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Informationsblatt 01 KONTOKORRENT Konto Basis

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<strong>Informationsblatt</strong> <strong>01</strong><strong>KONTOKORRENT</strong> <strong>Konto</strong> <strong>Basis</strong>Dieses <strong>Informationsblatt</strong>, welches Sie in Kopie von dieser Bank erhalten können, stellt kein rechtsverbindlichesAngebot dar. Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine genaueWiedergabe des Angebots, das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen und auf der <strong>Basis</strong> derverfügbaren Informationen machen könnte. Dieses <strong>Informationsblatt</strong> verpflichtet die Bank in keinem Falle zumVertragsabschluss.Informationen über die BankBezeichnung und Rechtsform: Hypo Tirol Bank Italien AGRechtssitz: Schlachthofstr. 30/A, I-39100 BozenSteuer-Nr., MwSt. -Nr. und Nummer der Eintragung im Handelsregister Bozen: <strong>01</strong>371430214Eingetragen im Verzeichnis der Banken bei Banca d'ItaliaGarantiesysteme, denen die Bank angeschlossen ist: Interbanken Einlagensicherungsfonds, NationalerGarantiefondsBankengruppe unter Leitung und Koordinierung des Einzelgesellschafters Hypo Tirol Bank AG, A-6020 Innsbruck,Meraner Straße 8Gesellschaftskapital: Euro 65.900.000,-Internetadresse: www.hypotirol.itWas ist ein <strong>Konto</strong>korrent?Das <strong>Konto</strong>korrent ist ein Vertrag, bei dem die Bank den Kassadienst für den Kunden durchführt: sie wahrt seineErsparnisse auf und verwaltet sein Geld mittels einer Serie von Dienstleistungen (Einlagen, Behebungen undZahlungen innerhalb des verfügbaren Saldos).Mit dem Abkommen vom 24. April 2<strong>01</strong>2 haben das Finanzministerium (MEF), „Banca d’Italia”, Abi(„Associazione Bancaria Italiana“), Poste Italiane S.p.A. und „Associazione Italiana Istituti di pagamento edi moneta elettronica„ das <strong>Konto</strong> <strong>Basis</strong> festgelegt.Das <strong>Konto</strong> <strong>Basis</strong> ist durch eine begrenzte Operativität gekennzeichnet und sieht nur im Abkommen genannteDienstleistungen vor. Ausdrücklich unterbunden sind die Verzinsung, Schecks, Kreditkarten, der Zugriff auf jeglicheArt der Finanzierung, Wertpapierdepots für Investments und jede Art von Überziehung.Die Konvention sieht vier Versionen vor:<strong>Konto</strong> <strong>Basis</strong><strong>Konto</strong> <strong>Basis</strong> für sozial Benachteiligte (<strong>Konto</strong> <strong>Basis</strong> ISEE)<strong>Konto</strong> <strong>Basis</strong> für Pensionisten (<strong>Konto</strong> <strong>Basis</strong> Pensionisten)<strong>Konto</strong> für Pensionisten mit begrenzter Operativität (<strong>Konto</strong> <strong>Basis</strong> Pensionisten Light)Das <strong>Konto</strong>korrent <strong>Basis</strong> ist ein sicheres Produkt. Das Hauptrisiko besteht im Kontrahentenrisiko, d.h in derMöglichkeit, dass die Bank nicht in der Lage ist, den verfügbaren Saldo ganz oder teilweise auszuzahlen. Ausdiesem Grund ist die Bank dem Garantiesystem Interbank-Einlagensicherungsfond beigetreten, der jedem<strong>Konto</strong>korrentinhaber eine Deckung von bis zu 103.291,38 Euro garantiert.Andere Risiken sind der Verlust oder Diebstahl der Schecks, der Bancomatkarte, der Kreditkarte, der Daten zurIdentifizierung oder des Zugangscodes zum Online Banking. Diese Risiken können jedoch auf ein Mindestmaßbeschränkt werden, wenn der <strong>Konto</strong>korrentinhaber die allseits gültigen Regeln der Vorsicht und Aufmerksamkeitachtet.


