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DPG - Umweltkanzlei, Dr. Rhein

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• Zur Aufrechterhaltung der Typzulassung ist in einem Zeitraum von 6 Monatennach der bestandenen Typ-Prüfung eine Erstzertifizierung durch unsereSachverständigen erforderlich. Hierbei wird für jeden Automatentyp eine festgelegteAnzahl an aufgestellten Automaten ausgewählt und in einem Feldtest dieEinhaltung der <strong>DPG</strong>-Vorgaben überprüft. Bei positivem Prüfergebnis erhaltenSie ein Zertifikat mit 18-monatiger Gültigkeit.• Die 18-monatige Gültigkeit setzt einen Überwachungsvertrag zwischen Ihnenund der <strong>Umweltkanzlei</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Rhein</strong> voraus, in dem eine jährliche Wiederholungsprüfungvereinbart wird (der Prüfumfang verringert sich bei den erstenbeiden Wiederholungsprüfungen).• Darüber hinaus stehen wir Ihnen für weitergehende Prüftätigkeiten (z.B. Prüfungder Gerätesicherheit in Kooperation mit anerkannten Prüfstellen) zur Verfügung.♦ Zertifizierung von Zählzentren (ZZ) nach <strong>DPG</strong> KriterienDiese Dienstleistung richtet sich an die Betreiber der Zählzentren von pfandpflichtigenEinweggetränkeverpackungen.Die Vorgaben der Deutschen Pfandsystem Gesellschaft (<strong>DPG</strong>) sehen das folgendePrüfverfahren für die Zulassung eines Zählzentrums vor: Die Zulassung eines Zählzentrumserfolgt durch die <strong>DPG</strong> nach abgeschlossener Vorprüfung durch eine von der <strong>DPG</strong>anerkannte Zertifizierungsstelle (<strong>Umweltkanzlei</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Rhein</strong>). Die Vorprüfung wird nachspätestens sechs Monaten um die Erstzertifizierung des Zählzentrums komplettiert.Unsere Leistung:• Entsprechend den <strong>DPG</strong> Vorgaben erfolgt im Rahmen der Vorprüfung die Beurteilungder von Ihnen einzureichenden Unterlagen, die Durchführung des erforderlichenstandardisierten Lesbarkeitstests sowie die Begutachtung Ihrer betrieblichenInfrastruktur. Spätestens 6 Monate nach der Vorprüfung muss dieErstzertifizierung abgeschlossen sein.• Im Rahmen der Erstzertifizierung erfolgen eine Dokumentenprüfung, die Vor-Ort-Begutachtung Ihrer betrieblichen Infrastruktur sowie die Durchführung einesweiteren Lesbarkeitstests. Abgeschlossen wird die Prüfung mit der Auswertungdes Lesbarkeitstests und der Berichtserstellung. Bei positivem Prüfergebnis erhaltenSie ein Zertifikat mit 18-monatiger Gültigkeit.• Die 18-monatige Gültigkeit setzt einen Überwachungsvertrag zwischen Ihnenund der <strong>Umweltkanzlei</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Rhein</strong> voraus, in dem eine jährliche Wiederholungszertifizierungvereinbart wird.Seite 2 von 4© <strong>Umweltkanzlei</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Rhein</strong> Tel.: +49 - (5066) - 9 00 99-0 info@umweltkanzlei.deBahnhofstraße 17 Fax: +49 - (5066) - 9 00 99-9 www.umweltkanzlei.de31157 Sarstedt Stand 07/09 – D206


