von einem zum andern - Alberschwende
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Mikrofone ....<br />
Die Ton- und Beschallungsanlage im Hermann Gmeiner<br />
Saal steht im Eigentum der Gemeinde. Nachdem in der<br />
Vergangenheit immer wieder Gegenstände und Teile der<br />
Anlage verschwunden sind oder defekt hinterlassen<br />
wurden und schlussendlich niemand zuständig war oder<br />
dafür verantwortlich gemacht werden konnte (Problematik<br />
war die Weitergabe durch die Veranstalter untereinander)<br />
gilt ab sofort folgende Praxis:<br />
Funkmikrofone, Headsets, etc., sind während der<br />
Öffnungszeiten der Bürgerservicestelle des Gemeindeamtes,<br />
also werktags <strong>von</strong> 8 bis 12 und 13.30 bis 17.30<br />
Uhr bei Ingo Hagspiel oder vertretungsweise im Bauamt<br />
(Walter Canaval) auszuleihen. Die Ausgabe erfolgt<br />
ausschließlich an den verantwortlichen Nutzer, Vereinsfunktionär,<br />
etc., der mit seiner Unterschrift für eine<br />
einwandfreie und vollständige Rückgabe an die<br />
Gemeinde und dafür haftet, dass die Geräte nicht selbst<br />
weitergegeben werden/wurden.<br />
Das gleiche Prozedere gilt übrigens auch für den<br />
Beamer, wobei wir dort für Ausleihungen an Private<br />
einen Unkostenbeitrag für die Abnützung verlangen<br />
müssen. Dieser beträgt pro Ausgabe E 10,--.<br />
Wir bitten um Verständnis, das Einreißen einer unguten<br />
Praxis zwingt uns dazu.<br />
4<br />
NACHTSCHILAUF<br />
Wo: Schilift Tannerberg<br />
Wann: Montag bis Freitag ab 19.30 Uhr<br />
Info-Tel.: 05579/ 4140<br />
Raus aus dem Alltag –<br />
Rein ins Vergnügen<br />
Wir freuen uns auf euer Kommen!!!<br />
Was tut sich . . .<br />
Geschäftsansiedelung Gst 60/2 („Hofer“)<br />
Am 20. Jänner 2005 hat die kommissionelle Bauverhandlung<br />
<strong>zum</strong> Antrag der REKA Immobilieninvestitions GmbH,<br />
Dornbirn, zur Errichtung und den Betrieb einer Gesamtanlage,<br />
bestehend aus drei eigenständigen Geschäftseinheiten<br />
(Hofer-Markt, Drogeriegeschäft mit integriertem<br />
Friseur sowie Verkaufsstelle für Backwaren mit gastronomischem<br />
Ausschank und Verabreichung) stattgefunden.<br />
Für den Gebäudekomplex mit einer überbauten Fläche<br />
<strong>von</strong> rd. 2.600 m 2 sind 39 Abstellflächen im Freien und 76<br />
Einstellplätze auf dem Parkdeck vorgesehen. Der Kreis<br />
der eingeladenen Nachbarschaft wurde über das unbedingte<br />
gesetzliche Erfordernis hinaus gewählt, so haben<br />
rd. 50 Personen (Behördenvertreter, Sachverständige,<br />
Nachbarn, Antragsteller) an der Verhandlung teilgenommen.<br />
Nebst anderen amtswegigen Prüfungen sind Abklärungen<br />
insbesondere noch zu treffen hinsichtlich Belastbarkeit<br />
der Zipfelstraße als Zufahrt zur südseitigen<br />
Erschließung des Areals/Parkdecks, der endgültigen<br />
Beurteilung der ostseitigen Lärmschutzwand und der<br />
rechtlichen Prüfung verschiedener Vorbringungen und<br />
Einwendungen <strong>von</strong> Nachbarn. Bedenken <strong>von</strong> Anrainern<br />
der L 200 wurden insbesondere auch hinsichtlich<br />
befürchteter Stauerscheinungen aufgezeigt.<br />
Die Behörde wird nun die vorgebrachten Bedenken und<br />
Einwendungen auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen<br />
bewerten und abschließend beurteilen.