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EU-SICHERHEITSDATENBLATT SSM 22 Schweiß-Trennmittel ...

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<strong>EU</strong>-<strong>SICHERHEITSDATENBLATT</strong>gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)<strong>SSM</strong> <strong>22</strong> <strong>Schweiß</strong>-<strong>Trennmittel</strong> AerosolAngelegt: 16.07.2007 Gedruckt: 28.04.2009Bearbeitet: 29.03.2009 Version 8 / Seite 3 von 8LagerungAnforderungen an Lagerräume und Behälter:Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.Zusammenlagerungshinweise:Von brennbaren Stoffen fernhalten.Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Lagerklasse VCI: 2B = Druckgaspackungen (Aerosolpackungen)Expositionsgrenzwerte8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/ Persönliche SchutzausrüstungCAS-Nr. Bezeichnung Art Grenzwert75-09-2 Dichlormethan AGW (Deutschland) 75 ml/m³ = ppmAGW (Deutschland) 260 mg/m³BGW (Deutschland) nach Expositions-/Schichtende: Co-Hb (Blut): 5 %BGW (Deutschland) nach Expositions-/Schichtende: Dichlormethan(Blut): 1 mg/l106-97-8 n-Butan, rein Deutschland, AGW 1000 ppmLangzeitDeutschland, AGW 2400 mg/m³LangzeitDeutschland, AGW 4000 ppmKurzzeitDeutschland, AGW 9600 mg/m³Kurzzeit74-98-6 Propan AGW (Deutschland) 1000 ml/m³ = ppmAGW (Deutschland) 1800 mg/m³AGW (Deutschland) 4000 ppmKurzzeitAGW (Deutschland)Kurzzeit7200 mg/m³Begrenzung und Überwachung der ExpositionLokale Absaugung benutzen.Siehe auch Angaben zu Kapitel 7, Abschnitt Lagerung.Begrenzung und Überwachung der Exposition am ArbeitsplatzAtemschutz: Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.Filtergerät Typ AX benutzen.Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374.Handschuhmaterial: Fluorkautschuk (Viton)-Schichtstärke: 0,7 mmDurchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 150 min.Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten undDurchbruchzeiten sind zu beachten.Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.Körperschutz:Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.Schutz- und Hygienemaßnahmen:Niemals in geschlossenen Räumen oder Behältern verwenden.Dampf/Aerosol nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden.Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.gedruckt von Technotrenn... mit Qualisys SUMDAT


<strong>EU</strong>-<strong>SICHERHEITSDATENBLATT</strong>gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)<strong>SSM</strong> <strong>22</strong> <strong>Schweiß</strong>-<strong>Trennmittel</strong> AerosolAngelegt: 16.07.2007 Gedruckt: 28.04.2009Bearbeitet: 29.03.2009 Version 8 / Seite 5 von 8ÖkotoxizitätAquatische Toxizität:12. Umweltbezogene AngabenAngabe zu Dichlormethan:Daphnientoxizität: EC50 Daphnia magna: <strong>22</strong>0 mg/l /48 h,Fischtoxizität: LC50 Goldorfe (Leuciscus idus): 237 - 626 mg/l /48 h.Wassergefährdungsklasse: 2 = wassergefährdendSonstige Hinweise: Angabe zu Dichlormethan:Eine nennenswerte Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w) 1-3)Persistenz und AbbaubarkeitSonstige Hinweise: Angabe zu Dichlormethan:Das Produkt ist biologisch nicht leicht abbaubar.Weitere Angaben zur ÖkologieAllgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.13. Hinweise zur EntsorgungProduktAbfallschlüsselnummer 160504* = Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern/Aerosol* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.Empfehlung: Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Darf nicht zusammen mit Hausmüllentsorgt werden.VerpackungAbfallschlüsselnummer 150110 = Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durchgefährliche Stoffe verunreinigt sindEmpfehlung: Sorgfältig und möglichst vollständig entleeren.Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.Weitere AngabenEin Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.14. Angaben zum TransportLandtransport (ADR/RID)Warntafel: ADR: UN-Nummer 1950RID: Gefahrnummer 23, UN-Nummer 1950Bezeichnung des Gutes:UN 1950, DRUCKGASPACKUNGENADR/RIDKlasse 2, Code: 5FGefahrzettel 2.1Sondervorschriften 190 - 327 - 625Begrenzte MengenLQ2EQE0Verpackung: AnweisungenP003 - LP02Verpackung: Sondervorschriften PP17 - PP87 - RR6 - L2Sondervorschriften für die Zusammenpackung MP9Tunnelbeschränkungscode:Dgedruckt von Technotrenn... mit Qualisys SUMDAT


