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Liste der Krankenhäuser mit mindestens 50 Knie-Teps

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1 Einleitung Einleitung<br />

Einleitung<br />

Eine alte Volksweisheit sagt, „Wer etwas häufig tut, tut es gut“ - das gilt natürlich auch für<br />

Ärztinnen und Ärzte. Qualität heißt eben auch, eine Leistung in einer bestimmten Häufig-<br />

keit (Mindestmenge) zu erbringen. Denn wer z. B. ein künstliches <strong>Knie</strong>gelenk braucht und<br />

sich deshalb operieren lassen muss, <strong>der</strong> sollte eine Klinik aufsuchen, die über entsprechen-<br />

des Know-how und Erfahrung verfügt.<br />

Deshalb hat <strong>der</strong> Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner für<br />

Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung aufgefor<strong>der</strong>t, Mindestmengen für be-<br />

stimmte Leistungen festzulegen. Für den Bereich <strong>der</strong> <strong>Knie</strong>-TEP hatte <strong>der</strong> G-BA den wissen-<br />

schaftlichen Nachweis für den Zusammenhang zwischen Menge und Qualität anerkannt und<br />

am 18.6.2005 eine verbindliche Mindestmenge von <strong>50</strong> Eingriffen pro Jahr pro Krankenhaus<br />

ab dem 1.1.2006 beschlossen. Darüber hinaus sehen Ausnahmetatbestände vor, dass wei-<br />

tere <strong>Krankenhäuser</strong> bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen an <strong>der</strong> Versorgung teilneh-<br />

men können (siehe Abschnitt 3 und http://www.g-ba.de).<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Verbände <strong>der</strong> Krankenkassen auf Bundesebene und des Verbandes <strong>der</strong> pri-<br />

vaten Krankenversicherung besteht das Anliegen, gemeinsam <strong>mit</strong> den <strong>Krankenhäuser</strong>n spe-<br />

zielle Leistungsbereiche transparent für die Patienten darzustellen. Die Veröffentlichung<br />

einer <strong>Liste</strong> von <strong>Krankenhäuser</strong>n bei Erreichen von <strong>50</strong> <strong>Knie</strong>-TEP pro Jahr zielt auf die Dar-<br />

stellung des aktuellen Leistungsgeschehens ab. Dieses Anliegen beruht auf anerkannten<br />

wissenschaftlichen Studien, auf deutschen Versorgungsdaten sowie einer Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V.<br />

Die erstmals in 2005 veröffentlichte sogenannte <strong>Knie</strong>-TEP-<strong>Liste</strong> von <strong>Krankenhäuser</strong>n, die<br />

im Kalen<strong>der</strong>jahr 2004 <strong>mindestens</strong> <strong>50</strong> <strong>Knie</strong>-TEP erbracht haben, wurde von Patientinnen und<br />

Patienten sowie den Kliniken überaus positiv aufgenommen. Die beteiligten Kliniken, Ex-<br />

pertinnen und Experten sowie die betroffenen Patientinnen und Patienten for<strong>der</strong>n seitdem<br />

eine Fortführung <strong>der</strong> bestehenden <strong>Knie</strong>-TEP-Transparenzliste.<br />

Nach dieser positiven Resonanz aktualisieren die Verbände <strong>der</strong> Krankenkassen auf Bundes-<br />

ebene und <strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung die nachfolgende <strong>Knie</strong>-TEP-<br />

Transparenzliste regelmäßig. Diese enthält <strong>Krankenhäuser</strong>, die die Voraussetzungen <strong>der</strong><br />

Mindestmengenvereinbarung des G-BA bzw. <strong>der</strong> Gesetzgebung erfüllen (siehe Abschnitt 3<br />

und http://www.g-ba.de) und ihr Einverständnis zur Veröffentlichung erklärt haben.<br />

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