigung für Fördergelder<br />
… rufen <strong>Sie</strong> <strong>uns</strong> an!<br />
Tel. 07032 / 799373<br />
www.prodomo-energiepraxis.de<br />
Kinzigweg 11<br />
71083 Herrenberg<br />
29
Erfolgreich Sanieren<br />
An Gebäuden, die vor mehreren Jahrzehnten<br />
erbaut wurden, macht <strong>sich</strong> das Alter meist<br />
deutlich bemerkbar. Und auch aus energetischer<br />
Sicht sind traditionelle Gebäude nicht<br />
sehr effektiv. Dennoch ist der Kauf eines älteren<br />
Hauses eine interessante Alternative zu<br />
einem Neubau, denn die Käufer profitieren<br />
<strong>von</strong> den bestehenden Strukturen und haben<br />
die Möglichkeit, das Haus im Zuge einer Komplettsanierung<br />
den heutigen Anforderungen<br />
anzupassen. Eine funktionstüchtige Wärmedämmung<br />
ist die größte Energieeinsparmöglichkeit:<br />
<strong>Sie</strong> sorgt nicht nur für ein behagliches<br />
Raumklima und körperliches Wohlbefinden,<br />
sondern auch für eine intakte Wärmeregelung.<br />
Die Dämmung muss dabei dafür sorgen, dass<br />
die Wärme im Winter gespeichert wird und<br />
im Sommer abgehalten wird. Außerdem soll<br />
sie extreme Wärmeschwankungen verhindern<br />
sowie die Bildung <strong>von</strong> Kondensat als häufige<br />
Ursache <strong>von</strong> Schimmelbildung an den<br />
Außenwänden.<br />
Die Außendämmung<br />
Es gibt verschiedene Methoden der Außendämmung<br />
wie zum Beispiel ein Wärmeverbundsystem,<br />
bei dem die massive Außenwand<br />
aus Stein oder Ziegel zusätzlich mit einer<br />
Wärmedämmung – zum Beispiel in Form <strong>von</strong><br />
Dämmstoffplatten – ausgestattet wird, oder<br />
auch eine dreischalige Außenwand, die in<br />
einem Zwischenraum der Massivwand über<br />
eine Kerndämmung verfügt. Hochwirksam<br />
30<br />
ist auch eine so genannte Vorhangfassade,<br />
weil sie die Funktionen Wärmeschutz und<br />
Witterungsschutz konstruktiv trennt. Bei der<br />
vor gehängten Fassade wird <strong>von</strong> außen nach<br />
innen unterschieden in: die Bekleidung (Wetterschale),<br />
die Hinterlüftung (Luftschicht), die<br />
Wärmedämmung und die an der Hauswand<br />
verankerte Unterkonstruktion (Latten- oder Metallkonstruktion).<br />
Die Dämmschicht wird so<br />
in die Unterkonstruktion eingebracht, dass<br />
zwischen Dämmung und Außenhaut ein zwei<br />
bis vier Zentimeter breiter Luftraum bleibt.<br />
Dieser Spalt genügt, um Feuchtigkeit schnell<br />
abtrocknen zu lassen oder abzuführen. Lüftungsschlitze<br />
an den Ober- und Unterseiten<br />
der Vorhangfassade begünstigen diesen Effekt.<br />
Die Vorhangfassade hat zwei Vorteile:<br />
<strong>Sie</strong> ist schnell montiert und hält lange, in der<br />
Regel mehr als 30 Jahre. Einige Experten<br />
sprechen vom „System mit der geringsten<br />
Schadenshäufigkeit“. Grundsätzlich eignet<br />
<strong>sich</strong> die vor gehängte hinterlüftete Fassade<br />
für jeden Sanierungstyp. Die Unterkonstruktion<br />
(Holz oder Aluminium) kann an jeder Wand<br />
befestigt werden, auch an solchen, die als<br />
nur schwach belastbar eingeschätzt werden.<br />
Allerdings ist die Vorhangfassade teurer als<br />
ein Wärmedämm-Verbundsystem.<br />
Die Kellerdämmung<br />
Beheizte Keller müssen wärmegedämmt<br />
sein, verlangt die Energie-Einsparverordnung<br />
(EnEV). Das spart nicht nur Heizenergie, son-<br />
dern verhindert aufsteigende Kälte und kalte<br />
Füße. Als Wärmedämmung benötigt man<br />
