2009 - Klein + Hummel
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9. Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten<br />
9.1 Sofern es sich bei der von SENNHEISER gelieferten Ware um Elektro- oder<br />
Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme<br />
und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten<br />
(ElektroG) handelt, übernimmt der Besteller die Pfl icht, die gelieferte<br />
Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
9.2 Der Besteller stellt SENNHEISER von den Verpfl ichtungen nach § 10 Absatz 2<br />
ElektroG (insbesondere der Rücknahmepfl icht des Herstellers) und damit in<br />
Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.<br />
9.3 Sofern der Besteller die von SENNHEISER gelieferte Ware an gewerbliche<br />
Dritte weiter vertreibt, hat er diese vertraglich dazu zu verpfl ichten, die<br />
geliefer te Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der<br />
erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpfl ichtung aufzuerlegen.<br />
9.4 Unterlässt es der Besteller, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware<br />
weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspfl icht und zur<br />
Weiterverpfl ichtung zu verpfl ichten, so ist der Besteller verpfl ichtet, die gelieferte<br />
Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und<br />
nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
9.5 Der Anspruch von SENNHEISER auf Übernahme/Freistellung durch den Besteller<br />
verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung<br />
der Nutzung der Ware (Ablaufhemmung). Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung<br />
beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung<br />
des Bestellers gegenüber SENNHEISER über die Nutzungsbeendigung.<br />
10. Schlussbestimmungen<br />
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-<br />
Kaufrechts fi nden keine Anwendung.<br />
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von SENNHEISER. SENNHEISER ist<br />
berechtigt, den Besteller auch vor jedem anderen gesetzlich zuständigen<br />
Gericht zu verklagen.<br />
10.3 Übertragungen von Rechten und Pfl ichten des Bestellers aus dem Vertrag bedürfen<br />
SENNHEISERs schriftlicher Zustimmung.<br />
10.4 SENNHEISER ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem<br />
Besteller unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu nutzen<br />
bzw. zu verwenden.<br />
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,<br />
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
AGB<br />
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