Gemeinde Dormitz - Mairie de Clairoix
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<strong>Dormitz</strong> - 6- Nr. 3/10<br />
Die einschlägigen Netznutzungsentgelte sind für E.ON unter<br />
www.eon-bayern.com und für die LEW Verteilnetz GmbH unter<br />
www.lewverteilnetz.<strong>de</strong> einsehbar.<br />
Im Nachgang dazu wur<strong>de</strong> mit Schreiben vom 14.12.2009 von<br />
E.ON Bayern <strong>de</strong>r vorgenannte Netznutzungsvertrag vorgelegt.<br />
Preisliche Än<strong>de</strong>rungen ergeben sich für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> als Abnehmerin<br />
daraus nicht. Auch die geson<strong>de</strong>rt vereinbarte Konzessionsabgabe<br />
bleibt unberührt. Künftig wer<strong>de</strong>n lediglich<br />
zwei Rechnungen für eine Stromabnahme gestellt wer<strong>de</strong>n - eine<br />
für die Netznutzung und eine für die Energie selbst. Solange<br />
die Bun<strong>de</strong>snetzagentur nicht die Netznutzungsentgelte anhebt<br />
und/o<strong>de</strong>r die E.ON die Preise für Energielieferungen verän<strong>de</strong>rt,<br />
bleiben die bisherigen Konditionen erhalten.<br />
Der <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat ermächtigt <strong>de</strong>n 1. Bürgermeister, <strong>de</strong>n vorgelegten<br />
Netznutzungsvertrag mit <strong>de</strong>r E.ON Bayern abzuschließen.<br />
Beschluss: 12 : 0<br />
Breitbandversorgung “Sammelantrag”<br />
<strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>n im Landkreis Forchheim<br />
Der Bürgermeister informiert <strong>de</strong>n <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat über <strong>de</strong>n Stand<br />
<strong>de</strong>r Machbarkeitsstudie „Breitband“ im Landkreis Forchheim.<br />
Kosten in Höhe von max. 900,— EUR entstehen. Der Antrag<br />
lautet:<br />
a) Der Landkreis Forchheim erhält von <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Hetzles<br />
die Vertretungsmacht als Antragsteller für eine Machbarkeitsuntersuchung<br />
und/o<strong>de</strong>r Planungsarbeiten zur Breitban<strong>de</strong>rschließung<br />
im ländlichen Raum nach <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rrichtlinien<br />
<strong>de</strong>r Breitbandinitiative Bayern.<br />
b) Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Hetzles erklärt sich bereit, <strong>de</strong>n kommunalen<br />
Eigenanteil (30 %) von insgesamt maximal 900,— EUR im<br />
Jahr 2010 zur Verfügung zu stellen.<br />
Zur Kenntnis<br />
<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Kleinsen<strong>de</strong>lbach<br />
Anmeldung im Kin<strong>de</strong>rhaus<br />
Kleinsen<strong>de</strong>lbach<br />
Achtung: Terminän<strong>de</strong>rung<br />
Alle Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind im Kin<strong>de</strong>rhaus “Zur<br />
Schatzinsel” anzumel<strong>de</strong>n, können dies am 1.3.10 von 9.00 -<br />
16.00 Uhr tun<br />
Angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können Kin<strong>de</strong>r ab einem Jahr für die Mini-<br />
Maus Gruppe. Kin<strong>de</strong>r ab <strong>de</strong>m 3. Lebensjahr können für die<br />
Bienen- o<strong>de</strong>r Fröschegruppe angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Sie haben an diesem Tag die Möglichkeit, sich in <strong>de</strong>n Gruppen<br />
zu informieren, das Kin<strong>de</strong>rhaus zu besichtigen und mit an<strong>de</strong>ren<br />
Eltern ins Gespräch zu kommen.<br />
Ihr Kind kann schon einmal erste Erfahrungen sammeln und<br />
verschie<strong>de</strong>ne Spielmöglichkeiten ausprobieren. Sollten Sie an<br />
diesem Termin verhin<strong>de</strong>rt sein, können Sie einen Termin unter<br />
<strong>de</strong>r Tel. Nr. 09126-29332910 vereinbaren.<br />
Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Vorsorgeheft Ihres Kin<strong>de</strong>s mit.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Heilmann Renate Werner Gertrud<br />
Leitung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rhauses 1. Bürgermeisterin<br />
Aus <strong>de</strong>m <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat Kleinsen<strong>de</strong>lbach<br />
am 26. Januar 2010<br />
Bauantrag; Errichtung von zwei Anbauten<br />
n bestehen<strong>de</strong>s Wohnhaus und Neubau Carport,<br />
Fl.-Nr. 466/3<br />
Die Antragstellerin plant zwei Anbauten an das bestehen<strong>de</strong><br />
Wohnhaus und <strong>de</strong>n Neubau eines Carports auf Fl.-Nr. 466/3,<br />
Wiesenweg 3. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich<br />
nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmigungspflichtig.<br />
Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen<br />
Wohngebiet, das Vorhaben liegt im Rahmen <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Bebauung.<br />
Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind<br />
vollständig.<br />
Der <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat beschließt, <strong>de</strong>m Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher<br />
Sicht zuzustimmen.<br />
Beschluss: 13 : 0<br />
Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Brand Nr. 19 „Am<br />
Asternweg“, Markt Eckental, Frühzeitige Beteiligung<br />
<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB<br />
Der <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat beschließt, keine Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
gegen die Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Brand Nr. 19<br />
„Am Asternweg“ <strong>de</strong>s Marktes Eckental zu erheben.<br />
Beschluss: 13 : 0<br />
5. Flächennutzungsplanän<strong>de</strong>rung (Bereich „Am<br />
Asternweg“), Markt Eckental, Frühzeitige Beteiligung<br />
<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB<br />
Der <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat beschließt, keine Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
gegen die 5. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes (Bereich<br />
„Am Asternweg“) <strong>de</strong>s Marktes Eckental zu erheben.<br />
Beschluss: 13 : 0<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Eschenau Nr. 15 „Im<br />
Zentrum“, Markt Eckental, Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3<br />
Abs. 2, § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Der <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat beschließt keine Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
gegen die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Eschenau Nr. 15<br />
„Im Zentrum“ <strong>de</strong>s Marktes Eckental zu erheben.<br />
Beschluss: 13 : 0<br />
Vergabe <strong>de</strong>r Ingenieurleistungen für die Neuverlegung<br />
<strong>de</strong>r Kanalisation im Birnenweg<br />
Der <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat beschließt, aufgrund <strong>de</strong>r Ausführungen <strong>de</strong>r<br />
1. Bürgermeisterin <strong>de</strong>m Antrag von Herrn Reinhold auf Verlegung<br />
<strong>de</strong>r Entwässerungseinrichtung in <strong>de</strong>n öffentlich gewidmeten<br />
Teil <strong>de</strong>s Birnenweges zuzustimmen. Die Ingenieurleistungen<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Ingenieurbüro Engelhardt, Eckental, aufgrund<br />
<strong>de</strong>s Angebotes vom 02.12.2009, Angebots-Nr. A20091201021,<br />
mit <strong>de</strong>r Maßgabe übertragen, dass die Leistungsbil<strong>de</strong>r 2.6 und<br />
2.7 entfallen. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Vorplanung ist eine Reduzierung<br />
in Höhe von 10 % vorzunehmen, da die Gegebenheiten bereits<br />
durch die Verwaltung ermittelt wor<strong>de</strong>n sind. In Ansatz können<br />
max. 5 % gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Der <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat beschließt, nach Erstellung <strong>de</strong>r Höhenquoten<br />
durch das Ingenieurbüro und <strong>de</strong>r Einplanung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Abzweige sowie <strong>de</strong>r Stilllegung <strong>de</strong>s Kanals die Entwässerungsarbeiten<br />
<strong>de</strong>r Firma WF Tief- und Rohrbau, Ahorntal, zum<br />
Angebotspreis von brutto 17.033,93 EUR vorbehaltlich <strong>de</strong>r<br />
Nachprüfung durch das Ingenieurbüro Engelhardt zu übertragen.<br />
Die Straßenbauarbeiten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Firma Tauber-<br />
Bau zum Angebotspreis von 11.192,93 EUR aufgrund <strong>de</strong>s Angebots<br />
vom 23. November 2009 übertragen.<br />
Das Ingenieurbüro wird beauftragt, die entsprechen<strong>de</strong>n Planunterlagen<br />
in digitaler Form zur Einarbeitung auf das bei <strong>de</strong>r<br />
VG <strong>Dormitz</strong> bestehen<strong>de</strong> Kanaldateninformationssystem vorzulegen.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt mit <strong>de</strong>m Ingenieurbüro<br />
Engelhardt abzuklären, ob bereits jetzt ein Oberflächenabwasserkanal<br />
in <strong>de</strong>n Birnenweg mit eingebaut wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Beschluss: 13 : 0<br />
Netznutzungsvertrag Strom mit <strong>de</strong>r E.ON Bayern AG;<br />
Än<strong>de</strong>rung nach Trennung Stromlieferung und Netzbetrieb<br />
Durch Schreiben <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>tags vom 01.12.2009 wur<strong>de</strong><br />
mitgeteilt, dass <strong>de</strong>rzeit von <strong>de</strong>r E.ON Bayern AG und <strong>de</strong>r LEW<br />
Verteilnetz GmbH Angebote eines Netznutzungsvertrags Strom<br />
zugehen. Die Verträge sind durch <strong>de</strong>n Abschluss reiner Stromlieferverträge<br />
(statt <strong>de</strong>r bisherigen „all inclusive“-Verträge) erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Dieser Weg wur<strong>de</strong> für die zum 01.01.2010 beginnen<strong>de</strong>n<br />
Stromlieferverhältnisse in <strong>de</strong>n Netzgebieten von E.ON<br />
und LEW erstmals beschritten, um zukünftig Netznutzungsentgeltän<strong>de</strong>rungen<br />
direkt abbil<strong>de</strong>n zu können. Weiter konnte dadurch<br />
die für die Erfor<strong>de</strong>rlichkeit einer EU-weiten Ausschreibung<br />
maßgebliche Auftragssumme reduziert wer<strong>de</strong>n.