10.07.2015 Aufrufe

Tarifbereich/ Branche Chemische Industrie Westfalen ...

Tarifbereich/ Branche Chemische Industrie Westfalen ...

Tarifbereich/ Branche Chemische Industrie Westfalen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Tarifbereich</strong>/ <strong>Branche</strong><strong>Chemische</strong> <strong>Industrie</strong> <strong>Westfalen</strong>Tarifvertragsparteien/AnsprechpartnerWestfälischer Arbeitgeberverband für die chemische <strong>Industrie</strong>, Sitz Bochum e.V.,Königsallee 67, 44789 BochumArbeitgeberverband für die chemische <strong>Industrie</strong> Ostwestfalen-Lippe e.V.,Klingenderstr. 9, 33100 Paderborn<strong>Industrie</strong>gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk <strong>Westfalen</strong>,Alte Hattinger Str. 19, 44789 BochumVereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>,Karlstr. 123-137, 40210 DüsseldorfFachlicher GeltungsbereichDie Tarifverträge gelten für Betriebe und Verkaufsunternehmen der chemischen <strong>Industrie</strong> und verwandter<strong>Industrie</strong>n einschließlich ihrer Hilf- und Nebenbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungslagerund Verkaufsstellen, für Chemie- und Mineralöl-Handelsunternehmen, für Unternehmen desChemie-Anlagenbaus, für Büros und Unternehmen zur chemisch-technischen Beratung und zur Konstruktionund Instandhaltung chemischer Anlagen, für chemische Laboratorien und Untersuchungsanstalten.Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.01.1993 - i.d.F. ab 01.07.2005 - kündbar zum 31.12.2007Laufzeit des Entgelttarifvertrages: gültig ab 01.07.2005 - kündbar zum 31.01.2007Anzahl der Entgeltgruppen: 23Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: ja / Beschäftigungsdauer: jaHöhe der Monatsentgelte für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und AngestellteUnterste EntgeltgruppeArbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, die eine kurze Einweisung erfordern und jederzeit durch andereArbeitnehmer verrichtet werden können.1608,00 € bis 1892,00 €Einstieg nach AusbildungArbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durcheine abgeschlossene mindestens 3-jährige Berufsausbildung oder gleichgestellten Ausbildungsberuferworben worden sind. Arbeitnehmer ohne eine derartige planmäßige Ausbildung, die aufgrund mehrjährigerBerufspraxis gleichwertige Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben und entsprechendeTätigkeiten ausüben, können gleichgestellt werden.1. Tätigkeitsjahr 2202,00 €3. Tätigkeitsjahr 2334,00 €5. Tätigkeitsjahr 2444,00 €7. Tätigkeitsjahr 2554,00 €Höchste EntgeltgruppeArbeitnehmer, die im Rahmen allgemeiner Richtlinien selbständig kaufmännische oder technischeTätigkeiten verrichten, für die neben umfangreichen Berufserfahrungen Spezialwissen vorausgesetzt wirdund bei denen entweder begrenzte Leitungsaufgaben zu erfüllen sind oder Verantwortung für Teilgebietezu tragen ist.4441,00 € (kaufmännische Angestellte)4555,00 € (technische Angestellte)Unterste EntgeltgruppeHöhe der Monatsentgelte für Meister


Meister mit einem einfachen Arbeitsgebiet und Meister, die in ihrem Aufsichtsbereich eine Teilverantwortungtragen.2265,00 € bis 2673,00 €Höchste EntgeltgruppeMeister, die einen besonders vielseitigen oder nach Umfang und Verantwortung besonders schwierigenBereich beaufsichtigen, insbesondere wenn ihnen Meister anderer Gruppen (E 11, E 12) zugeordnet sind.4401,00 €Das Tarifentgelt beträgt für das 1. Beschäftigungsjahr 95% der sonst geltenden tariflichen Entgeltsätze.Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer/-innen der Entgeltgruppen E 1 - E 9 und für extern ausgebildeteBerufsanfänger der Entgeltgruppen E 10 - E 13, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis am oder nachdem 01.07.2005 begann.Bei bestimmten Voraussetzungen kann das Arbeitsentgelt auf 90% abgesenkt werden.Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Einmalzahlung,die am 28.02.2006 fällig ist. Sie beträgt für Arbeitnehmer/-innen 24 %, 27 % bzw. 32 % einesmonatlichen Tarifentgelts. Auszubildende erhalten 24 % einer monatlichen Ausbildungsvergütung.Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung1. Ausbildungsjahr 638,00 €2. Ausbildungsjahr 712,00 €3. Ausbildungsjahr 784,00 €4. Ausbildungsjahr 852,00 €Wöchentliche Regelarbeitszeit37,5 StundenUrlaubsdauer30 ArbeitstageUrlaubsgeld20,45 € je UrlaubstagAuszubildende und Jugendliche erhalten 449,94 €.Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)95% eines MonatsverdienstesVermögenswirksame Leistung478,57 € Arbeitgeberanteil im Jahr; Der Anspruch besteht, wenn bereits bis zum 31.12.2005 eine Anlagevereinbarungbestand und spätestens im ersten Quartal 2006 eine Zahlung erfolgt. Dies gilt längstens biszum 31.12.2011, sofern die Anlagevereinbarung nicht vor diesem Zeitpunkt endet. Ab 2006 besteht keinAnspruch auf eine neue Anlagevereinbarung über tarifliche vermögenswirksame Leistungen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!