Reife- und Diplomprüfungsvorschriften (download) - BHAK Fürstenfeld
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1. Gr<strong>und</strong>sätzliches:<br />
B<strong>und</strong>eshandelsakademie u. B<strong>und</strong>eshandelsschule <strong>Fürstenfeld</strong><br />
Informationen zur <strong>Reife</strong>- <strong>und</strong> Diplomprüfung (RDP)<br />
(Stand: 12. Juli 2010)<br />
Die <strong>Reife</strong>- <strong>und</strong> Diplomprüfung der Handelsakademie besteht aus einem<br />
schriftlichen Teil (3 Teilprüfungen) <strong>und</strong> einem mündlichen Teil (ebenfalls<br />
3 Teilprüfungen).<br />
Hinsichtlich der Prüfungsgebiete, die ein Kandidat 1 als schriftliche Klausurarbeit<br />
<strong>und</strong> als mündliche Prüfung ablegen muss, gibt es folgende Möglichkeiten. Für<br />
eine davon muss sich der Kandidat bei seiner Anmeldung zur RDP entscheiden:<br />
schriftlich Deutsch<br />
BDA 2<br />
Variante 1 Variante 2 Variante 3<br />
MAM<br />
mündlich BKO aus … 3<br />
Koll. aus Englisch 4<br />
Wahfach 5<br />
Deutsch<br />
BDA 2<br />
Englisch<br />
BKO aus … 3<br />
Koll. aus Italienisch<br />
Wahfach 6<br />
Deutsch<br />
BDA 2<br />
Italienisch<br />
BKO aus … 3<br />
Koll. aus Englisch 4<br />
Wahfach 6<br />
BDA = betriebswirtschaftliche Diplomarbeit<br />
1 ) alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten auch in ihrer weiblichen Form!<br />
2 ) BDA = Betriebswirtschaftliche Diplomarbeit. Sie umfasst die Gegenstände BW, RW/CRW, ÜFA<br />
<strong>und</strong> Case Studies.<br />
3 ) BKO = Betriebswirtschaftliches Kolloquium aus … (… Management von Klein- <strong>und</strong><br />
Mittelbetrieben oder Netzwerkmanagement mit Multimedia <strong>und</strong> Webdesign). Es umfasst die<br />
Gegenstände BW, Projektmanagement <strong>und</strong> den Ausbildungsschwerpunkt.<br />
4 ) ist mündliche Prüfung aus Englisch einschließlich Wirtschaftssprache<br />
5 ) MAM nicht möglich<br />
6 ) Kolloquium aus Italienisch nicht möglich<br />
Folgende Wahlfächer stehen zur Auswahl:<br />
- Religion oder Ethik (muss im fünften Jahrgang besucht worden sein; wurde Religion oder<br />
Ethik zwar im fünften Jahrgang besucht, nicht aber in einem früheren, dann ist dafür eine<br />
Externistenprüfung abzulegen)<br />
- Kultur (D als Wahlfach gibt es nicht mehr; ist die schriftliche Prüfung aus Deutsch negativ, dann<br />
muss eine eigene mündliche Prüfung abgelegt weren)<br />
- Geschichte <strong>und</strong> Internationale Wirtschafts- <strong>und</strong> Kulturräume<br />
- Geografie <strong>und</strong> Internationale Wirtschafts- <strong>und</strong> Kulturräume<br />
- Naturwissenschaften (Chemie, Physik <strong>und</strong> Biologie, Ökologie <strong>und</strong> Warenlehre)<br />
- Mathematik <strong>und</strong> angewandte Mathematik<br />
- Politische Bildung <strong>und</strong> Recht<br />
- Volkswirtschaft<br />
- Kolloquium aus Italienisch<br />
- Dritte lebende Fremdsprache<br />
- Wirtschaftsinformatik (nur, wenn kein facheinschlägiger Ausbildungsschwerpunkt besucht<br />
wurde, d.h. nicht wenn Netzwerkmanagement mit Multimedia <strong>und</strong> Webdesign<br />
Ausbildungsschwerpunkt war).<br />
- Seminar … (mind. 4 Wochenst<strong>und</strong>en, bei Fremdsprachen mind. 6 Wochenst<strong>und</strong>en)<br />
S. Schober Seite 1 von 6 Stand: 12.07.2010
2. Zulassung <strong>und</strong> Anmeldung:<br />
Zur Ablegung der RDP im Haupttermin (innerhalb der letzten neun Wochen vor<br />
Ende des Unterrichtsjahres) sind alle Kandidaten berechtigt, die den 5. Jahrgang<br />
erfolgreich abgeschlossen haben oder in höchstens einem Pflichtgegenstand mit<br />
„Nicht genügend“ beurteilt sind. Im letzteren Fall ist im Rahmen der RDP<br />