bei Kalksandstein- und Betonwänden eine<br />
mindestens zehn Zentimeter dicke Perimeter<br />
Dämmung. Das Gleiche gilt für die Kellersohle.<br />
Kellerwände aus Wärme dämmenden<br />
Leichtbetonsteinen oder Wärmedämmziegeln<br />
kommen zwar ohne weitere Dämmung<br />
aus, sollten aber eine circa vier Zentimeter<br />
dicke Perimeter Dämmung als Schutz der<br />
Kellerabdichtung erhalten. Die einfachste<br />
Art der nachträglichen Wärmedämmung<br />
<strong>von</strong> ebenen Massivdecken ist das Ankleben<br />
oder Andübeln <strong>von</strong> Styroporplatten an der<br />
Deckenunterseite. Die Dämmstoffdicke richtet<br />
<strong>sich</strong> häufig nach der vorhandenen Raumhöhe<br />
im Keller und der verbleibenden Höhe<br />
<strong>von</strong> Fenster- und Türstützen. Wenn möglich<br />
sollten acht bis zwölf Zentimeter Dämmstoff<br />
eingeplant werden. Installationsleitungen<br />
(z.B. Wasser, Heizung, Elektro) bedürfen einer<br />
besonderen Beachtung. Deckenleuchten<br />
müssen eventuell neu befestigt und deren Anschlüsse<br />
verlängert werden. Es besteht auch<br />
die Möglichkeit, erst eine Unterkonstruktion<br />
mit Verkleidung einzubauen und nachträglich<br />
den Hohlraum mit Dämmstoff ausblasen<br />
zu lassen. Dieses Verfahren bietet <strong>sich</strong> bei<br />
Kellerdecken mit ungerader oder unebener<br />
Unterseite (Kappen- oder Gewölbedecken) an.<br />
Wird eine Kellerdeckendämmung zusammen<br />
mit einer Außenwanddämmung durchgeführt,<br />
so sollte die Außenwanddämmung bis unter<br />
das Kellerdeckenniveau heruntergezogen wer
den (sog. Perimeter Dämmung mit Wasser<br />
abweisenden Platten), um Wärmebrücken zu<br />
vermeiden. Insbesondere bei durchgehenden<br />
Kellerdecken aus Beton besteht aufgrund des<br />
Wärmebrückeneffekts die Gefahr <strong>von</strong> Bauschäden<br />
und Schimmelbildung.<br />
Die Dachdämmung<br />
Bei der Sanierung eines Altbaus sollten <strong>Sie</strong><br />
auch das Dach nicht vergessen, weil hier<br />
ein sehr hohes Einsparpotenzial liegt. Am<br />
besten wird die Dämmschicht als Außenhaut<br />
rund um das Gebäude angebracht – etwa<br />
als Wärmedämmfassade oder im Dachbereich<br />
als Aufsparrendämmung. Hier bildet<br />
die Dämmschicht eine durchgehende Ebene<br />
direkt unter der Dacheindeckung. Dafür gibt<br />
es spezielle Systeme aus Hartschaum-Platten<br />
und -Formelementen sowie aus Mineralwolle.<br />
Wenn ohnehin eine neue Dacheindeckung<br />
ansteht, ist die Aufsparrendämmung die beste<br />
Lösung. Beim nachträglichen Ausbau aber<br />
wird man <strong>sich</strong> trotz der Vorteile nur selten für<br />
diese Dämmart entscheiden. Denn oft ist diese<br />
Außendämmung <strong>von</strong> Dächern nicht möglich<br />
oder mit einem zu großen Aufwand verbunden.<br />
In diesem Fall hilft nur die zweitbeste<br />
Lösung weiter: die Dämmung <strong>von</strong> innen. Die<br />
Innendämmung ist vor allem zur Komplettierung<br />
des Wärmeschutzes beim Dachausbau<br />
sinnvoll. Die Dämmung zwischen den Sparren<br />
ist dabei das am häufigsten ausgeführte<br />
Dachdämmverfahren. Da hier die Dämmstoffstärke<br />
oft durch die Sparrentiefe begrenzt<br />
wird, sollte eine Zwischensparrendämmung mit<br />
einer Dämmung unter den Sparren kombiniert<br />
werden. Die Sparren bilden sonst Wärmebrücken,<br />
die den Wärmeschutz bis zu 30<br />
Prozent verschlechtern. Um die erforderlichen<br />
Dämmstoffstärken zu erreichen wird zunehmend<br />
