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Ligaspielordnung - Swiss Lacrosse

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Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)<strong>Swiss</strong>LaxVSchweizer <strong>Lacrosse</strong> VerbandHerrenSchweizer <strong>Lacrosse</strong> Liga (SLL)1


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)a. Präambel .............................................................................................................................. 3b. Ziel der <strong>Ligaspielordnung</strong> (LSO) .......................................................................................... 3c. Geltungsbereich ................................................................................................................... 3d. Haftung ................................................................................................................................. 31. Meisterschaft ...................................................................................................................... 42. Laufzeit und Termine der SLL ........................................................................................... 43. Regelwerk ........................................................................................................................... 44. Spielmodus ......................................................................................................................... 44.1. Allgemeines ................................................................................................................. 44.2. Platzierungsbestimmungen .......................................................................................... 54.3. Play-Off ....................................................................................................................... 65. Berechtigung der Mannschaften zur Teilnahme am Ligabetrieb ....................................... 66. Berechtigung der Spieler zur Teilnahme am Ligabetrieb ................................................... 67. Spielerpässe ........................................................................................................................ 78. Berechtigung der Spieler zur Teilnahme am Play-Off-Wochenende ................................. 79. Vereinswechsel während der Saison ................................................................................... 810. Gemeldete Mannschaften ................................................................................................. 811. Spielgemeinschaften ......................................................................................................... 912. Kontrolle und Berichterstattung ....................................................................................... 913. Spielplan und Schiedsrichterplan ................................................................................... 1014. Organisation ................................................................................................................... 1014.1. Ligaleitung .............................................................................................................. 1014.2. Schiedsrichterobmann ............................................................................................. 1114.3. Mannschaftsrepräsentanten ..................................................................................... 1114.4. Repräsentanten Versammlung ................................................................................. 1114.5. Internetpräsenz ........................................................................................................ 1114.6. Änderungen, Erweiterungen und Aktualisierungen ................................................ 11Anhang 1 ................................................................................................................................ 13Anhang 2 ................................................................................................................................ 19Anforderungskatalog zur Durchführung des Spielbetriebes ................................................ 19(1) Allgemeines ................................................................................................................ 19(2) Anforderungen an die Infrastruktur .......................................................................... 19Anforderungen an das Schiedsrichterwesen .................................................................... 19Richtlinie zur Kontrolle von <strong>Swiss</strong>LaxV-Spielerpässen ...................................................... 20(1) Präambel ..................................................................................................................... 20(2) Gültigkeit .................................................................................................................... 20(3) Pflichten und Rechte der Mannschaften ..................................................................... 20(4) Pflichten des Hauptschiedsrichters ............................................................................. 202


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)a. PräambelDas geschriebene Wort kann keinesfalls die sportliche Moral und Verantwortung desEinzelnen ersetzen. Verein und Spieler sollen Ihr Tun und Handeln im Sinne der sportlichenFairness verantworten, auch wenn kein expliziter Punkt im Regelwerk der <strong>Swiss</strong>LaxV-<strong>Ligaspielordnung</strong> (LSO) zutrifft.b. Ziel der <strong>Ligaspielordnung</strong> (LSO)Die <strong>Ligaspielordnung</strong> (LSO) stellt Rahmenbedingungen auf und gibt Strukturen vor, die einschnellstmögliches Wachsen des <strong>Lacrosse</strong> Sports in der Schweiz fördern und einen fairenWettbewerb für Vereine und Spieler ermöglichen.c. Geltungsbereich(1) Alle Spiele im Rahmen der Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Liga unterliegen den Regeln des<strong>Swiss</strong>LaxV’s in der jeweils gültigen Fassung.(2) Die <strong>Ligaspielordnung</strong> (LSO) wird jährlich vor Beginn der Saison an die aktuellenGegebenheiten angepasst.d. HaftungJeder Spieler, der aktiv am Spielbetrieb des <strong>Swiss</strong>LaxV teilnimmt, ist sich über die Risikenund Gefahren des Sports im Klaren. Es besteht daher keine Haftungsverpflichtung desVeranstalters und der Vereine für Schäden der Spieler. Minderjährige Spieler haben eineErlaubniserklärung vorzuweisen, um am Spielbetrieb der Herren teilnehmen zu dürfen.e. Sauberer SportDer <strong>Swiss</strong>LaxV distanziert sich vom Konsum von Alkohol und anderen Drogen. Vor undwährend dem Einsatz ist es den Spielern und Schiedsrichtern untersagt, Alkohol zukonsumieren oder Zigaretten zu rauchen.3


