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von einem zum andern - Alberschwende

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Mikrofone ....<br />

Die Ton- und Beschallungsanlage im Hermann Gmeiner<br />

Saal steht im Eigentum der Gemeinde. Nachdem in der<br />

Vergangenheit immer wieder Gegenstände und Teile der<br />

Anlage verschwunden sind oder defekt hinterlassen<br />

wurden und schlussendlich niemand zuständig war oder<br />

dafür verantwortlich gemacht werden konnte (Problematik<br />

war die Weitergabe durch die Veranstalter untereinander)<br />

gilt ab sofort folgende Praxis:<br />

Funkmikrofone, Headsets, etc., sind während der<br />

Öffnungszeiten der Bürgerservicestelle des Gemeindeamtes,<br />

also werktags <strong>von</strong> 8 bis 12 und 13.30 bis 17.30<br />

Uhr bei Ingo Hagspiel oder vertretungsweise im Bauamt<br />

(Walter Canaval) auszuleihen. Die Ausgabe erfolgt<br />

ausschließlich an den verantwortlichen Nutzer, Vereinsfunktionär,<br />

etc., der mit seiner Unterschrift für eine<br />

einwandfreie und vollständige Rückgabe an die<br />

Gemeinde und dafür haftet, dass die Geräte nicht selbst<br />

weitergegeben werden/wurden.<br />

Das gleiche Prozedere gilt übrigens auch für den<br />

Beamer, wobei wir dort für Ausleihungen an Private<br />

einen Unkostenbeitrag für die Abnützung verlangen<br />

müssen. Dieser beträgt pro Ausgabe E 10,--.<br />

Wir bitten um Verständnis, das Einreißen einer unguten<br />

Praxis zwingt uns dazu.<br />

4<br />

NACHTSCHILAUF<br />

Wo: Schilift Tannerberg<br />

Wann: Montag bis Freitag ab 19.30 Uhr<br />

Info-Tel.: 05579/ 4140<br />

Raus aus dem Alltag –<br />

Rein ins Vergnügen<br />

Wir freuen uns auf euer Kommen!!!<br />

Was tut sich . . .<br />

Geschäftsansiedelung Gst 60/2 („Hofer“)<br />

Am 20. Jänner 2005 hat die kommissionelle Bauverhandlung<br />

<strong>zum</strong> Antrag der REKA Immobilieninvestitions GmbH,<br />

Dornbirn, zur Errichtung und den Betrieb einer Gesamtanlage,<br />

bestehend aus drei eigenständigen Geschäftseinheiten<br />

(Hofer-Markt, Drogeriegeschäft mit integriertem<br />

Friseur sowie Verkaufsstelle für Backwaren mit gastronomischem<br />

Ausschank und Verabreichung) stattgefunden.<br />

Für den Gebäudekomplex mit einer überbauten Fläche<br />

<strong>von</strong> rd. 2.600 m 2 sind 39 Abstellflächen im Freien und 76<br />

Einstellplätze auf dem Parkdeck vorgesehen. Der Kreis<br />

der eingeladenen Nachbarschaft wurde über das unbedingte<br />

gesetzliche Erfordernis hinaus gewählt, so haben<br />

rd. 50 Personen (Behördenvertreter, Sachverständige,<br />

Nachbarn, Antragsteller) an der Verhandlung teilgenommen.<br />

Nebst anderen amtswegigen Prüfungen sind Abklärungen<br />

insbesondere noch zu treffen hinsichtlich Belastbarkeit<br />

der Zipfelstraße als Zufahrt zur südseitigen<br />

Erschließung des Areals/Parkdecks, der endgültigen<br />

Beurteilung der ostseitigen Lärmschutzwand und der<br />

rechtlichen Prüfung verschiedener Vorbringungen und<br />

Einwendungen <strong>von</strong> Nachbarn. Bedenken <strong>von</strong> Anrainern<br />

der L 200 wurden insbesondere auch hinsichtlich<br />

befürchteter Stauerscheinungen aufgezeigt.<br />

Die Behörde wird nun die vorgebrachten Bedenken und<br />

Einwendungen auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen<br />

bewerten und abschließend beurteilen.

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