<strong>EU</strong>-<strong>SICHERHEITSDATENBLATT</strong>gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)<strong>SSM</strong> <strong>22</strong> <strong>Schweiß</strong>-<strong>Trennmittel</strong> AerosolAngelegt: 16.07.2007 Gedruckt: 28.04.2009Bearbeitet: 29.03.2009 Version 8 / Seite 7 von 8Hinweistext für Etiketten Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °Cschützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegenFlammen oder glühende Gegenstände sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nichtrauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Nationale VorschriftenNationale Vorschriften - DeutschlandLagerklasse VCI: 2B = Druckgaspackungen (Aerosolpackungen)Wassergefährdungsklasse: 2 = wassergefährdendHinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.Gefahrengruppe C, HCSchutzstufe 2Die in diesem Sicherheitsdatenblatt angegebene Schutzstufe berücksichtigt keinespeziellen Verhältnisse am Arbeitsplatz und muss ggf. angepasst werden.Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:Angabe zu Dichlormethan:Gefahrstoffverordnung 23.12.2004 Anhang V Nr. 2.<strong>22</strong>. Bundesimmissionsschutz Verordnung 10.12.1990 Verordnung zurEmmissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen31. Bundesimmissionsschutz Verordnung 21.08.2001 VOC VerordnungNationale Vorschriften - EG-MitgliedsstaatenGehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):90,7 Gew.-%Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:Angabe zu Dichlormethan:Europäische Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)Entscheidung Nr. 2455/2001/EG Liste prioritärer StoffeNationale Vorschriften - USAGefahrbewertungssysteme42 0NFPA Hazard Rating:Health: 2 (Moderate)Fire: 4 (Severe)Reactivity: 0 (Minimal)HMIS Version III Rating:Health: 2 (Moderate) - Chronic effectsFlammability: 4 (Severe)Physical Hazard: 0 (Minimal)Personal Protection: X = Consult your supervisor16. Sonstige AngabenWeitere InformationenR-Sätze:R 12 = Hochentzündlich.R 40 = Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.Grund der letzten Änderungen:Literatur:HEALTH * 2FLAMMABILITY 4PHYSICAL HAZARD 0Änderung in Abschnitt 14: ADN 2009, IMDG 2009TRGS 612 02/2007 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen fürdichlormethanhaltige AbbeizmittelBG-Chemie:- Merkblatt M017 Lösemittel- Merkblatt M040 Chlorkohlenwasserstoffe- Merkblatt M050 Umgang mit gesundheitsgefährlichen StoffenDatenblatt ausstellender BereichAnsprechpartner: siehe Kapitel 1, Auskunft gebender Bereich.Xgedruckt von Technotrenn... mit Qualisys SUMDAT


<strong>EU</strong>-<strong>SICHERHEITSDATENBLATT</strong>gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)<strong>SSM</strong> <strong>22</strong> <strong>Schweiß</strong>-<strong>Trennmittel</strong> AerosolAngelegt: 16.07.2007 Gedruckt: 28.04.2009Bearbeitet: 29.03.2009 Version 8 / Seite 8 von 8Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Standder Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaftenim Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.gedruckt von Technotrenn... mit Qualisys SUMDAT

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