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Liga (SLL)1. Meisterschaft(1) Die Meisterschaft dient der Ermittlung des Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Meisters. Die Spiele werdenlaut dem im Vorhinein festgelegten Spielplans abgehalten.(2) Die Mannschaft, die das Meisterschaftsfinale (Play-Off-Wochenende) gewinnt, kann sichunter Hinzufügen des Kalenderjahres „Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Meister“ nennen.2. Laufzeit und Termine der SLL(1) Die Saison beginnt Mitte April.(2) Ligaspiele dürfen bis einen Tag vor dem Halbfinale ausgetragen werden.(3) Die Play-off-Wochenenden finden beim jährlich gewählten Veranstalter statt.(4) Die Schweizer Meisterschaft wird Ende September/Anfangs Oktober ausgetragen.(5) Die Saison endet mit der Schweizer Meisterschaft oder den Aufstiegsspielen.3. Regelwerk(1) Es gelten die <strong>Lacrosse</strong> Regeln für Feld-<strong>Lacrosse</strong> des <strong>Swiss</strong>LaxV.(2) Es gelten die Schiedsrichterordnung und der Schiedsrichter Bußgeldkatalog des<strong>Swiss</strong>LaxV.(3) Für alle Veranstaltungen des unter Punkt 1. definierten Spielbetriebes gelten dieRichtlinien des Anforderungskataloges für die Durchführung des Spielbetriebes des<strong>Swiss</strong>LaxV. (Anhang 2)4. Spielmodus4.1. Allgemeines(1) Die Saison wird in Meisterschafts- und Play-Off-Spiele eingeteilt.4


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)(2) Jede Mannschaft spielt ein Hin- und ein Rückspiel gegen jedes andere in der Liga aktiveTeam.(3) Jede Mannschaft absolviert pro Kalenderwoche maximal ein Ligaspiel. DieKalenderwoche geht von Montag bis Sonntag. Ausgenommen davon sind Nachholspiele,sofern beide Teams einverstanden sind.4.2. Platzierungsbestimmungen(1) Bei Nichtantritt wird das Spiel 10:0 für die gegnerische Mannschaft gewertet. Der nichtantretenden Mannschaft wird 1 Punkt abgezogen und ein Strafgeld von CHF 300, zubezahlen an den <strong>Swiss</strong>LaxV, wird erhoben.(2) Das Spiel kann wenn beide Teams einverstanden sind verschoben werden. Dasverschiebende Team ist verantwortlich für das Aufbieten von Schiedsrichtern. Das Spiel mussspätestens einen Tag vor dem Halbfinal Wochenende ausgetragen werden.(3) Der Spielleiter der jeweiligen Liga muss über jeden Schritt informiert werden.(4) Bei eventuellen Unklarheiten haben der jeweilige Spielleiter(NLA oder NLB) und derPräsident des <strong>Swiss</strong>LaxV Entscheidungshoheit.(5) Für einen Sieg erhält die Mannschaft drei (3) Punkte, für ein Unentschieden einen (1)Punkt. Es gibt keine Verlängerungen in Ligaspielen.(6) In der Tabelle werden die Anzahl der bereits absolvierten Spiele, die gutgeschriebenenPunkte, die erzielten Tore, die Gegentore, sowie die Tordifferenz festgehalten.(7) Die offizielle Saisonabschlusstabelle wird auf der Internetseite des <strong>Swiss</strong>LaxVveröffentlicht und basiert ausschließlich auf den offiziellen Spielberichtsbögen des<strong>Swiss</strong>LaxV.Zur eindeutigen Platzierungsbestimmung werden folgende Bewertungskriterien verwendet:1. Höchste Punktzahl1.a. Abgesagte Spiele werden mit -1 Punkt und CHF 300.- Bussgeld geahndet2. Direkter Vergleich3. Höchste Tordifferenz4. Die meisten erzielten Tore5. Die wenigsten erhaltenen Tore6. Losentscheid5


