20.11.2012 Aufrufe

Chartervertrag - Flugschule Kassel

Chartervertrag - Flugschule Kassel

Chartervertrag - Flugschule Kassel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Chartervertrag</strong><br />

zwischen der Firma: FlyNow GmbH (nachfolgend Vercharterer genannt)<br />

GF: Frank Beißner<br />

Tonkuhlenweg 2<br />

37127 Niemetal<br />

und Name: ____________________ (nachfolgend Charterer genannt)<br />

Vorname: ____________________<br />

Straße: ____________________<br />

PLZ, Ort: ____________________<br />

Lizenz: ____________________<br />

Lizenz-Nr.: ____________________<br />

1/4<br />

wird folgender <strong>Chartervertrag</strong> geschlossen:<br />

§ 1 Mietgegenstand<br />

Gegenstand des <strong>Chartervertrag</strong>es ist die Anmietung eines Flugzeuges durch den Charterer aus dem<br />

bereitgestellten Luftfahrzeugpool des Vercharterers, nachstehend Flugzeug genannt.<br />

Das Flugzeug wird dem Charterer ohne Pilot in betriebsbereitem und lufttüchtigen Zustand übergeben und ist am<br />

Übernahmeort wieder zurückzugeben. Der Charterer haftet gemäß dem LuftVG für den flugtüchtigen Zustand<br />

und wird entsprechende Kontrollen gemäß Checklisten durchführen. Ebenfalls wird er die ggf. vorhandenen<br />

Mängellisten kontrollieren. Die jeweils aktuellen Informationen bezüglich der Mängel, Nachprüftermine und<br />

Fälligkeiten werden im Bordbuch bzw. in der <strong>Flugschule</strong> hinterlegt und sind vom Charterer vor Beginn des<br />

Fluges zu überprüfen, damit keine Überschreitung der Prüfzyklen im Laufe der beabsichtigten Charterdauer<br />

auftritt.<br />

Voraussetzung für die Charter des Flugzeuges sind ausreichende Kenntnisse des Betriebshandbuches: die<br />

Luftfahrzeuge dürfen nur entsprechend dem gültigen Handbuch betrieben werden, mit dem sich der<br />

verantwortliche Luftfahrzeugführer vertraut zu machen hat.<br />

Eine gewerbliche Nutzung der Flugzeuge ist nicht zulässig. Im Flugzeug besteht absolutes Rauchverbot.<br />

Geplante Landungen auf Grasplätzen und unbefestigten Pisten bedürfen die vorherige Absprache des<br />

Vercharterers.<br />

§ 2 Mietpreis<br />

Die Preise werden nach Klassen in der jeweils gültigen Preisliste des Vercharterers bekannt gegeben.<br />

Maßgeblich für die Berechung der Charterkosten ist der Betriebsstündenzähler. Alle Preise verstehen sich<br />

einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Die Charterkosten werden dem Charterer in Rechnung gestellt. Wird nach Zugang der 2. Mahnung das Konto<br />

des Charterers unbegründet nicht ausgeglichen, kann der Vercharterer die Bereitstellung von Flugzeugen<br />

verweigern.<br />

Für erworbene Leistungen, wie z.B. Blockcharter oder andere Aktionspreise besteht kein Anspruch auf<br />

Rückzahlung. Eine anderweitige Verrechnung obliegt allein der Kulanz des Vercharterers.<br />

FlyNow GmbH AG Göttingen Tel.: 05502-915615 Bankverbindung<br />

Tonkuhlenweg 2 HRB 200706 Fax: 05502-915656 Sparkasse Münden<br />

37127 Niematal StNr. 20/200/25862 info@flugschule-kassel.de Konto: 66480<br />

GF: Frank Beissner Ust.-ID DE261849014 www.flugschule-kassel.de BLZ: 26051450


2/4<br />

Die Charterpreise für die Nutzung des Flugzeuges beinhalten alle Betriebsstoffe. Vom Charterer an anderen<br />

Flugplätzen bezahlte Betriebsstoffe sowie Kraftstoffe werden gegen Vorlage der Originalquittungen in Höhe des<br />

verauslagten Betrages bis maximal zu den in EDVK jeweils am 1. Werktag des Abrechnungsmonats gültigen<br />

Betriebsstoffpreisen (AVGAS oder MOGAS) vergütet. Die Belege müssen grundsätzlich auf das angemietete<br />

Flugzeug bzw. auf den Flugzeug-Halter ausgestellt sein. Bei Flügen in das Ausland hat der Charterer<br />

grundsätzlich selbst für die Bezahlung des Kraftstoffes zu sorgen. Auslandsflüge werden daher nur zu „Trocken-<br />

Konditionen“ verrechnet.<br />

Gegebenenfalls erforderliche Preisanpassungen werden dem Charterer mitgeteilt. Widerspricht der Charterer der<br />

Preisanpassung, so erlischt dieser <strong>Chartervertrag</strong> automatisch mit Eingang des Widerspruchs.<br />