Um mehr zu erfahren:Als Orientierung für die Auswahl des <strong>Konto</strong>s, kann der praktische Leitfaden für das <strong>Konto</strong>korrent unterwww.bancaditalia.it (oder auf der Internetseite der Bank: www.hypotirol.it) und bei allen Filialen der Hypo Tirol BankItalien AG abgerufen werden.WIEVIEL KANN DAS <strong>KONTOKORRENT</strong> KOSTENSynthetischer Kostenindex (ISC)() Geschäftsfälle im Jahr<strong>Konto</strong> BASIS<strong>Konto</strong> BASIS ISEE< 7.500 euro<strong>Konto</strong> BASISPensionisten<strong>Konto</strong> BASISPensionisten Light(conv. 8200) (conv. 82<strong>01</strong>) (conv. 8202) (conv. 8203)80,00 0 36,00 0Zusätzlich zu diesen Kosten sind die laut Gesetz obligatorische Stempelgebühr in Höhe von 34,20 Euro, dieeventuell auf dem <strong>Konto</strong> angereiften Aktiv- und/oder Passivzinsen sowie die Spesen für die <strong>Konto</strong>eröffnung zuberücksichtigen.Die in der Übersicht angeführten Kosten haben reinen Richtwert und beziehen sich auf 6 von der Banca d'Italiafestgelegte Operativitätsprofile (ebenfalls mit reinem Richtwert) für <strong>Konto</strong>korrente ohne Kreditrahmen.Für weitere Informationen: www.bancaditalia.itFI <strong>01</strong> DT 2<strong>01</strong>2-09-19 Seite 2 von 6


Zahlungdienstleistungen(für Transaktionen, die über die in der Jahresgebührvorgesehene Anzahl hinausgehen)Variable SpesenZahlungdienstleistungen(in der Jahresgebühr enthalten)Fixe SpesenLiquiditätsverwaltungWirtschaftliche BedingungenKONTO BASISKostenbestandteileKONTO BASISKONTO BASISISEEKONTO BASISPENSIONISTENKONTO BASISPENSIONISTENLIGHT<strong>Konto</strong>führungsgebühr (p.Quartal) Euro 20,00 Null Null NullEröffnungsspesen / Abschlussspesen Null Null Null NullStempelsteuer Ja, laut Gesetzt befreit Ja, laut Gesetzt Ja, laut GesetztAnzahl Bewegungsauszüge am Schalter 6 6 6 6Anzahl Bargeldbehebung am Schalter 6 6 12 12Anzahl Behebung ATM andere Bank unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenztAnzahl POS-Zahlungen mit Debitkarte unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenztAnzahl Daueraufträge National (RID) oder Sepa SDD unbegrenzt unbegrenzt Nicht vorgesehen Nicht vorgesehenAnzahl Überweisungseingänge National oder Sepa 36 36 unbegrenzt unbegrenztAnzahl Daueraufträge vom <strong>Konto</strong> mittels Überweisungenoder Sepa(Ordini Permanenti)Anzahl Überweisungen vom <strong>Konto</strong>(National oder SCT)12 12 Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen6 6 Nicht vorgesehen Nicht vorgesehenAnzahl Bar und Schekeinlagen 12 12 12 12Anzahl Austellung, Erneuerung, Ersetzung Debitkarte 1 Karte kostenlos 1 Karte kostenlos 1 Karte kostenlos 1 Karte kostenlosErstellung Bankscheck Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Nicht vorgesehenKreditkarte Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Nicht vorgesehenBuchungsspesen für Schaltertransaktionen(für Transaktionen, die über die in der Jahresgebühr Euro 2,50vorgesehene Anzahl hinausgehen)Buchungsspesen für automatische Transaktionen Euro 1,50Buchungsspesen für elektronische Zahlungen Euro 0,50Gebühren für Zahlungen RAV-und Bankerlagschein Euro 2,50Zahlungen Abnehmergebühren Euro 2,50Inlandsüberweisung mit fehlerhaften/unvollst. Daten Euro 5,00Grenzüberschreitende ÜberweisungenSpesenfreiAuslandsüberweisung innerhalb Hypo Tirol BankSpesenfreiStandardspesen für Auslandsüberweisung/-gutschrift Euro 5,00Standardkommission für Auslandsüberw./-gutschrift 0,15% min. Euro 5,00Operationen in ausländischer WährungEingang/AusgangBCE Kurs +1% / -1%FI <strong>01</strong> DT 2<strong>01</strong>2-09-19 Seite 3 von 6