die Vollsparrendämmung eingesetzt.<br />
Hierbei wird die gesamte Sparrentiefe mit<br />
Dämmstoff verfüllt. Dabei empfiehlt <strong>sich</strong> ein<br />
Dämmstoff mit faseriger Struktur wie beispielsweise<br />
Mineralwolle. So kann neben der Wärmedämmung<br />
auch der Schallschutz erhöht<br />
werden. Dämmplatten aus Polystyrol haben<br />
dagegen keine schalldämmende Wirkung – im<br />
Gegenteil. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />
verschlechtern sie sogar die Schalldämmeigenschaften<br />
einer Wand.<br />
Info:<br />
Steil- und Flachdach<br />
Dachreparaturen<br />
Blecharbeiten<br />
Ist der Dachraum nicht ausgebaut, aber<br />
frei zugänglich, besteht seit Einführung der<br />
Energieeinsparverordnung eine Nachrüstverpflichtung.<br />
Liegt der U-Wert bei einem<br />
Steildach über 0,30 W/m 2 K, muss der<br />
Dachraum gedämmt werden, bei einem<br />
Flachdach liegt die Grenze des U-Wertes<br />
bei 0,25 W/m 2 K.<br />
Altbausanierung<br />
Balkonsanierung<br />
Aus- und Umbau<br />
Dusko Prica Dachdeckermeister Telefon 07031-224315<br />
Otto-Lilienthal-Straße 13 Fax 07031-224327<br />
71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Mobil 0172-9258911<br />
E-Mail prica-bedachungen@t-online.de<br />
31
Moderne Haustechnik<br />
Wenn der Rohbau fertig ist, geht es an die<br />
Feinarbeiten. Machen <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> schon frühzeitig<br />
Gedanken, welche technischen Einrichtungen<br />
<strong>Sie</strong> für Ihr Eigenheim benötigen. Heutzutage<br />
gibt es viele Möglichkeiten, <strong>sich</strong> den Alltag<br />
durch technische Unterstützung zu erleichtern,<br />
aber es gibt auch eine riesige Fülle an Anbietern<br />
und Varianten. Deshalb sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong><br />
32<br />
bei der Planung eingehend damit befassen,<br />
welche Technik gewünscht und erforderlich<br />
ist. Die Voraussetzung für jedes Haus ist ein<br />
Stromanschluss, um weitere technische Maßnahmen<br />
tätigen zu können.<br />
SmartHouse-Technik<br />
Das SmartHouse-Konzept fördert facettenreich<br />
eine vernetzbare und kommunikationsfähige<br />
Haus- und Gebäudetechnik. Diese technischen<br />
Errungenschaften können im Alltag vielseitig<br />
unterstützen. Ein Funksystem gibt beispielsweise<br />
Auskunft darüber, ob beim Verlassen des
Hauses alle Türen und Fenster verschlossen<br />
wurden.<br />
Raumqualität durch moderne<br />
Lüftungsanlagen<br />
Ein regelmäßiger Austausch der verbrauchten<br />
Raumluft gegen frische Außenluft verhindert,<br />
dass <strong>sich</strong> Schimmel bildet. Experten empfehlen<br />
alle zwei bis drei Stunden für fünf Minuten<br />
zu lüften und im Optimalfall für Durchzug<br />
zu sorgen. Einfacher geht es mit steuerbaren<br />
Fenstern oder einer eingebauten kontrollierten<br />
Be- und Entlüftung.<br />
Barrierefreies Bad<br />
Durch eine Beeinträchtigung des Körpers kann<br />
<strong>sich</strong> das gewohnte Umfeld in einen Hindernisparcours<br />
verwandeln. Vor allem das Bad<br />
Elektro-<br />
Spengler<br />
Elektro-Meisterbetrieb<br />
möchte jeder möglichst lange ohne fremde<br />
Unterstützung nutzen können, da es <strong>sich</strong> hier<br />
um einen intimen Bereich handelt.<br />
Eine innovative Gestaltung des Sanitärbereichs,<br />
die einen barrierefreien Zugang ermöglicht,<br />
verhilft körperlich eingeschränkten<br />
Menschen, die eventuell auf einen Rollstuhl<br />
