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Ganztägig Ambulante Therapie - Diakoniewerk Duisburg GmbH

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II.IndikationwesentlichsteZielsetzungenDauerVerfahren„GAT“ als VollmaßnahmeEs besteht ein Behandlungsbedarf, der über die Notwendigkeit einer „herkömmlichen“ambulanten <strong>Therapie</strong> hinausgeht, um die nachhaltige Festigung einer drogenfreienLebensführung zu erreichen. Dieses Angebot kann somit auch ehemaligen Patienten derEinrichtung als Auffangbehandlung dienen.Gemeinsame Erarbeitung bzw. Aktualisierung und „Auffrischung“ der individuellenRückfallprophylaxe und entsprechender psychosozialer Bewältigungsstrategien. Nutzungbereits vorhandener sozialer Ressourcen sowie bei ehemaligen Patienten der Einrichtung derErfahrungen und der therapeutischen Beziehung(en) aus der (stationären) Vorbehandlung inder Einrichtung.bis zu 16 WochenEine gültige Leistungszusage für die Teilnahme an der „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong>“ istVoraussetzung für eine Aufnahme in einer der beiden Einrichtungen. - Ergibt sich dieNotwendigkeit für einen Wechsel von „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>r <strong>Therapie</strong>“ in die stationäreBehandlung im Verlauf der „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong>“, ist die Bewilligung derFortführung der Behandlung als stationäre Maßnahme dem Leistungsträger gegenüber zubeantragen und zu begründen.Wechsel der BehandlungsformenEin Wechsel der Behandlungsformen, auch von „ganztägig ambulant“ in „stationär“ ist grundsätzlich möglich.Die Indikation für einen Wechsel von einer zunächst ganztägig ambulant begonnenen <strong>Therapie</strong> in eine stationäreBehandlung liegt dann vor, wenn wesentliche Aufnahmevoraussetzungen (s. u.) für eine ganztägig ambulanteBehandlung nicht (mehr) gegeben sind.Wechsel der Leistungsformen / Behandlungsformen (ambulant - stationär) sind in der aktuelle gültigenVereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 04.05.2001 ausdrücklich vorgesehen. Ein solcher Wechselbedarf nach § 6, Absatz 2 einer Zustimmungserklärung des Versicherten (Patienten) und ist von derbehandelnden Einrichtung dem Leistungsträger gegenüber zu begründen bzw. diesem anzuzeigen.Individuelle Behandlungsdauer: In allen Fällen erfolgt eine individuelle <strong>Therapie</strong>planung, d.h., dass - je nachIndikation im Einzelfall - stets auch kürzere Behandlungszeiten als die unten angegebenen möglich sind.3. Zielgruppe, Indikationen und Kontraindikationen, AufnahmevoraussetzungenZielgruppeDas Angebot „Ganztägig <strong>Ambulante</strong> <strong>Therapie</strong>“ richtet sich an Patienten, die die unten genanntenVoraussetzungen erfüllen. Sie müssen in der Lage sein, selbstverantwortlicher als während einerAdaptionsbehandlung zu handeln, bedürfen jedoch gleichzeitig einer größeren Stabilisierung und einerintensiveren therapeutischen Behandlung, als es ein „rein“ ambulantes Angebot leisten kann.Indikation und Aufnahmevoraussetzungen, KontraindikationenDie im Folgenden benannten Kriterien für eine „Ganztägig <strong>Ambulante</strong> <strong>Therapie</strong>“ orientieren sich an der aktuellgültigen Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 04.05.2001.Indikation, Kontraindikationen und Aufnahmevoraussetzungen für die Teilnahme an einer „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n<strong>Therapie</strong>“ entsprechen zunächst denen einer stationären Langzeittherapie in den Einrichtungen, wie sie denGesamtkonzeptionen der Fachkliniken Peterhof und Scheifeshütte zu entnehmen sind. - Darüber hinaus erfordertSeite 3 von 9