ZinseneingelegterBeträgeKrediteÜberziehungenLiquiditätsverwGläubigerKreditealtungzinsenKONTO BASIS (Fortsetzung)Periodizität Versand <strong>Konto</strong>auszugProduktion und Versand <strong>Konto</strong>auszugPeriodische Transparenz-MitteilungProduktion und Versand Transparenz-Mitteilungp. QuartalNullJährlichNullNominaler Habenzinssatz (jährlich) 0,00% Nominalzinssatz auf jährlicher <strong>Basis</strong>, Kapitalisierung per QuartalSchuldnerzinsen für Kredite auf Widerruf (jährlich)nicht vorgesehenSchuldnerzinsen für Kredite bei Fälligkeit (jährlich)Nominaler Sollzinssatz für Überziehungen (jährlich)nicht vorgesehennicht vorgesehenKapitalisierungWertstellungenund VerfügbarkeiteingelegterBeträgeAndere SpesenZeitlimit(cut-off)Wertstellungen /VerfügbarkeitScheckeinlagenWertstellungen beiEinzahlungen undGutschriftenWertstellungen beiBehebungen undBelastungen:Auflösung des<strong>Konto</strong>korrentsSteuernp. QuartalEinlage Bankscheck der eigenen Hypo-FilialeEinlage Bankscheck anderer Hypo-FilialeEinlage Bankscheck anderer BankEinlage ZirkularscheckBargeldeinlagenGutschrift InlandsüberweisungGutschrift Überweisung aus dem Ausland in Euro und PSDDevisenGutschrift Überweisung aus dem Ausland außer Euro und PSDDevisenBargeldbehebung am SchalterBelastung InnlandsüberweisungBelastung Überweisung ins AuslandBelastung Bankscheck und ZirkularscheckOhne NebendienstleistungenMit NebendienstleistungenEinzahlungstag / EinzahlungstagEinzahlungstag / Einzahlungstag3 Bankentage / 4 Kalendertage1 Bankentag / 1 KalendertagTag der Einlage0 Bankentag0 Bankentag1 BankentagTag der BehebungTag der Durchführung / im Falle einer FWB1 Arbeitstag vor FWBTag der DurchführungAusstellungsdatumNach 1 BankentagNachforschungsgebühren Euro 8,00Gebühren für Beleganforderung Euro 3,00Nach 30 BankentageGebühren für Retourscheck Euro 15,00Gebühren für Scheckversand Euro 10,00Gebühren für ungedeckte Schecks (Unbezahlt-Meldung) Euro 15.00Gebühren für Anforderung von Scheckkopien Euro 15.00Stempelsteuer jährlichSchalter Am Schalter präsentierte Zahlungsaufträge Öffnungszeiten für den ParteienverkehrTelematische DiensteMittels Hypo Online Banking durchgeführte ZahlungsaufträgeMittels CBI durchgeführte Zahlungsaufträgebis 16:30 Uhr / bei Halbfeiertag bis 11:30 Uhrbis 13:00 Uhr / bei Halbfeiertag bis 10:30 UhrFI <strong>01</strong> DT 2<strong>01</strong>2-09-19 Seite 4 von 6