zusätzlich eine Jahresprüfung abzulegen (siehe Punkt 5).<br />
Weist das Zeugnis des 5. Jahrganges zwei „Nicht genügend“ auf, so kann der<br />
Kandidat nach erfolgreicher Ablegung beider Wiederholungsprüfungen zum<br />
Herbsttermin antreten.<br />
Ist das Ergebnis beider Wiederholungsprüfungen negativ, muss der Kandidat die<br />
Klasse wiederholen. Ist eine Wiederholungsprüfung positiv, die zweite negativ,<br />
kann der Kandidat frühestens zum Frühjahrstermin antreten (FN 4 zum § 5 in der<br />
Handreichung). Ist eine Wiederholungsprüfung positiv <strong>und</strong> tritt der Kandidat zur<br />
zweiten nicht an, kann der Kandidat zum Herbsttermin antreten, muss aber im<br />
Gegenstand, in dem er zur Wiederholungsprüfung nicht angetreten ist, eine<br />
Jahresprüfung ablegen (FN 4 zum § 5 in der Handreichung).<br />
Die Anmeldung zur RDP im Haupttermin (Sommertermin) hat spätestens am<br />
Ende der letzten Woche im ersten Semester im 5. Jahrgang unter Angabe der<br />
Variante (s.o.) <strong>und</strong> des Themas der Projektarbeit schriftlich mittels Vordruck beim<br />
Schulleiter zu erfolgen.<br />
Die Anmeldung zum 1. Nebentermin (Herbsttermin) muss spätestens eine<br />
Woche nach der letzten mündlichen Prüfung des Jahrganges erfolgen, sind die<br />
mündlichen Prüfungen im Juli, dann spätestens einen Tag nach der mündlichen<br />
Prüfung des Kandidaten, Kandidaten von anderen (früheren) Terminen bis<br />
spätestens 15. Juni.<br />
Anmeldung zum 2. Nebentermin (Frühjahrtermin): bis spätestens 15. Dezember<br />
des Vorjahres.<br />
(Erlass LSR IV Re 2/21-2000 vom 26.5.2000/Breuß)<br />
3. schriftliche Klausurprüfung:<br />
3.1 Allgemeine Bestimmungen:<br />
Die Termine für die Klausurprüfung werden frühest möglich bekannt gegeben.<br />
Dauer der Klausurarbeiten:<br />
Deutsch 5 St<strong>und</strong>en<br />
Englisch 5 St<strong>und</strong>en<br />
Italienisch 5 St<strong>und</strong>en<br />
MAM 4 St<strong>und</strong>en<br />
BDA 6 St<strong>und</strong>en<br />
1 St<strong>und</strong>e = 60 Minuten<br />
S. Schober Seite 2 von 6 Stand: 12.07.2010
Die für die Erklärung des organisatorischen Ablaufs verwendete Zeit wird in die<br />
Arbeitszeit nicht eingerechnet!<br />
Nur besonders gekennzeichnetes Papier (mit Schulstempel), das von der<br />
Direktion zur Verfügung gestellt wird, darf verwendet werden!<br />
Zulässige Hilfsmittel (Wörterbücher, Formelsammlungen usw.) werden vom<br />
Prüfer festgelegt, einige Tage vor der Klausurprüfung abgesammelt <strong>und</strong> nach<br />
Kontrolle vor Beginn der Klausurprüfung wieder zurückgegeben.<br />
Die Verwendung von Wechseldatenträgern (zB USB-Sticks) <strong>und</strong> Handys ist nicht<br />
gestattet.<br />
Gespräche zwischen den Kandidaten sind nicht erlaubt. Vorgetäuschte<br />
Leistungen sind nicht zu beurteilen; in diesem Fall ist die Klausurarbeit im<br />
nächstfolgenden Prüfungstermin mit neuer Aufgabenstellung zu wiederholen.<br />
Ein Verlassen des Prüfungsraumes ist nur in dringenden Fällen (Toilette) <strong>und</strong> nur<br />
einzeln nach Genehmigung des Aufsicht führenden Lehrers gestattet. Ein<br />
Verlassen des Schulgebäudes vor Abgabe der Arbeit ist unzulässig.<br />
Nach Beendigung der Klausurarbeit haben die Kandidaten ihre Arbeiten<br />
einschließlich sämtlicher Entwürfe, Unterlagen <strong>und</strong> Aufzeichnungen, auch nicht<br />
benütztes Papier, Fehlausdrucke usw. abzugeben. Es dürfen keine Blätter von<br />
den Kandidaten selbst vernichtet oder weggeworfen werden.<br />
3.2 Beurteilung der Klausurprüfung:<br />
Die Bewertung der BDA erfolgt als eine Arbeit (keine Trennung nach<br />
Gegenständen).<br />
In einer vom Vorsitzenden einzuberufenden Kommissionssitzung werden die<br />
