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2009 - Klein + Hummel

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9. Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten<br />

9.1 Sofern es sich bei der von SENNHEISER gelieferten Ware um Elektro- oder<br />

Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme<br />

und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten<br />

(ElektroG) handelt, übernimmt der Besteller die Pfl icht, die gelieferte<br />

Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

9.2 Der Besteller stellt SENNHEISER von den Verpfl ichtungen nach § 10 Absatz 2<br />

ElektroG (insbesondere der Rücknahmepfl icht des Herstellers) und damit in<br />

Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.<br />

9.3 Sofern der Besteller die von SENNHEISER gelieferte Ware an gewerbliche<br />

Dritte weiter vertreibt, hat er diese vertraglich dazu zu verpfl ichten, die<br />

geliefer te Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der<br />

erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpfl ichtung aufzuerlegen.<br />

9.4 Unterlässt es der Besteller, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware<br />

weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspfl icht und zur<br />

Weiterverpfl ichtung zu verpfl ichten, so ist der Besteller verpfl ichtet, die gelieferte<br />

Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und<br />

nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

9.5 Der Anspruch von SENNHEISER auf Übernahme/Freistellung durch den Besteller<br />

verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung<br />

der Nutzung der Ware (Ablaufhemmung). Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung<br />

beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung<br />

des Bestellers gegenüber SENNHEISER über die Nutzungsbeendigung.<br />

10. Schlussbestimmungen<br />

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-<br />

Kaufrechts fi nden keine Anwendung.<br />

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von SENNHEISER. SENNHEISER ist<br />

berechtigt, den Besteller auch vor jedem anderen gesetzlich zuständigen<br />

Gericht zu verklagen.<br />

10.3 Übertragungen von Rechten und Pfl ichten des Bestellers aus dem Vertrag bedürfen<br />

SENNHEISERs schriftlicher Zustimmung.<br />

10.4 SENNHEISER ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem<br />

Besteller unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu nutzen<br />

bzw. zu verwenden.<br />

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,<br />

so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

AGB<br />

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