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Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

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InformationC h a r t a d e r <strong>Rechte</strong><strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftiger<strong>Menschen</strong>Run<strong>der</strong> TischP flegeArbeitsgruppe IV


<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftiger <strong>Menschen</strong>Von <strong>der</strong> Praxis für die Praxis – Vom Anspruch zur gelebtenWirklichkeit<strong>Menschen</strong> können in verschiedenen Lebenslagen <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftig sein. Dievorliegende „<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftiger <strong>Menschen</strong>“ soll die Rolle<strong>und</strong> die Rechtsstellung dieser <strong>Menschen</strong> <strong>und</strong> ihrer Angehörigen stärken <strong>und</strong> Informationen<strong>und</strong> Anregungen bei <strong>der</strong> Gestaltung des Hilfe- <strong>und</strong> Pflegeprozesses gewähren.Die <strong>Charta</strong> geht zurück auf die Arbeiten des im Herbst 2003 initiierten „R<strong>und</strong>en TischesPflege“. Dieser wurde vom B<strong>und</strong>esministerium für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong>Jugend <strong>und</strong> dem damaligen B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziale Sicherungins Leben gerufen, um die Lebenssituation <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftiger <strong>Menschen</strong> inDeutschland zu verbessern. R<strong>und</strong> 200 Expertinnen <strong>und</strong> Experten aus allen Verantwortungsbereichen<strong>der</strong> Altenpflege (u. a. Län<strong>der</strong>, Kommunen, Einrichtungsträger, Wohlfahrtsverbände,private Trägerverbände, Heimaufsicht, Pflegekassen, Interessenvertretungen<strong>der</strong> älteren <strong>Menschen</strong>, Wissenschaftler, Stiftungen) beteiligten sich.In Arbeitsgruppen wurden bis Herbst 2005 Handlungsempfehlungen zur Verbesserung<strong>der</strong> häuslichen <strong>und</strong> stationären Pflege <strong>und</strong> zum Bürokratieabbau erarbeitet <strong>und</strong> als zentraleMaßnahme eine „<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftiger <strong>Menschen</strong>“ formuliert.In <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> wird konkret beschrieben, welche <strong>Rechte</strong> <strong>Menschen</strong> in Deutschlandhaben, die <strong>der</strong> Hilfe <strong>und</strong> Pflege bedürfen.Jetzt müssen die beim „R<strong>und</strong>en Tisch Pflege“ gewonnenen Erkenntnisse <strong>und</strong> die <strong>Charta</strong>umgesetzt werden, damit auch die Praxis <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e die Pflegebedürftigen von<strong>der</strong> Arbeit des R<strong>und</strong>en Tisches profitieren. Einige Organisationen <strong>und</strong> Träger setzendie <strong>Charta</strong> bereits sehr erfolgreich um. Nur mit dem breiten Engagement aller Akteure<strong>und</strong> Betroffenen im Bereich <strong>der</strong> Pflege kann <strong>der</strong> entscheidende Schritt vom Anspruchin gelebte Wirklichkeit getan werden. Wesentlicher Baustein <strong>der</strong> von Frau B<strong>und</strong>esministerinDr. von <strong>der</strong> Leyen <strong>und</strong> Frau B<strong>und</strong>esministerin Ulla Schmidt in Gang gesetztenUmsetzungsstrategie ist die Verbreitung <strong>der</strong> vorliegenden „<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechte</strong> <strong>hilfe</strong><strong>und</strong>pflegebedürftiger <strong>Menschen</strong>“.Beim Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) in Berlin wird eine Leitstelle eingerichtet,die den Umsetzungsprozess begleitet. Informationen über die Leitstelle findenSie, nach Errichtung Anfang 2007, unter www.dza.de. Per E-Mail erreichen Sie die Leitstelleunter leitstelle-altenpflege@dza.de. Im DZA wird man Ihre Fragen <strong>und</strong> Anregungenauch telefonisch aufnehmen. Unter 0 30/260 740 90 erreichen Sie die Leitstelle.Ausführliche Informationen zum „R<strong>und</strong>en Tisch Pflege“ mit den Schwerpunkten zurUmsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de <strong>und</strong>www.bmg.b<strong>und</strong>.de.


InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisPräambel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Artikel mit Kommentierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Artikel 1: Selbstbestimmung <strong>und</strong> Hilfe zur Selbst<strong>hilfe</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Artikel 2: Körperliche <strong>und</strong> Seelische Unversehrtheit, Freiheit<strong>und</strong> Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Artikel 3: Privatheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Artikel 4: Pflege, Betreuung <strong>und</strong> Behandlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Artikel 5: Information, Beratung <strong>und</strong> Aufklärung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung <strong>und</strong> Teilhabe an<strong>der</strong> Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Artikel 7: Religion, Kultur <strong>und</strong> Weltanschauung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben <strong>und</strong> Tod . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20AnhangKontakthinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23


PräambelPräambelJe<strong>der</strong> Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seinerWürde <strong>und</strong> Einzigartigkeit. <strong>Menschen</strong>, die Hilfe <strong>und</strong> Pflege benötigen,haben die gleichen <strong>Rechte</strong> wie alle an<strong>der</strong>en <strong>Menschen</strong> <strong>und</strong> dürfen inihrer beson<strong>der</strong>en Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden.Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat <strong>und</strong> Gesellschafteine beson<strong>der</strong>e Verantwortung für den Schutz <strong>der</strong> <strong>Menschen</strong>würde<strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftiger <strong>Menschen</strong>.Ziel dieser <strong>Charta</strong> ist es, die Rolle <strong>und</strong> die Rechtsstellung <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftiger<strong>Menschen</strong> zu stärken, indem gr<strong>und</strong>legende <strong>und</strong> selbstverständliche<strong>Rechte</strong> von <strong>Menschen</strong>, die <strong>der</strong> Unterstützung, Betreuung <strong>und</strong>Pflege bedürfen, zusammengefasst werden. Diese <strong>Rechte</strong> sind Ausdruck<strong>der</strong> Achtung <strong>der</strong> <strong>Menschen</strong>würde, sie sind daher auch in zahlreichennationalen <strong>und</strong> internationalen Rechtstexten verankert 1 . Sie werden inden Erläuterungen zu den Artikeln im Hinblick auf zentrale Lebensbereiche<strong>und</strong> Situationen <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftiger <strong>Menschen</strong> kommentiert.Darüber hinaus werden in <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> Qualitätsmerkmale <strong>und</strong> Zieleformuliert, die im Sinne guter Pflege <strong>und</strong> Betreuung anzustreben sind.<strong>Menschen</strong> können in verschiedenen Lebensabschnitten <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftigsein. Die in <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> beschriebenen <strong>Rechte</strong> gelten in ihremGr<strong>und</strong>satz daher für <strong>Menschen</strong> aller Altersgruppen. Um <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftigen<strong>Menschen</strong> ihre gr<strong>und</strong>legenden <strong>Rechte</strong> zu verdeutlichen,werden sie in den Erläuterungen zu den Artikeln unmittelbar angesprochen.Zugleich soll die <strong>Charta</strong> Leitlinie für die <strong>Menschen</strong> <strong>und</strong> Institutionensein, die Verantwortung in Pflege, Betreuung <strong>und</strong> Behandlung übernehmen.Sie appelliert an Pflegende, Ärztinnen, Ärzte <strong>und</strong> alle Personen, diesich von Berufs wegen o<strong>der</strong> als sozial Engagierte für das Wohl pflege- <strong>und</strong><strong>hilfe</strong>bedürftiger <strong>Menschen</strong> einsetzen. Dazu gehören auch Betreiber vonambulanten Diensten, stationären <strong>und</strong> teilstationären Einrichtungensowie Verantwortliche in Kommunen, Kranken- <strong>und</strong> Pflegekassen, privatenVersicherungsunternehmen, Wohlfahrtsverbänden <strong>und</strong> an<strong>der</strong>enOrganisationen im Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen. Sie alle sollen ihr1 Die in <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> aufgeführten <strong>Rechte</strong> werden in allgemeiner Weise in zahlreichen internationalen<strong>und</strong> europäischen Texten erwähnt <strong>und</strong> sind dort teilweise bindend verankert.Hierzu zählen vor allem die Europäische Sozialcharta <strong>und</strong> die <strong>Charta</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>rechte<strong>der</strong> EU. Das deutsche Recht enthält ebenfalls an verschiedenen Stellen rechtliche Verbürgungenfür <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige <strong>Menschen</strong>. Neben den Gr<strong>und</strong>rechten desGr<strong>und</strong>gesetzes sind dies vor allem die <strong>Rechte</strong> auf Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft(§ 1 SGB IX), auf Selbstbestimmung <strong>und</strong> Selbstständigkeit (§ 2 SGB XI), auf Aufklärung <strong>und</strong>Beratung (§ 7 SGB XI), auf Vorrang <strong>der</strong> Prävention <strong>und</strong> Rehabilitation (§ 5 SGB XI), aufVorrang <strong>der</strong> häuslichen Pflege (§ 3 SGB XI) <strong>und</strong> die <strong>Rechte</strong> nach dem Sozial<strong>hilfe</strong>recht <strong>und</strong>dem Heimgesetz, schließlich das für das gesamte Sozialrecht gültige Recht auf individualisierteLeistungen (§ 33 SGB I).


Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong>Handeln an <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> ausrichten. Ebenso sind die politischen Instanzenauf allen Ebenen sowie die Leistungsträger aufgerufen, die notwendigenRahmenbedingungen zur Gewährleistung <strong>der</strong> hier beschriebenen <strong>Rechte</strong>,insbeson<strong>der</strong>e auch die finanziellen Voraussetzungen, weiter zu entwickeln<strong>und</strong> sicher zu stellen.Die staatliche <strong>und</strong> gesellschaftliche Verantwortung gegenüber <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong>pflegebedürftigen <strong>Menschen</strong> entbindet den Einzelnen nicht von seinerVerantwortung für eine ges<strong>und</strong>e <strong>und</strong> selbstverantwortliche Lebensführung,die wesentlich dazu beitragen kann, Hilfe- <strong>und</strong> Pflegebedürftigkeithinauszuzögern, zu min<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu überwinden.Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong>Artikel 1: Selbstbestimmung <strong>und</strong> Hilfe zur Selbst<strong>hilfe</strong>Je<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zurSelbst<strong>hilfe</strong> sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes<strong>und</strong> selbststständiges Leben führen zu können.Artikel 2: Körperliche <strong>und</strong> Seelische Unversehrtheit, Freiheit<strong>und</strong> SicherheitJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vorGefahren für Leib <strong>und</strong> Seele geschützt zu werden.Artikel 3: PrivatheitJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung<strong>und</strong> Schutz seiner Privat- <strong>und</strong> Intimsphäre.Artikel 4: Pflege, Betreuung <strong>und</strong> BehandlungJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine anseinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, ges<strong>und</strong>heitsför<strong>der</strong>nde <strong>und</strong>qualifizierte Pflege, Betreuung <strong>und</strong> Behandlung.Artikel 5: Information, Beratung <strong>und</strong> AufklärungJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassendeInformationen über Möglichkeiten <strong>und</strong> Angebote <strong>der</strong> Beratung, <strong>der</strong>Hilfe, <strong>der</strong> Pflege sowie <strong>der</strong> Behandlung.Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung <strong>und</strong> Teilhabe an<strong>der</strong> GesellschaftJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung,Austausch mit an<strong>der</strong>en <strong>Menschen</strong> <strong>und</strong> Teilhabe amgesellschaftlichen Leben.


Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit KommentierungArtikel 7: Religion, Kultur <strong>und</strong> WeltanschauungJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur<strong>und</strong> Weltanschauung entsprechend zu leben <strong>und</strong> seine Religion auszuüben.Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben <strong>und</strong> TodJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zusterben.Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit KommentierungenArtikel 1: Selbstbestimmung <strong>und</strong> Hilfe zur Selbst<strong>hilfe</strong>Je<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zurSelbst<strong>hilfe</strong> <strong>und</strong> auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes<strong>und</strong> selbstständiges Leben führen zu können.Willens- <strong>und</strong> Ent scheidungsfreiheit,Fürsprache <strong>und</strong>FürsorgeSie haben das Recht auf Beachtung Ihrer Willens- <strong>und</strong> Entscheidungsfreiheitsowie auf Fürsprache <strong>und</strong> Fürsorge. Die an <strong>der</strong> Betreuung, Pflege<strong>und</strong> Behandlung beteiligten Personen müssen Ihren Willen beachten<strong>und</strong> ihr Handeln danach ausrichten. Das gilt auch, wenn Sie sich sprachlichnicht artikulieren können <strong>und</strong> Ihren Willen beispielsweise durch IhrVerhalten zum Ausdruck bringen. <strong>Menschen</strong>, <strong>der</strong>en geistige Fähigkeiteneingeschränkt sind, müssen ihrem Verständnis entsprechend in Entscheidungsprozesse,die ihre Person betreffen, einbezogen werden.Wahl des Lebensor tes, <strong>der</strong>P flege <strong>und</strong> Behandlung, <strong>der</strong>Gestaltung des TagesablaufsSie können erwarten, dass gemeinsam mit Ihnen sowie gegebenenfallsIhren Vertrauenspersonen <strong>und</strong> den für Ihre Betreuung, Pflege <strong>und</strong>Behandlung zuständigen Personen abgewogen wird, wie Ihre individuellenZiele <strong>und</strong> Wünsche unter den gegebenen rechtlichen <strong>und</strong> tatsächlichenMöglichkeiten verwirklicht werden können. Auch wenn Sie selbstnicht in <strong>der</strong> Lage sind, alleine Entscheidungen zu treffen o<strong>der</strong> Ihre Wünschezu artikulieren, sollen die oben genannten Personen dafür Sorge tragen,dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Das betrifft beispielsweise dieWahl Ihres Lebensortes, des Pflegedienstes, <strong>der</strong> stationären Einrichtung<strong>und</strong> <strong>der</strong> Ärztin bzw. des Arztes sowie auch die Durchführung hauswirtschaftlicher,pflegerischer o<strong>der</strong> therapeutischer Maßnahmen <strong>und</strong> dieGestaltung Ihres Tagesablaufs. Die Behandlung durch Ihren vertrautenHaus- o<strong>der</strong> Zahnarzt sowie auch <strong>der</strong> Bezug Ihrer Medikamente über Ihregewohnte Apotheke sollen Ihnen auch dann möglich sein, wenn Sie ineiner stationären Einrichtung leben.Regelung finanzieller,behördlicher o<strong>der</strong> recht sge -schäf tlicher AngelegenheitenDas Recht auf Selbstbestimmung betrifft auch Ihre finanziellen, behördlicheno<strong>der</strong> rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten (Antragstellung, Ausfüllenvon Formularen o<strong>der</strong> Begleitung bei Behördengängen), für <strong>der</strong>enRegelung Sie die erfor<strong>der</strong>liche Unterstützung erhalten sollen. Personen,


Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit Kommentierungdie Sie beraten <strong>und</strong> unterstützen, müssen in Ihrem besten Interessehandeln <strong>und</strong> dürfen nichts unternehmen, was Ihnen wirtschaftlich o<strong>der</strong>rechtlich schaden würde.Für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Willen nichtmehr äußern können, haben Sie die Möglichkeit, Vorausverfügungen(Handlungsanweisungen <strong>und</strong> Vorsorgevollmachten) zu erstellen. Ihrdarin geäußerter Wille muss Berücksichtigung finden. Darüber hinausist es ratsam, vorab zu bestimmen, welche Person als Betreuerin o<strong>der</strong>Betreuer durch das Vorm<strong>und</strong>schaftsgericht bestellt werden soll, falls fürSie eine Betreuung erfor<strong>der</strong>lich werden sollte (Betreuungsverfügung).(Weitere Ausführungen hierzu finden Sie unter Artikel 8.)Berücksichtigung vonVorausver fügungenNicht selten kommt es zu Konflikten zwischen dem Anspruch, das Rechtauf Selbstbestimmung des <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftigen <strong>Menschen</strong>zu beachten, <strong>und</strong> bestimmten Fürsorgepflichten <strong>der</strong> Pflegenden <strong>und</strong>Behandelnden (beispielhaft sind Situationen wie Nahrungsverweigerungo<strong>der</strong> Sturzgefährdung). Sollte eine solche Situation auftreten,können Sie erwarten, dass mit allen Beteiligten abwägende Gesprächegeführt werden.Abwägungen zwischenSelbstbestimmungsrechten<strong>und</strong> FürsorgepflichtenDie Möglichkeiten <strong>der</strong> Selbstbestimmung, die Entscheidungs- <strong>und</strong> Verhaltensfreiheithaben ihre Grenzen beispielsweise dort, wo <strong>Rechte</strong> <strong>und</strong>Entfaltungsmöglichkeiten an<strong>der</strong>er berührt werden. Finanzielle sowiestrukturell bedingte Rahmenbedingungen (z. B. erfor<strong>der</strong>liche Eigenmittelo<strong>der</strong> regional vorhandener Mangel an Hilfeangeboten) können imEinzelfall die Wahlmöglichkeiten eingrenzen. Das Ziel, das Selbstbestimmungsrecht<strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftiger <strong>Menschen</strong> so weit wie möglichumzusetzen, verpflichtet dennoch alle an <strong>der</strong> Betreuung, Pflege <strong>und</strong>Behandlung Beteiligten.EinschränkungenSie haben ein Recht darauf, die erfor<strong>der</strong>liche Unterstützung zu erhalten,um ein möglichst selbstständiges <strong>und</strong> selbstbestimmtes Leben führen zukönnen. Auch wenn bereits erhebliche ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungeno<strong>der</strong> ein hoher Pflegebedarf bestehen, haben Sie Anspruch darauf,dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um einer weiterenVerschlechterung vorzubeugen bzw. um eine Verbesserung zu erzielen.Das heißt zum Beispiel, dass Sie Anspruch auf Zugang zu (fach-)ärztlicherVersorgung, zu diagnostischen Verfahren, medizinischen Behandlungen,Vorsorgeuntersuchungen <strong>und</strong> Impfungen – unabhängig vom Altero<strong>der</strong> einer Behin<strong>der</strong>ung – haben. Ebenso betrifft dies den Zugang zu individuellerges<strong>und</strong>heitsför<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Anleitung, die Ihnen unter an<strong>der</strong>emdazu verhelfen soll, weitgehend unabhängig von <strong>der</strong> Hilfe an<strong>der</strong>er zusein. Pflegerische Maßnahmen <strong>und</strong> Hilfestellungen sowie medizinische<strong>und</strong> therapeutische Behandlungen sollen so erfolgen, dass geistige <strong>und</strong>körperliche Fähigkeiten unterstützt <strong>und</strong> geför<strong>der</strong>t werden <strong>und</strong> daraufHilfe zur Selbst<strong>hilfe</strong>,vorbeugende <strong>und</strong> ges<strong>und</strong> -heit sför<strong>der</strong>nde Maßnahmen


10Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit Kommentierungabzielen, dass Ihre Lebensqualität, Ihr Wohlbefinden erhalten o<strong>der</strong> verbessertwerden <strong>und</strong> dass Sie alltägliche Verrichtungen soweit wie möglichselbst erledigen können.Artikel 2: Körperliche <strong>und</strong> Seelische Unversehrtheit, Freiheit<strong>und</strong> SicherheitJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahrenfür Leib <strong>und</strong> Seele geschützt zu werden.Schut z vorkörperlicher <strong>und</strong>seelischer GewaltSie haben das Recht, vor körperlicher Gewalt wie beispielsweise Festhalten<strong>und</strong> Festbinden, Schlagen, Verletzen <strong>und</strong> Zufügen von Schmerzen,vor unerwünschten medizinischen Eingriffen sowie vor sexuellen Übergriffengeschützt zu werden. Niemand darf sich Ihnen gegenüber missachtend,beleidigend, bedrohend o<strong>der</strong> erniedrigend verhalten. Dazugehört auch, dass man Sie stets mit Ihrem Namen anzureden hat.Schut z vorVernachlässigungenAuch Vernachlässigungen, wie mangelnde Sorgfalt bei <strong>der</strong> Betreuung,Pflege o<strong>der</strong> Behandlung, Unterlassung notwendiger Hilfe sowie unzureichendeAufmerksamkeit stellen Formen von Gewalt dar. Konkret heißtdas beispielsweise, dass Ihnen die erfor<strong>der</strong>liche Hilfe rechtzeitig zukommenmuss, dass man Sie nicht unzumutbar lange warten lässt, wenn SieHunger o<strong>der</strong> Durst haben, aufstehen o<strong>der</strong> sich hinlegen möchten <strong>und</strong>wenn Sie Ihre Ausscheidungen verrichten müssen. Ebenso betrifft diesden Schutz vor W<strong>und</strong>liegen <strong>und</strong> vor Versteifung <strong>der</strong> Gelenke. Auch müssenSie gegen übermäßige Kälte <strong>und</strong> Wärme (überhitzte o<strong>der</strong> zu kühleRäume, direkte Sonneneinstrahlung, Zugluft beson<strong>der</strong>s in Fluren, unangemesseneBekleidung) geschützt werden, wenn Sie dafür nicht selbstSorge tragen können.Schut z vorunsachgemäßermedizinischer <strong>und</strong>pflegerischerBehandlungSie haben das Recht, vor Schäden durch unsachgemäße medizinische<strong>und</strong> pflegerische Behandlung geschützt zu werden. Das bedeutet beispielsweise,dass Ihre Medikamente gewissenhaft <strong>und</strong> sachgemäß verordnet<strong>und</strong> verabreicht werden müssen. Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte haben diePflicht, Sie verständlich <strong>und</strong> umfassend über Wirkungen, Neben- <strong>und</strong>Wechselwirkungen von Medikamenten aufzuklären. Ihre Wahrnehmungen<strong>und</strong> Hinweise sowie beobachtbare Anzeichen möglicher Neben- <strong>und</strong>Wechselwirkungen von jeglichen Behandlungen sowie pflegerischenMaßnahmen erfor<strong>der</strong>n beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit <strong>und</strong> rechtzeitigesReagieren durch Ärztinnen, Ärzte <strong>und</strong> Pflegende.Schut z vor unangezeigtenfreiheit sbeschränkendenMaßnahmenGr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie das Recht, sich in Ihrer Umgebung frei zubewegen. Wenn es Ihr ges<strong>und</strong>heitlicher Zustand erlaubt, muss gewährleistetsein, dass Sie Ihren Wohnraum je<strong>der</strong>zeit betreten, verlassen <strong>und</strong>abschließen können. Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben<strong>und</strong> selbstständig Ihren Wohnraum verlassen können, soll Ihnen eineigener Haustür- <strong>und</strong> Zimmerschlüssel ausgehändigt werden.


Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit Kommentierung11Jede Maßnahme, die Sie einschränkt, sich frei zu bewegen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Sienicht zustimmen, bedarf einer richterlichen Genehmigung.Freiheitsbeschränkende Maßnahmen können in Ausnahmefällen notwendigsein, wenn Sie sich selbst o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e <strong>Menschen</strong> gefährden <strong>und</strong>alle an<strong>der</strong>en Möglichkeiten des Schutzes ausgeschöpft sind. FreiheitsbeschränkendeMaßnahmen, wie das Einschließen, das Angurten o<strong>der</strong> dasVerabreichen ruhigstellen<strong>der</strong> Medikamente, können eine schwerwiegendeBelastung darstellen <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitliche Gefahren mit sich bringen.Deshalb muss während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Maßnahme eine kontinuierlicheBeobachtung durch dafür qualifizierte Personen gewährleistet sein.Ferner ist regelmäßig zu prüfen, ob die Maßnahme noch erfor<strong>der</strong>lichbzw. gerechtfertigt ist.EinschränkungenWann immer Ihnen Gewalt mit Worten o<strong>der</strong> Taten begegnet, Sie sichvernachlässigt o<strong>der</strong> respektlos behandelt fühlen, müssen <strong>und</strong> sollten Siedies nicht hinnehmen. In einem solchen Fall sollten Sie o<strong>der</strong> stellvertretendIhre Vertauensperson sich hierüber beschweren. (Kontakthinweisezu Beschwerdemöglichkeiten <strong>und</strong> Nottelefonen finden Sie im Anhang.)Ferner können Sie erwarten, dass Pflegende, Ärztinnen, Ärzte <strong>und</strong> Therapeutinnensowie Therapeuten im Rahmen Ihrer Pflege, Betreuung <strong>und</strong>Behandlung, Anzeichen von Gewalt, Misshandlungen <strong>und</strong> Missbraucherkennen <strong>und</strong> – wenn möglich in Absprache mit Ihnen – in geeigneterWeise darauf reagieren. Das heißt zum Beispiel, dass unverzüglich ärztlicheUntersuchungen zu veranlassen sind, wenn konkrete Anzeichen vonGewaltanwendungen vorliegen. Werden Spuren von Gewalt festgestellt,müssen die zuständigen Behörden (Heimaufsicht, Polizei) informiert <strong>und</strong>Maßnahmen zu Ihrem Schutz eingeleitet werden. Darüber hinaus könnenSie erwarten, dass Ihnen psychologische Hilfe zur Bewältigung vonGewalterfahrungen vermittelt wird, wenn Sie dies wünschen.Hilfe gegen GewaltArtikel 3: PrivatheitJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung<strong>und</strong> Schutz seiner Privat- <strong>und</strong> Intimsphäre.Ihrem persönlichen Lebensbereich muss mit Achtsamkeit <strong>und</strong> Respektbegegnet werden. Das gilt auch, wenn Sie in Ihrem häuslichen Bereicheinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen o<strong>der</strong> in einer stationärenEinrichtung leben. Dazu gehört, dass Personen, die Ihren Wohno<strong>der</strong>Sanitärraum betreten wollen, in <strong>der</strong> Regel klingeln o<strong>der</strong> anklopfen<strong>und</strong> – wenn Sie sich äußern können – auch Ihren Rückruf abwarten.Beachtung desPrivatbereichsSie können erwarten, dass Ihrem Bedürfnis nach Ungestörtheit <strong>und</strong>vertraulichen Gesprächen entsprochen wird. Die Möglichkeit, einige Zeitallein zu sein o<strong>der</strong> in Ruhe mit Personen Ihrer Wahl an einem geschütz-Möglichkeit des Rückzugs


12Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit Kommentierungten Ort reden zu können, muss Ihnen auch dann eingeräumt werden,wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben <strong>und</strong> nicht über ein Einzelzimmerverfügen. Dazu gehört unter an<strong>der</strong>em die Möglichkeit, ungestörttelefonieren zu können. Sofern Sie ein vertrauliches Gespräch miteiner psychologisch o<strong>der</strong> seelsorgerlich ausgebildeten Person wünschen,können Sie erwarten, dass Ihnen dieses vermittelt wird.Ver wendung privaterGegenstände instationärenEinrichtungenAuch in einer stationären Einrichtung sollen Sie sich so weit wie möglichzuhause fühlen können. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie Ihre privatenSachen (Kleinmöbel, Bil<strong>der</strong>, Wäsche) verwenden können, auch wenn Siesich den Wohnraum mit einer weiteren Person teilen. DiesbezüglicheVereinbarungen sind zumeist Gegenstand von Heimverträgen, wie zumBeispiel die Kosten für die Pflege privater Wäsche. Wenn Sie Wertgegenständeaufbewahren wollen, können Sie Rat <strong>und</strong> Unterstützung erwarten,um diese sicher zu verwahren.Besuche empfangenPrivatheit bedeutet auch, dass für Sie je<strong>der</strong>zeit die Möglichkeit besteht,Besuch zu empfangen. Wenn Sie sich den Wohnraum mit einer weiterenPerson teilen, muss Rücksicht auf <strong>der</strong>en Ruhebedürfnis genommen werden.Sofern nötig, können Sie Pflegepersonen bitten, Besucherinnen o<strong>der</strong>Besucher, die Sie nicht empfangen möchten, abzuweisen.Acht samer Umgangmit SchamgefühlenDie Achtung vor <strong>der</strong> Intimsphäre findet Ihren Ausdruck zum Beispieldarin, dass Ihre persönlichen Schamgrenzen respektiert <strong>und</strong> beachtetwerden. So können Sie erwarten, dass Ihnen pflegende <strong>und</strong> behandelndePersonen mit einem größtmöglichen Maß an Einfühlsamkeit <strong>und</strong> Diskretionbegegnen. Das gilt im Beson<strong>der</strong>en für den Bereich <strong>der</strong> Körperhygiene.Wenn Ihnen die Pflege o<strong>der</strong> Behandlung durch eine bestimmtePerson unangenehm ist, sollten Sie dies nicht hinnehmen, son<strong>der</strong>n IhreBedenken direkt o<strong>der</strong> gegenüber an<strong>der</strong>en Mitarbeiterinnen o<strong>der</strong> Mitarbeiternzum Ausdruck bringen. Sie können erwarten, dass in solchenFällen seitens <strong>der</strong> Institutionen alle organisatorischen Möglichkeitenausgeschöpft werden, damit Ihnen Personen zugeteilt werden, durch dieSie sich angemessen behandelt fühlen.Wahrung desBriefgeheimnissesIhre Briefe o<strong>der</strong> elektronischen Nachrichten dürfen nicht ohne IhreZustimmung von Dritten in Empfang genommen, geöffnet o<strong>der</strong> gelesenwerden. Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, kann z. B. eineigenes Postfach bzw. ein Briefkasten ein hohes Maß an Diskretion darstellen,da Ihre Post nicht durch mehrere Hände gegeben wird. SolltenSie selbst Ihre Post nicht entgegen nehmen, öffnen <strong>und</strong> die Kommunikationsmöglichkeitenohne fremde Hilfe nutzen können, bestimmen Sie,welche Person Ihres Vertrauens Sie unterstützen soll. (Dies können Sievorab in einer Vorsorgevollmacht regeln.)


Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit Kommentierung13Das Recht auf Privatheit muss seinen Nie<strong>der</strong>schlag auch in einem vertraulichenUmgang mit Ihren Daten <strong>und</strong> Dokumenten finden. So dürfendie Ihre Person betreffenden Unterlagen <strong>und</strong> Daten nur mit IhrerZustimmung bzw. <strong>der</strong> Ihrer Vertreter <strong>und</strong> auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage gesetzlicherBestimmungen verarbeitet werden.Schut z <strong>der</strong>persönlichenDatenGr<strong>und</strong>sätzlich hat je<strong>der</strong> Mensch – unabhängig vom Alter <strong>und</strong> unabhängigvom Ausmaß des Pflege- <strong>und</strong> Hilfebedarfs – das Recht auf Sexualität,auf Respektierung seiner geschlechtlichen Identität <strong>und</strong> seiner Lebensweise.Niemand darf Sie aufgr<strong>und</strong> Ihrer geschlechtlichen Orientierungdiskriminieren. Über die Art <strong>und</strong> Weise intimer <strong>und</strong> sexueller Beziehungen<strong>und</strong> Aktivitäten entscheiden Sie selbst, soweit dadurch die <strong>Rechte</strong>an<strong>der</strong>er Personen nicht verletzt werden. Die Möglichkeiten, intime Beziehungenauszuleben, sind allerdings abhängig von den Bedingungen <strong>und</strong><strong>der</strong> Ausrichtung <strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung. So kann es ratsam sein, sichauch in dieser Hinsicht über die Einrichtung vor Abschluss eines Vertrageszu informieren.Respektierung vonSexualität,geschlechtlicherOrientierung <strong>und</strong>LebensweiseDer Anspruch auf Privatheit <strong>und</strong> die Beachtung <strong>der</strong> Intimsphäre kannje nach Ausmaß des Hilfe- <strong>und</strong> Pflegebedarfs nicht immer vollständiggewährleistet werden. Gleichwohl muss es Ziel aller an <strong>der</strong> Betreuung,Pflege <strong>und</strong> Behandlung Beteiligter sein, die Einschränkungen so geringwie möglich zu halten.EinschränkungenArtikel 4: Pflege, Betreuung <strong>und</strong> BehandlungJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine anseinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, ges<strong>und</strong>heitsför<strong>der</strong>nde<strong>und</strong> qualifizierte Pflege, Betreuung <strong>und</strong> Behandlung.Wenn Sie professionelle Hilfe benötigen, muss Ihnen eine fachlichkompetente <strong>und</strong> eine Ihrer Person zugewandte Pflege, Betreuung <strong>und</strong>Behandlung zukommen. Sie können erwarten, dass die Mitarbeiterinnen<strong>und</strong> Mitarbeiter entsprechend ihrer Aufgabe ausgebildet, fortgebildet,weitergebildet o<strong>der</strong> angeleitet sind <strong>und</strong> die notwendige Qualifikationaufweisen, die Ihrem Bedarf an Unterstützung, Pflege <strong>und</strong> Behandlungentspricht. Die Methoden <strong>und</strong> Maßnahmen müssen dem aktuellen Standmedizinischer <strong>und</strong> pflegerischer Erkenntnisse entsprechen.Kompetente<strong>und</strong> zugewandte P flege,Betreuung <strong>und</strong> BehandlungAlle an Ihrer Pflege, Betreuung <strong>und</strong> Behandlung beteiligten Institutionen<strong>und</strong> Berufsgruppen sollen in Ihrem Interesse miteinan<strong>der</strong> kommunizieren,kooperieren <strong>und</strong> ihre Leistungen eng aufeinan<strong>der</strong> abstimmen.Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einem Wechsel <strong>der</strong> Leistungserbringereine angemessene Art <strong>der</strong> Weiterleitung von Informationen erfolgt,die Sie betreffen <strong>und</strong> für die Pflege, Betreuung <strong>und</strong> Behandlung relevantsind. Dabei müssen die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtetwerden.Zusammenarbeit <strong>der</strong> an<strong>der</strong> P flege, Betreuung <strong>und</strong>Behandlung Beteiligten


14Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit KommentierungZusammenarbeit mitAngehörigen <strong>und</strong>ehrenamtlichenHelferinnen <strong>und</strong> HelfernIhre Angehörigen <strong>und</strong> sonstige Vertrauenspersonen sowie ehrenamtlicheHelferinnen <strong>und</strong> Helfer sollen – wenn <strong>und</strong> soweit Sie dies wünschen– in Ihre Pflege, Betreuung <strong>und</strong> Behandlung einbezogen <strong>und</strong> über Maßnahmen<strong>und</strong> Verän<strong>der</strong>ungen informiert werden, die Ihre Pflege <strong>und</strong>Ges<strong>und</strong>heit betreffen. Ihr Wunsch <strong>und</strong> Ihr Einverständnis vorausgesetzt,sollen diese Personen bereits vor Vertragsabschluss mit einem Diensto<strong>der</strong> einer Einrichtung sowie in Entscheidungen, die Ihre Behandlungbetreffen, in entsprechende Beratungsgespräche einbezogen werden.Wenn Sie wünschen, ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit IhrenAngehörigen/Vertrauenspersonen bzw. auch ehrenamtlichen Helferinnen<strong>und</strong> Helfern <strong>und</strong> dem Dienst o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einrichtung, die Ihre Pflegeübernommen hat, anzustreben.Individuelle,geplante P flegeIhre Pflege muss – sofern möglich – in einem gemeinsam mit Ihnenabgestimmten Prozess zielgerichtet erfolgen. Die Maßnahmen sollen Siein erster Linie dabei unterstützen, Ihre Selbstständigkeit <strong>und</strong> Mobilität zuerhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>zugewinnen. Aufgabe <strong>der</strong> Pflege ist es ebenso, dafürSorge zu tragen, dass Ihre Beschwerden gelin<strong>der</strong>t werden <strong>und</strong> Sie sichnicht alleine gelassen fühlen müssen. Individuelle geplante Pflege setztbei Ihren Fähigkeiten, Einschränkungen, Erfahrungen <strong>und</strong> Erwartungenan. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage sollen konkrete Ziele gesteckt <strong>und</strong> Maßnahmengeplant werden. Sowohl die Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen als auch die Ergebnissemüssen dokumentiert, in regelmäßigen Abständen überprüft <strong>und</strong>gegebenenfalls neu formuliert werden.FesteZuständigkeitDie Pflegedienste <strong>und</strong> Einrichtungen sollen dafür sorgen, dass Sie feste,mit Ihrer Situation vertraute <strong>und</strong> für all Ihre Belange zuständigeAnsprechpartner haben. Der Wechsel <strong>der</strong> für Sie eingesetzten Mitarbeiterinnen<strong>und</strong> Mitarbeiter ist so gering wie möglich zu halten. Für denFall, dass Sie die Pflege o<strong>der</strong> Betreuung durch eine bestimmte Personablehnen, soll dies bei <strong>der</strong> Einsatzplanung berücksichtigt werden.Beachtung desLebenshintergr<strong>und</strong>es<strong>und</strong> <strong>der</strong> GewohnheitenWenn Sie möchten, dass bestimmte Aspekte Ihres Lebenshintergr<strong>und</strong>eso<strong>der</strong> Ihnen wichtige Gewohnheiten (z. B. Ruhe- <strong>und</strong> Schlafenszeiten,Körperhygiene, Bekleidungsgewohnheiten) in <strong>der</strong> Pflege berücksichtigtwerden, sollten Sie die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter des Diensteso<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einrichtung über entsprechende Wünsche unterrichten bzw.unterrichten lassen. Sie können erwarten, dass diese berücksichtigtwerden. Hilfe- <strong>und</strong> pflegebedürftigen <strong>Menschen</strong>, die nicht für sich selbstsprechen können, insbeson<strong>der</strong>e <strong>Menschen</strong> mit Demenz, sollen Angebotezum Wie<strong>der</strong>erkennen von Gewohntem <strong>und</strong> Vertrautem gemacht werden,um zu einer Verbesserung des Wohlbefindens beizutragen.Unterstüt zung vonBewegungsbedür fnissenIhr Bedürfnis, sich zu bewegen, muss unterstützt <strong>und</strong> geför<strong>der</strong>t werden,es sei denn, medizinische Gründe sprechen dagegen. Um Ihre Bewegungsfähigkeitzu erhalten <strong>und</strong> Einschränkungen (z. B. Bettlägerigkeit)


Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit Kommentierung15vorzubeugen, müssen Ihre eigenen Bewegungsabläufe (z. B. Aufstehen,Gehen) unterstützt <strong>und</strong> Ihnen dazu gegebenenfalls geeignete Hilfsmittelzur Verfügung gestellt werden. Sie sollen ebenso Hilfe erhalten, um andie frische Luft zu kommen, sofern Sie dies wünschen <strong>und</strong> es Ihr ges<strong>und</strong>heitlicherZustand erlaubt.Sowohl Ihre akuten als auch Ihre chronischen Schmerzen <strong>und</strong> belastendenSymptome wie beispielsweise Atemnot <strong>und</strong> Übelkeit müssen fachgerechtbehandelt <strong>und</strong> so weit wie möglich gelin<strong>der</strong>t werden. Dazu gehört,dass im Rahmen Ihrer Pflege <strong>und</strong> Behandlung Anzeichen von Schmerzensowie belastende Symptome erkannt <strong>und</strong> adäquate Therapien koordiniertbzw. durchgeführt werden.Fachgerechte Behandlung<strong>und</strong> Lin<strong>der</strong>ung belasten<strong>der</strong>SymptomeSie können erwarten, dass Ihre Wünsche <strong>und</strong> Bedürfnisse beim Essen<strong>und</strong> Trinken beachtet werden. Die Speisen sollen in ausreichendemMaße, appetitanregend, abwechslungsreich, altersgerecht <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsför<strong>der</strong>lichangeboten werden. Ihre Vorlieben <strong>und</strong> Abneigungenbei Speisen <strong>und</strong> Getränken sollen weitestgehend berücksichtigt werden.Bekannte Unverträglichkeiten sind zu beachten.Bedar f- <strong>und</strong> bedür fnis-gerechte Speisen -<strong>und</strong> GetränkeangeboteIhre Mahlzeiten sollen Sie möglichst auch außerhalb <strong>der</strong> regulärenEssenszeiten – Ihrem Lebensrhythmus <strong>und</strong> Appetit entsprechend – zusich nehmen können. Zwischenmahlzeiten <strong>und</strong> Getränke sollen je<strong>der</strong>zeitzur Verfügung stehen. Die Speisen <strong>und</strong> Getränke müssen so serviertwerden, dass Sie diese gut erreichen können. Beson<strong>der</strong>s wenn Sie ambulantversorgt werden <strong>und</strong> bettlägerig sind, sollen die Sie betreuendenPersonen darauf achten, dass entsprechende Lebensmittel in Ihre Nähegestellt werden, damit Sie auch etwas trinken <strong>und</strong> essen können, wennkeine Hilfe vor Ort ist. Sollten Sie beson<strong>der</strong>es Besteck o<strong>der</strong> Geschirr benötigen,um selbstständig essen <strong>und</strong> trinken zu können, muss Ihnen diesesbereitgestellt werden. Sofern Sie Hilfe beim Essen <strong>und</strong> Trinken benötigen,muss gewährleistet sein, dass man Ihnen die von Ihnen gewünschte Mengein <strong>der</strong> von Ihnen dafür benötigten Zeit darreicht.Flexibles Bereit stellen<strong>der</strong> Speisen <strong>und</strong> GetränkeHilfe beim Essen<strong>und</strong> TrinkenBeson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit ist <strong>der</strong> Ernährung von <strong>Menschen</strong> mitDemenz beizumessen, die vielfach individuelle Anregung <strong>und</strong> Motivierungzum Essen <strong>und</strong> Trinken benötigen <strong>und</strong> häufig einen erhöhten Energiebedarfhaben.Essen <strong>und</strong> Trinkenbei <strong>Menschen</strong>mit DemenzMaßnahmen zur künstlichen Ernährung (Magensonden, Infusionen)dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung <strong>und</strong> nur aufgr<strong>und</strong>eines Abwägungsprozesses zwischen medizinischen, pflegerischen,ethischen <strong>und</strong> rechtlichen Aspekten erfolgen. Gegebenenfalls muss dieZustimmung einer von Ihnen bevollmächtigten Person o<strong>der</strong> <strong>der</strong> gesetzlichenBetreuerin bzw. des Betreuers eingeholt werden. Sie können erwarten,dass anerkannte ethisch-rechtliche Richtlinien zum Umgang mitErnährungsproblemen beachtet werden.Künstliche Ernährung


16Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit KommentierungUmgang mitBeschwerdenSie können erwarten, dass die Institutionen bzw. <strong>der</strong>en Mitarbeiterinnen<strong>und</strong> Mitarbeiter, denen gegenüber Sie Kritik <strong>und</strong> Anregungen äußern,hierauf schnell <strong>und</strong> einfühlsam reagieren <strong>und</strong> auf Wunsch diese auchvertraulich behandeln. Sie müssen Ihre Beschwerden anbringen können,ohne Nachteile zu befürchten, <strong>und</strong> zeitnah Informationen darüber erhalten,was auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Beschwerde geschehen ist bzw. geschehen wird.Ihre Beschwerden können Sie auch über institutionalisierte Beschwerdestellen<strong>der</strong> Kommune, die Heimaufsichtsbehörde, die Landesärztekammero<strong>der</strong> Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse <strong>und</strong> private Versicherungsunternehmenanbringen. (Weitere Hinweise zu Beschwerdemöglichkeitenfinden Sie im Anhang.)Artikel 5: Information, Beratung <strong>und</strong> AufklärungJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassendeInformationen über Möglichkeiten <strong>und</strong> Angebote <strong>der</strong> Beratung,<strong>der</strong> Hilfe <strong>und</strong> Pflege sowie <strong>der</strong> Behandlung.Umfassende Beratung –Vorausset zung fürabgewogeneEnt scheidungenSie haben Anspruch auf umfassende Beratung über Möglichkeiten <strong>der</strong>Hilfe, Betreuung <strong>und</strong> Pflege sowie des Wohnens, gegebenenfalls auchüber Maßnahmen <strong>der</strong> Wohnungsanpassung. Die Beratung soll daraufausgerichtet sein, Ihnen zu ermöglichen, auch bei Pflegebedarf weiterhinin den eigenen vier Wänden zu leben, wenn Sie dies wünschen.Damit Ihre Vorstellungen <strong>der</strong> Hilfe <strong>und</strong> Pflege auch weitestgehendverwirklicht werden, sollten Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig überdie Angebote in <strong>der</strong> Region, in <strong>der</strong> Sie leben möchten, informieren <strong>und</strong>rechtzeitige Überlegungen <strong>und</strong> Planungen hinsichtlich <strong>der</strong> eigenenWünsche, <strong>der</strong> anfallenden Kosten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Realisierbarkeit vornehmen.Pflegekassen sowie zuständige staatliche Stellen <strong>und</strong> eingeschränkt auchLeistungserbringer sind verpflichtet – neben den von ihnen bereitgehaltenenBeratungs- <strong>und</strong> Hilfeangeboten – Auskunft über Möglichkeitenvon Beratung <strong>und</strong> Hilfe zu geben. Auch private Pflegeversicherer haltenInformationsangebote bereit. Darüber hinaus können Sie Ihre Entscheidungsfindungdurch Probebesuche, gegebenenfalls auch durch Probewohnen(in <strong>der</strong> Regel kostenpflichtig) erleichtern. (Eine Auswahl anKontaktadressen von Institutionen, die Informationen <strong>und</strong> Beratung zuHilfe- <strong>und</strong> Pflegemöglichkeiten anbieten, finden Sie im Anhang.)Information, Entlastung,Anleitung <strong>und</strong> Schulungpflegen<strong>der</strong> AngehörigerWird die Pflege teilweise o<strong>der</strong> vollständig von Ihren Angehörigen übernommen,müssen diese in alle Ihre Pflege, Betreuung <strong>und</strong> Behandlungbetreffenden Belange einbezogen werden. Die Erfahrungen <strong>und</strong> Vorstellungenpflegen<strong>der</strong> Angehöriger sind von den Fachkräften aufzunehmen<strong>und</strong> zu respektieren, solange Ihre Bedürfnisse dabei beachtet werden<strong>und</strong> die erfor<strong>der</strong>liche Pflege gewährleistet ist.


Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit Kommentierung17Sind Ihre pflegenden Angehörigen zeitweise verhin<strong>der</strong>t, besteht imRahmen gesetzlicher Bestimmungen Anspruch auf Ersatzpflege (z. B.durch ambulante Dienste, Kurzzeitpflege, Tages- o<strong>der</strong> Nachtpflege sowiein bestimmten Fällen auch Kostenerstattungen für Betreuungsangebote).Ebenso müssen Ihre pflegenden Angehörigen die Möglichkeit haben,Anleitung o<strong>der</strong> Schulung zu erhalten, um Sie so kompetent <strong>und</strong> sachgerechtwie möglich versorgen zu können. (Kontakthinweise zu Angehörigenberatungfinden Sie im Anhang.)Wenn Sie einen Dienst o<strong>der</strong> eine Einrichtung in Anspruch nehmenwollen, müssen Sie umfassende <strong>und</strong> verständliche Informationen über<strong>der</strong>en Leistungsangebot <strong>und</strong> die Preise erhalten. Das bedeutet, dass klarerkennbar sein muss, welche Leistungen in welcher Qualität für welchesEntgelt erbracht werden, welche Kostenanteile von <strong>der</strong> Pflegekassebzw. <strong>der</strong> privaten Pflegeversicherung übernommen werden <strong>und</strong> welcheKosten von Ihnen selbst zu tragen sind bzw. gegenüber dem Sozial<strong>hilfe</strong>trägergeltend gemacht werden können. Da Heim- <strong>und</strong> Serviceverträgeindividuelle Regelungen beinhalten <strong>und</strong> die darin aufgeführten Vereinbarungenüber Leistungen <strong>und</strong> Entgelte verbindlich sind, müssen Sie vorAbschluss o<strong>der</strong> einer Än<strong>der</strong>ung des Vertrags mit einem Dienst o<strong>der</strong> einerEinrichtung auch umfassend über die Vertragsinhalte sowie die Möglichkeitzukünftiger Vertrags- bzw. Leistungs- <strong>und</strong> Entgeltverän<strong>der</strong>ungeninformiert werden. Dazu gehört auch, dass man Ihnen das Leistungsspektrummit Preisangaben, ein Vertragsmuster <strong>und</strong> gegebenenfallseine Haus- o<strong>der</strong> Heimordnung vorab zur Verfügung stellt.Information überVer tragsinhalte, Kosten<strong>und</strong> LeistungenZu Ihrem Recht auf Information <strong>und</strong> Aufklärung gehört, dass mit Ihnenoffen, verständlich <strong>und</strong> einfühlsam über pflegerische <strong>und</strong> medizinischeDiagnosen sowie Maßnahmen, mögliche Risiken <strong>und</strong> Alternativengesprochen wird.Medizinische <strong>und</strong>pflegerischeAufklärungWie jede Behandlung, so setzt auch die Mitwirkung an ForschungsvorhabenIhre Zustimmung voraus. Wenn Sie sich nicht beteiligen wollen,dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Vor <strong>der</strong> Durchführung jeglicherBehandlungen, <strong>der</strong>en Wirksamkeit <strong>und</strong> Sicherheit nicht wissenschaftlichbegründet sind, müssen Sie umfassend über die Durchführungsbedingungen,über Nutzen <strong>und</strong> Risiken sowie über Behandlungsalternativenaufgeklärt werden. Sollten Sie selbst nicht in <strong>der</strong> Lage sein, zu entscheiden,ist in jedem Einzelfall die Zustimmung Ihrer Bevollmächtigten/IhresBevollmächtigten o<strong>der</strong> Ihrer/Ihres gesetzlichen Vertreterin/Vertreterseinzuholen. Diese dürfen Ihrer Mitwirkung an dem Forschungsvorhabenaber nur zustimmen, wenn zu erwarten ist, dass dies für Ihren Ges<strong>und</strong>heitszustandför<strong>der</strong>lich ist.Sorg fältige Informationüber Mit wirkung anForschungsvorhaben


18Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit KommentierungEinsicht inDokumenteSie müssen je<strong>der</strong>zeit in Ihre Pflegedokumentation <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Sie betreffendeUnterlagen Einsicht nehmen <strong>und</strong> Kopien anfertigen lassen können.Dieses Recht gilt auch für Ihre Vertreter. Ihren Angehörigen, Betreuerno<strong>der</strong> weiteren Personen steht, falls sie ermächtigt sind, ein Recht zurEinsichtnahme zu, soweit sie berechtigte Interessen geltend machenkönnen. Ein Einsichtsrecht für Kranken- <strong>und</strong> Pflegekassen besteht nur imgesetzlich zulässigen Umfang.Hinweise,weitereInformationenWeitere Informationen zur ärztlichen Aufklärung sowie zur Beteiligungan Forschungsvorhaben <strong>und</strong> zu Einsichtsrechten entnehmen Sie bitte <strong>der</strong>„<strong>Charta</strong> <strong>der</strong> Patientenrechte“, herausgegeben vom B<strong>und</strong>esministeriumfür Justiz <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziale Sicherung(Hinweise dazu im Anhang).Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung <strong>und</strong> Teilhabe an<strong>der</strong> GesellschaftJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung,Austausch mit an<strong>der</strong>en <strong>Menschen</strong> <strong>und</strong> Teilhabe am gesellschaftlichenLeben.Beachtung vonBedür fnissen <strong>und</strong>Er for<strong>der</strong>nissenzur VerständigungSie können erwarten, dass bestimmte Bedürfnisse <strong>und</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse bei<strong>der</strong> Kommunikation, wie beispielsweise langsames <strong>und</strong> deutliches Sprecheno<strong>der</strong> das Gestikulieren, berücksichtigt werden. Für den Fall, dassSie Unterstützung bei <strong>der</strong> Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Hörgerät,Schreib<strong>hilfe</strong>) benötigen, soll Ihnen geholfen werden, diese zu beschaffen,zu benutzen <strong>und</strong> gegebenenfalls fachgerecht einzusetzen. Falls erfor<strong>der</strong>lichkönnen <strong>und</strong> sollten Sie jemanden zur Sprachvermittlung benenneno<strong>der</strong> gegebenenfalls einen Dolmetscher hinzuziehen bzw. hinzuziehenlassen. Einige Vereine bieten entsprechende Dienste kostenlos an.(Kontakthinweise zu entsprechenden Diensten erhalten Sie über die imAnhang aufgeführten Pflegeberatungstelefone, Seniorenorganisationen,die örtliche Bürgerberatung <strong>und</strong> Wohlfahrtsverbände.)Teilhabe amgesellschaf tlichen LebenSie sollen die Möglichkeit haben, sich Ihren Interessen <strong>und</strong> Fähigkeitengemäß am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dazu gehört auch,dass Sie Gelegenheit haben sollen, sich Ihren Stärken <strong>und</strong> Möglichkeitenentsprechend beruflich o<strong>der</strong> ehrenamtlich zu betätigen <strong>und</strong> Bildungsangebotein Anspruch zu nehmen.Sofern Sie allgemeines Interesse an Politik <strong>und</strong> Zeitgeschehen, Kulturo<strong>der</strong> Bildung haben, sollen Ihnen entsprechende Informationen <strong>und</strong>Angebote zugänglich gemacht werden (gegebenenfalls fallen hierfürKosten an).


Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit Kommentierung19Um Ihren persönlichen Bedürfnissen weitgehend gerecht werden zukönnen, sollten Sie dem Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonal Ihre Wünschemitteilen bzw. mitteilen lassen <strong>und</strong> gegebenenfalls gemeinsam nachMöglichkeiten suchen, wie Ihr Alltag entsprechend Ihren Vorstellungengestaltet werden kann.Wünsche <strong>und</strong>VorstellungenWenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung leben <strong>und</strong> pflegebedürftig sind,können Sie sich beispielsweise durch Freiwilligen-Organisationen bzw.karitative Einrichtungen unterstützen lassen, um Unterhaltungs- o<strong>der</strong>Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen o<strong>der</strong> die Wohnung zu an<strong>der</strong>enZwecken zu verlassen. Darüber hinaus können Sie sich über Möglichkeitenvon Kostenzuschüssen o<strong>der</strong> Kostenübernahmen <strong>der</strong> Sozialleistungsträgerfür entsprechende Angebote beraten lassen. Anzustrebenist, dass beteiligungsorientierte <strong>und</strong> kommunikative Angebote zukünftigweit mehr als bisher auch pflegebedürftigen <strong>Menschen</strong>, die in <strong>der</strong> eigenenWohnung leben, leicht zugänglich gemacht werden.Möglichkeitenin <strong>der</strong> eigenenWohnungLeben Sie in einer stationären Einrichtung, können Sie erwarten, Angebotezur Betätigung zu erhalten, die Ihren Interessen <strong>und</strong> Fähigkeitenentsprechen <strong>und</strong> Ihnen Freude bereiten. Dazu gehören beispielsweisedie Beteiligung an hauswirtschaftlichen o<strong>der</strong> handwerklichen Verrichtungen,gemeinschaftlichen Aktivitäten, Festen <strong>und</strong> Veranstaltungen.Zugleich muss aber auch Ihr Wunsch, Angebote nicht in Anspruch zunehmen, respektiert werden.Angebote in einerstationärenP flegeeinrichtungWenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, haben Sie das Recht,selbst o<strong>der</strong> über entsprechende Gremien (z. B. Heimbeirat, Heimfürsprecher)auf wichtige Entscheidungen, die das Leben in <strong>der</strong> Einrichtungbetreffen, Einfluss zu nehmen. Dazu gehört beispielsweise ein Mitspracherechtbei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Heimmusterverträge <strong>und</strong> Heimordnungen,bei den Leistungs-, Qualitäts- <strong>und</strong> Vergütungsvereinbarungen mitden Pflegekassen <strong>und</strong> Sozial<strong>hilfe</strong>trägern, bei <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Heimentgelte,bei <strong>der</strong> Gestaltung des Heimalltags (z. B. Speiseplanaufstellung)sowie <strong>der</strong> Freizeit- <strong>und</strong> Betreuungsangebote.Mit wirkungs- <strong>und</strong>Mitgestaltungsmöglichkeitenin stationären EinrichtungenFerner können Sie sich über die Bewohnervertretung an <strong>der</strong> Vorbereitungbetrieblicher Entscheidungen wie zum Beispiel Instandsetzungen,bauliche Verän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Betriebszusammenschlüsse beteiligen.Auch hinsichtlich <strong>der</strong> Auswahl Ihres Mitbewohners/Ihrer Mitbewohnerinsollen Sie nach Möglichkeit Einfluss nehmen können.Darüber hinaus müssen Sie die Möglichkeit haben, Ihre Mitwirkungsrechteals Bürgerin o<strong>der</strong> Bürger wahrnehmen zu können. Damit ist inerster Linie das Recht gemeint, an den allgemeinen politischen Wahlenteilzunehmen. Bei körperlichen Beeinträchtigungen haben Sie die Möglichkeit,sich bei den Wahlen von einer von Ihnen benannten HilfspersonBeteiligung an allgemeinenpolitischen Wahlen


20Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit Kommentierungunterstützen zu lassen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> per Briefwahl zu wählen. Die betreffendeHilfsperson ist verpflichtet, Ihre Entscheidungsfreiheit zu wahren <strong>und</strong>Ihre Wahl geheim zu halten.Artikel 7: Religion, Kultur <strong>und</strong> WeltanschauungJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur<strong>und</strong> Weltanschauung entsprechend zu leben <strong>und</strong> seine Religionauszuüben.Berücksichtigung kultureller<strong>und</strong> religiöser Wer teIhre kulturellen <strong>und</strong> religiösen Gewohnheiten <strong>und</strong> Bedürfnisse sollen soweit wie möglich berücksichtigt werden. So sollten Sie die an Ihrer Pflege,Betreuung <strong>und</strong> Behandlung beteiligten Personen darüber unterrichteno<strong>der</strong> unterrichten lassen, wenn Ihnen bestimmte Umgangsformen,Werte, Rituale <strong>und</strong> religiöse Handlungen wichtig sind.Ausübung religiöserHandlungenWenn Sie Rituale o<strong>der</strong> religiöse Handlungen (wie z. B. Beten, Fasten,Waschungen) ausüben möchten, soll Ihnen die dazu erfor<strong>der</strong>liche Hilfestellungzukommen. Bitte berücksichtigen Sie bei <strong>der</strong> Auswahl einesDienstes o<strong>der</strong> einer stationären Einrichtung, dass religiös <strong>und</strong> weltanschaulichausgerichtete Träger bzw. Einrichtungen sich in ihrem Leitbildan bestimmten Werten <strong>und</strong> Vorstellungen orientieren.Hilfe bei elementarenLebensfragenSie können erwarten, dass Ihre elementaren Lebensfragen <strong>und</strong> Lebensängsteernst genommen werden. Entsprechend Ihren Wünschen solleine Geistliche/ein Geistlicher o<strong>der</strong> eine Person mit seelsorgerlichenFähigkeiten hinzugezogen werden.Respektierung vonWeltanschauungenAuch wenn Sie eine Weltanschauung vertreten, die von Personen, dieSie unterstützen, nicht geteilt wird, können Sie erwarten, dass Ihnen mitRespekt begegnet wird.Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben <strong>und</strong> TodJe<strong>der</strong> <strong>hilfe</strong>- <strong>und</strong> pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zusterben.IndividuelleSterbebegleitungEs soll alles getan werden, um den Sterbeprozess für Sie so würdevoll un<strong>der</strong>träglich wie möglich zu gestalten. Personen, die Sie in <strong>der</strong> letzten PhaseIhres Lebens behandeln <strong>und</strong> begleiten, sollen Ihre Wünsche beachten<strong>und</strong> so weit wie möglich berücksichtigen. Dazu gehört, dass wirkungsvolleMaßnahmen <strong>und</strong> Mittel gegen Schmerzen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e belastendeSymptome angewendet werden. Wenn Sie es wünschen, soll Ihnen psychologischeo<strong>der</strong> seelsorgerliche Sterbebegleitung vermittelt werden.Unabhängig davon, ob Sie zu Hause, im Krankenhaus, in einem Hospiz,Pflege- o<strong>der</strong> Seniorenwohnheim sterben, sollen seitens <strong>der</strong> Institutionen


Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit Kommentierung21alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit dies in einer Umgebunggeschieht, die Ihren Vorstellungen von einem würdevollen Sterben amehesten entspricht. (Individuelle Sterbebegleitung bieten beispielsweiseambulante o<strong>der</strong> stationäre Hospizdienste an, Kontakthinweise imAnhang).Ärztinnen, Ärzte <strong>und</strong> Pflegende sollen – Ihrem Wunsch entsprechend– Ihre Angehörigen o<strong>der</strong> sonstige Vertrauenspersonen in die Sterbebegleitungeinbeziehen <strong>und</strong> diese professionell unterstützen. IhremWunsch, bestimmte Personen nicht einzubeziehen, muss ebenso entsprochenwerden.Zusammenarbeit mitAngehörigenSolange Sie einwilligungsfähig sind, können Sie selbst darüber bestimmen,ob <strong>und</strong> in welchem Ausmaß eine Behandlung auch angesichts desmöglicherweise nahenden Todes begonnen o<strong>der</strong> fortgeführt wird bzw.ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt o<strong>der</strong> unterlassen werdensollen. Allerdings dürfen Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Personenkeine Maßnahmen ergreifen, die gezielt Ihren Tod herbeiführen würden,auch wenn Sie danach ausdrücklich verlangen.Selbstbestimmung amLebensendeIn einer Patientenverfügung o<strong>der</strong> Vorsorgevollmacht können Sie vorabfestlegen, wer im Falle Ihrer Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheidensoll <strong>und</strong> wie Ihr Sterbeprozess gestaltet werden bzw. wer Sie hierbeibegleiten soll. Ebenso können Sie Ihre Vorstellungen zu bestimmtenBehandlungsmaßnahmen für den Fall, dass Sie die nötige Einwilligungsfähigkeitnicht mehr besitzen, festlegen. Ihre Festlegungen bindenBehandlungsteam, Bevollmächtigte <strong>und</strong> Betreuerinnen sowie Betreuer,wenn diese für die konkrete Entscheidungssituation zutreffen <strong>und</strong> keinekonkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Ihr früher nie<strong>der</strong>gelegterWille nicht mehr Ihrem aktuellen Willen entspricht. Daher ist zu prüfen,ob Ihr vorab geäußerter Wille <strong>der</strong> konkret vorliegenden Situation entspricht<strong>und</strong> ob von <strong>der</strong> Fortgeltung <strong>der</strong> schriftlichen Verfügung ausgegangenwerden kann. Liegt im Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit keinesolche fortwirkende frühere Willensbek<strong>und</strong>ung von Ihnen vor o<strong>der</strong> istsie nicht eindeutig, beurteilt sich die Zulässigkeit <strong>der</strong> ärztlichen Behandlung,falls unaufschiebbar, nach Ihrem mutmaßlichen Willen, <strong>der</strong> dannaus früher geäußerten Wünschen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Befragung von Angehörigen,nahestehenden Personen bzw. denjenigen, die Sie bisher betreut haben,erforscht werden muss. Informationen zu Patientenverfügungen <strong>und</strong>Vorsorgevollmachten erhalten Sie z. B. beim B<strong>und</strong>esministerium fürJustiz, bei den Ges<strong>und</strong>heitsbehörden, den Verbraucherorganisationen,den Ärztekammern, Kirchen, Patientenorganisationen o<strong>der</strong> Wohlfahrtsverbänden.(Kontakthinweise im Anhang.)Vorausver fügungen


22Artikel <strong>der</strong> <strong>Charta</strong> mit KommentierungAbschiednahme, Bestat tungAuch als Verstorbene bzw. als Verstorbener haben Sie das Recht, mit Sensibilität<strong>und</strong> Respekt behandelt zu werden. Ihre zu Lebzeiten geäußertenWünsche sollen auch nach Ihrem Tode Berücksichtigung finden. IhrenAngehörigen, nahestehenden Personen <strong>und</strong> gegebenenfalls Ihren Mitbewohnerinnen<strong>und</strong> Mitbewohnern soll ausreichend Zeit zur Abschiednahmegegeben werden. Sie haben die Möglichkeit, vorauszubestimmen,wie Sie als Verstorbene bzw. als Verstorbener behandelt werden wollenbzw. wie über Ihren Leichnam verfügt werden soll. Das betrifft beispielsweisedie Aufbahrung <strong>und</strong> die Art <strong>der</strong> Bestattung.Ver fügung über den KörperAuch über die Frage einer Organentnahme <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verfügbarkeit IhresKörpers zu wissenschaftlichen Zwecken können Sie vorausverfügen. EineOrganentnahme ist nur dann erlaubt, wenn Ihrerseits eine ausdrücklicheErklärung zur Organspende, z. B. in einem Organspendeausweis, vorliegt.Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, dürfen Organe nicht ohne die ZustimmungIhrer Angehörigen entnommen werden.Den vom R<strong>und</strong>en Tisch Pflege erarbeiteten Anhang finden Sie wegenlaufen<strong>der</strong> Aktualisierungen nur unter www.bmfsfj.de <strong>und</strong> www.bmg.de.


Anhang 23KontakthinweiseFür weitere Fragen <strong>und</strong> Hinweise, Adressen <strong>und</strong> Anlaufstellen nutzen Sie bitte denService <strong>der</strong> beim Deutschen Zentrum für Altersfragen eingesetzten Leitstelle Altenpflege.Deutsches Zentrum für Altersfragen– Leitstelle Altenpflege –Manfred-von-Richthofenstr. 212101 BerlinTel.: 0 30/26 07 40 90Fax: 0 30/7 85 43 50Die Leitstelle informiert Sie auch über vorhandene, weitere Beratungs- <strong>und</strong>Serviceangebote.B<strong>und</strong>esministerium für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend11018 BerlinServicetelefon:Tel.: 0 18 01/907050*Fax: 0 30 18/5 55 44 00E-Mail: info@bmfsfjservice.b<strong>und</strong>.deMontag bis Donnerstag:von 9.00 bis 18.00 Uhr* Anrufe aus dem Festnetz:9–18 Uhr 3,9 Cent pro angefangene MinuteB<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit53109 BonnDas Bürgertelefon:I Fragen zum Krankenversicherungsschutz für alle: Tel.: 0 18 05/99 66 01I Fragen zur Krankversicherung: Tel.: 0 18 05/99 66 02I Fragen zur Pflegeversicherung: Tel.: 0 18 05/99 66 03I Fragen zur ges<strong>und</strong>heitlichen Prävention: Tel.: 0 18 05/99 66 09Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon: Tel.: 0 18 05/99 66 06Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service, Schreibtelefon: Tel.: 0 18 05/99 66 07(Kostenpflichtig. Es gilt <strong>der</strong> Preis entsprechend <strong>der</strong> Preisliste ihres Telefonanbieters– in <strong>der</strong> Regel 0,14 €/Min. aus dem deuschen Festnetz.)Gehörlosen <strong>und</strong> Hörgeschädigten-ServiceDeaf – Fax: 0 18 05/99 66 08E-Mail: info.deaf@bmg.b<strong>und</strong>.de o<strong>der</strong> info.gehoerlos@bmg.b<strong>und</strong>.de


Diese Broschüre ist Teil <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung;sie wird kostenlos abgegeben <strong>und</strong> ist nicht zum Verkauf bestimmt.Herausgeber:B<strong>und</strong>esministeriumfür Familie, Senioren, Frauen<strong>und</strong> Jugend11018 Berlinwww.bmfsfj.deB<strong>und</strong>esministeriumfür Ges<strong>und</strong>heit53109 Bonnwww.bmg.b<strong>und</strong>.deIn Zusammenarbeit mit:Deutsches Zentrum für AltersfragenGeschäftsstelle Run<strong>der</strong> Tisch PflegeBezugsstelle:Publikationsversand <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierungPostfach 48 10 0918132 RostockTel.: 0 18 05/77 80 90*Fax: 0 18 05/77 80 94*E-Mail: publikationen@b<strong>und</strong>esregierung.deInternet: www.bmfsfj.dewww.bmg.b<strong>und</strong>.deStand: September 2007Gestaltung: KIWI GmbH, OsnabrückDruck: DruckVogt GmbH, BerlinFür weitere Fragen nutzen Sie unserServicetelefon: 0 18 01/90 70 50**Fax: 030 18/5 55 44 00Montag–Donnerstag 9–18 UhrE-Mail: info@bmfsfjservice.b<strong>und</strong>.de* je<strong>der</strong> Anruf kostet 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz,abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich** nur Anrufe aus dem Festnetz, 3,9 Centpro angefangene Minute

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