Rücktritt und BeschwerdenAuflösungsfristen des <strong>Konto</strong>korrents- 1 Banktag ohne Nebendienstleistungen- 30 Banktage mit NebendienstleistungenRücktritt1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, vorbehaltlich etwaiger anderslautender Vereinbarungen in einzelnen Abschnitten. Es steht dem Kundenund der Bank zu, jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung und mit einer Vorankündigungsfrist von 15 (fünfzehn) Tagen vom <strong>Konto</strong>korrentvertrag und/oder derenthaltenen Scheckvereinbarung zurückzutreten sowie die Bezahlung aller gegenseitig geschuldeten Beträge zu fordern. Bei Vorhandensein eines berechtigtenoder eines rechtfertigenden Grundes ist der Rücktritt auch ohne Vorankündigung zulässig. Ein rechtfertigender Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn einScheck wegen Fehlens der notwendigen Deckung oder der Ausstellungsbefugnis nicht gezahlt wird. Der Rücktritt vom Vertrag hat die Schließung des <strong>Konto</strong>s zurFolge.2. Wenn die Bank vom <strong>Konto</strong>korrentvertrag zurücktritt, ist sie nicht verpflichtet, die erhaltenen Aufträge durchzuführen und die Schecks zu bezahlen, die nach demDatum ausgestellt wurden, an dem der Rücktritt durch die gemäß vorhergehendem Absatz erfolgte Mitteilung wirksam geworden ist. Betrifft der Rücktrittausschließlich die Scheckvereinbarung, ist die Bank nicht verpflichtet, die Schecks zu zahlen, die mit einem späteren als dem Rücktrittsdatum ausgestellt wurden.Unbeschadet davon bleiben alle anderen Folgen aufrecht, die sich aufgrund des Widerrufs der Ermächtigung Schecks auszustellen gemäß Art. 9 Ges. 15.Dezember 1990 Nr. 386 und nachfolgenden Ergänzungen und/oder Abänderungen ergeben haben.3. Wenn der Kunde vom <strong>Konto</strong>korrentvertrag zurücktritt, ist die Bank, unbeschadet der Bestimmungen der vorhergehenden Absätze, nicht verpflichtet, die erhaltenenAufträge durchzuführen sowie die Schecks zu bezahlen, die vor dem Datum, an dem der Rücktritt durch die entsprechende Mitteilung gemäß Absatz 1 diesesArtikels wirksam wurde, ausgestellt wurden. Wenn der Widerruf sich nur auf die Scheckvereinbarung bezieht, so ist die Bank nicht verpflichtet, die Schecks zuzahlen, die vor dem eben genannten Datum ausgestellt wurden.4. In Abweichung der in den Absätzen 1 und 3 dieses Artikels vorgesehenen Bestimmungen, kann der Kunde im Falle des Rücktritts der Bank schriftlich eine längereVorankündigungsfrist als die im 1. Absatz dieses Artikels vorgesehene, mitteilen, dies um die Folgen des Rücktritts auf die erteilten Aufträge und die ausgestelltenSchecks nach seinen Erfordernissen zu regeln. Auch kann der Kunde der Bank jene Aufträge und Schecks anzeigen, die gezahlt werden sollen, vorausgesetzt,dass die Aufträge und Schecks vor der Wirksamkeit des Rücktritts erteilt bzw. ausgestellt wurden.5. Die Ausführung der Aufträge und die Zahlung der Schecks, wie in den vorangehenden Absätzen festgelegt, werden nur innerhalb der Verfügbarkeit des <strong>Konto</strong>sdurchgeführt.6. Der Rücktritt von der Scheckvereinbarung von Seiten eines Mitinhabers oder von Seiten der Bank gegenüber demselben berührt die Vereinbarung mit den anderenMitinhabern nicht, wenn die Mitinhaber getrennt verfügungsberechtigt sind.Beschwerden und Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung der Streitfälle.Die Beschwerdestelle überprüft jede an die Bank gerichtete Beschwerde, die in Bezug auf deren Verhalten oder Unterlassung von den Kunden schriftlich, sofern klaridentifizierbar, eingereicht wurde.Die Beschwerden sind der Beschwerdestelle der Bank (Adresse: HYPO TIROL BANK ITALIEN AG, Schlachthofstraße 30/A, 39100 Bozen, E-Mail: bank@hypotirol.it)zu übermitteln. Die Beschwerdestelle wird den Antrag innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Beschwerde bearbeiten.Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder erhält er keine Antwort innerhalb von 30 Tagen, kann er - bevor er ein Gerichtsverfahren einleitet - dieAngelegenheiten zur Urteilsfindung dem Banken- und Finanzschiedsrichter „Arbitro Bancario Finanziario (ABF)“ unterbreiten und zwar für Streitfälle, die Bank- undFinanzgeschäfte sowie Bank- und Finanzdienstleistungen (zum Beispiel <strong>Konto</strong>korrente, Darlehen, Privatkredite)> bis zu 100.000 EUR betreffen, falls der Kunde einen Geldbetrag einfordert, und für Streitfälle, die die Feststellung von Rechten, Pflichten und Befugnissenzum Gegenstand haben,> unabhängig vom Wert der Verbindung, auf die sie sich beziehen. Informationen, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepagewww.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d’Italia und die Bank.Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffend Bankverträge, kann der Kunde allein oder gemeinsam mit der Bank:ein Schlichtungsverfahren beim Conciliatore BancarioFinanziario (ADR) einreichen, um eine Einigung zu finden, siehe dazu www.conciliatorebancario.it;odervor Einbeziehen einer richterlichen Behörde und wie lt. Legislativdekret Nr. 28 vom 04.März 2<strong>01</strong>0, ein Schlichtungsverfahren bei einer Vermittlungsstelle,welche im entsprechenden Register beim Justizministerium eingetragen ist (www.giustizia.it), einreichen.Im Falle von Streitfällen in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen und -geschäften kann der Kunde:Rekurs beim Bankjury-Ombudsman (Ombudsman-Giurí Bancario) bei der Banken- und Finanzschlichtungsstelle einreichen. Anfrage an folgende Adresse:Via delle Botteghe Oscure 54, 0<strong>01</strong>86 Rom, Fax 06/67482251, E-Mail: segreteria@ombudsmanbancario.itRekurs an die “Camera di Conciliazione ed Arbitrato” bei der Consob einreichenFI <strong>01</strong> DT 2<strong>01</strong>2-09-19 Seite 5 von 6


BegriffserklärungMindestanforderungen für dieEröffnungBuchungssaldoVerfügbarer SaldoKommissionen für Zusendung<strong>Konto</strong>auszuges (jede Zusendung)<strong>Konto</strong>abschlussspesen<strong>Konto</strong>führungsspesenAnzahl der Buchungszeilen, welche inden <strong>Konto</strong>führungsgebühreninbegriffen sindSpesen für jede einzelne Operation,welche nicht in den<strong>Konto</strong>führungsgebühren inbegriffensind<strong>Konto</strong>löschungsspesenSpesen für PostzusendungenHabenzinssatzWertstellung auf GutschriftenWertstellung bei LastschriftenDies sind die Voraussetzungen, welche bei Eröffnung der Kundenbeziehungunbedingt erforderlich sind (z.B. Ersteinzahlung, Gutschrift des Gehaltes)Beinhaltet Soll/Haben-Buchungen und auch Beträge, die noch nicht angereiftsind.Saldo des <strong>Konto</strong>korrents, über den verfügt werden kann.Dies sind die Kommissionen für die Zusendung des <strong>Konto</strong>auszuges, welcher