• IT-SicherheitDie Überprüfung der IT-Sicherheit ist Bestandteil der Zertifizierung von Zählzentren undRücknahmeautomaten. Grundsätzlich ist von der <strong>DPG</strong> gefordert, dass der im Unterauftragdurch uns einzubindende IT-Partner an allen Prüfteilschritten (ZZ-Vorprüfung/Zertifizierung, Typzulassung und Zertifizierung von Automaten) zu beteiligenist.Bitte beachten Sie deshalb, dass die Überprüfung der IT-Sicherheit in Kombination mitunserer Prüfung (Zertifizierung der Zählzentren/Rücknahmeautomaten) durchgeführtwird. Hierzu haben wir – wie von der <strong>DPG</strong> gefordert - mit den BSI gelisteten Unternehmendatenschutz cert GmbH und media transfer AG Kooperationsverträge abgeschlossen.Ihr Vorteil: Ein zentraler Ansprechpartner in der <strong>Umweltkanzlei</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Rhein</strong> für alle <strong>DPG</strong>Prüfungen.♦ neu: Zertifizierung von Verwendern von <strong>DPG</strong>-FarbeDiese Dienstleistung richtet sich an Verwender von <strong>DPG</strong>-Farbe, die die spezielleFarbe in Form des <strong>DPG</strong>-Sicherheitskennzeichens auf Verpackungskörper, Verpackungsetikettenoder Aufkleber aufbringen.Die Verwender von <strong>DPG</strong>-Farbe dürfen die Farbe bei zugelassenen Herstellern nur erwerben,wenn sie entsprechend den Vorgaben der <strong>DPG</strong> zertifiziert und zugelassen sind.Die Zertifizierung erfolgt durch eine von der <strong>DPG</strong> zugelassene Zertifizierungsstelle (<strong>Umweltkanzlei</strong><strong>Dr</strong>. <strong>Rhein</strong>).Unsere Leistung:• Entsprechend den <strong>DPG</strong>-Vorgaben erfolgt im Rahmen der Stufe-1-Zertifizierung (Sicherheitszertifizierung) eine Vor-Ort-Begutachtung nach<strong>DPG</strong>-Richtlinie. Dabei werden die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen und diebetriebliche Infrastruktur begutachtet. Nach bestandener Überprüfung wird einPrüfbericht und ein Stufe-1-Zertifikat ausgestellt, welches 6 Monate Gültigkeitbesitzt. Dies ist die Voraussetzung für die Zulassung als Verwender von <strong>DPG</strong>-Farbe. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung muss spätestens 6 Monate nachbestandener Sicherheitszertifizierung ein Prozessaudit zum betrieblichen Farbmanagement(Stufe-2-Zertifizierung) abgeschlossen sein.• Im Rahmen der Stufe-2-Zertifizierung (Prozesszertifizierung) erfolgen einestichprobenartige Überprüfung der für jeden zertifizierten Standort erstellten Bilanzder <strong>DPG</strong>-Farbe und der Einhaltung der <strong>DPG</strong>-Vorgaben bezüglich der hergestelltenProdukte (Qualitätsmerkmale), sowie die Überprüfung desSeite 3 von 4© <strong>Umweltkanzlei</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Rhein</strong> Tel.: +49 - (5066) - 9 00 99-0 info@umweltkanzlei.deBahnhofstraße 17 Fax: +49 - (5066) - 9 00 99-9 www.umweltkanzlei.de31157 Sarstedt Stand 07/09 – D206


Weiterbestehens der Vorraussetzungen für die Stufe-1-Zertifizierung (<strong>DPG</strong>-Prüfliste). Abgeschlossen wird die Prüfung mit der Berichtserstellung. Bei positivemPrüfergebnis erhalten Sie ein Zertifikat mit 12-monatiger Gültigkeit (Stufe-2-Zertifikat).• Die 12-monatige Gültigkeit setzt einen Überwachungsvertrag zwischen Ihnenund der <strong>Umweltkanzlei</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Rhein</strong> voraus, in dem eine jährliche Wiederholungszertifizierungvereinbart wird. Bei der Wiederholungszertifizierung werdendie Vorgaben der Zertifizierungsrichtlinie auf Einhaltung geprüftHaben Sie Interesse an weitergehenden Informationen?Sprechen Sie uns an!<strong>Dr</strong>. Hans-Bernhard <strong>Rhein</strong>Tel.: 05066 / 900 99-1hans-bernhard.rhein@umweltkanzlei.deDipl.-Ing. Susann SagerTel.: 05066 / 900 99-4susann.sager@umweltkanzlei.deSeite 4 von 4© <strong>Umweltkanzlei</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Rhein</strong> Tel.: +49 - (5066) - 9 00 99-0 info@umweltkanzlei.deBahnhofstraße 17 Fax: +49 - (5066) - 9 00 99-9 www.umweltkanzlei.de31157 Sarstedt Stand 07/09 – D206

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