angewiesen sind, zu einer unkomplizierten<br />
Nutzung.<br />
• Elektroinstallationen<br />
• Elektroheizungen<br />
• Elektrogerätekundendienst<br />
• Antennentechnik<br />
• Telekommunikation<br />
• Solarstrom<br />
• EDV-Verkabelungen<br />
Böblinger Str. 11 · 71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 07031 / 67 12 40 · Fax 67 51 84<br />
elektro.spengler@t-online.de<br />
www.elektro-spengler.de<br />
Und in <strong>uns</strong>erem Ladengeschäft finden <strong>Sie</strong> außer diversen<br />
Elektrogeräten auch Schulartikel und einen Kopierservice.<br />
Kommen <strong>Sie</strong> doch einfach vorbei.<br />
33
Förderprogramme<br />
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />
bietet mehrere zinsgünstige Darlehen und<br />
Förderprogramme an. Mit der Maßnahme<br />
darf häufig erst begonnen werden, wenn ein<br />
schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen<br />
sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> im Vorfeld informieren und<br />
verschiedene Angebote vergleichen.<br />
Egal welche offizielle Stelle für die Förderung<br />
einspringen soll, beantragen <strong>Sie</strong> auf jeden Fall<br />
frühzeitig die finanziellen Mittel. Außerdem<br />
ist es ratsam, möglichst mehrere Sanierungsmaßnahmen<br />
zusammenzufassen – gefördert<br />
werden in erster Linie Maßnahmenkombinationen.<br />
Energieberater helfen Ihnen bei der<br />
Abstimmung des Energiekonzepts auf mögliche<br />
Förderprogramme. Fördermittel sind in<br />
der Regel auf eine bestimmte jährliche Höhe<br />
begrenzt.<br />
34<br />
Bauen, Wohnen und Energie sparen<br />
KfW-Förderprogramme<br />
Energieeffizientes Sanieren unterstützt die Sanierung <strong>von</strong> Altbauten, mit dem Ziel,<br />
den Energieverbrauch zu senken (seit März 2011 auch<br />
Förderung <strong>von</strong> Einzelmaßnahmen)<br />
Energieeffizientes Bauen unterstützt den Neubau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses<br />
70 (oder eines besseren energetischen Standards)<br />
KfW-Wohneigentumsprogramm<br />
unterstützt Baumaßnahmen sowie den Kauf eines Hauses<br />
oder einer Wohnung, wenn der/die Käufer selbst darin<br />
wohnen werden<br />
Wohnraum modernisieren unterstützt die Sanierung bzw. Modernisierung eines<br />
Hauses/einer Wohnung, um den Energieverbrauch zu<br />
senken<br />
KfW-Programm Erneuerbare<br />
Energien<br />
unterstützt Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer<br />
Energien (Biomasse, Tiefengeothermie, Solarkollektoranlagen)<br />
Altersgerecht Umbauen unterstützt die Beseitigung <strong>von</strong> störenden Hindernissen<br />
und Baumaßnahmen, die zur Barrierefreiheit beitragen<br />
BAFA-Förderprogramme<br />
Energiesparberatung –<br />
„Vor-Ort-Beratung“<br />
Förderprogramm „Erneuerbare<br />
Energien“<br />
Förderprogramm „Kraft-<br />
Wärme-Kopplung“<br />
Förderung <strong>von</strong> Solar-<br />
kollektoranlagen<br />
unterstützt wird eine Energieberatung für Gebäudeeigentümer<br />
sowie Mieter und Pächter<br />
unterstützt Investitionen in Anlagen zur Nutzung Erneuerbaren<br />
Energien wie z. B. Solaranlagen<br />
unterstützt die Stromerzeugung mithilfe <strong>von</strong> Kraft-Wärme-<br />
Kopplungs-Anlagen<br />
unterstützt den Betrieb einer Solarkollektoranlage
www.bbg-boeblingen.de<br />
www.total-lokal.de<br />
Schöner wohnen, besser leben.<br />
Dank vieler<br />
Partner halten<br />
<strong>Sie</strong> diese<br />
Publikation in<br />
Händen<br />