lautVereinbarung verschickt wird.Es sind jene, die periodisch in vierteljährlichen/halbjährlichen Abständen beimErmitteln der Habenzinsen anfallen. N.B. sie werden nicht zu den Spesen für dievierteljährlichen/halbjährlichen Ermittlung der Sollzinsen dazu gezählt.Diese beinhalten die <strong>Konto</strong>abschlussspesen und werden pauschaltrimestral/semestral verrechnetBeinhaltet die Anzahl der Buchungszeilen, welche in den<strong>Konto</strong>führungsgebühren inbegriffen sindSpesen für jede einzelne Buchungszeile, welche nicht in den<strong>Konto</strong>führungsgebühren inbegriffen sindDiese werden bei Auflösen der Geschäftsbeziehung in Rechnung gestellt.Spesen für Zusendung der Korrespondenz und/oder Buchungsbelege und/odersonstige MitteilungenJahreszinssatz mit trimestraler/semestraler Kapitalisierung.Der Effektivzinssatz berücksichtigt die Periodizität der Kapitalisierung.Gibt das Datum des Geschäftsfalles an, ab welchem die für die Zinsberechnunggeltenden Tage beginnen.(anführen, ob es sich um Fixtage oder Bankarbeitstage handelt)Gibt, unabhängig vom Durchführungsdatum, das effektive Belastungsdatum an,ab welchem die für die Zinsberechnung geltenden Tage beginnen.Verfügbarkeit über eingelegte Schecks Fristen der Verfügbarkeit (Nicht Stornierbarkeit) – mit Ausnahme von Fällenhöherer Gewalt-, ausgedrückt in Tagen, die auf das Durchführungsdatumund/oder das Bearbeitungsdatum der Einzahlung folgen.n.b. anführen, ob es sich um Fixtage oder Bankarbeitstage handeltGebühr für maximale Überziehung(CMS)Überziehungsspesen(IS)Kreditbereitstellungsprovision(CDC)Gebühr für kurzfristige Kreditprüfung(CIV)Diese Gebühr wird auf den Höchstdebitsaldo innerhalb des genehmigtenRahmens berechnet, auch wertstellungmäßig, welcher während des Quartalsauftritt, wenn das <strong>Konto</strong> einen Sollsaldo für einen ununterbrochenen Zeitraum vonnicht weniger als 30 Tagen ausweist, und diese gem. 2 bis des Dekrets 185/2008in Kraft gesetzt 2 / 2009 erlassen.Diese Gebühr stellt eine Strafe dar, welche die Bank im Falle einerMittelausnützung über den genehmigten Kreditrahmen hinaus bzw. beiÜberziehung ohne Kredit verrechnet.Sie stellt die Vergütung dar, die der Bank für die Bereitstellung der Mittel gewährtwird, unabhängig von der effektiven Behebung der Summe. Die Berechnungerfolgt auf den genehmigten Kreditrahmen und nicht auf den Höchstsaldo imQuartal.Die Provision versteht sich jährlich in Prozent einschließlich sämtlicher andererGebühren für die Kreditbereitstellung. Die Verrechnung erfolgt trimestral.Diese Gebühr wird für Krediteinräumungen, für Belastungen, welche eineÜberziehung verursachen bzw. eine bestehende Überziehung erhöhen,angewandt. Sie wird nur bei einer Überziehung des verfügbaren Saldos zumTagesabschluss angewandt.Sie kommt in nachfolgenden Fällen nicht zur Anwendung:• wenn die Überziehung aus einer Zahlung zu Gunsten der Bank resultiert• wenn die Bank die Überziehung nicht genehmigt.Zusätzlich, wird die Gebühr bei Konsumenten nur angewandt, wenn dieÜberziehung 7 Tage überschreitetFI <strong>01</strong> DT 2<strong>01</strong>2-09-19 Seite 6 von 6

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