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)4.3. Play-Off(1) An den Play-Off-Wochenenden wird die Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Meisterschaft entschieden.(2) Für die Play-Off-Wochenenden qualifizieren sich die Mannschaften auf denTabellenlätzen 1.-4.(3) An den 2 aufeindanderfolgenden Samstagen finden die Halbfinals und das grosse undkleine Final statt. Das Frauen Finale wird wenn möglich am gleichen Tag wie das HerrenFinale ausgetragen.(4) Im ersten Halbfinale trifft der Erstplatzierte der Saison auf den Viertplatzierten der Saison.Im zweiten Halbfinale trifft der Zweitplatzierte auf den Drittplatzierten der Meisterschaft.(5) Am 2. Samstag spielen die zwei Halbfinalverlierer zuerst um Platz drei, danach die zweiHalbfinalsieger um die Schweizer Meisterschaft.(6) Ist es einem qualifizierten Team nicht möglich am Play-Off-Wochenende teilzunehmen, istdies dem <strong>Swiss</strong>LaxV spätestens einen Monat vor dem Beginn der Veranstaltung(HalbfinalSamstag) mitzuteilen.5. Berechtigung der Mannschaften zur Teilnahme am Ligabetrieb(1) Jede am Ligabetrieb teilnehmende Mannschaft muss beim <strong>Swiss</strong>LaxV ordnungsgemäßregistriert sein.Dies umfasst:- Anmeldung der Mannschaft beim <strong>Swiss</strong>LaxV bis spätestens 30. November desvorangehenden Jahres mittels Zusendung des auf der Homepage des <strong>Swiss</strong>LaxV zurVerfügung gestellten Teammeldungsbogens an die Ligaleitung und denSchiedsrichterobmann.- Fristgerechte, nach „7. (6) Spielerregistrierung“, Entrichtung der Spielergebühren anden <strong>Swiss</strong>LaxV.(2) Werden die unter „5. (1)“ genannten Regeln nicht eingehalten, behält sich die LigaleitungStrafmaßnahmen vor, die bis zum Ausschluss vom Spielbetrieb reichen können.6. Berechtigung der Spieler zur Teilnahme am Ligabetrieb(1) Jeder Spieler, der am Ligabetrieb einer Mannschaft teilnehmen will, muss eine für dasjeweilige Team gültige A-Lizenz(Spielerpass s. Punkt 7) und eine vom Spielleiter der NLAoder NLB unterschriebene B-Lizenz (Bestätigung der Bezahlung der Lizenzgebühr)vorweisen können. Ist der Antrag für die A-Lizenz gestellt, aber die Lizenz noch nicht erstelltist es vorübergehend möglich ohne vorhandene A-Lizenz zu spielen. Die B-Lizenz mussvorhanden und unterschrieben sein und der Spieler muss einen amtlichen Ausweis vorlegenmit übereinstimmendem Namen und Geburtsdatum.6


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)(2) Ein Spieler darf nur für den Verein am Ligabetrieb teilnehmen, für welchen er beim<strong>Swiss</strong>LaxV gemeldet ist und sowohl eine gültige A-Lizenz wie auch B-Lizenz vorweisen kann.(3) Nimmt ein Spieler ohne gültige Lizenz am Ligabetrieb teil, behält sich die LigaleitungStrafmassnahmen vor, die bis zur Forfait Niederlage reichen können.7. Spielerpässe(1) Ein Spieler gilt als gemeldet, wenn eine ordnungsgemäße A-Lizenz und B-Lizenzvorliegt.(2) Spielerpässe werden auf Antrag der Vereine ausgestellt.(3) Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Die Ausstellung der A-Lizenz und B-Lizenzerfolgt nach Bestätigung des Zahlungseingangs der Lizenzgebühr.(4) Ein Verein darf nur für seine bei ihm als Mitglied geführten Spieler Spielerpässebeantragen.(5) Jeder Spieler darf nur einen (1) Spielerpass besitzen.(6) Die Spielerpässe werden über das vom <strong>Swiss</strong>LaxV bereitgestellte Onlineformular(WordFormat) „Spielerregistrierung“ von den Vereinen selbständig ausgefüllt und elektronisch anden Spielleiter der NLA oder NLB der <strong>Swiss</strong>LaxV gesendet (Email Adressen s.unten).(7) Der Spielerpass wird an den Verein zurückgesendet, sobald die Lizenzgebühr vom CHF50.- beim <strong>Swiss</strong>LaxV angekommen ist.(8) Die Daten des Spielers auf dessen Spielerpass müssen mit denen auf demPersonalausweis/Reisepass übereinstimmen.(9) Die Kontrolle der Spielerpässe hat nach den „Richtlinien zur Kontrolle von <strong>Swiss</strong>LaxV-Spielerpässen“ (Anhang 3) zu erfolgen.(10) Hat ein Verein zwei oder mehr Mannschaften dürfen Spieler die für das NLB Teamgemeldet sind im NLA Team spielen. NLA-lizenzierte Spieler dürfen beim NLB- Team nichtaushelfen..(11) Bei wiederholten Verstößen kann vom <strong>Swiss</strong>LaxV Vorstand eine Strafe angesetztwerden oder ein Ausschluss aus dem Ligabetrieb erfolgen.8. Berechtigung der Spieler zur Teilnahme am Play-Off-Wochenende(1) Zur Teilnahme an der Ausspielung der Schweizer Meisterschaft am Play-Off-Wochenendefür seine Mannschaft ist nur berechtigt, wer mindestens zwei (2) Ligaspiele für dieMannschaft bestritten hat und dessen Teilnahme durch die entsprechenden SpielberichtsundMeldebögen nachgewiesen werden kann.7