Der<br />
Schlüssel<br />
zu Ihrem<br />
Traum.<br />
Böblinger Baugesellschaft mbH<br />
www.bbg-boeblingen.de<br />
Telefon 07031/6602-0<br />
Marktplatz 31, <strong>Böblingen</strong><br />
auremar@fotolia.de<br />
mediaprint<br />
infoverlag gmbh<br />
35
Förderdatenbank der Deutschen Energie-<br />
Agentur<br />
Daneben gibt es noch zahlreiche weitere<br />
Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und<br />
kommunaler Ebene. Einen umfassenden Überblick<br />
können <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> mit Hilfe der Förderdatenbank<br />
der Deutschen Energie Agentur im<br />
Internet verschaffen.<br />
Oder <strong>Sie</strong> wenden <strong>sich</strong> direkt an die kostenlose<br />
Energie-Hotline der Dena:<br />
Deutsche Energie Agentur<br />
Chausseestr. 128 a<br />
10115 Berlin<br />
Info-Telefon 08000-736734 (täglich rund<br />
um die Uhr)<br />
36<br />
Die Energieagentur im Kreis <strong>Böblingen</strong><br />
Nutzen <strong>Sie</strong> die kostenlose, neutrale und individuelle<br />
Erstberatung der Energieagentur des<br />
Landkreises <strong>Böblingen</strong>. Ratsuchende Bürgerinnen<br />
und Bürger erhalten dort eine erste<br />
Grobeinschätzung der zu empfehlenden Maßnahmen,<br />
Hinweise zur Energieeinsparung, zu<br />
erneuerbaren Energien und zu möglichen<br />
Förderungen sowie Tipps zur Umsetzung.<br />
Die drei „E“ bringen‘s!<br />
Energiesparen (u.a. Dämmung)<br />
Energieeffizienz (u.a. Heizungserneuerung)<br />
Erneuerbare Energien (u.a. Solarthermie)<br />
Für weitergehende Leistungen, wie z.B. die<br />
eingehende Vor-Ort-Analyse, die Erstellung<br />
konkreter Sanierungsplanungen oder aber die<br />
Ausstellung <strong>von</strong> Energieausweisen, benennen<br />
wir Ihnen Ansprechpartner bei Architekten,<br />
Handwerkern und Ingenieuren. Hier können<br />
wir auf das ca. 100 Energieberater umfassende<br />
Netzwerk im Landkreis <strong>Böblingen</strong><br />
zurückgreifen.<br />
Energieagentur Kreis <strong>Böblingen</strong> gGmbH<br />
Parkstr. 16<br />
71034 <strong>Böblingen</strong><br />
Tel. 07031 663-2040<br />
info@ea-bb.de<br />
Internet: www.ea-bb.de
02<br />
Der Bauherr:<br />
"Wo steht mein Haus?"<br />
Wertsteigerung durch eine bessere Energie-Bilanz: Eine Energieberatung<br />
gibt Auskunft über die "Klasse" Ihrer Immobilie hin<strong>sich</strong>tlich ihrer<br />
Energie-Effizienz. Spezialisierte Architektinnen und Architekten ermitteln<br />
die Werte unabhängig und beraten <strong>Sie</strong> unverbindlich über bauliche<br />
Optimierungs-Möglichkeiten. Architekten in Ihrer Nähe finden <strong>Sie</strong> unter:<br />
www.architektenprofile.de<br />
04<br />
www.architektenprofile.de<br />
Die Broschüre<br />
"Zu einem guten Ende gehört der richtige Anfang"<br />
schicken wir Ihnen gerne kostenlos zu.<br />
wissen, was möglich ist.<br />
die Architekten.<br />
phase 01<br />
Architektenkammer Baden-Württemberg<br />
Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart www.akbw.de<br />
Telefon 0711/2196-0 Telefax 0711/2196-103<br />
03
Neu im Energie-Musterland: Die EnBW GebäudeBeratung.<br />
Auch Ihr Haus kann bis zu 50 % Energiekosten sparen – mit der<br />
EnBW GebäudeBeratung: Wir kommen zu Ihnen und zeigen Ihnen,<br />
wie viel Einspar-Potenzial in Ihrem Gebäude steckt. Informieren <strong>Sie</strong><br />
<strong>sich</strong> noch heute – damit auch Ihr Haus das Sparen lernt!<br />
Jetzt mitsparen!<br />
www.enbw.com