Lande-, Anflug-, Park-, Unterstell und IFR-Streckengebühren oder ähnliche Kosten sind vom Charterer zu<br />

tragen und auf fremden Plätzen direkt zu zahlen. Die Lande- und Anfluggebühren in EDVK stellt der<br />

Vercharterer dem Charterer mit in Rechnung. DFS-Gebühren werden separat in Rechnung gestellt.<br />

An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beträgt die Mindestabnahme 2 Stunden/Tag, an Werktagen mindestens<br />

1 Stunde/Tag. Die Mindestabnahme kann bei vorheriger Rücksprache mit dem Vercharterer in begründete Fällen<br />

entfallen.<br />

§ 3 Pflichten des Charterers<br />

Der Charterer ist verpflichtet, das Flugzeug nach den Vorschriften des Flughandbuches und innerhalb der<br />

luftverkehrsrechtlich relevanten Gesetze und einschlägigen Vorschriften zu betreiben. Insbesondere sind vor<br />

Inbetriebnahme des Flugzeuges sorgfältige Kontrollen durchzuführen (Außen- und Innenchecks gemäß<br />

Flughandbuch bzw. Checkliste und gesetzlichen Anforderungen) sowie das Flugzeug am Abstellplatz nach der<br />

Nutzung sorgfältig zu sichern.<br />

Die nationalen und internationalen Luftfahrtgesetze sind einzuhalten. Bei Benutzung des Flugzeuges zu<br />

strafbaren Handlungen schließt der Vercharterer jegliche Haftung aus.<br />

Der Charterer verpflichtet sich, das Flugzeug sorgfältig zu behandeln und die Flugzeiten ordnungs-, frist- und<br />

wahrheitsgemäß im Bordbuch einzutragen. Weiterhin verpflichtet sich der Charterer zur Beachtung und Führung<br />

des flugzeugeigenen Log-Sheets, in dem auch evtl. auftretende Störungen eingetragen werden.<br />

Das Flugzeug ist sorgfältig zu behandeln, Frontscheibe sowie Flügelvorderkanten sind bei sehr starker<br />

Verschmutzung sauber zu machen, das Waschmaterial wird vom Vercharterer zur Verfügung gestellt. Sollte das<br />

Luftfahrzeug in einem nicht zumutbarem verschmutzten Zustand abgestellt bzw. übergeben worden sein, sodass<br />

eine unmittelbare weitere Vercharterung nicht möglich ist, wird dem Charterer eine Reinigung von 25.-€ in<br />

Rechnung gestellt.<br />

§ 4 Lizensierung der Piloten<br />

Das Flugzeug darf nur von dem Charterer den Piloten als verantwortlicher Luftfahrzeugführer geflogen werden,<br />

solange er im Besitz einer gültigen Lizenz und Klassenberechtigung als Flugzeugführer für dieses Flugzeug ist.<br />

Lizenzen und Medical sind in Kopie dem Vercharterer erstmalig bei Abschluß des <strong>Chartervertrag</strong>es und<br />

regelmäßig nach Veränderung zu übergeben.<br />

FlyNow GmbH AG Göttingen Tel.: 05502-915615 Bankverbindung<br />

Tonkuhlenweg 2 HRB 200706 Fax: 05502-915656 Sparkasse Münden<br />

37127 Niematal StNr. 20/200/25862 info@flugschule-kassel.de Konto: 66480<br />

GF: Frank Beissner Ust.-ID DE261849014 www.flugschule-kassel.de BLZ: 26051450


3/4<br />

§ 5 Einweisungen / Übungsflug<br />

Voraussetzungen für die Anmietung des Flugzeuges ist für den Charterer die dem Luftrecht genügende<br />

Einweisung auf dem jeweiligen Flugzeugtyp. Bei erstmaliger Anmietung erfolgt in jedem Fall eine Einweisung<br />

durch einem vom Vercharterer benannten Einweisungsberechtigten. Die Einweisung kann auch im Rahmen<br />

eines Übungsfluges erfolgen.<br />

§ 6 Schadensfall<br />

Im Schadensfall ist der Vercharterer über die Handy-Nr.: 0172 – 562 14 50 vom Charterer unverzüglich zu<br />

verständigen und der Charterer muß gegebenenfalls die gesetzlich vorgeschriebene Unfallmeldung erstatten. Die<br />

für den Schadensfall nicht gedeckte Selbstbeteiligung geht zu Lasten des Charterers. Ist die Versicherung aus<br />

Gründen, die der Charterer zu verantworten hat (z.B. grobe Fahrlässigkeit, etc), von einer Leistung frei, so haftet<br />

der Charterer und trägt die Kosten in vollem Umfang. Nach jedem Schaden, der durch fliegerisches<br />