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)(2) Als Spiele werden hier nur diese gewertet, die dem regulären Ligabetrieb zu zurechnensind. Spiele die Außerkonkurrenz, als Freundschaftsspiele oder durch Nichtantritt einerMannschaft nicht ausgespielt werden, werden nicht gewertet.(3) Es dürfen pro Spiel maximal 23 Spieler aufgestellt werden.(4) Die Meldebögen müssen vom Heimteam umgehend an beide Spielleiter und an die fürstatistische Auswertung zuständige Personen gesandt werden(Emails s. unten). DerMeldebogen muss gut leserlich und korrekt ausgefüllt werden. Beachte: Jeder Spieler musseindeutig einer Nummer zuzuordnen sein. Für das korrekte Ausfüllen der Spielberichtsbögenist das Heimteam verantwortlich.(5) Änderungen am Kader sind im Nachhinein nicht möglich.9. Vereinswechsel während der Saison(1) Ein Vereinswechsel im Sinne der folgenden Bestimmungen liegt vor, wenn ein Spieler künftigfür einen Anderen als seinen bisherigen Verein am Spielbetrieb teilnehmen möchte.(2) Ein Vereinswechsel ist der Ligaleitung und dem Schiedsrichterobmann mitzuteilen.(3) Der Wechsel tritt mit der Bestätigung durch den Spielleiter in Kraft.(4) Bei einem Vereinswechsel eines Spielers ist der Verein, dem der Spieler angehört hat, dazuverpflichtet, den Spielerpass umgehend an den Spielleiter zu schicken. Die beiden am Wechselbeteiligten Teams müssen umgehend ihre B-Lizenzen aktualisieren.(5) Wechselt der Spieler während der Saison muss er erneut die Lizenzgebühr von CHF 50.- anden <strong>Swiss</strong>LaxV entrichten um die neue Lizenz zu lösen.10. Gemeldete Mannschaften(1) An dem Spielbetrieb der SLL nehmen Vereine aus der ganzen Schweiz teil.(2) Über die Aufnahme eines Teams in die SLL entscheidet der <strong>Swiss</strong>LaxV nach derEinreichung des „Teammeldungsbogen“.(3) Die Vereine der SLL haben Mitbestimmungsrechte bei der Ligaplanung.(4) Folgende Mannschaften sind momentan gemeldet(alphabetisch):- Basel Spartans <strong>Lacrosse</strong>- Bern Titans <strong>Lacrosse</strong>- Fribourg Skunks- Herzogenbuchsee Iroquois <strong>Lacrosse</strong>- KSC Chur <strong>Lacrosse</strong>- Le Locle Highlanders <strong>Lacrosse</strong>- Luzern Lynx8


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)- Olten Saints- St. Gallen Sunnyboys- Thurgau Blackbirds/ St.Gallen II- Wettingen Wild <strong>Lacrosse</strong>- Zürich <strong>Lacrosse</strong> I- Zürich <strong>Lacrosse</strong> II11. Spielgemeinschaften(1) Eine Mannschaft, die sich aus Spielern mehrerer Vereine zusammensetzt und amLigabetrieb teilnimmt, wird als Spielgemeinschaft bezeichnet.(2) Jeder einzelne Spieler einer Spielgemeinschaft muss eine A-Lizenz und B-Lizenz gemäß„7. Spielerpässe“ besitzen.(3) Auf dem Meldebogen ist hinter jedem Spieler einer Spielgemeinschaft das Vereinskürzeldes jeweiligen Vereins einzutragen.(4) Jeder an einer Spielgemeinschaft beteiligte Verein darf einen SLL - Repräsentantenstellen.(5) Die Spielgemeinschaft soll nur einen Ansprechpartner haben.(6) Eine Spielgemeinschaft hat nur eine (1) Stimme.12. Kontrolle und Berichterstattung(1) Bei einem Ligaspiel sind pro Spiel zwei Parteien für die Einhaltung der Richtlinien des<strong>Swiss</strong>LaxV verantwortlich und bestätigen die Richtigkeit mit ihrer Unterschrift auf demSpielberichtsbogen:- Kapitäne der Mannschaften:Einhaltung von LSO- Hauptschiedsrichter:Einhaltung der <strong>Swiss</strong>LaxV-SrO und <strong>Swiss</strong>LaxV-Regeln sowie Kontrolle derSpielerpässe der beteiligten Mannschaften.(2) Im Ligabetrieb sind die offiziellen Spielberichtsbögen dem Liga-Schiedsrichterobmann,den Spielleitern und den Verantwortlichen für statistische Auswertungen durch dasHeimteam des Ligaspiels auf elektronischem Weg zukommen zu lassen.(3) Die beteiligten Parteien haften stellvertretend für den Verein für die Richtigkeit der vonIhnen gemachten Angaben.(4) Täuschungsversuche können mit dem Ausschluss vom Spielbetrieb, oder Geldstrafen imErmessen des <strong>Swiss</strong>LaxV Vorstandes geahndet werden(bis max. CHF 2000).9


