LESEPROBE - Bundesverband Gebäudeenergieberater, Ingenieure ...
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Köpfe & Branche | Interview<br />
Zertifizierung für Energieberater<br />
Der Begriff „Energieberater“ ist keine geschützte<br />
Berufsbezeichnung. Damit die Energieberater künftig die<br />
Qualität ihrer Beratung dokumentieren und sich von<br />
schwarzen Schafen abgrenzen können, treibt<br />
Michael Harjes, Bundesvorsitzender des <strong>Bundesverband</strong>s<br />
<strong>Gebäudeenergieberater</strong> <strong>Ingenieure</strong> Handwerker (GIH) e.V.<br />
die Erarbeitung einer Zertifizierungsrichtlinie voran.<br />
Michael Harjes, Bundesvorsitzender des <strong>Bundesverband</strong>s<br />
<strong>Gebäudeenergieberater</strong> <strong>Ingenieure</strong> Handwerker (GIH) e.V.<br />
10 GEB Leseprobe<br />
Herr Harjes, Sie wirken derzeit an der Ausarbeitung<br />
einer bundeseinheitlichen Richtlinie zur Zertifizierung<br />
und Qualitätssicherung der <strong>Gebäudeenergieberater</strong> mit.<br />
Was gab den Impuls hierfür?<br />
Der Grund, in Richtung einer Zertifizierung zu denken,<br />
ist der Energiepass. Ab 2006 wird durch die gesetzliche<br />
Verpflichtung eine große Nachfrage nach<br />
Energiepässen entstehen. Das wird auch einen erhöhten<br />
Bedarf an Energieberatungen mit sich bringen.<br />
Dann könnte es sein, dass „Pseudo-Energieberater“<br />
mit dem Laptop unter dem Arm durch die Lande ziehen<br />
und Kunden etwas verkaufen,was nicht das Papier<br />
wert ist, auf dem es geschrieben steht. Der Energiepass<br />
und die Energieberatung sind eine Chance, konkrete<br />
Aussagen über den energetischen Zustand bestehender<br />
Gebäude zu treffen, wenn die Qualität bei der<br />
Gebäudeerfassung, Berechnung und Beratung stimmt.<br />
Was sind die Kerninhalte der<br />
Zertifizierungsrichtlinie?<br />
Für die Zertifizierung ist ein Mindestwissensstand die<br />
Grundlage. Die Zertifizierung kann jeder Energieberater<br />
beantragen, der mindestens einen Lehrgang der<br />
„Für die<br />
Zertifizierung<br />
ist ein Mindestwissenstand<br />
die Grundlage.”<br />
Handwerkskammern zum „geprüften <strong>Gebäudeenergieberater</strong>/in<br />
(HWK)“ absolviert hat. Es ist denkbar,<br />
dass wir dies mit der Zeit anpassen werden, aber wohl<br />
kaum nach unten.Weiterhin ist der Nachweis von Berufserfahrung<br />
und eine Fortbildungsverpflichtung vorgesehen.<br />
Und um die Qualität der Berechnung zu sichern,<br />
darf ausschließlich geprüfte Software verwendet<br />
werden, wie z.B. die Berechnungsprogramme aus<br />
dem dena-Feldtest. Wir werden zudem die Zusicherung<br />
von Neutralität und Unabhängigkeit fordern.<br />
Wie weit geht die geforderte<br />
Neutralität und Unabhängigkeit?<br />
Wir beziehen uns auf die Unabhängigkeit von Produktherstellern.<br />
Ein Energieberater, der auf der Gehaltsliste<br />
eines solchen Herstellers steht, wäre damit<br />
nicht mehr unabhängig. Wenn aber ein Handwerker<br />
eine Energieberatung durchführt, der vorwiegend<br />
Produkte eines bestimmten Herstellers bezieht, sehe<br />
ich dadurch die Neutralität nicht gefährdet, weil der<br />
Beratungsempfänger über diesen Sachverhalt Bescheid<br />
weiß.<br />
Wie sehen die Anforderungen z.B. an die Berufserfahrung<br />
und Fortbildungsverpflichtung konkret aus?<br />
Die Zertifizierungsrichtlinie schafft lediglich den<br />
Rahmen hierfür.Die Details werden durch eine Zertifizierungskommission<br />
noch weiter ausgeführt werden.<br />
Wer zertifiziert?<br />
Die Zertifizierung wird von regionalen Zertifizierungsstellen<br />
erteilt, die sich an die Vorgaben einer<br />
zentralen Zertifizierungsstelle halten müssen. Die Personen<br />
in den Zertifizierungsstellen werden geeignete<br />
Mitglieder der Verbände sein, die die Richtlinie unterstützen.<br />
Wie sieht eine Zertifizierung<br />
konkret aus?<br />
Der Energieberater beantragt die Zertifizierung bei<br />
der zuständigen regionalen Zertifizierungsstelle.Hierzu<br />
legt er Projektberichte vor, weist seine Berufspraxis<br />
nach und sichert seine Unabhängigkeit zu. Er erhält<br />
einen Stempel, einen Ausweis und darf den Titel<br />
„zertifizierter <strong>Gebäudeenergieberater</strong>“ tragen. Die<br />
Zertifizierungsurkunde wird zunächst für drei Jahre<br />
erteilt. Sie verlängert sich aber automatisch um ein<br />
Jahr, wenn die Fortbildungsverpflichtung erfüllt wird.<br />
Ist bei der Zertifizierung eine<br />
Kontrolle vorgesehen?<br />
Die Energiegutachten und Energiepässe der Zertifizierungsträger<br />
werden stichprobenartig von den Zertifizierungsstellen<br />
geprüft. Die Kontrolle wird sich