Teilbeurteilungen für die einzelnen Prüfungsfächer beschlossen. Negative<br />
Beurteilungen sind den Kandidaten mindestens eine Woche vor seiner<br />
mündlichen Prüfung bekannt zu geben.<br />
Erfolgt die Teilbeurteilung von einem oder zwei Klausurarbeiten mit „Nicht<br />
genügend“, dann sind diese im Rahmen der mündlichen Prüfung zusätzlich<br />
abzulegen, sofern sie nicht ohnehin Gegenstand der mündlichen Prüfung sind.<br />
Werden mehr als zwei Klausurarbeiten mit „Nicht genügend“ beurteilt, dann kann<br />
der Kandidat zu den mündlichen Prüfungen nicht antreten. Die<br />
Gesamtbeurteilung der RDP lautet damit auf „Nicht bestanden“. Der Kandidat<br />
kann beim nächsten Prüfungstermin antreten. Ein „Nicht genügend“ auf eine<br />
allfällige Jahresprüfung zählt dabei nicht mit.<br />
4. Mündliche Prüfung:<br />
4.1 Allgemeine Bestimmungen:<br />
Die mündliche Prüfung ist öffentlich <strong>und</strong> vor der Prüfungskommission abzulegen.<br />
S. Schober Seite 3 von 6 Stand: 12.07.2010
Mündliche Prüfungen (<strong>und</strong> auch schriftliche) können im Einvernehmen mit dem<br />
Prüfer auch in einer Fremdsprache abgehalten werden. Mangelnde Kenntnisse in<br />
der Fremdsprache werden dabei nicht bewertet. Dies wird im <strong>Reife</strong>- <strong>und</strong><br />
Diplomprüfungszeugnis vermerkt.<br />
Zwischen Ende der Klausurarbeit <strong>und</strong> Beginn der mündlichen Prüfungen müssen<br />
mindestens drei Wochen liegen. In dieser unterrichtsfreien Zeit sind nach Bedarf<br />
Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung einzurichten.<br />
Die den Kandidaten zugewiesenen Prüfungshalbtage (nicht die Reihenfolge der<br />
Prüfungen) werden frühest möglich vor Beginn der mündlichen Prüfung durch<br />
Anschlag bekannt gegeben.<br />
Der Kandidat kann zwischen zwei Aufgabenstellungen wählen – ausgenommen<br />
im Gegenstand BKO – <strong>und</strong> muss bis spätestens zu Beginn der Prüfung seine<br />
Wahl bekannt geben. Zur Vorbereitung auf jede mündliche Teilprüfung ist eine<br />
Frist von mindestens 15 Minuten vorgesehen (es ist üblich, dass sich während<br />
einer Prüfung bereits die nächsten drei Kandidaten vorbereiten). Ab dem<br />
Zeitpunkt, ab dem der Kandidat die Aufgabenstellung übernommen hat, zählt die<br />
Prüfung! Ein Rücktritt zB wegen Krankheit ist damit nicht mehr möglich.<br />
Für jede Teilprüfung ist nicht mehr Zeit zu verwenden, als für die Gewinnung<br />
einer sicheren Beurteilung erforderlich ist. Sie darf max. 15 Minuten dauern,<br />
mündliche Prüfungen in BKO oder BDA-Zusatz (weil die Klausurarbeit negativ<br />
war) max. 25 Minuten. Durchschnittlich dauern die mündlichen Prüfungen in der<br />
Praxis 10 - 12 Minuten.<br />
4.2 Ablauf der mündlichen Prüfung:<br />
Die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung besteht aus:<br />
- dem Vorsitzenden<br />
- dem Schulleiter<br />
- dem Jahrgangsvorstand<br />
- <strong>und</strong> den mündlichen Prüfern<br />
Je Prüfungshalbtag werden die Kandidaten vom Jahrgangsvorstand dem<br />
Vorsitzenden vorgestellt. Dieser begrüßt sie <strong>und</strong> stellt die Prüfungsfähigkeit fest.<br />
Bitte um Beachtung der Bekleidungsvorschriften (dunkler Anzug mit Krawatte bei<br />
Herren, festliche Kleidung bei Damen). Nach Beendigung der mündlichen Prüfung<br />
erfolgt die Teilbeurteilung der einzelnen Prüfungsgebiete <strong>und</strong> die Gesamtbeurteilung.<br />
4.3 Beurteilung der mündlichen Prüfung <strong>und</strong> Gesamtbeurteilung:<br />
Die mündlichen Teilprüfungen werden am Ende des Prüfungshalbtages beurteilt.<br />
War ein Prüfungsgebiet Gegenstand der schriftlichen <strong>und</strong> mündlichen Prüfung<br />
