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Einwohnergemeinde Kandersteg

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<strong>Einwohnergemeinde</strong><strong>Kandersteg</strong>Gemäss Abwasserreglement werden eine Grundgebühr und eineVerbrauchsgebühr in Rechnung gestellt. Die Grundgebühr wird nachEGW und die Verbrauchsgebühr aufgrund des tatsächlichen Wasserverbraucheserhoben. Für Haushaltungen, welche über keine Wasseruhrverfügen, wird pro EGW pauschal 62 m 3 Wasserverbrauch berechnet.Die Gebühr für das Einleiten von Regenabwasser von Hof- und Dachflächenin die Kanalisation wird wie folgt berechnet:a) Pauschal 50 % der Grundgebühr oderb) 50 Rappen pro Quadratmeter in die Kanalisation eingeleitetesRegenabwasser von Hof- und Dachflächen, sobald die GebührenschuldnerInnenmit einem detaillierten Ausführungsplan nachweisen,wie ihre Hof- und Dachflächen entwässert werden.AbfallbeseitigungGrundgebühr pro EGW Fr. 14.– (−30 % gegenüber 2004)Sackgebühren resp. Gebührenmarken17-l-Sack 10 Stk. Fr. 10.–35-l-Sack 10 Stk. Fr. 19.–60-l-Sack 10 Stk. Fr. 32.– (unverändert seit 2004)110-l-Sack 5 Stk. Fr. 29.–Sperrgutmarken 5 Stk. Fr. 39.–Containerplomben 600 Liter 10 Stk. Fr. 242.– (unverändert seit 2004)Containerplomben 800 Liter 10 Stk. Fr. 313.– (unverändert seit 2004)Die Sackgebühren und Gebührenmarken bei der Abfallbeseitigung verstehensich inkl. 8 % MwSt. Die Grund-, Verbrauchs- und Regenabwassergebührenbei der Abwasserentsorgung sowie die Containerplombenverstehen sich exkl. 8 % MwSt.5

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