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)(5) Jede Teilnehmende Mannschaft hat vor dem Spiel den vom Heimteam mitgebrachtenSpielberichtsbogen leserlich auszufüllen, d.h. jeden Spieler inkl. Namen und Nummereinzutragen. Es werden keine anderen Spielerlisten akzeptiert.(6) Dieser Meldebogen muss ordnungsgemäß ausgefüllt sein und von Schiedsrichter sowievom Kapitän der aufgeführten Mannschaft unterschrieben werden.(7) Sollte eine Mannschaft keinen oder einen nicht ordnungsgemäßen ausgefülltenSpielberichtsbogen vorlegen, so wird das Spiel mit 0:10 gegen diese Mannschaft gewertet.13. Spielplan und Schiedsrichterplan(1) Spielplan und Schiedsrichterplan werden von den Spielleiterin in Absprache mit demVereinspräsidenten festgelegt.(2) Es gibt kein Anrecht auf eine gleichmäßige Verteilung von Heimspielen undAuswärtsspielen. Die Entfernungen der Vereine zueinander lassen dies nicht zu.(3) Die Teams sind verpflichtet die im Schiedsrichterplan eingetragenen Spiele zu leiten.(4) Von den 4 entsandten Schiedsrichtern müssen mindestens drei (3) eine weisse oderhöherwertige Lizenz besitzen.(5) Es ist Aufgabe der Schiedsrichter, die benötigte Ausrüstung mitzunehmen, d.h. 4einheitliche schwarz-weiss gestreifte Leibchen, mind. 4 gelbe Fahnen, mind. 4 Trillerpfeifen,einheitliche weisse Hosen und schwarze Kappen. Notfalls kann das HeimteamSchiedsrichterausrüstungen zur Verfügung stellen, es ist jedoch Aufgabe der Schiedsrichterdies zu organisieren.(6) Die Schiedsrichter werden vom Heimteam für ihre Leistungen mit jeweils CHF 50.- proSchiedsrichter vergütet, auch wenn weniger als vier (4) Schiedsrichter angetreten sind. DieHälfte des ausgezahlten Betrages, normalerweise CHF 100.-, kann dem <strong>Swiss</strong>LaxV inRechnung gestellt werden.14. Organisation14.1. Ligaleitung(1) Die Ligaleitung wird von den Mannschaftsrepräsentanten auf Antrag gewählt.(2) Die Ligaleitung ist zentrale Anlaufstelle für alle organisatorischen Fragen und Probleme.(3) Für die Organisation der Spieltage ist jeweils der Mannschaftsrepräsentant dergastgebenden Mannschaft oder dessen Vertreter zuständig.14.2. Schiedsrichterobmann(1) Der Schiedsrichterobmann wird auf Antrag neu gewählt.10


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)(2) Der Schiedsrichterobmann ist Ansprechpartner für alle das Schiedsrichterwesenbetreffende Fragen und Probleme.(3) Bei Spieltagen soll er oder ein von ihm ernannter Stellvertreter auf Wunsch die Leistungder Schiedsrichter beobachten und bewerten, sowie Ratschläge geben.14.3. Mannschaftsrepräsentanten(1) Jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft muss einen Repräsentanten bestimmen.(2) Dieser Repräsentant (oder sein Stellvertreter) darf stellvertretend für seine Mannschaft anden SLL-Sitzungen und Abstimmungen über die SLL teilnehmen.14.4. Repräsentanten Versammlung(1) Die Repräsentantenversammlung ist das oberste Organ der Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Liga(SLL).(2) Die Repräsentanten Versammlung setzt sich zusammen aus den von der jeweiligen amLigabetrieb teilnehmenden Mannschaft bestimmten Repräsentanten und der Person derLigaleitung.(3) Bei Stimmengleichheit liegt der Stichentscheid bei der Ligaleitung.(4) Die Repräsentantenversammlung kann durch jeden Repräsentanten angerufen werdenund entscheidet über sämtliche Streitfälle in der SLL.14.5. Internetpräsenz(1) Die Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Liga ist Teil der Homepage des <strong>Swiss</strong>LaxV’s.(2) Für Angaben zur zuständigen Person s. unten unter Internetpräsenzverantwortlicher.14.6. Änderungen, Erweiterungen und Aktualisierungen(1) Während der Saison kann die bestehende <strong>Ligaspielordnung</strong> nicht versändert werden.(2) Von dieser Regelung -14.6.1- ausgenommen ist der Spiel- und Schiedsrichterplan, dervon der Ligaleitung in allen Details in Absprache mit dem jeweiligen Veranstalter verändertwerden kann.(3) Vor Beginn jeder neuen Saison wird die Ligaordnung aktualisiert und derRepräsentantenversammung zur Genehmigung vorgelegt.(4) Erforderliche Ergänzungen dieser Ligaordnung können jederzeit durch dieRepräsentanten Versammlung beschlossen werden, solange sie mit den anderen Punktender Ligaordnung einhergehen.11


