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LESEPROBE - Bundesverband Gebäudeenergieberater, Ingenieure ...

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Köpfe & Branche | Interview<br />

Zertifizierung für Energieberater<br />

Der Begriff „Energieberater“ ist keine geschützte<br />

Berufsbezeichnung. Damit die Energieberater künftig die<br />

Qualität ihrer Beratung dokumentieren und sich von<br />

schwarzen Schafen abgrenzen können, treibt<br />

Michael Harjes, Bundesvorsitzender des <strong>Bundesverband</strong>s<br />

<strong>Gebäudeenergieberater</strong> <strong>Ingenieure</strong> Handwerker (GIH) e.V.<br />

die Erarbeitung einer Zertifizierungsrichtlinie voran.<br />

Michael Harjes, Bundesvorsitzender des <strong>Bundesverband</strong>s<br />

<strong>Gebäudeenergieberater</strong> <strong>Ingenieure</strong> Handwerker (GIH) e.V.<br />

10 GEB Leseprobe<br />

Herr Harjes, Sie wirken derzeit an der Ausarbeitung<br />

einer bundeseinheitlichen Richtlinie zur Zertifizierung<br />

und Qualitätssicherung der <strong>Gebäudeenergieberater</strong> mit.<br />

Was gab den Impuls hierfür?<br />

Der Grund, in Richtung einer Zertifizierung zu denken,<br />

ist der Energiepass. Ab 2006 wird durch die gesetzliche<br />

Verpflichtung eine große Nachfrage nach<br />

Energiepässen entstehen. Das wird auch einen erhöhten<br />

Bedarf an Energieberatungen mit sich bringen.<br />

Dann könnte es sein, dass „Pseudo-Energieberater“<br />

mit dem Laptop unter dem Arm durch die Lande ziehen<br />

und Kunden etwas verkaufen,was nicht das Papier<br />

wert ist, auf dem es geschrieben steht. Der Energiepass<br />

und die Energieberatung sind eine Chance, konkrete<br />

Aussagen über den energetischen Zustand bestehender<br />

Gebäude zu treffen, wenn die Qualität bei der<br />

Gebäudeerfassung, Berechnung und Beratung stimmt.<br />

Was sind die Kerninhalte der<br />

Zertifizierungsrichtlinie?<br />

Für die Zertifizierung ist ein Mindestwissensstand die<br />

Grundlage. Die Zertifizierung kann jeder Energieberater<br />

beantragen, der mindestens einen Lehrgang der<br />

„Für die<br />

Zertifizierung<br />

ist ein Mindestwissenstand<br />

die Grundlage.”<br />

Handwerkskammern zum „geprüften <strong>Gebäudeenergieberater</strong>/in<br />

(HWK)“ absolviert hat. Es ist denkbar,<br />

dass wir dies mit der Zeit anpassen werden, aber wohl<br />

kaum nach unten.Weiterhin ist der Nachweis von Berufserfahrung<br />

und eine Fortbildungsverpflichtung vorgesehen.<br />

Und um die Qualität der Berechnung zu sichern,<br />

darf ausschließlich geprüfte Software verwendet<br />

werden, wie z.B. die Berechnungsprogramme aus<br />

dem dena-Feldtest. Wir werden zudem die Zusicherung<br />

von Neutralität und Unabhängigkeit fordern.<br />

Wie weit geht die geforderte<br />

Neutralität und Unabhängigkeit?<br />

Wir beziehen uns auf die Unabhängigkeit von Produktherstellern.<br />

Ein Energieberater, der auf der Gehaltsliste<br />

eines solchen Herstellers steht, wäre damit<br />

nicht mehr unabhängig. Wenn aber ein Handwerker<br />

eine Energieberatung durchführt, der vorwiegend<br />

Produkte eines bestimmten Herstellers bezieht, sehe<br />

ich dadurch die Neutralität nicht gefährdet, weil der<br />

Beratungsempfänger über diesen Sachverhalt Bescheid<br />

weiß.<br />

Wie sehen die Anforderungen z.B. an die Berufserfahrung<br />

und Fortbildungsverpflichtung konkret aus?<br />

Die Zertifizierungsrichtlinie schafft lediglich den<br />

Rahmen hierfür.Die Details werden durch eine Zertifizierungskommission<br />

noch weiter ausgeführt werden.<br />

Wer zertifiziert?<br />

Die Zertifizierung wird von regionalen Zertifizierungsstellen<br />

erteilt, die sich an die Vorgaben einer<br />

zentralen Zertifizierungsstelle halten müssen. Die Personen<br />

in den Zertifizierungsstellen werden geeignete<br />

Mitglieder der Verbände sein, die die Richtlinie unterstützen.<br />

Wie sieht eine Zertifizierung<br />

konkret aus?<br />

Der Energieberater beantragt die Zertifizierung bei<br />

der zuständigen regionalen Zertifizierungsstelle.Hierzu<br />

legt er Projektberichte vor, weist seine Berufspraxis<br />

nach und sichert seine Unabhängigkeit zu. Er erhält<br />

einen Stempel, einen Ausweis und darf den Titel<br />

„zertifizierter <strong>Gebäudeenergieberater</strong>“ tragen. Die<br />

Zertifizierungsurkunde wird zunächst für drei Jahre<br />

erteilt. Sie verlängert sich aber automatisch um ein<br />

Jahr, wenn die Fortbildungsverpflichtung erfüllt wird.<br />

Ist bei der Zertifizierung eine<br />

Kontrolle vorgesehen?<br />

Die Energiegutachten und Energiepässe der Zertifizierungsträger<br />

werden stichprobenartig von den Zertifizierungsstellen<br />

geprüft. Die Kontrolle wird sich

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