die Wahrnehmung beider Varianten des Behandlungsangebots „Ganztägig <strong>Ambulante</strong> <strong>Therapie</strong>“ jedoch dasVorliegen folgender, weiterer Aufnahmevoraussetzungen:- Abstinenzfähigkeit, ausreichendes Selbstkontrollvermögen, Fähigkeit zur angemessenenHandlungssteuerung,- Eingebundenheit in stabilisierende soziale Strukturen,- eine stabile Wohnsituation, d. h. Vorhandensein einer eigenen Wohnung (auch in Partnerschaft, bei denEltern oder ähnliches) in einem abstinenten Wohnumfeld,- ausreichende vorherige <strong>Therapie</strong>erfahrung oder <strong>Therapie</strong>vorbereitung (ambulant oder stationär),- ausreichend vorhandene soziale Kompetenzen, vor allem Konfliktfähigkeit und Durchsetzungs- /Abgrenzungsvermögen,- für die Teilnahme ausreichende Mobilität, d. h. Erreichbarkeit der Einrichtung für den Patienten in 45Minuten. Die Inanspruchnahme eines Fahrdienstes des Trägers ist nach Absprache verhandelbar. DieNutzung eines eigenen Pkws setzt eine vom Klinikarzt ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigungvoraus.- Ein der Aufnahme vorausgehendes Informationsgespräch in der Einrichtung.Wünschenswert ist darüber hinaus eine (noch) ausreichende berufliche Integration, wobei Arbeitslosigkeit,fehlende Erwerbstätigkeit oder Langzeitarbeitsunfähigkeit nicht notwendigerweise als Ausschlusskriterienangesehen werden.Neben den sich aus den Indikationen ergebenden Ausschlusskriterien gelten folgende Kontraindikationen:- Aktuelle Teilnahme an „<strong>Ambulante</strong>r Reha Sucht“ (ARS).- Körperliche Erkrankungen, die eine regelmäßige Teilnahme gefährden und / oder nicht ambulantbehandelt werden können.4. Behandlungsangebote4.1. Behandlungsangebote der Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong>Den Patienten stehen die im Folgenden genannten Behandlungsangebote zur Verfügung, die in Anzahl undUmfang denen der Patienten der stationären Behandlung entsprechen. Detaillierte Beschreibungen über Struktur,Inhalte usw. aller aufgeführten Behandlungsmodule sind den Gesamtkonzeptionen beider Einrichtungen zuentnehmen.Psychotherapie: Gruppentherapie: Kleingruppe (<strong>Therapie</strong>gruppe) einschließlich Rückfallprophylaxe, Meeting,<strong>Therapie</strong>info-Gruppe (entfällt im Fall einer Anschlussbehandlung). Einzeltherapie: Einzelgespräche,einschließlich psychosozialer Anamnese (diese entfällt im Fall einer Anschlussbehandlung), Krisenintervention,Paargespräche.Arbeitstherapie: Berufliche Anamnese (entfällt im Fall einer Anschlussbehandlung), Arbeitsbereiche, AT-Besprechung, Beratung, Schulungen.Medizinische Angebote: Sprechstunde, alltägliche Versorgung, Eingangs- und Abschlussuntersuchung,Anamnese (entfällt im Fall einer Anschlussbehandlung), spezielle Infogruppen (Gesundheitsinformation / -schulungen).Sozialarbeiterische Angebote: Hilfen beim Umgang mit Behörden und in juristischen Angelegenheiten.Weitere Angebote: Sport (im Rahmen des Wochenplans), Musiktherapie (Fachklinik Peterhof), IndikativeGruppen (z.B. „Ernährung“), Teilnahme an Gruppenaktivitäten, Teilnahme an Projekten sowie PC-Training,Sprachkurs und Tabakentwöhnung (Raucherentwöhnungstraining), sofern indiziert.Seite 4 von 9