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)(5) Die geänderte <strong>Ligaspielordnung</strong> wird in Form per Post oder E-Mail und an dieMannschaftsrepräsentanten zur erneuten Genehmigung verschickt.(6) Die Verfügungen erhalten Wirksamkeit nach Genehmigung durch dieMannschaftsrepräsentanten.12


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)Anhang 1PräsidentDaniel HagenauerForchstrasse 528008 Zürich+41 79 743 38 16dhagnauer@gmx.chLigaleitung NLADominik Kaiser (Zürich <strong>Lacrosse</strong>)Untere Weid 288180 Bülach+41 78 640 82 75dking44ch@yahoo.deLigaleitung NLBMichael Hauser (Zürich <strong>Lacrosse</strong>)Mattengasse 78005 Zürich+41 79 375 90 44michael.hauser@zurichlacrosse.comSchiedsrichterobmannNicolas Berger (Fribourg Skunks)Route de Pfaffenwil 911723 Pierrafortscha+41 79 693 45 87wuschelbub@hotmail.comInternetpräsenzverantwortlicherRaphael Hemmi (KSC Chur <strong>Lacrosse</strong>)Sculmserstrasse 177402 Bonaduz+41 79 729 44 63press@swisslax.chNationalsmannschaftsverantwortlicherIan Schoch (St. Gallen Sunnyboys) Maison du JaponPfannenstielstrasse 797 Bd Jourdan8132 Egg 75014 Paris, F13


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)ian.schoch@student.unisg.chian.schoch@sciences-po.org+41 79 771 08 58 (078 718 23 30)Kassier (ad interim)Patrick KaiserWehntalerstrasse 5378046 Zürich+41 79 488 85 10kaiserpa@ethz.chKontoinformationen der SLL:Folgen in KürzeStatistische AuswertungMatthias Wenger (Wettingen Wild)Remo Janki (WWL)Bruggerstrasse 131 Hungerstrasse 545400 Baden 8832 Wilen bei Wollerau+41 79 672 06 48 +41 79 305 30 35mawenge@hotmail.comswiss81@gmail.comMannschaftsrepräsentanten und KontoinformationenBasel:Präsident: Vizepräsident: Trainer:Patrick Smit Marco Saner Mario von JackowskiOberwilerstrasse 48a Oberwilerstrasse 126 Stellimattweg 64102 Binningen 4054 Basel 4148 Pfeffingen+41 79 705 87 36 +41 79 714 48 40 +41 79 404 28 84patrick.smit@skan.chmarco.saner@hotmail.commvjacko@gmx.netKontoinformationen Basel Spartans <strong>Lacrosse</strong>:LCBS 4000 Basel; Postkonto Nr: 60-542378-9Bern:André BlaserSchwarzenburgstrasse 814