Fehlverhalten des Charterers verursacht wurde, muss eine erneute Einweisung durch einen vom Vercharterer<br />

benannten Einweisungsberechtigten erfolgen.<br />

§ 7 Versicherung<br />

Alle Flugzeuge sind durch eine Haftpflicht-, Kasko-, und Sitzplatzunfallversicherung versichert. Der<br />

verantwortliche Flugzeugführer hat seine Fluggäste bei Bedarf über die bestehenden Versicherungen in Kenntnis<br />

zu setzen. Die Haftungsregelung erfolgt entsprechend den gesetzlichenVorschriften. Maßgebend sind die für die<br />

einzelnen Versicherungen gültigen Bedingungen des Versicherers.<br />

§ 8 Besondere Vorkommnisse / Beschädigung durch den Charterer<br />

Die Selbstbeteiligung für verursachte Schäden beträgt € 5.000,00 Schaden.<br />

Der Vercharterer haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die durch den Betrieb von Luftfahrzeugen<br />

am Boden oder in der Luft entstehen und über die Höchstbeträge der bestehenden Versicherungen hinausgehen.<br />

Erkannte Mängel und Defekte sind vor dem Abflug schriftlich festzuhalten und dem Vercharterer zu melden, um<br />

einen Nachweis über den Verursacher führen zu können.<br />

Bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln oder Unterlassungen sowie bei vorsätzlich falschen Angaben<br />

behält sich die Versicherung im Schadensfall Regressforderungen an den Verursacher vor.<br />

Alle Vorkommnisse, insbesondere harte Landungen, Bremsen mit blockierten Rädern, Beschädigungen am<br />

Flugzeug, Fahrwerk und Propeller, Überrollen von Pistenbegrenzungen oder andere Beschädigungen, die eine<br />

Überprüfung eventuell erforderlich machen, sind dem Vercharterer umgehend telefonisch bekannt zu geben.<br />

§ 9 Rückgabe des Flugzeuges<br />

Wird das Flugzeug an einem anderen Flugplatz als dem Heimatflugplatz zurückgelassen, so hat der Charterer für<br />

umgehende und sichere Ab,- bzw. Unterstellung zu sorgen und hierfür die Kosten zu tragen. Kann der Charterer<br />

das Flugzeug dem Vercharterer zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zurückgeben, so ist er verpflichtet, den<br />

Vercharterer unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Charterer das Flugzeug aus Gründen, die der<br />

Vercharterer nicht zu vertreten hat, nicht selbst zurückbringen, so trägt der Charterer die Kosten der Rückholung.<br />

FlyNow GmbH AG Göttingen Tel.: 05502-915615 Bankverbindung<br />

Tonkuhlenweg 2 HRB 200706 Fax: 05502-915656 Sparkasse Münden<br />

37127 Niematal StNr. 20/200/25862 info@flugschule-kassel.de Konto: 66480<br />

GF: Frank Beissner Ust.-ID DE261849014 www.flugschule-kassel.de BLZ: 26051450


4/4<br />

§ 10 Dauer des Vertrages<br />

Dieser Vertrag gilt bis auf Widerruf auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien ohne Einhaltung von<br />

Fristen gekündigt werden. Die Zeiten der individuellen Anmietung sind zwischen Charterer und Vercharterer<br />

abzustimmen und schriftlich festzuhalten. Während der Dauer einer Anmietung kann der Vertrag von beiden<br />

Seiten nicht gekündigt werden.<br />

§ 11 Reservierungen<br />

Jede Reservierung ist eine Dienstleistung und verursacht Kosten. Wird eine Reservierung nicht in Anspruch<br />

genommen oder mindestens 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit storniert, behält sich der Vercharter vor,<br />

eine Reservierungsgebühr von 25 Euro zu berechnen. Die maximale Wartezeit bei Reservierung beträgt 30 min,<br />

danach verfällt die Reservierung. Die Reservierungsgebühr entfällt sofern der Flug aus wetterbedingten oder<br />

anderen wichtigen Gründen nicht stattfinden kann.<br />

§ 12 Schlußbestimmungen<br />

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, anfechtbar oder sonst unwirksam sein oder werden<br />

sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die angreifbare<br />

Bestimmung ist vielmehr durch diejenige zu ersetzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn ihnen die<br />

Angreifbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre; das Gleiche gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.<br />

Änderungen dieses Vertrages müssen in schriftlicher Form erfolgen.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen.<br />

…………………………… …………………………………….<br />

FlyNow GmbH<br />

GF: Frank Beißner<br />

(Vercharterer) Charterer<br />

Niemetal / <strong>Kassel</strong>- Calden, den……………<br />

FlyNow GmbH AG Göttingen Tel.: 05502-915615 Bankverbindung<br />

Tonkuhlenweg 2 HRB 200706 Fax: 05502-915656 Sparkasse Münden<br />

37127 Niematal StNr. 20/200/25862 info@flugschule-kassel.de Konto: 66480<br />

GF: Frank Beissner Ust.-ID DE261849014 www.flugschule-kassel.de BLZ: 26051450

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!