Außenorientierung: Patienten der Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong> können darüber hinaus die speziellenAngebote der in die stationäre Behandlung integrierten Adaptionsphase wahrnehmen: Reha-Gruppe, Reha-Gespräche, ggf. Unterstützung bei Arbeitssuche und Freizeitgestaltung (z.B. Rollenspiele, Bewerbungstraining).Angehörige: Angehörigengespräche sind auch im Rahmen einer „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong>“ vorgesehen.Struktur und Regeln: Die Einhaltung bestehender Strukturen wird auch bei einer „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n<strong>Therapie</strong>“ als wesentlicher Bestandteil der Gesamtbehandlung erachtet. Daher gelten für Patienten der„Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong>“ (in den Zeiten ihrer Anwesenheit) die gleichen Regeln des Zusammenlebensinnerhalb der Fachklinik und Therapeutischen Gemeinschaft wie für die Patienten der stationären Behandlung.4.2 Spezifische Rahmenbedingungen der GAT, Unterschiede zur stationären BehandlungZeiten: Die Teilnahme am <strong>Therapie</strong>programm ist auf die Zeiten von Mo.- Fr. 8.00 Uhr bis 16.15 Uhr (FachklinikPeterhof) bzw. Mo.- Fr. 8.40 Uhr bis 16.30 Uhr (Fachklinik Scheifeshütte) begrenzt.Nutzung der Funktions- und Gemeinschaftsräume, Teilnahme an den Mahlzeiten: Für die Teilnahme am<strong>Therapie</strong>programm stehen den Patienten der „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong>“ alle Funktions- undGemeinschaftsräume der Einrichtung zur Verfügung. Die Teilnahme am Mittagessen sowie an den imTagesablauf erfolgenden Zwischenmahlzeiten ist Bestandteil der Behandlung. Dies gilt nicht für das Frühstückund das Abendessen, die außerhalb der Teilnahmezeiten liegen. - Den Patienten der „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n<strong>Therapie</strong>“ werden darüber hinaus ein Wertfach zur sicheren Aufbewahrung persönlicher Gegenstände sowie eineRückzugsmöglichkeit für die Pause(n) zur Verfügung gestellt.Freizeit- und Kreativangebote außerhalb der für „GAT“ vorgesehenen Zeiten innerhalb der Einrichtung gehörennicht zum Angebot „Ganztägig <strong>Ambulante</strong> <strong>Therapie</strong>“. Vielmehr soll die Freizeitgestaltung im bestehendensozialen Umfeld außerhalb der Einrichtung (sofern indiziert) hinterfragt, gefördert und unterstützt werden.Therapeutische Gemeinschaft: Wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung des Angebots „Ganztägig<strong>Ambulante</strong>r <strong>Therapie</strong>“ sind Abstinenzfähigkeit und eine soziale Eingebundenheit des Patienten. Daher, aber auchaufgrund des auf die Tagstunden zeitlich begrenzten Aufenthaltes kommt im Vergleich zur stationärenBehandlung dem therapeutischen Wirkfaktor „Therapeutische Gemeinschaft“ eine andere Rolle zu. Das bedeutet,dass die Übernahme von Aufgaben innerhalb der Patienten-Selbstverwaltung - auch im Rahmen derArbeitstherapie - nicht regelhaft erfolgt und dass der an „GAT“ teilnehmende Rehabilitant„Mindestvoraussetzungen“ bezüglich sozialer Kompetenzen, Konfliktfähigkeit, Durchsetzungs- /Abgrenzungsvermögen und Selbstkontrollfähigkeit / Fähigkeit zur Handlungssteuerung erfüllen muss.Umgang mit Rückfällen und Drogenscreenings: Bei Patienten der „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong>“ werdenregelmäßig, jedoch zu nicht vorhersehbaren Zeitpunkten und mindestens vierzehntägig Urinkontrollendurchgeführt. Positive Ergebnisse führen zu einer sofortigen Beendigung der Behandlung, sofern der Patientnicht zuvor offen mit seiner Rückfälligkeit umging. In diesen Fällen (offener Umgang mit Rückfälligkeit) erfolgtanalog zur stationären Behandlung eine Betrachtung und Entscheidung im Einzelfall, die sich an den in denGesamtkonzeptionen beider Einrichtungen detailliert beschriebenen Entscheidungskriterien orientieren.5. Behandlungsverlauf und <strong>Therapie</strong>steuerungAnalog zur stationären Behandlung liegt auch der „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong>“ das in denGesamtkonzeptionen beschriebene Modell für einen generellen Behandlungsverlauf zu Grunde, vom Aufbaueiner Therapeutischen Beziehung bis hin zu einer abschließenden Reflexion -. Im Gegensatz zumBehandlungsverlauf einer stationären Maßnahme vollzieht sich der Verlauf der „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong>“jedoch nicht in <strong>Therapie</strong>phasen.Seite 5 von 9


Ebenso wie der Behandlungsverlauf sind in den Gesamtkonzeptionen beider Einrichtungen die wesentlichen„Eckpunkte“ (Steuerungsinstrumente) der individuellen <strong>Therapie</strong>planung bei stationärer Behandlung detailliertbeschrieben. Bei der „Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong>“ entfallen hierin enthaltene „schriftlichen Reflektionen des<strong>Therapie</strong>stands“ und dazu gehörige Diskussions- und Entscheidungsprozesse, stattdessen werden mit demPatienten zwei - statt im Fall einer stationären Behandlung eine - <strong>Therapie</strong>planungskonferenzen durchgeführt.Störungen im <strong>Therapie</strong>prozess: Im Falle von Problemen (Störungen) im <strong>Therapie</strong>prozess, wie fehlende Einigungüber die Relevanz vorliegender Problembereiche und anzustrebende Behandlungsziele, Nichtnutzen derBehandlungsangebote, kommt die gleiche Vorgehensweise zum Tragen wie bei einer stationären Behandlung.Das Vorgehen ist den Gesamtkonzeptionen beider Einrichtungen zu entnehmen.Martin Langenbach, Martina Pietras, Karin Feugmann<strong>Duisburg</strong>, Moers, Kempen, im Februar 2010.AnhangI. WochenpläneII. Staatliche AnerkennungSeite 6 von 9


