20.11.2012 Aufrufe

Stadt Anzeiger

Stadt Anzeiger

Stadt Anzeiger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allstedt - 10 -<br />

Nr. 4/2010<br />

Verehrte Bürgerinnen und Bürger von Allstedt<br />

Sicherlich haben sich einige gewundert, dass drei am 07.06.2009 gewählte <strong>Stadt</strong>räte der <strong>Stadt</strong> Allstedt nunmehr ihr Mandat als<br />

Ortschaftsrat der Ortschaft Allstedt aus persönlichen Gründen niederlegten.<br />

Mit Wirksamwerden der Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> Allstedt zum 01.01.2010 wurden die eingemeindeten Gemeinden sowie auch<br />

Allstedt zu Ortschaften der neuen Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> Allstedt.<br />

Jede Ortschaft verfügt über einen Ortschaftsrat, der sich aus den gewählten Vertretern der Wahl am 07.06.2009 zusammensetzt.<br />

Da die <strong>Stadt</strong>räte Horst Werner und Jörg Buchmann sich für den <strong>Stadt</strong>rat der neuen Einheitsgemeinde Allstedt erneut am 29.11.2009<br />

zur Wahl gestellt haben und wiederum ein Mandat erhielten, legten sie das am 07.06.2009 erhaltene Mandat, welches am<br />

01.01.2010 in ein Ortschaftsratsmandat umgewandelt wurde, nieder. Damit gaben sie weiteren Kandidaten die Möglichkeit als<br />

Ortschaftsratsmitglied speziell der Ortschaft Allstedt nachzurücken und kommunalpolitisch mitzuarbeiten.<br />

Somit stehen ihnen die <strong>Stadt</strong>räte Buchmann und Werner auch weiterhin als Ansprechpartner für Fragen und Probleme nicht nur<br />

der Ortschaft Allstedt sondern der gesamten Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> Allstedt zur Verfügung.<br />

Ortschaftsratsmitglied Hans Tetzel legte sein Mandat aus gesundheitlichen Gründen nieder.<br />

Kögel<br />

Sachbereichsleiterin<br />

Das Ordnungsamt informiert<br />

Achtung Hundebesitzer, am 1. März 2009 ist das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz)<br />

in Kraft getreten.<br />

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet:<br />

• dem Ordnungsamt unverzüglich den oder die gehaltenen Hunde gemäß dem im Folgenden abgebildeten Formular zu melden,<br />

• spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen-<br />

und Sachschäden sowie über 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten,<br />

• den Hund spätestens sechs Monate nach Geburt durch einen Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip)<br />

kennzeichnen zu lassen,<br />

• das Ordnungsamt über die Abgabe oder den Tod jedes Hundes unter Angabe des Abgabe- oder Todestages, über eine Änderung<br />

der Anschrift der Halterin oder des Halters sowie über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers zu unterrichten.<br />

Formular siehe nächste Seite

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!