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Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Gesellschaft mit ... - DSW

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Das <strong>Gesellschaft</strong>svermögen steht den <strong>Gesellschaft</strong>ern nicht <strong>zur</strong> gesamten Hand, sondern nachBruchteilen zu. § 427 BGB findet keine Anwendung.§ 7 (Konto und Depot)1. Die <strong>Gesellschaft</strong> eröffnet ein laufendes Konto und ein Wertpapierdepot bei der ...Bank/Sparkasse.2. Der Umfang der Vertretungsmacht der Geschäftsführung bestimmt sich nach § 18 diesesVertrages.§ 8 (Beiträge)1. Jeder <strong>Gesellschaft</strong>er verpflichtet sich, monatlich bis zum 10. eines jeden Monats einenMindestbeitrag von ... (Beispiel: 25 €) oder ein Mehrfaches hiervon, höchstens jedoch . .. € aufdas laufende Konto der <strong>Gesellschaft</strong> einzuzahlen.2. Die Verpflichtung <strong>zur</strong> Beitragsleistung kann aus wichtigem Grund (z.B. Arbeitslosigkeit)vorübergehend durch die Geschäftsführung ausgesetzt werden. Die Nachentrichtungausgefallener Beitragsleistungen ist in <strong>einer</strong> Summe oder in Raten möglich.Die Geschäftsführung ist verpflichtet, in der nächstfolgenden <strong>Gesellschaft</strong>erversammlung über dieausgefallenen Beiträge und die Form, in der die Entrichtung nachgeholt werden soll, zu berichten.§ 9 (Beteiligung am <strong>Gesellschaft</strong>svermögen)1. Die Beitragsleistungen der <strong>Gesellschaft</strong>er werden in Anteile umgewandelt, die kontenmäßiggutgeschrieben werden und auch den Bruchteil eines Anteils ausmachen können (Unit-System).2. Bei Gründung der <strong>Gesellschaft</strong> erhält der <strong>Gesellschaft</strong>er je ... € (=Mindestbetrag) Beitrag einenvollen Anteil.3. Danach werden auf weitere Einzahlungen Anteile gutgeschrieben, deren Wert sich aus der Summedes <strong>Gesellschaft</strong>svermögens im Verhältnis <strong>zur</strong> Anzahl der gutgeschriebenen Anteile ergibt.4. Die Bewertung des <strong>Gesellschaft</strong>svermögens erfolgt monatlich jeweils am Tage der letztenBörsennotiz. Dabei werden die Wertpapiere <strong>mit</strong> den zuletzt festgestellten Kursen undPreisfeststellungen der Börse bewertet.5. Die Depotbewertung, aus der sich der jeweilige Anteilswert ergibt, ist allen <strong>Gesellschaft</strong>ernauszuhändigen.§ 10 (Verwendung der Einzahlungen und der Erträge)1. Die eingezahlten Beiträge sowie die Erlöse aus Wertpapieren dürfen nur <strong>zur</strong> Anlage in (optional:börsennotierten) Wertpapieren und <strong>zur</strong> Deckung der Verwaltungskosten verwandt werden.2

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