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)3007 Bern+41 78 621 86 32majorpayne@besonet.ch , info@blax.chFribourg:Nicolas BergerBenjamin RobertRoute de Pfaffenwil 91 Rue de la Neuveville 421723 Pierrafortscha 1700 Fribourg+41 79 693 45 87 +41 79 227 17 10wuschelbub@hotmail.comk4rmic@gmail.comniciberger@fribourglacrosse.chKontoinformationen Fribourg Skunks <strong>Lacrosse</strong>:Inhaber: Skunks Freiburg <strong>Lacrosse</strong>, 1700 FribourgIBAN: CH26 0026 0260 1019 5540 WBIC: UBSWCHZH80AHerzogenbuchsee:Präsident: Vizepräsident: Damen:Patrick Schär Urs Gfeller Milena Hofer Habegger MichelleHolunderweg 14 +41 79 298 02 83 Jurastr. 15 Schorenstr. 14552 Derendingen ursgfeller@gmx.ch 4900 Langenthal 4900 Langenthal+41 79 311 45 46 +41 76 378 84 23 +41 79 916 15 68paedu.schaer@hotmail.commilena_h@gmx.net habeb@hotmail.comRusty1@gmx.chKontoinformationen Herzogenbuchsee Iroquois: UBS AG, 3360 Herzogenbuchsee, Konto Nr:468518.M1P BC235; IBAN: CH52 0023 5235 4685 18M1 PLausanne/Genf:Oliver KannapeChemin de la Motte 31018 Lausanne+41 78 631 46 29Oliver.kannape@epfl.chLuzern:Dario LindeggerDominik GreberKirchrain Rathausenstrasse 76205 Eich 6032 Emmen+41 79 413 45 73 +41 79 236 16 88dariolindeggair@bluewin.chd.greber@gmx.ch15


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)Raiffeisenbank:IBAN: CH21 8117 7000 0023 1111 9Olten:Joel Fischer+41 79 771 71 52jofis_3@hotmail.comSt. Gallen:Präsident:Vizepräsident:Fabian ThutTobias GeserTschudistrasse 2 Grosackerstrase 49000 St. Gallen 9000 St.Gallen+41 79 725 46 41 +41 79 575 12 62fabian.thut@student.unisg.ch tobias.geser@student.unisg.chKontoinformationen St. Gallen Sunnyboys <strong>Lacrosse</strong>:St. Gallen Lacrose Club Sunnyboys9000 St. GallenCH83 8000 5000 0507 0797 1Raiffeisenbank St. GallenWettingen:Präsident : Teamleiter: Damen :Emanuel Moser Michael Haller Joy MarxerWettingen Wild <strong>Lacrosse</strong>Postfach 30155430 Wettingen+41 79 484 88 32 +41 79 286 39 82 +41 79 462 22 97emanuelmoser@gmail.comhall10@gmx.chjoy_234@hotmail.comKontoinformationen Wettingen Wild:Wettingen Wild <strong>Lacrosse</strong>Postfach 3015CH-5430 Wettingen 3IBAN:CH05 0588 1024 4294 5100 0BC-Nr.5881BIC:AHHBCH22XXXZürich:Herren I: Herren II: Damen:Philipp Sponagel Michael Hauser Miriam SchneiderSiriusstrasse 12 Mattengasse 7 Auwiesenstrasse 6816


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)8044 Zürich 8005 Zürich 8050 Zürich+41 79 549 00 09 +41 79 375 90 44 +41 79 561 00 05philipp.sponagel@bluewin.ch michael.hauser@ miriam.schneider@zurichlacrosse.com zurichlacrosse.comKontoinformationen Zürich <strong>Lacrosse</strong>:Account Holder: Zürich Lions <strong>Lacrosse</strong>, 8180 BülachBank: UBS AG, 8001 ZürichSwift:UBSWCHZH80A,IBAN Herren: CH09 0020 6206 1063 3941 VIBAN Frauen: CH75 0020 6202 1063 3940 AChur:Raphael HemmiJuan SchmidSculmserstrasse 17 Wiesentalstrasse 377402 Bonaduz 7000 Chur+41 79 729 44 63 +41 79 567 63 50info@churlacrosse.chjuan.schmid@kscchur.chLe Locle:Thurgau:Christian KochGuisanstr. 98570 Weinfeldenthur-lax@gmx.ch+41 76 391 99 7017