(bei zusätzlichen mündlichen Prüfungen), dann wird eine Gesamtnote aus beiden<br />
Beurteilungen gebildet. Die Teilbeurteilungen für alle schriftlichen <strong>und</strong> mündlichen<br />
Teilprüfungen ergeben dann die Gesamtbeurteilung „Bestanden“, „Mit<br />
ausgezeichnetem Erfolg bestanden“, „Mit gutem Erfolg bestanden“ oder „Nicht<br />
bestanden“.<br />
S. Schober Seite 4 von 6 Stand: 12.07.2010
Es gibt den Sonderfall, dass alle Teilprüfungen der RDP positiv sind, die<br />
Jahresprüfung aber negativ ist. Das Gesamtkalkül ist in diesem Fall „Nicht<br />
bestanden“, wenn nicht derselbe Gegenstand Prüfungsgebiet der schriftlichen<br />
oder mündlichen Prüfung war <strong>und</strong> ausreichend positiv beurteilt wurde.<br />
5. Jahresprüfung:<br />
Diese umfasst den für den fünften Jahrgang vorgesehenen Lehrstoff des<br />
betreffenden Pflichtgegenstandes.<br />
Schriftlich: wenn im fünften Jahrgang Schularbeiten vorgeschrieben waren.<br />
Die schriftliche Jahresprüfung entfällt, wenn sie ohnehin Gegenstand der<br />
Klausurarbeit ist, zB in Deutsch.<br />
Dauer: bis zu 3 St<strong>und</strong>en (1 St<strong>und</strong>e = 50 Minuten) - empfohlen werden 100<br />
Minuten (s. FN 1 zum § 5 in der Handreichung)<br />
Bis zu 3 St<strong>und</strong>en in E, I <strong>und</strong> MAM.<br />
Bei praktischen Klausurarbeiten bis zu 8 St<strong>und</strong>en (wenn die Projektarbeit<br />
negativ beurteilt wurde). Empfohlen werden 6 St<strong>und</strong>en.<br />
Mündlich: immer (auch wenn sie schriftlich abzulegen ist), ausgenommen<br />
Bewegung <strong>und</strong> Sport. Eine mündliche Jahresprüfung ist auch bei einem negativ<br />
beurteilten Ausbildungsschwerpunkt abzulegen, wenn dieser in der Projektarbeit<br />
nicht enthalten ist.<br />
Die mündliche Jahresprüfung entfällt, wenn sie ohnehin Gegenstand der<br />
mündlichen Prüfung ist, zB in Volkswirtschaft, wenn als Wahlfach vorgesehen.<br />
Jahresprüfung aus RW <strong>und</strong> BW:<br />
Die schriftliche Jahresprüfung ist durch die BDA abgedeckt. Ist die BDA negativ, ist<br />
eine zusätzliche mündliche Prüfung aus BDA abzulegen, die auch die mündliche<br />
Jahresprüfung mit abdeckt. Ist die BDA positiv, ist noch die mündliche Jahresprüfung in<br />
RW bzw. BW notwendig (sie wird nicht durch das BW-Kolloquium ersetzt).<br />
Jahresprüfung aus Englisch:<br />
Im Falle der Variante 2 wird die schriftliche Jahresprüfung durch die schriftliche<br />
Klausurarbeit in Englisch abgedeckt.<br />
Im Falle der Variante 1 <strong>und</strong> 3 wird die mündliche Jahresprüfung durch die mündliche<br />
Prüfung in Englisch abgedeckt.<br />
6. Wiederholung der RDP:<br />
Hat ein Kandidat die Gesamtbeurteilung „Nicht bestanden“, so darf er höchstens<br />
drei Mal zur Wiederholung der negativ beurteilten Teilprüfungen zugelassen<br />
werden (§ 40, Abs. 1 SchUG). Dabei hat ihm der Schulleiter einen konkreten Termin<br />
zuzuweisen (§ 40, Abs. 5 SchUG).<br />
Positiv beurteilte Klausurarbeiten sind nicht zu wiederholen.<br />
Die Wiederholung hat an der Schule stattzufinden, an der sie begonnen wurde.<br />
Für eine zeitgerechte Anmeldung zu einer Wiederholung hat der Kandidat selbst<br />
Sorge zu tragen.<br />
S. Schober Seite 5 von 6 Stand: 12.07.2010
7. Verhinderung <strong>und</strong> Rücktritt:<br />
War ein Kandidat an der Ablegung von Klausurarbeiten gerechtfertigt verhindert,<br />
darf er die betreffenden Klausurarbeiten nach Möglichkeit im selben<br />
Prüfungstermin ablegen (der Landesschulrat ist davon in Kenntnis zu setzen),<br />
zudem darf er zu allen übrigen Teilprüfungen mündlich antreten (§ 37 (6) SchUG).<br />
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nicht möglich!<br />
S. Schober Seite 6 von 6 Stand: 12.07.2010