I. WochenpläneI.1a Wochenplan - beispielhaft - für Patienten der Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong> (GAT) in derFachklinik PeterhofZeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag7.45 Beginn (Ankommen, Vorbereitung) - -8.00 Arbeitsbesprechung, Arbeitstherapie (AT) - -9.008:45Großgruppe(Plenum)AT Hausreinigung /anschl. ATKleingruppe 08:30AT-Besprechung09:30Reha-Gruppe11.00 Pause- -11.15IndikativeGruppe / AT /(interne) Reha-BeratungKleingruppe AT AT /EinzelgesprächAT13.15 Mittagspause - -14.15SportAT / ggf.(internes) PC -TrainingAT /Arztsprech-Stunde /ggf. RaucherentwöhnungAT /MusiktherapieGroßgruppe(Meeting) - -16.15 EndeSozialberatung findet nach vereinbarten Terminen mit den jeweils zuständigen Mitarbeitern während der als AT- Zeit angegebenen Zeiten statt. Hierzu zählen auch Beratungsgespräche, z.B. zur Unterstützung bei derArbeitssuche. Die externe Schuldnerberatung erfolgt mittwochs 09:00 Uhr. Im Falle eines externenPraktikums bleibt die Teilnahme an einer Kleingruppe pro Woche Pflicht. Ggf. extern wahrzunehmendeTermine z.B. Bewerbungsgespräche) werden flexibel in den Wochenplan integriert.Seite 7 von 9


I.1b Wochenplan - beispielhaft - für Patientinnen der Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong> (GAT)in der Frauenfachklinik ScheifeshütteZeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag8.30 Beginn (Ankommen, Vorbereitung) - 8.40 Arbeitsbesprechung - -8.50 Pause - -9.00KleingruppeArbeitstherapie(AT)bis 10.00IndikativeGruppe &Schulungen /bis 10.30HausreinigungKleingruppebis 09:45 AT-Besprechung /anschl. AT- -11.15 Pause 10.30 Pause Pause11.30 Hausreinigung AT 10.45AT/(Mutter-Kind-Spielgruppe,14tägig)12.30AT AT /Einzelgespräch13.00MittagspauseMittagspause- -13.3014.00SportReha-Gruppe AT AT Großgruppe(Meeting)- -15.15 15.00 Pause PausePause 15:1515.30 15.15GroßgruppeThemenzentrierteGruppe(Entspannung,Körperwahrnehmung,Raucherentwöhnungo.ä.)AT(Müttergruppe,14tägig)Sport /ggf. EDV-KursPostenvergabe,gemeinsamesKaffeetrinken16.30 EndeSozialberatung findet nach vereinbarten Terminen mit den jeweils zuständigen Mitarbeitern während der als AT- Zeit angegebenen Zeiten statt. Hierzu zählen auch Beratungsgespräche, z.B. zur Unterstützung bei derArbeitssuche. Im Falle eines externen Praktikums bleibt die Teilnahme an einer Kleingruppe pro Woche Pflicht.Ggf. extern wahrzunehmende Termine z.B. Bewerbungsgespräche) werden flexibel in den Wochenplanintegriert.Seite 8 von 9


II. Staatliche AnerkennungDie staatliche Anerkennung von Einrichtungen (auch) zur (ambulanten) Behandlung betäubungsmittelabhängigerStraftäter ist im 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) geregelt. Die in den dortigen Richtlinien unter2.1 - 2.4 genannten Voraussetzungen gelten mit Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischenEinrichtung und Rentenversicherungsträger als erfüllt. Die vertraglich vereinbarte Behandlung erfolgt – analogzum Gesamtkonzept - auf der Basis der aktuell gültigen Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“.Für Patienten der Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong> („GAT“) gelten in der für sie vorgesehenen Behandlungszeitdie Regelungen der Fachklinik und die Hausordnung der Therapeutischen Gemeinschaft (vgl. Pkt. 2.6 der o. g.Richtlinien).Überweisungen in andere Einrichtungen dürfen nur mit Zustimmung der Vollstreckungsbehörde vorgenommenwerden (vgl. Pkt. 2.7 der o. g. Richtlinien).Absatz 2.5 der o. g. Richtlinien verlangt die Festlegung der Voraussetzungen, die zu einem Abbruch derBehandlung führen. Die Entlassungsmodi und deren Voraussetzungen für Patienten der Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n<strong>Therapie</strong> („GAT“) entsprechen denen einer stationären Behandlung und sind in der Gesamtkonzeption derEinrichtungen beschrieben. Darüber hinaus liegt für Patienten der Ganztägig <strong>Ambulante</strong>n <strong>Therapie</strong> („GAT“) einBehandlungsabbruch vor, sofern der Patient ohne Angabe nachgewiesenermaßen zwingender Gründe derBehandlung in der Einrichtung fernbleibt. Ein Behandlungsabbruch wird gemäß § 35 Abs. 4 BtmG unverzüglichder Vollstreckungsbehörde gemeldet. Des Weiteren erklären die Einrichtungen ihre Mitwirkung gemäß § 36 Abs.5 BtmG.Seite 9 von 9

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