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)18


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)Anhang 2Anforderungskatalog zur Durchführung des Spielbetriebes(1) AllgemeinesDieser Anforderungskatalog soll einen gleichmäßigen Qualitätsstandard für den Spielbetriebdes <strong>Swiss</strong>LaxV zu vertretbaren Kosten für Mannschaften und Spieler garantieren.(2) Anforderungen an die Infrastruktur- Der Belag der Spielfelder muss Gras oder Kunstrasen sein.- Die Qualität der Spielfelder muss einen sicheren Spielbetrieb gewährleisten (insbesonderegemäht, keine Löcher, keine Maulwurfhügel, keine Stangen, usw.).- Die Größe der Spielfelder muss dem <strong>Swiss</strong>LaxV- Regelwerk entsprechen. Linien sindregelkonform und gerade zu ziehen.- Pro Spielfeld ist ein (überdachter) Anschreibetisch auf der Seite der Wechselzoneaufzustellen.- Hinter dem Tisch müssen Sitzmöglichkeiten für Bankpersonal und vor dem Tisch muss dieStrafbank aufgestellt sein. Es wird empfohlen vier Stühle paarweise voneinander getrennt vordem Tisch aufzustellen.- Tore sind in ausreichender Anzahl (zwei pro Platz) inklusive Netzen bereitzustellen. ProPlatz muss ein „Reparaturset" für Tornetze am Schiedsrichtertisch zur Verfügung stehen.- An den durch das Regelwerk vorgesehenen Stellen müssen die Spielfeldlinien mit für denSpielbetrieb ungefährlichen Gegenständen („Hütchen") in Signalfarben markiert werden.- Der <strong>Swiss</strong>LaxV empfiehlt das Aufstellen von Anzeigetafeln am Anschreibertisch, die esMannschaften und Zuschauern ermöglicht, den Spielstand zu verfolgen.- Den teilnehmenden Mannschaften wird bei der Durchführung ihrer Spiele Trinkwasser vomAusrichter zur Verfügung gestellt (mindestens 2 Liter pro Spieler und Tag).Anforderungen an das SchiedsrichterwesenDie Anforderungen an das Schiedsrichterwesen regelt die jeweils gültige Fassung der<strong>Swiss</strong>LaxV Schiedsrichterordnung (SrO).19


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)Anhang 3Richtlinie zur Kontrolle von <strong>Swiss</strong>LaxV-Spielerpässen(1) PräambelDiese Richtlinie regelt die Kontrolle der <strong>Swiss</strong>LaxV Spielerpässe bei Ligaspielen undgewährleistet so den regelgerechten Antritt eines Spielers entsprechend derMeldepflicht beim Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband.(2) Gültigkeit- Diese Richtlinie ist bei allen Ligaspielen im <strong>Swiss</strong>LaxV Spielbetrieb entsprechendder jeweils gültigen <strong>Ligaspielordnung</strong> anzuwenden.- Diese Richtlinie ist zusätzlich während der Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Meisterschaft bzw.Play-Off-Wochenenden anzuwenden, um neben der Ermittlung der benötigtenSpielanzahl auf Basis der Spielberichtsbögen die Teilnahmeberechtigung zu prüfen.(3) Pflichten und Rechte der Mannschaften- Spätestens 15 Minuten vor dem Spielbeginn sind die Spielerpässe einer Mannschaftund der Meldebogen gesammelt beim Hauptschiedsrichter abzugeben und einVertreter der gegnerischen Mannschaft sowie die Schiedsrichter dürfen Einsicht in diePässe nehmen.- Spieler, deren Spielerpass kurz vor Spielbeginn nicht auffindbar ist, müssen sichdurch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können und sind dem Haupt-Schiedsrichter zu melden, um am Spiel teilnehmen zu können.- Für jeden Fall eines solchen Versäumnisses wird von dem Verein, für welchen derSpieler antritt, am Saisonende ein Bußgeld in Höhe von CHF 20.- durch den<strong>Swiss</strong>LaxV erhoben.(4) Pflichten des Hauptschiedsrichters- Die Schiedsrichter kontrollieren alle Pässe. Die Spielerpässe müssen vom Traineroder Teamkapitän nachgewiesen werden und auf Verlangen mit den tatsächlichanwesenden Spielern (z.B. bei einem gesonderten Line-Up vor Spielbeginn)abgeglichen werden.20


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)- Sollte ein Spieler keinen Spielerpass besitzen, so hat der Hauptschiedsrichter denSachverhalt auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken, um eine spätere Kontrolle desSpielers auf Meldung beim <strong>Swiss</strong>LaxV zu ermöglichen.- Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Spieler keine Spielberechtigung fürdas entsprechende Spiel besaß, so wird dieses Spiel für seine Mannschaftrückwirkend mit 10:0 als verloren gewertet.- Die nachträgliche Kontrolle eines Spielers auf seine Spielberechtigung in einemLigaspiel erfolgt durch den <strong>Swiss</strong>LaxV Schiedsrichterobmann. Dazu hat derHauptschiedsrichter den <strong>Swiss</strong>LaxV-Schiedsrichterobmann unverzüglich über einensolchen Fall zu informieren und ihm den Namen des betroffenen Spielers mitzuteilen.- Das Ergebnis der Nachprüfung muss innerhalb von 10 Werktagen seit dem Spieltagder entsprechenden Mannschaft per Email zugestellt werden.<strong>Swiss</strong>LaxV <strong>Ligaspielordnung</strong>Vorstehende Ordnung tritt am 21.11.2011 in Kraft und ist gültig bis eine neue Fassung vom <strong>Swiss</strong>LaxVherausgegeben wird.21


Schweizer <strong>Lacrosse</strong> Verband (<strong>Swiss</strong>LaxV)22

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